Tätowiert zum Dienst (wenn’s kein Zivilist sieht)
Noch kein Jahr ist er alt, der neue Erlass Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Erst zum 1. Feburar dieses Jahrs wurde die Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 in Kraft gesetzt, die vor allem die zulässigen – sichtbaren – Tätowierungen bei Soldatinnen und Soldaten deutlich einschränkt. Dagegen hatte es in der Truppe ziemlichen Unmut gegeben, auch Eingaben beim Wehrbeauftragten. Und das alles scheint gewirkt zu haben, wie der Spiegel vorab berichtet: Nach zahlreichen Protesten erlaubt die Führung der Bundeswehr
Weiterlesen
Letzte Kommentare