Afghanistan: Snowden-Leak zu ‚Todesliste der NATO‘
Kurz vor dem Ende des ISAF-Einsatzes berichtet der Spiegel am (heutigen) Samstag vorab von einer NATO-Todesliste in Afghanistan. Das Dokument soll vom NSA-Whistleblower Edward Snowden stammen und belegen, dass die NATO-geführte ISAF-Operation auf teils fragwürdiger Grundlage über gezielte Tötungen von Aufständischen am Hindukusch entschieden habe.
Mehr als diese Vorabmeldung kenne ich bislang nicht; bei der obligatorischen Plausibilitätsprüfung fallen mir zwei Dinge auf: Handelt es sich tatsächlich um eine NATO-Liste oder um eine Liste der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF), auf die Snowden aufgrund seines Zugangs zu US-Material eher Zugriff gehabt haben dürfte? Und wenn der langjährige Provinzgouverneur von Balk, Mohammed Atta Noor (Foto oben, mit dem damaligen deutschen Kommandeur im Norden) auf dieser Liste stand – scheint das für ihn, der in den vergangenen Jahren für die Afghanen wie für die NATO immer öffentlich sichtbar war, keine Auswirkungen gehabt zu haben?
Die Spiegel-Vorabmeldung im Wortlaut:
SPIEGEL enthüllt geheime Todesliste aus Afghanistan
Neue Einblicke in die Geheimoperationen der Nato in Afghanistan: Bevor der Kampfeinsatz am Hindukusch nach 13 Jahren in dieser Woche offiziell endet, erhielt der SPIEGEL erstmals einen umfassenden Einblick in die sogenannte Joint Prioritized Effects List (JPEL), auf deren Basis die westliche Allianz in Geheimoperationen zahlreiche tödliche Einsätze durchführte. Die Liste, die zeitweise mehr als 750 Personen umfasste und bislang nur in Auszügen bekannt war, belegt unter anderem, auf welch dünnen und teils willkürlich anmutenden Grundlagen die Streitkräfte Verdächtige für die gezielten Tötungen nominierten. Viele waren Taliban der mittleren und unteren Ebene, manche gerieten nur auf die Liste, weil sie mit Drogen handelten. Zudem verließen sich die Nato-Kräfte den Unterlagen zufolge, die unter anderem aus dem Bestand von Edward Snowden stammen, bei ihrer Zielerfassung in erheblichem Maße auf technische Aufklärung. So nutzten sie einem britischen Dokument zufolge ein System der Stimmidentifizierung, bei dem es ausreichte, wenn ein Verdächtiger sich in einem überwachten Gespräch einmal namentlich identifizierte. „Predator“-Drohnen und mit Sensoren ausgerüstete britische Eurofighter suchten dafür die Funksignale am Hindukusch nach bekannten Mobiltelefonnummern ab. Innerhalb der folgenden 24 Stunden galt diese Stimmenerkennung demnach als „positive Zielidentifizierung“ und damit als Legitimation für einen Luftschlag – dies führte zu Verwechslungen und zum Tod von Zivilisten.
Der als „Top-Secret“ gekennzeichnete Datensatz offenbart erstmals auch die Kriterien, nach denen die Nato in Afghanistan über Leben oder Tod von Gegnern entschied. Der Tod von unschuldigen Zivilisten wurde bei den gezielten Tötungen explizit in Kauf genommen, wenn die Bedeutung des Ziels dies zu rechtfertigen schien. Selbst hohe Regierungsmitglieder finden sich auf der JPEL-Liste, etwa der mächtige Provinzgouverneur Atta Mohammed Noor.
Jennifer Gibson von der Menschenrechtsorganisation Reprieve sagt angesichts der neuen Erkenntnisse, der Krieg gegen den Terror und gegen die Drogen sei in Afghanistan offenbar „faktisch verschmolzen“: „Das ist aus juristischer Perspektive extrem problematisch.“ Die Organisation will die neuen Fakten nun prüfen und dann über rechtliche Schritte gegen die beteiligten Regierungen entscheiden.
(Archivbild: Mohammed Atta Noor mit dem damaligen deutschen Kommandeur im RC North, Brigadegeneral Frank Leidenberger, im März 2010 –
ISAFmedia via Flickr unter CC-BY-Lizenz)
@Thomas Melber
Die von Ihnen erwähnte Unterscheidung wird so auf Weisung der Bundesregierung getroffen, deren Absicht es war, dadurch den Auftrag der Bundeswehr einzugrenzen und die Zahl von Gefechten zu minimieren. Man fürchtete negatige Reaktionen der Öffentlichkeit nicht nur wenn deutsche Soldaten getötet wurden, sondern auch wenn diese Aufständische und ggf. Unbeteiligte töten oder verwunden. Die Bundesregierung berief sich dabei auf das Völkerrecht, wobei dessen Interpretation diesbezüglich von praktisch keinem unabhängigen Völkerrechtler und vor allem nicht den maßgeblichen Institutionen geteilt wurde. Auch ein konventioneller militärischer Feind ist ja nicht nur dann Feind, wenn der Schütze gerade seine Waffe abfeuert, und nicht nur der Schütze ist Feind, sondern auch der Logistiker, der Aufklärer und andere. Die Logistik oder Aufständischen (um nur ein Beispiel zu nennen) als Teil von derem militärischen Vorgehen zu bekämpfen war in Afghanistan (anders als von deutschen Medien und Politikern inklusiver mancher politischer Beamter im Generalsrang verbreitet behauptet) völkerrechtlich und militärisch vollkommen legitim.
Wir leben ja in einem Rechtsstaat, in dem es u.a. ein Völkerstrafgesetzbuch gibt, gegen das bislang keiner der an solchen Aktionen beteiligten Deutschen nach Ansicht deutscher Gerichte verstoßen hat. Zumindest gibt es keine anderslautenden Urteile, und nur das zählt rechtlich. Wer dem Targeting-Prozess „extralegales Töten“ oder gar Illegalität unterstellt, tut dies nicht auf Grundlage der deutschen Rechtsordnung.
@Eule, 281517A
Nur ganz kurz:
– die ENYCOA / ML + MD werden von CJ2 beurteilt
– Netzwerkanalysen werden in Masse im FGG2 erstellt bzw. zusammengeführt; diese liefern in den aktuellen Szenarien ja die Masse der möglichen targets;
daher sehe ich schon, daß MilNW hier eine herausragende Aufgabe hat
– richtig ist, bei der ZuWA ist FGG3 federführend
– es gilt aber auch, FGG2 empfiehlt den Einsatz eigener Kräfte (u.a. Bestimmung von TAIs)
Nota:
CPOE (comprehensive preparation of the operational environment) ist eigentlich vor dem Einsatz abgeschlossen, dient es doch für die weitere Planung
FGG5 / 3.5 verläßt sich im übrigen auf die Zuarbeit von 2.5 / plans undbei laufenden Operationen kommt 2.3 / current ins Spiel.
@Eule
Vielleicht hat der Einsatz ja Ihren Blick getrübt.
1. Die Abwägung wie viele Zivilisten man für ein Target sterben lässt ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt. Denn in Ihrer Abwägung wird der Tod von offensichtlich unschuldigen völlig willkürlich in Kauf genommen, sie werden zum Objekt des einzelnen Soldaten degradiert. Dies hat das BVerfG zuletzt im Fall des Abschusses einer von Terroristen entführten Passagiermaschine entschieden. Auch Bundeswehrsoldaten stehen unter der Pflicht des Grundgesetzes, auch und erst Recht im Auslandseinsatz. Wie viele unschuldige also glücklicherweise entkommen sind, spielt demnach keine Rolle. Denn die Abwägung darf von vorneherein niemals angestellt werden.
2. Sie schreiben: „etwas ähnliches habe ich selber erlebt“ und „bis jetzt bin ich immer zu einem positiven Prüfergebnis gekommen“. Wer sind Sie? Ein Richter über Leben und Tod? Was sind denn Ihre Prüfkriterien? Sie drücken sich in feinstem verwaltungsdeutsch aus. Das ergibt einen zynischen Gesamteindruck. Wenn ich mir vorstelle, selbst Zivilist in Kabul zu sein, und zu sehen wie meine Frau stirbt, weil Sie zu einem positiven Ergebnis gelangt sind, wird mir übel. Ich rate Ihnen an dieser Stelle entsprechend vage zu bleiben. Es gib bisher keine Anhaltspunkte, dass deutsche Soldaten an solchen Abwägungen teilgenommen haben. Sollte dies doch der Fall sein, sollten Sie solche Abwägungen vorgenommen haben, machen Sie sich des Totschlags strafbar.
3. Das ist wohl das Problem, wenn man eine Verteidigungsarmee ins Ausland schickt und eigentlich – wie Sie selbst beschreiben – angreifen muss. Da ist man automatisch über rechtliche Grenzen hinweg, weil das was wir tun, von Anfang an nicht vorgesehen war.
@Nordlicht
Zum einen gebe ich Ihnen recht. Man darf den Maßstab nicht gleichermaßen anlegen. Ihre Ableitungen treffen jedoch nicht den letzten Stand ISAF. Ziel war es zuletzt immer military led operations, katalysiert durch Targeteers und auf Basis von Intelligence zu police led operations, katalysiert durch den Evidence Based Operations Coordination Officer (EvBOCO) auf Basis von Evidence (Beweismaterial) zu entwickeln. Und die Grenzen dabei sind sehr verschwommen. Zu diesem Zwecke arbeiten Targeteer und EvBOCO engstens zusammen. Das führte fast immer dazu, dass afghanische Strafverfolgungsbehörden den Zugriff führten und Koalitionskräfte in zweiter Reihe standen, ebenfalls mit der Maßgabe capture.
Sie sehen also, dass im Einsatz hier sehr wohl Schnittmengen Vorlagen. Diese haben sich im Bereich RC North auch merklich positiv auf die gesamte Kette der Strafverfolgung ausgewirkt (Polizei – Staatsanwalt – Richter – Gefängnisdirektor).
@all
Vorwarnend möchte ich sagen…. Ich sehe schon, dass der vorangegangene Kommentar von Mike Bauer (auch) empörten Widerspruch bekommen wird und bitte schon mal vorbeugend um Mäßigung.
Aus meiner Sicht an @Mike Bauer: Da haben Sie den Kern des Problems angesprochen. Das Völkerstrafrecht lässt bei Kriegshandlungen auch zu, dass der Tod von Zivilisten in Kauf genommen wird, wenn dabei nicht das Übermaßverbot missachtet wird. Das kann man moralisch für verwerflich halten und als zynisch brandmarken; auf der rechtlichen Seite ist es etwas anderes als das vom Strafrecht geregelte Verhalten in Deutschland bzw. in einem zivilen Umfeld. Deshalb zieht eben der Vergleich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Abschuss einer entführten Passagiermaschine – im Inland, im Frieden – gerade nicht.
Ich will damit keine moralische Aussage treffen, sondern nur vermeiden, dass sich hier – wie sehr oft in dieser Debatte – verschiedene Ebenen vermischen.
@Eule u. Nordlicht:
Genau die n.m.B. Kernfrage des Einsatzes („Was darf man tun und was soll man tun?“) wird aus meiner Sicht im Artikel bestenfalls gestreift.
Dies zeigt sehr gut die Einleitung:
„Darf eine Demokratie ihre Feinde gezielt töten, wenn es nicht um die Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs geht? (…)
Im Krieg gelten andere Regeln als bei der Verbrechensbekämpfung in Friedenszeiten. Aber der Westen hat den Feldzug in Afghanistan jahrelang mit dem Versprechen verbunden, dort für andere Werte anzutreten.“
Was man über einen unmittelbar bevorstehenden Angriff tun DARF ist eigentlich schon seit längerem unstrittig (siehe Artikel von Gebauer aus 2009: http://www.spiegel.de/politik/ausland/neue-regeln-fuer-afghanistan-einsatz-bundeswehr-darf-jetzt-schneller-schiessen-a-638605.html).
Die legitime Frage ist ja: Was soll man tun?
Darüber kann man trefflich diskutieren, denn nicht alles was rechtlich und sachlich möglich ist, ist auch zielführend. Sogar Dinge die taktisch und operativ sinnvoll sein mögen, können strategisch unzweckmäßig sein.
Gerade am Beispiel der „signature strikes“ gab es in den letzten Jahren hierzu eine intensive Debatte in den Streitkräften, der Presse und der Politik.
Die Frage eines sinnvollen Ansatzes bereits 1991 sehr ausführlich von van Creveld in Transformation of War behandelt (anhand der Bekämpfung von Aufständen in Nordirland und Syrien). Nur leider hat man diesen Autor und viele nach ihm (z.B. Kilcullen) insbesondere in Deutschland weitgehend ignoriert.
Beides (und vieles mehr) ist nach meinem Kenntnisstand bis heute keine Pflichtlektüre an der OSH und der FüAk.
Daher sehe ich das Defizit des Niveaus der Debatte nicht in erster Linie in der Presse, sondern auch in der Bundeswehr (und damit meine ich nicht „nur“ die Generalität/ Admiralität). Wo sind denn die Gewaltexperten?
Wir haben diesen Krieg bis heute nicht richtig verstanden.
Schlechte Vorzeichen für die weitaus schwierigen Post-ISAF-Konflikte mit hybrid agierenden Staaten und Gruppierungen.
@Eule | 29. Dezember 2014 – 23:35:
Der Kommentar zeigt die sehr vielversprechende Linie, die man im RC-N im Rahmen des Partnering favorisierte: Zugriffe durch Sonderpolizei (PRC) – abgestützt auf Haftbefehle.
Die Reaktionen der Bevölkerung hierauf waren wohl durchaus positiv.
Auch ein afghanischer Bauer hat eben ein Grundverständnis von Rechtsstaat.
Aber es war eben ein Ansatz neben anderen – somit war die Botschaft für die Bevölkerung oft uneindeutig.
Ein weites Feld mit vielen Ebenen: umso bedauerlicher ist es, wie oberflächlich, und in Teilen reißerisch, der SPIEGEL-Artikel ist. Der Einstieg in die Geschichte zeigt dies sehr gut: Der Tod des Vaters und seines Kindes ist ja kein Spezifikum des Targeting, sondern eine klassische Friktion (Clausewitz läßt grüßen).
Und nein dies meine ich nicht zynisch – es ist ein allgemeines Phänomen des Krieges (das es natürlich so gut wie möglich zu minimieren gilt, technische und menschliche Fehler wird es aber immer geben).
@Mike Bauer
Zu 1.
Das gehört zur Aufgabe eines Targeteers eine Aussage über die zu erwartenden Zivilschäden zu geben. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hat Herr Wiegold schon geschrieben.
Zu 2.
Ich führte dieses Beispiel lediglich an, um aufzuzeigen, dass dieses Beispiel wohl bei jedem Betroffenheit erzeugt. Und das zu Recht und es wäre schlimm wenn nicht. Aber es bleibt sehr wohl die andere Seite der Medaille zu erwähnen, wenn dadurch einseitige Stimmungsmache entlarvt wird. Was hier meiner Meinung nach geschieht. Meine Prüfung auf ob die zivilen Opfer, die ich in meiner Zeit dort mitbekam im Verhälitnis standen, traf ich lediglich für mich und mein Gewissen. Ich denke das kommt in meinem Text heraus. Da Sie dies anders werten, betone ich das hier nochmal ausdrücklich. Von daher besteht keine Notwendigkeit vage zu bleiben.
Zu 3.
Man ist nicht automatisch über rechtliche Grenzen hinweg. Dafür gibt es ROEs. Diese wurden immer wieder angepasst. Zeitlich meiner Meinung nach teilweise zu spät und vielleicht auch nicht immer konsequent genug.
@Thomas Melber:
So weit liegen wir ja nicht auseinander in der Darstellung, aber wo sehen sie denn da jetzt die Begründung Targeting als Operationsplanungsprozess im FGG 2 zusammenlaufen zu lassen?
Und man lernt ja nicht aus, was ist TAI?
@Memoria
In Bezug auf die beiden Modellfälle (zugegeben: Extreme) von van Creveld sitzt die Bw (und Deutschland) in der Falle:
– Syrien (Hama) dürfen wir nicht
– Nord Irland halten wir nicht durch
@ memoria
Wieder ein sehr treffender Beitrag. Danke dafür. Bezüglich Pflichtlektüre kann ich demnächst bei Interesse Auskunft geben.
Ich werde mich mal auf die Recherche zu diesen Publikationen begeben.
@Eule:
Danke.
In Sachen Pflichtlektüre habe ich großes Interesse.
Hier die genauen Daten:
http://www.amazon.de/Die-Zukunft-Krieges-Krieg-gef%C3%BChrt/dp/3938017147
http://www.amazon.de/The-Accidental-Guerrilla-Fighting-Small/dp/0199754098
Daneben gibt es natürlich ein weites Feld an anderen schlauen Büchern.
Aber die beiden spannen – aus meiner bescheidenen Sicht – sehr gut den Bogen zwischen den Debatten der letzten 20 Jahre.
Ein weiteres lesenswertes Buch ist wohl Rupert Smith: Utility of Force (ohne link, wegen der Kommentar-Freigabe).
Man muss ja nicht alles teilen was darin jeweils steht, aber es hilft das „Tagesgeschäft“ in einen größeren Rahmen einzuordnen.
@Eule
– TAI – target area of interest
– NAI – named area of interest
Definition:
Target Area of Interest (TAI) – The geographical area where high value targets can be acquired and engaged by friendly forces.
FGG5 / 3.5 macht natürlich den OPLAN, aber FGG2 steuert insbesondere die HVI bei; bei der CPOE auch die HVT, auch im laufendem Gefecht.
Auslösen tut dann FGG3, ebenso das BDA.
@Thomas Melber:
Van Creveld kommt ja auch zum Schluss, dass für westliche Länder nur der Ansatz in Nordirland machbar ist.
Wenn man den auch nicht gehen kann ist das ja auch ne Erkenntnis.
Denn die Mittelwege sind noch weniger zweckmäßig.
So oder so hätte man was gelernt.
Aber wir reden uns ja lieber ein, dass wir spitzenmäßig sind.
@memoria
Danke
@Thomas Melber
Ebenfalls Danke. Aber nun nochmal “ zwischen uns Pastorentöchtern“, mal losgelöst von KdB und TK Wirkung etc. (denn dort wird ja nunmal auch wieder der Domäne Wirkung unter den Vieren besonders betont) , so rein praktisch: wie oft haben Sie jetzt schon geschrieben, dass 2 unterstützt und beisteuert. Einigen wir uns doch darauf, dass der Targetingprozess bei den 3ern und 5ern gesteuert werden muss und 2 einen Bärenanteil liefert.
Immerhin ist im EinsFüKdo ja diese Einteilung zwischen J357 und J2ZuWA exakt so abgebildet. Zum Glück ( ;-). )
@Eule
Ja, da bin ich „bei Ihnen“.
Jetzt legt Bild.de nach („Geheimpapier über Killer-Kommandos – So halfen Bundeswehr und BND beim Töten der Taliban“): „Auch BILD liegen umfangreiche Geheimdokumente zu der Liste (Fachbegriff: JPEL) vor.“
Man verbindet das Thema mit GenMaj Kneip, der als „möglicher nächster Generalinspekteur“ gehandelt wird und persönlich Personenziele ausgewählt habe (als COM RC-N war er logischerweise daran beteiligt). Es wird auch aus Besprechungsprotokollen zitiert und diese werden ausschnittsweise gezeigt.
Dann warte ich jetzt mal die nächste Empörunsgwelle ab.
Das selbe Muster. Es drückt in die Skandalecke.
Die geschickten Formulierungen überdecken jedoch nicht, dass hier die Fakten verdreht werden.
Ich finde es nur eine heuchlerische Attitüde, dass man mit der Enthüllung angeblich Rücksicht auf die Mission und die Soldaten nahm. Immerhin ist RSM der direkte Nachfolger und wir haben ja immer noch Kameraden da unten.
Ich bin nun auch vielmehr auf die ersten Antworten des BMVg gespannt. Bei SE dürften sie nun wahrscheinlich schon Überstunden schieben müssen.
Der BILD-Artikel findet in Agenturform oder redaktionell breiten medialen Widerhall (faz.net, Zeit.de, Focus.de, Welt.de, etc).
Mal sehen, ob sich die Diskussion auf den BND oder die Bundeswehr konzentriert.
Der BND versuchte sich ja im August 2013 mit gewagten Behauptungen zur Qualität von Handydaten aus der NSA-Affäre zu winden. Jetzt kommt der Bumerang.
„Dann warte ich jetzt mal die nächste Empörunsgwelle ab.“
Kein Wunder, dass es Wellen schlägt. Jahrelang hat man den Leuten vo der chirugischen Präzision erzählt, mit der man das Böse ausmerzt und alle fühlten sich gut.
Wenn eine Hellfire irgendwo reinrauscht ist es eben mehr wie „What a mess ..“, wie der Lateiner sagt.
Im Übrigen sollte man im Hinterkopf behalten, dass man es mit einem Gegner zu tun hat, der nur eine ROE hat, TÖTEN …egal wen, und soviele wie möglich.
Meine Meinung: Otto Normalverbraucher versteht das und freut sich insgeheim („hoffentlich hat das ‚was gebracht, hätte man mehr machen müssen“, usw.). ‚war bei „Kunduz“ auch so.
Der frühere deutsche NATO-General Egon Ramms hat bestätigt, dass Deutschland Zieldaten für die Tötung von Taliban-Kämpfern in Afghanistan geliefert hat. Dies habe begonnen, nachdem die Bundesregierung die Situation im Februar 2010 als Krieg eingestuft habe, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
[Nur als Hinweis: Zu dem Komplex incl. der Ramms-Äußerung gibt es einen kompletten neuen Thread… T.W.]
Wenn sie die Vorabmeldung richtig gelesen hätten, wäre ihnen aufgefallen, das die Todesliste eben nicht aus den Beständen von Edward Snowden stammt. Der Spiegel hat, bewusst oder unbewusst, eine irreführende Formulierung verwendet.Ferner hat man, bewusst oder unbewusst, vergessen zu erwähnen, das jene 750 Personen zwar das Maximum, keineswegs aber alle waren. Die von den Streitkräften der Allianz anhand dieser und anderer Listen liquidierten Personen belaufen sich allein schon durch Gezielte Tötungen mit Hilfe bewaffneter Drohnen auf mehr Ziele, Bodeneinsätze nicht mtgezählt. Aber wem erzähle ich das!? Suchen sie in ihren Reihen lieber mal nach dem Whistleblower, bevor die Bundsregierung deren Schutz ausbaut.
Wehrter Herr Wiegold,
1. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf § 11 I Nr. 3 VStGB. Dieser gilt aber erst seit 2010, weil erst ab dann von einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt gesprochen wurde (Erst dann gelten die „Erleichterungen“ des VStGB.. (Durch die Regierungserklärung von Westerwelle). Im Zeitraum danach haben Sie Recht. Es ist allerdings keinesfalls gesagt dass die Einzelfallabwägung in allen 4000+x Fällen zu einem positiven Ergebnis kommt. Gerade bei weniger wichtigen Targets muss dies bezweifelt werden. Natürlich gibt es hierzu keine Rechtsprechung.
2. Ich möchte klarstellen, dass ich kein Pazifist oder Linksextremist bin. Als Bürger will ich mir auch nicht anmaßen, die Notwendigkeit solcher Operationen und deren taktischen Wert zu beurteilen. Ich finde es aber problematisch, dass die Bundeswehr maßgeblich (den genauen Umfang kennt die Öffentlichkeit ja nicht, ich unterstelle dies deshalb) zu den Tötungen beigetragen hat. Wir haben eine Parlamentsarmee. Eine Demokratie muss die Diskussion über solche militärischen Maßnahmen aushalten. Es kann nicht sein, dass es erst Whistleblower braucht, die uns solche Details zugänglich machen. Denn wo der Staat Gewalt ausübt, wird sie missbraucht. Das lehrt uns die Geschichte, insbesondere die raren Erkenntnisse über die NSA Spionage und die Drohnenangriffe in Pakistan.
3. Ich glaube zudem, dass zivile Opfer zur Radikalisierung beitragen. Die Tötung von Zivilisten steht daher konträr zum Ziel, (politische) Wiederaufbauarbeit zu leisten. Zwar sehe ich, dass dies nicht immer vermieden werden kann. Auch in diesem Kontext wäre eine klarere öffentliche Diskussion notwendig geworden.
@ Mike Bauer
zu 2. sei erwähnt, dass die JPEL nicht erst durch einen Whistleblower enthüllt wurde, sondern wie im Parrallelthread dargestellt seit Jahren bekannt ist, in diversen BT-Drucksachen und Anfragen seitens der Abgeordneten des BT Thema war und in keinsterweise wirklich Geheim war. Wer wollte konnte Kenntnis erlangen.
Es ist auch nicht Sinn und Pflicht einer Parlamentsarmee den BT proaktiv in allen Einzelheiten zu informieren. Dafür gibt es die Möglichkeit der kleinen und großen Anfragen und man würde sich nur in unnötigem Mikromanagment verstricken.
zu 3. Die JPEL hat, sofern ich das hier richtig verstanden und verfolgt habe, eben zum Ziel die zivilen Opfer auf das mindest mögliche zu reduzieren, indem eben anstatt in Großoffensiven und breiten Gefechten, den Aufständischen/Taliban durch gezielte Operationen Schlüsselfiguren und Elemente zu entziehen versucht wird (capture/kill).
Die FAZ bringt es gerade unter der Überschrift „Bundeswehr in Afghanistan – Pazifistische Empörung“ sehr schön auf den Punkt.