Rüstungsexporte: Bundesregierung will künftig Vor-Ort-Kontrolle
Bei Rüstungsexporten in so genannte Drittländer erwägt die Bundesregierung, in der Ausfuhrgenehmigung künftig auch die Möglichkeit für Inspektionen festzuschreiben, mit denen die Weitergabe der gelieferten Waffen verhindert werden soll. Bislang müssen die Empfängerländer zwar eine so genannte Endverbleibserklärung abgeben, in der zugesichert wird, dass die Waffen und Rüstungsgüter nicht ohne deutsche Genehmigung an andere Länder – oder sogar an andere Behörden im eigenen Land – weitergegeben werden. Deutsche Behörden können allerdings bislang nicht überprüfen, ob diese Erklärung auch eingehalten wird
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