Rüstungsexporte: Bundesregierung will künftig Vor-Ort-Kontrolle
Bei Rüstungsexporten in so genannte Drittländer erwägt die Bundesregierung, in der Ausfuhrgenehmigung künftig auch die Möglichkeit für Inspektionen festzuschreiben, mit denen die Weitergabe der gelieferten Waffen verhindert werden soll. Bislang müssen die Empfängerländer zwar eine so genannte Endverbleibserklärung abgeben, in der zugesichert wird, dass die Waffen und Rüstungsgüter nicht ohne deutsche Genehmigung an andere Länder – oder sogar an andere Behörden im eigenen Land – weitergegeben werden.
Deutsche Behörden können allerdings bislang nicht überprüfen, ob diese Erklärung auch eingehalten wird – oder ob deutsche Waffen plötzlich in Ländern auftauchen, in die sie offiziell nie geliefert wurden, wie zum Beispiel Sturmgewehre G36 in Libyen 2011 (Foto oben).
Hintergrund der Überlegung der Bundesregierung, eine nachträgliche, tatsächliche Kontrolle einzuführen, ist die Frage, ob in Saudi-Arabien in Lizenz hergestellte Sturmgewehre der Typen G3 und G36 möglicherweise entgegen den Vereinbarungen in den Jemen weitergeleitet wurden. Der Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour hatte deshalb im Bundestag nachgefragt, inwiefern die Genehmigungen für die Lizenzproduktion in Saudi-Arabien eine Endverbleibskontrolle vorsähen.
Die Antwort der Bundesregierung hat Bedeutung weit über den Fall Saudi-Arabien hinaus:
Eine gesonderte Genehmigung für eine Lizenzproduktion ist im Ausfuhrgenehmigungsverfahren nicht vorgesehen. Ausfuhrgenehmigungen, die im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion des G3 und des G36 in Saudi-Arabien erteilt wurden, ergingen jeweils auf Grundlage der eingereichten und Bestandteil des Genehmigungsverfahrens bildenden Endverbleibserklärungen des Empfängers. Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen in diesem Zusammenhang die Technologieunterlagen zur Fertigung der Waffen, entsprechende spezielle Herstellungsausrüstung – Maschinen etc. – sowie einzelne Waffenteile, die in Deutschland und nicht in Saudi-Arabien gefertigt werden.
Eine physische Endverbleibskontrolle der in Saudi-Arabien gefertigten G3 und G36 ist auf Basis der zugrundeliegenden Genehmigungen nicht möglich. Eine solche Vor-Ort-Kontrolle würde die vorherige Zustimmung des Empfängerlandes voraussetzen. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie künftig die Zustimmung des Empfängerlandes zu derartigen nachträglichen Vor-Ort-Kontrollen in das deutsche Rüstungsexportkontrollverfahren einführen soll.
(Hervorhebung von mir, T.W.)
Mit anderen Worten: Möglicherweise müssen die Käufer deutscher Waffen außerhalb von EU; NATO und gleichgestellten Ländern wie Australien künftig beim Kauf auch unterschreiben, dass sie ihre Depots für amtliche Kontrolleure aus Deutschland öffnen – und die Waffen jederzeit vorzeigen können.
Nachtrag: Das Thema spielte auch in der Bundespressekonferenz am (heutigen) Freitag eine Rolle; leider ging es da eher um künftige Genehmigungen von Produktionsstätten für Kleinwaffen und nicht um die in der oben zitierten Regierungsantwort in Aussicht gestellten Kontrollen. Es sprechen Martin Schäfer für das Auswärtige Amt und Tobias Dünow für das Bundeswirtschaftsministerium:
Frage : Herr Schäfer, wenn in Saudi-Arabien deutsche Heckler-&-Koch-Gewehre gebaut werden und diese im Jemen eingesetzt werden, gelten die dann als deutsche Gewehre im Jemen?
Schäfer: Sie müssten jetzt definieren, was Sie mit dem Adjektiv „deutsch“ meinen.
Zusatzfrage : Das ist ja ein deutscher Waffenhersteller.
Schäfer: Aber es sind Waffen, die in Saudi-Arabien hergestellt worden sind.
Zusatzfrage : Ist das auch die Haltung des Wirtschaftsministeriums? Gilt das nicht als Waffenexport, wenn Saudi-Arabien Heckler-&-Koch-Gewehre in Saudi-Arabien herstellt?
Dünow: Sie sprechen einen Sachverhalt an, der heute – ich habe das kurz vor der Abfahrt in die Regierungspressekonferenz gesehen – Gegenstand der Berichterstattung in einem großen Online-Portal unter der Überschrift „Bundesregierung gibt Lücke bei Waffenexportkontrolle zu“ war. Ich war ein bisschen verblüfft über diese Überschrift. Richtiger und präziser wäre gewesen: „Bundesregierung schließt Lücke beim Waffenexport“. Wie wir hier in der Bundespressekonferenz schon das eine oder andere Mal erläutert haben, ist der Bundestag am 15. Mai 2015 über die sogenannten Kleinwaffengrundsätze unterrichtet worden, die bereits in Kraft sind und die unter anderem vorsehen, dass der Export von neuen Fabrikationsanlagen in solche Drittländer wie Saudi-Arabien in Zukunft nicht mehr genehmigt wird.
Zusatzfrage : Habe ich das richtig verstanden: Die Lizensierung des Baus von G36-, also von Heckler-&-Koch-Gewehren in Saudi-Arabien ist künftig nicht mehr möglich?
Dünow: Sie haben das richtig verstanden: Eine solche Genehmigung würde nach diesen Kleinwaffengrundsätzen in Zukunft nicht erteilt werden können.
(Foto: Screenshot ARD-Tagesschau 20 Uhr 25.08.2011)
Kommt das nur mir etwas ähm, schizophren vor?
Einerseits beliefert man semi-staatliche „Streitkräfte“ wie die Peschmerga mit eben diesen Waffen, wohl wissend das eine derartige Endverbleibskontrolle dort nicht realisierbar wäre. (Es sind ja auch schon G36 in den Händen von ISIS-Terroristen aufgetaucht) Andererseits will man das nun aber bei souveränen Staaten einführen. Das Saudi Barbarien mal wieder fein raus ist, passt da auch gut ins Bild.
Klingt für mich stark nach Augenwischerei und zielgruppenorientierter Stimmenfang-Politik beim pazifistischen Wählerklientel.
Das wäre dann ja faktisch ein Exportverbot, das deutsche Hersteller entsprechend hart treffen würde. Es freut sich die internationale Konkurrenz, deren Position als Konsequenz in Folge der konsequenten Bekämpfung deutscher Unternehmen durch die Bundesregierung gestärkt wird, ohne dass die behauptete Wirkung (weniger unerwünschte Tote) nachweisbar oder auch nur plausibel wäre. Wieder wird für reine Symbolpolitik enormer Schaden für das eigene Land und eigene Interessen in Kauf genommen bzw. mutwillig herbeigeführt.
Die Endvertreibskontrolle soll nicht: Strafen/Sanktionen vorschlagen,wenn Waffen auf Dritte übergehen, weil letztere diese erbeuteten oder z. B. durch Diebstahl o. ä. erlangten. Evtl. aber diese Besitzerwechsel protokollieren.
Dieses Instrument soll die Einhaltung der Verträge prüfen, sprich: die vertraglich geregelte, ggf. verbotene Weitergabe kontrollieren. Das ist demnach ein übliches Rüstungskontrollregime.
Ein sehr logisches Instrument, welches weder in der Theorie noch in der Praxis einem Exportverbot gleich kommt bzw. die Implementierung des Instruments bedingt kein solches.
@Sachlicher
Glauben Sie ernsthaft, dass es viele Staaten gibt, die es zulassen werden, dass deutsche Behörden ihre jeweiligen Streitkräfte inspizieren? Sie werden vielmehr ähnliche Waffen woanders kaufen. Insofern kommt eine solche Klausel sehr wohl einem Exportverbot gleich.
@H.K.L
Was man über Diffamierungskampagnen nicht geschafft hat, versucht man nun eben über das installieren von Wettbewerbsnachteilen. Man erzählt ein bisschen was von Rüstungskontrolle, moralischer Verantwortung und weniger Toten und schon sind die Schafe zufrieden.
Gleichzeitig verkauft man dem anerkannten IS (KSA) fröhlich weiter alles mögliche und betont die strategische Wichtigkeit der Beziehungen zu diesem Steinzeit-Regime.
Bah.
@ H.K.L. | 12. Juni 2015 – 13:16
Dies ist weit üblicher als man gemeinhin denkt, auch außerhalb des (ehem.) KSE Kontrollregimes.
Vertragsbezogen kennt das jeder augengeradeaus.net Leser, aus der Story als Waffensysteme – hier BMP die DEU an Schweden verkauft hatte, welche genehmigt diese an Tschechien weitergegeben hatten – aus Tschechien in den Irak verkauft wurden und vorher DEU um Zustimmung ersucht wurde.
Real handhabt dies, so ähnlich zumindest, selbst der Großexporteur Russische Föderation so im Bereich Waffensysteme. Hinzu tritt dort der Schutzmechanismus, dass stets maximal eine Technologiestufe unter der produzierbaren exportiert wird.
Und wenn Sie meinen, dass z. B. Staaten wie Saudi-Arabien (Handfeuerwaffen bzw. deren Produktion) oder Indonesien (Leopard II Panzer) keine Register führten und/oder per se „woanders“ kauften, weil sie inspiziert würden, dann ist das Ihre Meinung. Eine Tatsache, noch dazu empirisch erfassbare, ist es nicht.
Dass man das im Berliner Tagesgeschäft des dortigen Politbetriebes jetzt auch ideologisch durchdeklinieren wird und in manchen Polit- wie Lobbykreisen für eigene Vorteilsgewährung zu mißbrauchen gedenkt: so what…
Die Staaten, die deutsche Rustungsgüter haben wollen und bezahlen können, die haben erklartermaßen auch keine Probleme mit einem Rüstungskontrollregime, welches Inspektionen nach sich zieht.
eine derart invasive kontrolle bzw. potentiellen eingriff in den kernbereich der staatlichen souveränität werden exportkunden wohl dankend ablehnen (die USA macht es zwar auch hat aber einen längeren hebel weil die Rüstungsexporte meist in umfassende sicherheitskooperation eingebunden sind und die käufe auch politische funktion haben)
deutschland hat diesen einfluss nicht. man stelle sich vor Hans Musterbürokrat aus Hintertutzingen will endeverbleibskontrolle bei saudischen kräften im jemen durchführen, weil irgendwelche nebulösen rechtsbedenken bestehen.
das dürfte dann wohl der letzte kauf der Saudis in D gewesen sein und spräche sich schnell herum. aber das scheint ja gewünscht zu sein.
so kann man eine industrie- und sicherheitspolitische Schlüsselbranche auch strangulieren.
einfach grotesk
Ist das wieder ein Ablenkmanöver weil wir MEADS zu teuer einkaufen wohl ein besseres Angebote und nachhaltiger da liegt
Man will , und am ende kauft ein Autohändler alte Unimog 1300 oder MAN und die tauen irgendwann im Ukraine Krieg auf Skandal Skandal
G 36 werden auch in Saudi-Arabien verkauft und tauchten schon in Afg auf
( in einem eigenen Werk )
auch mercedes Produzier in Algerien , also kann auch ein Fuchspanzer oder Grennliner II in Somalia auftauen oder in Jemen
was soll das Thema ganz genau uns ablenken , und die Verlage zufrieden stellen das die was im Sommerloch
1. Kontrollmöglichkeiten des Endverbleibs praktizieren in der Tat auch Staaten wie die USA. – Was ist schlimm daran, wenn man sich die Möglichkeit offenhält, nachzuschauen, ob mitden Waffen wirklch das passiert, was der Importeur vorgab?
2. Das Argument „Dann verkaufen andere“ hat die Qualität des Unkenrufs „Untergang des Abendlandes. Das gilt auch für die regelmäßige Vorhersage des Todes der deutschen Wehrtechnikindustrie, die immer schon dann wiederholt wird, wenn auch Lücken und Umgehungsmöglichkeiten in der deutschen Rechtslage geschlossen werden sollen. Ob die jetzt beabsichtigte Änderung sich als effizient erweist, muss vorläufig dahingestellt bleiben. Nötig war sie jedenfalls.
3. Das System der Endverbleibserklärungen für deutsche Exporte war bislang jedenfalls teils so schwach und lax gehandhabt, dass die EVE im Ernstfall das Papier nicht wert war, auf denen sie vorgelegt wurde.
4. Saudi Arabien hat übrigens für G36 eine EVE vorgelegt, die eine Verwendung der lizenzproduzierten Waffen ausschließlich bei den saudischen Sicherheitskräften zusagte.
@ONA
„Das Argument „Dann verkaufen andere“ hat die Qualität des Unkenrufs „Untergang des Abendlandes.“
Sie meinen das vermutlich abwertend, aber Spenglers Diagnose ist rund hundert Jahre nach ihrer Veröffentlichung eher noch zutreffender als zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Die Eigenschaften der Spätphasen von Zivilisationen, die Spengler damals beschrieb, deuteten sich in westlichen Ländern damals nur an, dominieren aber heute die politischen Landschaften. Die sicherheitspolitischen Implikationen sind gravierend, aber das übersteigt vermutlich den Horizont bzw. wird OT.
Spengler schreibt über die politische und gesellschaftliche Lage zum Ende des Ersten Weltkriegs, über die Situation der Parteien, des Parlamentarismus, der Presse und des Kapitalismus. Er erkennt in ihr Symptome des Zerfalls der abendländischen Kultur.
„Aber der Parlamentarismus ist heute in vollem Verfall begriffen.“
Neuerlich gibt’s ein gesamtparlamentarisches Einvernehmen (selbst Union + DieLinke) angesichts der Bremer Wahlbeteiligung von ca 50,x% das Wahlangebot attraktiver auszugestalten, Wahlurnen „überall, abstimmen 24/7, Wortakrobatik bei Erst-/Zweitstimme“, etc. Allein, ist das nicht die Wurzel des Übels: Damals desillusionierende Weltuntergangsstimmung nach vier Kriegsjahren, heute Wohlstands-Selbstzufriedenheit. Soweit die verbleibenden Recken, sich der ungemütlichen Gedankenführung der deutschen SiPo und deren Konsequenzen hingeben, gipfelt die Haltung wohl im „noli me tangere“ der Maria Magdalena.
(Vermutlich OT, dann weg damit).
Einige sind immer mehr als bereit, aus jeder Randbemerkung eine umfangreiche OT-Debatte zu machen… und nein, aus möglichen Änderungen der Rüstungsexportkontrolle wird jetzt hier keine Debatte über den Untergang des Abendlandes. Danke.
@ONA
„1. Kontrollmöglichkeiten des Endverbleibs praktizieren in der Tat auch Staaten wie die USA.“
Und genau deswegen wird fortlaufend versucht diese Produkte wo immer möglich insbes. auf Komponenteneben zu vermeiden (ITAR-free).
Die obige Entscheidung ist weiterer Baustein hinsichtlich der vergleichbaren Grundhaltung vieler Kunden: German free.
@ ONA
„3. Das System der Endverbleibserklärungen für deutsche Exporte war bislang jedenfalls teils so schwach und lax gehandhabt, dass die EVE im Ernstfall das Papier nicht wert war, auf denen sie vorgelegt wurde.“
Das ist der Punkt. Im Gegensatz zu beispielsweise den USA, hat Deutschland kein
wirklich griffiges Reexportrecht. Hier geht es darum, diese Logiklücke zu schließen oder zu verkleinern.
Grundsätzlich: US-Ware (nicht nur Waffen, darunter fallen je nach Empfängerland fast alle Güter, zumindest aber die Dual-Use-Güter / EARGüter, manchmal auch Güter, die mittels US-Ware hergestellt wurden), dürfen durch einen Ausländer (also nicht-US-Person) nicht ohne weiteres weiterverkauft werden. Das ist in Deutschland sogar ähnlich / weitesgehend gleich. Allerdings hätte ein Verstoß in beiden Ländern unterschiedliche Konsequenzen. Wer gegen das US-Reexportrecht verstößt, landet unter umständen auf der schwarzen Liste und dann ist Feierabend, dann macht keiner mehr Geschäfte mit einem, solange er nicht selber auch sanktioniert werden möchte.
Deutschland hat eine solche Reichweite bislang nicht zu bieten. Hier wäre meiner Ansicht nach definitiv die EU gefordert. Da die grundsätzlichen Regelungen in den USA und der EU (die Güterlisten sind fast gleichlautend) schon sehr ähnlich sind, könnte man auch das Reexportrecht grundsätzlich harmonisieren. Einen deutschen Alleingang kann man nicht empfehlen, weil er evtl. nicht durchschlägt.
Ein perfektes EU-Thema!
Waffen sind wohl leider noch sehr national geregelt in der EU, da will vielleicht wieder
jeder sein eigenes Süppchen kochen. Schade.