AKK weist Corona-Impfflicht für die Truppe an
Die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat, wie erwartet, eine Corona-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten angewiesen. Diese Immunisierung soll unverzüglich in das so genannte Basis-Impfschema aufgenommen werden. Für Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz gilt die Verpflichtung zur Duldung dieser Impfung bereits seit März.
Vor der Bundespressekonferenz in Berlin teilte Ministeriumssprecher Kapitän zur See David Helmbold am (heutigen) Mittwoch mit, dass die Ministerin die generelle Duldungspflicht beschlossen und angewiesen habe. Zuvor hatte am Montag ein Schlichtungsausschuss aus Soldatenvertretern und Fachleuten des Ministeriums grünes Licht für die Impfpflicht gegeben.
Wann die Verpflichtung genau in Kraft tritt, ist noch offen – im März hatte die Corona-Impfpflicht für Auslandseinsätze von der Anweisung bis zur förmlichen Umsetzung eine knappe Woche gebraucht. Im Ministerium wurde allerdings damit gerechnet, dass es in diesem Fall schneller gehen könnte, weil die Anweisung zu erwarten war.
Die Bundeswehr ist die erste staatliche Institution, die für Covid-19 eine Impfpflicht einführt – allerdings gelten für Soldatinnen und Soldaten auch andere Regeln: Das Soldatengesetz sieht vor, dass sie auch Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit hinnehmen müssen, wenn das z.B. der Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Grund dafür ist die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, und das auch unter erschwerten hygienischen Bedingungen wie dem engen Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften.
Die Impfquote in der Truppe beträgt nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums derzeit rund 80 Prozent. Es gibt jedoch keine exakten Zahlen, weil Soldaten sich auch außerhalb der Bundeswehr haben impfen lassen, zum Beispiel in Impfzentren oder beim zivilen Hausarzt. Außerdem hatte die Bundeswehr unter Verweis auf eine fehlende Impfpflicht bisher nicht konkret erhoben, wer von den Soldatinnen und Soldaten geimpft ist.
Die Aussagen von Helmbold zum Nachhören:
(wird voraussichtlich später ergänzt, u.a. mit dem Transkript des Audios)
Gemäß Twittermeldung des BMVg gilt die Durldungspflicht unverzüglich.
[„Unverzüglich“ ist ein juristischer Begriff („ohne schuldhaftes Zögern“) und entgegen landläufiger Meinung nicht das gleiche wie „sofort“. T.W.]
Danke, Frau AKK, endlich klare Worte, gleichwohl die Impfpflicht die Gesamtlage nicht wesentlich verbessern wird.
Wie schaut es aus mit Beamten und Angestellten?
[Die stehen nicht im Soldatengesetz, oder? T.W.]
Gute Nachricht, auch aus politischer Perspektive. Die Bundweswehr als Vorbild und nicht als abschreckendes Beispiel in der Presse: Gerne häufiger!
Wohl ein nicht unwichtiger Schritt hin zur allgemeinen Impfpflicht – vielleicht ein bisschen ‚Salamitaktik‘, aber damit verkauft man politische Kehrtwenden nunmal den Wählern. Vor drei Wochen (bzw. drei Monaten!) wäre das zwar schon vernünftig gewesen, aber nunmal nicht ‚vertretbar‘.
Als nächstes dann das BMI mit der Polizei?
Gottseidank besaß Schabowski nicht Ihre juristischen Kenntnisse, Herr Wiegold. /grins
Wie schaut es aus mit Beamten und Angestellten?
[Die stehen nicht im Soldatengesetz, oder? T.W.]
Nein, aber diese hätten ja nichtsdestotrotz mit einer anderen Rechtsgrundlage gewürdigt werden können.
Wenn gerade eine gesamtgesellschaftliche Impfpflicht diskutiert und vom BVG dafür eine Grundlage gesehen wird, läge der Schritt doch nahe und wäre konsequent, alle im Geschäftsbereich BMVg Tätigen, gleich welcher Statusgruppe, einzubeziehen.
Vorhergehende Verlautbarungen spekulierten darüber ja schon.
Tatsächlich erwarte ich auf dieser Seite tiefer gehende Informationen (egal, ob bestätigend oder das Gegenteil) – die Impfpflicht für Soldaten kann ich auch auf n-tv nachlesen.
@all
(ich schreibe das mal in alle offenen Threads zum Thema Corona-Impfung)
Es war schon klar, dass dieses Thema recht schnell die, sagen wir mal zurückhaltend, Impfgegner auf den Plan rufen würde. Und bei allen Versuchen, diese Plattform für Impfgegner-Propaganda zu missbrauchen – vom Verweis auf die Würde des Menschen im Grundgesetz, die vorgeblich „experimentellen Impfungen“, den Aufruf zum Widerstand in der Truppe, der eine Duldungspflicht kippen solle, der Vorwurf, hier werde eine „Führer befiehl wir folgen“-Mentalität propagiert – werde ich schlicht nicht mitmachen. Nein, hier ist nicht der Ort, mit – teilweise sehr, sehr merkwürdigen Aussagen – generell über die Impfung gegen Covid-19 zu debattieren. Da gibt’s doch auch genügend öffentliche Foren, es ist ja nicht so, als könnte diese Gruppe sich nicht öffentlich Gehör verschaffen (auch das mal sehr zurückhaltend ausgedrückt). Danke.
rrutk sagt:
24.11.2021 um 16:25 Uhr
Wie schaut es aus mit Beamten und Angestellten?
[Die stehen nicht im Soldatengesetz, oder? T.W.]
Nein, aber diese hätten ja nichtsdestotrotz mit einer anderen Rechtsgrundlage gewürdigt werden können.
Aha. Und mit welcher, bitte? Welche GESETZLICHE Grundlage gibt es, Beamte und Angestellte der Bw dazu zu verpflichten, die die Ministerin dazu hätte heranziehen können? Bei Soldaten gibt es die, nämlich im Soldatengesetz. Vielleicht habe ich das im Beamtengesetz ja überlesen, aber da können Sie doch sicherlich aushelfen, oder?
[Ich denke, das ist in der Zusammenfasung erläutert; an dieser Stelle müssen wir das nicht weiter ausdiskutieren. T.W.]