Corona-Impfpflicht für Soldaten kommt – Bundeswehr stockt Amtshilfe für Kommunen auf (Neufassung)
Die Pflicht zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist in greifbare Nähe gerückt: Ein Ausschus von Soldatenvertretern und Verteidigungsministerium empfahl eine Aufnahme dieser Impfung in den Katalog der Schutzimpfungen für die Streitkräfte. Die endgültige Entscheidung auf dieser Basis treffen die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Generalinspekteur Eberhard Zorn. Die Bundeswehr stockte zudem ihr Kontigent für die Corona-Amtshilfe auf.
Die Empfehlung, die Impfung gegen Covid-19 in das so genannte Basis-Impfschema aufzunehmen, gab am (heutigen) Montag ein Schlichtungsausschuss des so genannten Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA), der die Interessen der Soldatinnen und Soldaten vertritt, und des Ministeriums ab. Wie Augen geradeaus! aus Kreisen sowohl des Ministeriums als auch der Personalvertretung erfuhr, einigte sich dieser Ausschuss bereits in seiner ersten Sitzung auf diesen Vorschlag an die Spitze des Ressorts.
Hintergrund war eine Auseinandersetzung um diese Impfpflicht, die das Ministerium ursprünglich bereits Ende Juli in Kraft gesetzt hatte, wenigte Tage später aber stoppte, um die Soldatenvertreter an dieser Entscheidung zu beteiligen. Da der GVPA zunächst nicht zustimmte und unter anderem ergänzende Maßnahmen wie ein Impfmonitoring verlangte, wurde der für solche strittigen Fälle im Soldaten- und Soldatinnenbeteiligungsgesetz vorgesehene Schlichtungsausschuss einberufen.
Mit der Einigung auf die Empfehlung, die so genannte Duldungspflicht für die Corona-Impfung umzusetzen, hängt es nun von einer rechtlichen Erklärung der Ministeriumsspitze ab, wann diese Pflicht in Kraft tritt. Für die Auslandseinsätze und die so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen, zum Beispiel im NATO-Bataillon in Litauen, war die Immunisierung gegen Covid-19 bereits im März in das so genannte Impfschema für die Auslandseinsätze aufgenommen worden. Seitdem die Impfquote dort 100 Prozent beträgt, wurden auch nur in geringem Maße Infektionsfälle aus dem Einsatz gemeldet: Am 5. November wurde ein Soldat im Kosovo, am 9. und 11. November jeweils drei Soldaten in der UN-Mission in Mali positiv auf das Coronavirus getestet. Keiner dieser Fälle war so schwerwiegend, dass die Betroffenen nach Deutschland ausgeflogen wurden.
Die Streitkräfte sind damit die bislang einzige staatliche Institution, die für ihre – uniformierten – Angehörigen eine solche Impfpflicht gegen Corona vorsieht. Allerdings war bereits vor dieser Pandemie und unabhängig von Covid-19 die grundsätzliche Pflicht der Soldatinnen und Soldaten, Impfungen zu dulden, auch höchstrichterlich bestätigt worden.
Unterdessen stieg die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Soldatinnen und Soldaten auf einen neuen Höchststand: Der Sanitätsdienst der Bundeswehr meldete 1.174 tagesaktuell bestätigte Fälle. Am vergangenen Freitag waren es 1.065 gewesen.
Ebenfalls am Montag erhöhte die Bundeswehr, wie erwartet, die Zahl der für die Amtshilfe in der Corona-Pandemie zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten. In einem ersten Schritt wurde das Kontingent von derzeit 3.000 auf 6.000 Soldaten verdoppelt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers gilt diese Aufstockung zunächst bis Ende November. Dann soll vor dem Hintergrund der Entwicklung der Pandemie über eine weitere Erhöhung entschieden werden. Absehbar ist eine Aufstockung auf bis zu 12.000 Soldaten.
Das Kontingent, im Frühjahr 2020 aufgestellt, hatte bislang maximal 25.000 Soldatinnen und Soldaten umfasst, allerdings in unterschiedlichen Bereitschaftsstufen. Derzeit sind mehr als die Hälfte der 3.000 bereit stehenden Soldaten im Amtshilfeeinsatz, die meisten davon in der Kontaktnachverfolgung Infizierter in den Gesundheitsämtern.
Am stärksten gestiegen ist damit die Zahl der Unterstützer*innen in Krankenhäusern – von 208 am vergangenen Freitag auf nunmehr 348.
Unverändert setzt die zuständige Streitkräftebasis für diese Amtshilfe nur Soldaten ein, die einen vollständigen Impfschutz haben – und definiert weiterhin die Vollständigkeit einer Impfung etwas anders als die zivilen Behörden: Das gilt nur für doppelt Geimpfte – oder nach Genesung einmalig Geimpfte – innerhalb der ersten sechs Monate nach vollständiger Immunisierung. Ansonsten ist eine Booster-Impfung Voraussetzung.
(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland – Foto Luftwaffe)
Danke für diese Information. Vielleicht gelingt es Ihnen noch herauszufinden, weshalb die Soldatenvertreter NUN plötzlich zugestimmt haben?
Grundsätzlich bin ich ein Freund solidarischer Beteiligung als nicht unwesentlichen Teil der Inneren Führung, aber dieses Verfahren lässt mich bezüglich der aktuell handelnden Akteure noch immer ratlos zurück. Es sollte auch im Interesse des GVPA sein, den Kompromiss öffentlich zu machen. Bin gespannt, was da jetzt herausverhandelt wurde, was den verspäteten „Vollschutz der Truppe“ um einige Monate rechtfertigt.
OT: ich hoffe, dass auch für die Polizei o.A. eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Dieser Schritt war seit Juli überfällig.
Die Bundeswehr als staatliche Institution muss erst recht dann funktionsfähig sein und bleiben, wenn nichts mehr geht. Vor dem Hintergrund der endlich – aber viel zu spät für Krankenhäuser und Altenheimen – beschlossenen Impfpflicht hat sich die Personalvertretung in eine völlig indiskutable ausweglose Situation selbst hineinmanövriert, die sie völlig unglaubwürdig erscheinen lässt.
Die Kerneinsatzfähigkeit unserer Streitkräfte darf nicht von einem derartigen Beteiligungsirrsinn abhängen. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Geimpften, wenn bei Amtshilfeeinsätzen im Inland die Ungeimpften per Befehl KdoTA nicht eingesetzt werden dürfen und gleichzeitig auch nicht zur Impfung verpflichtet werden dürfen, betrifft ja Medienberichten zufolge – und als Spiegelbild der Gesellschaft – ungefähr ein Viertel.
Ich kann nur hoffen, dass nun primär Einsicht und Überzeugung einkehrt und notfalls jetzt endlich disziplinar durchgegriffen wird, damit wir als Gesellschaft endlich wieder ein normales Leben führen können.
Impflicht und Duldungspflicht sind allerdings zwei verschiedene Dinge. Duldungspflichtig sind bereits einige Impfungen, nur kann dennoch niemand gezwungen werden. Meines Wissens nach kommt es auch erst zu disziplinarischen Ahndung, wenn sich aus der nicht durchgeführten Impfung ein Nachteil für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ergibt. Erlebt habe ich es noch nicht, beim Aufenthalt in Auslandshäfen erschließt sich selbst Hein Blöd der Sinn von Impfungen.
[Kurzer Hinweis auf das oben verlinkte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. T.W.]
Eine gute Entscheidung. Besser spät als nie. Aber dennoch: Fünf Monate…
Zu Jahresbeginn 2022 hätten die letzten Booster bereits durch sein können.
Egal. Nun also schnell zur Tat. Denn, on the bright side: An „fehlender Vorbereitungszeit“ oder mangelndem Impfstoff kann es ja mit soviel Vorlauf nicht mehr scheitern. Immerhin etwas.
Alle Pläne, Listen und Übersichten sowie Impfstati -wer schon hat und wer noch muss- liegen ja mit Sicherheit seit Monaten bereit und können somit nun unverzüglich zur Umsetzung gebracht werden.
Endlich ein Punkt, bei welchem die Bw auf institutioneller Eben mit Sicherheit nicht „überrascht“ worden sein kann….
Oder…?
„Ein Ausschus von Soldatenvertretern und Verteidigungsministerium empfahl eine Aufnahme dieser Impfung in den Katalog der Schutzimpfungen für die Streitkräfte. “
Ein Ausschuss….seltsames Wortspiel.
Ach, da schau einer an…leider m.E. / unseres E. zu spät, zu verzögert! Immerhin kommt das jetzt in Fahrt…am besten gleich mit „Maßnahmen-Katalog“ für Verweigerer.
Abseits der ganzen Pandemie…sollte dies ein „Deutschschuss“ für zukünftige Impfungen (im SP gegen Grippe) darstellen. Auch ohne COVID-19 hat die reguläre Erkältungs-und Grippewelle der vergangenen Jahre,dank individualen-Impfverweigerern ordentlich Sand ins Getriebe gestreut!
Der Impfstoff von Biontech wurde am 09.11.2020 vorgestellt.
Womit hat man denn das ganze Jahr verbracht?
Heißt vollständig Geimpfte nicht, dass diese den Impfschutz für Hilfs – und Katastrophekräfte haben müssen UND den vollst. Corona-Impfschutz?
Aus dem BMVg FüSK erging gestern nachmittag noch ein Schreiben, dass hinsichtlich der Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ein „erhebliches dienstliches Interesse“ für Impfungen gegen SARS CoV im GB des BMVg besteht.
Dies dürfte die Duldungspflicht der Impfung nunmehr weiter vorantreiben. Bemerkenswert ist, dass hier nicht differenziert wird zwischen Soldaten und Zivilpersonal.
@Tom74
Es ist zu hoffen, dass die Duldungspflicht für Beamte (eig. Statusgruppe) nun schnellstmöglich nachgezogen wird. Es ist meines Erachtens nicht vermittelbar, dass Kollegen von mir die dienstlichen und nichtdienstlichen Kontakt zu Soldaten haben (dürfen/sollen/müssen), erlaubt wird diese Maßnahme faktisch zu unterminieren. Zudem gibt es bereits genug nicht vermittelbare Ungleichbehandlung der beiden Statusgruppen, die nicht erst seit Überführung der Nutzung ins BAAINBw häufig genug gleiche Tätigkeiten wahrnehmen.
@all
Aus gegebenem Anlass: Wer gerne die Impfung als „Experiment am Menschen“ usw. debattieren möchte, ist in den einschlägigen Foren sicherlich besser aufgehoben.
Nun also doch !
Ergebnis der Siegerprämierung: Das Chaos bezüglich Impfverweigerer ist das Gleiche wie vorher, aber wenigstens herrscht jetzt Ruhe an der Front !
Im BAAINBw sind die angebotenen Impftermine von Mitte Dezember bis Anfang Januar bereits ausgebucht.
Quelle: Termindatenbank des BAAINBw
@Soldat im BAAIN sagt: 23.11.2021 um 11:33 Uhr
Das ist doch noch zeitnah. Was haben Sie erwartet? Ich habe meinen Termin für den Booster vor zwei Wochen bei meiner Hausärztin gemacht – für Mitte Januar.
Für die noch Ungeimpften ist das natürlich ein Problem, aber wie heißt es doch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Wie der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister gestern in der Pressekonferenz anmerkte: „Bis zum Ende des Winters werden alle entweder geimpft, genesen oder gestorben sein.“
Das hört sich zwar etwas platt an, aber dem ist nichts hinzuzufügen.
Weder hat das BMVg einen Überblick, wie viele Soldaten und Beschäftigte geimpft sind, es gibt noch nicht genügend Impftermine, noch gibt es einheitliche, für alle klare Regeln. Jeder Disziplinarvorgesetzte macht im Moment was er für richtig hält.
Klare linke und rechte Grenzen sauber kommuniziert wären jetzt hilfreich. Dafür pendeln wir durch die Republik und achten, auch bei größeren Veranstaltungen, gegen später nicht mehr auf Abstände und kontrollieren keine Impfnachweiße. Wer was in der Bw tun will um die Ausbreitung zu verhindern hat noch richtig Spielraum.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, bei welch ELEMENTAREN Entscheidungsprozessen hinsichtlich der ganz KONKRETEN Einsatzbereitschaft der Streitkräfte diese „Vertretungsgremien- und Beauftragten-Kultur“ vollkommen schwindelfrei und unbelastet von Fachexpertise einfach so „reinquatschen“ darf …^^ Diese „Ich-bin-aber-ganz-wichtig“-Mentalität eines Großteils dieser „Figuren“ trägt – meiner ganz bescheidenen und vollkommen unmaßgeblichen Meinung – zu einem nicht unwesentlichen Teil zur gegenwärtigen Dysfunktionalität der Streitkräfte im Besonderen sowie der Bundeswehr als Ganzes bei.
[Ich hab‘ neulich schon mal drauf hingewiesen und erneuere das gerne: Das Stochern im Nebel und „diese Beteiligungen sind doch Unsinn“-Beschimpfungen stellen wir mal zurück, bis wir über den tatsächlichen Ablauf ein bisschen mehr wissen. T.W.]
Jetzt müsste die IBuK doch sofort entscheiden, oder? Angeblich wartet das BMVg doch längst auf den Ausgang des Schlichtungsverfahrens und so sollte alles vorbereitet sein. Ich bin gespannt, wann die entsprechende Weisung erfolgt und wie der ZentraleSanitätsdienst diesen in Zusammenarbeit mit der Truppe umsetzt. Bekommt man das nach Zeichnung der IBuK nicht schnell auf die Kette, dann könnte man tatsächlich über die Auflösung / Umgliederung des OrgBer nachdenken. Ob dann der InspSan tatsächlich noch die geeignete Person für einen GenArztBw wäre, werden sodann sicherlich noch einige zurecht bezweifeln. War es doch er, der sich zuletzt lauthals über das BMVg und den Umgang mit den Beteiligungsgremien beschwerte. Nun liegt es nicht mehr an dieser Ebene, also bitte liefern, Herr Generalarzt. Da angeblich die fehlende Aufnahme der COVID-Impfung „in die Duldungspflicht“ die Grundlage für fehlende/n Statistiken / Überblick war, freue ich mich auf das Zahlenmaterial, das sicherlich in den nächsten Wochen über Presseanfragen oder Anfragen aus dem Parlament veröffentlicht werden. Ich bin gespannt.
Eine allgemeine Duldungspflicht ist zu begrüßen. Damit ist die Erfassung des Impfstatus Covid der Soldaten die nicht in den Einsatz gehen auch endlich legal möglich. Zwar durften wir theoretisch keine Listen führen, wer wann mit was geimpft wurde, jedoch haben wir dies in meiner Kompanie auf halbfreiwilliger Basis umgesetzt, um irgendwie planen zu können. Die gesetzlichen Beschränkungen zu PersDat sind ja allgemein derart restriktiv, dass man sowieso nur mit schwarzen Listen arbeitsfähig ist. Eine gestrige Befragung der Sdt hat eine Impfquote von über 90% ergeben. Der Rest wird sich nun auch impfen lassen, ausschlaggebend war hier vor allem die Angst um Nebenwirkungen und einer daraus resultierenden Dienstunfähigkeit. Mit der Duldungspflicht sind die Soldaten nun abgesichert.
Die Abstimmung mit dem örtlichen San Bereich ist allerdings auch eine komplette Katastrophe. Das führte sogar mitunter dazu, dass der San Bereich sämtliche Impfdosen wieder abgibt, obwohl in den Kompanien Bedarf für Impfungen besteht, seitens San aber keine Kapazitäten gemeldet wurden.
Offiziell kann die Bundeswehr also erst nach Einführung der Duldungspflicht die Impfung der Sdt planen und umsetzen, sowie eine Übersicht des Impfstatus führen. Es ist zu hoffen, dass diese Probleme dann zukünftig gelöst werden und es mit Coronaimpfungen so läuft, wie beim Grippeschutz. Die Probleme mit dem San Bereich werden sich allerdings erst lösen lassen, wenn diese wieder den Kommandeuren unterstellt werden und die Möglichkeit besteht diese einmal auf links zu drehen.
@T.W.
Der Sprecher BMVg war wohl nicht in allen Teilen auf dem neuesten Stand:
1) Für das Kontingent ist bis heute noch keine Vergrößerung angewiesen, die Abstimmung läuft noch.
2) Die von Ihnen angesprochene Impfregelung wird angestrebt, bislang gilt noch immer die durch GI glasklar befohlene 1G-Regelung.
Es sieht aber so aus (Perspektive zweite Reihe) als werde in Kürze ein FRAGO des Nationalen Territorialen Befehlshabers erlassen, der zweimal Geimpfte plus Genesene mit einer Impfung freigibt und die Sechsmonats-Bindung aufhebt.
Unter Berufung auf die 3G-Regelung reagiert die Truppe bereits mit Zugangsregelungen.
Bezüglich der Duldungspflicht muss man tatsächlich auf eine formelle Entscheidung der Ministerin warten, die dann durch eine fachliche Weisung der Sanität umgesetzt wird.
@Sailor1995
Seufz. Langsam wird es wirklich unübersichtlich… Tweet des BMVg von heute morgen:
Langsam weiß ich auch nicht mehr, was ich tun soll…
Ich finde den Ton der Diskussion hier etwas überzogen. Okay, jeder will mal Dampf ablassen. Herr Wiegold gibt doch einen sachlichen Takt in seiner Berichterstattung vor!
Ich denke es gibt genug gute Gründe, dass nicht voreilig im Sommer eine Impflicht ausgerufen wurde sondern man das ganze abgewogen hat und auch die Personalvertretung einbezogen war.
Außerdem bin ich aus eigener Beobachtung heraus davon überzeugt, dass die Impfqoute innerhalb der BW ( zivil/mil) schätzungsweise bei 85 – 90 Prozent liegt.
Es gibt sehr vielfach durchaus noch die Grundeinstellung, als Soldat und/oder Bundeswehrbeamter/Arbeitenehmer auch im eigenen privaten Umfeld immer auch mit seinem eigenen Handeln und Tun die Bundeswehr/den Staat zu repräsentieren.
Es ist also nicht alles schlecht. Vielmehr ist vieles sehr gut …. ohne damit verbundenen auch die schlechteren Dinge besser machen zu wollen
Danke
Grashüpfer
@T.W.
Das geht mir mit dem Mysterium in letzter Zeit auch so. Da herrscht totales Info-Chaos, von Leitung oder Führung keine Spur.
Again: die Kräftegenerierung unter Leitung SKB läuft noch. FRAGO xy (ich habe die Nummer nicht im Kopf) ist noch nicht erlassen.
@Elahan sagt: 23.11.2021 um 12:07 Uhr
„Weder hat das BMVg einen Überblick, wie viele Soldaten und Beschäftigte geimpft sind, es gibt noch nicht genügend Impftermine, noch gibt es einheitliche, für alle klare Regeln. Jeder Disziplinarvorgesetzte macht im Moment was er für richtig hält.“
Hm, ich halte das Vorgehen für richtig. Rechte und linke Grenze gibt es und was die richtige Entscheidungen für den eigenen Bereich ist, weiß ein Chef/Kdr immer noch am besten.
Ich habe dazu eine Frage: Wie soll es denn bei schwangeren Soldatinnen laufen mit der Duldungspflicht? Ich bin aktuell schwanger und würde mich vor der Entbindung definitiv nicht impfen lassen da keiner die Risiken fürs Baby bisher genau kennt, egal ob STIKO Empfehlung oder nicht. Im Nachhinein gar kein Thema, da verhält es sich ja dann wie bei allen anderen duldungspflichtigen Impfungen.
Vllt kann mir ja von euch jemand dazu was anegeben. Danke
[Es gibt, darauf weisen Sie ja auch hin, bei allen Impfungen den Grundsatz, dass aus medizinischen Gründen von einer Duldungspflicht abgewiesen kann. Sinnvollerweise sollte Ihr Arzt, ob nun Truppenarzt oder ein ziviler Fach/Hausarzt, was dazu sagen – aber die Debatte über medizinische Regelungen sollten wir sicherlich nicht hier führen. T.W.]
War lange bei der Bundeswehr, höre jetzt, dass es zwar im Bereich „SoldatInnen“ mit der Impfung klappt, aber die Tarifbeschäftigten, die zum Teil viel Kontakt (SportzB) haben, sich nicht impfen lassen und Corona zT sogar leugnen!
Wo ist da die Gleichheit und Kameradschaft?
He. Ernst sagt:
23.11.2021 um 22:40 Uhr
War lange bei der Bundeswehr, höre jetzt, dass es zwar im Bereich „SoldatInnen“ mit der Impfung klappt, aber die Tarifbeschäftigten, die zum Teil viel Kontakt (SportzB) haben, sich nicht impfen lassen und Corona zT sogar leugnen!
Wo ist da die Gleichheit und Kameradschaft?
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Für Tarifbeschäftigte und Beamte der Bw gelten weder Duldungspflichten bei medizinischen Eingriffen (z.B. Impfungen) noch gibt es für sie eine gesetzlich festgeschriebene „Pflicht zur Kameradschaft“, es sei denn, in den 15 Jahren seit meiner Pensionierung hätten sich die gesetzlichen Regelungen grundlegend geändert. Man darf eben nicht den Fehler machen, Ungleiches (Soldaten hier, Zivilbedienstete dort) gleichzusetzen.
Gilt das auch für Reservisten bzw. Wehrübende?
Mit der Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in das duldungspflichtige Basisschema, haben wir doch zukünftig (Übergangszeit inbegriffen) eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn ein ungeimpfter Soldat*in in Quarantäne muss. Konsequenz wird eine Kürzung der Besoldung sein. Oder liege ich da falsch?
@RL sagt: 26.11.2021 um 7:18 Uhr
„Mit der Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in das duldungspflichtige Basisschema, haben wir doch zukünftig (Übergangszeit inbegriffen) eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn ein ungeimpfter Soldat*in in Quarantäne muss. Konsequenz wird eine Kürzung der Besoldung sein. Oder liege ich da falsch?“
Da liegen Sie definitiv falsch.
Besoldung ist ein Ausdruck der gegenseitigen Treue, nicht ein Ausdruck für erbrachte Leistung. Im Gegensatz zu Angestellten kann daher bei Beamten und Soldaten in diesem Fall die Besoldung nicht gekürzt werden.
Die richtige und berufstypsische Vorgehensweise ist hier eine Disziplinarmaßnahme und ggf. ein truppendienstgerichtliches Verfahren.
Wenn es ums Geld geht könnte man ggf. zusätzliche Behandlungskosten o.ä. in Rechnung stellen, aber die Maßstäbe hierfür sind äußerst hoch. Ich kann mir das nur schwer vorstellen.