Corona-Impfpflicht für Soldaten kommt – Bundeswehr stockt Amtshilfe für Kommunen auf (Neufassung)

Die Pflicht zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist in greifbare Nähe gerückt: Ein Ausschus von Soldatenvertretern und Verteidigungsministerium empfahl eine Aufnahme dieser Impfung in den Katalog der Schutzimpfungen für die Streitkräfte. Die endgültige Entscheidung auf dieser Basis treffen die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Generalinspekteur Eberhard Zorn. Die Bundeswehr stockte zudem ihr Kontigent für die Corona-Amtshilfe auf.

Die Empfehlung, die Impfung gegen Covid-19 in das so genannte Basis-Impfschema aufzunehmen, gab am (heutigen) Montag ein Schlichtungsausschuss des so genannten Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA), der die Interessen der Soldatinnen und Soldaten vertritt, und des Ministeriums ab. Wie Augen geradeaus! aus Kreisen sowohl des Ministeriums als auch der Personalvertretung erfuhr, einigte sich dieser Ausschuss bereits in seiner ersten Sitzung auf diesen Vorschlag an die Spitze des Ressorts.

Hintergrund war eine Auseinandersetzung um diese Impfpflicht, die das Ministerium ursprünglich bereits Ende Juli in Kraft gesetzt hatte, wenigte Tage später aber stoppte, um die Soldatenvertreter an dieser Entscheidung zu beteiligen. Da der GVPA zunächst nicht zustimmte und unter anderem ergänzende Maßnahmen wie ein Impfmonitoring verlangte, wurde der für solche strittigen Fälle im Soldaten- und Soldatinnenbeteiligungsgesetz vorgesehene Schlichtungsausschuss einberufen.

Mit der Einigung auf die Empfehlung, die so genannte Duldungspflicht für die Corona-Impfung umzusetzen, hängt es nun von einer rechtlichen Erklärung der Ministeriumsspitze ab, wann diese Pflicht in Kraft tritt. Für die Auslandseinsätze und die so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen, zum Beispiel im NATO-Bataillon in Litauen, war die Immunisierung gegen Covid-19 bereits im März in das so genannte Impfschema für die Auslandseinsätze aufgenommen worden. Seitdem die Impfquote dort 100 Prozent beträgt, wurden auch nur in geringem Maße Infektionsfälle aus dem Einsatz gemeldet: Am 5. November wurde ein Soldat im Kosovo, am 9. und 11. November jeweils drei Soldaten in der UN-Mission in Mali positiv auf das Coronavirus getestet. Keiner dieser Fälle war so schwerwiegend, dass die Betroffenen nach Deutschland ausgeflogen wurden.

Die Streitkräfte sind damit die bislang einzige staatliche Institution, die für ihre – uniformierten – Angehörigen eine solche Impfpflicht gegen Corona vorsieht. Allerdings war bereits vor dieser Pandemie und unabhängig von Covid-19 die grundsätzliche Pflicht der Soldatinnen und Soldaten, Impfungen zu dulden, auch höchstrichterlich bestätigt worden.

Unterdessen stieg die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Soldatinnen und Soldaten auf einen neuen Höchststand: Der Sanitätsdienst der Bundeswehr meldete 1.174 tagesaktuell bestätigte Fälle. Am vergangenen Freitag waren es 1.065 gewesen.

Ebenfalls am Montag erhöhte die Bundeswehr, wie erwartet, die Zahl der für die Amtshilfe in der Corona-Pandemie zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten. In einem ersten Schritt wurde das Kontingent von derzeit 3.000 auf 6.000 Soldaten verdoppelt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers gilt diese Aufstockung zunächst bis Ende November. Dann soll vor dem Hintergrund der Entwicklung der Pandemie über eine weitere Erhöhung entschieden werden. Absehbar ist eine Aufstockung auf bis zu 12.000 Soldaten.

Das Kontingent, im Frühjahr 2020 aufgestellt, hatte bislang maximal 25.000 Soldatinnen und Soldaten umfasst, allerdings in unterschiedlichen Bereitschaftsstufen. Derzeit sind mehr als die Hälfte der 3.000 bereit stehenden Soldaten im Amtshilfeeinsatz, die meisten davon in der Kontaktnachverfolgung Infizierter in den Gesundheitsämtern.

Am stärksten gestiegen ist damit die Zahl der Unterstützer*innen in Krankenhäusern – von 208 am vergangenen Freitag auf nunmehr 348.

Unverändert setzt die zuständige Streitkräftebasis für diese Amtshilfe nur Soldaten ein, die einen vollständigen Impfschutz haben – und definiert weiterhin die Vollständigkeit einer Impfung etwas anders als die zivilen Behörden: Das gilt nur für doppelt Geimpfte – oder nach Genesung einmalig Geimpfte –  innerhalb der ersten sechs Monate nach vollständiger Immunisierung. Ansonsten ist eine Booster-Impfung Voraussetzung.

(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland – Foto Luftwaffe)