Soldaten müssen Coronavirus-Impfung dulden – vorerst nur für den Einsatz

Soldatinnen und Soldaten müssen sich künftig verpflichtend für einen Auslandseinsatz gegen das Coronavirus impfen lassen. Diese Ausweitung der so genannten Duldungspflicht wies das Verteidigungsministerium an. Vorerst soll das nur für die Kontingente gelten, die vor einem Einsatz im Ausland stehen.

Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, wies nach Angaben des Ministeriums vom (heutigen) Freitag an, die Impfung gegen das Coronavirus in das Impfschema für die Auslandskontingente aufzunehmen. Wann genau diese Regelung in Kraft tritt, hängt von der Umsetzung ab, dabei handelt es sich aber lediglich um einen formalen Prozess.

Mit der Aufnahme einer Impfung in das Impfschema sind Soldatinnen und Soldaten verpflichtet, diese Immunisierung zu dulden. Diese Bestimmung hatte das Bundesverwaltungsgericht – ohne Bezug zum Coronavirus, sondern grundsätzlich – im Dezember vergangenen Jahres letztinstanzlich bestätigt. Grundlage ist die im Soldatengesetz festgehaltene Verpflichtung Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Mit der – voraussichtlich vorläufigen – Beschränkung auf die Auslandseinsätze und die so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen wie die NATO-Battlegroup in Litauen folgt das Ministerium den Regeln der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Danach sind Soldatinnen und Soldaten, die in einen solchen Einsatz gehen, in der zweithöchsten Priorität der Impfberechtigten:

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
(…)
6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

Bereits am 27. Februar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Soldaten vor einem Auslandseinsatz zu impfen – allerdings bislang ausschließlich auf freiwilliger Basis. Davon hatten bis zu dieser Woche rund 1.000 Soldaten Gebrauch gemacht. Allerdings soll es dabei auch zu dem Problem gekommen sein, dass die Mannschaft eines Schiffes vor dem Einsatz nicht komplett durchgeimpft wurde, weil nicht alle Besatzungsmitglieder zugestimmt hatten.

Das Verteidigungsministerium hatte im Januar als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugesichert, dass bei Ablehnung einer Coronavirus-Impfung jeder Einzelfall genauer betrachtet werden solle:

Bei der Bundeswehr gibt es aktuell keine Pflicht sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Allerdings überprüfen die medizinischen Fachleute der Streitkräfte ständig, ob Impfungen gegen neue Erkrankungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sein könnten. Auch bei COVID-19 laufen derzeit Untersuchungen zu dieser Frage. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich um einen ganz neuen Impfstoff handelt und möglicherweise einzelne Soldatinnen und Soldaten aus diesem Grunde Vorbehalte haben könnten. Sollte im Ergebnis dennoch eine Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 stehen, wird die Bundeswehr etwaige Vorbehalte sehr ernst nehmen und in jedem Einzelfall entscheiden. Wesentliche Kriterien werden die dienstliche Notwendigkeit und die Einsatzbereitschaft sein – insbesondere mit Blick auf die Auslandseinsätze.

(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland – Foto Luftwaffe)