Dokumentation: Entscheidung über Coronavirus-Impfpflicht für Soldaten „in jedem Einzelfall“
Die Diskussion über eine mögliche Impfpflicht gegen das Coronavirus für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist bislang eine theoretische Frage: Genügend Impfstoff steht dafür bislang nicht zur Verfügung. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Pflicht zur Duldung von Impfungen für Soldaten grundsätzlich bestätigt hat, sieht jedoch das Verteidigungsministerium offensichtlich die Notwendigkeit, das noch mal zu erklären – und betont, das ist neu, dass bei Ablehnung einer Coronavirus-Impfung in jedem Einzelfall entschieden werde.
Mit der Stellungnahme am (heutigen) Dienstag reagiert das Ministerium auch auf eine öffentliche Debatte: Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mehrfach erklärt hatte, es werde keine allgemeine Impfflicht gegen das Coronavirus in Deutschland geben, wurde unter anderem von Impfgegnern die Duldungspflicht für Impfungen bei Bundeswehrsoldaten als scheinbares Gegenargument angeführt.
Zur Dokumentation die Ministeriumserklärung im Wortlaut:
Impfwesen in der Bundeswehr: „Duldungspflicht“ ist nicht gleich Impfpflicht
Bei der Bundeswehr gibt es aktuell keine Pflicht sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Allerdings überprüfen die medizinischen Fachleute der Streitkräfte ständig, ob Impfungen gegen neue Erkrankungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sein könnten. Auch bei COVID-19 laufen derzeit Untersuchungen zu dieser Frage. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich um einen ganz neuen Impfstoff handelt und möglicherweise einzelne Soldatinnen und Soldaten aus diesem Grunde Vorbehalte haben könnten. Sollte im Ergebnis dennoch eine Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 stehen, wird die Bundeswehr etwaige Vorbehalte sehr ernst nehmen und in jedem Einzelfall entscheiden. Wesentliche Kriterien werden die dienstliche Notwendigkeit und die Einsatzbereitschaft sein – insbesondere mit Blick auf die Auslandseinsätze.
Grundsätzliche Entscheidung zu Impfungen in der Bundeswehr
Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Mit Beschluss (Az. 2 WNB 8.20) vom 22. Dezember 2020 wurde die sogenannte „Duldungspflicht“ von Soldatinnen und Soldaten bei der grundlegenden Impfung gegen klassische Krankheiten bestätigt.
Die „Duldungspflicht“ für Impf- und Prophylaxemaßnahmen ist vor einigen Jahren bei der Bundeswehr eingeführt worden und hat ihre Grundlage in § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. „Duldungspflicht“ bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden. Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt.
Der Umfang der duldungspflichtigen Impfungen orientiert sich dabei an den jeweils geltenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut (STIKO), den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie an den Anforderungen der Nationalen militärischen Strategie für die Impfungen von NATO-Streitkräften (STANAG).
Die „Duldungspflicht“ hat sich insbesondere bei den Immunisierungen der Einsatzkontingente bewährt. Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und darauf, die in Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.
Persönliche Vorbehalte der Soldatinnen und Soldaten werden ernst genommen
Der Dienstherr greift bei Impfungen in das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Soldatin bzw. des Soldaten ein. In § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes hat der Gesetzgeber ausdrücklich das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung eingeschränkt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist aber natürlich auch hier in jedem Fall zu beachten, insbesondere mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen. Vorbehalte und etwaige Kontraindikationen von Soldatinnen und Soldaten werden sehr ernst genommen und im Einzelfall jeweils eingehend geprüft werden.
Bereits vor Wochen hatte die Führung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr empfohlen, eine Coronavirus-Impfung für Soldaten verpflichtend zu machen. Die Entscheidung fällt allerdings im Ministerium – die in der Erklärung genannten Untersuchungen zu dieser Frage sind wohl eher rechtlich und nicht zuletzt politisch zu verstehen.
(Archivbild 27. Dezember 2020: Oberstabsarzt Sandra Krüger zieht in einer Pflegeeinrichtung in Pasewalk eine Spritze mit Covid19-Impfstoff auf – Anke Radlof/Landkreis Vorpommern-Greifswald)
Was ist mit Soldaten mit einer Autoimmunerkrankung? Wenn sie z.B. immunmodulierende Medikamente einnehmen müssen, die die Aktivität der Immunabwehr „runterbremsen“. Dürfen die aus rein medizinischer Sicht überhaupt geimpft werden?
Nach diesem Urteil stellt sich nunmehr für mich die Frage, wie es mit dem HFw weiter geht. Diee Impfung wird er weiterhin nicht durchführen lassen, den Arrest für seine Weigerung hat er abgesessen. Was passiert nun, bleibt er ungeimpft? Wird er entlassen? Was bedeutet das für alle anderen, die befohlenen Impfungen verweigern, z.B. auch vor einem etwaigen Auslandseinsatz? Und welche Auswirkungen hat das über die Entscheidung hinsichtlich einer Impfung gegen COVID-19? Da bleiben eine Menge Fragen offen.
Leute, mal vorsorglich: Hier ist nicht der Rechts- und Impfberater. Was bei immunmodulierenden Medikamenten (ich weiß noch nicht mal, was das ist) für mögliche Impfungen gilt, klärt der Arzt – und nicht die Kommentarlage hier.
jede Gehorsamsverweigerung wird einzeln betrachtet und gewürdigt. Die kann auch wiederholt werden, ebenso wie eine disziplinarische Würdigung.
Die acht Tage sind nicht das Ende der Fahnenstange. Ein wohlmeinender Vorgesetzte könnte ihn auf einen anderen Posten versetzen, gewissermaßen aus der Schusslinie nehmen, so dass keine Impfung benötigt würde. Ansonsten in letzter Konsequenz: Herabsetzung im Dienstgrad oder Entlassung durch das Truppendienstgericht.
Ich sage es mal so, wer nicht möchte, das sein Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung eingeschränkt ist, der hat als Soldat einfach den falschen Beruf.
Und in einigen Ecken dieser Erde empfiehlt es sich einfach dringend, gegen einige Krankheiten und Erreger einen Impfschutz zu haben. Für mich auch eine Frage der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Bei jeder Impfung gibt es eine gewisse Gruppe an Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können. Das ist völlig normal, Von daher ist es wichtig, eine möglichst große Anzahl zu impfen, um den sog. Herdenschutz herzustellen. Im Prinzip ist das sich selber impfen lassen auch ein Akt der Solidarität dieser Personengruppe gegenüber.
@Pio-Fritz
Gilt das auch für jemand, der Grund zu der Annahme hat das dies zu unangemessenen gesundheitlichen Schäden führen könnte oder würde?
Mal so rein vorsorglich: eine Kommentarschlacht Impfgegner vs. Impfbefürworter mache ich hier nicht mit.
@ThoDan sagt: 19.01.2021 um 18:57 Uhr
Sie stellen quasi die Frage an Radio Eriwan. Die Aussage zur Herdenimmunität hat allgemeingültigen Charakter, sie ist auch nicht von mir, sondern vom RKI.
Aber wir sprechen hier im speziellen über Soldaten. Und die Bundeswehr hat zwar im Impfstatus verschiedene Abstufungen wie Inland, Ausland und spezielle Anforderungen an das Einsatzgebiet, kennt aber einen ungeimpften Status nicht. Wer also Soldat ist, hat irgendeinen Impfstatus.
Das war schon bei mir Anfang der 90er Jahre im letzten Jahrtausend so, Ich musste mich als OSZE-Militärbeobachter zusätzlich impfen lassen, da es in den Einsatzgebieten Krankheiten gab, die bei uns als ausgerottet galten (z.B. Diphterie in Osteuropa). Also keine neue Erfindung. Auch Sie als ehemaliger Wehrpflichtiger hatten einen Impfpass, in dem so profane Dinge wie Impfungen gegen Wundstarrkrampf etc. dokumentiert waren und bei Bedarf aufgefrischt wurden.
Was nun mit einem Berufssoldaten passiert, der durch Erkrankung keine Impfung mehr empfangen kann? Wahrscheinlich bekommt er einen Dienstposten, wo man das nicht braucht, im schlimmsten Fall wird Dienstunfähigkeit festgestellt. Bei Zeitsoldaten kann das ein Entlassungsgrund sein und Interessenten, die so etwas haben, werden erst gar nicht eingestellt. Das gilt bei medizinischer Indikation.
Wer das aus Überzeugung macht ohne medizinische Indikation, der hat eben ein dienstrechtliches Problem. Angeblich soll es Fälle gegeben haben, wo durch Impfverweigerung ein Auslandseinsatz umgangen werden sollte. Das müssen Sie aber für sich selber einordnen.
Die Grundrechte eines Soldaten sind nun mal eingeschränkt, auch in diesem Punkt. Wer das nicht will – wir haben freie Berufswahl. Und das heißt nicht, das jeder Beruf auf meine Bedürfnisse angepasst werden muss. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
@Pio-Fritz
Ich hatte schon Impfpässe lange bevor ich die Einladung von Y-Tours erhielt und habe interessantere Impfungen erhalten nachdem die Tour vorbei war.
Mir ging es um die medizinische Indikation oder wenn der Verdacht auf medizinische Indikation besteht, denn wie sie selbst sagten es gibt Leute die nicht geimpft werden sollten.
@ThoDan: Nein, da Fürsorgepflicht des Vorgesetzten, Pflicht des Soldaten zur Gesunderhaltung und Urteil des Truppenarztes.
Spannend wäre es, wenn aus (allgemein)politischen Gründen entgegen der Empfehlung ZSan keine Aufnahme ins Basis-Impfschema (also für alle Soldaten und nicht nur abhängig von Tätigkeit oder Einsatzbezug) erfolgen würde und es dann in den nächsten Monaten zu einem Ausbruch in einem Verband oder militärischen Dienststelle käme.
Oder wenn man sich gegen eine Aufnahme ins Basis-Impfschema entscheidet, aber deswegen die Einschränkungen im Truppendienst und Ausbildungsbetrieb länger aufrecht erhalten müsste.
Das es für Einsätze etc. angeordnet werden wird, dürfte unstrittig sein.
Ingesamt stimme ich @Pio-Fritz zu, Einschränkung von Grundrechten gehört zum Soldatenberuf. Wer hier Maximalpositionen vertritt, sollte lieber früher als später gehen.
Ich habe eigentlich genau das gegenteilige Problem:
Ich möchte mich als Soldat gegen Covid-19 impfen lassen.
Die zivilen Mitarbeiter unserer Dienststelle wurden per E-Mail Informiert, dass Sie sich auf der entsprechenden Internetseite registrieren und dabei bei dem Punkt „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ den Arbeitgeber Bundeswehr auswählen könnten.
Daraufhin habe ich bei unserem SanVersZ nachgefragt, ob ich mich als Soldat auch bei dem Impfzentrum registrieren kann/muss, oder ob Soldaten beim Truppenarzt geimpft werden.
Hier erhielt ich die Auskunft, dass ich beim Truppenarzt geimpft werden muss.
Als ich diese Information an den Personalbearbeiter weitergab, der die Information an die Zivilangestellten verteilte, erhielt ich von diesem folgende Information:
„Nach Auskunft Lagezentrum BAPersBw, das seine Sanität eingebunden hat, gibt es derzeit keine Pläne für eine eigene Beschaffung des Impfstoffs durch die Bw – dann kann ja auch nicht geimpft werden. Anscheinend will man das dieses Mal über die Länder laufen lassen “
Irgendwie bin ich mir nicht ganz sicher wie weiter zu verfahren ist, habe aber für mich beschlossen erst einmal abzuwarten ob sich in den nächsten Wochen hierzu neue Informationen ergeben.
Die Grippeschutzimpfung war ja auch verbindlich, kontrolliert wurde die Durchführung aber meines Wissens nicht, außer natürlich bei Reihenimpfungen.
Mal ein anderer Aspekt dazu:
Ist es nicht äußerst riskant bis geradewegs fahrlässig, Soldaten und auch andere Beschäftigte in kritischen Bereichen einer experimentellen Impfung auszusetzen, deren potentielle Folgen zum heutigen Tage niemand kennen kann?
Im Zweifelfall könnte man die öffentliche Ordnung und die Verteidigungsfähigkeit eines ganzen Staates aus Spiel setzen.
Zur allgemeinen Pro/Contra-Impfdebatte:
Ich kann nur jedem raten, sich selbst über die Inhaltsstoffe heutiger und früherer Impfstoffe gegen ein und dieselben Krankheiten zu informieren. Alterprobte EInzelimpfstoffe wurden kommentarlos und ohne Grund durch die Pharmaindustrie vom Markt genommen und durch polyvalente Impfstoffe ersetzt. Seit der Jahrtausendwende sind die Impfstoffe nicht mehr das, was sie waren und das macht nachdenklich.
Zur truppenärztlichen Versorgung in diesem Zusammenhang:
In der gesamten Schulmedizin sind Ärzte, die in Eigeninitiative über den Tellerrand schauen und Dinge kritisch hinterfragen rar gesät. An den Universitäten ist für so etwas leider kaum Platz und böse Zungen könnten behaupten, dies sei nicht gewollt.
Ziel der militärischen Medizin ist es, eine große Anzahl von Menschen mit möglichst geringem Zeitaufwand standardisiert und regelkonform schulmedizinisch zu versorgen. Naturgemäß gibt es hier wenig Raum für individuelle Spezifitäten.
Die Medizin ist keine Wissenschaft!
Zu viele Ärzte beanspruchen aber leider für sich, Behauptungen aufzustellen, die vermuten lassen, es handele sich um absolute Naturgesetze.
Der Mensch irrt nun einmal und dies nur allzu oft. Bescheidenheit walten zu lassen war schon immer besser als Behauptungen herauszuposaunen.
@ Pio-Fritz sagt:
19.01.2021 um 17:01 Uhr
Ich sage es mal so, wer nicht möchte, das sein Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung eingeschränkt ist, der hat als Soldat einfach den falschen Beruf.
Sie haben das Wort „zulässig“ vor eingeschränkt vergessen. Es ist essentiell.
@ AoR sagt:
19.01.2021 um 21:56 Uhr
Nein, da Fürsorgepflicht des Vorgesetzten, Pflicht des Soldaten zur Gesunderhaltung und Urteil des Truppenarztes
Ich denke es ging @ThoDan eher um etwas anderes.
Die Impfung ist eine Heilbehandlung. Entsprechend verhält sich der Arzt vor der Impfung im Arzt-Patientenverhältnis.
Darf der Patient aus medizinischer Sicht nicht geimpft werden, wird er auch nicht geimpft. Ganz einfach. Daran ändert auch ein Befehl nichts.
Und ja, das gibt es -aus Sicht der Betroffenen: leider- immer mal.
Auch ich habe wie @ThoDan einige Impfungen in der Bw mitgemacht. Ich habe dabei noch nie einen fahrlässigen oder oberflächlichen Umgang durch Kameraden des Sanitätsdienstes erlebt.
Ferner gilt auch hier: kann ein Eingriff vermieden werden, wird er nicht vorgenommen. Inwieweit das bei Covid 19 Impfungen zutrifft, dürfte der Sanitätsdienst sehr sicher einschätzen.
Wir sollten unsere Soldaten nicht mit persönlichen Ansichten überfrachten.
Es ist vollkommen irrelevant, dass ich mich persönlich impfen lassen werde.
Sinnhaftigkeit, den Personenkreis und letztlich die medizinische Einzelfallentscheidung sind Fragestellungen und Antworten des Sanitätsdienstes. Da gehört es hin.
Ich lasse den juristischen Werdegang, sollte ein Soldat sich weigern bei Vorliegen aller medizinischen Voraussetzungen, hier weg. @ Hr. Wiegold hatte auf den Vorgang beim BVerwG hingewiesen.
Vielleicht nur am Rande eine persönliche Ansicht:
Sollte ein Soldat sich einer Impfung nicht unterziehen wollen (aber auch nicht können), so sind Einsatz- und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen, ggf. die Entlassung aus dem Dienst herbeizuführen.
Ich würde es mir nicht verzeihen, einen Soldaten nicht gesund, schwer geschädigt oder tot mit nach Hause zu bringen, weil er eine Infektionskrankheit bekommt, die sich mit einer Impfung oder Nichtverwendung hätte verhindern lassen.
@ Thomas Melber sagt:
19.01.2021 um 23:46 Uhr
Die Grippeschutzimpfung war ja auch verbindlich,…
Grundsätzlich ist sie das nicht.
@Thomas Melber sagt: 19.01.2021 um 23:46 Uhr
„Die Grippeschutzimpfung war ja auch verbindlich, kontrolliert wurde die Durchführung aber meines Wissens nicht, außer natürlich bei Reihenimpfungen.“
Für die breite Masse wird es in der Tat leider nicht kontrolliert, aber für jeden, der ein Einsatz- oder 90/5er o.ä. braucht sehr wohl.
@Nobs sagt: 19.01.2021 um 23:35 Uhr
Der Impfstoff kommt auch für die Bw, aber derzeit sind ja jetzt erstmal die Risikogruppen dran und dafür gibt es aus logistischen Gründen nunmal eine Sonderimpforganisation. Wann das für die Bw in einen „Regel“-Impfbetrieb überführt wird, wird man sehen. Ich schätze mal im März?!
@Nobs sagt: 19.01.2021 um 23:35 Uhr
Interessant wäre ja, zu erfahren, wann die zivilen Mitarbeiter geimpft werden sollen. Momentan dreht sich der Zeitpunkt der Impfung nach Einordnung in die einzelnen Impfgruppen und Verfügbarkeit des Impfstoffes.
@Koffer
Spannend wäre es, wenn die Impfung ins Basis-Impfschema aufgenommen wird und in einem Jahr stellt man fest, dass die Hälfte der geimpften Dienstunfähig ist.
Auch ZSan verfügt über keinerlei Langzeitstudien.
Die klinischen Studien sind erst ein paar Monate her.
| Mal so rein vorsorglich: eine Kommentarschlacht Impfgegner vs. Impfbefürworter mache ich hier nicht mit.
Herr Wiegold!
Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß.
Nicht jeder Kritiker ist ein Impfgegner.
Aber Impfungen sind auch nicht so unbedenklich wie immer getan wird.
Ich persönlich leide unmittelbar nach meiner letzten 4-Fach-Impfung im darunterliegenden Ellenbogengelenk an Schmerzen. Die Impfung ist nun schon fast 7 Monate her. Dies ist eine bekannte Nebenwirkung des Impfstoffes.
Einen Nachweis wird man wohl nie erbringen können, aber ein bitterer Beigeschmack verbleibt dennoch für die Zukunft.
Der genannte Hauptfeldwebel ist ja wahrscheinlich nicht erst seit ein paar Tagen bei der Bundeswehr. Wenn er an Asthma und Neurodermitis erst seit einer Impfung leidet, kann ich die Verweigerung auch vollsten verstehen.
Das sind ziemlich einschränkende und nicht angenehme Erkrankungen. Die Impfung als Auslöser hier gänzlich auszuschließen finde ich unmöglich. Auch der Truppenarzt kann es mit Sicherheit nicht zu 100 Prozent ausschließen. Eine Ursache muss es für die Erkrankung geben.
Daher kann ich die Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten, sowie die Gerichtsentscheidungen des Truppendienstgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehen.
Was wenn sich die Erkrankungen nach den Impfungen verschlechtern?
Ein Bundeswehrsoldat hat doch nicht nur willige Gen-Masse zu sein.
Was wird denn als erhebliche Gefahr für die Gesundheit gewertet? Ab wann ist eine ärztliche Maßname nach § 17a Abs. 4 Satz 2 SG nicht zumutbar?
Asthma und Neurodermitis halte ich schon für eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit.
Das Urteil kommt zeitlich wie gerufen für die derzeitige Diskussion. Hier wurde direkt der passende Präzedenzfall geschaffen.
Wenn die Bundeswehr zukünftig nur noch Kopfnicker haben möchte, dann soll es so sein.
Eine sonderlich gute Werbung wird dieses Urteil, bezogen auf diesen Fall, für die Bundeswehr nicht sein.
Ein grundsätzliches Problem scheint mir darin zu bestehen, dass die „Bundesveranstaltungen“ nicht als 17 Bundesland mit einem eigenen Kontingent bedacht werden und dadurch ganz ungeachtet der Priorität sogar die reine Verfügung über Impfstoffe die Impfungen verhindert.
Wie bekommt denn die Bundespolizei ihre Shots? Gibt es Regelungen für das THW?
Die Priorisierung innerhalb eines 17. Bundeslandes würde auch einige Stilblüten aus der Impfverordnung eliminieren. Dass die Streitkräfte auf der selben Stufe wie der Lebensmitteleinzelhandel stehen sollen ist zum Beispiel für die Einsätze und den Sanitätsdienst einfach nur lächerlich. Für die breite Masse hingegen vielleicht sogar zu hoch priorisiert.
Da braucht man definitiv einen feineren Kamm und nicht die grobe Mistgabel.
Mensch Leute, ich finde es ja spannend, wie der Beitrag selbst offenbar nicht gelesen – oder meinethalben gelesen, aber anscheinend nicht vollständig verarbeitet – wurde, wenn hier dann solche merkwürdigen „Und was ist, wenn…?“ Fragen kommen.
Oder welcher Teil von Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt war jetzt so schwierig, dass man daraus keine Erkenntnisse extrapolieren kann?
Objektiv heißt für alle gleichermaßen erkennbar, also fallen Hypochonder und subjektiv „impfempfindliche“ nicht darunter. Eine Gefahr für Leben oder Gesundheit ist auch weitgehend verständlich. Eine solche liegt vor, wenn ich an der Impfung entweder sterben oder die Impfung einen vom körperlichen Normalzustand abweichenden Zustand herbeiführen kann.
Aber: Klingelingeling! Diese Gefahr muss auch „erheblich“ sein, also die Gefahr des Todes nicht nur gänzlich unwahrscheinlich oder die Gesundheitsgefährdung mehr als nur vorübergehend beeinträchtigend und von einiger Schwere. Also: Wenn die häufig auftretenden Nebenwirkungen nur einen dicken Arm und ein bißchen erhöhte Temperatur beinhalten, dann ist das zwar eine Gesundheitsbeeinträchtigung, die aber gegenüber dem Nutzen der Impfung als nicht erheblich zu betrachten ist.
Allergiker, Autoimmunerkrankte usw. sind ganz offenkundig Sonderfälle, bei denen das, was Leutnant Dosenkohl relativ problemlos verträgt, entsprechend stärker ins Kontor schlagen kann. Das versteht sich doch von selbst, dass da dann eine Einzelfallentscheidung auch gegen das Impfen fallen kann, bevor man die Leute umbringt oder potenziell ins Siechtum spritzt. Regelungen dieser Art sind immer abstrakt. Der Einzelfall wird in ihrer Anwendung berücksichtigt.
Oder soll da jetzt vorab schonmal ein Katalog veröffentlicht werden, wo jeder Soldat seinen persönlichen Morbus Bahlsen nachschlagen und hinten nachlesen kann, ob er nun geimpft wird, oder nicht?
Soso. „Experimentelle Impfung“, „Die Medizin ist keine Wissenschaft!“: Welcher Teil von ‚hier ist nicht die Bühne für Impfgegner vs. Impfbefürworter‘ wurde da nicht verstanden?
Noch mal sehr deutlich: Wer solche Thesen verbreiten will, hat dafür (leider) mehr als genug passende Webseiten im Internet zur Verfügung. Hier findet das nicht statt.
Für alle, die jetzt aufschreien: Mir ist schon bewusst, dass jede Impfung Nebenwirkungen haben kann. Aber das heißt ja nicht, dass ich einen Absturz des Debattenniveaus hier hinnehmen muss.
Moin.
zuerst ein großes Lob @ TW: Anscheinend genügend immunisiert und durchgeimpft gegen gaaaaaanz viele Kommentare, die wohl fordernd sind (nicht auf diesen Tread bezogen)
Die nfo von Nobs wurde mir ebenfalls gegeben, ein eigenes „Kontingent Impfdosen Bw“ sind nachjetziger Kenntnis der SanBereiche noch nicht beschafft.
Parallel dazu gibt es wohl eine Diskussion, wer zuerst geimpft werden soll:
Soldaten, welche in den Einsatz gehen, oder Soldaten mit Vorerkrankungen aka „Risikogruppe“
Sprich:
Einsatzbereitschaft versus Fürsorge…
Also, wie im echten Leben „Draußen“
@HansDampf:
Bei der Zulassung von Impfstoffen (gegen egal welche Krankheit) wird immer abgewogen zwischen potentiellen Schaden in der Population mit Impfung vs. Teilimpfung vs. Nichtimpfen.
Da kommen dann halt Zahlen wie
ernsthafte Impfschäden 1:1.000.000,
dauerhafte eingeschränkte/kranke Kinder 1:10.000,
ergo Empfehlung Frauen, die schwanger werden wollen, sollten geimpft werden.
Wenn 20.000.000 Frauen geimpft werden, dann gibt es statistisch gesehen 20 ernsthafte Impfschäden und man verhindert 2.000 dauerhaft kranke Kinder.
(alle Zahlen sind fiktiv, da besser veranschaulicht)
Nach diesem Prinzip werden Impfungen von der STIKO empfohlen.
@Nobs: Derzeit gibt es lediglich zwei Impfstoffe, von Biontech und Moderna.
Die Anzahl reicht nicht, auch weil zwei Impfungen benötigt werden.
Zu Ihrer eigenen Einschätzung :
Es gibt gem. Hr Spahn drei Gruppen, die bevorzugt werden.
Soldaten gehören zur Gruppe 3.
Da sich die Situation aufgrund der Produktion, Zulassung… von Impfstoffen ändern wird, kann eine Aussage derzeit nicht getroffen werden, wann und wo Sie geimpft werden.
Am besten, Sie verfolgen die Nachrichten.
Sobald Gruppe 2 zum zweiten Mal geimpft wird, sollte eine entsprechende Regelung für Gruppe 3 möglich sein.
(auf Details gehe ich aufgrund der Komplexität nicht ein).
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
Gerne noch mal, weil es wohl nicht deutlich genug war: Die grundsätzliche Debatte über die Coronavirus-Impfung nicht hier.
@aussenstehender
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Diese sind mir auch bekannt und ich verneine Impfungen auch nicht.
Ich und meine Familie sind gegen alles was die STIKO empfiehlt geimpft.
Auch bin ich kein Befürworter von „Medizin ist keine Wissenschaft.“
Es ging mir bei meinem Beitrag rein um den Betroffenen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und welche Rückschlüsse eventuell daraus zukünftig gezogen werden.
Scheinbar war hier die Angst des Soldaten vor Verschlechterung seiner Gesundheit so groß, das er Arrest und eine Klage über 2 Instanzen in Kauf genommen hat.
Die Erkrankungen scheinen ja nicht vorgetäuscht zu sein.
Für einen Einsatz war der Soldat wahrscheinlich mit diesen Erkrankungen nicht vorgesehen. Daher hätte man das ganze auch anders handhaben können.
Aber die derzeitigen COVID-Impfstoffe unterliegen derzeit noch einer „bedingten Zulassung“.
Da sind Ihre Ausführung so nicht im vollen Umfang anwendbar.
Diese Daten werden nun erst durch Anwendung erhoben.
Daher finde ich die Diskussion über eine Duldungspflicht zu früh.
Metallkopf sagt: 20.01.2021 um 10:12 Uhr
Danke für diese sachliche und informative Darstellung. Ganz genau so ist es.
Persönlich würde ich mich freuen, wenn diesen Gedanken endlich auch diejenigen teilen würden, die bei jeder Impfung den kleinen Aufstand proben. Es gibt wirklich Menschen mit Erkrankungen, die von der Impfung ausgenommen werden müssen. Diese Menschen klären die Frage bzgl. des „ob“ in der Regel direkt mit dem Arzt hinter verschlossenen Türen.
Andererseits gibt es Menschen, die sich jedes Mal wortgewaltig eben auch unter die Ausnahme von der Regel zu subsumieren versuchen. Ich hab dafür kein Verständnis, zumal diese „Diskussionen“ in der Regel eben nicht mit dem Truppenarzt ausgetragen werden, sondern mit medizinischen Laien wie mir, die sich das dann genervt aber geduldig anhören müssen.
@Stöber sagt: 20.01.2021 um 9:51 Uhr
„Ein grundsätzliches Problem scheint mir darin zu bestehen, dass die „Bundesveranstaltungen“ nicht als 17 Bundesland mit einem eigenen Kontingent bedacht werden“
Ich denke, das wird sich lösen lassen.
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir nur einen geringen Bedarf (weil sehr wenige in den hohen Risikogruppen) und die können ganz normal geimpft werden.
Und wenn wir dann aufgrund im März/April aufgrund breiter Verfügbarkeit in die „Massenimpfung“ eintreten werden, dann wird die Bw wie bisher immer auch ihr eigenes Kontingent bekommen. Es wäre ja absurd, wenn wir mit einer funktionierenden Impfstruktur zu diesem Zeitpunkt dann die zivile Impfstruktur überlasten würden.
Also ja, ich sehe ihren Punkt, aber der wird sich mEn sehr bald erledigt haben.
@T.W.
Allein für die Gemütsruhe und Geduld mit der Sie hier moderieren sollten auch Sie eine „Corona-Prämie“ bekommen. Danke!
;o))
@MikeFox: Nice. Wenn die Presse heilig und unantastbar ist, genauso wie die Kanzlerin, trotz Fakten, dann kapituliert man irgendwann und reiht sich ein.
@MikeFox: Ja aber auch hier ist Kritik an Journalisten verpönt. Und sei sie noch so sachlich.
[Mir ist schon klar, dass es Ihnen darum geht, mich zu provozieren. Nur weil ich Ihr beharrliches Merkel-Bashing, nettes Beispiel in Ihrem Kommentar weiter oben, meist als sinnlosen OT nicht freischalte? Bisschen billig. T.W.]
Mittlerweile wurde durch Generalarzt Streitkräftebasis / Generalarzt CIR (auch in andere TSK/OrgBer) eine m.E. sehr gelungene Taschenkarte mit Informationen zur COVID-19 Impfung erstellt und entsprechend verteilt!
Informativ und sehr gut gestaltet! (Erstellt in Anlehnung an die FAQ-Seite der BZgA vom 19.12.2020)
@0815
Es gibt neben dem Inspekteur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit all seinem breiten Goldsternunterbau und einem Generalarzt Luftwaffe (wo dies aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Flugmedizin vielleicht noch Sinn macht) zusätzlich einen GenArzt Streitkräftebasis und vor allem noch GenArzt Cyber und Informationsraum???????
Und diese erlassen dann außerhalb des Zentralen Sanitätsdienstes als eigentlich fachlich zuständige Stelle für das Gesundheitswesen in der Bundeswehr eine Taschenkarte zur Covid-19 Impfung????
Das sollte mich doch sehr wundern 🤔
Und es gab einen Frage/Antwort-Stunde in Form eines Chats im Intranet, bei der auch sehr umfangreich und sehr detailliert geantwortet wurde.
Prinzipiell wäre es sicher nicht verkehrt gewesen, BW-Angehörige, die in den außereuropäischen Auslandseinsatz gehen, für die Impfung zu priorisieren. Weil in der Dritten Welt (Stans und Afrika) kein nennenswertes öffentliches Gesundheitswesen vorhanden und die Versorgungsmöglichkeiten vor Ort auch eingeschränkter als am Standort Deutschland sind und es natürlich klug wäre, vermeidbare (aka impfbare) Erkrankungen in der Einsatzvorbereitung und beim Einsatz zu verhindern, um die Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden. Vermutlich hat keiner der Entscheidungsträger daran gedacht, weil die betreffende Personengruppe sehr klein ist und deshalb einfach übersehen wurde.
@Nobs:
Die Aussage die Sie erhalten haben ist so nicht richtig.
„Daraufhin habe ich bei unserem SanVersZ nachgefragt, ob ich mich als Soldat auch bei dem Impfzentrum registrieren kann/muss, oder ob Soldaten beim Truppenarzt geimpft werden.
Hier erhielt ich die Auskunft, dass ich beim Truppenarzt geimpft werden muss.“
Sie dürfen sich zivil impfen lassen, ggf. gehören Sie ja zur Risikogruppe. Sie benötigen aber eine Überweisung des SanVerZ. Da Sie aktiver Soldat sind empfehle ich Ihnen das Intranet aufzusuchen und sich dort entsprechende Infos zu besorgen. Stichwörter: LiveChat + COVID-19 Impfung
@T.W. Herr Spahn wollte den Impfstoff zusammen mit europäischen Ländern in Eigenregie beschaffen. Frau Merkel hat das untersagt und die Beschaffung durch die EU angewiesen.
Und was funktioniert nicht?
Die Impfstoff beschaffung.
[So, jetzt habe ich Ihre Späßchen lange genug mitgemacht. Sie wollen mit Gewalt Off Topic diskutieren, dann suchen Sie sich dafür eine andere Plattform. Dieses Blog für Ihre Privatdebatten zu missbrauchen und dann noch Falschbehauptungen nach dem Muster „Ja aber auch hier ist Kritik an Journalisten verpönt“ loszulassen, muss ich nicht mitmachen. Gehen Sie woanders spielen. T.W.]
Für die aktiven Soldaten wurde
ja schon auf die umfangreichen
Info-Seiten im IntranetBw
hingewiesen, inkl. des Chat-Protokolls,
indem viele der hier aufgeführten
Fragen beantwortet werden.
Wer, Wann, Wo, Prio, etc. etc.
Lesen hilft… und ist besser als zu
spekulieren und jedem Gerücht
hinterherlaufen…
Und allgenein:
Das zitierte Urteil ist nicht das erste
zu diesem Punkt, denn die Duldungspflicht von Impfungen
gibt es seit vielen Jahren.
Trotz Duldungspflicht wird kein
Soldat geimpft, bei dem von
ärztlicher Seite Kontraindikationen
festgestellt werden.
Auch dies ist schon immer so.
Für ALLE Soldaten ist der Basisimpfschutz duldungspflichtig
zu impfen, wenn keine Kontraindikation
vorliegt.
Zum Basisimpfschutz gehört auch
die Influenza-Impfung.
OB auch die Corona-Impfung in
den Basis-Impfschutz aufgenommen
wird, ist aktuell in der Prüfung.
Termin zur Entscheidung: offen
Bis dahin ist für jeden Soldaten
diese Impfung (noch) freiwillig.
Wer dies möchte, und die Möglichkeit
dazu im Zivilen hat, z.B. im Rahmen
der Amtshilfe, kann und soll dies
wahrnehmen.
Dazu kann bei der Sanität ein entsprechendes Formular empfangen
werden, dass der Dokumentation
der Impfung in den Bw-Gesundheitsunterlagen dient.
Stichwort: Versorgungsschutz.
Eintragung natürlich auch im
gelben Impfbuch.
Wie aber nun soll der Disziplinarvorgesetzte mit angemessesen Mitteln seine Befehle durchsetzen (können)? Auch durch einen Arrest ist die Person weiterhin nicht geimpft.
Stellen wir uns nun auch die Frage zwei. Ein Soldat läßt sich ohne Befehl durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzen impfem, und erleidet in der Folge einen Impfschaden. Der den Soldaten in der Folge Dienstunfähig macht. Ist das dann vorauseilender Gehorsam, der leider schief ging?
[Das ist ein interessanter Trick, die Grundsatzdiskussion über Impfungen hier reinzubringen – weil das gilt natürlich auch für eine Tetanus-Impfung und jede andere. Für diese Debatte gibt’s genügend einschlägige Seiten. T.W.]
@Fux 21.01.2021 um 15:31 Uhr
Ich gebe nur bekannt was auf der Taschenkarte steht.
Diesbezüglich glaube ich nicht an einen „Alleingang“ der benannten Dienstposten und für den Aufbau der „höheren Führungsebene“ war und bin ich nicht verantwortlich ;-)
@Herr Einer sagt: 21.01.2021 um 23:37 Uhr
„Wie aber nun soll der Disziplinarvorgesetzte mit angemessesen Mitteln seine Befehle durchsetzen (können)? Auch durch einen Arrest ist die Person weiterhin nicht geimpft.“
Das ist ganz klar und eindeutig. Auch verpflichtende Gesundheitseingriffe werden nicht mit Gewalt durchgesetzt. D.h. wenn eine (oder wiederholt eskalierende) Disziplinarmaßnahme nicht greift (bzw. greifen), dann werden Personalführungsintrumente eingesetzt werden müssen.
Also eine Entfernung vom DP der die Impfung notwendig gemacht hatte (z.B. Einsatz) und bei Basisimpfschutz (der für alle verpflichtend ist) im Ende ggf. Entlassung aus der Bw.
Die entsprechenden Instrumente sind erprobt und gerichtsfest.
Was jetzt noch aussteht sind zwei Dinge:
1. ausreichend bereit stehender Impfstoff, damit das überhaupt akut wird
2. eine abschließende Entscheidung für welche Verwendungen die Impfung verpflichtend wird oder ob ggf. (dauerhaft oder temporär für den Zeitraum der nationalen Krise) es in den Basis-Impfschutz für alle aufgenommen wird.
@Herr Einer:
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Lies §27a Abs. 4 S. 1 Soldatengesetz.
In anderen Worten: Wenn Sie sich partout nicht impfen lassen wollen und auch sämtliche Disziplinarmaßnahmen nicht fruchten, kann Ihnen in Teilen die Versorgung gestrichen werden, wenn Sie deshalb als Infektionsgefährdeter dem Dienst fernbleiben müssen, nicht in den Einsatz gehen können oder sich gar infizieren und krankheitsbedingt ausfallen.
Ohne Beihilfe und Bezüge kann man sich ja dann prima selbst helfen… oder bei seiner Impfgegnercommunity um Spenden zum Unterhalt betteln.
„Persönliche Vorbehalte der Soldaten werden ernst genommen“
Das halte Ich für ein Gerücht, die Impfpflicht ist bei Soldaten nicht optional, auch nicht aufgrund „persönlicher Vorbehalte“.