Verteidigungshaushalt soll 2027 um fast ein Drittel steigen
Über den Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr, den das Bundeskabinett am kommenden Montag beschließen will, wurde in den Grundzügen schon umfassend berichtet. Aus dem mehr als 1.600 Seiten starken Entwurf, der Augen geradeaus! vorliegt, deshalb hier nur ein gezielter Blick auf das Thema Verteidigungsausgaben: Die sollen im kommenden Jahr im Vergleich zu 2026 um ein Drittel steigen – überwiegend durch Schulden finanziert.
Der am (gestrigen) Freitag vom Finanzministerium an die anderen Ressorts übersandte Entwurf sieht vor, den Einzelplan 14, den Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung, im kommenden Jahr von den geplant 82,7 Milliarden auf dann gut 109,7 Millliarden Euro aufzustocken. Diese Erhöhung um 32,7 Prozent ist der höchste Anstieg in allen Bereichen des geplanten Bundeshaushalts 2027:
Die Erläuterungen des Ministeriums von Ressortchef Lars Klingbeil dazu:
Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 steigen gegenüber dem Finanzplan um rund 16,4 Mrd. Euro auf rund 109,8 Mrd. Euro. Hierbei sind weitere verteidigungsrelevante Verkehrsinvestitionen in Höhe von rund 4 Mrd. Euro neu aufgenommen worden, die bisher im SVIK [Sondervermögen Infrastruktur und Kimaneutralität] veranschlagt waren. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr wurden insgesamt Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro bereitgestellt, von denen rund 30,0 Mrd. Euro im Jahr 2027 vorgesehen sind. Die Mittel sollen zur Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben unter anderem für Rüstungsinvestitionen nebst mit
diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und zur Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr eingesetzt werden. Damit sollen Fähigkeitslücken reduziert und die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr gestärkt werden. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen Bundeswehr bis Ende 2027 vollständig zu verausgaben.
Nach der Grundgesetzänderung im März 2025, mit der die Möglichkeit der Bereichsausnahme von der „Schuldenregel“ insbesondere für Verteidigungsausgaben geschaffen wurde, plant die Bundesregierung mit dem Haushalt 2027 und dem Finanzplan 2028 bis 2030 im Einzelplan 14,
der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung sowie mit verteidigungsbezogenen Ausgaben weiterer Einzelpläne beginnend im Jahr 2027 den Aufwuchspfad fortzusetzen.
Die Ukraine soll weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern unterstützt werden. Dafür sind im Jahr 2027 rund 11,6 Mrd. Euro im Einzelplan 60 eingeplant. Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen aus
der Bündnisfähigkeit in der NATO sowie innerhalb der Europäischen Union. Die NATO-Quote wird bis 2029 ansteigen und dann die Zielquote von 3,5 % des BIP erreichen.
Die da bereits angesprochene Steigerung der so genannten NATO-Quote, die bereits 2029 auf die im Bündnis vereinbarten 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen soll, zeigt sich auch in dem Finanzplan für die kommenden Jahre (aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht mit allen Ressorts):
Das zusätzliche Geld für die Streitkräfte soll sich nicht nur bei den Ausgaben fürs Material auswirken:
Zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung werden im militärischen Bereich des BMVg 6 000 zusätzliche Stellen für Soldatinnen und Soldaten sowie 2 100 zusätzliche Stellen im zivilen Bereich ausgebracht.
heißt es in dem Entwurf.
Mehr Detail-Debatten wird es sicherlich nächste Woche nach der Beschlussfassung des Kabinetts geben. Und sicherlich auch eine grundsätzliche politische Diskussion, denn es wird schon auffallen, wenn die Ressorts Verteidigung mit plus einem Drittel und Gesundheit mit minus 34 Prozent direkt untereinander aufgeführt werden.

