„Neuer Wehrdienst“: Das ist der Fragebogen
Der Weg für einen – vorerst freiwilligen – Neuen Wehrdienst ist frei: Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz, mit der Wehrdienst, aber bei Bedarf auch die Wehrpflicht neu geregelt werden. Damit kann ab dem 1. Januar an alle 18-jährigen Deutschen ein Fragebogen verschickt werden, den Männer beantworten müssen – und Frauen freiwillig beantworten können.
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz sieht im Wesentlichen vor, dass alle jungen Deutschen ab 18 Jahren mit deutschem Wohnsitz einen Fragebogen erhalten, in dem sie über ihre Bereitschaft zum Dienst in den Streitkräften, körperliche Fitness und Ausbildung Auskunft geben sollen. Bereits ab 2026 sollen zudem Männer verpflichtend zur Musterung geladen werden. Der Dienst in der Bundeswehr bleibt aber vorerst freiwillig; erst wenn der geplante Zuwachs der Truppe in den kommenden Jahren unter der Zielplanung bleibt, soll eine Wehrpflicht nur für Männer per Gesetz wieder eingesetzt werden. Ziel ist, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Personalstärke der Bundeswehr auf 260.000 aktive Soldaten und Soldatinnen sowie 200.000 Reservisten zu erhöhen.
Nach der abschließenden Billigung der Neuregelung durch die Länderkammer am (gestrigen) Freitag veröffentlichte das Verteidigungsministerium den vorgesehen Fragebogen. Der Start ist noch herkömmliche Briefpost an diejenigen, die aus den Daten der Meldeämter als 18-jährige eines Jahrgangs ermittelt wurden. Vorzugsweise über einen QR-Code oder über einen 16-stelligen Zahlencode auf dem Anschreiben sollen die jungen Männer und Frauen dann den Fragebogen aufrufen und ausfüllen können – auch auf dem Smartphone. Das werde, versichert das Wehrressort, kaum länger als eine Viertelstunde dauern.
Den kompletten interaktiven Fragebogen in Screenshots gibt es hier (und hier als Sicherungskopie 20251220_Bundeswehr_Fragebogen).
und ein paar Beispiele:
Für die Musterung, die zunächst vorrangig für die an einem Dienst Interessierten anstehen soll, werden 38 Musterungszentren aufgebaut. Zusätzlich zu der Ausweitung der 17 bereits bestehenden Karrierecenter der Bundeswehr werden dafür 21 weitere Zentren eingerichtet, möglichst in Innenstadtlage und gut erreichbar. Das Ziel ist nach Angaben des Ministeriums, im Gegensatz zum früheren Musterungsverfahren mit der Begutachtung eine positive Stimmung zu verbinden.
(wird ggf. ergänzt)


Nach dem Überfliegen des Fragebogens alles erwartbare Fragen.
In den Nachrichten kam zudem das es zwei Arten von Bussgeldern geben soll. Die Nichtbeantwortung einerseits, Falschangabe andererseits.
Ohne Erwähnung der Höhe oder der Strafen im Wiederholungsfall.
Auch wurde nicht erwähnt ob die Angabe der Affinität zur BW ( von 1 bis 10 ) einen Einfluss darauf hat wer gemustert wird. Im ersten Jahr zumindest gibt es ja vermutlich Kapazizätsengpässe..
puh… beim Durchsehen des Fragebogens wäre ich wohl nach 5 min fertig. Ob das wirklich zu einem „positiven Erstkontakt“ führt? Online etwas Ausfüllen ist für die Generation vergleichbar mit Zähneputzen, das macht man eh ständig ohne nachzudenken. Hoffen wir auf das Beste.
pi
Bestimmt bekommt man bei den enorm gestiegenen Kosten für ein Studium den ein oder anderen mir den knapp 31.000€ Wehrsold für ein Jahr plus den Führerschein plus die 1200€ Entlassungsgeld… da kommen fix 37.000€ für ein Jahr bei Rum auf die man lediglich nur Steuern zahlen muss.
Wer sich mit 100€ Taschengeld zufrieden gibt und den Rest spart… der kann davon sein Studium bezahlen… am besten noch Beordern lassen und in den Semesterferien RDL Tage schrubben…. Acht Wochen pro Jahr üben als HG und man spart sich den Nebenjob.
Ich lach mich mal wieder kringelig. Allen Ernstes die Frage zu stellen, ob man bereits Soldat ist? Das zeigt eigentlich nur, dass man den eigenen Datenbestand nicht im Griff hat. Eine Ausnahme gäbe es: Dienst in anderen Streitkräften, aber das wird vorher schon abgefragt. Irgendwie peinlich. Erinnert mich fatal an die Tatsache, dass man jahrelang keine genauen Zahlen zur Einsatzbereitschaft des Materials hatte (weil die Daten im System nicht gepflegt waren).
[An der Stelle der Hinweis: Ganz so einfach ist es nicht – es werden ja einfach die Daten der Einwohnermeldeämter abgefragt, und eben nicht ein Datenabgleich mit den vorhandenen Daten vorgenommen. Kann man beklagen, ist aber vermutlich weniger aufwändig… T.W.]
Moin,
was machen wir eigentlich, wenn jemand den Datenschutzbestimmungen nicht zustimmt?
Könnte man einen vergleichbaren digitalen Bogen nicht auch als Erfassungsblatt für Reservisten verwenden, anstelle jedes mal ein neues Blatt Papier zu schwärzen, dass ohnehin nicht verarbeitet wird?
@TW
Bereits ab 2026 sollen zudem Männer verpflichtend zur Musterung geladen werden.
Dies wird auch „sportlich“ und wird erst mal von den KarrC mit Assessment gestemmt werden müssen.
Wobei Kiel, Nürnberg und Saarlouis, bisher ohne Assessment, in 2026 zusätzlich befähigt werden sollen.
Ergänzt durch eine Außenstelle des KarrC Düsseldorf in Münster.
Wann die weiteren geplanten 17 Musterungszentren voll arbeitsfähig sein werden… steht in den Sternen…
Denn Infrastruktur und vor allem qualifiziertes Personal dafür… ist wie überall auf dem Arbeitsmarkt… oft Mangelware…
Erschwert durch das Problem, dass auch bei den Zivilbeschäftigten der Bw die nächsten Jahre viele Baby-Boomer in Rente/Pension gehen…
Wenn die Bundeswehr immer so schnell wäre wie gestern, dann müsste der Russe Angst haben! Denn kaum hatte der Bundesrat, ohne Aussprache, dem neuen Wehrdienst zugestimmt, hat die Bundeswehr das neue Wehrpflichtgesetz als Tatsache auf der Homepage verkündet & gleich den Fragebogen veröffentlicht. Denn formal fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten & die Verkündigung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Hier hat es das Personalamt Mal eilig, was zu begrüßen ist. Was im Fragebogen fehlt ist die Frage nach der Religion der Bewerber! Was die Musterung angeht, so ist zu vermuten, das Bildung/Beruf & eine 10 beim Interesse hilft, schnell gemustert zu werden, solange die Musterungskapazitäten begrenzt sind. Unverständlich & noch nicht diskutiert, ist die Frage, warum sich der Fragebogen nicht auch an Ausländer richtet? Denn schon ein Blick in das Wehrpflichtgesetz von 1956 zeigt, dass die Wehrpflicht für Ausländer damals im Gesetz stand. Mit der Bestimmung, dass alle Ausländer der Wehrpflicht unterstellt werden können, deren Staaten deutsche Staatsbürger ihrer Wehrpflicht unterstellen. Das Ausländer nicht wie Frauen wenigstens angeschrieben werden mit dem Fragebogen, ob sie in der BW dienen wollen, erscheint mir nicht zeitgemäß & ein verschwendet es Potential!
[„Was im Fragebogen fehlt ist die Frage nach der Religion der Bewerber!“ – und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die da stehen? (bei Einstellung wird dann aus steuerrechtlichen Gründen nach Mitgliedschaft in ev./kath. Kirche gefragt, aber mehr ist in Deutschland aus sehr sehr guten Gründen nicht drin. T.W.]
@Küstengang01 sagt:
20.12.2025 um 9:56 Uhr
Bestimmt bekommt man bei den enorm gestiegenen Kosten für ein Studium den ein oder anderen mir den knapp 31.000€ Wehrsold für ein Jahr plus den Führerschein plus die 1200€ Entlassungsgeld… da kommen fix 37.000€ für ein Jahr bei Rum auf die man lediglich nur Steuern zahlen muss.“
Die Rechnung stimmt nicht ganz… 😉
Wer 1 Jahr dienen will, wird SaZ-kurz.
Ich rechne mal mit der Besoldung ab 01.05.2026, gerundet:
3 Monate Schütze
2.866 € × 3 = 8.598 €
9 Monate Obergefreiter
2.921 € × 9 = 26.289 €
Bei Dienstzeitende > direkt Student > keine steuerpflichtige Tätigkeit:
1 Monat Übergangsgebührnisse
75 % von 2921 € = 2.190 €
1,5-fache letzter Monat Übergangsbeihilfe
2.921 € × 1,5 = 4.381 €
= 41.458 € / Brutto
(ggf. noch mit Anwendung des Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1 BBesG)
Dann noch auf Antrag:
bis zu 3.500 € FS Pkw / steuerfrei
oder
bis zu 5.000 € FS Lkw / steuerfrei
Und ja, wer studieren will…
Kann hier eine gute finanzielle Basis schaffen, wenn er/sie noch bei Mutti wohnt und kein Kostgeld abgeben muss… plus Führerscheinzuschuss!
Kriegstüchtigkeit sieht anders aus. Wenn der „Russe“, wie häufig suggeriert wird, bald ante portas steht, dann ist ein solcher Fragebogen ein Placebo, ein untauglicher Versuch, ein Absurdum… Hauptsache Aktionismus gezeigt. Die Fragebögen werden versandt. Variante 1: Millionenfache Antworten der bis an unter die Haarwurzeln motivierten Aspiranten – wer sichtet, wer testet die Aspiranten und wer betreibt die Einstellung? Variante 2: weites Desinteresse, Falschantworten etc. – wer kontrolliert die Richtigkeit, verfolgt die Fehl- und Falschangaben, drängt auf Nachbesserung, leitet die Ordnungswidrigkeitenverfahren ein…? Variante 3: ein Mischmasch aus 1 und 2. mit den sich daraus in bunter Vielfalt zeigenden Unzulänglichkeiten.
@Closius, 20.12.2025, 10:52 Uhr
„Wenn die Bundeswehr immer so schnell wäre wie gestern, dann müsste der Russe Angst haben!…..“
Nun ja, zur Wahrheit gehört aber auch, dann die Bw schon monatelang Zeit hatte sich darauf vorzubereiten. Man brauchte also nur den „los geht´s“ Knopf drücken.
Soviel Dampf, wie schon seit Monaten auf diesem Kessel war, wäre das auch ein Armutszeugnis gewesen, wenn der Entwurf des Fragebogens erst nach der Abstimmung begonnen worden wäre. Dann hätte man den scharfen Beginn Anfang 2026 vergessen können.
@Felix2 sagt:
20.12.2025 um 12:30 Uhr
…Die Rechnung stimmt nicht ganz… 😉
Wer 1 Jahr dienen will, wird SaZ-kurz…
Sollte nicht bis 12 Monate der Status FWDL erhalten werden und erst ab einer Dienstzeit von einem Jahr SaZ Kurz gesetzt werden.
Aber auch egal sie haben es ja sehr anschaulich vor gerechnet. Ich hatte da lediglich die in den Medien propagierten 2600€ Brutto Wehrsold veranschlagt.
Auch die 41.000€ auf die nur Lohnsteuer gezahlt werden muss, ist eine Menge Kohle für jemanden der frisch aus der Schule kommt und noch keine Ausbildung in der Hand hat. Da sollte die Bundeswehr verstärkt mit Werben.
@Felix2 sagt:
20.12.2025 um 12:30 Uhr
Ups… Schusselfehler…
3 Monate Schütze
2.866 € × 3 = 8.598 €
3 Monate Gefreiter
2.866 € + Amtszulage 46 € × 3 = 8.736 €
6 Monate Obergefreiter
2.921 € × 6 = 17.526 €
Ich sehe in dem Fragebogen nicht mehr, als den Versuch, ein erstes Stimmungsbild zum „Neuen Wehrdienst“ zu erhalten. Wieviele fallen jetzt schon als Querulanten auf, wieviele wollen sich jetzt schon für ungeeignet verkaufen, wer macht einfach nur brav mit und wer will sowieso zur Bundeswehr. Der Staat testet seine Autorität. Auch das gehört dazu, wenn man kriegstüchtig werden will. Updates und Upgrades folgen gewiß.
Nachdem hier gerne Gehälter addiert werden:
Man darf in der Tat gespannt sein wie denn der Andrang auf den neuen ( freiwilligen ) Wehrdienst sein wird 2026.
Ich vermute jetzt einfach mal dtl. grösser als vorher. interessant wären dann die veröffentlichten Zahlen der Bundeswehr nächstes Jahr auch über Statistiken des Fragebogens Und die Reaktion diverser Parteien…
@Der Uhrmacher sagt:
20.12.2025 um 15:50 Uhr
…Der Staat testet seine Autorität. Auch das gehört dazu, wenn man kriegstüchtig werden will….
Ich sehe das etwas anders. Man erreicht damit erstmal 100% eines Jahrgangs. ½ des Jahrgangs müssen Antworten, die andere ½ kann wenn sie mag.
Der relativ geringe Aufwand, Online am Handy wird wohl zu einer hohen Antwortquote beitragen.
Dadurch bekommt die Bundeswehr ein doch sehr genaues Lagebild welche Personen es Lohnt anzusprechen. Am Ende muss man in der Endausbaustufe 10% des Jahrgangs motivieren mindestens für 6 Monate zu unterschreiben.
Es geht nicht um diejenigen die auf der Skaler ne Null für Interesse ankreuzen, auch nicht die 9 oder 10 ankreuzen. Erstere hätte man auch früher nicht in die Kaserne bekommen und letztere schreiben eh ihre Bewerbung bei den diversen Vollzugsbehörden und der Bundeswehr.
Den Rekruter interessieren diejenigen die 5 bis 8 ankreuzen. Die können sich das vorstellen haben sich aber einfach nicht mit dem Thema beschäftigt, planen anderes. Denen muss man nachstellen und die Vorteile rausstellen… komm zur Truppe, mach ein Jahr und geh mit 40.000€ plus einem gratis Führerschein nach Hause.
10% braucht die Bundeswehr… 90% sind uninteressant. Wenn man es schafft das 20% zumindest ihren Fuß ins Karrierecenter setzen und ein paar Stunden Lebenszeit opfern, hat man gewonnen… wie der Fisch der am Haken anbeißt… weil der Köder so schmackhaft ist.
Jeder Vertriebler würde töten um seinen Datenschatz zu bekommen…
Unabhängig vom Fragebogen, existieren in viele Blogbereichen verschiedener Medien oder der sozialen Medien, bereits Diskussionen wie man das Interesse der Bundeswehr schnell beenden kann. Das geht von Bekifft zur Musterung zu erscheinen (was aufgrund der Legalisierung von Cannabis vermutlich nicht mal verboten ist), bis zum Outing als extremer Wähler mit entsprechenden Aussagen, die an der Verfassungstreue zweifeln lassen.
Ich hoffe, es gibt eine Idee seitens der Bundeswehr, wie man damit umgehen will.
Zu dem Kommentar „Die Frage nach der Religion::
Ich stimme mit Thomas Wiegold überein:
Aus gutem Grunde.
Nochmal zu den Daten: Klar, die kommen, wie der Hausherr schon gesagt hat, von den Meldeämtern. Aber ehrlich: wo liegt das Problem, den Datensatz gegen den eigenen Personalstamm zu filtern? Macht man (auch in der Größenordnung) ohne größere Probleme. Wer’s nicht kann, der will’s nicht und zeigt, wie wenig er die eigene IT iund Prozesse im Griff hat. Manuell nacharbeiten scheint günstiger. Personal ist dafür vorhanden? Damit wird das zu einer Frage des Außenbilds, das die Organisation abgibt. Schon wieder eine Chance verpasst.
@Küstengang01 sagt:
20.12.2025 um 13:28 Uhr
„Sollte nicht bis 12 Monate der Status FWDL erhalten werden und erst ab einer Dienstzeit von einem Jahr SaZ Kurz gesetzt werden.“
Letzter Stand ist:
FWDL 6 bis max. 11 Monate (also unter einem Jahr)
SaZ-kurz 12 bis max. 23 Monate
Deshalb gibt es im Wehrsoldgesetz ab 01.01.2026 auch nicht mehr den Dienstgrad HptGefr. Max. ist jetzt OGefr.
Dies ist auch für Wiedereinsteller relevant. Wer erstmalig, oder wiederholt FWDL werden will, darf dann nicht mehr als OGefr bei Wiedereinstellung sein.
Für alle anderen bleibt nur der SaZ.
@Insider: Nein, die viel beschworenen „Staatsbürger in Uniform“ dürfen im Gegensatz zur GSG 9, Polizisten allgemein, BND, MAD, Ärzten, Zivilbeschäftigten und allen anderen erwachsenen Bürgern als einzige Gruppe nicht kiffen:
https://augengeradeaus.net/2024/08/kiffen-bleibt-aktiven-soldaten-auch-im-privatleben-verboten-bundeswehr-beamten-und-reservisten-nicht/
Das dürfte sich aber zeitnah ändern:
https://hanfverband.de/canoko25-dhv-klagt-die-cang-faelle-video
Warum man sich mit derart viel Anlauf blamieren muss, wird mir für immer schleierhaft bleiben…
@Stubenviech: Wenn die zur Musterung erscheinen, sind es noch keine Staatsbürger in Uniform und die wollen es ja auch nicht werden. Und mit der aktuellen Regierung wird es auch keine weitere Freigabe geben.
@ Michael Schur @ T.W.
Zur Frage „Religion“: Die Frage hat einen Hintergrund und ist berechtigt – was Ihnen alte Musrterungsbeamte problemlos erklären können (oder Sie auf „den Steinlechner“ verwiesen) – es betrifft Wehrpflichtige jüdischen Bekenntnisses (oder jüdischer Abstammung) und wird auch im Positionspapier zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz des Zentralrates der Juden auf dessen Netzseite thematisiert. (Verweis unten)
Für diese genannte Gruppe waren aus historischen Gründen im Zusammenhang mit der Judenverfolgung und -vernichtung in der NS-Zeit in einer ministeriellen Verwaltungsvorschrift bis 2011 besondere Regelungen vorgesehen.
Die Regelung lautete im Wortlaut:
„Wehrpflichtige jüdischen Bekenntnisses oder jüdischer Abstammung, deren nächste Angehörige (Großeltern, Eltern, ältere Geschwister) aus rassischen Gründen nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren, sind auf Antrag nach § 12 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 6 Satz 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) bis auf weiteres vom Wehrdienst zurückzustellen.“
Sowie
„Bei Wehrpflichtigen jüdischen Bekenntnisses oder jüdischer Abstammung, die im Rahmen der Musterungsvorbereitung die Voraussetzungen für eine Zurückstellung ‚bis auf weiteres‘ nachweisen (z.B. Mitgliedsbescheinigung der jüdischen Gemeinde oder Nachweis, dass die Angehörigen bis 2. Grades im Machtbereich des NSRegimes verfolgt waren – Verwandtschaftsnachweise), ist auf die Ladung zur Musterung zu verzichten. In den Fällen, in denen die Betroffenen bereits zur Musterung erschienen sind, ist die weitere Durchführung der Musterung entbehrlich.“ Diese Regelung wird im o.a. Positionspaier allgemein zugänglich gemacht.
Nach meinem Kenntnisstand wurde die Regelung nicht aufgehoben und wäre somit noch immer gültig.
„Der Zentralrat der Juden in Deutschland setzt sich dafür ein, dass in diesem Fall eine vereinfachte, unbürokratische Lösung für wehrpflichtige Juden gefunden wird, den Dienst an der Waffe nach Art. 4, Abs. 3 GG zu verweigern und einen Ersatzdienst zu leisten.“ Ein Argument für diesen Wunsch ist dabei nach wie vor auf die die historische Verantwortung, wobei von einer „Aussetzung“ klassischer Art hier nicht mehr die Rede ist. Dies bedürfe allerdings einer neuen Regelung.
Identisch wurde – wenn ich mich richtig erinnere – auch mit wehrpflichtigen Sinti und Roma verfahren und Aussetzungen der Wehrpflicht ausgesprochen..
Quelle: https://www.zentralratderjuden.de/positionspapier-zum-wehrdienst-modernisierungsgesetz/
Erwartbare Fragen die weder außergewöhnlich noch unzulässig sind. Zumal die Bundeswehr nicht auf Basis eines so allgemein gehaltenen Fragebogens zum Dienst einberufen wird, dazwischen liegen noch andere Schritte genauer mindestens mal die Musterung/ ärztliche Eignungsfeststellung.
@insider Meinen Sie bei der BW ist man so dämlich das man sich von solchen billigen Tricks blenden lässt?
@ Closius:
Welchen Sinn soll es haben, den Fragebogen an in Deutschland lebende Ausländer zu versenden? Voraussetzung für den Dienst in der Bundeswehr ist die deutsche Staatsbürgerschaft, aus meiner Sicht auch aus gutem Grund.
@Hans Dampf: Ihre Behauptung, daß Voraussetzung für den Dienst in der Bundeswehr die dt. Staatsbürgerschaft sei, ist nicht ganz richtig. Zwar verlangt § 37 Absatz 1 des Soldatengesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft, aber gemäß § 37 Abs. 2 Soldatengesetz kann der Verteidigungsminister Ausnahmen davon zulassen, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. Davon ist in Einzelfällen, bei Ärzten schon Gebrauch gemacht worden!
Vor einigen Jahren, ich glaube noch unter VDL, gab es die Idee, daß die BW hochqualifizierte EU-Bürger als Soldaten anwerben wollte. Es war wohl an Ärzte und andere Spezialisten gedacht. Dies wurde damals auch hier in AG diskutiert. Aber nachdem osteuropäische Länder gegen diesen Vorschlag protestiert haben sollen, hat VDL den Plan ganz schnell, im vorauseilenden Gehorsam wieder fallen lassen. Es gibt aber andere Armeen in der EU, wie die Belgische Armee, die EU Ausländer zulässt. Die Spanische Armee erlaubt allen Ausländern, die Spanische als Muttersprache haben, den Dienst in den Spanischen Streitkräfte, so daß Spanien seine Armee damit für ganz Mittelamerika und den größten Teil von Südamerika geöffnet hat. Wir haben leider keine Erlaubnis bisher erteilt, für Österreicher oder Deutschschweizer in der Bundeswehr zu dienen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür! Warum bald zwangsweise Wehrpflichtige einziehen, wenn doch tausende Ausländer für 2.600 EUR netto sich freiwillig für die BW melden würden??
Jedem seine Meinung, aber ich sehe keine nachvollziehbaren Gründe gegen EU oder Nato Ausländer oder Ausländer die in Deutschland geboren sind(und deutsch können), solange jeder EU-Ausländer(und Ausländer aus gleichgestellten Staaten) in 15 Bundesländern & der Bundespolizei als Polizist hoheitliche Gewalt ausüben dürfen., In Hamburg darf sogar jeder Ausländer, der sich legal in Deutschland aufhält, Polizist werden!
Ein Soldat darf mir in der Regel keine Vorschriften machen, jeder Polizist aber schon. Wenn Ausländer in der Polizei kein Problem sind, trotz hoheitlicher Gewalt schon im Frieden, kann ich nicht erkennen, welche Gründe dann gegen einen Dienst in der Bundeswehr sprechen soll?
Zumal auch immer wieder diskutiert wird, Ausländern für Dienst in der Bundeswehr mit der dt. Staatsbürgerschaft zu belohnen bzw. diese früher zu verleihen. In Frankreich hat man nach 3 Jahren in der Fremdenlegion Anspruch auf die französische Staatsbürgerschaft.
@ Closius
Ein kurzes „da haben Sie Recht, auch wenn es Ausnahmen für den Einzelfall gibt“ hätte es auch getan. 😉
In Belgien gibt es diese, von Ihnen anscheinend heiß ersehnte Möglichkeit bereits, dort als EU-Bürger (!) zu dienen. Nach meiner Kenntnis wird davon jedoch kaum Gebrauch gemacht. Ich halte von dieser Art des „Outsourcing“ nichts – aber wie es auch sei, das ist ja nicht das eigentliche Thema hier.
@Marcus: Das wird die Realität zeigen. Ich glaube leider, das es unter dem Einfluss der sozialen Medien schwer bis unmöglich wird, den Patriotismus und das Verständnis für eine Wehrpflicht in der GenZ und Alpha wieder zu erwecken. Wir bekommen ja auch kaum einen Fuß in die Schulen, da die Lehrer in Deutschland bereits eine, sagen wir mal vorsichtig, kritische Einstellung zur Bundeswehr haben.
Und ich befürchte auch, das die Bundeswehr nicht in der Lage ist mit “Unwilligen“ aus dieser Generation umzugehen, ohne das es zu handfesten Skandalen und medialen Shitstorms kommt.
@Marcus, 21.12.2025, 17:20 Uhr
„…@insider Meinen Sie bei der BW ist man so dämlich das man sich von solchen billigen Tricks blenden lässt?“
So dämlich vielleicht nicht, aber zunächst einmal muß der formaljuristisch korrekte Verwaltungsgang hierzu geschaffen werden. Und das kostet Zeit.
Wenn die Bw eins kann, dann ist es Bürokratie.
@Marmorklippe sagt:
21.12.2025 um 12:58 Uhr
„@ Michael Schur @ T.W.
Zur Frage „Religion“: Die Frage hat einen Hintergrund und ist berechtigt – was Ihnen alte Musrterungsbeamte problemlos erklären können (oder Sie auf „den Steinlechner“ verwiesen) – es betrifft Wehrpflichtige jüdischen Bekenntnisses (oder jüdischer Abstammung) und wird auch im Positionspapier zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz des Zentralrates der Juden auf dessen Netzseite thematisiert. (Verweis unten)“
Zum 01.01.2026 wird Deutschland fast 77 Jahre eine Demokratie sein, die bis heute immer an der Seite Israels stand und steht, wenn es um die Verhinderung von Antisemitismus und Holocaust ging/geht.
Dazu gehört eine demokratische Parlamentsarmee, die genauso diesen Vorgaben verpflichtet ist. (Einzelfällen wird rigoros entgegengetreten. Siehe die Verschärfungen im Bereich Extremismus in den letzten Jahren).
Deshalb sehe ich nach 77 Jahren keinen Grund mehr, warum ein 18-Jähriger Deutscher, mit jüdischen Glauben, nicht genauso in die Pflicht für „seinen“ demokratischen Staat Deutschland genommen werden sollte, wie ein 18-jähriger Deutscher einer anderen Glaubensrichtung, oder als Atheist.
Zumal genügend Deutsche mit jüdischen Glauben bereits für ihr Land in der Bundeswehr dienen und deshalb ein Militärrabbinat geschaffen wurde.
„„Unsere wichtigste Aufgabe ist es, jüdische Soldatinnen und Soldaten im Grunddienst und im Auslandseinsatz bei der Religionsausübung zu unterstützen. Wir helfen etwa bei der Bereitstellung koscheren Essens, kümmern uns um die religiöse Lehre, unterstützen bei der Begehung jüdischer Feiertage und stehen selbstverständlich für Gespräche über alles, was unsere Soldatinnen und Soldaten bewegt, zur Verfügung. Wie die anderen Militärseelsorgen sind wir zudem auch seelsorgerische Ansprechstelle für alle Kameradinnen und Kameraden, unabhängig von der Religionszugehörigkeit.““
Quelle: Zsolt Balla, Militärbundesrabbiner
bundeswehr.de
@insider 9:25 Berechtigte und nachvollziehbare Argumentation wo sich dann natürlich auch wieder die Frage stellt, will die Bundeswehr solche überhaupt haben die es wahrscheinlich nur auf Ärger anlegen? Zudem zeigt dies weiterhin, das diese „pazifistische alle sind unsere Freunde und mit ein wenig reden klappt das schon“ Geisteshaltung ein massives gesellschaftliches Problem darstellt. Wie ich schon mal schrieb, die Mehrheit hat offensichtlich immer noch nicht begriffen wie ernst die Lage ist.
Zum Thema der Religionszugehörigkeit:
Diese sollte in meinen Augen aus mehreren Gründen abgefragt werden
1. Um ggf. die Ausübung der eigenen Religion durch Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen
2. Um den Betroffenen bei Bedarf einen Ansprechpartner/Seelsorger an die Hand geben zu können
3. Weil jeder Soldat laut Völkerrecht einen Anspruch auf ein würdiges Begräbnis hat, auch im Krieg. Hierzu ist es aber notwendig, dass die Religion auf Dokumenten und/oder der Erkennungsmarke vermerkt ist. Ohne Abfrage ist das aber kaum möglich.
@Gladiator sagt:
23.12.2025 um 11:27 Uhr
„Zum Thema der Religionszugehörigkeit:
Diese sollte in meinen Augen aus mehreren Gründen abgefragt werden“
Wird sie … z.B. bei Dienstantritt.
Die Angabe ist aber freiwillig , weil für die Bundeswehr als Institution des Staates nicht relevant.
Warum ? Artikel 4 GG.
Und welche Möglichkeiten der Glaubensausübung der Soldat hat, erfährt er z.B. im Lebenskundlichen Unterricht, oder durch entsprechende Belehrungen…
Und wer es will… bekommt im V-Fall auch den Eintrag auf der Erkennungsmarke…
„…könne eine Geldbuße bis 1.000 Euro die Folge sein, wie ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur epd sagte…“
Damit ist jetzt auch die Grössenordung klar die ein Nichtausfüllen des Fragebogens hat…
[Schon lustig. Vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat wollte das Ministerium zur Höhe des Bußgeldes auch auf Nachfrage keine Angaben machen. Aber jetzt scheint ja alle Scheu gefallen. T.W.]
Warum wurde die Aussetzung der Wehrpflicht auf Basis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht wieder zurückgenommen? Mit diesem Fragebogen ist die Bundeswehr Hauptlieferant der Heute Show und von Nuhr im Ersten.
Aber anstatt Starke Truppe – Lustige Truppe wäre doch auch ein hübscher Slogan.
@Insider: Zu der Aussage „“Wir bekommen ja auch kaum einen Fuß in die Schulen, da die Lehrer in Deutschland bereits eine, sagen wir mal vorsichtig, kritische Einstellung zur Bundeswehr haben.““ muss ich entgegnen, dass das viel zu pauschal ist. Der Wind hat sich in den letzten Jahren deutlich gedreht und nur noch in einer MInderheit der Schulen hat die Bundeswehr Probleme. Auch gibt es – zumindest in meinem Bundesland – wieder mehr aktive Reserveoffiziere in den Kollegien. Vielleicht war das Ahrtal ein Faktor, wo zahlreiche Reservoffizere/Reservisten aus dem Schuldienst im Einsatz waren und als solche auch wahrgenommen wurden. Ich sehe eher bei der Bundeswehr das Problem, sich des Thema „Schulen“ professioneller anzunehmen: Mehr und bessere Leute als Jugendoffiziere einsetzen, zielgenauere Fortbildungsangebote für Lehrkräfte. und ResOffz im Schuldienst politischer besser zu unterstützen (Beurteilungsrelevanz des Wehrdienstes bei Führungsaufgaben, Freistellungen klarer und vorteilhafter regeln, Anrechnung von Wehrdienst auf Besoldungsdienstalter etc.)
Mal eine Frage zu dem Fragebogen, wer den Ausfüllen muss und wer Lust hat, ist klar und gesetzlich geregelt.
Wo ich mich aber Frage, wenn jemand nicht Einverstanden ist mit dem Thema Datenschutz am Endes des Fragebogens, dann kann dieser eigentlich nicht abgeschickt werden? Oder doch?
Und wenn ( ich denke es gibt Fristen ) dieser nicht zurück geschickt werden würde, sich diese männliche Person strafrechtlich angreifbar macht. Eigentlich wäre es richtig, wenn man verpflichtet wäre diesen Fragebogen aus zu füllen, nur auf das Thema Datenschutz hin zu weisen, und nicht das Einverständnis zu fordern.
Schon komisch, wenn erst nach der Gesetzesverschiebung die Höhe des Bussgeldes bekannt gegeben wird, die für Nicht ausfüllen oder falsches Ausfüllen des Fragebogens anfallen von bis 1.000 Euro. Noch interessanter ist aber, dass bei Verweigerung der Musterung die Polizei die Musterungskandidaten einsammeln soll und nicht die Feldjäger. War dies früher auch so? Denn ich kenne es nur, das abhängige Soldaten von Feldjägern eingesammelt werden. Eine Vorführung zur Musterung durch Polizei ist mir aus meiner Musterungszeit aus den 80igern nicht bekannt. Nur, dass Verweigerer lieber in Arrest gingen, wenn über ihre Kriegsdienstverweigerung noch nicht entschieden war, sie aber schon eingezogen wurden. Der neue Fallschirmjägerskandal aus Zweibrücken ist für die Gewinnung von mehr freiwilligen sicher nicht hilfreich.
Korrekt.
Früher ( im kalten Krieg ) waren es in der Tat die Feldjäger. Wenn die in die Wohnung wollten dann ging das aber nur mit Polizeibegleitung.
( Mein Cousin war früher als W15 bei den Feldjägern als Feldjäger, Ausbildung incl. Grundausbildung 9 Monate. Ich war damals bei den Feldjägern als Funker in der Stabskompanie, nach 3 Monaten Grundausbildung ).
Die Geschichte mit den Polizeieinsätzen wird noch lustig werden.
Denn die gibt es in Kürze wohl schon auch ohne Wiedereinführung der Wehrpflicht wenn ich das richtig verstanden habe.
Das wird dann aber von gewissen Parteien so richtig ausgeschlachtet werden….
Zum Thema „Befugnisse Feldjäger“
Feldjäger sind weder Strafverfolgungs- noch Ermittlungsbehörde. Sie haben also weder Polizeirechte noch Befugnisse gegenüber Zivilpersonen (Ausn. § 8a UZwGBw, hier aber nicht relevant). Ein „Kandidat“, der seinen Fragebogen nicht ausgefüllt hat, ist eine solche Zivilperson und (noch) kein Soldat, ergo keine Zuständigkeit der Bundeswehr/Feldjäger. Soldat im rechtl. Sinn wird man erst mit dem Tag des Dienstantritts, der auch als solcher im E-Bescheid festgesetzt ist (unabhängig davon, ob der „Kandidat“ seinen Dienst auch wirklich antritt). Ab dem Zeitpunkt können Feldjäger (ggf. mit polizeilicher Amtshilfe) tätig werden.