Kasernen zurück in die Truppe – Update: Die ARD hat die Liste

Zu den 187 bereits aufgegebenen Bundeswehr-Liegenschaften, die die Streitkräfte nun doch behalten wollen, gibt es zwar vorerst keine öffentliche Übersicht. Das Verteidigungsministerium wolle zunächst das Gespräch mit den betroffenen Kommunen suchen, sagte eine Ministeriumssprecherin am (heutigen) Dienstag. Aber, Update: die Kolleg*innen von der ARD haben die Liste, und sie haben die hier und hier veröffentlicht. 

Das Wehrressort hatte am (gestrigen) Montag angekündigt, zahlreiche bereits zur zivilen Nutzung vorgemerkte Grundstücke zurückholen oder behalten zu wollen. Zunächst sollen 187 bereits aufgegebene ehemalige militärische Liegenschaften für eine erneute Nutzung durch die Bundeswehr vorgesehen werden. Weitere 13 Liegenschaften sollen entgegen der bisherigen Planung nicht abgegeben werden, sondern weiterhin den Streitkräften zur Verfügung stehen.

Von diesen 13 nannte das Ministerium konkrete Beispiele: den ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des stillgelegten Flughafens Tegel in Berlin. Begründet wird der Schritt mit der geplanten Vergrößerung der Bundeswehr und dem angesichts der sicherheitspolitischen Lage steigenden Bedarf.

Verteidigungs-Staatssekretär Nils Hilmer sicherte den betroffenen Kommunen zu, der Bund werde versuchen, bereits bestehende zivile Planungen für die jeweiligen Grundstücke zu berücksichtigen. Das Ministerium werde sich bemühen, in einem Dialog mit Ländern und Kommunen gute Wege zu finden, um die notwendigen Planungen der Bundeswehr im gemeinsamen Interesse umzusetzen. 

Nachtrag: Aus den beiden Listen, die die ARD veröffentlicht hat, geht noch ein interessantes Detail hervor: Die Meierwik-Kaserne in Glücksburg soll nun definitiv nicht abgegeben werden. Das legt den Schluss nahe, dass damit auch die Entscheidung über den Erhalt des verbunkerten Maritime Operations Center (MOC)des Marinekommandos an diesem Standort getroffen ist.

(Hinweis: Die URL der Übersicht hat sich geändert; oben ist jetzt die neue Webseite verlinkt)