Haushaltsentwurf fürs kommende Jahr: Vor allem mehr Personal
Nach dem Haushaltsentwurf für dieses Jahr, der sich durch die vorgezogene Bundestagswahl verzögert hatte, hat das Bundeskabinett nun auch den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 vorgelegt. Für die Bundeswehr bedeutet der von rund 62 auf gut 82 Milliarden Euro (plus Mittel aus dem Sondervermögen) steigende Etat nicht nur mehr Geld für Material – sondern auch den Einstieg in eine personelle Aufstockung der Streitkräfte.
Das zeigt sich recht plakativ in der (vom Grundgesetz vorgegebenen) Angabe zum Umfang der Streitkräfte im Haushaltsentwurf. Waren im Etatentwurf für dieses Jahr noch rund 192.500 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldaten vorgesehen, plus 12.500 (freiwillig) Wehrdienst Leistende, sieht das für das kommende Jahr schon anders aus:
Und auch die Struktur des neuen Wehrdienstes, der in einem – noch nicht vom Kabinett beschlossenen – Gesetzentwurf geregelt werden soll, zeigt sich schon in dieser Übersicht: an die Stelle der bisherigen Wehrdienst Leistenden sollen ja künftig die Zeitsoldatinnen und -soldaten bis 23 Monate treten.
Folgerichtig legt das Verteidigungsministerium in seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss da auch den Schwerpunkt:
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 des Sondervermögens Bundeswehr beschlossen.
Wie bereits in den Eckwerten im Juni vereinbart, soll der Verteidigungshaushalt im kommenden Jahr auf insgesamt rund 82,7 Mrd. Euro steigen. Zusammen mit den geplanten Ausgaben in Höhe von rund 25,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr stehen der Bundeswehr – vorbehaltlich der parlamentarischen Billigung – damit im kommenden Jahr insgesamt mehr als 108 Mrd. Euro zur Verfügung.
Neben dem notwendigen Investitionsvolumen für die bedarfsgerechte Ausstattung und die dringend erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr schafft der Kabinettsentwurf entscheidende Rahmenbedingungen für den weiteren personellen Aufwuchs der Streitkräfte. Dafür werden im Jahr 2026 zunächst weitere 10.000 militärische Planstellen und 2.000 zivile Planstellen geschaffen. Damit wächst der Personalhaushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf insgesamt 202.483 militärische und rund 77.899 zivile Planstellen auf.
Zusätzlich werden – mit Wirksamwerden nach dem Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst – für diesen insgesamt 20.000 militärische Stellen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ausgebracht.
Wie ambitioniert das Ziel ist, zeigen die jüngsten Zahlen zur Personalstärke: Bislang werden die für dieses Jahr eingeplanten 12.500 Wehrdienst Leistenden nicht erreicht.
Die nächsten Schritte sind nun das Gesetz zum neuen Wehrdienst, das Minister Boris Pistorius für Ende August in Aussicht gestellt hat – nach Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung. Und dann die Haushaltsberatungen im Parlament, geplant für die zweite Septemberhälfte.

„…an die Stelle der bisherigen Wehrdienst Leistenden sollen ja künftig die Zeitsoldatinnen und -soldaten bis 23 Monate treten…“
Die Diskussionen im Vorfeld ( “ 2000 € Netto “ ) werden den freiwilligen Dienst schnell beerdigen. Warum jetzt wenn es später viel lukrativer ist ?
Im weiteren Verlauf ( es werden ja nicht wie im kalten Krieg alle Männer eines Jahrgangs eingezogen ) wird es juristisch noch spannend werden da diese „Ungerechtigkeit“ sicher vor Gericht landen wird. Wohl in Tateinheit mit der dann wahrscheinlich schlechteren Bezahlung beim Ersatzdienst…
Eine echte Ausweichmöglichkeit wie im kalten Krieg mit der „Verlegung“ des Erstwohnsitzes nach Berlin gibt es auch nicht mehr. Hatte letztens in einer Diskussion erfahren das es früher alle möglichen Fälle wie die Verhaftung des Schauspielers Sascha Hehn gab ( mit anschl. Gefängnisstrafe ).
FAZIT: Es würde mich doch sehr wundern wenn die Bundesregierung die Personalsituation OHNE Pflichtdienstgesetz in den Griff bekommen würde.
Der Meinung war ich zumindest vor diesen ‚2000 Euro Netto“ ;-)
Ich verstehe die Zahlen im Haushalt nicht als Sollgrösse sondern als Maximalgrösse. Deshalb weil man sie – wie bei allen Behörden und Zuwendungsempföngern hazshalterisch gar nicht überschreiten darf. Damit sind sie faktisch auch gar nicht zu erreichen.
Somit ist dieser Aufwuchs an Zahlen für mich vor allem eine Erweiterung des Handlungsrahmens, den es zu „bewirtschaften“ gilt. Das finde ich sehr gut und notwendig.
@Apollo 11, welche Ungerechtigkeit soll da vor Gericht landen?
Der „neue Wehrdienst“ ist vielleicht besser bezahlt, aber sonst nix anderes als der alte FWDL. Einzige Änderung ist das alle Männer eines Jahrganges verpflichtet werden einen Fragebogen auszufüllen. Ansonsten bleibt es bei der Freiwilligkeit. Wer zum Bund will meldet sich, wer nicht will kreuzt auf dem Fragebogen „kein Interesse“ an und geht seinen zivilen Weg.
Spannend wird es in der Tat erst wenn freiwillig nicht genug Personal generiert wird und man wieder zur Pflicht zurückkehrt. Dann stellt sich in der Tat die Frage wie man allen (oder zumindest fast allen) einen Dienstplatz bieten kann und die Bezahlung des Ersatzdienstes muss dann auch diskutiert werden. Oder die Bundeswehr zahlt dann auch weniger. 100.000 Wehrdienstleistende wären bei 2000 € Netto ja auch 200 Millionen Euro im Monat an Personalkosten.
@Apollo11:: „… warum jetzt, wenn es später viel lukrativer ist?“ – Zwei Anmerkungen: 7/12 des Jahres 2025 sind vergangen. So weit ist „später“ (= 01.01.2026) nicht mehr. Und 2. bin ich ziemlich sicher, es wird ab 01.01.2026 keine „Zwei-Klassen-Besoldung“ geben.
Wenn aufgrund der Attarktivitätsoffensive „Großes Geld bei kleiner Leistung“ demnächst die Neukunden die Bewerberzentralen „stürmen“, dann hast sich hoffentlich auch jemand Gedanken gemacht, wer diesen Nachwuchs ausbildet, wo diese Menschen untergebracht werden und was mit ihnen nach der Grundausbildung geschieht. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich wäre ja schon mal dankbar, wenn alle Kameraden die zum Teil seit Jahren auf ihre Einweisung in die Besoldungsgruppe die Ihrem Dienstposten entspricht, eingewiesen werden! Das ist ein wichtiger Multiplikator nach innen! Nicht schön das du jetzt auf A… sitzt und dann kommt erst mal lange keine Einweisung in die Besoldungsgruppe sondern Schön das sie ausgewählt wurden: Stillgestanden hiermit weise ich Sie in … ein!
@Flo sagt:
31.07.2025 um 9:50 Uhr
„Oder die Bundeswehr zahlt dann auch weniger. 100.000 Wehrdienstleistende wären bei 2000 € Netto ja auch 200 Millionen Euro im Monat an Personalkosten.“
Wehrpflichtige werden dann nicht nach dem BBesG bezahlt, wie die freiwilligen SaZ-kurz.
Für diese ist im Referentenentwurf zum WDmodG ein neues „Wehrpflichtsoldgesetz (WPflSG) zu finden (Artikel 18).
Darin wird es zwar Verweisungen auf die Anwendung einzelner § des BBesG geben, aber die Höhe des
Wehrsold wird klar abweichend zu den SaZ-kurz definiert:
Gemäß Entwurf z.B. , steuerfrei :
Schütze 850 €
Gefreiter 878 €
Obergefreiter 907 €
Hauptgefreiter 937 €
Warum weniger ?
„Der Gedanke der freiwilligen Dienste, die durch ihre Leistungen für sich sprechen müssen, um potentielle
Soldatinnen und Soldaten gewinnen zu können, liegt dem Wehrpflichtsoldgesetz fern.
Der Wehrpflichtige wird durch die Leistungen nach diesem Gesetz, nämlich der unentgeltlichen Sachbezüge
(truppenärztlichen Versorgung, Gemeinschaftsunterkunft, Gemeinschaftsverpflegung sowie Dienstkleidung
und Ausrüstung) grundsätzlich umfassend ausgestattet. Es verbleiben steuerfreie Geldbezüge, denen im
Ausgangspunkt mit dem Wehrpflichtsoldgrundbetrag ein Taschengeldcharakter anhaftet.“