Verteidigungsministerium zieht Ergänzung zu Bundeswehr-Traditionserlass zurück

Die Ergänzung des Traditionserlasses der Bundeswehr, mit der der aus der Wehrmacht kommenden Gründergeneration der Bundeswehr eine besondere Rolle zugewiesen werden sollte, ist nicht mehr gültig. Das Verteidigungsministerium zog die so genannten Ergänzenden Hinweise zu den Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege zurück. Grund seien aufgekommene Zweifel an der Wertebindung des Traditionsverständnisses, erklärte Generalinspekteur Carsten Breuer.

Die Ergänzenden Hinweise zu den Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundeswehr wurden am 12. Juli vom Abteilungsleiter Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte im Verteidigungsministerium, Generalleutnant Kai Rohrschneider, unterzeichnet. Es gehe dabei um eine Klarstellung zur Auslegung des Traditionserlasses, hatte Rohrschneider das Dokument begründet. Maßgeblich sei die Frage, wie der in dem Erlass genannte Wertemaßstab auszulegen sei, ebenso wie der Spielraum für traditionsstiftende Beispiele militärischer Exzellenz auch außerhalb der bundeswehreigenen Geschichte.

In einem Rundschreiben vom (heutigen) Mittwoch erklärte der Generalinspekteur, diese Regelung sei aufgehoben:

Die ergänzenden Hinweise haben Zweifel an der Wertebindung des Traditionsverständnisses der Bundeswehr aufkommen lassen. Um diese auszuräumen und ein klares Bekenntnis zu den zentralen Bezugspunkten des Traditionsverständnisses, den Festlegungen zu
traditionswürdigem Verhalten und der Verpflichtung der Bundeswehr auf die freiheitlichen und demokratischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland zu unterstreichen, haben wir entschieden, die Ergänzenden Hinweise mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen.
Der Traditionserlass aus dem Jahr 2018 ist unverändert gültig.
Für Traditionswürdigkeit in der Bundeswehr waren, sind und bleiben Wertebindung und das klare Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung zwingend. Nur auf Grundlage dieser Wertebindung, die sich nicht allein auf professionelles Können im Gefecht reduziert, kann soldatisches Selbstverständnis sinn- und traditionsstiftend sein. Ich bitte Sie, dies auch weiterhin für die Traditionspflege in Ihren Verantwortungsbereichen umzusetzen.

Die neue Lage erläuterte der stellvertretende Ministeriumssprecher Oberst Arne Collatz in der Bundespressekonferenz:

20240814_BPK_Traditionserlass     

 

(wird ggf. ergänzt)