Neuer gesteuerter Wehrdienst, Wehrpflicht-Debatte aufgeschoben
Verteidigungsminister Boris Pistorius hat seine Pläne für einen neuen, mit Auskunftsverpflichtungen gesteuerten und grundsätzlich freiwilligen Wehrdienst vorgestellt – und sieht die Debatte über eine Wehrpflicht oder auch eine Dienstpflicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Vorerst ist nur vorgesehen, Männer verpflichtend zur Bereitschaft zum Wehrdienst zu befragen und gegebenenfalls zur Musterung vorzuladen. Ziel ist der Aufbau einer Reserve für die Bundeswehr, nicht das Schließen der Personallücke bei der aktiven Truppe.
Die allgemeine Wehrpflicht wird nicht wieder kommen, sagte Pistorius am (heutigen) Mittwoch in Berlin. Zudem werde die Bundeswehr nicht in der Größenordnung der Wehrpflicht vor 2011 Wehrpflichtige einziehen und ausbilden können, weil die Kapazitäten dafür nicht vorhanden seien.
Vorgesehen ist deshalb zunächst, alle rund 400.000 Männer sowie die gut 300.000 Frauen eines Geburtsjahrganges im Alter von 18 Jahren anzuschreiben und nach ihrem Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr und nach Fähigkeiten und Ausbildung zu befragen. Die Männer müssen, die Frauen können diesen Fragebogen beantworten. Zwischen 40.000 und 50.000 der antwortenden Männer sollen zu einer – verpflichtenden – Musterung vorgeladen werden. Davon wiederum sollen zunächst rund 5.000 als Wehrdienstleistende für mindestens sechs Monate eingezogen werden, sich aber auch länger verpflichten können.
Dieser Wehrdienst bleibt allerdings vorerst freiwillig – nicht zuletzt, weil die Bundeswehr damit rechnet, dass eine ausreichende Zahl von Freiwilligen zusammenkommt. Faktisch sei das ein Auswahlwehrdienst für die am fittesten und geeignetsten, sagte Pistorius. Bestimmt werde der Umfang durch die Möglichkeiten der Streitkräfte, diese Wehrpflichtigen aufzunehmen, auszubilden und auszurüsten.
Pistorius machte klar, dass er auch für weitergehende Pflichten sei. Allerdings geht es für ihn jetzt in erster Linie darum, vor der Bundestagswahl im Herbst 2025 eine Regelung zu schaffen, die von der Koalition getragen wird und mit den Möglichkeiten der Bundeswehr in Einklang sei. Er habe derzeit keinen Anlass zu der Annahme, dass sich nicht genügend Freiwillige melden würden, sagte der Minister. Wenn das nicht mehr der Fall sei, müsse man aber aber auch über verpflichtende Optionen nachdenken.
Eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Wehrpflicht auch für Frauen wäre nach Pistorius Worten kein Thema, das vor der Wahl geklärt werden könnte. Eine Grundgesetzänderung, die insbesondere für eine Wehrpflicht auch für Frauen nötig wäre, brauche Zeit und sei bis zum kommenden Jahr nicht zu schaffen. Die für die jetzt geplanten Änderungen nötige Neufassung des Wehrpflichtgesetzes soll nach Angaben des Ministers im Herbst ins Parlament eingebracht werden und möglichst vor der Sommerpause 2025 verabschiedet werden. Der neue Wehrdienst würde damit ab 2025 möglich.
Die Konzeption des neuen Wehrdienstes zielt nach den Worten des Ministers ausschließlich darauf, eine Reserve für die Streitkräfte zu schaffen – und soll eben nicht dafür da sein, die aktive Truppe zu verstärken. Wehrpflichtige können niemals stehende Steitkräfte dauerhaft ersetzen, sagte Pistorius. Dem stehe schon die Komplexität moderner Waffensysteme entgegen. Als Nebeneffekt von mehr Wehrdienstleistenden hoffe er aber auch auf mehr Interesse an einer dauerhaften Verpflichtung in der Bundeswehr.
Pistorius nannte auch die Kosten für das neue Wehrdienstmodell: 5.000 Wehrdienstleistende kosten nach seinen Angaben 1,4 Milliarden Euro pro Jahr, einschließlich der Infrastruktur. Für den Haushalt des kommenden Jahres, in dem dieses Modell beginnen soll, sei es aber noch nicht relevant.
(wird ggf. ergänzt)
Die komplette Pressekonferenz des Ministers zum Nachhören:
(Archivbild Mai 2010: Wehrpflichtige an einem Maschinengewehr MG3 in der Allgemeinen Grundausbildung in der Ferdinand-von-Schill-Kaserne in Torgelow – Thomas Koehler/photothek.net)
@Schlammstapfer, beim Thema Wehrgerechtigkeit bin ich auch gespannt wie man das wasserdicht hinbekommen will.
Da reicht ja im Grunde einer der im Fragebogen angibt „Interesse am Wehrdienst“ weil in dem Moment keine Idee was man nach der Schule machen soll, Wochen später bekommt man eine Idee und dann funkt die Bundeswehr mit der Einberufung dazwischen, die einem dann so gar nicht mehr passt.
@O.Punkt sagt:
14.06.2024 um 17:44 Uhr
…Sie verwechseln da 2 Dinge. Ja Frauen können gem. GG nicht zum Wehrdienst verpflichtet werden. Aber darum geht es in dieser Debatte doch gar nicht. Der Minister betont explizit, dass es um einen AuswahlwehrDIENST geht….
Kein Handeln gegen das Gesetz, kein Handeln ohne Gesetz!
Damit kann man jedes Handeln des Staates und seiner Institutionen beschreiben.
Wenn Personen unter Androhung einer Sanktion, sprich einem Bußgeld. Vom Staat zu einer Handlung gezwungen werden sollen bedarf es dafür einer Gesetzlichen Grundlage. Im Fall des zukünftigen Fragebogens wird diese Grundlage das Wehrpflichtgesetz bilden… und wie jedes Gesetz in diesem Land fußt es auf dem Grundgesetz. Deshalb kann ja auch jede Rechtsnorm durch das Verfassungsgericht überprüft und gegebenfalls verworfen werden.
In §1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) ist definiert wer dem Gesetz unterliegt.
(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind…
Das WPflG regelt auch die Erfassung, Musterung und Auskunftspflichten des Wehrpflichtigen und eben dann auch die Bußgeldvorschriften. Die Pflicht zum ableisten des Wehrdienstes wurde 2011 lediglich außer Vollzug gesetzt, jetzt soll die Pflicht zur Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder in Kraft gesetzt werden… es bleibt aber dabei das dies nur Männer betrifft. Weil das eben in Artikel 12a Grundgesetz explizit so ausformuliert ist.
Frauen sind davon nicht betroffen!
Es wird schon wieder viel geschossen, gehetzt und gemeckert. Der Minister tut jetzt das was ihm die Rechtslage ermöglicht aber auch wozu die Truppe in der Lage wäre. Es geht doch einzig und alleine darum 100% eines Jahrgangs zu kontaktieren, die ½ des Jahrgangs muss auch verpflichtend antworten… am Ende will man 5000 zusätzliche FWDL’er pro Jahr generieren… das ~0,6% eines Jahrgangs. Einer von 200 Jungen Erwachsenen müsste sich bereit erklären ein paar Monate in den Streitkräften zu dienen.
Wieviele Berufssoldaten dienen heute in den Streitkräften die als Wehrpflichtiger gekommen sind und dann sich zu einer Bewerbung als SaZ entschlossen haben, einfach weil sie während ihres Wehrdienstes beschlossen haben zu bleiben.
Einen ähnlichen Effekt soll auch dieser Fragebogen auslösen, die jungen Erwachsenen sollen sich mit dem Thema Bundeswehr zumindest einmal für 5-10 Minuten aktiv auseinander setzen während sie den Fragebogen ausfüllen und evtl. den Beiliegenden Infoflyer lesen.
Was war den in den letzten Jahren der Wehrpflicht als nur noch W6 galt… da war doch keiner mehr gegen seinen Willen, da wurde doch keiner mehr von den Feldjägern Zuhause abgeholt und in Handfesseln zur Kaserne geschleift…
und trotzdem kamen jedes Jahr noch 50.000 Grundwehrdienstleistende zum Dienstantritt… da reichte es doch bei der Musterung abzugeben das man Kifft und man hörte nie wieder vom Bund.
Wir werden sehen was es bringt… und nur so am Rande. Bis heute muss jeder 18. Jährige US Bürger den Wehrerfassungsbogen für die US Streitkräfte ausfüllen und die Amerikaner haben ihre Wehrpflicht vor 50 Jahren ausgesetzt aber erfassen lassen muss sich trotzdem noch jeder Mann.
Eine Frage an die Rechtskundigen.
Kann der Tagesbefehl, von Minister und GI am 12.Juni 2025 unterschrieben und veröffentlicht, ohne Änderung des nach wie vor gültigen Wehrpflichtgesetzes inclusive dessen §2, auf den Weg gebracht werden?
@Küstengang
Die Wehrerfassung der US Bürger war seit 1980 freiwillig!
Erst jetzt wurde mit HR 802 eine Änderung des damaligen Gesetzes für das fiskalische Jahr 2025 die Wehrerfassung eingebracht. Dann soll die Wehrerfassung für alle 18-26 jährige automatisch erfolgen.
@Flo sagt: 14.06.2024 um 18:59 Uhr
Ich verstehe die Diskussion um Wehrgerechtigkeit nicht. Der Dienst ist freiwillig, also ist diese gewahrt. Über Gerechtigkeit muss man nur dann diskutieren, wenn der Dienst verpflichtend ist und nicht alle einberufen werden. Von daher passt Ihr Beispiel auch nicht, das beschreibt verfehlte Lebensplanung.
Wir sollten eher darüber sprechen, wie man die Freiwilligen schnell und mit möglichst wenig Bürokratie in die Truppe bekommt. Wenn ein junger Mann im Frühjahr sagt, er möchte, z.B. nach seinem Schulabschluss, am 01.07. freiwillig Wehrdienst leisten, dann muss das auch funktionieren. Wenn dann erst monatelange Wartezeiten auf das Karrierecenter kommen, dann läuft sich das System innerhalb kürzester Zeit tot.
Die Pläne von Pistorius können nicht funktionieren.
1. Männer und Frauen muss ich gleich behandeln, sonst kann jede Verfassungsbeschwerde die Auswahlwehrpflicht kippen. Ich sehe keinen Grund, warum es nicht möglich sein soll, auch alle Frauen, durch einfaches Gesetz zu verpflichten, einen Fragebogen auszufüllen. Nur so werden Männer und Frauen gleich behandelt.
2. Es macht gar keinen Sinn, die 5.000 zu erwartenden neuen Auswahlwehrpflichtigen in die Reserve zu schicken, anstatt in die aktive Truppen. Da dieser neue Wehrdienst nur 6 Monate dauern soll, müssten zwei Mal 5.000 Soldaten neue ausgebildet werden pro Jahr, Dazu braucht es neue Kasernen und viele Ausbilder, die woanders aus der aktiven Truppe abgezogen werden müssen. Der aktiven Truppe fehlen Soldaten noch viel mehr als der Reserve. Vor allem gibt es keine Ausrüstung, keine Waffen oder sonstiges Material für eine weitere Reserve. Es kündigen viele FWDler und Zeitsoldaten ihren Dienst, weil nach der AGA der Dienst in der aktiven Truppe zu langweilig wird. In der Reserve. ohne Material, werden die Wehrpflichtigen sich zu Tode langweilen und aus lauter Langeweile entweder nur saufen oder Dienstvergehen begehen.
3. Das schon jetzt zu langsame Personalamt wird doch bei 800.000 Fragebögen und deren Auswertung, Musterung völlig überlastet werden. Es wird deshalb nur noch weniger Zeitsoldaten und FWDler anwerben können. Bevor ein neuer Auswahldienst gestartet wird, müsste die BW erstmal Kreiswehrersatzämter und neue Kasernen errichten, so daß das bisherige Personalamt mit dem Auswahldienst nicht zu tun hat.
4. Viel sinnvoller als ein solcher neuer Wehrdienst wäre es doch, erstmal die Personalgewinnung zu dezentralisieren bzw. eine Konkurrenz für die Karrierecenter zu schaffen, so daß Soldaten jeden Tag Soldaten werden können, bei Musterungszentren oder Anwerbebüros, die der Truppe direkt unterstehen, wo die Kommandeure der Regimenter oder Brigaden zu entscheiden haben und nicht das Personalamt.
@Pio-Fritz, stimmt. Solange die einzige Pflicht ist den Fragebogen ausgefüllt zurückschicken und man jederzeit noch Nö sagen kann wenn die Bundeswehr einen gerne hätte, stellt sich das Thema Gerechtigkeit nicht. Zumindest solange sich auf dem Wege ausreichend Freiwillige generieren lassen.
Einige arbeiten sich hier fleißig an der Kanzlerpartei ab; denen rate ich, mal zu prüfen, was Grüne und FDP zu „Zwangsdiensten“ oder „Naturalsteuer“ sagen. Meine These: Die eigentlichen WehrpflichtgegnerInnen in der Ampel sind in den beiden kleineren Parteien zu finden, während es, teilweise aus eher sozial-romantischen Gründen, viele Wehrpflicht-Befürwortende unter den Sozialdemokratischen Partei-Mitgliedern gibt – deswegen konnte damals auch nur eine schwarz-gelbe Regierungskoalition die Wehrpflicht aussetzen, mit den Sozis wäre das nicht gegangen, Frau Merkel!
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Das Feldheer wird in Zukunft an der Nordostflanke des Bündnisgebietes sein bevorzugtes Übungs- und Betätigungsfeld finden, ist dafür potentiell auch groß genug, wenn hohle Strukturen befüllt würden, und wird damit außerhalb des deutschen Staatsgebiets zum Wohle aller Allierten seine Abschreckungswirkung entfalten (BV). Das ist meiner Einschätzung der Grund, warum ein etwaiger (Grund-)Wehrdienst im Heimatschutz stattfinden sollte, denn da sind wir blank / brauchen Aufwuchsfähigkeit als strategische Handlungsreserve des Staates in vielen Lagen (LV). Das Argument von: „Hochtechnisierte Streitkräfte = Nur Berufs-/Zeitdienende“ ist also eher vorgeschoben. Es ist schon herausgearbeitet worden, dass der SP des jetzigen Reformschrittes die Wiederbelebung der Wehrerfassung ist. Was ein beachtliches Signal nach innen wie außen wäre: Wir meinen es ernst. Und dafür hat der IBUK eindeutig die Unterstützung der Ampelkoalition.
@Küstengang01
Die Wehrpflicht nur für Männer ist wie sie dargelegt haben im Grundgesetz geregelt. Das ist erstmal richtig, Ich frage mich allerdings ob der Grundgesetzartikel zur Wehrpflicht vor dem ebenfalls im Grundgesetz stehenden Gleichheitsgrundsatz noch Bestand haben kann. Es sollte eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis sich einer aus der Deckung wagt und dem Bundesverfassungsgericht den Prüfungsauftrag erteilt.
Ich habe neulich gelesen, dass nach dem Schweizer Modell, alle jene, die den Wehrdienst nicht leisten bei der Steuer einen 3% Aufschlag zahlen müssen. Eigentlich wäre sowas als Beitrag zur Finanzierung der Bundeswehr auch eine Überlegung wert.
@Schlammstapfer sagt:
18.06.2024 um 10:37 Uhr
Ja kann sich sicherlich irgendwann einmal Karlsruhe mit befassen… das haben sie auch vorm Aussetzen der Wehrpflicht und damals die Diskriminierung stets bejat. International gibt es soweit ich weiß lediglich einen einzigen Staat der auch Flächendeckend verpflichtend Frauen zum Wehrdienst einzieht und das ist Israel und auch da gilt, das Frauen für viele Bereiche nicht eingezogen werden… allem voran der Infanterie oder Spezialkräfte. außerdem müssen Frauen in Israel knappe 14 Monate weniger Wehrdienst leisten und sind später von vielen verpflichtenden Reservediensten befreit.
Also ja natürlich könnte der geneigte männliche Jura Student klagen der seinen Fragebogen dann auch in die Tonne drücken will, aber bis dahin gillt dann…
Beschluss vom 20. Februar 2002 – 2 BvL 5/99
@Closius:
Nein, nein und dreimal nein! Artikel 3 steht nicht alleine im Grundgesetz, sondern das Grundgesetz selbst behandelt Frauen und Männer in Artikel 12a ganz offensichtlich als unterschiedlich und damit nicht gleich.
Man lese Artikel 12a Abs. 1 GG: „(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
und dazu noch den Abs. 4: „Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“
Da stecken gleich mehrere Punkte drin, in denen einerseit Männer und Frauen unterschiedlich, aber sogar auch Männer und Frauen jeweils in ihren Geschlechtergruppen nicht gleich behandelt werden.
Für Männer gilt die Verpflichtung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Jüngere können nicht verpflichtet werden. Bei den Frauen beginnt die Möglichkeit einer Verpflichtung auch mit 18. und endet mit dem 55. Geburtstag. Zudem muss eine weitere Hürde genommen werden, nämlich die, dass der Bedarf freiwillig nicht gedeckt werden kann. Solche Voraussetzungen gibt es bei Männern gerade nicht. Und überdies schließt Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG den Pflichtdienst an der Waffe für Frauen kategorisch aus.
Wehrpflichtige, die nicht an der Waffe dienen wollen, müssen über Abs. 2 aus Gewissensgründen verweigern… und selbst solche Wehrpflichtige, die nicht zur Bundeswehr eingezogen werden, können dann immer noch nach Abs. 3 zu anderen hoheitlichen Tätigkeiten oder zivilen Dienstleistungen herangezogen werden. Bei Frauen gilt von vornherein all das nicht, weil Frauen ihre eigene Regelung haben. Lex specialis derogat legi generali.
Das Grundgesetz bietet also gerade keine Grundlage zur Annahme, Frauen und Männer müssten gleich behandelt werden, sondern es behandelt sie ausdrücklich und offensichtlich gewollt sehr, sehr unterschiedlich.
Jetzt kann man natürlich der Meinung sein, dass es anders sein sollte, aber den Ausbilderspruch kann ich mir jetzt auch nicht verkneifen: „Wir sind hier nicht bei ‚was wäre wenn‘, sondern bei ’so isses!'“
Nachtrag: das BVerfG hat diese Angelegenheit bereits – wiederholt – entschieden, vgl. nur BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2002 – 2 BvL 2/02 -, Rn. 27:
BMVg: „Die alte #Wehrpflicht wird nicht wieder eingeführt. Aber was bedeutet „Neuer Wehrdienst“ und gilt er für alle? Uns haben viele Fragen von Euch erreicht“. Hier gibt es die Antworten ➡️ zu FAQ
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/faq-neuer-wehrdienst-truppe-5803206
@gebauerspon
News: Die #Bundeswehr will das Sturmgewehr G36 später als bisher geplant ausmustern. Hintergrund sind die Pläne für einen neuen Wehrdienst, deshalb will man genug Material für die Ausbildung von neuen Soldaten bereithalten. https://spiegel.de/panorama/bundeswehr-sturmgewehr-g36-soll-erst-spaeter-ausgemustert-werden-a-7a20b867-d376-410a-8b25-9c50a2beecf8?sara_ref=re-so-tw-sh
Klingt nach Seriosität in der Vorbereitung, und der viel geschmähte „Schießprügel“ G36 erlebt ein Revival? Jedenfalls Ausphasung „Abteilung halt“!
@ Metallkopf: das GG besagt in Art 3 (2) allerdings auch: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Art 3 (3) beschreibt weiter, dass niemand u.a. wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf. Art 12 (2) führt weiter aus, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, außer im Rahmen einer für alle gleichen, öffentlichen Dienstleistungspflicht. Alle drei Artikel stehen an unterschiedlichen Stellen im Grundgesetz und sind inhaltlich durchaus im Widerspruch zu Art 12a. Zumal Art 12a in sich durchaus auch noch (alters-)diskriminierend ist und das Heranziehungsalter von Frauen begrenzt, was bei Männern nicht der Fall ist.
Natürlich sind Gesetze auch immer ein Produkt ihrer Entstehungszeit, vor 70 Jahren war die gesellschaftliche Welt in Bezug auf Mann und Frau doch noch eine andere. Auch vor 20 Jahren noch, als die letzte Grundsatzentscheidung hierzu getroffen wurde. Heißt aber nicht, dass dies so für alle Zeiten so bleiben muss. Ich wäre sehr dafür, hier Gleichberechtigung zu schaffen. Verweigern kann jeder bzw. einen Ersatzdienst wählen.
Gleiches wie für das G36 gilt offenbar auch für SPz Marder und TPz Fuchs.
https://suv.report/g36-spz-marder-und-tpz-fuchs-sollen-spaeter-ausgemustert-werden/
… „um genügend Material für die Ausbildung zur Verfügung zu haben“.
D.h. die wie auch immer zu gewinnenden zusätzlichen Kräfte vorzugsweise in der PzGrenTr.
Das Problem wird nicht gelöst, sondern nur verschoben. Vor der Bundestagswahl will sich keiner die Finger verbrennen. Als 2011 die Wehpflicht abgeschafft wurde haben sich schlaue Leute gefreut 8 Milliarden EUR gespart zu haben ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.
Noch 2014 wurden Berufssoldaten (BS) mit Altersband I,II und III vorzeitig aus dem Dienst entlassen, weil es angeblich zu viele BS bei der Bw gab. Zwei Jahre später haben die gleichen schlauen gemerkt, dass die Bw zu wenig Soldaten hat. Bis heute haben alle Maßnahmen wie Twitter, Facebook, You Tube, Kinowerbung, Radiowerbung, TV-Werbung usw. nicht geholfen den Personalschwund bei der Bw aufzuhalten oder umzukehren. Auch Geldprämien, Einzelstuben, TV, Kühlschränke oder W-Lan hat nicht geholfen. Früher konnte nur Berufssoldat (Profi) werden, wer mindestens eine Meisterausbildung hatte und heute werden Mannschaftsdienstgrade zum Berufssoldaten ernannt nur damit man eine tolle Statistik hat.
Freiwillige Wehrpflicht ist genauso ein Witz wie Schulden machen und es Sondervermögen zu nennen.
Wenn es nach mir ginge würde ich alle Frauen und Männer von 18- 25 Jahren Mustern und mir jedes Jahr die Anzahl die ich benötige einberufen. Vorzugsweise diejenigen die Bürgergeld kassieren oder Arbeitslos sind. Mit der Männer / Frauen Quote die die zur Zeit Bw selbst vorgegeben hat
[Die Forderung
Wenn es nach mir ginge würde ich alle Frauen und Männer von 18- 25 Jahren Mustern und mir jedes Jahr die Anzahl die ich benötige einberufen. Vorzugsweise diejenigen die Bürgergeld kassieren oder Arbeitslos sind.
zeigt erstens, wie gut es ist, dass es nicht nach Ihnen geht. Und zweitens ein sehr merkwürdiges Verstädndnis von Staat und Streitkräften. Lassen Sie’s.
Und an alle anderen: auf diesen Derailing-Versuch bitte gar nicht erst einsteigen.
T.W.]
Nachdem die Wehrpflicht-Debatte als Bettvorleger gelandet ist, ist damit auch die Frage nach der Pflichtfreistellung von Reservisten vom Tisch. Hatte GM Henne am 11. Juni ja bereits angedeutet. Gleichzeitig droht mit dem Wechsel der Heimatschutzkräfte und der freiwilligen Reservistenarbeit von den Landeskommandos zum Heer die Entwurzelung dieser Einheiten von ihrer heimatnahen Bindung. Hier frage ich mich, ob in Strausberg niemand die guten Erfahrungen der Ukraine mit heimatgebundener Reserve zur Kenntnis nehmen möchte? Das Heer hätte ja einem Teil der Heimatschutzkräfte ein Wechselangebot in nichtaktive Jägerbataillone machen können und die breite Mehrheit wäre bei den LKdo geblieben… Aber so?? Es macht bereits der Satz die Runde, dass man im Heer gar nicht genau wüsste, was sich hinter Heimatschutzregimentern so tue und welche Rolle Heimatnähe, Freiwilligkeit und Arbeitgeber hätten. Die Vorstellung, ohne gesetzliche Pflichtfreistellung eine süddeutsche Reserve-Kompanie zwei Wochen mit hoher Antrittsstärke in Norddeutschland einsetzen zu können, ist utopisch…
@Flying Tiger:
Bitte nochmal a href=“https://augengeradeaus.net/2024/06/neuer-gesteuerter-wehrdienst-wehrpflicht-debatte-aufgeschoben/comment-page-2/#comment-417474″>meinen Beitrag von oben lesen und verstehen.
Und ja, das Grundgesetz enthält teilweise widersprüchlich erscheinende Vorschriften. Deshalb muss man das Gesamtgefüge betrachten. Und auch hier gilt grundsätzlich: „die speziellere Vorschrift verdrängt die allgemeinere Vorschrift“, solange dies nicht dazu führt, dass ein Grundrecht oder Strukturprinzip völlig hintenrunter fällt oder entkernt wird.
Der Grundsatz in Artikel 12 ist in der Tat vorhanden. Aber Artikel 12a formt gerade aus, wie diese Dienstpflicht konkret aussieht. Und wie ebenfalls bereits gesagt, verbietet der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 ja nicht nur die willkürliche Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, sondern auch die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte.
Anderes, vielleicht auch leicht verständliches Beispiel: Es gibt Berufe für die man persönlich mehr staatlich vorgegebene Voraussetzungen erfüllen müssen, als für andere. Jetzt könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit sei, dass ein Taxifahrer einen Führerschein haben muss, aber ein Maurer nicht, weil in Artikel 3 Abs. 1 GG steht ja schließlich „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Merkt man aber selbst, oder? Ein Taxifahrer ohne Führerschein ist ein Sicherheitsrisiko und womöglich eine Gefahr im Straßenverkehr. Dagegen gibt es kaum einen sinnvollen Grund, von einem männlichen Taxifahrer keinen Führerschein zu verlangen, wohl aber von weiblichen. Oder den Beruf des Maurers interessierten Frauen vorzuenthalten.
Bei den meisten Einschränkungen von Grundrechten handelt es sich um „normale“ Gesetze, also Vorschriften unterhalb der Verfassung. Diese sind im Zweifel verfassungskonform auszulegen, das heißt, sie sind den grundrechtlichen Maßstäben untergeordnet und werden zur Not durch diese überlagert.
Bei Artikel 12a GG sieht das anders aus. Da hat der Verfassungsgesetzgeber selbst Hand angelegt und damit das Gesamtgefüge neu geordnet. Es ist also gerade nicht möglich, einen Artikel der Verfassung gegen den anderen auszuspielen, sondern man muss die stets in ihrer Gesamtheit auslegen, wozu auch der politische Gestaltungsspielraum und das gesetzgeberische Ermessen gehört, welches das BVerfG dem Gesetzgeber – und insbesondere dem Verfassungsgesetzgeber – zubilligt. Das BVerfG ist als höchstes deutsches Gericht schließlich an Recht und Gesetz – und damit auch an das vom Verfassungsgesetzgeber getroffene Entscheidungen – in seiner Rechtsprechung grundsätzlich gebunden.
In Artikel 9 Abs. 1 GG steht ja auch „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“, was im Gegensatz zu Artikel 3 Abs. 3 GG steht, der eine Benachteiligung oder Bevorzugung nach Heimat, Herkunft oder Abstammung eigentlich untersagt. Es sei denn, die Verfassung selbst trifft hier eine andere Entscheidung.
@Windlicht
Due freiwillige ResArbeit bleibt doch in den LKdo, oder nicht? Soweit ich weiß, wechseln „nur“ sie Heimatschutzkräfte.
Und bei diesen wird der regionale Bezug eher über die Patentruppenteile sichergestellt. Das sind mit Masse bisher SKB Verbände, aber die HschKp Schwäbische Alb hat mit dem ArtBtl 295 einen Heeresverband als Paten.
Da muss man halt schauen, wo man ggf. auf neue Patenverbände aus dem Heer umstellen.
„Im Heer“ kennt man sich natürlich nicht im Detail mit HschKr aus. In dem Teil des Heeres, der die zukünftig führt, wird man das dann schon.
Ich glaube auch nicht, das sich ein LogBtl der SKB/ UstgKdo besser mit einem infanteristischen Sicherungsverband identifiziert als ein Heeresverband.
@PzH2000
Die BUResArb soll ebenfalls zur Disposition stehen, die Frage ist: wer übernimmt diese Aufgabe dann? Oder fällt sie komplett weg?
Der VdRBw jedenfalls kann eigenverantwortlich keine Ausbildungen bespielen die für die Teilnehmer den Soldatenstatus erfordern.