Dänemark will Wehrpflicht auch für Frauen einführen
Als drittes skandinavisches Land nach Norwegen und Schweden – und damit auch als drittes NATO-Mitglied – will auch Dänemark eine Wehrpflicht für Frauen einführen. Angesichts der Sicherheitslage in Europa müsse die Zahl der Wehrdienstleistenden vergrößert werden, argumentierte die Regierung in Kopenhagen. Darüber hinaus soll die Wehrpflicht von bislang vier auf elf Monate verlängert werden.
Den Vorschlag, der nun im Parlament beraten werden soll, machten Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen am (heutigen) Mittwoch. Aus der Mitteilung des dänischen Verteidigungsministeriums:
In Vorbereitung auf die nächste Verhandlung im Rahmen des Verteidigungsabkommens für 2024-2033 schlägt die Regierung vor, die Wehrpflicht zu stärken. Dies soll durch die Ausweitung der Wehrpflicht auf eine elfmonatige Wehrpflicht mit 5.000 Wehrpflichtigen, einen verstärkten operativen Einsatz von Wehrpflichtigen und die vollständige Gleichstellung der Geschlechter geschehen.
(…)
„Leider ist die Sicherheitslage in Europa immer ernster geworden, und wir müssen dies berücksichtigen, wenn wir uns mit der Zukunft der Verteidigung befassen. Eine robustere Wehrpflicht, einschließlich der vollständigen Gleichstellung der Geschlechter, muss zur Lösung der Verteidigungsaufgaben, zur nationalen Mobilisierung und zur Personalausstattung unserer Streitkräfte beitragen“, so Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen.
(…)
Zunächst sollen die Wehrpflichtigen eine fünfmonatige Grundausbildung durchlaufen, in den folgenden sechs Monaten werden die Wehrpflichtigen im Einsatzdienst eingesetzt und erhalten eine Zusatzausbildung. Dies gilt jedoch nicht für Sonderdienste wie die Leibgarde und die Gardehusaren, für die weiterhin ein anderes System gilt, wobei jedoch je nach den betrieblichen Erfordernissen Anpassungen vorgenommen werden können.
Nach dem oben beschriebenen Modell werden jährlich etwa 5.000 Wehrpflichtige in der Lage sein, Einheiten des Heeres, der Luftwaffe und der Marine zu besetzen. Die Regierung schlägt außerdem vor, dass ein Teil der Wehrpflichtigen als Feldwebel oder Leutnant dienen muss.
(…)
Gleichzeitig muss die Wehrpflicht zeitgemäßer gestaltet werden. Deshalb schlägt die Regierung eine vollständige Gleichstellung bei der Wehrpflicht vor. Das bedeutet, dass alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, in die Wehrpflicht einbezogen werden sollen. In Zukunft wird jeder zu gleichen Bedingungen Wehrdienst leisten und kann zwangsverpflichtet werden.
(übersetzt mit deepl.com)
Als erstes NATO-Land hatte Norwegen bereits 2013 die Wehrpflicht auf Frauen ausgedehnt. Das Gesetz trat Anfang 2015 in Kraft. Schweden hatte, lange vor dem Beitritt zur Allianz, die 2010 ausgesetzte Wehrpflicht im Jahr 2017 wieder eingeführt – damals gleich für Männer und Frauen.
(Archivbild Juli 2017: Danish Homeguard Soldiers at Helo-training at Northern Strike 17 at Camp Grayling, MI. – Lt. Col. John Hall/126th Theater Public Affairs Support Element)
Ich bin gespannt, wie diese Debatte im dänischen Parlament verlaufen wird, könnte mir aber vorstellen (ohne tieferen Einblick), dass das relativ sachlich ablaufen wird und am Ende skandinavischer Pragmatismus tatsächlich für eine Ausweitung der Wehrpflicht sorgt. Auch die Bemerkung über die wehrpflichtigen Offz/Fw als zukünftige Reserve (oder?) finde ich spannend.
Davon könnten wir uns hier auch eine Scheibe abschneiden, der Diskurs hierzulande ist hauptsächlich geprägt von Parteitaktik und Konkurrenzdenken; die Sache steht wie so oft im Hintergrund.
Na da bin ich ja mal gespannt. Die deutsche Diskussion über die Wehrgerechtigkeit gibt es in DK so jedenfalls nicht. Als ich in Dänemark zur Schule ging wurde jeder Mann gemustert und dann wurde eine Nummer ausgelost. Wer eine hohe Nummer bekam der war frei raus „han træk frinummer – er zog ein Freilos“ – wer eine niedrige Nummer zog war sozusagen „dran“.
Das liest sich jetzt nicht danach dass sie dieses System grundsätzlich ändern wollen.
Zumindest im Viborg auf dem Land war die Wehrpflicht eher unumstritten. Zivildienst spielte keine wirkliche Rolle. Ist aber mit 2001 schon was her und damals waren wir ja von Freunden umgeben. Nicht ohne Grund wurde damals das HQ Baltap aufgelöst (JHQ Northeast) und später auch der Bunker Finderup geschlossen.
Andere Zeit. Anders Fogh Rasmussens Tochter ging in meine Parallelklasse – in der nordjütländischen Provinz ist das Leben manchmal einfacher und weniger bunt schattiert was auch sein robustes Weltbild etwas erklärt.
Lang lang her. Übrigens war die dänische Verwaltung damals schon volldigital, aber das führt zu weit.
Wirklich großartig ernst genommen wurden die Dänen damals übrigens trotzdem nicht. Insbesondere nicht die hjemmeværnet Heimatschutzmiliz.
Von daher – man kann viel von den Dänen lernen – 1 zu1 auf Deutschland übertragen lässt sich das Land m.E. Aber auch nicht.
Gute Idee. Und was machen wir in Deutschland, wenn das Potential für Wehrpflchtige sich quasi verdoppelt?
500.000 Kandidaten/innen mustern?
Mit welchem Personal?
In Dänemark leben 6 Millionen Menschen, in Deutschland 84 Millionen. Ein kleiner Unterschied. Und unser Grundgesetz? Lässt das gerade nicht zu.
@Pio-Fritz
Der erste Schritt ist die Erfassung und die Feststellung der Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten. In Schweden geht das online.
Bei 500k macht das etwas 10k / Woche, bundesweit. Das sollte doch zu schaffen sein. Früher gab es sogar noch schulmedizinische Untersuchungen aller Schüler, wie hat man das nur geschafft.
Ich höre nur, daß man erkannt hat, daß eine Aufwuchsfähigkeit der Bw dringend erforderlich ist, aber eine Dienstpflicht lehnt man kategorisch ab, nach dem Motto: Wasch‘ mir den pelz, aber mach‘ mich nicht naß. MASZ ist da eine typische Vertreterin.
@Pio-Fritz sagt:
In Dänemark leben 6 Millionen Menschen, in Deutschland 84 Millionen. Ein kleiner Unterschied. Und unser Grundgesetz? Lässt das gerade nicht zu.
Nicht alle 84 Mio. Einwohner haben die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn die Zahl der jungen Männer im wehrfähigen Alter zugenommen hat. Wobei sich mir die Frage aufdrängt, ob man die neuen Bürger auch einziehen würde?
[Diese Art der Debatte lassen wir sofort. Zu unterstellen, bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht würden einzelne Bevölkerungsteile trotz deutscher Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, ist schon nicht mehr latenter, sondern offener Rassismus. T.W.]
@Michael S.:
Gut das die Heimwehr erwähnt wurde, macht die doch immerhin rund 50% der dänischen Streitkräfte aus. Bei der Bundeswehr macht der Heimatschutz über den Daumen gepeilt knapp mehr als 2% aus…
@Pio-Fritz:
Die Wehrpflicht laut Artikel 12a des Grundgesetzes und §1 WPflG besteht weiterhin, nur das Wehrpflichtgesetz wurde in einem Paragraphen geändert:
Und da wir nun offiziell im Frieden leben ist die Wehrpflicht ausgesetzt…
Warum wedeln hier reflexhaft die Kommentatoren immer sofort mit dem Grundgesetz, dass angeblich eine Wehererfassung, Musterung und Heranziehung nicht zulassen würde?
Tatsächlich sagt Art 12a GG, dass alle Männer vom 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, dem Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichter werden können.
Alle Frauen vom 18. Lebensjhr an können zum Dienst in der militärisxhen Lazarettorganisation verpflichtet werden.
Daraus folgt, dass ich alle Personen eines Jahrgangs ehrfassen, mustern und ggfls. zum Dienst heranziehen kann.
Darüber hinaus bestimmt Art. 12, Abs. 2 GG durchaus die Möglichkeit, alle Deutschen zu einem verpflichtenden Dinest heranziziehen, wenn dieser einer allgemeinen öffentlichen Dienstpflcht entspricht.
Das Problem ist nicht das Grundgesetz in Deutschland, sondern die Pflicht zu dienen, die den Menschen abhanden gekommen ist.
Das muss in den Köpfen ankommen. insbesondere in den Köpfen unserer Politiker aller Parteien.
tja immer wieder beeindruckend wie andere länder einem vorführen das eben doch und problemlos möglich ist was hierzulande angeblich naturgesetzlich ausgeschlossen sein soll.
die Ukraine zeigt es doch, Landesverteidigung ist ohne Wehrpflicht unmöglich. wie soll sonst Abnutzung regeneriert und die nötige Masse hergestellt werden.
in Deutschland höre ich bisher nur Lifestyle Argumente gegen eine Wiedereinführung.
mich würde auch interessieren wie man sich eigentlich die Situation der Bündnisverteidigung vorstellt. balten und Skandinavier berufen 10 tausende Wehrpflichtige ein die an die Front gehen und Deutschland schickt die paar hanseln die in den regulären Streitkräften sind. was macht man denn wenn die ausgefallen sind? meldet man sich dann aus der Nato ab?
@ Pio-Fritz
Das Argument, dass andere Länder weniger Einwohner haben, zieht bei so einem Vergleich nicht.
Denn Dänemark hat auch nur 17.000 Soldaten, während wir fast 190.000 haben.
Das Verhältnis von Einwohnern zur Größe der Streitkräfte ist also gar nicht so unterschiedlich, wie es auf den ersten Blick wirkt.
Für den Vergleich mit Deutschland sagt dieses eine Bild, des im Wind der Überzeugung voll Enz präsentierten Dannebrog, mehr als Tausenden Worte.
Eine wirklich gelungene Wahl.
@stan-und-ollie sagt: 14.03.2024 um 0:05 Uhr
„Warum wedeln hier reflexhaft die Kommentatoren immer sofort mit dem Grundgesetz, dass angeblich eine Wehererfassung, Musterung und Heranziehung nicht zulassen würde?“
Das macht hier keiner, allerdings erfasst unser Grundgesetz nur die wehrpflichtigen Männer. Und was ist mit den Frauen und anderen Geschlechtern? Die sind überhaupt nicht wehrpflichtig was in der Konsequenz heißt, die sind außen vor. Und ein politischer Wille, das GG dahingehend anzupassen, und sei es nur für den Fall der Fälle, ist derzeit nicht erkennbar.
Die Strukturen für eine flächendeckende Wehrerfassung und Musterung hat man auch erfolgreich zerschlagen. Das muss neu gedacht und entwickelt werden, mit den jetzigen Karrierecentern kommt man da nicht weit.
In meinen Augen ist die Diskussion über ein Wehrpflichtmodell wie in Skandinavien relativ müßig da wir in Deutschland mit unserem System aus freiwillig Wehrdienstleistenden, Zeitsoldaten und Berufssoldaten andere Voraussetzungen haben.
Der Aspekt aus einem gemusterten Pool im wesentlichen auf Freiwillige zu setzen wird bei uns duch die freiwillig Wehrdienstleistenden ausgeschöpft, sofern das Soll nicht erfüllt wird durch staatliche Selektion den Rest zu verpflichten führt zu einer Wehrungerechtigkeit.
Sich nur auf die Wehrpflicht zu konzentrieren geht an der Tatsache vorbei das es min. in Schweden eine Zivil- und Dienstpflicht gibt, die wird in meinen Augen in Deutschland nicht wirklich in Betracht gezogen.
Darüber hinaus scheinen mir die skandinavischen Länder in der Breite ein grundsätzlich anderes Verhältnis zum Dienst am Staat zu haben als es in Deutschland vorliegt, wie oben schon von einem Kommentator angesprochen werden in Deutschland Lifestyle Argumente vorgeschoben.
Wir brauchen in Deutschland zuerst einen Mentalitätswechsel in der Politik und im Nachgang in der Gesellschaft um danach pragmatisch an eine Lösungsfindung zu gehen.
@Pio-Fritz:
1. Frauen sind im Verteidigungs- und im Spannungsfall dienstpflichtig. (vergl. auch Art 80a GG.)
2. Der Weg in die Streitkräfte steht ihnen auch ohne Pflicht weiterhin offen.
3. Der Blick in die weiteren Absätze des Art 12a GG macht ganz deutlich das eine allgemeine Dienstpflicht schon lange besteht, nur eben nicht wie eigentlich wünschenswert auch im Frieden.
4. Hat der Verteidigungsminister sein Haus angewiesen
So der Spiegel am 5. März diesen Jahres (und nicht nur da zu lesen, zu sehen oder zu hören).
Es ist bitter dass das erst jetzt angestoßen wird, aber immerhin tut sich etwas.
[Ach, ich weiß gar nicht warum ich hier über die Strukturplanung der Bw was schreibe, es wird ja doch lieber anderen geglaubt, wenn sie dasselbe schreiben… T.W.]
@DerGruene:
Da Sie den Begriff Wehrgerechtigkeit einbringen, noch meiner Auffassung eine unsägliche Kopfgeburt. Zur Geschichte kann man hier nachlesen: https://www.bpb.de/themen/militaer/deutsche-verteidigungspolitik/216756/wehrgerechtigkeit/
Das Grundübel ist das mangelnde Verständnis bzw. die Erkenntnis das der Mensch ein soziales Wesen ist. Darauf müsste man mal mehr hinarbeiten. Wenn jeder seinen Platz gefunden hat wird das schon. (Ich darf ja mal träumen.)
https://www.boell.de/de/2022/03/02/sozialer-zusammenhalt-was-die-gesellschaft-verbindet
Wenn die auf Freiwilligkeit basierenden Maßnahmen für die Landesverteidigung nicht genügend greifen, ist die Verpflichtung eines gewissen Anteils eines Jahrgangs zum Wehrdienst eine notwendige Konsequenz. Ähnlich wie sich die Material-Situation nur mittel- bis langfristig verbessern kann ist dies auch beim Personal der Fall. Es ist also jetzt an der Zeit, erste Schritte in die Richtung einer Dienstpflicht/Wehrpflicht – wie auch immer das Kind heißen und ausgestaltet wird – zu gehen.
Damit meine ich, dass relevante Informationen gesammelt werden und man sich an den richtigen Stellen zunächst ernsthaft mit der Fragestellung „Soll/Muss Deutschland die Wehrpflicht wieder einführen?“ auseinander setzt. Wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet ist, ist die nächste strategische Fragestellung „Wie soll die Bundeswehr unter Berücksichtigung einer Wehrpflicht aussehen und wie ist der Weg dahin?“
@wacaffe: Die Regelungen des WPflG sind seit 2011 in Friedenszeiten ausgesetzt. Spätestens mit Feststellung des Spannungsfalles würden die Regelungen der Allgemeinen Wehrpflicht Kraft Gesetzes „automatisch“ reaktiviert.
Es gibt noch eine Gruppe im Land, die gar nicht betrachtet wird, die Flüchtlinge.
Man kann diesen ein Angebot dahingehend machen, das diese für z.B. 6 Jahre in der Bundeswehr dienen und dafür die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Ähnlich der französischen Fremdenlegion.
Viele davon wären im perfekten Altersband.
Einfach ein unverbindliches Angebot, unabhängig vom Asylverfahren, über das jeder Flüchtling frei entscheiden kann. Man muss es nur wollen und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.
@Pio
„Gute Idee. Und was machen wir in Deutschland, wenn das Potential für Wehrpflchtige sich quasi verdoppelt?
500.000 Kandidaten/innen mustern?
Mit welchem Personal?
In Dänemark leben 6 Millionen Menschen, in Deutschland 84 Millionen. Ein kleiner Unterschied. Und unser Grundgesetz? Lässt das gerade nicht zu.“
Im Rausreden sind wir Weltmeister. Während andere machen, labern wir ständig nur rum und treten auf der Stelle. Und damit das nicht auffällt, machen wir alles andere madig. Läuft…
Moin, man könnte auch über die Gesundheitsämter mustern lassen. Diese müssen sowieso aufwachsen, wobei man sich über Bundesmittel freuen dürfte.
Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich die Bereitschaft zur Organspende, Impfstatus, etc. abfragen und ohnehin anfallende arbeitsmedizinische Untersuchungen erledigen.
@ Hausherr:
[Ach, ich weiß gar nicht warum ich hier über die Strukturplanung der Bw was schreibe, es wird ja doch lieber anderen geglaubt, wenn sie dasselbe schreiben… T.W.]
Das weiß ich auch nicht.
Aber der Pio-Fritz hat es hier wohl nicht gelesen weshalb ich auf die wirklich und wahrhaftig ganz öffentliche Diskussion hinweisen wollte die er nicht wahrnehmen kann oder will.
Insofern wäre ihr Hinweis wohl bei ihm angebracht gewesen, aber für Sie gebe ich mich gerne als Dummer Junge her.
@Hausherr
Ich möchte die Behauptung des „offenen Rassismus“ nicht unwidersprochen lassen. Mein Beitrag entspricht weder direkt noch indirekt Ihrem Vorwurf und es ist auch nicht meine Intention gewesen!
Vielmehr geht es mir um drei große Fragen, die bei der Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht entstehen werden. Ich persönlich gehe davon aus, daß eine Wiedereinführung bzw. Reaktivierungin absehbarer Zeit erfolgen wird!
1. Wie kann eine Wehrgerechtigkeit hergestellt werden?
2. Werden Frauen ebenfalls eingezogen werden? (Zur Zeit nach dem Grundgesetz nicht möglich.)
3. In welchem Umfang werden die neuen Staatsbürger davon betroffen sein, die vor Krieg und politischer Verfolgung geflohen sind? Ist dies überhaupt moralisch zu verantworten?
Das hat mit Rassismus nichts zu tun, sondern ist durchaus sachbezogen; und ich denke, wir werden genau diese Fragen im Vorfeld der Einführung der Dienstpflicht im öffentlichen, politischen Diskurs wiederfinden.
Letztendlich ist es Ihr Blog und Sie entscheiden, wie hier zu verfahren ist. Mir geht es lediglich um die Behauptung, mein Betrag wäre rassistisch motiviert. Und das ist nicht der Fall. Weder hier, noch sonst wo.
[Mit der Erläuterung liest sich das etwas anders – und ich bitte um Verständnis, dass ich auf die knappe Aussage „werden die neuen (Staats)Bürger eingezogen“ harsch reagiert habe. Eine mögliche Wehrpflicht orientiert sich an der Staatsbürgerschaft, und da ist zunächst unerheblich, ob jemand eingebürgert wurde oder von Geburt an deutscher Staatsbürger war. Insofern drängte sich mir der Eindruck auf, dass an dieser Stelle eine willkürliche Abgrenzung zu Eingebürgerten gezogen werden sollte. Ich nehme den Vorwurf gerne zurück. T.W.]
Ich wundere mich, wie hier immer entweder über die Unmöglichkeit der Einführung einer wie auch immer gearteten Wehr- und Dienstpflicht diskutiert wird.
Fakt ist doch, dass die Wehrpflicht unter anderem wegen der nicht mehr gegebenen Wehrgerechtigkeit ausgesetzt wurde. Und man hier auch dem Beispiel vieler anderer Nationen gefolgt ist, weil man Landesverteidigung nicht mehr als wichtig angesehen hat und die Streitkräfte sich zu der Zeit mehr auf Out-of-Area-Einsätze konzentriert hatten.
ABER: Ich finde es beeindruckend mit welcher Geschwindigkeit und Dynamik sich die Debatte seit 2022 bewegt (Geschwindigkeit immer im Kontext der politischen Möglichkeiten in Deutschland).
Eine Entscheidung zu einer Wehr-/ Dienstpflicht muss sowohl parteipolitisch als auch in der Bevölkerung vorbereitet sein. Hier gibt es m.E. schon Hoffnung, da ja in den letzten Tagen auch schon Umfragen in Richtung Pro-Dienstpflicht gehen.
Dass es für die (Wieder-)Einführung einer Grundgesetzänderung bedarf steht für mich schon deshalb ausser Frage, da sich das Rollenverständnis Mann/Frau seit den 1960-er-Jahren doch deutlich verändert hat. Daher wäre eine allgemeine Dienstpflicht nur konsequent. Und eine Grundgesetzänderung hätte den großen Vorteil eines parteiübergreifenden Konsenses.
Wenn alle (tauglichen) Angehörigen eines Jahrgangs einen wie auch immer gearteten Dienst leisten würden, könnten die jungen Menschen die Verwendung frei wählen. Wenn der Dienst in den Streitkräften dann entweder attraktiver/ kürzer/ mit Vorteilen gegenüber anderen Verwendungen verbunden wäre, gehe ich davon aus, dass sich genügend Angehörige eines Jahrgangs für die Bundeswehr entscheiden würden. Gleiches gälte dann im Übrigen auch für Verwendungen im Zivil-/Katastrophenschutz.
Sobald eine Dienstpflicht für alle gälte, wäre ja auch niemand bevorzugt, weil er nicht einen Dienst leisten muss. Damit wäre die Akzeptanz deutlich größer.
@Force B sagt: 14.03.2024 um 11:40 Uhr
Ich weiß nicht, wie Sie auf den Trichter kommen, daß ich den Artikel nicht gelesen habe. Sie schreiben doch selber, daß für Frauen weder eine Dienst- und schon gar keine Wehrpflicht im Friedensfall gilt. Und selbst im Spannungs- und Verteidigungsfall auf gar keinen Fall an der Waffe. Den Freiwilligenpool Frau haben wir wohl ausgeschöpft, ist ziemlich übersichtlich.
Und wenn wir hier über das dänische, schwedische oder norwegische Wehrpflichtmodell sprechen und vielleicht Teile davon adaptieren wollen, muss man (der Bundestag) das GG anfassen und anpassen. Es führt kein Weg daran vorbei.
Für mich wäre es unverständlich, die Frauen etc. außen vor zu lassen und einfach nur die „alte“ Wehrpflicht wieder aufleben zu lassen.
@Trevor Faith
zu 3. Kommt es wohl drauf an ob Sie traumatisiert sind/wurden. Das festzustellen wäre ja wohl Teil der Musterung und gerade wer selber/dessen Eltern politisch verfolgt wurde hat ggf durchaus ein Interesse daran den Staat der Ihn/Sie aufgenommen hat zu schützen.
Der 2+4 Vertrag legt fest, dass Deutschland 370’000 Soldaten unter Waffen haben darf.
Weil der Frieden für immer ausgebrochen war, haben wir uns auf die Hälfte beschränkt und die Wehrpflicht ausgesetzt.
Großer Fehler.
Jetzt hat Putin den Frieden beendet und wir sollten zunächst einmal das, was wir vertraglich leisten dürfen, auch leisten.
370’000 Soldaten, 8 Divisionen mit der entsprechenden Luftwaffe und Marine.
Vergesst die 2%.
Das geht nicht ohne Dienstpflicht, deutlich mehr Geld und vor allen Dingen nicht ohne den politischen Willen.
Da wir einen Gerechtigkeitswahn haben, wird es eine allgemeine Dienstpflicht geben, mit der BW als einen von vielen Menüpunkten.
Arbeit haben wir genug.
Die 189’000 zusätzlichen Dienstpflichtigen jedes Jahr muss man allerdinges nicht nur ausbilden und integrieren, man muss sie unterbringen, bewaffnen und ausrüsten.
Bis dahin gibts noch eine Menge zu tun.
Unter anderem muss die heutige BW erst einmal selber vollständig ausgerüstet werden.
Wenn heute die Entscheidung fällt, rückt das erste Quartal in frühestens 2-3 Jahren ein.
@Wacaffe
„die Ukraine zeigt es doch, Landesverteidigung ist ohne Wehrpflicht unmöglich. wie soll sonst Abnutzung regeneriert und die nötige Masse hergestellt werden. “
Ich persönlich habe ja die hier vermutlich unpopuläre Meinung, dass ein Land, wo sich nicht genügend Menschen finden, die es freiwillig verteidigen wollen, es schlicht nicht wert ist, verteidigt zu werden.
Ich würde mich im Ernstfall auch ungern auf jemanden verlassen müssen, der nur an die Front gepresst wurde und vielleicht bei erster Gelegenheit die Biege macht.
Aber es ist mir natürlich bewusst, dass fast alle heutigen Nationalstaaten auf dem Prinzip der Wehrpflicht funktionieren und eine ausführliche Philosophische Erörterung lasse ich an der Stelle mal, nur soviel, dass wenn schon Pflicht, dann natürlich für alle Staatsbürger, unabhängig von Geschlecht, Religion oder ähnlichem. Insofern würde ich es begrüßen, dass wenn Deutschland schon die Wehrpflicht nicht abschafft, sie sie zumindest auch auf alle Geschlechter gleichermaßen ausdehnt.
Aber a pro pos: ich habe kürzlich das Gerücht vernommen, dass die neuen Fahrzeuge und Panzer der Bundeswehr so beschaffen sein müssen, dass sich eine Schwangere darin gut bewegen kann? Ich hoffe dieses Gerücht ist schlicht falsch? (eine Schwangere mit Babybauch der für Behinderungen sorgt, wäre meiner Meinung nach in einem Panzer einfach fehl am Platz)
[Schlichtweg falsch. Das nicht auszurottende Gerücht hat seinen Ursprung darin, dass bei einem Schützepanzer für den Innenraum die Arbeitsplatz-Grenzwerte als verbindlich erklärt wurden, und die orientieren sich u.a. an der Belastung bestimmter Schadstoffe und ihre Auswirkungen auf Schwangere. Auch darüber kann man debattieren, das passiert aber nicht an dieser Stelle. T.W.]
Im Ausland wird gemacht, was in Deutschland angeblich unmöglich sein soll. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – der Wille ist offenbar nicht vorhanden. Wenn mit dem GG argumentiert wird: die Artikel 1 und 20 sind unabänderlich – alles andere kann, unter Beachtung der genannten Artikel, verändert werden. Wenn man also eine Wehrpflicht für Frauen oder eine Allgemeine Dienstpflicht möchte, dann könnte man dies tun, so wie man auch 1955ff die „Wehrverfassung“ nachträglich implementiert hat.
Warum Flüchtlinge in der Bundeswehr dienen sollen, erschließt sich nicht. Flüchtlinge verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Gewalt – sobald der Fluchtgrund entfallen ist, müssen sie zurückkehren. Migration, Flucht und Asyl sind nicht dasselbe.
Darauf bezog ich mich in Punkt 4 meiner Antwort. Es ist offensichtlich das unser Verteidigungsminister das Schwedische Modell, oder sollte man nicht besser das skandinavische sagen, bevorzugt. Damit ist die Debatte in der doch wohl von uns allen hier bevorzugten Richtung angestoßen. Also zumindest bei einem an der richtigen Stelle ist politischer Wille erkennbar. Jeder Marsch beginnt mit dem ersten Schritt!
Komisch das Sie darauf gar nicht eingehen.
Nur um es mal gesagt zu haben, ich bin schon lange für eine allgemeine Dienstpflicht für jeden der geistig und körperlich in der Lage dazu ist, auch im Frieden, und das nicht erst seit zwei Jahren.
Im Mindesten muss aber die Aussetzung der bestehenden Wehrpflicht unverzüglich revidiert werden und wenn es denn keine Mehrheiten für eine allgeschlechtliche Wehrpflicht geben sollte, dann wenigstens eine Dienstpflicht für Nicht-Männer im Zivil- und Katastrophenschutz sowie dem Gesundheitswesen.
Egal wie wir es nennen, Kriegstüchtigkeit, Wehrhaftigkeit oder neudeutsch eine resilente Gesellschaft, das eine geht ohne das andere nicht!
@ lukan
„Ich persönlich habe ja die hier vermutlich unpopuläre Meinung, dass ein Land, wo sich nicht genügend Menschen finden, die es freiwillig verteidigen wollen, es schlicht nicht wert ist, verteidigt zu werden.“
Und viele haben heute die Meinung, dass man seinem Land auf verschiedenste Arten dienen kann.
Verteidigung ist ein wichtiger Aspekt, klappt aber nur im Verbund mit den Partnern in NATO, EU und nicht EU-Staaten in Europa.
Darum wäre der beste Weg, keine deutsche Lösung, sondern eine EU-Lösung anzustreben, die dann in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt wird. Also zum Beispiel eine Wehrpflicht für alle Geschlechter, oder eben eine Dienstpflicht mit freier Wahl der Einrichtung, in der man dienen möchte.
@Wacaffe
die Ukraine zeigt es doch, Landesverteidigung ist ohne Wehrpflicht unmöglich. wie soll sonst Abnutzung regeneriert und die nötige Masse hergestellt werden. … Situation der Bündnisverteidigung vorstellt. balten und Skandinavier … an die Front gehen und Deutschland schickt die paar hanseln die in den regulären Streitkräften sind. was macht man denn wenn die ausgefallen sind? meldet man sich dann aus der Nato ab?
Was IMMER gänzlich vernachlässigt wird, die Norweger, Finnen, Esten, Letten, Litauer, Polen, Slowaken, Ungarn, Rumänen, Türken sind „Die Front“ mit RUS. NICHT Deutschland.
Und wen die BW im Rahmen der NATO ca. 100.000 Soldaten kaputt gespielt hat dann war es das, da können wir per Grundgesetz 2.000.000 Wehrpflichtige einberufen per Gesetz wird nicht einer von denen in Polen oder Litauen kämpfen.
Und nur mal als Denkanstoß Deutschland hat pro Jahr 2% BIP an Militär der NATO bei zu steuern, wen das im ersten Kriegsjahr 181.000 Mann sind ok, ABER im zweiten Jahr sind es dann auch wieder 181.000 und nicht (181.000 – 100.000) 81.000. … drittes Jahr …. viertes Jahr ….
Es ist also müßig über ein System zu fabulieren welches keine aktiven BW-Einheiten generiert und nein diese Erkenntnis ist nicht neu, bereits im Königreich Preußen hatte man das verstanden und es so umgesetzt: https://de.wikipedia.org/wiki/Kantonsystem
Da das Thema „Dienstpflicht“ immer wieder hochkommt: Eine „allgemeine Dienstpflicht“ mit grosser Auswahlmöglichkeit, wie sie in DEU immer wieder disktutiert wurde und weiterhin wird, wird es nicht geben, da nicht konform mit Art.4 der Europ. Menschenrechtskonvention. Hier diverse Male diskutiert. Ich wundere mich weiterhin, warum die Idee auch von Spitzenpolitikern immer noch rausgezogen wird.
Was es in Skandinavien als Dienstpflicht gibt, ist die Pflicht zur Leistung von Dienst in Zivilverteidigung/Katastrophenschutz als Alternative zum Wehrdienst. Wir haben gesetzlich sowas ähnliches ja in §13a Wehrpflichtgesetz geregelt, das war dort nur immer schön versteckt und den meisten wohl unbekannt. Hier gäbe es tatsächlich juristisch sauberes Potenzial, auf dieser Basis eine „Dienstpflicht“ zu basteln – sie müsste dann den Dienst in den Streitkräften, Bundespolizei, Zivil-/Katastrophenschutz. Inkl. der sicher für viele Frauen interessanten Kat-Schutz-Sanitätsorganisation), oder kommunaler Feuerwehr (die war in DEU nie mit §13a abgedeckt, das wäre aber EMRK-komform) ermöglichen. Sogar Entwicklungsdienst ginge wohl (s. §13b WehrpfG). Nur forget about „Dienst“ als Altenpfleger etc.
Wenn in Anfangsjahren noch nicht für alle Plätze für sowas zu Verfügung stünden liesse sich Gerechtigkeit ggf. über Geld regeln (siehe das System der Feuerschutzabgabe in verschiedenen Bundesländern, das nur zusammenbrach, weil es keine Geschlechtergerechtigkeit herstellte). Prinzip: Wer nicht leistet, zahlt. Wer leistet, hat finanzielle Vorteile.
Und genau sowas wäre für kriegstraumatisierte Flüchtlinge (@Trevor Faith hat da echt einen Punkt, und @TW, Ihre temporäre Giftigkeit ist machmal echt gewöhnungsbedürftig) auch aus meiner Sicht sehr gut. Nichts integriert besser.
Ich warte seit langem darauf, dass im politischen Raum mal jemand mit einem Vorschlag kommt, der darauf aufbaut und rechtskonform ist. Das ist keine alleinige Aufgabe von BM Pistorius. Bisher sind das meiste Nebelkerzen.
@Landmatrose3000
„Und genau sowas wäre für kriegstraumatisierte Flüchtlinge (@Trevor Faith hat da echt einen Punkt, und @TW, Ihre temporäre Giftigkeit ist machmal echt gewöhnungsbedürftig) auch aus meiner Sicht sehr gut. Nichts integriert besser.“
Was meinen Sie denn genau? Die Wehrpflicht, oder die Dienstpflicht für Geflüchtete?
@Landmatrose3000
Lesen Sie doch mal die Ausnahmen zu dem von Ihnen genannten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dann wird Ihnen schnell auffallen, dass eine Dienstpflicht nicht so klar daran scheitern wird, wie Sie sich das vorstellen
@ Der Realist sagt:
15.03.2024 um 13:55 Uhr
War bezogen auf Wehrpflicht und die Anmerkung von Trevor Faith ob man die auch bei Neubürgern die ggf. eine Geschichte als traumatisierte Flüchtlinge haben anwenden würde.
@Julian sagt:
15.03.2024 um 15:57 Uhr
Nicht jede Dienstpflicht scheitert dran. Wehrpflicht, Zivilschutz-/Katschutz-/Feuerwehrdienstpflicht, und auch sowas wie Strassenräumpflicht etc. sind damit klar konform. Aber das was seit Jahren hierzulande als „allgemeine Dienstpflicht“ diskutiert wird, nämlich mit Auswahlmöglichkeit diese als sozialen Dienst o.ä. zu absolvieren, ist damit sicher nicht konform. Siehe z.B. diese Übersicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da können Sie sich weiter durchklicken.
@ Julian sagt:
15.03.2024 um 15:57 Uhr
Ich wollte eigentlich den Link hier reinstellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/943352/82c7da60ce67af3aaced276f6a1189b7/WD-3-031-23-pdf-data.pdf
@ Landmatrose3000
Man kann doch nicht Menschen mit Kriegstrauma nicht zur Wehrpflicht zwingen, oder verstehe ich sie immer nich falsch?
Das wäre eine ziemlich brutale Art der Konfrontationstherapie als Behandlung des Traumas…
@ Der Realist sagt:
16.03.2024 um 16:31 Uhr
Da verstehen Sie mich leider immer noch falsch. Trevor Faith hatte oben sinngemäß die Frage gestellt, ob man eine wiederbelebte Wehrpflicht auch ggü. kriegstraumatisierten Neubürgern durchsetzen würde. Ich habe dazu gesagt, dass er da „einen Punkt hat“, das also ein bedenkenswerter Aspekt ist.
Und meine weitere Meinung dazu ist, dass eine Dienstpflicht Abhilfe schaffen könnte, da sie eben eine Auswahl zwischen Wehrdienst und anderen Diensten lassen könnte. Sie geht nur nicht als die derzeit breit diskutierte Art der Dienstpflicht, die bisher Tätigkeit in üblichen Dienstleistungsberufen (Sozialberufen etc.) mitdenkt, da nicht EMRK-konform. Sondern sie müsste sich ähnlich wie die schwedische Dienstpflicht sich auf Vorsorge für Ausnahmesituationen beziehen (Wehr-/Zivilschutz-/Katastrophenschutz, Feuerwehr u.ä…)
Kurz: Dienstpflicht für Vorsorge für Ausnahmesituationen ist EMRK-komform. Dienstpflicht für das, was übliche Dienstleistungsberufe für das tägliche Leben leisten, ist das nicht.
EMRK-konforme Dienstpflicht böte Platz auch für den, der keine Waffe in der Hand haben möchte. Wehrpflicht kann das nicht und muss dann wieder den Ausweg über einen Ersatzdienst (früher vulgo „Zivildienst“) bieten. Und dass wir den „Zivildienst“ in früherer Form wieder bekommen, glaube ich tatsächlich nicht.
@ Force B sagt:
17.03.2024 um 0:24 Uhr
Ist etwas OT, aber nicht ganz. KatSchutz ist überörtlich in Landes- und Kreisebene, Feuerwehr (FW) kommunal und örtlich. KatS-(=Ländersache) Behörden sind die Innenministerien und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte; kreisangehörige Gemeinden nur im Ausnahmefall. Das können Sie eigentlich in allen KatS-Gesetzen nachlesen. Überschneidungen mit KatSchutz und FW gibt es, wenn in kreisfeien Städten die FW gleichzeitig untere KatSchutz-Behörde ist bzw. die FW eine KatSchutz- (oder früher ZS-) Teileinheit stellt. Das war bzw. ist bei ca. 10-15% der FW der Fall. Die TE waren/sind dann vom Land ausgeplant und ausgerüstet und wurden/werden personell von der FW, der sie zugewiesen waren, besetzt. Dazu gab/gibt es auf Kreisebene aufgestellte Einheiten wie ABC-/CBRN-Züge, deren Personal aus örtlichen FW kommt. Dienst in einer Feuerwehr (FW) unter §13a WehrpflG, also ersatzweise zum Wehrdienst, war i.d.R. nur möglich, wenn die FW eine dezidierte KatS-TE gestellt hat, oder man musste den Kniff nutzen, sich durch die örtliche FW einer Kreis-KatS-Einheit zuweisen zu lassen.
Der reine kommunale Feuerwehrdienst war nicht §13a-fähig. War bei mir damals so – Dorffeuerwehr war ohne KatS-TE, ABC-Zug des Kreises hatte Aufnahmestopp. Also Wehrdienst.
@Landmatrose3000:
Habe mir das gerade mal von zwei Feuerwehrleuten aus NRW (einmal freiwillig einmal berufsmäßig) erläutern lassen und im dortigen sowie im Katastrophenschutzgesetz Brandenburg nachgelesen.
Nach den Gesetzen wird tatsächlich kleineren, zumeist Freiwilligen Feuerwehren in amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und kreisfreien Städten der Katastrophenschutz nicht direkt zugewiesen. Es gibt für deren Angehörige also keine direkte Befreiung vom Wehrdienst. Diese Feuerwehren sind jedoch zum Katastrophendienst verpflichtet wenn dies die Sonderaufsichtsbehörde anordnet. Weshalb diese Feuerwehrleute auf Antrag und nicht automatisch vom Wehrdienst befreit werden. Dafür gibt es festgelegte Kontingente um dort eine Mindestpersonalstärke zur Aufgabenerfüllung zu besitzen.
Und da ich tatsächlich blauäugig bin, gehe ich mal davon aus dass das in allen Bundesländern so geregelt ist.