Geschlechtergerechtigkeit: In Norwegen jetzt Wehrpflicht für Männer und Frauen
Norwegen hat seinen Plan wahr gemacht und führt als erstes NATO-Land eine Wehrpflicht sowohl für Frauen als auch für Männer ein. Das Parlament in Oslo billigte am (heutigen) Freitag eine entsprechende Regelung, wie Reuters berichtet:
Norway’s parliament voted overwhelmingly on Friday to conscript women into its armed forces, becoming the first European and first NATO country to make military service compulsory for both genders.
„Rights and duties should be the same for all,“ said Labor lawmaker Laila Gustavsen, a supporter of the bill. „The armed forces need access to the best resources, regardless of gender, and right now mostly men are recruited.“
Die Neuregelung hatte sich bereits im April abgezeichnet, nachdem die Ausweitung der bislang nur für Männer vorgesehenen Wehrpflicht auf Frauen weitgehender Konsens unter den Parteien war.
Derzeit können Frauen freiwillig Dienst in den norwegischen Streitkräften leisten, ihr Anteil an der Truppe liegt bei etwa zehn Prozent. Ob er deutlich ansteigen wird, ist noch fraglich: Das skandinavische Land hat de facto eine Auswahl-Wehrpflicht und zieht im Wesentlichen die Männer (und künftig Frauen) ein, die auch Dienst an der Waffe leisten wollen.
(Foto: Norwegischer Marineoffizier, weiblich, an Bord der Fregatte Fridtjof Nansen – Foto Norwegische Streitkräfte)
@Koffer
Nein, Sie liegen falsch.
Die Menschenrechte sind in Artikel 1, Absatz 2 zementiert: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Damit stehen sie noch über den Bürgerrechten, und wären meinem Verständnis nach nur gegen andere Menschenrechte abwägbar.
Wobei selbst der Staat nur in extremen Ausnahmefällen befugt ist diese Abwägung vorzunehmen (in „Ausnahmesituationen katastrophalen Ausmaßes“).
@J.R.
Wir bekennen uns auch zum Grundgesetz.
Aber nur die Würde des Menschen ist unantastbar.
Andere Grundrechte können eingeschränkt werden wenn dies notwendig ist, auch die Menschenrechte sind ja in den Grundrechten in die Verfassung übernommen. Art. 1 II muss nicht so verstanden werden dass diese universell gültig, unabänderbar und nicht einschränkbar sind.
@J.R.
Ja, aber für einen Juristen ist „unverletzlich und unveräußerlich“ NICHT das gleiche wie „nicht einschränkbar“!!!!
Beispiel:
Nehmen wir einmal das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“.
Unzweifelhaft ein Menschenrecht.
Wenn es aber nicht einschränkbar wäre, dann wäre z.B. ein Polizeieinsatz mit Wasserwerfern nicht zulässig. Und zwar NIEMALS.
Wenn es nicht einschränkbar wäre, dann wäre ein Impfpflicht nicht zulässig.
…die Zwangsernärung
…das Boxen
…die Blutentnahme auf Anordnung eines Richters
…ein „gefährlicher“ Befehle (z.B. „gehen Sie bei Nacht über die Hindernisbahn“).
Daran erkennen Sie, dass dieses Menschenrecht sehr wohl eingeschränkt werden darf.
Es darf nur nicht in seinem KERN angegriffen werden.