Nach Sammelaktion für Munition: Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur
Gegen den früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, soll im Zusammenhang mit einer Sammelaktion für Munition bei dem Eliteverband Anklage erhoben werden. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Tübingen.
Hintergrund ist das Vorgehen Kreitmayrs, der 2020 entschieden hatte, den Angehörigen des Kommandos die Möglichkeit zu anonymen und straflosen Rückgabe von Munition zu ermöglichen. Zuvor war bei der ersten vorschriftenkonformen Inventur in dem Eliteverband seit Jahren im Dezember 2019 festgestellt worden, dass seit Jahren Munition fehlte, obwohl die Unterlagen zu stimmen schienen.
Über die geplante Anklageerhebung berichtet dpa:
Die Behörde werfe ihm [Kreitmayr] unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Paragraf 40 Wehrstrafgesetz) vor, sagte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele am Freitag. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung.
Hintergrund ist laut Wegele, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. … Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen sagte auf Anfrage, es sei nicht vorgesehen, die Pressemitteilung dazu auf der Webseite der Behörde zu veröffentlichen.
Nach einem im vergangenen Jahr vorgelegten Untersuchungsbericht des Heeres wurde im KSK über Jahre gegen die Vorschriften der Streitkräfte zum Umgang mit Munition und Sprengstoffen verstoßen. Der Verbleib der mittlerweile erfassten fehlenden Munition lasse sich inzwischen auch nicht mehr aufklären. Der Abschlussbericht der Task Force Munition und sicherheitsempfindliches Gerät des Heeres war Teil der Gesamtuntersuchung der Eliteeinheit, die als Folge der Munitionsfunde bei einem Kommandofeldwebel des KSK im vergangenen Jahr eingeleitet worden war.
Zudem war bekannt geworden, dass Kreitmayr, bereits vor der Durchsuchung bei dem KSK-Angehörigen die anonyme Rückgabe von Munition ermöglicht hatte – ein Detail, dass der Generalinspekteur in seinen Zwischenbericht zu Untersuchung und Reform des Verbandes nicht aufgenommen hatte. Als Folge der Munitions-Sammelaktion war gegen Kreitmayr ein disziplinares Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden.
(Archivbild: Übergabe des Kommandos im Juni 2018 von Alexander Sollfrank, r., an Kreitmayr,l., in der Mitte der damalige Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Andreas Marlow – Foto KSK)
Ich muss zugeben, diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft überrascht mich wirklich. Hätte ich nicht gedacht.
Jetzt bin ich sehr gespannt, was das Gericht dazu sagen wird.
Bevor der Shitstorm losgeht ein paar Anmerkungen:
1. Nur(!) ein Prozess kann einwandfrei Schuld oder eben Unschuld beweisen. Deswegen ist dies im Interesse aller Parteien.
2. Mit einem Blick in den §40 WStG sehe ich wenig Aussicht auf Klageerfolg.
Die StA muss da ganz schön viel Nachweisen.
– pflichtwidrig (diese Pflicht ergibt sich aus §33 WDO und da liegt schon der Hase im Pfeffer… siehe unten)
– Unterlassung von Meldung eines Verdachts oder untersuchen (!) eben dieses (da sehe ich schon Schwierigkeiten – denn “untersuchen” kann alles/vieles sein)
– der Verdacht MUSS einem Untergebenen gelten
– Verwirklichung eines (objektiven/subjektiven) Straftatbestands (joa Diebstahl usw.)
– pflichtwidrig nicht an die Strafverfolgung abgegeben (da sehe ich das Verfahren scheitern. Diese Pflicht ergibt sich aus §33 (3) WDO:
Das Problem: Das setzt eine erfolgreiche Ermittlung in den disziplinären Ermittlungen voraus. Dabei muss man zwei Dinge beachten:
1. Es gibt kein “Dienstvergehen von Unbekannt” bzw. kann man damit nicht viel machen.
2. Die Bewertung ob es sich um eine Straftat handelt (nicht “sein könnte!”) setzt voraus, dass der DV dies einwandfrei festgestellt hat oder konnte.
Das wird für die StA äußerst schwer zu beweisen sein
Zusätzlich sagt §40 WStG
Diesen Vorsatz und die klare Absicht nachzuweisen ist – in Ausnahme eines klaren Geständnisses – fast unmöglich nachzuweisen.
Im Ernst – Kreitmayr kann sich hinstellen und auf die Frage “Wollten sie den Untergebenen (den man nicht benennen kann) schützen?” “Nein eher mich und das Ansehen des Verbandes” und zack fällt zumindest der §40 WStG in sich zusammen.
Natürlich würde ich lediglich ein “Nein” als Antwort empfehlen.
Aber ich begrüße, dass man hier Fakten schaffen will und letztlich Klarheit.
Es wäre sehr interessant, weitere Details zu diesem Vorgang zu erfahren.
Die bisherige Berichterstattung lässt erahnen, dass hier nicht der vollständige Sachverhalt mitgeteilt worden ist. Sollte die Anklage tatsächlich nur darauf gestütz sein, dass eine anonyme Einsammelaktion angeboten wurde, so dürfte die Anklage auf Sand gebaut sein. Denn daraus abzuleiten, dass der Kommandeur die Bestrafung verhindern wollte (das ist für § 40 WStG notwendig) ist, ist eine eher steile These. Mit den bisher öffentlich bekannten Informationen scheint mir die Annahme muttig, dass ein Gericht dies feststellen könnte. Viel naheliegender ist, dass damit einfach die Munition zurück an Ort und Stelle gebracht werden sollte. Das wäre nicht strafbar.
Das lässt für mich die Vermutung im Raum stehen, dass es da noch einige Dinge gibt, die bislang noch nicht verlautbart worden sind.
@Koffer sagt: 04.02.2022 um 14:03 Uhr
Nicht wirklich, im Prinzip hat die Staatsanwaltschaft keine Wahl, weil sie vor vollendete Tatsachen gestellt wurde (Zeitpunkt Munitionssammelaktion). Was anderes wäre es gewesen, sie wäre vor der Aktion ins Boot geholt worden. Dann hätte man sich darauf einigen können und es wäre nichts passiert. Und wenn nicht, hätte man eine andere Lösung gefunden.
Aber dafür hat man den Rechtsberater als Spezialisten, man muss ihn/sie nur fragen…
Was macht eigentlich Generalmajor Sollfrank dieser Tage?
Der Stellungnahme der Anwälte von K. kann ich folgen. Warten wir ab, ob nicht vorab eingestellt wird oder was dann tatsächlich passiert.
So funktioniert der Rechtsstaat. Darum beneiden uns viele Völker.
Die Anklageerhebung ist keine rechtskräftige Verurteilung. Möge die Aufklärung und deren Bewertung beginnen.
Ein sehr gutes Signal in Richtung KSK.
@Jas sagt: 04.02.2022 um 14:42 Uhr
Bei Ihren Ausführungen übersehen Sie, das die Soldaten, die Munition entwendet haben, eine Straftat begangen haben, vielleicht sogar mehrere. Die Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden ist durch die anonyme Sammelaktion unmöglich geworden, von daher der Vorwurf der Strafvereitelung.
Und Tatsache ist wohl nach dem Bericht des Generalinspekteurs, das nicht oder nicht hinreichend ermittelt wurde und schon gar nicht gemeldet. Das die Soldaten nun unbekannt bleiben ist ja direkter Ausfluß des Verhaltens des seinerzeitigen Kommandeurs. Das macht die Vergehen aber nicht ungeschehen oder hebt die Strafbarkeit der Vereitelung auf.
Ansonsten sollten nach Ihren Ausführungen am besten alle Disziplinarvorgesetzten sofort ihre Ermittlungen bei Dienstvergehen einstellen, dann passiert auch nichts. Das wäre das Ergebnis Ihrer Ausführungen.
Aber das Gericht wird schon verkünden, wer denn mit seiner Einschätzung richtig liegt. Ich setze auf die Staatsanwaltschaft.
Die beiden anderen Generale im Bild haben -wie auch einige mehr, i.S.v. „who is who“ der Heeresuniformträger- mit den ganzen Vorgängen im KSK (und das ist ja viel mehr als Amnestie Box) nichts zu tun.
Deshalb werden fast alle ehemaligen Kommandeure des KSK und alle der DSK weiter gefördert.
Honi soit qui mal y pense.
@Pio-Fritz sagt: 04.02.2022 um 14:53 Uhr
„Nicht wirklich, im Prinzip hat die Staatsanwaltschaft keine Wahl, weil sie vor vollendete Tatsachen gestellt wurde (Zeitpunkt Munitionssammelaktion).“
Eben nicht, @Jas und @XYZ zeigen in ihren Kommentaren, warum die Staatsanwaltschaft sich hier sehr weit aus dem Fenster lehnt.
Möglicherweise will man es auch einfach aus rechts-„politischen“ Gründen vor Gericht bringen, damit es dort beendet wird, aber niemand der Staatsanwaltschaft vorwirft etwas unter den Teppich zu kehren.
Ich bin gespannt.
Ich vertrete eine andere Meinung. BG Kreitmayr hat eine praktikable und für ihn einfache Truppenlösung gewählt, die war m.E.n. aber nicht rechtskonform.
Er mußte davon ausgehen, daß Munition widerrechtlich beiseite geschafft worden ist und hätte das nicht nur heilen (Rückage, buchungsmäßiger Ausgleich des Fehlbestandes) sondern die Wehrstraftat / Straftaten (es handelt sich um „Kriegsmunition“) auch aufklären müssen – sie zumindest über die FJg und den Rechtsberater melden müssen. Der Vertuschungsvorwurf ist nicht unberechtigt (Strafvereitelung im Amt ?).
Zudem sind Fehlbestände bei Mun immer auch ein SIVOKO, und als DStLtr ist er letztlich für die militärische Sicherheit verantwortlich. Ich hoffe, daß hier aktenkundig ein SIVOKO abgesetzt worden ist, was ich aber eher nicht glaube (da hätten auch konkret Maßnahmen zur Aufklärung genannt werden müssen).
Zudem: intern disziplinar zu würdigen wäre der Verstoß gegen die Gehorsamspflicht, da er das Einsammeln nicht unverzüglich auf Befehl DivKdr eingestellt hat sondern es zunächst weiter laufen ließ. Zudem: Dienstaufsicht über G4 / MunAußenlager, Modalitäten der Übergabe anläßlich des Kommandowechsels, Protokoll?
@ Sailor1995 am 04.02.2022 um 17:25 Uhr
War das Ironie?
Ich denke, an dem ganzen Schlamassel haben außer K. ganz sicher seine Vorgänger Kdr’e ihren Anteil. Ganz sicher auch die jeweilige Führung der DSO, der DSK.
Es wird schon Gründe geben, warum es da so still geworden ist. K. steht (allein) in der Öffentlichkeit. Schauen wir was die Justiz sagt. Ich finde, er ist durch seine Generalskameraden nicht immer gestützt worden. Zumal er das (auch mit) ausbaden musste, was seine Vorgänger angerichet haben.
Nicht alle Kdr KSK sind nach oben gefallen. Es waren die wenigsten, manche verschwanden im Ruhestand, manche wurden quer verschoben.
@Koffer sagt: 04.02.2022 um 17:52 Uhr
Ich bin genauso gespannt wie Sie.
Ich halte nur die rechtlichen Schlussfolgerungen von @Jas und @XYZ für falsch. Sie berücksichtigen die
Straftaten der Soldaten, die die Munition entwendet haben und nun durch die anonyme Sammelaktion nicht mehr verfolgt werden können, gar nicht. Diese Ebene blenden beide komplett aus.
@chadm123
„Zumal er das (auch mit) ausbaden musste, was seine Vorgänger angerichet haben.“
Nun, das allerdings exkulpiert ihn nicht. Andere wurden schon für weniger hingehangen (Zuverlässigkeit abgesprochen), die waren allerdings auch nicht so prominent.
Welche Straftatbestände waren Anlass der Sammelaktion?
a) Munition für Sturmgewehre, MG, MP der Bundeswehr (= Kriegswaffen), ausgenommen solche mit Weichkerngeschoss, fällt unter die Kriegswaffenliste (Nr. 50). Das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht für den Besitz eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren vor (§ 22a, Abs. 1, Nr. 6a).
b) Aus Bundeswehrbeständen „abgezweigte“ Weichkernpatronen unterliegen dem Waffengesetz. In dessen §52, Absatz 3 ist der Besitz ohne waffenrechtliche Genehmigung (i.d.R. Waffenbesitzkarte) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bewehrt. Die waffenrechtliche Genehmigung muss das betreffende Kaliber (Munitionsart in Bw-Terminologie, also 4.6×30, 5.56×45, 7.62×51 oder 9×19) einschließen.
Die Verfehlungen von KSK-Soldaten, die zur Sammelaktion führten, sind juristisch gesehen also keine Bagatellen.
@ Thomas Melber: 04.02.2022 um 20:38 Uhr
„Zumal er das (auch mit) ausbaden musste, was seine Vorgänger angerichet haben.“
Nun, das allerdings exkulpiert ihn nicht. Andere wurden schon für weniger hingehangen (Zuverlässigkeit abgesprochen), die waren allerdings auch nicht so prominent.
@ JPeelen: 04.02.2022 um 21:29 Uhr
„Die Verfehlungen von KSK-Soldaten, die zur Sammelaktion führten, sind juristisch gesehen also keine Bagatellen.“
Sicher hat das Vorgehen von K. erhebliche Relevanz. Man klagt in Deutschland nicht einfach mal so an. Es ist keine Vorverurteilung, zeigt aber dass es auch keine Kleinigekeit ist, halt keine „Bagatelle“.
Doch er steht allein im Wind, das ist einfach unfair.
Er ist sicher bewusst, um was es geht, schauen sie mal nach, wer in verteidigt. Da hat er gut gewählt.
Leider ist es, meines Wissens nach,verdammt ruhig geworden bei der Suche nach weiteren Verantwortlichen für Misstände im KSK. Die zahlreichen Informationen, welche man beim Lesen hier im Blog finden konnte, waren sicher nicht alle ohne jeglichen Hintergrund.
Das betraf u.a. den Lotterladen im FGG 4 im KSK selbst, das Verhalten der DiszVorg aller Stufen im KSK, aber auch die Verantwortlichen in der DSO, der DSK, bis hin in die Heeresspitze, Offiziere/Generale welche ihrer Verantwortung in dieser Angelegenheit wohl nur ungenügend nachkamen. Kann man auch gut hier im Blog nachlesen. Still ist es geworden, es wird darauf geachtet, dass aus dem KSK nichts herausdringt, außer ab und zu ein paar Werbespots und freundliche Artikel über vergangene Erfolge. Gut für das KSK, nicht gut für die Auf- und Nachbereitung. Das hat man „gut“ ausgesessen.
@armyhit
„Doch er steht allein im Wind, das ist einfach unfair.“
Ich fange mit dem zweiten Teil an: daß BG Kreitmayr die Zustände von seinen Vorgängern geerbt hat macht ihm ja niemand zum Vorwurf. Es geht darum, wie er damit umgegangen ist.
Ob es Weiterungen gibt wird das Gerichtsverfahren zeigen – es sind m.E.n. alles Offizialdelikte, d.h. bei Bekanntwerden weiterer Tatsachen / „Verdächtiger“ muß von Amts wegen ermittelt werden. D.h. der Kreis der Betroffenen kann anwachsen, aber vielleicht hat man Glück und eine Verjährung deckt dies zu.
@Pio Fritz
Nein – ich blende weitere Umstände nicht aus, jedoch sind ihre Darstellungen nicht korrekt.
1. Steht hier BG Kreitmayr vor Gericht und nicht die Soldaten die angeblich eine Straftat begangen haben.
2. Ihre Darstellungen, dass Soldaten des KSK “die Munition entwendet” haben und dies ja Straftaten seien lässt auf einen Verdacht des Diebstahls nach §242 StGB schließen. Das ist aber eben nicht bewiesen und war nicht zweifelsfrei offenkundig für BG Kreitmayr. Vielmehr liegt hier die Schwäche der Anklage.
3. Kreitmayr kann die Sammelaktion auch als Mittel der Untersuchung (§40 WStG (Nr 1) durchgeführt haben um festzustellen ob ein Diebstahl (Enteignungswillen) oder eine falsche Lagerung oder Gebrauch (Gebrauchsanmaßung) vorlag. Da hier eine eklatante Divergenz in der Strafbarkeit vorliegt und das Gesetz solche Maßnahmen als Pflicht von ihm fordert , wird es mehr als sportlich ihm aus einer ggf Ungeeignetheit der Maßnahme (die ist nicht strafbar – nur die Unterlassung ist es) einen Strick zu drehen.
4. Somit muss man im a Kontext der Anklage halt auch sauber trennen. Lief da im KSK alles rund und keiner hat Fehler gemacht? Mit Nichten. Aber reicht es den BG Kreitmayr persönlich dafür für ein Verbrechen(!) zu verurteilen? Ich habe starke Zweifel. Dafür ist die Beweislast, die durch die StA zu erbringen wäre einfach zu tricky.
Aber und da gebe ich ihnen recht – spannend wird es.
@Koffer
Na da haben sie mich falsch verstanden: ich finde nicht, dass die StA sich hier weit aus dem Fenster legt. Aber gute Aussichten auf Erfolg sehe ich nicht. Wie ich oben geschrieben habe, bei solchen Verdächtigungen hilft zur Rehabilitation nur die Anklage bzw der Prozess – klingt komisch, ist aber so.
Ich bin mal wirklich gespannt, wie das ausgeht. Aber ich tippe hier mal darauf, dass die Staatsanwaltschaft im Recht ist.
Es wurde ja hier schon angemerkt, dass die Straftaten, die im Vorfeld der „Amnestieaktion“ im Raum standen nicht gerade belanglos waren.
Ich möchte hier an dieser Stelle mal daran erinnern, dass die ganze Sache überhaupt nur dadurch herausgekommen ist, dass man bei einem Soldaten ein vergrabenes Waffenarsenal im Garten gefunden hat.. Und dieser Soldat hat dann beim Prozess von der straffreien Rückgabeaktion erzählt.
Ob, und wenn ja, wie viele andere Soldaten auch ihre eigenen Waffendepots bei sich daheim angelegt haben wird wohl wegen der Aktion von Brigadegeneral Kreitmayr niemals ans Licht kommen.
Ich will auch mal daran erinnern, dass der Angeklagte Soldat Philipp S. Nicht gerade um die Ecke von der Heimatkaserne bewohnt hat.
Der hat also das ganze höchstgefährliche Zeug, das er er vom Steuerzahler gestohlen! hat auch noch quer durch die ganze BRD gekarrt.
Es muss doch eigentlich wirklich im Interesse der Bundeswehr und von jedem einzelnen Soldaten sein, dass so etwas hart bestraft wird. Das Bild, dass die Bundeswehr hier abliefert ist doch wirklich verheerend. Wer will denn in Zukunft noch neben einem Soldaten wohnen, wenn man die ganze Zeit darüber nachdenkt, ob der nach Feierabend irgendwelche Sachen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen im Keller hortet oder im Garten verbuddelt. Wenn die Bundeswehr sich gesellschaftlich wirklich komplett ins Abseits stellen will, muss sie nur so weitermachen.
@JAS
Die Ausgangstat muss nicht in diesem Umfang festgestellt werden. Soweit Sie schreiben „Es gibt kein “Dienstvergehen von Unbekannt” bzw. kann man damit nicht viel machen“ stimmt das in diesem Kontext nicht. Es muss nur festgestellt werden können, dass es zu bestrafendes Verhalten gab. Eine konkrete Person muss dazu nicht zwingend identifziert werden.
Diesen Teil halte ich in diesem Fall für sehr einfach, weil a) das „Mitgehenlassen“ von Munition ohne Zweifel eine rechtswidrige Tat ist und b) der Kommandeur ohne Zweifel Dienstvorgesetzer aller denkbaren Täter war.
@Pio-Fritz (19:48 Uhr) mit Bezug auf @Koffer (17:52 Uhr):
Zuerst geben Sie meinen Kommentar falsch wieder. Ich habe nicht geschrieben, dass die Ausgangstat unberücksichtigt bleiben würden. Im Übrigen hat ihr Kommentar aber auch nichts mehr mit dem Wortlaut des § 40 WStG zu tun, weil es dafür nicht allein darauf ankommt, dass irgendwas nicht mehr verfolgt werden kann.
@Thomas Melber
Auch dieser Kommentar hat nichts mit der Rechtslage zu tun. Es kommt jedenfalls für § 40 WStG nicht darauf an, ob nun irgendein „Vertuschungsvorwurf“ berechtigt oder unberechtigt war oder ist. Das sind Fragen eines Disziplinarverfahrens und im Übrigen politische Fragen. Im Strafprozess wird das aber nicht ausgetragen. Alles, was Sie aufzählen ist für dieses Strafverfahren irrelevant.
Der Hausherr mag mich nun verfluchen, doch ich kann mir eine Anmerkung nicht verkneifen. Ich lese diesen Blog seit mindestens zehn Jahren. In dieser Zeit habe ich maximal vier Kommentare verfasst. Das hat nicht damit zu tun, dass ich zu den Dingen keine Meinung hätte. Es sind nur meistens Themen, bei denen ich nichts mit Substanz beitragen kann, weil mich die Dinge zwar interessieren, ich aber weiß, dass ich z.B. kaum dem Fallschrimjäger erklären werde, wie man das Dorf nun doch besser nehmen könnte oder wüsste, was nun allgemein die Vorzüge von Hubschraubern mit zwei Triebwerken sind. Will sagen: Es steigert die allgemeine Qualität der Diskussion, sich gelegentlich auch mal mit Kommentaren zurückzuhalten und wenigstens zu versuchen, die eigene Unkenntnis von Spezialgebieten zu erkennen. Es nimmt den Leuten mit diesem Spezialwissen schnell die Lust am Kommentieren.
@chadm123
Ja, das war Ironie. Und zur Förderung gugeln Sie doch mal (von unten nach oben) Kommandeure (und GenStOffz) KSK und DSK samt Brigaden, Inspekteure+Stellvertreter+Chefs des Stabes Kommando Heer……so, die meisten sind verschwunden….? Und was ist mit Sollfrank und Marlow (im Bild)?
@armyhit
1+
diese Vertuschung oder zumindest Intransparenz zum Schutz der ehemaligen Verantwortlichen bis hin zum höchsten Fallschirmjäger stört mich seit langem.
Die Probleme des KSK sind mitnichten aufgearbeitet!
Davon unbenommen ist das Strafverfahren gegen General K., dessen Gesetzesverstöße untersucht und wenn er schuldig befunden wird, bestraft werden müssen. Aber er wird doch nicht der Einzige sein?
Bis heute ist der KSK Skandal nicht aufgeklärt. Schuld daran ist alleine die BW, welche bis heute den Hauptmannbrief nicht vollständig veröffentlich hat und vor allem nicht veröffentlicht hat, daß es sich dabei um einen gescheiterten Bewerber gehandelt hat und nicht veröffentlicht hat, ob die Vorwürfe des Hauptmannes, daß rechte Kreise im KSK bestanden und diese diejenigen Soldaten sanktioniert haben, die diese Mißstände gemeldet oder kritisiert haben. Daß der Hauptmann ein gescheiterter KSK Bewerber war, konnte man nur hier in AG lesen, nicht aber in den allgemeinen Medien. Aber auch ein gescheiterter Bewerber kann die Wahrheit sagen!
Die KSK stand kurz vor der Auflösung als es um die fehlende Munition ging und daraus eine Gefahr gemacht wurde. Wer hier lange mitließt oder sich mit der BW auskennt weiß, daß es bei der BW häufiger vorkommt, daß Waffen und Munition verschwinden.
Der Unterschied ist hier nur, daß das KSK als Sperrspitze der BW von militärkritischen Kreisen besonders gerne ins Visier genommen wird und durch den Fall Franco A u.a. Fälle, sich die Frage stellte, ob hier Munition/Waffen für einen „Endkampf“ oder Kampf gegen unsere FDG entwendet wurden. Aber alles spricht hier doch eher dafür, daß das KSK über Jahrzehnte einen lockeren Umgang mit Waffen und Munition pflegte, möglicherweise auf falschem Eliteverständnis, daß man über den Waffengesetzen und Vorschriften steht.
In der damals aufgeheizten Stimmung in den Medien, wo die FAZ und Welt die einzigen, wichtigen demokratische Medium noch waren, die es noch gewagt haben, an der offiziellen BW-Linie vorsichtige Kritik zu üben, ging es um den Fortbestand des KSK(hier in AG wurde heftig diskutiert aber AG ist noch kein Massenmedium). Und deshalb liegt die Vermutung nahe, daß der KSK Kommandeur diese „Amnestie“ erlassen hat, um das KSK als solches zu retten. Denn weitere Berichte über „gestohlene Waffen oder Munition“ hätten zur Auflösung führen können. Und die weitere Frage ist nur, ob der KSK Kommandeur sich diese Amnestie selbst ausgedacht oder ob im diese von oben nahe gelegt wurden bzw. wie viel die Vorgesetzen, wann davon wussten.
Denn da der lasche Umfang mit Waffen und Munition nicht unter Kreitmayer begonnen hat, gefährdet die Affäre die Karriere der früheren Kommandeure der KSK und der DSK, welche die Aufsicht über das KSK hatten. Und dazu gehört auch Generalinspekteur Zorn.
Ich vertrete schon länger die These, daß die BW-Führung General Kreitmayer zum Abschuß freigegeben hat, aber ich habe trotzdem angenommen, daß um Zorn und andere zu schützen, die BW entweder sanften Druck auf die StA ausübt das Verfahren einzustellen oder eben den Vorsatz oder die Pflichtverletzung bei Kreitmayer bestreitet und deshalb eingestellt würde.
Natürlich entscheidet die Staatsanwaltschaft alleine ob diese Anklage erhebt oder nicht, aber das das Wehrstrafgesetzbuch nicht der Arbeitsschwerpunkt einer Staatsanwaltschaft ist, ist doch anzunehmen,d aß die StA nicht sich die Mühe macht eine Anklage zu erheben(eine Verfahrenseinstellung ist schneller geschrieben), wenn die BW signalisiert hätte, daß diese gegen die Anklage ist.
Nach dem Wortlaut von § 40 Wehrstrafgesetz kann ich die Anklageerhebung verstehen. Allerdings halte ich den Paragraphen für völlig misslungen, was Streitkräfte angeht. Denn das offizielle Disziplinar- und Strafwesen der BW dient nach meiner Meinung oft nicht dem Rechtsfrieden und der der Einsatzfähigkeit der BW!
Ich meine, daß en guter Kommandeur oder Kompaniechef Vergehen oder Straftaten oft nicht melden sollte, sondern diese intern ahnden und bestrafen sollte, ohne daß es je einen Bericht darüber gibt, aber jeder in der Einheit weiß, dem Opfer wurde zum Recht verholfen, ohne den oder die Täter aus der BW zu entfernen.
Denn die Ergebnisse bei der Ahndung von Straftaten in der BW scheinen mir oft willkürlich von der Dienstzeit abzuhängen. Blutjunge Soldaten, die Kameraden misshandelt haben, werden weil nicht mehr als 4 Jahre Dienstzeit, schnell aus der Truppe entfernt und die Gericht geben der BW recht. Dabei wird übersehen, daß die BW die Aufsicht über ihre jungen Soldaten- nur wegen der Arbeitszeitrichtlinie – vernachlässigt und so jünger ein Soldat ist, umso leichter kann noch ein guter Soldat aus ihm gemacht werden mit entsprechender Disziplin und Vorbildfunktion der Vorgesetzen. KSK Soldaten, gegen welche die BW erhebliche Vorwürfe erhebt, können dagegen nicht so leicht aus der BW entfernt werden, erzielen teilweise Erfolge vor Gericht gegen ihre Entfernung aus dem Dienst. Aber dies liegt nur daran, daß KSK Soldaten immer Berufssoldaten sind und deshalb nicht mehr so leicht aus der Truppe entfernt werden können.
Und soweit einige hier groß an unser Rechtssystem und die Anklageerhebung glauben, so ist meine eigene Erfahrung, daß das Rechtssystem mindestens so viele Mängel hat, wie das Material der Bundeswehre! Wer die Wahrheit über das deutsche Justizsystem wissen will, der braucht nur „Halbgötter in Schwarz“ von Bossi zu lesen, dort werden die wahren Zustände beschrieben.
Egal wie dieses Strafverfahren ausgeht, ob hier seine Anwälte Recht bekommen, daß er idealistisch gehandelt hat um Gefahren abzuwenden oder keinen Tatvorsatz hatte, die Karriere von Kreitmayer wird zu Ende sein oder gehen, da dieser noch weitere Vorwürfe am Hals hat, mit dem Vorwurf von Ärzten oder Sanitätern Auskunft verlangt zu haben über strafbare Tätowierungen und diesem noch eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird.
Ich denke, die KSK Soldaten wissen, daß sich ihr ehemalige Kommandeur sich mit der Amnestie für sie geopfert hat, um den Fortbestand des KSK zu retten.
Der frühere Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, wird nun im Zusammenhang mit einer Sammelaktion für Munition angeklagt. Man wirft ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor.
Es war für die meisten zu erwarten.
In einer Stellungnahme der Rechtsanwälte Bernd Müssig und Christian Mensching heißt es allerdings es, die gegen Brigadegeneral Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe „seien tatsächlich und rechtlich unbegründet.“ Mal schauen, was sie für Fehler im System (!!) finden, um Kreitmayr zu entlasten
Man kann nur abwarten.
Allerdings wundert mich ebenfalls (wie hier schon angesprochen) die Art des Umganges mit dem Gesamtvorgang.
Ich war in diesem Jahr x.. im KSK. Es hat sich verändert und doch ist alles wie immer. Neue moderne Ausbildungseinrichtungen, deutlich vergrößerte Stabsleisten, Ausbildungsbetrieb. Auch wieder Unzufriedenheit, unterscheidlich geäußert.
Man hat allerdings das Gefühl – da ist ‚der Deckel drauf‘.
Ich bin erstaunt, dass das KSK aber auch das Heer, den Sturm überstand. Für mich stellt es sich so dar, dass Kreitmayr da jetzt durch muss und alle anderen (Generale) gekonnt abgetaucht sind.
Man hat Verantwortung, welche weiter oben verortet war ausgeblendet. Da kommt nun auch nichts mehr. Kreitmayr wird „das“ überstehen und nach einer Ruhezeit bekommt er einen 2.*. Wer ihn kennt, wird sagen, hat er verdient.
Der mediale Sturm wurde überstanden, es hat sich etwas geändert, ach ja eine Direktor SOF, ein neuer B6…doch bei genauen Hinschauen
Das KSK lebt weiter in einer Blase. Neue Stabsdienstposten ohne Ende (FGG 1 InFü/PolBil/FGG 4/ ‚Btl‘ Ebene…) , sonst eigentlich wie immer. Die strategische Neuausrichtung für LV/BV in den Anfängen. Papier und ppt, sonst eher wenig. Zukunftsfähigkeit – Fragezeichen. Früher – Kampf in der Tiefe des Feindes- „Hinfliegen und kaputt machen“ oder „Führungskräfte ausschalten“, nun, die Zeiten haben sich etwas geändert, das war vor Jahren. Nun gibt es anderer Fähigkeiten der Bundeswehr , welche das (besser) können. Spähen kann Fernspähkomp 1, wenn sie denn kommt. Etc. etc.
Einsatzerfahrung, im Vergleich zu Partnern, zu echten Spezialkräftenationen, schon immer gering, wird auch weiter abnehmen. ‚Retten & Befreien‘ wird immer trainiert. Ist halt im Grunde wie eine perfekte Flughafenfeuerwehr. Muss sein. Doch das andere Aufgabenspektrum für Einsätze wird abnehmen. Was aktuell die USA in Syrien geleistet haben oder FR in Afrika, das wird sich für KSK nicht ergeben. Möglicherweise etwas Ausbildungsunterstützung als Ergänzung für KSK M in ……o.ä.
Warum habe ich das Gefühl, dass bei Spezialkräften oder Luftlandekräften die Anzahl derer, welche Verstöße u.ä. als vermeintliche ‚Heldentaten‘ oder „sich opfern“ schönreden, recht zahlreich ist. Warum auch immer.
Sind Spezialkräfte oder Luftlandekräfte nicht auch Teil unserer Bundeswehr?
@XYZ
Ich bin kein Jurist, aber so viel ich verstanden habe verweist das WStG auch ins allgemeine Strafrecht, so §3, 1 WStG:
(1) Das allgemeine Strafrecht ist anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
@Closius
„Ich meine, daß en guter Kommandeur oder Kompaniechef Vergehen oder Straftaten oft nicht melden sollte, sondern diese intern ahnden und bestrafen sollte, …“
So wie der Kp Chef, der Disziplinarermittlungen und Strafen nicht an den SiBe meldet? Damit dieser den Sachverhalt bewertet und ggf. den MAD informiert?
Falsch: das muß er eigeninitiativ, also von sich aus, tun! Kommt er dem nicht nach ist seine eigene Zuverlässigkeit deutlich in Frage gestellt.
Daher sollte sich jeder SiBe auch die Disziplinarbücher der Kp’n vorlegen lassen und die Vergehen und die tatsächlich erfolgten Meldungen und dann die Fälle bei Sdt in Verwendung in seT gegenprüfen.
Wurde in dem Zusammenhang nicht auch angekündigt, dass nicht nur das KSK einen neuen Kdr bekommt, sondern auch die DSO, in Person BG Faust?!
@XYZ
Ja im ersten Punkt haben sie recht, eine identifizierbare Person braucht es nicht zwangsläufig aber die Tatumstände müssen sie schon einwandfrei festgestellt haben. Und das ist mein Punkt: Die Sammelaktion kann ohne weiteres als Teil der Untersuchung zur Feststellung der objektiven und vor allem subjektiven Straftatbestände dienen.
Die StA muss also beweisen, das BG Kreitmayr diese Absicht damit in kleinster Weise verfolgte, sondern vielmehr strafbare Absichten iS §40 WStG. Das halte ich nach wie vor für sportlich.
Aber wir werden es sehen. Die Causa hat ja dann weniger mit dem KSK und Kreitmayr zu tun sondern wäre auch ein Richtungsschuss für alle DV, dass sie bei ihren Ermittlungen nicht völlig frei sind, sondern auch immer entlang des juristischen “most dangerous course of action” sich entlanghangekn müssen um am Ende nicht selbst zum Täter zu werden.
Ich wiederhole es gerne: Über die Soldaten die ggf Munition entwendet haben oder zumindest falsch gelagert/aufbewahrt spricht man relativ wenig…
@Petra (med02) sagt: 05.02.2022 um 10:53 Uhr
„Warum habe ich das Gefühl, dass bei Spezialkräften oder Luftlandekräften die Anzahl derer, welche Verstöße u.ä. als vermeintliche ‚Heldentaten‘ oder „sich opfern“ schönreden, recht zahlreich ist.“
Vielleicht weil es einfach nur Ihr Gefühl ist?
Vielleicht aber auch, weil Skandale bei elitären Kräften immer besondere Emotionen hervorrufen? Sowohl bei den Kritikern als auch bei den Anhängern dieser Kräfte und deren besonderer „Lebenseinstellung“.
Vielleicht auch eine Mischung aus beidem ;)
@Jas sagt: 04.02.2022 um 23:13 Uhr
„Na da haben sie mich falsch verstanden: ich finde nicht, dass die StA sich hier weit aus dem Fenster legt. Aber gute Aussichten auf Erfolg sehe ich nicht. “
In dieser Aussage sehe ich einen Widerspruch. Entweder hat eine Anklage gute Aussicht auf Erfolg oder die Staatsanwaltschaft lehnt sich zu weit aus dem Fenster.
Im Gegensatz zu z.B. den USA hat die deutsche Staatsanwaltschaft eine andere Rolle als nur zu gewinnen, sondern sie dient als Organ der Rechtspflege in einer gesamtheitlichen Schau.
„Wie ich oben geschrieben habe, bei solchen Verdächtigungen hilft zur Rehabilitation nur die Anklage bzw der Prozess – klingt komisch, ist aber so.“
Ja, möglicherweise ist das auch das Ziel des ganzen Vorgehens.
Die StA kann ja sogar am Ende des Prozesses selbst Freispruch beantragen.
Wie gesagt, ich bin sehr gespannt was das Landgericht daraus machen wird.
@ Closius sagt am 05.02.2022 um 8:59 Uhr
…Trunkenheitsfahrt…
Trunkenheitsfahrt gehört nicht zum o.g. Thema. Die Bewertung, dass oder warum ein Kommandeur mit solcher Verantwortung das tat, würde auch den Rahmen sprengen.
@BesorgteBürgerin: Schade, dass Sie sich in der Nachbarschaft von Soldaten bedroht fühlen. Die haben nämlich den Auftrag, die FDGO zu schützen und werden entsprechend vereidigt. Sie erfahren nun , dass es in Deutschland ca, 1,5 Millionen Legalwaffenbesitzer mit ca. 5.5 Millionen registrierten Legalwaffen gibt sowie geschätzte 20 Millionen illegale Waffen im Umlauf sind. Von den 20 Millionen illegalen Waffen weiß keiner, welche Personen (Vielleicht der Nachbar) diese besitzen, da fallen die paar streng kontrollierten Handwaffen der Bundeswehr nicht ins Gewicht. Denken Sie bei Ihrer Denkweise mal über die Verhältnismäßigkeit ihrer Botschaft nach. Wollen Sie wirklich die Soldaten kriminalisieren?
@Closius
„Ich meine, daß en guter Kommandeur oder Kompaniechef Vergehen oder Straftaten oft nicht melden sollte, sondern diese intern ahnden und bestrafen sollte, ohne daß es je einen Bericht darüber gibt, aber jeder in der Einheit weiß, dem Opfer wurde zum Recht verholfen, ohne den oder die Täter aus der BW zu entfernen.“
Das können Sie so meinen. Es nennt sich dann die „unvertretbare Rechtsauffassung“, die, wenn sie so irgendwo zu Grunde gelegt werden würde, sicherlich den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen würde. Im Übrigen driftet der Kommentar in einen verschwörungstheoretischen Bereich ab.
@Thomas Melber (10:59 Uhr)
Das ist richtig. Mir erschließt sich aber nicht, was Sie damit sagen wollen.
@Jas (11:23 Uhr)
Zustimmung. Allerdings scheint es mir nicht naheliegend, wie eine ANNONYME Einsammelaktion einen Beitrag zur Verfolgung leisten soll. Allein die Behauptung, damit sei eine Verfolgung gewollt gewesen, würde mit Sicherheit dazu führen, dass das Gericht antwortet, dass man dies eben nicht glaubt. Damit hätte sich die Sache dann.
Ebenso Zustimmung zu dem Punkt mit den restlichen Soldaten – auch wenn dies Herrn K. nicht entlasten kann.
@Koffer (11:25 Uhr)
Dass eine Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt, um den Angeklagten reinzuwaschen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es kommt auch tatsächlich nicht vor. Wer auch hier die ganz große Verschwörung wittert, kann sich sicher sein, dass sich kein Staatsanwalt diese Mühe macht. Die haben auch so genug zu tun. Ganz abgesehen davon, dass er sich damit mit einem Bein in der Verfolgung Unschuldiger befindet.
@ zulu1975 Der Eid hat aber einige Herrschaften nicht davon abgehalten, sich auf den TAG X vorzubereiten oder aber einen gewissen Österreicher zu verehren..
Und ein Eid macht auch niemanden zu einem besseren Menschen. Es reichen halt ein paar Wenige, um den Ruf zu ruinieren.
@ zulu1975:
Das ist ja genau das Problem. Von einem Soldaten kann ich erwarten, dass er fest zum demokratischen System steht.
Es hat sich leider in der jüngsten Vergangenheit mehrmals gezeigt, dass dies nicht der Fall ist.
Aber zurück zum Fall General K.: Er war der Kommandeur des KSK. Es hat sehr viel Ärger im Vorfeld um das KSK gegeben. Da war zum Beispiel die Geschichte rund um „Hannibal“ (André S.).
Da haben sich ganz offensichtlich systemfeindliche Leute (viele aus der HSK – Umgebung) zusammengefunden, um sich auf einen ominösen „Tag X“ vorzubereiten. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit haben diese Leute eben nicht nur Rezepte zum Gurken einkochen ausgetauscht.
Und dann verschwinden beim KSK Waffen und Munition im erheblichen Umfang. Und was macht der Kommandeur? Zuckt mit den Schultern und überlegt sich eine Möglichkeit das einfach zu vertuschen.
Mit der Folge, dass jetzt eben wirklich überhaupt niemand sagen kann, wer welche Waffen und zu welchem Zweck entwendet hat und wieviel überhaupt verschwunden ist.
Ich nenne das nicht nur verantwortungslos, das ist schon gemeingefährlich!
Und da hilft es auch nicht mit dem Finger auf andere Milieus zu zeigen und einfach zu sagen, dass ja auch noch andere illegale Waffen in der Bevölkerung zirkulieren.
Ich glaube nämlich schon, dass Soldaten effektive Anschläge durchführen könnten und auch effektiver töten können. Und darum erwarte ich eben auch mehr Verantwortungsbewusstsein..
@Florian Staudte Welche Volker beneiden denn heute noch Deutschland ? Ganz konkret welches Volk hat im letzten Jahr Neid bekundet ?
@Closius: « Ich meine, daß en guter Kommandeur oder Kompaniechef Vergehen oder Straftaten oft nicht melden sollte, sondern diese intern ahnden und bestrafen sollte, ohne daß es je einen Bericht darüber gibt, aber jeder in der Einheit weiß, dem Opfer wurde zum Recht verholfen… »
Lieber Closius, ich weiß nicht, wer Sie sind und in welcher Beziehung Sie zu Streitkräften in einer Demokratie stehen. Ihre „Meinung“ ist nicht nur ungeheuerlicher Schwachsinn, sondern auch gefährlich. Ich war 2,5 Jahre Kompaniechef und 3 Jahre Bataillonskommandeur. Nicht im Kalten Krieg, sondern im 21. Jahrhundert. Und aus Erfahrung und Überzeugung sage ich Ihnen: das Gegenteil ist der Fall! Wer Menschen führt, setzt und hält Standards! Ich verkenne weder die Selbstreinigungs-/heilungskräfte einer Einheit, noch lebe ich hinter dem Mond. Ihr Kommentar ist falsch, undemokratisch und ein Schlag ins Gesicht all jener, die Truppe mit Anstand, Aufrichtigkeit und dem richtigen Gespür für die anvertrauten Frauen und Männer führen!
@XYZ
Soll heißen: das WStG entfaltet seine Wirkung auch im allgemeinen Strafrecht, also nicht nur im Disziplinarrecht.
D.h. eine Wehrstraftat ist grundsätzlich auch eine Straftat.
@ XYZ:
Danke für die erfrischend klaren Worte, besonders im letzten Absatz.
Unter Bezug darauf folgende Anmerkungen:
1. Die Staatsanwaltschaft ist in unserer Rechtsordnung eine vom Militär unabhängige Strafverfolgungsbehörde und handelt weder auf Anweisung noch auf sanften Druck noch aus Angst von/vor irgendwelchen (Generals-)Dienstgraden. Wenn sich im Prozeß gegen BG Kr. hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten anderer BGe, GenMaje, GenLte oder eines G ergeben, wird der zuständige StA-Referent
genauso schmerzfrei die einschlägigen Tatbestände des Wehrstraf- und allgemeinen Strafrechts prüfen und danach eine Abschlussentscheidung treffen, wie er dies täglich x-mal bei einer Verkehrsunfallflucht tut.
Genauso wird anschließend ggf. ein ordentliches Strafgericht arbeiten. Alles andere/weitere ist Sache des Dienstherrn.
2. Kein Wehrdisziplinaranwalt wird einen vom Strafgericht aus tatsächlichen Gründen frei gesprochenen Soldaten disziplinar anschuldigen.
Alles andere/weitere (PersDisposition, politische Implikation, „Vertrauen in…“, usw. usw.) ist Sache des Dienstherrn.
Wir haben glücklichweise eine Trennung der Gewalten, was sich einige der vorangegangenen Kommentatoren/-innen bei ihrer Interpretation der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vor Augen führen sollten.
Nota bene: Ebendiese Gewaltentrennung nimmt auch in Kauf, das Staatsanwälte (möglicherweise ohne jede mil Erfahrung) ermitteln und anklagen und dann Richter (möglicherweise ohne jede mil Erfahrung) auf einen mil Sachverhalt („ziviles“) Strafrecht anwenden.
Es ist so gewollt.
@BesorgteBürgerin sagt: 05.02.2022 um 17:46 Uhr
„Das ist ja genau das Problem. Von einem Soldaten kann ich erwarten, dass er fest zum demokratischen System steht.“
Ja und tausende und abertausende Soldaten beweisen das ja auch tagtäglich.
Und jetzt?
„Und dann verschwinden beim KSK Waffen und Munition im erheblichen Umfang. Und was macht der Kommandeur? Zuckt mit den Schultern und überlegt sich eine Möglichkeit das einfach zu vertuschen.“
Aha, und was hat jetzt Ihre Beschreibung mit der Realität zu tun??
Besorgte Bürger*innen melden sich hier. Sofort wird betont, das dies übertrieben sei. Doch unzulässig sind solche Sorgen nicht, KSK hat dazu beigetragen, eventl. General Kreitmayr selbst.
General Kreitmayr hatte, kurz bevor die Waffen bei Philip S. entdeckt wurden, seine Soldaten aufgefordert, als vermisst geltende Waffen und Munition wieder abzugeben – und zwar anonym, und unter dem Versprechen einer sog. „Amnestie“. Das ist ja nun mal Fakt. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Amnestie ist ein Wort, welches nicht passend wäre, hat man an anderer Stelle betont. What ever – hier weiß man was gemeint ist. Nun spricht man von einem Verdacht auf Strafvereitelung.
Seine Anwälte Bernd Müssig und Christian Mensching beschrieben schon mal, das die Anklage erhobenen Vorwürfe seien „tatsächlich und rechtlich unbegründet“ seien. „Es sei nie um eine Vertuschung von Straftaten gegangen. Hinweise auf Straftaten im Verband habe Kreitmayr nicht gehabt. Es habe vielmehr nur Hinweise auf im Verband seit geraumer Zeit angehäufte Buchungs-, Dokumentations- und gegebenenfalls auch Lagerungsfehler, die aufgeklärt und abgestellt werden“
Der laxe Umgang mit Munition ist jedoch nur ein (!) Hinweis darauf, dass das KSK ein ungesundes EIGENLEBEN abgeschottet vom Rest der Bundeswehr entwickelt hatte. Das ist schon mal Grund zur Sorge. Weitere Missstände abseits der Munitionsaffäre wurden ja offensichtlich: Das KSK fiel auch durch rechtsextreme Vorfälle, Kontakte zu dubiosen Vereinen, bei Auftragsvergaben ohne Prüfung und durch die häufige Nebenbeschäftigung der Soldaten auf.
Möglicherweise kommt im Prozess mehr zur Sprache, als wir glauben, das große Bild, was zur Entscheidung von K. führte: Vorgesetztenverhalten von General Kreitmayr, Selbstverständnis und Führungskultur eines Kdr KSK bzw. im KSK, das Vertrauen von KSK-Soldaten in ihre Vorgesetzten, besonders im Kontext von o.g. Verantwortung und auch das Führungskönnen von K. in der „Munitionsaffäre“. Zum Besispiel seine zu hinterfragende Entscheidungsmethodik, die gebilligten und befohlenen ‚ungewöhnlichen‘ Abläufe.
Verantwortungsbewusster Umgang mit Dienstwaffen und Munition war wohl auch unter seiner Führung eine Sache der Beliebigkeit. Letztlich spiegelt sich das auch in dem Verdacht der Strafvereitelung.
Zum großen Bild gehört auch, warum ein KSK so in die Schieflage geriet. Auch K. hatte Vorgesetzte, auch die hatten Pflichten. Die Schieflage des KSK bestand offenbar schon viele Jahre etc.
Besorgete Bürger*innen fragen sich halt, was war da los.
Wie @Petra(med02) die Anwälte von K zitierte:
“ Es habe vielmehr nur Hinweise auf im Verband seit geraumer Zeit angehäufte Buchungs-, Dokumentations- und gegebenenfalls auch Lagerungsfehler, die aufgeklärt und abgestellt werden“
Genau, LOL, wie z.B. der OSF aus Sachsen, bei dem man das im Garten ausgebuddelt hat. Der hat sich bestimmt nur im Lagerort vertan.
Den hat man nur vor der Amnestie erwischt. Aber da haben andere von der Amnestie profitiert.
@Dirk Wege, BesorgteBürgerin, Petra: Mir liegt es fern das Verhalten von General Kreitmayr und den beschuldigten Soldaten des KSK zu relativieren. Mit ihren subtilen Anmerkungen, übertragen sie aber das strafwürdige Verhalten Einzelner auf die gesamte Bundeswehr: „Wenn die Bundeswehr sich gesellschaftlich wirklich komplett ins Abseits stellen will, muss sie nur so weitermachen“. Mit genau solchen Aussagen, diskreditieren sie alle, die ihren Dienst loyal gegenüber der FDGO leisten. Zum anderen sind auch mehrere Millionen Reservisten am Umgang mit Waffen ausgebildet und auch dieser Kreis „könnte effektiv töten“. Beachten sie die Verhältnismäßigkeit ihrer Aussagen und deren Wirkung. Oder ist diese beabsichtigt?
@TDG sagt: 05.02.2022 um 19:14 Uhr
Wiewohl ich Ihren generellen Aussagen zur Gewaltenteilung sehr wohl zustimme, so lehne ich allzu simplistische Darstellung der Rolle und der Überlegungen der Staatsanwaltschaft ab.
Natürlich spielen bei Abwägungsentscheidungen in (politisch) komplexen Sachverhalten auch rechts- und gesellschaftspolitische Erwägungen eine Rolle. Und im übrigen auch (auch wenn das eigentlich nicht so sein sollte) persönliche Karriereentscheidungen.
Von daher rate ich von einer allzu puristischen Sicht ab.
Wir werden sehen was das Landgericht am Ende sagt.
Wie ich anfangs schon betonte, ich bin sehr gespannt.
@Gneisenau
Vollste Zustimmung. Vielen Dank.
@Thomas Melber (18:57 Uhr)
Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Das WStG ist ein Sonderstrafrecht für Soldaten. Darin sind besondere Straftaten geregelt, die nur Soldaten verwirklichen können. Das bedeutet, dass eine Handlung eines Soldaten gleichzeitig nach dem WStG strafbar sein kann und nach dem StGB (oder anderen Gesetzen). Mit dem Disziplinarrecht hat das aber nur mittelbar zu tun, weil eine Disziplinarverfehlung nicht zwingend eine Straftat (nach WStG oder StGB) ist. Sie kann es natürlich sein. Einfaches Beispiel: Wer im Dienst jemanden grundlos erschießt, begeht damit gleichzeitig irgendeine Disziplinarverfehlung (Disziplinarrecht), eine Straftat nach dem WStG (mindestens rechtswidriger Waffengebrauch, § 46 WStG) und eine Tötungsdelikt (§§ 211/212 StGB). Insoweit stehen diese Gebiet nebeneinander. Allein die Tatsache, dass eine Handlung eine Disziplinarverfehlung ist, macht diese umgekehrt auch nicht zu Wehrstraftat oder zur Straftat nach allgemeinen Gesetzen. Einfaches Beispiel: Wer sich im Dienst politisch betätigt, verstößt gegen § 15 I Soldatengesetz, was dann nach § 23 I Soldatengesetz ein Dienstvergehen ist. Eine Straftat ist das aber deshalb nicht.
§ 40 WStG braucht nun eine sog. Anknüpfungstat. D.h. es reicht nicht, dass nur irgendeine „Peinlichkeit“ „vertuscht“ werden sollte, sondern das „Vertuschte“ muss selbst eine Straftat gewesen sein (das kann dann auch eine Straftat nach dem WStG sein). Darüberhinaus bleibt es irrrelevant, ob das „Vertuschte“ auch ein Dienstvergehen ist. Das „Wegschaffen“ der Munition ist jedenfalls – da soll hier niemand was erzählen – eine Straftat.
Wo ich meine Zweifel habe, ist die weitere Voraussetzung des § 40 WStG. Demnach muss damit gerade beabsichtigt worden sein, dass die Untergebenen der Strafe entzogen werden. Mit den bisherigen Details drängt sich mir das jedenfalls nicht auf. Es liegt doch eher nahe, dass das Herrn K. herzlich egal war und es ihm eher darum ging, einfach die Munition zurückzubekommen. Da mag es – wie bereits geschrieben – weitere Details des Vorwurfs geben.
Ich hoffe, das beantwortet die Unklarheiten.
@TDG:
Nur eine Anmerkung zum Punkt unter 2., bevor es zur Verwirrung kommt: Im Falle von Herrn K. würde auch ein Freispruch kaum bedeuten, dass gegen ihn sodann kein Disziplinarverfahren geführt werden würde. Dieses hätte dann aber einen anderen Ansatzpunkt (ich glaube, so haben Sie es auch gemeint).
@Petra (med02) (20:01 Uhr)
Die Wiedergabe dieser Stellungnahmen der Verteidigung würde ich erstmal mit Vorsicht genießen. Hier macht der genaue Wortlaut einen erheblichen Unterschied. Sollte es tatsächlich die Verteidigungsstrategie sein, auf Unkenntnis der Straftaten zu setzen, dürfte dies sehr geringe Aussicht auf Erfolg haben. Wer soll denn bitte glauben, dass eine annonyme Rückgabe durchgeführt werden sollte, wenn überhaupt keine Strafbarkeit geahnt wurde? Die Strategie, dem Gericht „etwas vom Pferd zu erzählen“, führt seltenst zum Erfolg.
@XZY
Soweit d’accord, wir bewegen uns im (Wehr-) Strafrecht, die disziplinarische Würdigung ist ein anderes Thema und auch nicht Sache der allgemeinen Gerichtsbarkeit.
Davon ab: die Strafvereitelung kommt für mich schon daher, daß man ausdrücklich den Begriff „Amnestie“ gewählt und gar nicht wissen wollte, wer wie viel von was unterschlagen hat.
Bei einer Abgabe unter Angabe von persönlichen Daten hätte wohl niemand mitgemacht – warum wohl?
Kurz: Zielerreichung und rechtskonformes Verhalten standen mglw. in einem Zielkonflikt. BG Kreitmayr hat hierzu eine Entscheidung getroffen, und jetzt wird festgestellt ob diese rechtmäßig war.
Eine Analogie ist die Abgabe von nicht registrierten (Erb-) Waffen, deren illegaler Besitz auch nicht sanktioniert wird sofern die Abgabe innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt; solche Aktionen gibt es immer wieder, der Unterschied zur causa KSK ist allerdings, daß der Gesetzgeber dies ermöglicht. Ein Bürgermeister oder Landrat könnte das auch nicht aus eigener Machtvollkommenheit auch nicht straffrei stellen.
Was grundsätzlich auffällt, ist allerdings auch hier wieder, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Bei normalen Soldaten unterhalb der B-Besoldung ist der Dienstherr bei Ermittlungsverfahren der StA sehr schnell mit Verbot der Dienstausübung, Uniformtrageverbot bis hin zu gehaltseinbehalten.
Vor allem bei dem Vorwurf schwerer Straftaten – um welche es sich hier deutlich handelt, auch wenn das der Fanclub der Generäle anders sehen mag.
Anders als bei „dem normalen Länder“ hingegen darf Markus Kreitmayr weiterhin seine Verbindungen innerhalb der Bw nutzen, während normalerweise schon kleine Ermittlungsverfahren ausreichen, um den Zugang zu Sperrzonen und Verschlussachen zu entziehen.
Spätestens ab Anklage greift sich der SiBe die zugangskarte…
Und hier?
Naja, hat halt aus guten Absichten gehandelt… Ist ja nicht so schlimm…. Etc etc.
Alle sind gleich, aber manche sind halt gleicher…
Einfach mal schauen, wer Hernn K. Schützt…
@ Petra (med02) 05.02.2022 um 20:01 Uhr
Ob man ihre hier im Blog vertretenen Ansichten immer so teilen muss? :-)
Doch hier muß ich leider zustimmen. Das skandalumwitterte und wegen Extremismusvorwürfen belastete KSK und vor allem sein letzter Kdr haben eine traurige Verwüstung für die Bundeswehr insgesamt angerichtet.
Sogenannte normale Truppe staunt immer noch, was man sich dort leisten konnte. Wie man in der Blase des Eigenlebens machen konnte, was man wollte. Meistens ohne Kontrolle und Dienstaufsicht- mit Duldung der Vorgesetzten(?), das wurde vermutlich nie untersucht.
Erst als es nicht mehr ging, hat man sich dann mal kurz vom „Skandal KSK“ abgewendet. Die eigenen Felle gerettet.
Nun wird K. der Prozess gemacht. Da geht es nur um ausgewählte Fragen. Sein auffälliges Führungsversagen als Kdr einer sogenannten Eliteeinheit ist vermutlich in Vergessenheit geraten. Das bisher vermutlich ausgeblendete Führungsversagen seiner Vorgesetzten ganz sicher!
Für mich gehört bei K. übrigensalles dazu, auch wenn in der Presse steht, dass ein Kdr KSK besoffen am Steuer sitzt.
Es bestand offiziell ein hohes Interesse, die Sache vollständig aufzuklären. Und sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würden ganz sicher Konsequenzen in allen Ebenen gezogen, schließlich wolle niemand, dass das Ansehen der Bundeswehr oder der interne Umgang im KSK miteinander gefährdet werde. Auch der Stellung des KSK wäre man sich bewusst. „Es bestehe eine hohe Erwartungshaltung an die Mitglieder der Spezialeinheit, Vorbilder zu sein – und in allen Lebensbereichen Professionalität an den Tag zu legen.“
Und nun? Das Kapitel KSK geschlossen, jetzt ist Ruhe. Die jeweils Verantwortlichen oberhalb des sitzen warm und trocken. K. Steht vor Gericht, doch die Herren Vorgesetzten von K. haben und hatten mit dem skandalumwitterte und wegen Extremismusvorwürfen belastete KSK wohl nichts zu tun?
Aussitzen und Totschweigen ist ein bewährtes Mittel. Doch es zeigt die Schwäche des Systems.
@ Normal96 sagt am 06.02.2022 um 10:13 Uhr
Sie können sich ja auf die Meinungsvielfalt im Blog zurückziehen, wenn sie nicht einverstanden sind oder argumentativ dagegen halten. :-)
Zu ihrem Beitrag zu K.: Ich möchte Ihnen in einem Punkt zustimmen.
Alkohol am Steuer – und dies in einem deutlich relevanten Bereich – zeigt mir persönlich seine Charakterschwache. Führungskräfte also gerade Kdr’e ruinieren mit Alkohol am Steuer das Ansehen der Bundeswehr, des Großverbandes, den sie führen. Das weiß man, bevor man das Glas ansetzt. Man macht dies also sehr bewusst und preist den Schaden mit ein.
Sich die Auswirkungen des eigenen Handelns und das Unterlassen desselben bewusst zu sein, war und ist nach meinem Verständnis ein Markenzeichen der Bundeswehr und der Inneren Führung.
Das dies hier neben seinen sonstigen Schwächen und noch nicht bewiesenen Anklagen genannt wird, hat er sich selbst zuzuschreiben.
Alkohol am Steuer- Charakterschwäche oder salonfähige Entgleisung? Leider scheint man in der Bundeswehr allzu oft die sogenannte salonfähige Entgleisung zu bervorzugen.
Wir beobachten den Weg von K., wenn er weiter gefördert würde, trotz aller hier zu lesenden Fragen und nicht Vorwüfen, einschließlich Alkohol am Steuer, würde das mir persönlich Fragen zur Führungskräfteauswahl und – Förderung aufwerfen. Klar, einem Urteil darf nicht vorgegriffen werden, doch es geht bei der Betrachtung KSK und General K. um weit mehr.
@Thomas Melber sagt: 06.02.2022 um 8:26 Uhr
„Davon ab: die Strafvereitelung kommt für mich schon daher, daß man ausdrücklich den Begriff „Amnestie“ gewählt und gar nicht wissen wollte, wer wie viel von was unterschlagen hat.“
Es wurde doch hinreichend erklärt, dass „Amnestie“ vermutlich in Anlehnung in die in der Truppe sehr gut bekannten „amnesty boxes“ internationaler TrÜbPl gewählt wurde.
Daraus die Absicht zur Strafvereitelung ableiten zu wollen halte ich für gewagt.
@Schwertfisch sagt: 06.02.2022 um 9:08 Uhr
„Anders als bei „dem normalen Länder“ hingegen darf Markus Kreitmayr weiterhin seine Verbindungen innerhalb der Bw nutzen“
Aha, und was sollen hier Ihrer Meinung nach „Verbindungen“ sein? Und überhaupt was sollen die ihm in einem strafrechtlichen Verfahren bringen?
@Normal96 sagt: 06.02.2022 um 10:13 Uhr
„Nun wird K. der Prozess gemacht. Da geht es nur um ausgewählte Fragen. Sein auffälliges Führungsversagen als Kdr einer sogenannten Eliteeinheit ist vermutlich in Vergessenheit geraten.“
Sie scheinen auszublenden, dass es General Kreismayr war, der versucht hat im KSK aufzuräumen. Sowohl im Bereich der Vorwürfe gegen die 2./- als auch gerade im Bereich der Logistik/Versorgung.
Ob eine seiner dabei gewählten Mittel nicht rechtskonform oder möglicherweise sogar strafbar, dass wird das Landgericht entscheiden müssen, aber so zu tun, als hätte er es nicht als einer der ersten seit Jahren intensiv versucht ist doch reichlich unsachlich, oder?
@Koffer (22:29 Uhr)
Auch das gleitet in einen verschwörungstheoretischen Bereich ab, der nichts mit der Realität zu tun hat. Gibt es unliebsame Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Karriere haben? Sicherlich. Könnte dies auch in diesem Verfahren eine Rolle spielen? Sicherlich nicht.
Der/die Staatsanwältin ist Beamtin des Landes. Dass hier die Bundeswehr (oder irgendwelche Generäle) über das Landesjustizministerium, dann über den Generalstaatsanwalt und weiter über den leitenden Oberstaatsanwalt in Tübingen an den/die letztlich entscheidende(n) (Ober-)Staatsanwältin herantritt, muss doch schon aus Laiensicht eine schlicht abwegig Vorstellung sein. Auch irgendwelche allgemeinen Überlegungen sprechen gegen eine (nur) mittelbaren Einfluss. Es interessiert sicherlich niemanden im Justizminsterium in BaWü, was nun mit Herrn K. passiert. Das Interesse dort liegt nur darauf, dass die Landesjustiz sich nicht blamiert. Insoweit ist das dann karriererelevant. Aber das ist es immer, wenn irgendein Fall durch die Presse geht.
@Thomas Melber (8:26 Uhr)
Was es mit dieser Amnestie auf sich hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich verstehe das ohne Kontext auch nicht. Die Aussprache einer Amnestie ist erstmal vollkommen bedeutungslos. Wie Sie schreiben kann natürlich niemand einfach so entscheiden, dass irgendwas ab sofort strafffrei bleibt. Die Abgabe einer solchen Erklärung könnte deshalb höchstens eine versuchte unterlassene Mitwirkung am Strafverfahren sein. Der Versuch ist dabei aber nicht strafbar. Sollte Herr K. diese „Amnestie“ nun aber so ausgesprochen haben, dass er im Falle einer Rückgabe der Munition seine Verdachtsmeldung unterlassen würde, sähe es für ihn sehr schlecht aus.