Nach Sammelaktion für Munition: Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur
Gegen den früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, soll im Zusammenhang mit einer Sammelaktion für Munition bei dem Eliteverband Anklage erhoben werden. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Tübingen.
Hintergrund ist das Vorgehen Kreitmayrs, der 2020 entschieden hatte, den Angehörigen des Kommandos die Möglichkeit zu anonymen und straflosen Rückgabe von Munition zu ermöglichen. Zuvor war bei der ersten vorschriftenkonformen Inventur in dem Eliteverband seit Jahren im Dezember 2019 festgestellt worden, dass seit Jahren Munition fehlte, obwohl die Unterlagen zu stimmen schienen.
Über die geplante Anklageerhebung berichtet dpa:
Die Behörde werfe ihm [Kreitmayr] unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Paragraf 40 Wehrstrafgesetz) vor, sagte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele am Freitag. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung.
Hintergrund ist laut Wegele, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. … Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen sagte auf Anfrage, es sei nicht vorgesehen, die Pressemitteilung dazu auf der Webseite der Behörde zu veröffentlichen.
Nach einem im vergangenen Jahr vorgelegten Untersuchungsbericht des Heeres wurde im KSK über Jahre gegen die Vorschriften der Streitkräfte zum Umgang mit Munition und Sprengstoffen verstoßen. Der Verbleib der mittlerweile erfassten fehlenden Munition lasse sich inzwischen auch nicht mehr aufklären. Der Abschlussbericht der Task Force Munition und sicherheitsempfindliches Gerät des Heeres war Teil der Gesamtuntersuchung der Eliteeinheit, die als Folge der Munitionsfunde bei einem Kommandofeldwebel des KSK im vergangenen Jahr eingeleitet worden war.
Zudem war bekannt geworden, dass Kreitmayr, bereits vor der Durchsuchung bei dem KSK-Angehörigen die anonyme Rückgabe von Munition ermöglicht hatte – ein Detail, dass der Generalinspekteur in seinen Zwischenbericht zu Untersuchung und Reform des Verbandes nicht aufgenommen hatte. Als Folge der Munitions-Sammelaktion war gegen Kreitmayr ein disziplinares Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden.
(Archivbild: Übergabe des Kommandos im Juni 2018 von Alexander Sollfrank, r., an Kreitmayr,l., in der Mitte der damalige Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Andreas Marlow – Foto KSK)
@ zulu1975 Ich bin aktiver Reservist. Mich kotzen diese Typen einfach nur an. Denn die reißen uns alle mit rein. Ich darf mir im Bekanntenkreis immer anhören, was denn bei uns los sei, wenn solche Typen auffliegen. Gibt ja etliche Beispiele. Und „ein paar Wenige“ haben Sie verstanden oder soll ich es Ihnen noch mal erklären?
@XYZ sagt: 06.02.2022 um 11:25 Uhr
Bitte unterstellen Sie mir keine Aussagen, die ich nicht getätigt haben. Ich habe vor allem sicherlich keine aktive Einflussnahme von Seiten der Bw behauptet.
Was ich sehr wohl behauptet habe, ist das auch rechts- und gesellschaftspolitische sowie karrieretechnische Erwägungen bei (politisch) komplexen Entscheidungsfindungen in der Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen können.
Zu dieser Aussage stehe ich. Alles weitere haben Sie hinein interpretiert.
@ Koffer 06.02.2022 um 11:23 Uhr
Schon klar, außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die „Unglaubliche Dimension der Skandale“ hat dies erfordert. In einigen Medien führte Schweinekopfparty, Munitionsdiebstahl, rechtsextreme Soldaten dazu, dass KSK von der Elitetruppe zur Skandaltruppe geworden ist.
Der „Zweck heiligt die Mittel” beinhaltet meist, dass man etwas Falsches tut, um ein positives Ergebnis zu erlangen und das gute Ergebnis dient als Entschuldigung für das Fehlverhalten.
Ob und wo es im KSK ein positives Ergebnis gab, überlasse ich Ihnen. Ich sehe es skeptisch, kann nur erkennen, das es ruhig geworden ist. Zum Reformprozess beim KSK besteht eisiges Schweigen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
Warum wir auch in schwierigen Zeiten unseren Werten treu bleiben müssen, ist in der Inneren Führung fest verankert
Die Munitions-Krise als auch alle anderen Fehlentwicklungen im KSK erforderten einschneidende Maßnahmen doch dürfen sie kein Freibrief für die Aushebelung unserer Prinzipen sein. Reicht von Vorwürfen, welche zur Anklage stehen bis zum Alkohol am Steuer.
Um das zu wissen, wird man ausgebildet und ausgewählt. Wenn man bewusst gegen Grundsätze verstößt, kann man nicht nach Entschuldigungen im Grenzbereich ringen, auch nicht „Zweck heiligt die Mittel”.
Wenn man den Anforderungen als militärischer Spitzenverantwortungsträger nicht mehr erfüllt, müssen Konsequenzen gezogen werden. Das sehe ich nicht. Auch nach der Querverschiebung zur SKB trägt er ja weiter Verantwortung.
Ein weiterer Aspekt:
„Es geht im Kern darum, wer was wann wusste“ diese auf alle Führungskräfte/- ebenen auszudehnende Frage ist für mich immer noch unvollständig beantwortet.
Mit Blick auf K., seinem Brief, seinem Führungsverhalten, ja auch Alkohol am Steuer, fällt mir ein:
„Den Pfeil, der Deinen Bogen verlässt und das Wort, das Deinem Mund enteilt,
kannst Du nicht mehr zurückholen.“ (Indianische Weisheit)
@Petra (med02)
Wenn Sie in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit (seT) eingesetzt sind ist eine Trunkenheitsfahrt grundsätzlich über den SiBe dem BAMAD gegenüber meldepflichtig und führt bei Wiederholung i.d.R. zum Aberkennen der Zuverlässigkeit und Einstufung als „Sicherheitsrisiko“, zumindest bei SaZ.
Im zivilen Bereich ist bei Legalwaffenbesitzern die WBK deshalb auch perdü.
@ Petra (med02):
Nein, »besorgte Bürger*Innen« möchten das Verfahren gegen BrigGen Kreitmayr gern zu einem Verfahren gegen das ganze KSK machen und dieses, wenn möglich, zerschlagen.
Die Kampagne ist zu durchsichtig, als daß man sie nicht sofort durchschauen würde.
@Normalo96 sagt: 06.02.2022 um 11:58 Uhr
„Der „Zweck heiligt die Mittel” beinhaltet meist, dass man etwas Falsches tut, um ein positives Ergebnis zu erlangen und das gute Ergebnis dient als Entschuldigung für das Fehlverhalten.“
Wie wir als das Thema erstmalig aufkam in den Kommentarspalten dieses Blogs ausführlich diskutiert haben, gibt es Kommentatoren, die das Verhalten von Gen Kreitmayr mit Blick auf die Munitionssammel/abgabe-Aktion nicht für ein „geheiligtes“ Mittel halten, sondern für ein „richtiges“.
Ich zähle mich zu diesen Kommentatoren, ich halte nach allem was ich bisher gehört habe diese Aktion für zielführend und zulässig. Ja geradezu geboten.
Von daher werden Sie verzeihen, dass ich Ihrer Argumentationslinie hier nicht Folge.
@DirkWege: Nein, ich verstehe sie nicht. Ich war aktiver Reservist und habe entsprechend meine Konsequenzen gezogen. Bei solchen Vorkommnissen, wie in diesen Fällen der letzten Jahre wollte ich nicht mehr Mittler in der Gesellschaft sein. Das könnten sie doch auch und schon müssen sie sich nicht mehr rechtfertigen und ärgern. Ist jetzt OT, aber wenn der VdRBw unter 100000 Mitglieder fällt, fallen die Bundeszuschüsse ganz oder teilweise weg und schon ist ein politisches Zeichen gesetzt.
@ XYZ sagt:
05.02.2022 um 23:32 Uhr
Stimmt, soweit es um die rechtliche Seite geht.
Ich meinte die tatsächliche. Anders ausgedrückt: Auch gerichtliches Disziplinarverfahren kann keine weiteren Beweismittel zutage fördern, wenn im Strafverfahren aus diesem Grund frei gesprochen wurde.
Der auf mich intransparent wirkende Umgang mit Gen K lässt schon verstehen, dass in diesem Zusammenhang die Worte Günstlingswirtschaft, Filz und Klüngeleien bei militärischen und zivilen Führungskräften verwendet werden. Stammtischniveau? Ja, kann sein, doch möglicherweise kommt dann doch noch was an das Tageslicht. Dann gibt es wieder Betroffenheit, rasch und laut. Aber eben nur dann.
Worte wie Führungsversagen werden hier nicht gern gesehen. Führung des KSK ist ein komplexer Prozess. In schwierigen Zeiten Innere Führung anzuwenden, Ziele zu entwickeln und zu erreichen, Aufgaben und Prozesse im KSK klug zu ordnen, etc- insgesamt viel bzw. mehr Verantwortung zu tragen -, gehört zu den Aufgaben des Kdr. KSK. Z.B. eindeutig illegale und illegitime Praktiken zu ächten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu implementieren, zu integrieren.
Nicht jeder entspricht dem. Das sollte klar benannt werden.
Ein Schaden für die BW entsteht aber, wenn im Raume steht, dass man nur den richtigen Dienstgrad haben muß, dann wird gern auch mal ein Auge zugedrückt. Insbesondere in sogeannten Grauzonen, wie Kann – Bestimmungen, dann werden vermutlich eher die mildesten Mittel genutzt.
Dazu kommt, man darf Gen K nicht zu sehr beschädigen oder in die Enge treiben. Was der Strudel, der sich bei seinem eventl. allmählichen Untergehen bildet, noch alles mitreißen wird, ist längst nicht abzusehen. An den „rettenden Strohhalm“ klammern sich eigentlich Ertrinkende in Seenot mangels eines soliden Seils, die in ihrer hoffnungslosen Situation nicht aufgeben und weiter auf eine – wohl nicht sehr wahrscheinliche – Rettung hoffen. Der letzte Strohhalm von Gen K kann auch Insiderwissen sein, zu seinen Vorgängern, zu seinen Vorgesetzten.
Man war in Berlin, Strausberg, Stadtallendorf und Calw (und den Dienstorten ehemaliger Kdr KSK und DSK) erst einmal so froh, eine zeitlang nichts zum Thema KSK und Gen K zu hören.
Jetzt geht das wieder los. Böse, böse Justiz, böse, böse Presse, böse, böse Blogger etc.
Kann man dort denken (heimlich sagen), doch die Chance ALLEN Fehlentwicklungen auf den Grund zu gehen, diese Chance liegt wohl nicht im BMVg, nicht in der Bundeswehr, nicht bei den Kameraden im Dienstgrad General vglw.
@Koffer (11:25 Uhr)
Und diese „rechts- und gesellschaftspolitische sowie karrieretechnische Erwägungen“ sollen also im luftleeren Raum stattfinden. Der nicht erkennbare Zusammenhang dieser Anwürfe zu genau diesem Verfahren wird dann wohl aus dem Nichts kommen…
Sie stellen haarsträubende Behauptungen auf, die nur zeigen, dass Sie offensichtlich nicht ansatzweise verstehen, wie die Justiz arbeitet und über was Sie überhaupt schreiben.
@ Koffer sagt:
06.02.2022 um 11:55 Uhr
Seien Sie sicher, dass die weiteren Karriereaussichten von BG Kr, oder gesellschaftspolitische Erwägungen in dem Strafprozeß keine Rolle spielen.
Letztere höchstens, wenn man die von eingesammelter/nicht eingesammelter/verschwundener Mun bzw. Waffen auch für „draußen“ ausgehende abstrakte Gefahr als solche bezeichnen will. Das berücksichtigt das Strafgericht bei der Strafzumessung auf jeden Fall.
Im übrigen hat XYZ zu solchen Erwägungen, die jedem zustehen, alles gesagt.
Deren weitere Verbreitung ohne fundierte Kenntnis sind charakteristisch für das Schwurblertum.
@ Koffer
„Möglicherweise will man es auch einfach aus rechts-„politischen“ Gründen vor Gericht bringen, damit es dort beendet wird, aber niemand der Staatsanwaltschaft vorwirft etwas unter den Teppich zu kehren.“
„Kamerad“ Koffer: Justitia ist auf beiden Augen blind und nicht nur auf dem „rechten Auge“. Ausnahmsweise soll das bewirken, dass alle unter dem Dach des deutschen Rechtsstaat Lebenden von der Justiz gleich behandelt werden, unabhängig von „politischen“ Erwägungen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie das verwirrt. Is aber so.
Ansonsten outen Sie sich mal wieder erkennbar als größter „Fanboy“ von Vorgesetzten, die über die Stränge schießen. Was treibt Sie eigentlich immer wieder zu solchen Verharmlosungen?
@XYZ sagt: 06.02.2022 um 18:02 Uhr
„Und diese „rechts- und gesellschaftspolitische sowie karrieretechnische Erwägungen“ sollen also im luftleeren Raum stattfinden.“
Welches menschliche Verhalten findet bitteschön im „luftleeren Raum“ statt? Menschliches Verhalten (und dazu gehört auch die Entscheidungsfindung von Staatsanwälten) ist immer ein Interaktion verschiedener Faktoren.
Auch deswegen ist der Staatsanwalt ja nicht gleichzeitig Inquisitor/Richter. Und auch deswegen gibt es Berufungs- und Revisionsinstanzen. Insgesamt bin ich von unserer Rechtspflege überzeugt. Aber wenn Sie bestreiten wollen, dass im Einzelfall auch Sonderinteressen und Zusatzüberlegungen bewusst oder unbewusst Entscheidungsfindung beeinflussen. Bitte, dass ist Ihre Meinung.
„Sie stellen haarsträubende Behauptungen auf, die nur zeigen, dass Sie offensichtlich nicht ansatzweise verstehen, wie die Justiz arbeitet und über was Sie überhaupt schreiben.“
Wenn Sie meinen. Ehrliche gesagt habe ich den Eindruck, dass Sie Dingen interpretieren, die ich weder gesagt noch gemeint habe, aber bitte schön, ich kann Sie ja nicht zwingen sich auf einen offenen Gedankenaustausch einzulassen.
Für mich wird das jetzt ehrlich gesagt auch etwas persönlich und unsachlich. Ich denke wir sollten das hier beenden.
Mir scheint, das ist langsam eine Klein-Klein-Klein-Debatte, die sich im Kreis dreht und teilweise in persönliche Auseinandersetzungen mündet. Gibt’s noch was tatsächlich Neues anzumerken oder sollte ich die Kommentare lieber schließen?
Ich frage mich nur eines: Wo war denn das Truppendienstgericht?
Normalerweise ist es so, das die Truppendienstgerichte lange schon Urteile ausgesprochen haben bevor ein Strafgericht überhaupt startet. Es wird ja Paragraph 40 Wehrstrafgesetz zu Grunde gelegt. Das disziplinare Voremittlungsverfahren hätte m. E. zwingend zu einer Abgabe an das zuständige Truppendienstgericht führen müssen. Unter Umständen muss hier die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die beteiligten des disziplinaren Voremittlungsverfahren nicht ebenfalls mit angeklagt werden müssen.
@Koffer:
Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren durch einen Disziplinarvorgesetzten ist – entgegen Ihrer Auffassung – weder zulässig, noch zielführend und angesichts der Gesamtsituation KSK – die ja auch dem Generalleutnant bekannt gewesen sein dürfte – schon gar nicht „geboten“.
Ich belasse es mal dabei, sonst würde es in der Tat vermutlich persönlich werden.
@Jan-Peter Brodersen sagt: 07.02.2022 um 1:25 Uhr
„Ich frage mich nur eines: Wo war denn das Truppendienstgericht?“
Bei laufenden strafgerichtlichen Ermittlungen halten sich Disziplinarvorgesetzte und WDA üblicherweise zurück und warten erst das Ergebnis ab. Das hat denn angenehmen Nebeneffekt, dass man auf die Tatsachenfeststellung des zivilen Verfahrens zurück greifen kann ;)
Mit Anklageerhebung ist ein (etwaiges) gerichtliches Disziplinarverfahren gem. § 83 WDO jetzt sogar zwingend auszusetzen.
„Normalerweise ist es so, das die Truppendienstgerichte lange schon Urteile ausgesprochen haben bevor ein Strafgericht überhaupt startet.“
Das entspricht nicht der üblichen Praxis!
Nur wenn aus Gründen z.B. der Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung ein schnelleres Handeln geboten ist, wird normalerweise die Strafgerichtsbarkeit überholt. Zudem sind die WDA und TDG derzeit reichlich langsam (aka überlastet), so dass die Staatsanwaltschaft hier häufig sowieso schneller ist.
Zu befürchten ist und bleibt, dass Neuigkeiten zu dieser Thematik nicht zu neuen Inhalten führen. Ich bin der Meinung, dass sich ein Großteil der Diskussion wieder um das dreht, was schon dutzendfach zu der Thematik gesagt wurde.
Meistens „pro KSK und alle anderen sind böse“ gegen „nieder mit dem KSK und alle die was positives dazu sagen sind böse“.
Inhaltlich bzgl. einer Anklageschrift diskutieren, die die meisten nicht kennen bzw. deren Inhalt hier nicht breitgetreten werden darf ist schwierig.
Tatsächlich kann man diese Diskussion hier wohl schließen, bis evt ein „mehr an belastbare Informationen“ öffentlich bekannt ist.
@ Jan-Peter Brodersen
… ich denke hier liegen Sie falsch.
Vgl § 83 WDO (Wehrdisziplinarordnung)
Die Meldungen über das KSK nehmen einfach kein Ende. Wobei klar ist, es wird noch immer Vergangenes abgearbeitet. Dabei entsteht gegenwärtig aber trotzdem neuer Druck und Erklärungsbedarf, dieser ist hinderlich für die dringend benötigte „ruhige See“ um das KSK wieder auf Kurs zu bringen. Es wäre wünschenswert, wenn sich Beteiligte/Betroffene darüber klar würden, welchen Eindruck sie vermitteln.
Welches Bild wird der Öffentlichkeit vermittelt, wenn Nomenklatur als Indiz für Rechtsschaffenheit angeführt wird?
Zu beurteilen bleiben einzig und allein die tatsächlichen Fakten, Erkenntnisse und Folgen. Der zuständige Staatsanwalt hat ausreichende Anhaltspunkte gefunden und eine Klage als gerechtfertigt angesehen. Daran gibt es nichts zu deuteln.
Ich glaube wir täten gut daran, wenn wir uns mit Kommentaren zurückhielten, die geeignet sind ein Zerrbild des Geschehens zu erzeugen. Gerade auch, wenn sich Bürger in diesem guten Blog informieren möchten. Diese Bürger haben Interesse an den Vorgängen und sind nicht nur sensationslüstern, darum wäre es doch ein gutes Anliegen klare Bilder zu vermitteln.
Fakten benennen und eigene Meinung als solche Kennzeichnen.
Es wäre schade, wenn der Kampf um die Deutungshoheit nach dem Motto stattfände: „Wer am lautesten schreit, hat am meisten recht.“
Meiner persönlichen Einschätzung nach ist es durchaus möglich, sich selbst in der eigenen Meinung mal zu hinterfragen und nicht stets als allein gültige Wahrheit zu verkaufen.
Letztlich merkt der Unbeteiligte auch, wenn jemand einfach nur rechthaberisch ist.
@ Ein Freund 07.02.2022 um 9:43 Uhr
Ich stimme Ihnen nicht zu. Der Hausherr überwacht das schon und schließt, wenn es zu persönlich wird oder es nicht weiterführt.
Doch es gibt einen nicht unerheblichen Mehrwert:
Es werden im Blog eben nicht nur Meinungen ausgetauscht. Ab und zu hilft die Auseinandersetzung im Blog selbst aber auch bei (stillen) Mitlesern den Erkenntnisgewinn einzuleiten oder gar zu beschleunigen.
Ich gehöre zu denen, welche insgeheim hoffen, dass man auch im BMVg und der BW Leute findet, welche sich hier Anregungen holen. Ich vermute, sie wissen, wie es teilweise um die Kritikfähigkeit im BMVg oder in der BW bestellt ist. Licht und Schatten. Ich gehöre leider zu denen, welche viel Schatten erleben. Getarnt mit großen Worten, wie neue Fehlerkultur oder, oder „na sagen sie doch mal ganz offen“, um dann zu erleben, das nicht die Kritik, der Hinweis sondern der Kritiker selbst angegangen wird.
Wenn Dinge nur in der Blase BMVg und (oder) BW bleiben, ist es nicht von Vorteil. Das was hingehört, z.B. vertraulich ist, okay! Doch vieles ist von öffentlichem Interesse und gehört auch dahin. So sollte man also das Thema KSK und die Leistungen, Fehler etc. der Kommandeure hier ansprechen. Aus sich heraus, also der BW selbst, wäre wohl weniger passiert oder auch aufgedeckt worden.
@ Fehlbesetzung:07.02.2022 um 10:35 Uhr
Ruhiges Fahrwasser für KSK, jetzt und heute, auch zukünftig, einverstanden:
Was ist aber mit denjenigen außerhalb des KSK, welche vermutlich ganz maßgeblich dazu beitrugen, dass sich das Eigenleben im KSK, mit all den bekannten Folgen, über Jahre entwickelte.
Was hören wir zur Verantwortung ehemaliger Kommandeure DSK, Insp’e Heer, etc.?
Was ist mit den ehemaligen Kdr’en KSK, welche K. einen teilweise Trümmerladen übergaben?
Für diese Herren ist offensichtlich schon jetzt „ruhige See“.
Kann es sein, dass nur K. allein im Feuer steht? Ich rede nicht vom Verfahren, sondern der tranparenten Aufbereitung der Rolle ehemaliger Vorgesetzter/ehemaliger Kommandeure, dies in der Bundeswehr selbst (ggf. auch BMVg)
Kann es sein, dass da nicht genau hingeschaut wird? Warum eigentlich?
[Nun gut, mein Hinweis scheint nicht wahrgenommen zu werden – jetzt wieder bei Null anzufangen und in den vergangenen 70 Kommentaren bereits angebrachte Überlegungen wieder neu aufzugreifen, hilft der Debatte nicht weiter. Sinnvollerweise schließe ich die Kommentare. T.W.]