Fürs Archiv: Deutliche Steigerung der Covid-Infektionen in der Truppe (Update 12.11.)
Die aktuellen Covid-Infektionszahlen unter den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind zwar, darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen, nicht repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland – schon allein angesichts der unterschiedlichen Altersgruppen in der Gesamtbevölkerung. Sie sind allerdings dennoch ein Indikator für die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie; und wenig überraschend gehen diese Zahlen ebenfalls steil nach oben.
Fürs Archiv deshalb die Entwicklung seit Anfang November nach den Zahlen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, nur für Soldatinnen und Soldaten, nicht für Zivilbeschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (in umgekehrt chronologischer Reihenfolge):
11. November
aktuell bestätigte Fälle: 683, kumulativ: 9249,
kumulativ genesen: 8564, kumulativ verstorben: 2
10. November
aktuell bestätigte Fälle: 597, kumulativ: 9145,
kumulativ genesen: 8546, kumulativ verstorben: 2
9. November
aktuell bestätigte Fälle: 542, kumulativ: 9052,
kumulativ genesen: 8509, kumulativ verstorben: 2
8. November
aktuell bestätigte Fälle: 521, kumulativ: 9021,
kumulativ genesen: 8498, kumulativ verstorben: 2
5. November
456 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8908,
davon kumuliert genesene Fälle: 8450, Tote kumuliert: 2
4. November
417 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8850,
davon kumuliert genesene Fälle: 8431, Tote kumuliert: 2
3. November
377 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8782,
davon kumuliert genesene Fälle: 8403, Tote kumuliert: 2
2. November
356 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8742,
davon kumuliert genesene Fälle: 8384, Tote kumuliert: 2
und zum Vergleich von Anfang Oktober:
1. Oktober
171 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8193,
davon kumuliert genesene Fälle: 8020, Tote kumuliert: 2
Die vor etwa einem Jahr erreichte Zahl von deutlich mehr als 700 Infektionsfällen ist zwar noch nicht erreicht – wenn sich der Trend fortsetzt, scheint das allerdings nur eine Frage der Zeit: In den gut zehn Tagen seit Anfang November hat sich die Zahl fast verdoppelt.
Update 12. November: Schon einen Tag später ist es gekommen wie absehbar – die neuen Zahlen:
aktuell bestätigte Fälle: 791, kumulativ: 9390,
kumulativ genesen: 8597, kumulativ verstorben: 2
(evtl. ist das die bislang höchste Zahl tagesaktueller Fälle; bislang noch nicht ganz eindeutig)
In der vergangenen Woche hatte ein Sprecher des Ministeriums dafür mögliche Gründe genannt, unter anderem das militärtypische enge Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften und damit weit mehr enge physische Kontakte als im zivilen Bereich.
Weiterhin hat die Bundeswehr keine Gesamtstatistik, wie viele ihrer Soldaten die erste, zweite und inzwischen auch dritte Corona-Impfung erhalten haben. Auch im Hinblick auf eine mögliche Verpflichtung der Soldatinnen und Soldaten, eine solche Impfung zu dulden, gibt es keine neuen Nachrichten. Weiterhin läuft dafür das Schlichtungsverfahren zwischen Ministerium und Personalvertretung.
Statt dessen gab es bereits im September einen Impfaufruf an die Truppe, der in diesen Tagen um einen Aufruf zur Booster-Impfung ergänzt wurde. Allerdings könnte es nach Einschätzung des Ministeriums nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik sein, wenn diese Impfaufrufe bekannt werden – deshalb wurden sie als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.
Wäre lustig, wenn es mal zu einem Einsatz in einem impfpflichtigen Ausland kommt und einige Bundeswehr-Soldaten deshalb nicht einreisen dürfen.
Wenn es nicht so traurig wäre.
[Ehe sich der Irrtum festsetzt: Für Auslandseinsätze gilt bereits, wie hier mehrfach berichtet, eine Covid-Impfpflicht. T.W.]
zum letzten Satz:
so geht Satire!
Letzteres heißt noch nichts – es gibt Kreise, die jedes Dokument und Mail als VS/NfS einstufen. Sogar den frei aushängenden Abfallplan oder Sachen die PersDat sind …
Mal positiv spekuliert: Kann Einstufung Fürsorge sein?
Vielleicht möchte das BMVg ja einfach nur einerseits der STIKO Empfehlung für Boosterimpfungen nur bei älteren nicht öffentlichkeitswirksam widersprechen, hat aber andererseits ob der rasant steigenden Zahl an Infektionen (siehe Auflistung des Hausherren) in den eigenen Reihen erkannt, dass ein weiteres „Abwarten“ bis diese Empfehlung dann (absehbar, aber halt erst „irgendwann“) auf alle Altersbänder erweitert wird, nicht hilft?
In diesem Fall könnte eine solche Einstufung ja auch einfach der Weg des „geringsten Übels“ sein – damit wenigstens im eigenen Verantwortungsbereich irgendwas passieren kann – während der Rest der Republik in staunender Duldungsstarre weiter die 50.000+ Infektionen je Tag, Tendenz steigend, passiv verfolgt.
Davon unabhängig aber passend ist der fortdauernde „Schlichtungsprozess“ zur Impfpflicht für Soldaten in der Tat ernüchternd.
Die Welt dreht sich unerbittlich weiter, immer. Einen „Ordnungshalt“, egal wie angenehm dieser allen Verhandelnden und Konsensbildenden gerade wäre (in welchen Gesprächsgruppen auch immer…), wird es nicht geben.
Trifft man keine Entscheidung, dann fällt sie irgendwann von selbst. Dann wurde leider umsonst „verhandelt“ – und man muss halt mit dem leben was kommt.
-my 2 cents
Zitat:
„Allerdings könnte es nach Einschätzung des Ministeriums nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik sein, wenn diese Impfaufrufe bekannt werden – deshalb wurden sie als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.“
Das kann ich gut nachvollziehen. Was soll man auch von der politischen Führung einer Armee halten, die nicht in der Lage ist eine Impfpflicht für die eigenen Soldaten durchzusetzen.
@Georg
„Was soll man auch von der politischen Führung einer Armee halten, die nicht in der Lage ist eine Impfpflicht für die eigenen Soldaten durchzusetzen.“
Stimmt uneingeschränkt-leider!
Trennung-
„Weiterhin läuft dafür das Schlichtungsverfahren zwischen Ministerium und Personalvertretung.“
Eine Personalvertretung die vermutlich im Home-Office weitere Fortschritte in der Umsetzung, Pardon, Befehlsgebung behindert?
Vielleicht sollte der ein oder andere, aus den feinen Personalvertretungen mal wieder Truppenluft schnuppern um wieder klaren Verstandes zu sein!
Bei der Gesundheit der Truppe hört (nicht nur bei mir) der Spaß sehr schnell auf!
Kleines Beispiel aus der Truppe (Anruf gestern):
„Hallo Herr…sind sie geimpft und wollen sie eine Booster Impfung?“
„Ja klar…meine 6 Monate sind um, wann soll ich mich melden?“
„Was hatten sie für einen Impfstoff“
„Moderna“
„Oh…ja dann wird es wohl vor Januar nix“
Ich hatte mich bisher weder um einen Booster bemüht, noch habe ich Sorge das ich in den nächsten Tagen am Beatmungsgerät hänge und ob/wann ich meinen Bosster bekomme ist mir relativ egal. Aber diese „Operation Booster“ hat so ein bisschen was von „Headless Chicken“!
Immerhin ist gestern auch die Weisung des GI mit der Trageerlaubnis für Tarndruckaufschiebeschlaufen mit weißen und goldenen Dienstgradabzeichen gekommen. Und jetzt sag mir mal einer wir hätten unsere Prioritäten nicht in der richtigen Reihenfolge! Es geht voran!!!!!
Das kommt ja nun nicht so überaschend, am Ende ist die Bw ja auch ein „Spiegelbild der Gesellschaft“ wie man so schön sagt.
Und da viele Bw-Angehörige ja auch Kinder im kita-und schulpflichtigen Alter haben, sind Sie Zuhause dem ausgestzt was die Kids alles mit Heim schleppen. Und dort hat man sich ja politisch für die Option „Durchseuchung“ entschieden. Da hilft irgendwann auch die beste Impfung nicht mehr.
Dass mittlerweile innerhalb der Dienststellen die Covid-Maßnahmen allenfalls noch halbherzig durchgesetzt werden, dürfte auch seinen Teil dazu beitragen.
Dazu reicht mir der Blick hier in unseren Instandsetzungsbetrieb: trotz eindeutiger Weisung, mit Erkältungssymptomen nicht zum Dienst zu erscheinen, schnieft und hustet es hier in den Hallen in jeder Ecke. Vom korrekten Tragen eines MNS fange ich gar nicht erst an.
@Kanonenonkel 120829Anov21
Zu ihrem letzten Absatz fällt mir nur ein.
1.) Führungsversagen
2.) Fehlendes Durchsetzungsvermögen
3.) Befehlsverweigerung
Den Dreh mit der VS-NfD-Einstufung haben leider viele in der Bw leider nicht raus. Wenn der VS-NfD-eingestufte Ablaufplan für das Sportfest offen am schwarzen Brett hängt, ist das ja streng genommen schon ein Sicherheitsvorkommnis.
@ IamGroot sagt:12.11.2021 um 6:51 Uhr
„Was hatten sie für einen Impfstoff“
„Moderna“
„Oh…ja dann wird es wohl vor Januar nix“
Seltsam, bei uns ist es gerade umgedreht. Wir können in unserer DstSt gerade Moderna, aber noch nicht BioNTech bekommen. Scheint regional unterschiedliche Impfstoffangebote zu geben…
Zum Thema Impfpflicht für Soldaten:
Wer schon ein paar Tage dabei ist sollte wissen, dass es die Impfpflicht
für Soldaten erst seit den ersten
Durchgängen NRF gibt, als man
merkte, dass es lange dauert, den
dafür geforderten Impfstatus zu
Beginn der Standby-Phase zu
gewährleisten.
Wenn man z.T. bei Null anfangen
musste, was oft der Fall war, insbesondere bei Soldaten aus
den alten BL.
Denn … bis zu diesem Zeitpunkt
gab es in der Bw keine Impfpflicht
ohne auf einer SBL für einen möglichen Auslandseinsatz zu stehen.
Lösung der Juristen…
Schaffung des Einsatzprofils
Hilfs- u. Katastropheneinsatz INLAND
mit dem Basisimpfschutz
Und diesem Einsatzprofil wurden
alle Soldaten zugeordnet und sind
somit zum Basisimpfschutz verpflichtet.
Effekt…
Ich muss Soldaten für NRF und sonstige Auslandseinsätze nur
die ergänzenden Impfungen geben.
DAS ist die Ausgangslage.
Wenn also Corona verpflichtend
für alle Soldaten werden soll,
würde es wie Influenza in den
Basisimpfschutz aufzunehmen sein.
Kann man machen…und ich bin auf
Grund der Lageentwicklung dafür.
Aber dann hat dies genauso für alle
sonstigen „Diener des Staates“ zu gelten. Sprich für alle Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes.
Denn ist gibt vor den genannten
Hintergründen kein Sachargument
ALLE Soldaten zu verpflichten, ohne
das sie für einen KONKRETEN Auslandseinsatz geplant sind…
… z.B. Polizisten, Lehrer, Krankenhauspersonal, Pflegekräfte … die ebenfalls in engem Menschen-kontakt sind, letztere sogar im Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen, aber nicht… OBWOHL sie von der
Katastrophe im INLAND – Corona –
genauso betroffen sind … wie die Gruppe der Soldaten.
Und dies wissen auch die Juristen
im BMVg… schließlich geht es hier
um einen Eingriff in die körperliche
Unversehrtheit.
@Felix2
Wenn ich Ihren Beitrag so lese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, Sie sprechen von NRF ab 2015. Dabei ist das ein alter Hut, NRF gibt es sei 2003. Davor gab es AMF, seit 1960 bis Ende 2002.
Und überall war Impfung Pflicht. Das ist nun wahrlich keine „Erfindung“ der letzten Jahre. Es wird nur heutzutage mehr Gewese darum gemacht.
Ich bin zwar nicht ganz sicher, was mit dem streng geheimen Impfaufruf gemeint ist.
Allerdings haben die Ministerin, der GI und die Beteiligungsgremien am 14. September einen „Aufruf zur Impfung an alle Angehörigen der Bundeswehr“ versandt.
Der Inhalt liest sich nicht gerade geheimhaltungsbedürftig aber vielleicht übersehe ich ja was.
Auszug:
„Bei der Eindämmung der Pandemie „COVID-19“ ist die Schutzimpfung gegen das Coronavirus weiterhin von entscheidender Bedeutung.
Mit der jetzt dominierenden Delta-Variante ist das Risiko einer Infektion wieder erheblich gestiegen. Grund hierfür ist insbesondere eine frühere und höhere Viruslast bei Infizierten. Ohne Schutzmaßnahmen infiziert eine infektiöse Person durchschnittlich etwa sechs weitere Menschen. Der beste Schutz ist und bleibt hier eine Schutzimpfung gegen Covid-19.
Zwar schließt auch eine Impfung ebenso wie eine durchgemachte Erkrankung eine Infektion der eigenen Person oder die Ansteckung anderer nicht gänzlich aus. Die Risiken reduzieren sich jedoch im Verhältnis zu Nichtgeimpften auf einen Bruchteil. Auch die Auswirkungen bei einer eigenen eventuellen Erkrankung sind deutlich geringer. Alle, die sich impfen lassen, schützen damit nicht nur sich selbst, sondern übernehmen Verantwortung ganz direkt auch für jeden anderen Mitmenschen.
Wir rufen Sie von daher – so Sie noch nicht geimpft sind – auf: Schaffen Sie Sicherheit für sich, Ihre Familie und Freunde, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihre Kameradinnen und Kameraden und nutzen Sie die vorhandenen Impfangebote auf kommunaler Ebene, in der truppen- oder hausärztlichen Versorgung oder den Impfzentren des Bundes. Jetzt ist noch ausreichend Zeit, um den zu erwartenden und prognostizierten Entwicklungen im Herbst zum Wohle aller zu begegnen.“
[Ja, das ist ein Grundproblem, gerne werden „streng geheim“ und „Nur für den Dienstgebrauch“ schlicht verwechselt… Yep, das ist der Aufruf, aber nach Einschätzung des Ministeriums ist die öffentliche Kenntnisnahme möglicherweise nachteilig für die Bundesrepublik. T.W.]
@Pro-Fritz
Nein, ich spreche nicht von NRF ab 2015… sondern aus seinen Anfängen
NRF 1 … 6.
Ich bin schon ein paar Tage länger dabei… ;-)
Und es geht nicht darum, dass Impfen
Pflicht war…
…sondern in welchem Umfang und
unter welchen rechtlichen Rahmen-bedingungen.
Und vor der Einführung des Basisimpfschutz … Ende der 2000’er…
gab es, außerhalb (!) der Vorbereitung für einen Auslandseinsatz, im INLAND keine (!) Impfpflicht für Soldaten.
Ausnahme: Tetanus
D.h. wer auf eine SBL Ausland/NRF
gesetzt wurde, unterlag erst ab diesem (!) Moment der Impf-/Duldungspflicht.
Und hier hat sich gezeigt, dass viele
Soldaten nicht einmal die Impfungen
hatten, die zivil empfohlen werden.
D.h. es musste oft erst mal der Basisimpfschutz hergestellt werden…
plus dann der Zusatz Einsatzland/NRF.
Und weil dies deutlich zu lange dauerte… und bis zum Beginn des Einsatzes/der Standby-Phase oft nicht realisiert werden konnte, wurde das rechtliche Konstrukt der „Einsatzkategorie“
Hilfs- u. Katastropheneinsatz INLAND
geschaffen…
+ Einführung Basisimpfschutz für Alle
Deshalb ist die Behauptung, dass Soldaten „schon immer“ einer
umfassenden Impfpflicht unterlagen,
nicht korrekt.
Es bedurfte zur Einführung nur keiner
Gesetzesänderung, da das Soldatengesetz dies bereits ermöglichte.
Übertragen auf z.B. die Beamten, die ebenfalls Grundrechts-einschränkungen unterliegen, bedeutet dies, dass es „nur“ einer
dem Soldatengesetz entsprechenden
Ergänzung des Bundesbeamtengesetz
bedarf. Wobei man hier ja, auf Grund des Eingriffs in den Kernbereich des GG, die Duldungspflicht auf Impfungen
beschränken könnte, die im Rahmen
der Bekämpfung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ notwendig sind.
Das es „nur“ dieser Gesetzesänderung
bedarf, kann man in diversen rechtlichen Ausarbeitungen, z.B. des DGB und des WD des DBT, nachlesen.
@0815
Als Soldat ist man zur Kameradschaft und zum Bekenntnis der FDGO verpflichtet. Beteiligung und Mitbestimmung ist ein zentrales Element unserer FDGO.
Geht es hier um einen mitbestimmungspflichtigen Befehl?
Was ist die Rolle des BMVg/IBuK?
Über welche „Personalvertretung“ reden Sie?
Wie kommen die Soldaten das Gremium?
„Eine Personalvertretung die vermutlich im Home-Office weitere Fortschritte in der Umsetzung, Pardon, Befehlsgebung behindert?“
Was wissen Sie über „die Personalvertretung“ deren von der Truppe gewählten Mitglieder?
Wo und wann behindert die PV Befehlsgebung?
Der Befehl kann sofort erteilt werden!
„Vielleicht sollte der ein oder andere, aus den feinen Personalvertretungen mal wieder Truppenluft“
Als jene, die dort einen Beschluss gefasst haben sind in der Überzahl aus der Truppe!
„… klaren Verstandes zu sein!“
Sehr übergriffig und unsachlich.
„Bei der Gesundheit der Truppe hört (nicht nur bei mir) der Spaß sehr schnell auf!“
Kennen Sie den gefassten Beschluss und die Inhalte?
Die Lage holt die Bw ein:
„CORONA-EINSATZ DER BUNDESWEHR: Ungeimpfte Soldaten im Hilfseinsatz? Bis zu 12.000 Soldaten sollen wieder Hilfe in der Corona-Pandemie leisten. Doch rund ein Viertel von ihnen ist nicht geimpft. Jetzt wird über eine „Duldungspflicht“ für die Impfung nachgedacht.“ FAZ.net
So schnell kann das gehen.
[Pardon, nix „so schnell kann das gehen“ – über die Duldungspflicht wird seit mindestens einem halben Jahr nachgedacht, wie auch hier mehrfach berichtet. T.W.]
@TW
Ich meine, daß dies nun tatsächlich auch Auswirkungen auf den „erweiterten“ Grundbetrieb in der Heimat hat (also keine Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen).
@TW und Thomas Melber
Die seitens FAZ erfolgte Verknüpfung der beiden eigentlich getrennten Sachverhalte zwischen neuerlicher Erhöhung des Kontinentes für kurzfristige Hilfeleistung im Rahmen der Amtshilfe Inland und Impfquote der Soldaten ist gar nicht so uninteressant.
Es stellt sich hier nämlich jetzt die Frage, ob ein Soldat, der im Rahmen dieses Kontinentes eingesetzt werden soll, eine Impfung dulden muss oder nicht. Nach aktueller Sachlage nicht, da kein Auslandseinsatz oder einsatzgleiche Verpflichtung.
Nicht einmal die Abfrage des Status wäre ja – wie im Faden zuvor ausgiebig diskutiert – zulässig, da für den Inlandsbetrieb irrelevant und persönlicher Datenschutz.
Kann ein Soldat, dessen Impfstatus hinsichtlich Corona-Schutzimpfung unklar ist, denn dann überhaupt (auch im Rahmen der Fürsorge für diesen und andere) für die Amtshilfe herangezogen werden?
Wie sieht denn im Ernstfall die Konsequenz aus, wenn über die Führungsstrukturen der Bundeswehr die Befehlsgebung ergeht „Verband / Einheit xyz stellt tröllfpfirsich PAX für Amtshilfe bei Kommune / Altenheim / Krankenhaus / Testzentrum abc ab morgen 08:00“ und der arme Verbands-Einheitsführer muss melden „Die Leute wären ja da, aber….“
[Ja, diese Frage stellt sich, und ich bin auf die praktische Umsetzung gespannt. T.W.]
@Fux
Sie können auch für die Amtshilfe ein Anforderungsprofil erstellen. In diesem können sie ein Impfschema inkl. Covid-19 hinterlegen. Damit stellen sie eine dienstliche Notwendigkeit in Verbindung mit der höheren Gefährdung her.
Da dieses Anforderungsprofil überprüft und oder hergestellt werden muss gehts dann seinen Weg.
Wird man so jetzt auch den letzten wehementen “Bedenkenträger” mit der Duldungspflicht einfangen? Wahrscheinlich nicht – dann wird’s in Einzelfällen eben ein anderer machen. Zumindest kann man aber so aus Fürsorge verhindern, dass ungeimpfte Soldaten hier eingesetzt wird.
@Fux sagt: 15.11.2021 um 18:50 Uhr
„Nicht einmal die Abfrage des Status wäre ja – wie im Faden zuvor ausgiebig diskutiert – zulässig, da für den Inlandsbetrieb irrelevant und persönlicher Datenschutz.“
Nein, das war nicht Position im bisherigen Faden.
Nach aktueller Rechtsauslegung des BMVg ist eine unterschiedslose (!) Befragung aller Soldaten im Inland nicht zulässig.
Sehr wohl kann aber für einen konkreten Auftrag oder in einem konkreten Zusammenhang eine Befragung (mit Verpflichtung zur Wahrheitspflicht) durch die hierfür zuständigen Stellen im angewiesenen Verfahren (also im Regelfall durch den SanDst) zulässig sein.
Ob der InspSKB dies nun in der Abwägung der verschiedenen Schutzgüter bei der Covid-Amtshilfe für geben sieht müsste man einzeln betrachten. Hier wäre ggf. auch eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Teilaufträgen in der Amtshilfe zu machen (ggf. könnte also die Abwägung bei Hilfe im Altenheim anders ausfallen als beim Telephondienst beim Amtsarzt).
@ELAHAN
ZITAT: „Als Soldat ist man zur Kameradschaft und zum Bekenntnis der FDGO verpflichtet.“
Wo genau ist denn hier der Zusammenhang zum Sachverhalt?
Hört Kameradschaft und die Pflicht zur Gesunderhaltung damit auf, das sich Impfgegner und sonstige Aluhutanbeter in Uniform individuell-egoistisch verhalten dürfen? Wo ist das Ende der Fahnenstange erreicht?
Ich habe keine Lust mehr auf billige Erklärungsversuche derer, denen ihr egoistisches Verhalten wichtiger ist als das Gemeinwohl.
Wir haben hier Menschen für den Extremfall auszubilden. Da bleibt wenig bis kein Freiraum für „Wünsch Dir was“.
Ich zitiere TW: „Weiterhin läuft dafür das Schlichtungsverfahren zwischen Ministerium und Personalvertretung.“
Wie klingt das für diejenigen, die tagtäglich am Soldat arbeiten?
In der breiten Masse klingt es genau so, wie immer. Befehlsgebungen werden durch die PV zu oft zeitlich verschleppt oder gar inhaltlich kaputtgeprüft.
ZITAT: „Beteiligung und Mitbestimmung ist ein zentrales Element unserer FDGO.“
Schön. Was hilft uns dies in der aktuellen Situation ? Nichts…außer weitere zeitliche Verzögerungen.
„Als jene, die dort einen Beschluss gefasst haben sind in der Überzahl aus der Truppe!“
Sind oder waren? Die jenigen die ich erleben musste waren so weit weg von der Truppe, mit sich selbst so wichtig beschäftigt das jegliche praxisorientierte Haftung verloren war. Danke, aber darauf kann ich verzichten.
Habe keine PV gewählt, also nicht meine Schuld! Warum keine PV gewählt…ich unterstütze niemanden dem die Heimatnahe Verwendung (oder die „Unversetzbarkeit“) wichtiger ist als alles andere. Klischee? May be…
by the way; ich hatte geschrieben: „Vielleicht sollte der ein oder andere,…“
Dies ist keine generelle Unterstellung oder Pauschalisierung, wenn auch sehr deutlich „etwas“ angesprochen. Also sollte jemand aus der PV, der ordentliche Arbeit leistet, auch gar nicht darauf „anspringen“ ;-)
Nichts für ungut. Wir weichen von eigentlichen Thema „deutliche-steigerung-der-covid-infektionen-in-der-truppe““ ab.
Ihre Meinung, ihr Standpunkt. Meine Meinung, mein Standpunkt, meine Entscheidung und Verantwortung.
Daher brauche ich aus der Bewertung den Inhalt des Sachverhaltes nicht genau zu kennen oder gelesen zu haben.
Der Satzbaustein „Schlichtungsverfahren“ sagt m.E. alles dazu aus.
Was ist wenn die nicht wollen?
Werden die dann rausgeworfen?
Aktuell sieht es ja auf dem Arbeitsmarkt recht gut aus.
Es ist vorstellbar das die Renitenten da einfach die Reißleine ziehen.
Im Extremfall machen die ihre erlangten Fähigkeiten im Ausland zu Geld.
Im Pflegebereich ist es ja schon so, das viele sich was neues gesucht haben.
Einerseits wegen der Arbeitsbelastung andererseits wegen des Druckes zur Impfung.
@Koffer und Jas:
Ihre Argumentation hilft aber dem armen Verbands-/ Einheitsführer am Ende der Nahrungskette heute nicht weiter.
Wenn nicht unterschiedlslos der Status abgefragt werden darf, dann wäre „auf Vorrat“ nach meinem Verständnis derzeit nicht möglich.
Zuweisungen von Bereitschaftsgraden und Aktivierung für die Amtshilfe Inland erfolgen aber wie seit über einem Jahr gelebte Praxis innerhalb weniger Tage teilweise Stunden.
Und wenn erst dann für den konkreten Auftrag der Status abgefragt werden darf und der betreffende Soldat wahrheitsgemäß gemäß „Nein, Herr Hauptmann“ meldet, wäre er mit dann erst herzustellendem Impfstatus frühestens zu Weihnachten verfügbar/ einsetzbar. Im schlimmsten Fall meldet der beauftragte Einheitsführer dann „Einsatz nicht durchführbar“. Unschön für die Einheit, den Verband, …, die Bundeswehr in Gänze.
Auch ist es für die koordinierenden Stellen im Kommando Territoriale Aufgaben aber auch für den Truppensteller sicher wenig praktikabel, wenn man für Amtshilfeantrag Nr. 12478 mit Vorgabe „vollständig geimpft“ im Altenheim 4 Soldaten aus Einheit a und 2 Soldaten aus Einheit b sowie 7 Soldaten aus Einheit c zusammenklauben muss, während für Amtshilfe Antrag Nr. 12479 ohne Vorgabe „vollständig geimpft“ in der Amtsstube dann auch jeder andere möglicherweise in Frage kommt (wobei hier wiederum der Fürsorgeaspekt gegenüber dem ungeimpften Soldaten zum Tragen kommt).
Ich habe starke Zweifel, ob diese Inkonsequenz im hohen Hause mit dem Hauptprozess „einsatzbereite Kräfte bereitstellen“ für den (nun seit 1 1/2 Jahren völlig überraschend und unerwartbar) grundsätzlich möglichen Amtshilfeeinsatz im Inland für beinah alle Soldaten aller Ebenen in Übereinstimmung zu bringen ist.
Die Problematik der Personalvertretung, ist die Problematik der Wiederwahl der (teilweise) freigestellten Soldaten in Personalvertretungen.
Wenn der Personalvertretung nur an dem Wohl und Wehe der Dienststelle, deren Auftrag und deren Personal gelegen wäre, dann hätten wir die genannten Probleme nicht.
Das der Dienstherr in Form des Dienststellenleiters, Kdrs, usw manchmal etwas Anderes will als das betroffene Personal ist in der Natur der Sache. Dann versucht die Personalvertretung eben einen Ausgleich der Interessen herzustellen. Das nennt sich „Demokratie“ und wird im Bundestag täglich vorgeführt.
Ein Problem wird es erst, wenn die Personalvertretung Bedenken Einzelner, z.B. Querdenker, Impfgegner, Coronaleugner, Endzeitenthusiasten als allgemeine Position der vertretenen Soldaten beim Dienstherrn durchsetzen will. Das größere Problem liegt also bei den durchsetzungsfähigen Köpfen der Personalvertretung, die ihrem Klientel erklären müssen, was die Position der Mehrheit der vertretenden Soldaten ist und diese Position auch konträr gegenüber Querdenkern unter den zu vertretenden Soldaten argumentativ aktiv durchsetzen müssen.
Und das Ganze ohne Ansehen auf mögliche Verluste für die eigene Person bei einer event. Wiederwahl !
@all
Habe einen neuen Thread zu dem Thema aufgemacht:
https://augengeradeaus.net/2021/11/fast-doppelt-so-viele-corona-infektionen-in-der-truppe-wie-vor-einem-jahr/
@0815
Ich halte es für unkameradschaftlich ohne Detailkenntnis Vertrauenspersonen etwas zu unterstellen.
Die Ministerin hätte die Impfung für Soldaten befehlen können und sie hätte es tun sollen.
@ELAHAN
Den Vertrauenspersonen hab ich ja auch keine Vorwürfe, Konkret, gemacht!
Ich wiederhole: „Vielleicht sollte der ein oder andere,…“
-Trennung-
Zitat: „Die Ministerin hätte die Impfung für Soldaten befehlen können und sie hätte es tun sollen.“
Volle Zustimmung!
Woran scheitert es also? Durchsetzungsvermögen etwa oder an Widerständen aus den Personalvertretungen?
@0815
„Den Vertrauenspersonen hab ich ja auch keine Vorwürfe, Konkret, gemacht!“
Ja, nicht konkret sondern umschrieben, aber es geht um die VP.
Wer ist denn in der Schlichtung mit der Ministerin?
Kurzer Tipp, es sind nicht die Personalräte!
@ Elahan
Sie meinen also der Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) ist Schuld an der Misere.
Wenn vertritt der GVPA ? In der Masse die Kampf- und die Kampfunterstützungsverbände aller TSK, also die nicht personalratsfähigen Dienststellen.
Das heißt also nach ihrer Logik, die Vertrauenspersonen der kämpfenden Truppe stellen sich gegen eine Impfpflicht, oder wie meinen Sie das ?
PS: Natürlich könnte man punktuell einen gewissen inneren Zusammenhang herstellen. Wo, bzw in wlechen Verbänden sind in der Vergangenheit die größten Vorfälle mit Rechtsradikalismus, Neue Rechte und menschenverachtenden Rituale gewesen ?
@all
Ich hätte die Bitte, dass die Mutmaßung über das Verfahren, die Rolle GVPA und damit einhergehend auch das Bashing erstmal ein- oder zumindest zurückgestellt werden.
Ich sehe ein bisschen das Problem, dass die Personalvertretung (gesetzlich) gehindert ist, zum Verfahren und auch nur zu den Gründen für ihr Vorgehen öffentlich etwas zu sagen – und nach div. Gesprächen habe ich den Eindruck, dass es nicht stumpfe Impfgegnerschaft ist, die sich da Bahn bricht.
Vielleicht gibt’s, wenn die aktuelle Schlichtungsrunde durch ist, da ein bisschen mehr Klarheit. Derzeit ist es viel Stochern im Nebel, und die Stocherstange trifft nicht unbedingt die Richtigen. Danke.
@T.W.
Autsch, verdammte Stocherstange! smiley
@Georg
ZITAT
PS: Natürlich könnte man punktuell einen gewissen inneren Zusammenhang herstellen. Wo, bzw in wlechen Verbänden sind in der Vergangenheit die größten Vorfälle mit Rechtsradikalismus, Neue Rechte und menschenverachtenden Rituale gewesen ?
Werter Georg!
Da ich genau einer dieser Truppengattungen angehöre und demnach ihr Klischee bedienen darf, melde ich ihnen:
Fehlanzeige. 95% Vollschutz…ohne Murren, ohne Zögern und ohne irgendwelche Weltverschwörungstheorien.
Habe nur ich den Eindruck, dass auf ungenügenden Daten diskutiert wird?
Soweit mir bekannt, ist die Infektionsinzidenz, also die Anzahl der PCR-Positiven, nicht mehr das Maß für Maßnahmen. Dies ist mWn die Hospitalisierungsrate. Gem. eines Vorschlags des RKI für die Arztmeldung für „Meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 IfSG“ – https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Arztmeldungen/arztmeldung_vorschlag_des_rki_word.docx?__blob=publicationFile (darf ich hier aufs RKI verlinken?) sollen diese extra für die Bundeswehr (getrennt nach
Soldat/Bundeswehrangehöriger
Zivilperson (untergebracht/tätig in Bundeswehreinrichtung))
zusammen mit dem Impfstatus gemeldet werden.
Je nach Status dieses Dokuments könnten/müssten die entsprechenden Daten also vorliegen. Gem. https://www.hameln-pyrmont.de/media/custom/2749_5074_1.PDF?1627025019 scheint das Dokument im Live-Betrieb zu sein.
Leider sind in der Zusammenstellung z.B. die – für eine Beurteilung nicht besonders hilfreichen – kummulierten Todesfälle nicht aber die PCR-Positivzahlen (getrennt nach Verdacht/Klinische Diagnose) und die Hospitalisierungsrate jeweils getrennt nach geimpft/ungeimpft angegeben. Gem. der Arztmeldung müssten diese Daten vorliegen.
Kucheln oder Startpagen bringt hierzu nichts Erhellendes. Kann hier jemand die Lücken stopfen?