Bundeswehr ändert Covid-Regeln für Afghanistan-Rückkehrer: Nun doch keine zwingende Quarantäne

Die Bundeswehr hat die Bestimmungen für eine Covid-Quarantäne der aus Afghanistan zurück verlegten Soldaten abgeschwächt. Die Soldatinnen und Soldaten, die bereits einen vollständigen Impfschutz haben, müssen nun doch nicht in Quarantäne – so lange es keinen erneuten positiven Coronavirus-Test im Kontingent gibt.

Am (gestrigen) Montag war bekannt geworden, dass die Bundeswehr ihr Camp in Mazar-e Sharif im Norden Afghanistans zum so genannten Virusvariantengebiet erklärt hatte. Damit galt für alle Soldatinnen und Soldaten die Regel, nach der Heimkehr nach Deutschland zunächst zwei Wochen in Quarantäne zu gehen.

Diese Regelung wurde nach Angaben des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr vom Dienstag inzwischen abgeschwächt. Nunmehr werden alle Soldaten vor dem Abflug aus Afghanistan mit einem Schnelltest auf das Coronavirus untersucht – und so lange kein Soldat positiv getestet wird, gilt für alle mit einem vollständigen Impfschutz keine vorgegebene Quarantäne. Nur die Soldat:innen ohne vollständigen Impfschutz – nach Bundeswehrangaben eine sehr kleine Zahl – müssen sich nach Heimkehr für 14 Tage isolieren.

Seit dem 12. Juni, so die offizielle Angabe, wurde kein Soldat im Afghanistan-Einsatz positiv getestet – und die jetzt gefundene Regelung gilt nur, so lange es kein erneutes positives Testergebnis gibt. Sobald auch nur ein Soldat positiv getestet wird, müssen doch alle in Quarantäne. Zudem werden dann positiv Getestete auf Virusvarianten, vor allem das Delta-Virus, untersucht: Wenn keine dieser Varianten nachgewiesen wird, können die negativ Getesteten ihre Quarantäne nach 7 Tagen mit einem erneuten Negativ-Test beenden.

Das klingt alles hinreichend kompliziert, soll aber möglichst den Heimkehrern eine schnelle Rückkehr zu ihren Familien ermöglichen. Allerdings gibt es dabei noch eine Unwägbarkeit: Bislang sind die Regelungen eine Bundeswehr-interne Angelegenheit, das Fachwort dazu lautet Eigenvollzugskompetenz. Sollte das Robert Koch-Institut Afghanistan insgesamt zum Virusvariantengebiet erklären, gelten für die Bundeswehr dann die gleichen Regeln wie für jeden, der aus Afghanistan einreist – einschließlich zwingend vorgeschriebener Quarantäne.

(Foto: Bundeswehrsoldaten vor dem Rückflug aus Afghanistan in einem A400M der Luftwaffe in Mazar-e Sharif am 27.06.2021 – Torsten Kraatz/Bundeswehr)