Munitions-Affäre beim KSK: AKK bleibt bei später Information
Fürs Protokoll: Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat sich in einer Sondersitzung mit den Vorfällen um die Rückgabeaktion von Munition beim Kommando Spezialkräfte (KSK) befasst – allerdings gab es offensichtlich auch nach vier Stunden keine Erkenntnisse, die wesentlich über den bereits bekannten Sachstand hinausgingen. In einer erneuten Sondersitzung wollen die Abgeordneten am 3. Mai mit dem Thema weitermachen.
Dass beim KSK jahrelang gegen Vorschriften zum Umgang mit Munition verstoßen wurde und der Kommandeur der Eliteeinheit, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, mit der Möglichkeit zur straffreien Rückgabe von, sozusagen, nicht mehr auffindbarer Munition das Problem in den Griff bekommen wollte, hatte eine Task Force des Heeres bereits zusammengetragen. Für den Ausschuss und natürlich vor allem für die Opposition steht derzeit die politische Frage im Vordergrund, wann Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer von der vermutlich rechtswidrigen Rückgabeaktion wusste – und wer, über Kreitmayr hinaus, dafür sonst noch Verantwortung trägt.
Nach Angaben aus Ausschusskreisen ließ sich in Fragen und Antworten der Sitzung am (heutigen) Montag zwar nachverfolgen, dass über die dem KSK übergeordnete Division Schnelle Kräfte hinaus bis an die Spitze des Verteidigungsministeriums, zu Staatssekretär Gerd Hoofe und dem Abteilungsleiter Recht, Andreas Conradi, die Information über die Aktion zwar bereits im vergangenen Jahr gelangt sei – aber nicht, ob es damals bereits auch die Ministerin erreichte. Kramp-Karrenbauer beharrte darauf, erst in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Prozess gegen einen Kommandofeldwebel davon erfahren zu haben. Und, so sagte sie in einem Statement nach der Sitzung, es gebe keine Belege dafür, dass das nicht stimme.
Das Statement der Ministerin zum Nachhören:
Im Ausschuss wie auch in ihrem Statement lehnte Kramp-Karrenbauer Entscheidungen über den Verbleib des KSK-Kommandeurs im Amt vorerst ab: Es sei angesichts der laufenden Ermittlungsverfahren dafür noch zu früh. Allerdings, so sagte sie den Abgeordneten, sei eine entsprechende Entscheidung ohnehin nicht erforderlich, weil Kreitmayr absehbar im Sommer turnusgemäß nach dann drei Jahren die Führung der Einheit abgeben werde.
Auch wenn es formal bislang keine Personalentscheidungen als Folge dieser ganzen Vorgänge gibt: Eine gibt es dennoch, die auf den ersten Blick nichts damit zu tun zu haben scheint. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr bestätigte, dass die Dienstzeit des deutschen Generalleutnants Thorsten Poschwatta als Chef des Stabes der NATO-geführten Resolute Support Mission in Afghanistan verlängert wird – und begründet das mit der aktuellen Lage am Hindukusch:
Seit rund einem Jahr leistet Generalleutnant Thorsten Poschwatta für die Bundeswehr als Chef des Stabes der NATO-Mission „Resolute Support Mission“ seinen Dienst in Kabul/Afghanistan.
Vor dem Hintergrund einer möglichen weiteren Präsenz der NATO in Afghanistan über den April hinaus, kann es zu einer Verschärfung der Sicherheitslage kommen.
In dieser herausfordernden operativen Phase ist es für eine mögliche Fortführung der Mission notwendig, eine kontinuierliche Führung des Stabes der „Resolute Support Mission“ zu gewährleisten.
Daher wird Generalleutnant Thorsten Poschwatta bis auf weiteres seinen Dienst als Chef des Stabes der „Resolute Support Mission“ für die Bundeswehr in Kabul leisten.
Poschwatta hatte vor einem Jahr den Posten als höchstrangiger deutscher Offizier am Hindukusch angetreten – und üblicherweise ist diese Einsatzzeit auf ein Jahr begrenzt. Anfang April wurde er sogar bereits, auch das ein Zeichen für das Ende der Dienstzeit, vom afghanischen Präsidenten mit einem Orden geehrt, was die Pressestelle des Einsatzführungskommandos zunächst als Ende seiner Tour am Hindukusch verkündete und einen Tag später korrigierte.
Deshalb ist interessant, wer als Poschwattas Ablösung vorgesehen war: Der bisherige Chef des Stabes beim Kommando Heer, Generalmajor Alexander Sollfrank. Der hatte bereits als designierter Nachfolger Poschwattas seine Rundreisen zu verschiedenen NATO-Dienststellen wie dem Joint Force Command Brunssum begonnen.
Allerdings: Sollfrank war auch der Vorgänger Kreitmayrs als Kommandeur des KSK, bis zum Juni 2018, und da schließt sich der Kreis. Wenn die Ministerin – erneut – ankündigt, es müsse im Zusammenhang mit Munitionsvorfällen auch die Zeit vor 2019 untersucht werden, wird dazu auch die Zeit vor Kreitmayrs Amtsantritt im Juni 2018 gehören, als Sollfrank die Verantwortung beim KSK in Calw trug. Und da wird er dann zu Aussagen in Deutschland dringender gebraucht als am Hindukusch.
(Foto oben: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bei ihrem Statement nach der Sitzung des Verteidigungsausschusses – Screenshot aus Video BMVg; Foto unten: Der afghanische Präsident Ashraf Ghani verleiht Poschwatta am 3. April 2021 in Kabul die Medaille für exzellenten Militärdienst – Präsidentenpalast Afghanistan via Twitter)
@Wa-Ge
„Hier lesen wir eine unbelegte Behauptung im Internet, demgegenüber stehen Aussagen von KSK Angehörigen, bspw. eines KSK Kompaniechefs vor Gericht.“
Ich bleibe bei meiner Vermutung …. das KSK hatte/ hat an sich grundlegend nie ein Munitionsproblem….. die bekamen/ bekommen wirklich was sie wollen, dafür haben und werden die ehemaligen Führungskräfte /Verantwortlichen schon Sorgen. Dieses ganze Geblubber von wegen „das habe ich nur zum Wohle der Ausbildung gemacht….ständiges Problem Munition etc….“ ist natürlich einfacher vor Gericht zu erklären, als wenn man sagt, dass einem dieses vorschriftsmäßige Procedere ( Erstellen eines Schiessbefehls, Mun-Anforderung etc) einem auf den Sack geht, speziell dann, wenn man mit seinen „eigenen“ Bw-Waffen zum Schiessen bei seinen SEK-,MEK-, etc Spezies aufbricht. Da ist es einfacher man bedient sich seines „eigenen“ Mun-Depots.
Btw…. wir haben in den letzten Jahren reichlich Haushaltsmittel zurückgegeben, von denen auch noch Mun hätte gekauft werden können. An Lagerkapazität und Bedarf scheint es in Calw ja nicht gefehlt zu haben
@Mentor
Frau Högls Bericht an den Bundestag ist also nicht zutreffend?
@Wa-Ge: Der Dienstherr muss nicht nachweisen, dass eine Nebentätigkeit zur Beeinträchtigung des Dienstes führen wird, sondern es reicht die Sorge, das dem so sein könnte, um in der Regel ablehnen zu müssen. Lesen Sie mal § 20 Abs. 2 SG. Da steht so einiges drin, was so manche der in Calw vermutlich einschlägigen Nebentätigkeiten eigentlich verhindern müsste.
Trainer in einem Sportverein ist in der Regel ehrenamtlich und somit keine echte „Nebentätigkeit“. Sie weichen aber geschickt dem eigentlichen Thema aus, nämlich der Frage, warum gerade die durch Ausbildung und Training so belasteten KSK-Soldaten nach Feierabend so gern einem Zweitjob nachgehen, und diese Zweitjobs relativ oft Berührungspunkte zur rechten Szene aufweisen…
Aber ja nee, ist klar. Dient alles nur der Entspannung und Erholung gelle? Und dass die Kollegen von der Securityklitsche bei Facebook oder in „privaten Gruppen“ gern Fotos von Fackelmärschen und Sonnwendfeiern posten und über die „Überfremdung“ der deutschen Bevölkerung schwadronieren, ist reiner Zufall(!) Wer’s glaubt, wird selig…
Und derjenige, der den Kram genehmigt, kommt im Zweifel aus dem gleichen Dunst. Der Kreis schließt sich… Es haben sich längst Strukturen gebildet, die die ansonsten vorgesehenen Kontrollmechanismen völlig unterlaufen und ad absurdum führen… Und das setzt sich eben fort bis in Ebenen, in denen es darum geht, ob man die IBuK über Vorgänge im KSK informiert, oder nicht. Prost Mahlzeit(!)
@Metallkopf
Wie will man bei Kampfsport diese Sorge begründen?
Neuheidentum ist nicht automatisch rechtsradikal oder auch nur rechts, die Religionen funktionierten aber mkn etwas anders als die abramitischen
@ Metallkopf sagt: 16.04.2021 um 15:49 Uhr
„ Dienstherr muss nicht nachweisen, dass eine Nebentätigkeit zur Beeinträchtigung des Dienstes führen wird, sondern es reicht die Sorge, das dem so sein könnte, um in der Regel ablehnen zu müssen. Lesen Sie mal § 20 Abs. 2 SG.“
Theorie und Praxis. Der Dienstherr kann nicht mal gegen BTM Gesetze verstoßende Soldaten aus dem Dienst entlassen (innerhalb der ersten vier Jahre), obwohl die BTM Belehrung mit das erste ist was Soldaten unterschreiben.
„ Sie weichen aber geschickt dem eigentlichen Thema aus, nämlich der Frage, warum gerade die durch Ausbildung und Training so belasteten KSK-Soldaten nach Feierabend so gern einem Zweitjob nachgehen, und diese Zweitjobs relativ oft Berührungspunkte zur rechten Szene aufweisen…“
Nein, absolut nicht, denn:
Woher haben Sie denn die Kenntnis, dass die Tätigkeiten nach Feierabend durch Ausbildung und Training so belastete KSK Soldaten erfolgen? Das ist reine Spekulation ihrerseits. Soweit mir bekannt sind die KSK Soldaten, zumindest die die während meiner Dienstzeit persönlich kennenlernen durfte nicht durch Ausbildung und Training belastet, sondern durch die damit verbundene Abwesenheit vom Wohnort/Heimatstandort. Nach Dienstschluss waren diese Kameraden eher die ersten die sich Sportsachen angelegt haben und auf die Laufstrecke oder in die Trainingshalle gegangen sind.
Woher haben Sie die Erkenntnis dass die Nebenjobs der KSKler oft Nähe zur rechten Szene aufweisen, auch dies ist nicht Bestandteil der Aussagen des Zwischenberichts sondern anscheinend reine Spekulation Ihrerseits.
Und den restlichen Teil Ihrer Aussagen traue ich mich ohne Alu-Hut garnicht erst zu lesen…