Neues Sturmgewehr für die Bundeswehr, nächster Akt: Haenel geht juristisch gegen Ausschluss vom Vergabeverfahren vor
Nachdem das Thüringer Unternehmen C.G.Haenel vom Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr ausgeschlossen wurde und der Auftrag für die neue Standardwaffe der Streitkräfte an den Konkurrenten Heckler&Koch gehen soll, hat Haenel – wie angekündigt und erwartet – dagegen juristische Schritte eingeleitet. Beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sei eine Rüge der Entscheidung eingereicht worden, teilte das Unternehmen am (heutigen) Freitag mit.
Interessant dabei ist, dass der Thüringer Waffenhersteller nicht nur die Vorwürfe im Hinblick auf mögliche Patentverstöße zurückweist – sondern auch gleich in die Offensive geht und seinerseits den Ausschluss von Heckler&Koch vom Vergabeverfahren fordert.
Die Rüge beim BAAINBw ist nur ein erster Schritt. Wenn das Amt als Vergabestelle diese Rüge zurückweist, folgt die Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts und letztlich eine mögliche Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Wie lange sich das Verfahren hinziehen kann, bleibt da erstmal offen. Der bisherige Plan des Verteidigungsministeriums, eine Beschaffungsvorlage bis zur Sommerpause dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorzulegen, scheint damit kaum haltbar.
Zur Dokumentation die Erklärung von Haenel im Wortlaut:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Anwälte heute beim BAAINBw eine Rüge eingereicht haben wegen des Ausschlusses von C.G. Haenel vom Vergabeverfahren.
Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des BAAINBw, C.G. Haenel vom Vergabeverfahren auszuschließen und den Auftrag an H&K vergeben zu wollen. Während des gesamten Vergabeverfahrens hat sich C.G. Haenel professionell verhalten und sich bemüht, alle Fragen in Bezug auf das Angebot auf der Grundlage von Fakten und abseits des medialen Rampenlichts offen und transparent zu beantworten. Zuletzt haben wir umfassende Antworten auf die gegen unser Unternehmen erhobenen Vorwürfe vorgelegt, die von einer der führenden Kanzleien in Deutschland erstelltes Expertengutachten gestützt wurden. Unsere Antworten und das Gutachten lassen keinen Zweifel daran, dass alle gegen Haenel erhobenen Vorwürfe, einschließlich des Vorwurfs der Patentverletzung, unbegründet sind und dass der Ausschluss unseres Unternehmens vom Vergabeverfahren rechtswidrig ist.
Begründung der Rüge | Übersicht
Vorwurf: Patentrechtsverletzung
• Wie in dem durch C.G. Haenel vorgelegten Gutachten umfassend herausgearbeitet, fehlt es bereits an der behaupteten Patentverletzung. Die Sicherstellung der Over the beach-Fähigkeit in der von C.G. Haenel angebotenen Waffe MK556 erfolgt durch eine völlig andere technische Lösung zur Ableitung des eintretenden Wassers als das maßgebliche Patent von Heckler & Koch. Die Waffe MK556 verfügt über eine technisch innovative Neugestaltung im nach vorne gewandten Teil der Waffe, die das Heckler & Koch-Patent nicht kennt.
• Im Übrigen ist das fälschlicherweise als verletzt angesehene Patent der Heckler & Koch jedenfalls nichtig. Die allein vorhandene Gasaustrittsöffnung im hinteren Teil der Waffe ist ein von der Firma Colt in den 1990er Jahren eingeführte und von vielen Herstellern unbeanstandet genutzter Standard.
Laut übereinstimmenden Medienberichten soll das BAAINBw ein drittes Gutachten zur Nichtigkeit eingeholt haben, in dem die Gutachter wohl ebenfalls von einer Nichtigkeit des Patentes ausgehen. Trotz Aufforderung wurden die Ergebnisse nicht mit C.G. Haenel geteilt. Das wäre aber für eine umfassende Stellungnahme zum angedrohten Ausschluss erforderlich gewesen. Es wurde uns gegenüber zudem nicht bestritten, dass besagtes Gutachten von der Nichtigkeit des Patents ausgeht. Folglich muss C.G. Haenel davon ausgehen, dass ein entsprechendes Gutachten tatsächlich existiert und dem BAAINBw die Nichtigkeit des Heckler & Koch Patents daher bekannt ist. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausschluss von C.G. Haenel erst recht unbegründet.
• Auch bezüglich des Magazins führt die vom BAAINBw behauptete Patentverletzung durch das Produkt eines Drittunternehmens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einem Ausschluss von C.G. Haenel vom Vergabeverfahren.
Vorwurf: Änderung der Vergabeunterlagen
• Den im Vorabinformationsschreiben erstmals erhobenen Vorwurf, C.G. Haenel habe im Nachgang an ihr Angebot die Vergabeunterlagen unzulässigerweise geändert, und müsse daher vom Verfahren ausgeschlossen werden, weisen wir entschieden zurück. Das Angebot von C.G. Haenel hat sämtliche zwingenden Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt. Der nunmehr vorgebrachte Ausschlussgrund erscheint konstruiert und dient allein der bemühten Aufrechterhaltung der bisherigen, rechtswidrigen Ausschlussentscheidung.
• Wenn ein Angebot auszuschließen wäre, dann eindeutig das Angebot von Heckler & Koch. Heckler & Koch hat in ihrem Nachprüfungsantrag selbst eingestanden, von den Vergabeunterlagen abzuweichen. An dieser Stelle wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen.
Ausschlussgründe Heckler & Koch
• Heckler & Koch hat sich unlauter verhalten, indem das Unternehmen über das gesamte Vergabeverfahren die angeblichen Patentverletzungen gezielt eingesetzt hat, um sich C.G. Haenels als Konkurrentin zu entledigen. Dass es Heckler & Koch in der Sache nie um die Verfolgung der behaupteten Patentrechte ging, wird schon daran deutlich, dass die angeblichen Rechte über Jahre hinweg nicht verfolgt wurden, um dann gezielt im Jahr 2018 – am Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge – C.G. Haenel mit patentrechtlichen Vorwürfen hinsichtlich einer hier nicht relevanten Waffe (CR 223) abzumahnen. Mit der alleinigen Zielsetzung, dadurch geschaffene Rechtsunsicherheiten im Verfahren für sich auszunutzen.
• Erst im Sommer bzw. Ende letzten Jahres und damit im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem angestrengten Nachprüfungsverfahren hat Heckler & Koch dann patentrechtliche Verfahren gegen C.G. Haenel angestrengt. Dieses Vorgehen verdeutlicht, dass es dem Unternehmen zu keinem Zeitpunkt um die Verfolgung vermeintlich bestehender Schutzrechte ging, sondern vielmehr deren gezielter Einsatz zur Stiftung von Verwirrung im Vordergrund stand.
• Dieses Vorgehen hat Tradition: Heckler & Koch hat im Jahr 2005 schon einmal versucht, als unterlegene Bieterin eine Ausschreibung von 40.000 Pistolen für die Polizei dadurch zu untergraben, dass der Firma Walther angebliche Patentrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Das OLG Düsseldorf hat dieses Ansinnen bereits während des Vergabeverfahrens damals klar abgewiesen. Im Nachgang stellte dann ein Patentgericht die Nichtigkeit der behaupteten Patente fest, was – offenbar sogar nach dem Ergebnis des BAAINBw-Gutachtens zur Nichtigkeit – auch bei den hier behaupteten Patenten zu erwarten ist.
(Hervorhebung im Original)
und als pdf-Datei (den Text oben zusätzlich, damit es durchsuchbar/archivierbar ist):
20210305_Sturmgewehr_Haenel_Stellungnahme
Na ja, was Haenel mach ist nichts anderes als zu sagen wenn H&K mit Dreck schmeißt, dann schmeißen wir auch mit Dreck. Der „Move“ auf ein H&K-Verhalten aus dem Jahr 2005 hinzuweisen hat schon was.
Bleibt die Frage, ob beide Seiten schon ihren gesamten Dreck geworfen haben oder ob da noch mehr kommt.
Und nach dem Oberlandesgericht womöglich noch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten?
Die erste Hälfte der Dekade wird, vielleicht, eine schlussendliche Entscheidung sehen, sarcoff.
Sollten H&K und der Bund vor Gericht unterliegen, wäre die Blamage für das BAAINBw komplett. Eine neue Ausschreibung wäre schon deshalb wünschenswert gewesen, um in der unübersichtlichen Lage ein gewisses Maß an Rechtssicherheit herzustellen und nicht zu Lasten des Steuerzahlers ein Gerichtsverfahren zu riskieren.
Vielleicht wird sich diese Farce zumindest in dieser einen Hinsicht als segensreich erweisen, dass die Beschaffungsprozesse der Streitkräfte endlich einer überfälligen Reform unterzogen werden. Die Behörde ist offensichtlich ihr eigener größter Feind.
Die Verrechtlichung des Handelns öffentlicher Stellen hat das Ziel, dass niemand übervorteilt wird. Die praktische Konsequenz sind jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen über den Instanzenweg. Wobei es regelmäßig nicht um die Hauptsache geht, sondern -wie hier- um eigentlich nebensächliche Patente. Zumal hier deren Nichtigkeit im Raum steht. Das heißt, eigentlich hätten sie von vornherein nicht erteilt werden dürfen.
Prüfungen auf „Erfindungshöhe“ (Lösungen, die einem Fachmann unmittelbar einfallen würden, sind nicht patentfähig) finden nicht mehr statt, weil die Erteilung von trivialen Schrottpatenten die Patentstatistik aufbessert.
Man fragt sich, ob die nicht formal verrechtlichte Lösung solcher Streitigkeiten in der Aufbauphase der Bundeswehr womöglich objektiv günstiger für alle Beteiligten war. Der unterlegene Anbieter erhielt in vielen Fällen eine Kompensation. Beispielsweise fertigte Rheinmetall das G3 in Lizenz. Auch das ging keineswegs streitfrei ab. Aber beide Firmen hatten einen lukrativen Auftrag und die Bundeswehr kam relativ bald an das benötigte Gerät.
Ich meine, dass sich -besonders im Lichte der Neigung der Patentämter zur Erteilung von Patenten zweifelhafter Erfindungshöhe- die an sich willkommende Verrechtlichung von Vergaben in der jetzigen Form überwiegend Nachteile für alle Beteiligten mit sich bringt –mit Ausnahme der Juristen.
Dieser beginnende Rechtsstreit ist Ausdruck der desolaten Zustände in der Bundeswehr.
Als Angehöriger der Bundeswehr und Beamter schäme ich mich für die Unprofessionalität in der Beschaffung.
Zum Glück funktioniert der Rechtsstaat. Ich habe die Hoffnung, dass die Gerichte Licht ins Dunkel bringen. Leider dauert dies sehr lange.
Es war klar, daß es letztlich vor Gericht entschieden wird.
Egal für wen man sich entscheidet, der unterlegene sucht den Rechtsweg.
Natürlich muss der Staat das einräumen, aber es ist nicht zielführend.
Sonst kann man sich gleich einiges ersparen, und vorher Patentgerichte alles prüfen und entscheiden lassen.
Wäre es nicht besser, eine Kommission aus Soldatinnen und Soldaten testet, und danach wird entschieden?
@JPeelen: +1!!!, insbesondere: „mit Ausnahme der Juristen.“.
Es zeigt sich immer wieder, das die Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr nicht funktionieren. Einfach mal ein Amt mit vielen nicht unbedingt qualifizierten Soldaten zu besetzen, bring der Bundeswehr kein schnell gebrauchtes sowie brauchbares Material. Es geht schneller und präziser, man müßte nur mal auf Fachkräfte und nicht auf Dienstgrade zurück greifen.
@ Belader
Angesichts der aktuellen Pandemielage scheint mir das generell kein Alleinstellungsmerkmal eines zivil-militärischen Amtes zu sein. Das Problem ist doch eher, dass wir als Land nicht mehr in der Lage sind wirkliche Verantwortung zu delegieren und dann auch mit allen Konsequenzen einzufordern. Nur Verantwortliche, die diese Verantwortung auch leben, sind in der Lage auch pragmatische und/oder zweckmäßige Entscheidungen zu treffen.
Das zeigt diese verfahre Situation doch mal wieder wie im Brennglas.
„Wäre es nicht besser, eine Kommission aus Soldatinnen und Soldaten testet, und danach wird entschieden?“
Nein, denn dann müssten nur die Soldaten bestochen werden und schon hat der korrupteste Anbieter den Zuschlag.
Im momentanen Verfahren gibt es zumindest eine gewisse Unabhängigkeit und am Ende kann diese Unabhängigkeit und der Ausgang des Verfahrens noch einmal überprüft werden. Also eigentlich sogar mehrfach überprüft werden.
Natürlich dauert dieses Verfahren.
Aber es ist ja auch keine Notlage wie bei den Mundschutzmasken bei Corona 2020.
Die Bundeswehr hat noch Gewehre und die funktionieren auch noch.
Wenn einige wenige jetzt aufgebraucht sind, gibt es gewisse Reparaturmöglichkeiten und massig Ersatzmöglichkeiten.
Der Großteil der Gewehre wird ja sehr selten benutzt und ein kleiner Teil der Gewehre wird sehr häufig benutzt. Da muss man halt mal die Gewehre austauschen innerhalb der Verbände und Einheiten.
„nebensächliche Patente.“
Es gibt keine nebensächlichen Patente.
Jedes Produkt enthält heutzutage erforschte Technologie oder einen gewissen Entwicklungsanteil und dieser muss über das Produkt bezahlt werden. Genau dafür sind Patente da, denn sonst könnte die Konkurrenz ihre teure Entwicklungsabteilung (Designabteilung/Forschungsabteilung) schließen und „ihr“ Produkt günstiger anbieten als der „Erfinder“. Sie kopiert dann einfach nur und spart sich die Entwicklungskosten.
Am Ende wird aber die Erfinderfirma nichts mehr erfinden/erforschen/entwickeln und es gibt keine neuen (vielleicht sogar bahnbrechenden) Entwicklungen im Produkt.
Wie groß nun die Erfindungsschritte/Entwicklungsschritte sind um patentfähig zu werden, kann man gerne ausdiskutieren.
Aber es geht hier schon um einen sehr wichtigen Punkt in dem Verfahren, den man ganz allgemein nicht unter den Tisch fallen lassen darf.
Wie schon geschrieben:
Jeder kennt dieses Verfahren und weiß wie lange das dauern kann.
Dann muss ich einfach strategisch besser planen und schon ein paar Jahre nach der Einführung eines Produktes eben das neue Produkt ausschreiben lassen.
Das sind alles keine neuen Erkenntnisse mit den juristischen Streitigkeiten.
Auf der einen Seite kann ich die Unkenrufe in Bezug auf das BAAINBw zu einem gewissen Teil verstehen.
Auf der anderen Seite war eine wirklich effiziente Beschaffung von Beginn an gar nicht gewollt – es musste und muss offenbar eine strikte Trennung zwischen Bedarfsträger (Truppe, „87a“) und Bedarfsdecker (BWB, heute BAAINBw, „87b“) geben. Insofern ist es, wie es ist. Wenn eine Ministerin dann noch meint, eine Prise Persönliches/Politisches hinzugeben zu müssen, wie in diesem Fall, dann kann das Ende nicht verwundern.
@Belader sagt: 06.03.2021 um 9:14 Uhr
„Es zeigt sich immer wieder, das die Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr nicht funktionieren. Einfach mal ein Amt mit vielen nicht unbedingt qualifizierten Soldaten zu besetzen, bring der Bundeswehr kein schnell gebrauchtes sowie brauchbares Material. Es geht schneller und präziser, man müßte nur mal auf Fachkräfte und nicht auf Dienstgrade zurück greifen.“
Ist das jetzt nicht ein bisschen polemisch? Die Fehler, die hier im Vergabeprozess gemacht wurden (wenn welche gemacht wurden!), waren ja keine Soldaten, sondern Juristen.
Darüber hinaus dauert öffentliche Vergabe ja auch in anderen Fällen lange.
Unzufrieden bin ich mit nicht tauglichem Gerät (z.B. Puma), aber hier in diesem Fall stehen drei taugliche Gewehre zur Auswahl, welches es am Ende wird kann uns Soldaten reichlich bums sein.
Und da das G36 ja noch gut funktioniert ist auch keine Hektik notwendig.
Warum sollten testende Soldatinnen und Soldaten „bestechlicher“ sein als zivile Beamte und Beamtinnen?
Aber Zivilisten können nicht die Funktionalitat einer Waffe beurteilen!
Es MUSS zwingend das Mandat der preiswertesten Lösung zur Beschaffung durch ein Mandat der Preis Leistung ( bei absolut teuren Systemen wie Flugzeug, Schiffe etc.) und bei geringer teuren Systemen (dazu gehört eben ein STG… 100.000 davon kosten weniger als 5-6 Eurofighter!) darf einzig die Leistung als Sieger Maßstab gelten (getestet und bewertet durch dutzende Soldatinnen und Soldaten, abkommandiert aus „Einsatz Einheiten“ für die Tests)
Und : Alle Patente und ITAR müssen natürlich vorher klar sein und alle Teilnehmer am Wettbewerb unterschreiben vorher, dass das alles in gegenseitigen Einverständnis geregelt ist und sie nachträglich keine Patent Zweifel an Wettbewerbern rügen werden!
Ist das so schwer? Können Juristen keine Logik?
Warum letzteres beim. Wettbewerb nicht Standard ist, zeigt wie dämlich unser Behörden Ausschreibungs Recht ist.
Und auch wenn TW es nicht gern hört: Eine Demokratie, deren Rechtssystem sich nur selbst Ad absurdum führt und nur noch zur Selbsterhaltung der Juristen dient, ist auf überschaubare Sicht jedem anderen zentralistischen Staats System (China!) total unterlegen und tötet nur sich selbst.
Das sehen wir auch in der Pandemie : Professor entwickelt auf eigen Faust im kleinen ein eigenes, offensichtlich gut wirksames, Serum und gibt es kostenlos frei… Statt jubeln überall und weiterer geregelter Forschung und Tests mit seiner Erfindung bekommt er eine Strafanzeige (ganz nach Vorschrift) von Behörden…. Das kostet Leben, das ist Absurdistan!
P.
Schuld an dem Bockmist ist tatsächlich die Bundeswehr selbst. Sie hat das Auswahlverfahren mit diesem Hüh und Hop verhalten an den Punkt gebracht wo es jetzt steht.
Besser wäre gewesen, ganz zu stoppen. Neu auszuschreiben, dann hätte man das ganze sauber gelöst.
Auffällig ist halt das sehr viele Beschaffungsvorhaben mit ähnlichen Problemen in der Ausschreibung zu kämpfen haben….. Ein Fall – OK kann vorkommen. Zwei Fälle – da stimmt was nicht. Drei Fälle – die Abteilung ist inkompetent, alle feuern und neu aufbauen. So würde das in der Wirtschaft laufen.
Und derzeit fällt mir nicht ein Beschaffungsvorhaben ein was reibungslos läuft…. vielleicht sollte das Beschaffungsamt vom BMI den Job übernehmen, bei denen Funktionieren die Ausschreibungsverfahren in der Regel.
@Tom Cruise
Sie beschreiben korrekt die Absicht des Patentgesetzes.
Die Wirklichkeit sieht überwiegend so aus, dass nicht der fleißige Erfinder zu seinem Recht kommt, sondern dass Patentprozesse derjenige am Ende gewinnt, der finanziell den längeren Atem hat. Das ist ein zentrales Merkmal des heutigen Patentwesens.
Dem fällt jetzt ein Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr zum Opfer, wodurch die Öffentlichkeit aufmerksam wird. Die Bundeswehr hat aber keinerlei Einfluss. Eigene Patentgutachten der Bw sind fruchtlos und Geldverschwendung, weil sie nur die Privatmeinung des Gutachters darstellen, egal wie kompetent er ist. Entscheidend für den Fortgang ist, was die Gerichte urteilen, die dafür Jahre brauchen werden.
@all
Einigen Kommentatoren täte es vielleicht gut, sich mal mit dem Beschaffungs- und Auswahlprozess vertraut zu machen. Manche scheinen tatsächlich zu glauben, da suchen Juristen im Beschaffungsamt ne Waffe aus, und lieber sollte man die Truppe mal wählen lassen, was sie gut findet… Kurzer sachlicher Hinweis: Es soll diese Wehrtechnischen Dienststellen mit Ingenieuren usw. geben, die tatsächlich Tests machen. Keine Ursache, gern geschehen.
@Der_Picard:
„Es MUSS zwingend das Mandat der preiswertesten Lösung zur Beschaffung durch ein Mandat der Preis Leistung“
Es gibt kein „Mandat“ das preiswerteste Produkt auszuwählen, sondern das wirtschaftlichste (Preis-Leistung).
Der Teufel steckt im Details der Umsetzung.
Soldaten sind bei der Definition der Forderungen maßgebend und spielen bei der Nachweisführung eine zentrale Rolle.
Die Verengung der Diskussion um das Beschaffungswesen auf das BAAINBw ist wenig hilfreich.
@T.W.: Schon klar, dass die Ingenieure die Waffen sehr gut auf Herz und Nieren testen.
Aber sind Sie auch „im Feld“ erfahren?
Labor und Natur unterscheiden sich.
In der Wirtschaft werden mehrere Fahrzeuge als Prototypen weltweit getestet.
@Nurso
Dafür gibt es den Truppenversuch.
Die blockierte Republik. Immer mehr Infrastrukturprojekte werden durch Rechtsstreitigkeiten verzögert und zunehmend auch Rüstungsprojekte.
Es braucht heute keinen hochkomplexen Cyberangriff, um das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu sabotieren, es genügt irgendein nebensächliches Patent und der langjährige Rechtsweg.
@Nurso
Thomas Melber sagt das Wesentliche „Dafür gibt es den Truppenversuche.
Hinzugefügt, erläutert sei:
1. Firmenerprobung unter Labor- und Feldbedingungen
2. Erprobung an den WTD, hier Wehrtechnische Dienststelle (WTD 91) für Waffen und Munition in Meppen in Zusammenarbeit mit BAAINBw.
3. O.g. Truppenversuche, hier durch ein Infanteriebataillon der Kampftruppe in Begleitung durch die WTD,
Dass dazu die Leistungsfähigkeit in allen Klimazonen unter Berücksichtigung anspruchsvoller taktischer Anforderungen bewertet wird, gehört zum Leistungskatalog.
Allerdings, eine Leistung, die nicht gefordert war, kann im Nachhinein (!) kaum als Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung heran gezogen werden. (Hier: „Dauerfeuer“ G36, merke: ein Gewehr schießt kein Dauerfeuer).
@TW und @KPK
Es ist gut, auf die qualifizierten Techniker und Ingenieure der Arbeitsebene in BAAIN und WTD aufmerksam zu machen.
Man muss aber auch sehen, was einer von ihnen so formuliert hat: „Es wird nur noch gemacht, was absolut notwendig ist.“ Ein Kardinalfeher, der zum Beispiel die NASA zur Challenger-Katastrophe geführt hat.
Als seinerzeit die Schule in Hammelburg den Auftrag zur Einsatzprüfung (also „kleiner“ Truppenversuch) des G28 erhielt, hieß es unmissverständlich „Egal was ihr berichtet, das G28 wird eingeführt.“ Diese Darstellung haben mehrere Soldaten mehr oder weniger zornerfüllt bestätigt.
Kurzum, in der heutigen Bundeswehr hat weder die technische Kompetenz noch das Urteil der Truppe den notwendigen Einfluss auf Entscheidungen der Führung. Die platzenden Puma-Motoren sind Ergebnis der Haltung „Was will mein Chef hören?“ nicht „Was kann sagt mir mein technischer Verstand?“
Das Vergaberecht und die Gerichte sind nicht das Problem. Es besteht vielmehr darin, dass Medien und Politik einen bestimmtes Produkt und einen bestimmten Bieter nicht mehr haben wollten. Ob zu Recht oder nicht kann an dieser Stelle dahin stehen. Damit haben sich die Entscheidungsträger selbst derart in die Enge getrieben dass Vorgaben formuliert wurden, die zwangsläufig zu Schwierigkeiten führen mussten..
Ich gebe zu: ist ein Schuss ins Blaue, aber für mich sieht die Sache so aus:
Nach dem jahrelangen Theater um das G36 wurden Anforderungen Formuliert die aus der Sachfremden Diskussion um das G36 Geboren wurden und keine realistischen Anforderungen an eine Marktverfügbaren Ordonnanzwaffe darstellten. Dies stellt das Grund übel da, dass letztlich dazu führte dass eine Entscheidung gefällt werden muss zwischen einem ungeeigneten und einem ungewollten Bieter.
JPeelen sagt:
06.03.2021 um 22:18 Uhr
Wenn das so stimmt, dann gab es aber von der politischen Ebene Druck und kein Techniker oder Ingenieur hat die platzenden Puma Motoren nur von sich aus empfohlen, sondern weil von oben die Ansage kam.
Da ist es dann egal ob die Truppe gehört wird oder nicht.
Am Ende entscheidet eben nicht die Truppe und nicht der Techniker, sondern die Politik (die gewählten Vertreter) und das ist auch demokratisch gesehen das richtige.
Solche Fälle muss man dann nur öffentlich machen (zum Beispiel über AG.net oder Spiegel Online) und dann wird der Politiker oder werden die Politiker eben nicht mehr gewählt.
Die Frage ist doch, wer setzt seine Unterschrift unter einen Vertrag? Ein Soldat oder ein Beamter. Wer entscheidet, was und wieviel gekauft wir. Ein Soldat oder ein Anzugträger.
Trotz Erprobung bei Wehrtechnischen Dienststellen und Truppenversuchen hat es doch recht oft Ausrüstung in die Truppe geschafft, die im Truppenalltag ihre Untauglichkeit bewiesen hat. Ich denke da an Kampfhandschuhe, die sich während des Gefechtsdienstes zerlegt haben, lange Unterhemden, deren Nähte aufgegangen sind und deren Reißverschlüsse nach kurzer Zeit den Geist aufgegeben haben und ähnliche Späße. Über unerwünschte Chemikalien in Handschuhen und Ponchos gar nicht zu reden. Und die Koppeltragehilfe war ja auch ein Glanzstück deutscher Ingenieurskunst.
Wer hat eigentlich den Truppenversuch beim Puma durchgeführt? Das Problem ist aus meiner Sicht, aber da kann ich falsch liegen, dass die Benutzer zu spät in die Entwicklung einbezogen werden. Aber gut: Meckern wird immer jemand, allen kann man es ja eh nicht recht machen. Wenn ich mich recht erinnere, wollten die Gebirgsjäger das AUG, weil das Schießen mit Handschuhen da besser funktioniert.
Jetzt begebe ich mich, was die Quellen angeht, auf dünnes Eis. Aber ich meine, mich erinnern zu können, dass es zum Thema Nachfolge G36 um 2015 rum eine Aussage gab (und da lässt mich meine Erinnerung im Stich, von wem), dass der Einsatz des G36 eh nur für 20 Jahre geplant war. Dann hätte man ja wohl spätestens 2010 mit der Suche nach einem Nachfolger anfangen müssen. Der Fall CH53 ist da ja auch etwas krasser.
@M.R.:
„wer setzt seine Unterschrift unter einen Vertrag? Ein Soldat oder ein Beamter. Wer entscheidet, was und wieviel gekauft wir. Ein Soldat oder ein Anzugträger.“
Den Vertrag unterschreibt ein Beamter.
Was und wieviel gekauft wird entscheidet primär ein Soldat (Planung), bei der konkreten Produktauswahl entscheidet final der Beamte – nach Kriterien die „der Soldat“ mitformuliert hat
@Dirk Wege:
Die zeitlichen Abläufe sind teilweise sicherlich nicht ideal.
Sinnvoller wären mehr Vergleichserprobungen (wie beim Sturmgewehr).
@all
Die Debatte hier insgesamt ist aus meiner Sicht von dem oft kolportierten Märchen geprägt, die Soldaten müssten ja das nutzen was sich das BAAINBw ausgedacht hat. Das stimmt nicht mit den Verfahren überein. Man kann sicherlich darüber diskutieren, wer wann in welcher Phase genug Einfluss hat. Aber dann sollte auch darüber nachgedacht werden wie die Meinungsbildung zwischen Nutzern und Bedarfsträger verbessert werden kann.
Das Sturmgewehr ist da ja vielleicht ein schönes Beispiel für unzureichendes Forderungscontrolling.
@ Dirk Wege
„Jetzt begebe ich mich, was die Quellen angeht, auf dünnes Eis. Aber ich meine, mich erinnern zu können, dass es zum Thema Nachfolge G36 um 2015 rum eine Aussage gab (und da lässt mich meine Erinnerung im Stich, von wem), dass der Einsatz des G36 eh nur für 20 Jahre geplant war.“
Hier gerne eine aktuelle Quelle:
„Zwei Argumente wurden zur Begründung der Entscheidung angeführt: Erstens laufe im Jahr 2016 die ursprünglich auf 20 Jahre ausgelegte Nutzungsdauer des G36 aus und, zweitens, gingen die Forderungen der Truppen weit über eine Produktverbesserung hinaus.“
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/g36-hintergrund-11544
Tom Cruise sagt: 07.03.2021 um 9:46 Uhr
„Solche Fälle muss man dann nur öffentlich machen (zum Beispiel über AG.net oder Spiegel Online) und dann wird der Politiker oder werden die Politiker eben nicht mehr gewählt.“
Ich habe bei 2 Erprobungen erlebt, dass Offiziere, die klar und nachvollziehbar aufgezeigt haben, dass Ausrüstungsgegenstand X weder im akzeptablen Umfang störungsfrei funktioniert noch multinational kompatibel ist (musste er sein) und Ausrüstungsgegenstand Y zwar funktioniert aber für die taktischen Nutzung ungeeignet ist (u.a. zusätzliche Gefährdung für Leib und Leben der Bediener), von der weiteren Erprobung ausgeschlossen wurde. Schreianfälle von 1-Sternern inklusive.
@Dirk Wege
Truppenversuche können nur bestätigen ob das Produkt den Anforderungskatalog erfüllen oder nicht. Deutsches Vergaberecht sieht nicht vor dass irgendwelche individuelle Bewertungskriterien erstellt werden – entweder der Katalog mit Anforderungen wird erfüllt oder nicht.
Und man hat
@Memoria sagt: 07.03.2021 um 10:44 Uhr
„Den Vertrag unterschreibt ein Beamter.
Was und wieviel gekauft wird entscheidet primär ein Soldat (Planung), bei der konkreten Produktauswahl entscheidet final der Beamte – nach Kriterien die „der Soldat“ mitformuliert hat“
Danke nochmals für diese Klarstellung. Hier wird deutlich, dass an vielen Fällen mißratener Beschaffung in den letzten Jahrzehnten beide Seiten (87a und 87b) ihre Mitschuld tragen.
mEn sind die zu komplizierten Entscheidungswege und falsche Zeitpunkte der Teilübergabe von Verantwortung für viele Fehler in der Beschaffung verantwortlich.
Es liegt hier glaube ich weniger an 87a vs. 87b, sondern an dem Gesamtkonstrukt Beschaffung…
„Aber dann sollte auch darüber nachgedacht werden wie die Meinungsbildung zwischen Nutzern und Bedarfsträger verbessert werden kann.“
Stimmt. Noch ein verschlungener und suboptimal ausgeprägter Teilstrang in der Beschaffung. Und das mal ausschließlich innerhalb 87a.
„Das Sturmgewehr ist da ja vielleicht ein schönes Beispiel für unzureichendes Forderungscontrolling.“
Das wiederum verstehe ich nicht.
Wir sind doch jetzt in der Situation drei Produkte zur Verfügung zu haben, die alle drei sowohl beschaffbar sind (jetzt mal den juristischen SNAFU außen vor) als auch die Bedürfnisse der Truppe decken.
@Koffer:
Die Anforderungen an das Sturmgewehr waren ja so speziell, dass u.a. FN Herstal nicht teilnahm.
Wenn man ein marktverfügbares Sturmgewehr haben möchte und nur 2 Firmen in der Endausscheidung sind, dann ist irgendwas bei den Forderungen oder dem Ablauf seltsam.
@Pmichael:
Die zu testenden Anforderungen kommen jedoch aus dem IPT.
Leider sind diese bei vielen Einsatzprüfungen nur teilweise bekannt und die Nutzer prüfen das Produkt nach den eigenen Vorstellungen.
Umso mehr man sich das Thema anschaut, umso mehr sieht man, dass das Klischee vom alleinigen Problem „BAAINBw“ nicht stimmt.
Aber es gibt genug „interessierte Kreise“, die dies gerne so darstellen wollen.
@Memoria sagt: 07.03.2021 um 13:02 Uhr
„Die Anforderungen an das Sturmgewehr waren ja so speziell, dass u.a. FN Herstal nicht teilnahm.
Wenn man ein marktverfügbares Sturmgewehr haben möchte und nur 2 Firmen in der Endausscheidung sind, dann ist irgendwas bei den Forderungen oder dem Ablauf seltsam.“
Einerseits ein valider Punkt.
Aber andererseits ändert das doch nichts an der Tatsache, dass wir am Ende drei Waffen in der engeren Auswahl hatten mit denen die Streitkräfte in allen drei Fällen gut hätten leben können. Also wo ist das Problem?
Mal abgesehen von den offensichtlichen rechtlich-handwerklichen Problemen bei der Vergabe, aber wir sind ja nicht in Hektik, das G36 funzt ja noch…
Man kann ja nicht bestreiten, dass das Ganze einen gewissen Unterhaltungswert hat.
Und, sofern ich die Sache richtig verstanden habe, geht es ja längst nicht mehr darum welches Gewehr geeigneter oder besser wäre – das ist entschieden, denn das Auswahlverfahren hat Haenel gewonnen.
Jetzt geht es doch darum, wer die bessere rechtliche Position und Argumente auf seiner Seite hat. Das ist also längst kein qualitativer Streit mehr, sondern ein Juristischer.
Wenn man sich die Stellungnahmen durchliest, dann würde ich da auch eher zu Haenel tendieren. Ehrlich gesagt frage ich mich, warum das BAAINBw so schnell und so eindeutig Stellung für H&K bezieht und direkt (voreilig?) den Auftrag an H&K vergeben möchte, insbesondere wenn man das eigene Gutachten betrachtet – welches keine Patentrechtsverletzungen durch Haenel sieht. Glaubwürdiger wird das Handeln des BAAINBw dadurch nicht.
Der Hinweis auf die WTD ist interessant. War da nicht ein umstrittenerr Bericht der WTD, der den ganzen G36-Skandal ausgelöst hat?
Und stand in einem Artikel des Businessinsiders nicht auch, dass HK die Versuchsaufbauten beim Vergleichstest kritisiert hat? Angeblich lieferten diese keine reproduzierbaren Ergebnisse.
Mal ganz abgesehen davon, ob an der Kritik an der WTD etwas dran ist oder nicht, warum nimmt man die WTD bei dieser Ausschreibung nicht aus dem Kreuzfeuer und lässt die Versuchsreihe in Amtshilfe durch die Bundespolizei durchführen?
@ Max Kleine
„Und, sofern ich die Sache richtig verstanden habe, geht es ja längst nicht mehr darum welches Gewehr geeigneter oder besser wäre – das ist entschieden, denn das Auswahlverfahren hat Haenel gewonnen.„
Das ist so nicht richtig. Haenel hat das technisch unterlegene Produkt aber das wirtschaftlichere Angebot. Das Haenel Den Zuschlag bekommen sollte hat den vergaberechtlichen Hintergrund dass es nur „geeignete“ Produkte gibt. Es gibt kein „geeigneteres“. Sind zwei Produkte geeignet bekommt das wirtschaftlichere den Zuschlag, auch wenn das andere Produkt technisch besser ist. So kann man das in der Bewertungsmatrix festlegen. Und so ist es offenbar geschehen.
Ich verstehe immer noch nicht, warum der patentrechtlichen Situation seitens der Bundeswehr solch große Relevanz eingeräumt wird.
Wenn H&K glaubt, solche Patentrechtverletzungen vor Gericht nachweisen zu können, dann sollen sie das tun und Schadensersatzansprüche erstreiten. Ob das gelingt, ist scheinbar durchaus fraglich.
Aber nun wurde die Vergabe nicht nur rückgängig gemacht, sondern Haenel sogar ausgeschlossen. Ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil ist das eine äußerst fragwürdige Entscheidung, die den Beschaffungsprozess von nicht endgültig überprüfbaren Rechtseinwänden abhängig macht. Ein sehr gefährlicher Präzedenzfall.
In meinem Kommentar meinte ich natürlich nicht seitens der Bundeswehr, sondern seitens des Beschaffungsamts. Mea culpa!
„Haenel hat das technisch unterlegene Produkt aber das wirtschaftlichere Angebot.“
@M.Steffen: Könnten Sie dies für den Gelegenheitsleser mit einer Quelle belegen?
@Angular
Das Problem ist folgendes:
Bundeswehr bestellt Haenel-Gewehre.
Auslieferung erfolgt über mehrere Jahre.
Im zweiten oder dritten Jahr urteilt ein Gericht und verhängt einen Produktionsstopp, weil Haenel nicht die Patente besitzt.
1. Bundeswehr bekommt nun keine weiteren Gewehre, obwohl Planung so vorgesehen war.
Bundeswehr muss vielleicht sogar Gewehre zurückgeben (da spekuliere ich jetzt)
Bundeswehr will ja EIN Gewehr haben und muss also alles noch einmal ausschreiben und bestellen und warten bis das neue Gewehr geliefert wird.
2. Haenel könnte sich auch mit Patentinhabern einigen (Lizenzzahlungen). Die Lizenzzahlung ist aber vieleicht so hoch, dass Haenel Konkurs anmelden muss. Gleiches Spiel wie bei 1 (ohne Rückgabe).
Ich kann das Beschaffungsamt schon verstehen. Ist halt alles sehr ärgerlich gelaufen.
Vorab wie ich das aktuell als juristischer Laie verstehe:
Das BMVg hat den verbliebenen Wettbewerber (HK) zum Sieger erklärt, weil Wettbewerber 2 (Haenel) nach sderen Rechtsauffassung rechtswidrige Patente im Angebot hatte (rechtswidrig = Ausschluss nachträglich aus Wettbewerb gerechtfertigt)…HK wurde automatisch zum Sieger, da einziger Wettbewerber.
Der Ausschluss aus dem WETTBEWERB, aus dem sie als Sieger hervorgingen wird aktuell durch Haenel juristisch angefochten, da Sie behaupten keine Patente verletzt zu haben.
Ergo: Haenel klagt gegen den Ausschuss aus dem Wettbewerb, nicht auf Erfüllung des Auftrags über 100.000 STG, denn diesen Folgeauftrag gibt es juristisch noch gar nicht.
Würden Sie gewinnen, wären Sie nachträglich in 2025 oder so (je nachdem wie schnell die Instanzen bis zum BGH sind) wieder Sieger des Wettbewerbs von 2015,
Nun meine Frage:
Heisst „Sieger des Wettbewerbs“ auch automatisch „Beauftragung durch das BAAINBW“ oder ist der Auftrag tatsächich juristisch völlig unabhängig davon? …und kmuss daher ogar nicht erfolgen ? (ggf. muß wegen der Entwicklungskosten Entschädigng an beide Wettbewerber geleistet werden (sofern die das Wettbewerbsmodell nicht auf eigene Kosten beizubringen haben)
Sollte also der Produktionsvertrag unabhängig sein, dann würde ich als BMVg doch folgendes tun :
Der Auftrag wird NICHT ERTEILT, der Wettbewerb für irrelevant erklärt (mit Hinweis auf neue taktische und technische Lagen, die die Beschaffung obsolet machen)
BMVg wartet dann in Ruhe die US Army Entscheidung zum großen Kaliberwechsel auf 6.8 ab.
Falls US Army das tatsächlich in rauen Mengen als neues Querschnittkaliber bestellt, wird die NATO eh gezwungen sein, in 10 Jahren komplett auf 6.8er Kaliber zu setzen (Vermutung, da es beim 5,56er 1970-1995 genauso war)
BW beschafft dann irgendwann in 2024 oder so 10.000 weitere G36 oder G95 als „Sofortbedarf der Truppe“ (ohne Wettbewerb awegen beriets vorhandener Muster) für den Übergang ….und schreibt in 2025 ein neues STG im Kaliber 6.8 aus….zur Auslieferung ab 2028.
Ist das theoretisch so möglich ?
P.
@Tom Cruise
Dann setzt man eben H&K in dem Fall unter Druck, die Zahlungen/Strafen so zu gestalten, dass die Gewehre trotzdem produziert werden können. Die Bundesrepublik ist H&K gegenüber in vielerlei Hinsicht in der stärkeren Position.
Solche patentrechtlichen Streitereien können auch in Zukunft in anderen Fällen vom Zaun gebrochen werden, wenn sich das Beschaffungsamt einschüchtern lässt. Ich habe mit dem Patentrecht peripher zu tun, und mein Eindruck ist, dass gewiefte Patentanwälte im Zweifelsfall realistisch anmutende Klagen aus ganz wenig Substanz zaubern können.
@Tom Cruise
Wenn das aber so laufen würde, dann könnten sich die Konkurrenten das ja immer und gegenseitig um die Ohren hauen und es dürfte nie mehr etwas hergestellt werden.
Nicht nur, dass H&K das schon (erfolglos) versucht hat, so sorgt der dänische Spielwarenhersteller LEGO ja mit einer ganz ähnlichen Masche gerade für Aufregung.
Ich muss also feststellen, dass derartige Patentstreitereien, zumindest in Deutschland, ein beliebtes Mittel sind, wo große Unternehmen versuchen mit diesen unlauteren Mitteln legitime kleinere Konkurrenten anzugreifen, um für massiven finanziellen Schaden zu sorgen.
Nun, aber diese Risiken wohnen doch jeder Beschaffung inne, das kann als Argument ja kaum herhalten.
Jetzt verklagt Haenel HK erfolgreich auf Schadenersatz, der ist vielleicht so hoch, dass HK Konkurs anmelden muss…
Wenn überhaupt löse ich die Sache sauber auf und beginne von vorn oder verfahre wie geplant und lasse mich als Endkunde mal überraschen. Aber der Ansatz „da ist ein Rechtsstreit bei meinem Lieferanten, also bestelle wg. Rechtssicherheit bei der Gegenpartei ebendieses Rechtsstreits“ ist wenig stringent.
@Angular
In der Ausschreibung wurde aber auch gefordert:
– ITAR free
– frei von rechten Dritter
Somit hat Haenel zunächst die Kriterien nicht erfüllt. Ob das geheilt werden kann und dann Haenel doch noch berücksichtigt wird oder überhaupt werden kann wird man sehen.
@M.Steffen 08.03.2021 um 0:31 Uhr.
Lese ich in Ihrem Beitrag zwischen den Zeilen den Vorwurf, man hätte die Anforderungen extra so gewählt, dass das Haenel sie alle erfüllt und dann die teureren, besseren HK-Waffen über den Preis aussticht?
Aus meiner Sicht wird andersrum ein Schuh draus. Niemand hätte HK gehindert ein Gewehr anzubieten das nicht besser performt als die Haenel und genau so viel (oder weniger) kostet. Warum soll man für Dinge die man nicht bestellt hat extra zahlen, um sich dem Vorwurf „nicht das Beste“ gekauft zu haben zu entziehen? So funktionieren Ausschreibungen üblicherweise nicht…
@Der_Picard: So wie Sie es schreiben, wird es gewesen sein. Wobei das die Fragen aufwirft, die Sie in Bezug auf das Gutachten zu den Patenten zutreffend stellen…
Wenn zwei Bieter im Verfahren sind, und der Sieger ausgeschlossen wird, muss an den Zweiten vergeben werden. Es sei denn, das Verfahren würde insgesamt aufgehoben – aber dafür gelten ja wieder eigene rechtliche Voraussetzungen und das zieht ggf. auch Ansprüche der Bieter auf Schadensersatz nach sich.
Dass Haenel nun Heckler & Koch verklagt, halte ich für einigermaßen fernliegend. Denn nicht HK hat Haenel ausgeschlossen, sondern das war eine Entscheidung der Vergabestelle, grundsätzlich in eigener Verantwortung. Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob das in Richtung Prozeßbetrug gehen könnte, weil HK in Bezug auf die Patente wahrheitswidrig vorgetragen haben könnte, aber da es ja wie oben schon angerissen, eigene Gutachten gab, dürfte HK sich m.E. da in Sicherheit wiegen.
Bleibt noch Schadensersatz gegen das BAAINBw. Und da könnte tatsächlich auch das sog. positive Interesse zum Tragen kommen, also der entgangene Gewinn, sollte sich der Ausschluss von Haenel als rechtswidrig herausstellen und die Beschaffung inzwischen faktisch gelaufen sein, weil man den Zuschlag an HK erteilt hat (auch das ist durchaus in der Praxis schon vorgekommen – ein Auftraggeber vergibt trotz Zuschlagsverbot aufgrund Nachprüfungsantrags illegalerweise den Auftrag an einen Bieter).
Was mir hier eindeutig zu kurz kommt, ist die mangelhafte Performance des HK 556.
Aus meiner Sicht ist die alleinige Gewichtung auf den Preis daher grundsätzlich falsch.
Warum das schlechtere Produkt kaufen, wenn nur der Preis besser ist?
Die Bw sollte sich, aus meiner Sicht, niemals mit der Billiglösung zufrieden geben.
Wenn ich mir die Ausrüstung so anschaue, kann man die meisten Gegenstände direkt in die Tonne kloppen.
Vom Turnschuh bis zum Handschuh.
Vom Rucksack will ich gar nicht erst reden…..grausam.
In der Praxis unbrauchbar, Stand 80er Jahre.
Mal abgesehen von den Soldaten die in den Einsatz gehen.
Was macht der Soldat? Privat beschaffen.
Geht leider beim Gewehr nicht.
Also, liebe Verantwortliche, einfach mal den Mist selber ausprobieren und dann entscheiden, ob es Sinn macht.
Oder eine Mitarbeiter Befragung starten in der Firma Bw.
Blöderweise zeigt die aktuelle Krise, dass eine Behörde eher unflexibel ist, einmal nett ausgedrückt.
Daher bleibt nur das Prinzip Hoffnung und der Glaube an bessere Zeiten.
[Zum einen meinen Sie vermutlich das MK556 und nicht HK… geschenkt. Aber Ihre Aussagen „die mangelhafte Performance“, „den Mist selber ausprobieren“ sind zunächst mal eine flotte Behauptung, für die Sie nicht mal versuchen einen Beleg zu liefern. Ehe Sie noch mal Aussagen hart am Rande des Justiziablen hier versuchen zu lancieren, gehen Sie noch mal in sich und denken Sie nach. T.W.]
@Paden:
Bei öffentlichen Ausschreibungen soll gewinnen, wer die geforderte Leistung zum günstigsten Preis liefern kann.
Beispiel: Beschaffer fordert PKW mit 300 kg Zuladung und 250 l Ladevolumen.
Angeboten werden
A 310 kg Zuladung und 200 l Ladevolumen für 220 EUR
B 320 kg Zuladung und 210 l Ladevolumen für 250 EUR
C 1.000 kg Zuladung und 1.000 l Ladevolumen für 300 EUR
Alle Angebote erfüllen die geforderte Leistung.
A liefert die geforderte Leistung zum geringsten Preis.
Es ist somit Produkt A zu beschaffen.
@aussenstehender
Das ist mir klar,aus meiner Sicht stimmt dann die Gewichtung nicht.
Für mich muss möglichst gut funktionieren und möglichst gut treffen.
Der Preis sollte bei einer Waffe eine Rolle spielen, allerdings nicht die Hauptrolle.
Das bessere Produkt ist in der Regel teurer, so kenne ich es zumindestens.
Ausser in der Werbung vielleicht .