Neue Vorwürfe gegen das KSK: Amnestieaktion für gehortete Munition?
Nachdem das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr im vergangenen Jahr vor allem wegen rechtsextremistischer Vorfälle in der Kritik stand, gibt es jetzt neue Vorwürfe gegen die Eliteeinheit: Straflos – und ohne Kenntnis des Ministeriums – sollen KSK-Soldaten die Möglichkeit bekommen haben, Munition abzuliefern, die sie zuvor rechtswidrig gehortet haben sollen.
Nach einem Bericht von NDR und WDR vom (heutigen) Freitag konnten KSK-Angehörige im Frühjahr vergangenen Jahres über Wochen gehortete Munition in so genannten Amnestieboxen abliefern, ohne dass sie Konsequenzen zu befürchten hatten. Nun ist das, wie Bundeswehrsoldaten berichten, nicht unbedingt ungewöhnlich und wird gelegentlich, wenn auch informell, in Einheiten praktiziert – allerdings mit Übungsmunition und nicht mit scharfer Munition und Sprengstoff.
Beim KSK hatte das jedoch, so der Bericht, eine andere Dimension. Mehrere zehntausend Schuss Munition und selbst Handgranaten sollen bei der Aktion bis April vergangenen Jahres zusammengekommen sein; beim straffreien Einsammeln der Munition kam offenbar wesentlich mehr zusammen als überhaupt formal vermisst worden war. Und im Gegensatz zu den Rechtsextremismus-Vorwürfen gegen den Eliteverband geht es diesmal nicht um einzelne Kommandosoldaten oder eine Kompanie, sondern die KSK-Spitze und ihren Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr:
Recherchen von NDR und WDR zeigen, dass die Kommandoführung des KSK in Calw selbst die Entscheidung traf. Das belegen interne Protokolle der Kommandoführung, die die Reporter einsehen konnten. Im Protokoll einer Sitzung von Führungskräften beim KSK ist von einer Frist zum 24. April 2020 die Rede: „Bis zum diesem Tag kann Fundmunition ohne negative Konsequenzen für die entsprechenden Soldaten […] abgegeben werden.“
In einem weiteren vertraulichen Dokument wird explizit das Stichwort „Amnestie“ aufgeführt. Darin vermerkt die Kommmandoführung, dass die Abgabe der Munition bis April vonstatten gehen sollte. Für weiteres „sicherheitsempfindliches“ Material wollte die Führungsriege in Calw ihren Untergebenen gar bis Oktober 2020 Zeit geben.
Falls es tatsächlich um Munition und Sprengstoff ging, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, stehen dann möglicherweise auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die KSK-Spitze im Raum. Das Verteidigungsministerium und das Heer wollten sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Untersuchungen dazu liefen noch, sagte ein Sprecher des Heereskommandos.
Für die Spitze des Ministeriums ist dieser Vorfall nicht zuletzt deswegen peinlich, weil Generalinspekteur Eberhard Zorn im vergangenen Jahr in Abstimmung mit Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Vorschläge zur Reform des Spezialkräfte-Verbandes gemacht hatte – und Zorn im November einen weitgehend positiven Zwischenbericht vorgelegt hatte. In diesem Bericht war der oberste Soldat auch auf zuvor bekanntgewordene Fehlbestände von Sprengstoff und Munition beim KSK eingegangen:
Eine durch den Inspekteur des Heeres veranlasste Generalinventur durch Prüfpersonal der vorgesetzten Dienststellen und logistisches Fachpersonal der SKB hat die Aufklärung möglicher Ursachen der festgestellten Bestandsdifferenzen zum Ziel. Es wurden Inventurberichte, Bestandsberichtigungen, Meldungen, Berichterstattungen des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr sowie die Ergebnisse der durch die DSK veranlassten, unangekündigten Bestandsprüfung im Juni 2020 ausgewertet und mit dem urkundlichen Bestandnachweis im elektronischen Buchungssystem SASPF abgeglichen.
Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass ein hoher Anteil der Abweichungen nachvollzogen werden konnte. Diese lassen sich vornehmlich auf eine unsachgemäße Buchführung zurückführen. Von den genannten 48.000 Munitionsartikeln im Unterbestand konnte bisher der Verbleib vonca. 29.000 Munitionsartikeln aufgeklärt werden. Diese waren auf Kontingente im Einsatz gebucht. Zu weiteren ca. 6.000 Munitionsartikeln (ebenfalls aus einem Einsatz) laufen derzeit noch Untersuchungen. Die 37.000 Munitionsartikel, die als Überbestand festgestellt wurden, sind nach weiteren Munitionsfunden auf etwa 50.000 Munitionsartikel angewachsen. Diese Munition ist sichergestellt und wurde mittlerweile sukzessive ordnungsgemäß in das logistische System vereinnahmt.
Es verbleiben allerdings absehbar Unterbestände in Höhe von 13.000 Munitionsartikeln und 62 Kilogramm Sprengmitteln, deren Verbleib sich nicht mehr mit absoluter Sicherheit bestimmen lassen wird. Anhaltspunkte für Diebstahl oder Unterschlagung dieser Artikel konnten bisher nicht identifiziert werden.
Eine recht detaillierte Aussage. Die allerdings nicht darauf hindeutet, dass Zorn oder die Führung des Heeres von der vorherigen Ablieferungs- und Amnestieaktion wussten. Deshalb wird spannend, ob und wie das Ministerium auf die neuen Vorwürfe reagiert – voraussichtlich spätestens am Mittwoch kommender Woche vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestages, wo die Opposition auf mehr Informationen dringen dürfte.
Nachtrag, der Vollständigkeit halber: Hinweise auf diese Munitions-Amnestie hatte es bereits im Januar gegeben, als im Gerichtsverfahren gegen einen KSK-Oberstabsfeldwebel die Staatsanwaltschaft entsprechende Angaben machte. Die taz, die damals zuerst berichtet hatte, hatte dazu auch das Ministerium und das Kommando Heer gefragt – seit einem Monat ist das also auch dort bekannt, so dass die heutige Meldung vermutlich nicht ganz überraschend kam.
(Archivbild November 2020: Ein Kommandosoldat beim Training im Gelände – KSK/Bundeswehr)
@Georg sagt: 20.02.2021 um 11:11 Uhr
Nur weil etwas ein Offizialdelikt ist (also von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss), heisst das noch lange nicht, dass es auch abgabepflichtig für einen Disziplinarvorgesetzten ist.
Von daher lässt sich ohne Aktenkenntnis nicht gesichert sagen, ob etwas in in diesem Zusammenhang abgabepflichtig war.
Auch Sie spekulieren ja nur über mögliche Paragraphen und mögliche Verstöße gegen Gesetze.
Auch Ihre Spekulation über das Kriegswaffenkontrollgesetz ist interessant.
Welchen Paragraphen sehen Sie denn hier einschlägig?
„Vielleicht hilft es da doch noch mal den Abgabeerlaß in Verbindung mit der Wehrdisziplinarordnung zu lesen !
Vielleicht sollten sich die betroffenen Soldaten neben den schon erwähnten §40 WStG „Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren“ auch die entsprechenden Stellen im StGB wie „Rechtsbeugung im Amt“ anschauen !“
Auch das ist wieder nur Spekulation. Das erstere wäre nur einschlägig, wenn tatsächlich der Abgabeerlass absichtlich missachtet wurde. Zum letzteren kenne ich mich zu wenig aus und habe keinen Kommentar zur Hand.
Aber ich habe ja auch gar nicht behauptet, dass ich sicher bin, dass der Abgabeerlass nicht eingehalten wurde.
Es kann durchaus sein. Ich weiß über den Fall einfach nicht genug um dazu etwas intelligentes sagen zu können.
„Damit hat das KSK ja Erfahrung (siehe meinen vorherigen Beitrag „Mordandrohung mit einfachen Verweis“ ahnden).“
Und wieder ein Versuch zur Provokation. Erneut: OT.
@ KPK
Zitat: „Der Weg vom UffzmP über Offz milFD zum OffzTrD geht nur über Bedarf, Eignung und Leistung, mündend in der auch charakterlichen Gesamtbewertung der Person und somit weit jenseits schierer Übernahme.
Das im KSK gewählte Verfahren ist zielführend und geeignet Grund zu finden. Gut so.“
Manchmal lesen sich ihre Stellungnahmen wie offizielle Schreiben des Dienstherrn. Na klar, der Dienstherr sind ja auch nur Soldaten in entsprechenden Funktionen, die solche Antwortschreiben verfassen.
Fakt ist, der besagte OTL, Leiter der Ausbildungsinspektion ist vor 2 Jahren unehrenhaft entlassen worden, wegen rechtsextremen Äußerungen, Umtrieben usw. Also muss vor ca. 10 Jahren mit der „charakterlichen Gesamtbewertung“ des damaligen Hptm milFD durch seine Vorgesetzten etwas falsch gelaufen sein.
Zwei Möglichkeiten gibt es, entweder den entsprechenden Linienvorgesetzten inkl. der zuarbeitenten S1-Abteilung ist bei der charakterlichen Gesamtbewertung des Kandidaten ein grober Fehler unterlaufen, oder
die zuständigen Vorgesetzten haben alle über die bereits damals erkennbaren rechtsradikalen Äußerungen des Hptm hinweggesehen.
In Anbetracht der extrem seltenen Förderung von Offizieren in Form der Übernahmen von Laufbahn Offz milFD zu OffzTrd (zu meiner Zeit bei der Lw ganze 4 Fälle pro Geburtsjahrgang) sind diese Kameraden alle handverlesen und von allen Seiten begutachtet worden. Natürlich schafft der Bedarf auch Eignung. So waren z.B. ca. 2 Fälle pro Jahr in der Lw die Auswahl von geeigneten Transall-Piloten für die Funktion „Staffelchef“. So ähnlich dürfte es bei dem besagten Offizier des KSK (so weit ich mich erinnere OTL Daniel K.) auch gelaufen sein. Handverlesen, der Beste, der Härteste aber leider Rechtsextrem (na gut, nobody is perfect), aber ansonsten war er topp. Nehmen wir – und genau das ist das Problem in Teilen des KSK !
@Georg
Was soll das mit dem „Vernebeln“? Es geht bei dieser Meldung nicht um Rechtsextremismus, also ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die Community dem eigentlichen Thema widmet. Nichts für ungut, aber auf Sie trifft manchmal das geflügelte Wort vom Hammer zu, der überall Nägel sehen lässt.
Eliten erliegen bisweilen der Versuchung zu glauben, Regeln seien etwas für den Pöbel. Und am Ende stehen Selbstherrlichkeiten, Gesetzesverstöße oder gar Vorkommnisse, die im Nachhinein oft als „tragisch“ bezeichnet werden … Das ist doch nichts Neues.
@Georg:
„Beginnend mit General Günzel, dem 3. Kommandeur des neu aufgebauten KSK, der die Traditionslinie des KSK auf die Brandenburger SS-Division im 3. Reich zurückführte,“
Ich kenne General Günzel aus meiner Zeit in der JgBrig 37 relativ gut. Ihre Bemerkung ist durch Fakten nicht gedeckt, und ich empfinde Ihre Äusserung als ausgesprochen bösartig und diffamierend. General Günzel hatte sicherlich viele Kanten, aber ihm eine wie auch immer geartete Nähe zu NS-Organisationen oder entsprechendem Gedankengut zu unterstellen, ist schlichtweg infam.
Es mäandriert hier wieder ziemlich vom Thema weg. Noch mal zur Erinnerung: In diesem Thread geht es nicht um rechtsextremistische Vorfälle, es geht nicht um die Haltung von Günzel, es geht nicht um frühere Angehörige des Kommandos. Schon klar, die Versuchung ist groß, alles zum Thema KSK und die Meinung dazu anzubringen. Aber das stellen wir bitte jetzt ein.
Herr Wiegold, so das Folgende unter Ihr „einstellen“ fällt, gerne streichen.
Merkwürdig ist das aber schon.
@derspiegel
„Mit einem verunglückten Auftritt in einem US-Krankenhaus haben deutsche KSK-Soldaten [Zwei Soldaten, (KPK)] diplomatische Verwicklungen ausgelöst. Nach SPIEGEL-Informationen rief die Klinik sogar die Bundespolizei“.
Der Spiegel spricht von „komplette KSK-Kompanie samt Kommandeur“. Wäre an dieser Stelle nicht publikumswirksam der Name/DstGrd Brigadegeneral Markus Kreitmayr aufgetaucht?
Ist der Gen Kreitmayr wirklich an einem „mehrwöchigen Fallschirmlehrgang“ auf Kompanieebene in den Staaten ständig dabei?
Mit aller Vorsicht, der Spiegel bezeichnet tatsächlich den Kdr KSK?
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-so-alarmierte-eine-konspirative-ksk-mission-in-den-usa-das-fbi-a-914beb80-b00b-4c29-b2f2-20813aa5d5e2-amp?sara_ecid=soci_upd_j5FMWycn2aPum0F4COc40xUTUfLybp
[Ich bemühe mich da mal um Klärung beim Autor.
/edit: Gemeint ist in der Tat der Kommandeur KSK.
T.W.]
@ Merziger
„Ganz sicher wird in den nun anstehenden Untersuchung zum Thema Munition die Frage auftauchen, ob der Kdr KSK nichts anderes zu tun hat, als selbst an einem mehrwöchigen Fallschirmsprunglehrgang teilzunehmen. […] Wir wissen es nicht, ob es Wochen waren, doch wenn es so wäre, tauchen Fragen auf.“
1. Sie schreiben selber, dass Sie nicht wissen wie lange er dort ist und was er dort genau macht. Vielleicht sollte man sich in diesem Fall ein wertendes Urteil verkneifen und wenn dies überhaupt interessant sein sollte ggf. warten bis man mehr bzw. irgendetwas weiß.
2. Der „Skandal“ um die Amnestie Boxen ist gerade aufgekocht, weil er durch Publikationen interner Dokumente in der aktuellen Berichterstattung verursacht wurde . Soll der KDR also seine Lehrgänge/ Dienstaufsicht also mit zukünftigen Leaks koordinieren? Und wenn ja macht er sich dann nicht selber verdächtig, dass er die Dokumente an die Presse weiterleitet? [sarcasm off]
3.“Mit Blick auf neueste Presseveröffentlichungen zum Aufenthalt einer KSK-Kompanie mit dem Kommandeur KSK selbst zur mehrwöchigen Fallschirmsprungsausbildung in Arizona, erkennen sie möglicherweise, dass die im diesem thread (und anderen threads) aufgeführten Hinweise zu Lehrgängen des KSK im Ausland ihren Sinn haben.“
Sorry, das klingt eher nach einer Neiddebatte. Die Fallschirmsprungausbildung in den USA hat diverse praktische Vorzüge. Des Weiteren gibt es bei der BW unzählige Lehrgänge, Verwendungen etc. an Orten die mit Sicherheit attraktiver sind als Arizona.
Es zeigt eben den Kern der Debatte hier: Man weiß wieder nichts genaues, holt aber zum Rundumschlag aus, in diesem Fall fehlt nur noch der Verweis auf die Anzugsordnung.
Vielleicht sollte man einmal ein wenig abwarten und sich an Ihren Schlusssatz halten: „Ich überlasse es den militärischen Vorgesetzten und auch den politisch Verantwortlichen ein Urteil zu fällen.“
Als Nicht-BW-Angehöriger komme ich bei den hier in den Kommentaren manchmal endlosen und selbstverliebten Zuständigkeits-/Titel- und Funktionsabkürzungen oft nicht mit.
Bei „gehorteter“ Munition, „Sprengmitteln“ und Handgranaten reicht es, daß ich Staatsbürger bin und mich frage, wieviel Dämlichkeit in die Hirne einer unter medialer Dauerbeobachtung stehenden Einheit eigentlich sonst noch paßt.
Enttäuschend.
@ muck
Zitat: „Eliten erliegen bisweilen der Versuchung zu glauben, Regeln seien etwas für den Pöbel. Und am Ende stehen Selbstherrlichkeiten, Gesetzesverstöße oder gar Vorkommnisse, die im Nachhinein oft als „tragisch“ bezeichnet werden … Das ist doch nichts Neues.“
Um auf das Thema des Fadens hier zurück zu kommen. Wenn dies nur die Eliten machen würden, dann dürften hier nicht so viele Kommentare stehen nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ !
Anscheinend glauben auch eine ganze Reihe von Kommentatoren hier im Forum, die Munition ist wieder eingesammelt, damit wurde ein größerer Schaden verhindert und die begangene Unterschlagung von Wehrmaterial vergessen wir dafür. Was ja auch im Wort „Amnestie-Box“ zum Ausdruck kommt.
Also wenn die obligatorische Belehrung, die jeder von uns schon hundert Mal am Schießplatz erhalten hat oder als Leitender selbst vorgelesen hat, also „Wer noch Munition- oder Teile von Munition am Mann hat und nicht abgibt, begeht eine Straftat nach StGB (Unterschlagung) oder nach Wehrstrafgesetz usw.“ richtig war, dann wurde mit dieser anomyen Munitionssammelbox eine Unterschlagung von Wehrmaterial in großen Ausmaß rückgängig gemacht, mithin wurden Schuldige eines Diebstalls, einer Unterschlagung nach StGB und eines Verstoßes zur Pflicht des Soldaten in dienstlichen Meldung die Wahrheit zu sagen, nicht ermittelt.
In wiefern dies eine „Strafvereitelung im Amt“ nach §258a StGB durch den die Aktion anordnenden Vorgesetzten darstellt, können ja jetzt die Staatsanwälte ermitteln.
Ich gehe davon aus, dass die Rechtsberater der Division diesen Kuhhandel vorher genehmigt haben, zwecks dem höheren Ziel die vagabundierende Munition einzusammeln. Damit würden vermutlich all die Gesetzesverstöße die ich im vorherigen Absatz genannt habe hinfällig sein.
Falls diese Amnestie nicht vorher durch die zuständigen Staatsanwälte / Rechtsberater = Wehrdisziplinaranwalt genehmigt wurde, dann wird es interessant werden wie es personell in der Führung des KSK weitergeht.
Koffer sagt:
20.02.2021 um 16:03 Uhr
Wg.: „Auch Ihre Spekulation über das Kriegswaffenkontrollgesetz ist interessant.“
Man landet schneller beim Kriegswaffenkontrollgesetz als Sie vielleicht glauben.
Ich wahr ehrenamtlicher Richter für Strafsachen beim AG Hannover.
Angeklagt wurde ein Mann, bei dem anhand einer anderen Sache, eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde und als sog „Beifang“ 1 Schuss 7/65 gefunden wurde. Ein Schuß, lag in einer Schublade rum; hatte der Angeklagte als Souvenir für die Wehrpflicht mitgenommen. Keine Sache, werden jetzt die Soldaten/ehem. Soldaten sagen.
Die 7/65er war Leuchtspurmunition und fällt darum unter das Kriegswaffenkontrollgesetz … Freiheitsstrafe 1 bis 5 Jahre standen im Raum.
Also, wenig trivial …
@Thomas Melber
Das habe ich auch nicht geschrieben. Zumal dass dann auch erhebliche Mengen wären ;-)
Darüber hinaus vermute (hoffe) ich, dass auch die wenigsten KSK-Soldaten damals die Munition einfach mit nach Hause genommen haben. In Kasernen gibt es übrigens genügend Möglichkeiten, deratige Dinge zu verbergen.
Weiterhin wird eingesammelte Munition nicht einfach verschossen – das wäre „mexikanisches Abmunitionieren – sondern wird vielmehr einfach wieder der Bw-Logistik zugeführt. Wußten Sie das etwa nicht?
Insgesamt zeigen mir Ihre Antworten hier zu diesem Thread, dass Sie kaum Ahnung von größeren militärischen Verbänden, deren Innenleben und das größeren Zusammenwirken der Dinge haben. Dies gilt insbesondere auch für Ihrer Anmerkungen zum Kriegswaffenkontrollgesetz und zum „Sicherheitstagebuch“. Waffenverluste oder erhebliche Munitionsverluste werden bei der Bw grundsätzlich als „BV“ über die gesamte militärische Hierarchie als Sofortmeldung gemeldet – genau dafür ist dieses Meldeformat dar. Etwaige S2-Bewertungen sind nachranging. Von daher empfehle ich Ihnen einfach ein wenig mehr Zurückhaltung oder einfach Fragen zu den Dingen stellen, von denen man selber kaum Ahnung hat.
@Heiko Kamann
Ja, das stimmt so. Ich muß mich aber verbessern, „Standardmunition“ (Kaliber und Art), die auch von Jägern und Sportschützen verwendet werden darf, fällt nicht unter das KrWaffKontrG, also z.B. die Standardpatronen 9×19 oder 5,56×45. Bei der 4,6×30 sieht es schon anders. aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html
@Heiko Kamann
Nur der Korrektheit halber: Munition im Kal. 7,65mm gibt es bei Bw nicht, es ist Pistolenmunition meist für Browning oder Luger, die in den SK in Wehrpflichtzeiten nicht genutzt wurden.
Sie meinen 7,62 x 51 mm, die es mit/ohne Leuchtspur (LS) gibt?
Wobei das bloße Kaliber allerdings keinen Hinweis darauf zulässt.
Dieser ergibt sich aus dem Munitionsaustauschcode, AB24 für LS, AB 22 für Weichkern (= ohne LS).
Allein weil es um Leuchtspurmunition in Ihrem Beispiel geht: mit dieser Begründung fällt die Mun nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWG). Im selben Kal ist 7,62 Weichkern als Munition einer Kriegswaffe, in der Wehrpflicht Gewehr G3 und MG 3, gleichfalls dem KWG unterliegend.
@Georg
„Also wenn die obligatorische Belehrung, die jeder von uns schon hundert Mal am Schießplatz erhalten hat oder als Leitender selbst vorgelesen hat, also „Wer noch Munition- oder Teile von Munition am Mann hat und nicht abgibt, begeht eine Straftat nach StGB (Unterschlagung) oder nach Wehrstrafgesetz usw.“
Die hundert Belehrungen scheinen nicht gewirkt zu haben. Dort wird weder von „einer Straftat nach StGB“ gesprochen, Unterschlagung und Wehrstrafgesetz nicht erwähnt.
Falls Sie Zugang zu Vorschriften haben lesen Sie einmal nach. Ein Tipp: Es kommt „bei Eintritt einer schwer wiegenden Folge“ darin vor. Und wenn Sie dabei sind überdenken Sie doch bitte einmal ob Sie hier wirklich über die Sach- und Sachverhaltskenntnis verfügen, um anderen Personen pauschal Straftaten nachzusagen.
@Heiko Kamman
Und der von Ihnen beschriebene Angeklagte wurde dann wegen dem verbotenen Besitz von einer (!) ganzen Leucht-Patrone 7,62 (zivil übrigens klassisches Jagd-Kaliber Winchester 308) durch das Amtsgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe verurteilt? Da war aber dann eine sehr eifrige Staatsanwaltschaft am Werk. Das ist doch schales Seemanns-Garn, zumal das Gesetz den fahrlässigem Besitz schon deutlich milder ahndet. Und wenn es doch zu einer Verurteilung gekommen ist, was hat denn der Anwalt des Angeklagten gemacht – hat der einfach nur zugesehen?
Darüber hinaus hilft aber ein Blick in das entsprechende Strafgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__22a.html#:~:text=1%20vermittelt%20oder%20eine%20Gelegenheit,Jahr%20bis%20zu%20zehn%20Jahren.&text=(3)%20In%20minder%20schweren%20F%C3%A4llen,zu%20drei%20Jahren%20oder%20Geldstrafe.
In der dort als letzte Ziff. (5) steht explizit drin, dass wer Kriegswaffen, und darunter fällt auch die Munition von Kriegswaffen, unverzüglich freiwillig abgibt, nicht bestraft wird. Also auch hier ein wenig Entspannung.
Insgesamt irritiert diese Art impliziter Rhetorik aber völlig und hilft somit der sachlichen Diskussion hier nicht weiter.
Moin, ich lese schon seit geraumer Zeit sehr interessiert diesen Blog und die dazugehörigen Kommentare. Mich würde einmal interessieren,wie es um die Psyche der Kommandosoldaten bestellt ist. Nun wird ja schon seit fast vier Jahren durchgehend ermittelt und immer wieder gibt es neue Hiobsbotschaften. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht jeder diesem Druck gewachsen ist und umgehen kann. Kennt einer von Euch zahlen bezüglich psychologischer Behandlung? Ich könnte mir vorstellen, dass es um die innere Lage nicht so gut bestellt sein dürfte.
Versteht mich nicht falsch, kein falsches Mitleid! Ich stelle es mir nur sehr belastend vor, wenn ich einer derjenigen bin, die keinen Dreck am Stecken haben und trotzdem mit den anderen über einen Kamm geschoren werde.
@Georg
Ihr “Wissen” ist schlichtweg überholt und größtenteils anekdotisch – leider seltener faktisch. Wenn sie noch Zugriff zu aktuellen – und damit rechtsgültigen Vorschriften haben bitte ich sie ums Nachlesen oder um Zurückhaltung. Das hilft der Diskussion und der Wahrheit.
Auch wenn sie es schon “hundert mal gehört und selbst vorgelesen haben” nochmal für alle der offizielle Belehrungstext – ganz im Sinne von weniger alternative facts und mehr actual facts.
“ 4. Belehrungstext
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Vorschriften und Befehle, insbesondere auch falsches Anzeigen, Ansagen und Eintragen in die Schießunterlagen sowie das Aneignen von Munition und Munitionsteilen kann – bei Eintritt einer schwer wiegenden Folge – als Ungehorsam oder als unwahre dienstliche Meldung; das Fälschen der Schieß-/Sprengkladde (oder Schießliste) als Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafen geahndet werden.”
Schuldhaft – Aneignung – schwerwiegende Folge – Urkundenfälschung.
Der Soldat mit dem 3 vollen Magazinen auf Stube nach dem Gefechtsdienst der einfach nur Angst vor dem Anschiss hat fällt jetzt wo drunter? Befehle? Jup. Schwerwiegende Folge? Nein und damit sind sie ausschließlich beim Disziplinarrecht.
Amnestyboxen sind nicht strafbar. Und dienstrechtlich auch erstmal ok. Schließlich hat jemand ja befohlen was damit zu machen ist. Sie könnten den Kdr KSK jetzt übrigens nur wegen Verstoß gegen den Umgang mit Munition in der Kaserne Calw belangen. Die Vorschriften und Befehle dazu erläßt wie in jeder Liegenschaft der KasKdt. Wollen wir raten wer das In Calw ist? Ja – und damit kann er auch Ausnahmen – wie hier – zulassen.
Ich betone nochmal – keiner hier findet den laxen Umgang mit Munition und Waffen dufte – aber diese Hexenjagd hier ist wirklich unsäglich und unsachlich. Ich bin über den laxen Umgang in Calw dabei mindestens genauso schockiert wie über das fatale Vorschriften(un)wissen einiger Kommentatoren die es aber besser wissen könnten oder müssten.
Trennung.
Zum Kdr KSK in den USA:
1. Dienstaufsicht und die legt der Kdr ja noch selbst fest – die ist in meiner Bewertung bei der Truppe im Ausland auch irgendwie besser aufgehoben als auf dem Kasernenhof in Calw. Witzigerweise würde man allen anderen Kdr die “nur” zuhause sind auch mangelnde Dienstaufsicht vorwerfen. Also was nun?
2. Ja auch der muss seine Lizenz erhalten, ist meines Wissens auch immer noch Spezialkräfte Kdr mit Einsatzverpflichtung im Rahmen NatRKM. Bevor gleich einer schreit: Was als General? Ja wer denn sonst? MilEvakOp führt sogar ein 2 Sterner…
3. Eine Fallschirmsprunglizenz – Vorallem Freifall – zu erhalten ist in der Bundeswehr kein Pappenstiel- auch hier empfehle ich die Vorschrift. Das ist für alle springenden Verbände und Soldaten jedes Jahr eine Rallye bis zum Jahresende. Viele Sprungdienste in DEU gehen ohne einen Sprung vorbei und Soldaten saßen rum weil eben das Wetter nicht mitspielt. Deshalb ja Arizona oder ähnliches, weil man dort einfach in den 2 Wochen mit ganzen Einheiten seine Sprünge fertig kriegt und vielleicht – oho – neben Lizenzerhalt auch mal zum üben und Besserwerden kommt. Soldaten sind keine Sportspringer – sondern sollen nachts in Truppfahrt und unter Nachtsicht Operationen durchführen. Da darf man schonmal üben.
4. warum ist der Kdr so lange da? Neben seinen Sprüngen auch weil wir eben in Coronazeiten leben. Aktuelle Regeln aus den Weisungen habe ich jetzt Samstag nicht im Kopf – aber bis vor kurzem haben wir jeden Aufenthalt im Ausland mit häuslicher Isolierung und Abstrichen davor und danach geplant. Da machen die 2 Wochen mit der Truppe halt mehr Sinn als 4 Tage – und der Kdr wird da drüben wie alle Führer heute mit Genucard oder Open VPN arbeiten. Mehr Gelassenheit bitte.
Mich erstaunt auch wie viele hier Kommentatoren hier B6+ besoldet sein müssen, denn einige wissen ja besser als die Generäle selbst was die zu tun und zu lassen haben. Chapeau!
@Stefan Bornemann
Die eingesammelte Munition kann sehr wohl bei einer regulären Ausbildung – ob vorher vereinnahmt (was ich nicht annehme) oder nicht – verschossen werden. Wer hat schon ein Interesse, die Losnummern festzustellen?
Ein BV kann sehr wohl auch ein SIVOKO oder ein IT-SIVOKO sein, das schließt sich ja nicht per se aus. Und wenn in einem Verband auf diese Art und in diesem Umfang Munition eingesammelt wird sollte das der S2 schon aus Eigenschutz aktenkundig machen, immerhin ist die Zuverlässigkeit einzelner Sdt wohl nicht gegeben, und er müßte auch erklären, weshalb er z.B. die FJg nicht hinzugezogen hat („Amnestie“ durch Kdr, u.a.).
@Heiko Kamann sagt: 20.02.2021 um 18:38 Uhr
Ich sage erneut: ich weiß zu wenig über diesen Fall um das beurteilen zu können.
Welcher Paragraph Kriegswaffenkontrollgesetz ist denn Ihrer Meinung nach einschlägig?
Dann kann ich Ihnen sagen, ob das abgabepflichtig gewesen wäre oder nicht.
Ich weigere mich einfach mich den hemmungslosen Spekulation auf halbgarer Basis hinzugeben.
Wenn dann auch noch profunde Mißvertändnisse von Disziplinarrecht und Strafrecht und Strafprozessrecht hinzukommen wird es ganz schnell bizarr.
Ich sage ja übrigens auch gar nicht, dass das ganze nicht abgabepflichtig war, aber bisher hat hier noch kein einziger (!) der Kommentare sachlich und fundiert dargelegt, warum es abgabepflichtig war.
[i] Im Protokoll einer Sitzung von Führungskräften beim KSK ist von einer Frist zum 24. April 2020 die Rede: „Bis zum diesem Tag kann Fundmunition ohne negative Konsequenzen für die entsprechenden Soldaten […] abgegeben werden.“ [/i]
Die Idee ist, pragmatisch betrachtet, nachvollziehbar, insbesondere wenn man hier Amnestie als trivialpopuläres Wort und nicht als Rechtsbegriff zu Grunde legt.
Natürlich ist das aber straf- und verwaltungsrechtlich schlicht so nicht in Ordnung. Wir sind nicht in einem US-amerikanischen Film.
Es tut mir leid. Aber der auch von mir wohlverstandene Sinn, nämlich Munition usw. an die man sonst wohl kaum herangekommen wäre, schnell und effektiv aus den Verkehr zu ziehen, legitimiert nicht diese Verfahrensweise.
Man kann sich pragmatisch fragen: hinlegen lassen, Anzeige gegen Unbekannt, Einstellung durch Staatsanwaltschaft weil man den Täter nicht findet…
…aber wollen wir das wirklich?
Ich denke durchaus, dass der, welcher hier falsch handelte, offenen Visieres alles einzuräumen hat und das juristische Ermessen dort ausgeübt wird, wo es hingehört: von den Gerichten.
Jetzt kann man argumentieren, dass dies naiv von mir sei. Natürlich. Aber wer hat denn mit der Überhöhung von Ehre und Treue usw. angefangen? Das waren die Kameraden vom KSK selbst.
Und so wird das im Artikel dargestellte Vorgehen zweierlei schwierig:
– die grundsätzlich rechtliche Vorgehensweise des Kommandeurs,
– die Tatsache, dass die ja nun oftmals unwidersprochen so benannte Elite nicht in der Lage zu sein scheint, für ihr Handeln gerade zu stehen und sich rechtsstaatlicher Behandlung zu stellen und den zuständigen Richtern zu vertrauen -also das Vertrauen, was man selbst so oft einforderte und viele gaben- dass diese geeignet mit den Angelegenheiten umgehen.
Es bleibt aber offen die Frage, ob juristische Expertise hinzugezogen wurde.
Wenn nein, dann war das bestenfalls unprofessionell und ist zu bedauern.
Wenn ja, wurde vielleicht auf eine Lücke abgestellt, die wir hier nicht gut genug sehen.
So wie der Fall dargestellt wird, also logischerweise nicht in allen Facetten und in aller Tiefe, fragt man sich aber schlichtweg spontan, wie ein Soldat zu dem Entschluss kommen kann, dass er alleinig zuständig sei, dass er alleinig qua Funktion in dieser Materie Staatlichkeit darstellt.
Am Ende bleibt aber auch der Hinweis auf die Tatsache, dass eine Gruppenverurteilung a la „die KSK’ler“ weder juristisch noch moralisch zulässig ist. Und wer das gering schätzt oder sich fragt, warum das denn so sei, dem rate ich ein Blick in die deutsche Geschichte.
Das Thema wird politisch immer brisanter:
https://www.deutschlandfunk.de/zustaende-bei-der-ksk-bewaehrung-nicht-bestanden.720.de.html?dram:article_id=492881
Die Ministerin kommt damit medial noch mehr unter Druck.
Jedoch versucht auch dieser Kommentar den Eindruck zu erzeugen die Vorfälle wären mitten in den aktuellen Skandalen passiert.
Wenn die mediale und politische Dynamik in dem Thema auch weiter vergrößert, dann kann es bis zur Wahl noch spannend werden.
Mich würde auch interessieren, wie die anonyme Abgabe erfolgt ist. Einwurf in einen MunBeh, der im hintersten Winkel der Kaserne steht? Man will dabei ja eher nicht beobachtet werden. Und wie oft wurde der Behälter geleert?
Und dann macht man wg. der causa Seedorf so ein Bohai um die Absicherung der MunBeh in den Liegenschaften 😎 Es staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.
@ MFG ;20.02.2021 um 0:17 Uhr
Besonders ihr letzter Satz löst bei mir nur ein müdes Schmunzeln in Verbindung mit der Fraktion KS aus.
Nichts für Ungut…egal WO, Sie werden immer Dreck unter den Nägeln finden. Man muss ihn nur lang genug suchen.
@Jas sagt: 20.02.2021 um 19:44 Uhr
„Ich betone nochmal – keiner hier findet den laxen Umgang mit Munition und Waffen dufte – aber diese Hexenjagd hier ist wirklich unsäglich und unsachlich. Ich bin über den laxen Umgang in Calw dabei mindestens genauso schockiert wie über das fatale Vorschriften(un)wissen einiger Kommentatoren die es aber besser wissen könnten oder müssten.“
+1
„Mich erstaunt auch wie viele hier Kommentatoren hier B6+ besoldet sein müssen, denn einige wissen ja besser als die Generäle selbst was die zu tun und zu lassen haben. Chapeau!“
Auch hier Zustimmung.
Wobei ich keinesfalls sagen will, das Vorgesetzte immer Recht haben und auch keinesfalls sagen möchte, dass wir als Staatsbürger (mit und ohne Uniform) nicht das Recht haben Vorgesetzte zu hinterfragen und zu kritisieren.
Aber Sachlichkeit sollte schon bewahrt werden und Fachwissen sollten entweder vorhanden sein oder respektiert werden.
@ Johannes Ram
Zitat: „Falls Sie Zugang zu Vorschriften haben lesen Sie einmal nach. Ein Tipp: Es kommt „bei Eintritt einer schwer wiegenden Folge“ darin vor. Und wenn Sie dabei sind überdenken Sie doch bitte einmal ob Sie hier wirklich über die Sach- und Sachverhaltskenntnis verfügen, um anderen Personen pauschal Straftaten nachzusagen.“
@ Jas
Zitat: “ 4. Belehrungstext
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Vorschriften und Befehle, insbesondere auch falsches Anzeigen, Ansagen und Eintragen in die Schießunterlagen sowie das Aneignen von Munition und Munitionsteilen kann – bei Eintritt einer schwer wiegenden Folge – als Ungehorsam oder als unwahre dienstliche Meldung; das Fälschen der Schieß-/Sprengkladde (oder Schießliste) als Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafen geahndet werden.”
Schuldhaft – Aneignung – schwerwiegende Folge – Urkundenfälschung.
Der Soldat mit dem 3 vollen Magazinen auf Stube nach dem Gefechtsdienst der einfach nur Angst vor dem Anschiss hat fällt jetzt wo drunter? Befehle? Jup. Schwerwiegende Folge? Nein und damit sind sie ausschließlich beim Disziplinarrecht.“
Ja meine Herren, den tatsächlichen Belehrungstext kann ich tatsächlich nicht auswendig aufsagen, aber den Inhalt habe ich verstanden, Sie auch ?
Ein „schuldhafter Verstoß gegen Vorschriften und Befehle“…..sowie das „Aneignen von Munition oder Munitionsteilen“ kann…. „bei vorliegen einer schwierwiegender Folge“….als „Ungehorsam oder unwahre dienstliche Meldung“…..ODER ….“das Fälschen der Schießkladde als Urkundenfälschung“ mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Also Munition wurde schuldhaft angeeignet (man wurde ja belehrt sie abzugeben am Ende der Ausbildung), die schwerwiegende Folge nach § 2 WStG ist definiert u. a. …“als Sachen von bedeutenden Wert, die dem Täter nicht gehören“…
Nun während meines Offizierslehrganges hat man den „bedeutenden Wert“ bei ca. 1000 DM gesehen, die eingesammelten Munitionsmenge dürfte den Wert selbst mit Inflationszuschlag in Euro übersteigen. Mit anderen Worten die „schwerwiegende Folge“ nach §2 WStG dürfte gegeben sein.
Schauen wir uns nun den § 19 WStG „Ungehorsam“ an. Da heißt es in Absatz (1)
(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegendene Folge ( §2 Nr. 3 WStG ) verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
Also halten wir fest, das Aneignen von Munitions oder Munitionsteilen mit schwerwiegender Folge (Wert der entwendeten Munition ist größer als 1000 Euro) wird mit Freiheitsstrafe von 3 Jahren bestraft und der Versuch ist strafbar.
Die unwahre dienstliche Meldung nach § 13 SG mag mit dem Disziplinarrecht abgehandelt werden. Kann aber im Extremfall im Zusammenhang mit Unterschlagung bzw. Diebstall von Wehrmaterial zur Entlassung des Soldaten führen.
Herr @ Jas jetzt können Sie ja mal darlegen, was an meiner Auslegung des Wehrstrafgesetzes „anektotisch“ und „überholtes Wissen“ ist, das nicht „faktisch“ basiert ist ?
@ Johannes Ram
Zitat: „Und wenn Sie dabei sind überdenken Sie doch bitte einmal ob Sie hier wirklich über die Sach- und Sachverhaltskenntnis verfügen, um anderen Personen pauschal Straftaten nachzusagen.“
Ich sage niemanden pauschal Straftaten nach, sondern habe faktenbasierte Ereignisse wie die Entfernung des OTL Daniel K. aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten genannt.
Ansonsten wegen meines vermeintlich antiquierten Wissens, können Sie ja die Begriffe „Schwerwiegende Folge“ nach § 2 WStG und „Ungehorsam“ nach § 20 WStG nochmal nachlesen und die dazugehörigen Kommentare und mir dann erklären wo ich in meiner Bewertung der Ereignisse falsch liege.
ch lese den Blog seit langem mit Interesse, war jedoch bisher nicht bereit, an einer öffentlichen Diskussion teilzunehmen. Im Blog erfährt man viele Dinge, welche sonst nicht ausgesprochen werden. Allerdings ist auch Desinformation möglich, gewollt oder aus Unerfahrenheit, das ist sicher schwer feststellbar. Vermutlich sind die meisten Schreiber der Bundeswehr sehr eng verbunden und wollen das Beste. Einige Blogisten beschrieben zum Thema KSK den Umstand, dass es Mythen über das KSK gibt. Sicher ist, das operative Geschäft unterliegt der Geheimhaltung. Das fördert Mythen. Das kann für die Außenwirkung ja sogar nützlich sein. Manches, was hier so verbreitet wird, stimmt allerdings ganz sicher nicht und vermittelt leider ein falsches Bild.
Das ist genau das Problem beim Thema KSK, egal ob Munition, Umgang mit FDGO oder Ausbildungen, man kommt offensichtlich nie dahinter, was im KSK so wirklich vor sich geht.
Daher möchte ich mich melden, mit aller Vorsicht und gebotenen Zurückhaltung. @ Jas beschreibt sinngemäß, dass der „Spezialkräfte Kdr mit Einsatzverpflichtung im Rahmen NatRKM“ offenbar in Truppfahrt und dies auch noch in der Nacht zu seinem Einsatzauftrag gelangt. Nur zur Erinnerung, es ist der Kommandeur des KSK gemeint. Ich möchte dies als Beispiel anführen, was so für Mythen im Umlauf sind.
Sind seine Vorgänger auch alle solch verwegene Freifaller gewesen? Diejenigen, welche ich während meines langjährigen Dienstes in Pfullendorf und in Standorten im Saarland selbst kennenlernen durfte, waren dies nicht. Manche waren nicht einmal aktive Automatenspringer. Das war nicht auch gar nicht zu kritisieren, denn für die Aufträge, welche sie zu erfüllen hatten, waren sie offenbar bestens gerüstet. Darüber gilt es eigentlich in einem Blog wie diesem nicht zu befinden, ist sicher auch OT.
Mein Punkt geht darüber hinaus. Ich spreche für Soldaten in Führungspositionen aber auch Fachpolitiker (Verteidigungsausschuss) an, manche spektakulären Aussagen über das KSK zu hinterfragen. Dies vor dem Hintergrund, dass einige KSK Angehörige aber auch Leute, welche glauben zu wissen, was dort vor sich geht, immer ganz spannende Geschichten zur Hand haben. Es ist für Außenstehende, egal ob Soldaten oder Interessierte Politiker, schwer festzustellen, was Fakten sind und was darüber hinaus geht. Doch zeigen medienträchtige Ereignisse der letzten Monate, dass fundiertes Wissen über das KSK für befugte Entscheidungsträger dringend notwendig ist. Möglicherweise führt Hinterfragen, auch hartnäckig und kritisch, zu neuen Erkenntnissen. Um bei @Jas zu bleiben, das kann eventuell auch die Erkenntnis sein, dass, die durch ihn verneinten Sportspringer doch zu finden sind.
Die im Blog aufgeworfene Frage, ob man als General eine solch spezielle Ausbildung über mehrere Wochen in den USA durchführen muß, wenn das Kommando seit Monaten im schweren Fahrwasser ist, ist sicherlich auch berechtigt. Um bei @Koffer zu bleiben- „Aber Sachlichkeit sollte schon bewahrt werden und Fachwissen sollten entweder vorhanden sein oder respektiert werden.“
Eine Amnestie für einen Gefreiten der mal eine Patrone zum Andecken mitnimmt geht meiner Meinung nach in Ordnung.
Aber hochqualifizierte und diensterfahrene Soldaten, viele davon gehobenen Ranges, die so viel Munition geklaut haben daß sie sie kaum tragen können, die haben sowas wirklich nicht verdient.
Für mich hat der ganze Vorgang einen ganz faden Beigeschmack:
Wenn es nun leider doch noch mehr nicht-verfassungstreue Soldaten im KSK gibt, die Munition im großen Maßstab in ihr Privateigentum überführen wollten und dies auch getan haben, dann wird man durch diese Aktion keine Beweise mehr finden und diesen Soldaten wird man nichts mehr in Bezug auf vorsätzlichen Munitionsdiebstahl nachweisen können.
Auch gibt es beim KSK/Bundeswehr Munition, die man als Privatmann legal nicht bekommen kann und gerade deshalb interessant ist als Diebesgut oder als Beschaffungsgut für „nicht-verfassungstreue Freunde aus dem Zivilleben“.
Man sollte aufhören so zu tun, als wenn mehrere Zehntausend Schuss nur der Fahrlässigkeit geschuldet sind. Nicht jeder Soldat im KSK ist so ein Schlendrian. Vielleicht wollte man auch mit dieser Aktion nur 1 % der Soldaten decken, 4 % fanden dummerweise bei sich jeweils ein paar Schuss und 95 % hatten nichts in der Stube/Rucksack. Dann hätten die Zehntausende Schuss eine ganz andere Dimension.
Dumme Sache – wird man nie herausbekommen.
Mich würde mal eher interessieren was der MAD von dieser Aktion hält.
P.S. Günzel
„eine wie auch immer geartete Nähe zu NS-Organisationen oder entsprechendem Gedankengut zu unterstellen, ist schlichtweg infam.“
Der wurde doch genau deshalb in den Ruhestand geschickt.
Stefan Bornemann sagt:
20.02.2021 um 19:42 Uhr
Wollen Sie m,ir etwas unterstellen? Ich kann mich gar nicht daran erinnern, das Sie bei der Verhandlung anwesend waren.
Schauen Sie in das KrWaffKontrG; dort finden Sie am Ende die Liste der Kriegswaffen. Dort finden Sie dann unter Nummer 50. Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit
Vollmantelweichkerngeschoss, sofern
1. das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und
2. Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird.
Nummer 29 meint Rohrwaffen.
Es handelte sich um Lichtspurmunition.
Die Munition wurde ja nicht unverzüglich abgegeben, sondern wie ich schrieb, bei einer Hausdurchsuchung gefunden.
Über die Strafe habe ich gar nichts geschrieben, sondern ich schrieb, dass ein Strafmaß von 1 bis 5 Jahren im Raum stand.
„Insgesamt irritiert diese Art impliziter Rhetorik aber völlig und hilft somit der sachlichen Diskussion hier nicht weiter.“
Wenn Sie die Gesetzgebung irritiert, kann ich nichts dafür. Es hilft aber zu erkennen, warum ein militärischer Vorgesetzter, evtl. seine Kompetenz derart überschritten hat, das diese strafrechtlich bewährt werden kann.
Was ist daran unsachlich?
Der neuerliche Vorgang ist für mich ein Zeichen von Unprofessionalität des gesamten KSK. Bei der GSG 9 liest und hört man so etwas nicht.
Es ist lebensnah, wenn KSK-Soldaten einzelne Patronen von Handwaffenmunition abgeben, die sie vielleicht noch irgendwo in der Ausrüstung finden. Kein Problem. Munition beim KSK = Nägel beim Tischler.
Wenn nun aber tausende Patronen zusammenkommen, dann muss sich schon fragen, wie es dazu kommen konnte. Das ist nicht normal!
Ich wünschte, dass das KSK seinen Job in aller Ruhe erledigen könnte. Mittlerweile glaube ich aber, dass das KSK sehr grundlegende Probleme hat.
Wenn ich nur die Infos bewerte, die hier auf AG zusammengetragen worden sind, dann scheint das KSK komplett in eine in der geistigen Welt zusammengezimmerte Amnestie-Box umgezogen zu sein, gemeinsam mit dem ein oder anderen Kommentator hier. Der Hobbypsychologe in mir wuerde eine Kollektiv-Psychose diagnostizieren, andere moegen vom Pippi-Langstrumpf-Ansatz sprechen.
Herr Wiegold hat fuer den Post schon mal das richtige Bild gewaehlt, welches mit „Deutscher Kommandosoldat bei Schwerpunkttaetigkeit: Kapitale Boecke schiessen“ treffend betitelt werden koennte: Amnes(t)ie-Box (Moral von 7-jaehrigen: „Habe ALLE anderen auch!“), Kdr wochenlang im Ausland, zu Pandemiezeiten UND waehrend sein Laden bei weiteren Krachern zur Aufloesung ansteht, und vor Ort wird ohne Diplo-Clearance und host nation support ein Krankenhaus ausgespaeht. Wieder beeindruckend Strecke gelegt.
Ich habe schon die Erwartung, dass ab einer gewissen Dotierungshoehe die Absicht der uebergeordneten Fuehrung auch und gerade in Bezug auf gewuenschte Wahrnehmung in der Oeffentlichkeit bei ALLEN Massnahmen, intern wie extern, beruecksichtigt wird. Hier waere es sogar kongruent mit dem existenziellen Eigeninteresse eines Verbandes.
Auch ich finde die Frage berechtigt, warum die aelteste deutsche Kommandotruppe, die der Kampfschwimmer, trotz stetiger Teilnahme am globalen Wollmuetzen-Zirkus bisher ohne oeffentlichkeitswirksame Skandale á la KSK ihren Job machen konnte.
Den Nebelwerfern hier sei noch gesagt, dass ich hier und in anderen Threads Kommentare lese, die hoechst relevante Hinter- und Beweggruende zu dem jeweiligen Thema, sei es Kunduz oder KSK, abbilden, aber die Komme-was-wolle-Loyalisten, Paragrafenhuber und Mun-Bewirtschaftungsseminaristen ficht das nicht an..ach ja, wie in „Per Anhalter durch die Galaxis“: Was ich nicht sehe, sieht mich auch nicht.
Ich verstehe, dass man mal n bisschen Mun nach Training noch wo findet. Ich verstehe, dass es gute Fehlerkultur ist, diese Ausrutscher nicht zu bestrafen, sondern mithilfe der Amnestie-Boxen zu korrigieren.
Wenn in einer Einheit mit ~1000 Personen Gesamtstärke(!) mehrere 10 000 Schuss jedoch zurückkommen, dann fällt es mir schwer davon auszugehen, dass es sich um Ausrutscher handelt.
Mich würde interessieren, ob es seit Ende der Amnestieregelung erneut zu Fehlbeständen an Munition gekommen ist oder ob die (vollständige) Rückgabe nicht verschossener Patronen nach Ausbildungsvorhaben bzw. Übungen / Gefechtsschießen nunmehr „reibungslos“ klappt.
Mal sehen, ob es Erkenntnisse darüber geben wird, im Rahmen der Dienstaufsicht und/oder durch Nachprüfung durch das BMVg zum Beispiel, könnte es dazu bald etwas geben, sofern man am Ball bleibt.
Mal abwarten, dazu wird man sicher noch mehr hören …..
@Georg sagt: 20.02.2021 um 22:46 Uhr
„Nun während meines Offizierslehrganges hat man den „bedeutenden Wert“ bei ca. 1000 DM gesehen, die eingesammelten Munitionsmenge dürfte den Wert selbst mit Inflationszuschlag in Euro übersteigen. Mit anderen Worten die „schwerwiegende Folge“ nach §2 WStG dürfte gegeben sein.“
Für solche Summen gilt NICHT der kummulierte Wert aller Einzeltaten. Ich sehe bei den durch die Presse geschilderten Munitionsgegenständen keinen von bedeutendem Wert, in sofern dürfte dieser Punkt vermutlich nicht greifen.
Ich schließe die „schwerwiegende Folge“ nicht aus, ich könnte mir Szenare vorstellen, die sie möglich machen. Aber ich sehe sie halt nicht jenseits einer Spekulation auf der Basis der uns bekannten Fakten.
@Merziger sagt: 21.02.2021 um 0:24 Uhr
„Sind seine Vorgänger auch alle solch verwegene Freifaller gewesen? Diejenigen, welche ich während meines langjährigen Dienstes in Pfullendorf und in Standorten im Saarland selbst kennenlernen durfte, waren dies nicht. Manche waren nicht einmal aktive Automatenspringer. Das war nicht auch gar nicht zu kritisieren, denn für die Aufträge, welche sie zu erfüllen hatten, waren sie offenbar bestens gerüstet.“
Es ist operativ nicht notwendig, dass ein Vorgesetzter oberhalb der Ebene KpChef in der FschJgTr oder bei den SpezKr einen Freifallschein aktiv hält.
Aber es ist aus Vorgesetztenperspektive nützlich. Vorbildfunktion. Ansehen bei den Untergebenen. Möglichkeiten zur Dienstaufsicht. Bei den Vorgesetzten die ich kennen gelernt habe, gab es nur wenige, Oberst/Generale, die einen Freifallsschein hatten, aber diejenigen, die ihn hatten haben ihn erhalten und das war zu ihrem dienstlichen Nutzen.
„Die im Blog aufgeworfene Frage, ob man als General eine solch spezielle Ausbildung über mehrere Wochen in den USA durchführen muß, wenn das Kommando seit Monaten im schweren Fahrwasser ist, ist sicherlich auch berechtigt.“
Ist bereits geklärt, dass es der Kdr KSK ist und nicht der Kdr Einsatzkräfte?
Ist geklärt um wieviele Wochen es geht?
Ihre Frage ist berechtigt, aber ich denke es kann sich in die eine oder andere Richtung positiv oder negativ beantworten lassen.
Mich hat die Menge der abgegebenen Munition überrascht. Allerdings, wenn man die Ausbildungs- und Einsatzdichte des KSK sieht, dann muss da auch einiges an Munition unterwegs sein. Was den S4 und die Einheiten in keinster Weise von ihrer Nachweispflicht entbindet. Das die Munition abgegeben wurde zeigt für mich, das die Lernkurve der KSK-Soldaten nach oben zeigt.
Überrascht hat mich auch, das von den vermissten Sprengmitteln nichts aufgetaucht ist. Das legt den Schluss nahe, das es sich hier um Buchungsfehler im System handelt. Das findet man allerdings nur heraus, wenn man Prüfer mit forensischen Methoden daran setzt, die bis zur Übernahme der Bestände in SAP zurückgehen. Diese Fähigkeit müsste man von außen einkaufen, die gibt es in der Bundeswehr nicht.
Ich sehe die Amnestie-Boxen als Praktiker-Lösung, um die offensichtlich fehlende Munition aus dem Verkehr zu ziehen. Natürlich ist das Entwenden oder die Unterschlagung von Munition oder Sprengmitteln eine Straftat, da braucht man nicht drüber zu diskutieren. Und mit Sicherheit lässt sich über die Losnummern der Munition das Ereignis und der Ausgabezeitpunkt der Munition feststellen – wenn die Buchhaltung halbwegs in Ordnung ist. Das würde den Personenkreis schon mal einschränken, die Zugang zu dieser Munition hatte. Das wäre ein Ermittlungsansatz für die Staatsanwaltschaft.
Wenn man das dann abgibt muss man sich aber auch im Klaren darüber sein, das so etwas zukünftig nicht mehr funktioniert. Die Folge wäre, die Munition wird im Hausmüll, nächsten Fluss oder sonstwo entsorgt.
Das Ganze kann man natürlich auch genau konträr argumentieren, das hängt aber auch von dem Menschenbild ab, mit dem man durch die Welt geht.
Über den Kommandeur sollen sich seine Vorgesetzten Gedanken machen. Für mich ist die bekannte Faktenlage zu dürftig, um dazu Stellung zu beziehen.
@T.Wiegold
Sorry für den Wehrrecht Exkurs – ich belasse es damit dann. Aber vielleicht findet sich ja mal ein Jurist der einen Gastbeitrag zum Thema KSK bei ihnen veröffentlichen mag? Das würde der Thematik wohl guttun.
@Georg
Ihre Hartnäckigkeit ist bewundernswert – ihr Rechtsverständnis aber… irritierend.
> Also Munition wurde schuldhaft angeeignet (man wurde ja belehrt sie abzugeben am Ende der Ausbildung)
Das ist eine bloße Unterstellung und so funktioniert „Schuld“ „Vorsatz“ „Fahrlässigkeit“ und „Belehrugnen“ schonmal garnicht. Und für „Aneignen“ empfehle ich Aneignung im BGB nachzulesen auch in Abgrenzung zu „Besitz“. Die Bw bleibt immer Eigentümer der Munition – also findet eine Aneignung nach BGB nicht statt, da die Sache nicht herrenlos ist. Bleibt nur – wie bereits in meinem ersten Post angesprochen – Diebstahl nach §242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Absicht – Wegnahme – zuzueignen. Vorsatz und Eigentumswechsel. Der Soldat mit seinen Magazinen auf Bude wollte ihrer Meinung nach also vorsätzlich dem Dienstherren Munition wegnehmen um diese dann als sein Eigentum weiterzuverwenden? Und das wird auch ihrer Ansicht nach nicht dadurch gestört, dass er sie in einer Amnestybox „zurückgegeben“ (rechtlich strittig ob sie jemals „weg“ war) hat.?
Ja da kann ein Verstoß gegen Befehle vorliegen (z.B. Umgang mit Munition) aber es ist eben nicht automatisch eine „Aneignung“ e.g. Diebstahl. Liegt für jede Patrone die irgendwo „auftaucht“ eine falsche Anzeige vor? Ja – aber das alleine reicht nicht. Absicht, Vorsatz, Schuld und eben Eintritt(!) einer schwerwiegenden Folge – darum gehts doch.
> die schwerwiegende Folge nach § 2 WStG ist definiert u. a. …“als Sachen von bedeutenden Wert, die dem Täter nicht gehören“…
Selektives zitieren und lesen von Gesetzestexten produziert Fehler. Im Gesetz steht:
Im Sinne dieses Gesetzes ist
3.
eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören.
Also eine Gefahr für eine Sache von bedeutenden Wert. Die liegt im StGB irgendwo zwischen 750€ (Straßenverkehr) und 1500€ (Andere). Aber es ist nicht der „Wert“ der Munition. Und schon garnicht der kumulierte Wert der gesamten Munition. Ich empfehle hier das Rechtsstudium um die Begriffe „Gefährdungsdelikt“, „konkrete Gefahr“ und „naheliegender Eintritt“.
Das volle Magazin im Spind, das man dann beim Dienstherren abgibt ist nichts davon.
Die gesamte Thematik wird überhaupt rechtlich nur interessant wenn sie Anzeichen hätten, dass Soldaten die Munition aus der Kaserne in den öffentlichen oder privaten Raum verbracht hätten. Dafür gibt es aber (zumindest bisher bekannt) keine.
Sie WOLLEN den gewaltbereiten extremistischen Soldaten mit kriminellen Absichten sehen. Sie mögen das KSK nicht. Das ist ihr gutes Recht. Aber es hat schon seinen guten Grund, das Justitia eine Augenbinde hat und keine Hassbrille.
@Merziger
Bitte legen sie mir keine Worte in den Mund. Ich habe nicht geschrieben dass der Kdr KSK nachts in Truppfahrt Operationen ausführt. Aber Soldaten des KSK trainieren dafür.
1. der Kdr KSK ist Kdr mit Einsatzverpflichtung
2. Ob der aktuelle Kdr KSK gem. Dienstposten und Vorschrift verpflichtet ist seine Fallschirmsprunglizenz zu erhalten entzieht sich meiner Kenntnis – verwundern würde es mich nicht. Die Kdre der FschJgRgt und der LLBrig springen auch alle. Wenn er es ist – gelten meine Aussagen oben für mich weiterhin.
3. ein Verweis auf die Vergangenheit (Alte Kdre KSK waren nicht mal Springer o.ä.) ist immer wenig hilfreich. Dinge ändern sich – ständig.
@Topic
Ich finde es weiterhin bedauerlich wie viele aktive und ehemalige Soldaten, sowie Interessierte Bürger auf löchriger Faktenbasis Menschen die sie nicht kennen Straftaten unterstellen, ständig als quasi Kriminelle charakterisieren und dadurch nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Them beitragen. Lynchmentalität eben.
Dies behindert eben auch den Aufklärungsprozess und hemmt die Verbesserungen nach denen alle schreien. Ich frage mich so langsam wer heute noch Lust hat auch nur als Unterstützer – mit genau den besten Absichten die wir hier alle fordern – in das KSK zu gehen, wenn man dann diesem Online Bullying ausgesetzt wird. Gerade für die junge Generation der Digital Natives ist das eben deutlich sichtbarer.
@Georg
„Wer noch Munition- oder Teile von Munition am Mann hat und nicht abgibt, begeht eine Straftat nach StGB (Unterschlagung) oder nach Wehrstrafgesetz usw.“
„Ja meine Herren, den tatsächlichen Belehrungstext kann ich tatsächlich nicht auswendig aufsagen, aber den Inhalt habe ich verstanden, Sie auch ?“
Sie haben den Inhalt der Belehrung offensichtlich nicht verstanden, da ihre Wiedergabe mit der realen Belehrung sowohl in Bezug auf Wortlaut und Inhalt nichts gemein hat. Unterschlagung ist etwas völlig anderes als Urkundenfälschung und es erfolgen weder pauschale Verweise auf Wehrstrafgesetz und StGB. Des Weiteren haben Sie die „schwerwiegende Folge“ völlig außer Acht gelassen. Hinzu kommt, dass Sie sich des Aufbaus der jeweiligen Delikte welche Sie in den Raum werfen in keinster Weise bewusst zu sein scheinen.
„Ich sage niemanden pauschal Straftaten nach […] erklären wo ich in meiner Bewertung der Ereignisse falsch liege.“
Ich gestehe, dass ich keine Lust habe jeden Ihrer Posts nocheinmal zu lesen, aber alleine im Zusammenhang mit Ihrer missglückten Belehrung sagen Sie bereits jedem dem eine Patrone in den Rucksack gefallen ist pauschal eine Unterschlagung nach.
@ JAS
Danke für den Beitrag. Allerdings vermute ich, dass es sich um vergebliche Lebensmühe handelt. Manchen scheint irgendwie nicht klar zu sein, dass die rechtliche Definition von Wegnahme oder Zueignung sich nicht mit Ihrem allgemeinen Sprachgebrauch deckt oder was überhaupt ein Deliktsaufbau ist.
Wieso gehen denn alle immer davon aus, dass das volle Magazin im Spind lag?
Vielleicht lag es ja doch zuhause oder in einer Blechkiste im Garten vergraben.
Vorsätzlich gestohlen und nicht fahrlässig mitgenommen.
Nur ist man sich als Soldat jetzt (Frühjahr 2020) ziemlich unsicher weil alle Augen auf das KSK (und den dort dienenden Soldaten) gerichtet ist. Da hat man die Gelegenheit der Abgabe in die Amnestiebox nun ergriffen und die Munition kann einem nicht mehr auf die Füße fallen. Denn selbst wenn im Nachgang heraus kommt, dass ICH beim Schießen 2016 dabei war als die abgezweigte Munition ausgegeben wurde, kann ICH nicht bestraft werden, weil ICH mit Sicherheit nicht alleine war und damit rechtlich nicht klar ist, wer der Täter war.
Gleichzeitig wird mit der Abgabe in die Amnestiebox die Illusion aufrecht erhalten, dass die fehlende Munition nur „ein Versehen“ war und es im KSK keine Probleme außer Schludrigkeiten gibt.
Ich wurde im September 1990 im Motorisierten Schützenregiment MSR 3 in Brandenburg an der Havel Soldat. (War hier nicht was mit Brandenburgern?)
Daraus wurde dann das 2007 aufgelöste Panzergrenadierbataillon 421. Die Amnestiebox für das MSR3 und für 421 war der Feuerlöschteich.
Zum Thema Belehrungen: In der im Netz verfügbaren Zentralrichtlinie A2-2090/0-0-1 Schießsicherheit (früher ZDv 44/10), S.204/205 ist klar geregelt, über was belehrt werden muss. „Ein schuldhafter Verstoß…“ und „Hat noch jemand Munition oder Munitionsteile bei sich?“ reicht meines Wissens nach nicht. Die Soldaten müssen auch aktenkundig vor jedem Truppenübungsplatzaufenthalt bzw. Schießvorhaben über die auf Seite 204 und 205 aufgeführten Paragraphen belehrt werden. Dann wissen sie nämlich, was ihnen blüht, wenn sie Mist bauen.
@Tom Cruise sagt: 21.02.2021 um 14:52 Uhr
„Wieso gehen denn alle immer davon aus, dass das volle Magazin im Spind lag?“
Das muss tatsächlich nicht so sein, aber wir haben schlicht keine anderen Erkenntnisse.
@ Tom Cruise
….das volle Magazin ist gut. Bei mehreren 10.000 Schuss wären dies gut und gerne 1000+ Magazine! Allein diese Menge macht es mir wirklich schwer zu glauben, dass hier kein Vorsatz vorlag, egal wo auch immer die Munition gebunkert wurde. Es geht hier eben nicht um die versehentlich vergessene Restmunition, die man ja auch zeitnah hätte entsorgen können (so einem der Besitz unangenehm gewesen wäre)!
Sehr geehrter Herr Wiegold, (liebe Blogteilnehmer),
auf die Gefahr eines OT hin, wage ich denoch mit Bezug auf die Presse-/Medienveröffentlichungen über den wochenlangen USA Aufenthalt von KSK Soldaten in den USA, wohl mit Kdr, die Frage, wie dies wohl mit den gültigen Coronaregeln zusammenhängt. Gab und gibt es da ähnliche Verfahren wie für Einsätze? Vorherige Isolation, Quarantäne nach Rückkehr? Flüge von den USA und zurück? Sind die internationalen und nationalen Regeln eingehalten worden? Gab es schon Impfungen? Arizona ist nicht dicht besiedelt. Doch die Plätze an denen Freifalltraining möglich ist, haben eine höhere Frequenz, in normalen Zeiten auch mit zivilen Springern und zivilem Betriebspersonal (Piloten). Wer schon einmal als Sportspringer da, weiß, es ist eine buntes, wuseliges Durcheinander. In Deutschland finden Sprungdienste statt, aber meines Wissens nach, nur rein militärisch, mit besonders strengen Auflagen. Zivile Sportspringer, die sonst auch im Winter in den USA trainierten unterliegen Reisebeschränkungen und mussten absagen. Möglicherweise kann man dies in Erfahrung bringen, da sie, Herr Wiegold ja auch nachhaken wollten, ob der Kdr KSK vor Ort war bzw. wie lange. Ich danke sehr. Wenn es zur OT ist und völlig daneben, schmeißen sich mich doch einfach raus. Nochmals Danke
@Blaubarschbube sagt: 21.02.2021 um 17:42 Uhr
„….das volle Magazin ist gut. Bei mehreren 10.000 Schuss wären dies gut und gerne 1000+ Magazine! Allein diese Menge macht es mir wirklich schwer zu glauben, dass hier kein Vorsatz vorlag, egal wo auch immer die Munition gebunkert wurde.“
Das wir nicht wissen, in wie vielen „Tranchen“ hier abgegeben wurde, können wir (erneut!) wieder nur spekulieren (oder es bleiben lassen) wie viele hier von der Rückgabe gebraucht gemacht haben.
@Flotti Hatem sagt: 21.02.2021 um 18:05 Uhr
„Sind die internationalen und nationalen Regeln eingehalten worden?“
Ja, jetzt wo sie es sagen, da hat man bestimmt an der ICE vorbei Menschen in die USA eingeschmuggelt.
Was?!?!?
Bevor ich etwas schreiben, ein Hinweis speziell an einige Kommentatoren. Als Bürger (und ehemaliger Bürger in Uniform) muss ich mir nicht per Dienstrang das Recht verdient haben die Vorgänge zu kommentieren. Nein, das Recht habe ich grundsätzlich, Art 5 GG.
Zu meinem eigentlichen Punkt. Wie kann man als Führung des KSK eine so fatale Fehlentscheidung treffen und was sagt das über die Führungsfähigkeit aus?
Wie desorientiert muss man sein, in was für einer eigenen Welt muss man leben, wenn man auch nur für eine Sekunde der Meinung war die Amnestieboxen wären eine gute Idee?
Was müssen das für gruppendynamische Prozesse in jener Sitzung der Kommandoführung gewesen sein? Hat der Kommandeur einfach befohlen und alle anderen haben bundeswehrtypisch den Mund gehalten oder hat man sich das gemeinsam schön geredet?
Man steht unter Beobachtung, das Wasser steht bis zum Hals, und man glaubte ernsthaft mit Amnestieboxen wäre das Problem mit der Munition erledigt? Herr, lass Hirn vom Himmel fallen.
Unabhängig davon, ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wurde, warum? Eine einfache Grundregel, besonders wenn man sowieso schon unter Beobachtung steht, ist sich von jeglicher Grauzone fernzuhalten. Einfach mal in Deckung gehen, die Vorschriften getreu befolgen und viel Abstand zwischen sich und jeglicher anrüchigen Aktion halten. Nicht zuletzt dann, wenn man als „Ausputzer“ geholt wurde um mit der unheiligen Tradition des KSK zu brechen.
Wenn man die Lage so fatal falsch einschätzt, wenn man bereit ist in – bestenfalls – Grauzonen zu operieren, statt die Weste blütenweiß zu halten, dann hat man meiner Meinung nach nicht die notwendige Führungsfähigkeit und sollte wegen dieser fatalen Fehleinschätzung abgelöst werden.
@Fred Langer
Danke für diese klaren Worte!
@ Jas 21.02. 11:18 Uhr
Danke für ihre Erklärungen. Da habe ich wohl 35 Jahre lang, während meiner aktiven Dienstzeit etwas falsch verstanden und offensichtlich in meiner Zeit als Vorgesetzter am Schießstand etwas falsch belehrt.
Ich habe meinen Leuten den Belehrungstext vorgelesen und anschließend frei übersetzt mit „Wer bescheißt wird bestraft !“ .
Vielleicht habe ich dies im Nachhinein betrachtet etwas zu blauäugig, etwas zu sehr im Vertrauen auf unsere Rechtsordnung gemacht. Allerdings hätte ich nie gedacht, dass ich zur Interpretation dieses doch recht einfachen Belehrungstextes einen Rechtsanwalt brauche.
Aber wahrscheinlich ist dies bei der über 2000 Jahre alten Rechtsgeschichte ähnlich wie mit der Technik. Sie entwickelt sich weiter. Die Technik hat aber dabei etwas Produktives für die Menschheit erbracht. Die Rechtsgeschichte seit dem alttestamentarischen Mäßigungsgebotes „Aug um Aug, Zahn um Zahn“, das eine überbordernde Gewaltanwendung verhindert sollte, anscheinend nur eine lohnende Beschäftigungsmöglichkeit für Rechtsanwälte.
Habe den letzten Absatz von Jas mal ein wenig angepasst:
„Ich finde es weiterhin bedauerlich wie viele aktive und ehemalige Soldaten, sowie Interessierte Bürger auf löchriger Faktenbasis Menschen die sie nicht kennen Unschuldigkeit unterstellen, ständig als quasi Heilige charakterisieren und dadurch nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema beitragen. Beissreflex-Mentalität eben.
Dies behindert eben auch den Aufklärungsprozess und hemmt die Verbesserungen nach denen alle schreien. Ich frage mich so langsam wer heute noch Lust hat auch nur als Unterstützer – mit genau den besten Absichten die wir hier alle fordern – in das KSK zu gehen, wenn man dann diesem Whitewashing ausgesetzt wird. Gerade für die junge Generation der Digital Natives ist das eben deutlich sichtbarer.“
KSK und AG alle Jahre wieder. Es kann wohl nur zwei Lager geben, die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Erfreulich das zumindest ein Teil der Kommentatoren dies auch so sieht, während andere sich in Grabenkämpfen verstricken.
Sodenn es überhaupt noch eines Beleges bedurfte, ist dann nun abschließend klar, dass sich das Kommando Spezialkräfte gänzlich der ministeriellen und parlamentarischen Kontrolle entzogen hat.
Das zwischen Juni 2020 und Januar 2021 zahlreiche KSK-Soldaten angeblich intensiv vernommen worden sind und das ein Teil der Amnestiezugage für „Sicherheitsempfliches Material“ auch mit einer Abgabefrist im Oktober 2020 ausgesprochen war zeigt, dass die Ermittlungen von Eberhard Zorn und AKK gescheitert sind.
Die Konsequenz daraus muss nun gezogen werden. Meiner Meinung nach hat sich das KSK damit abschließend für die Komplettauflösung qualifiziert. Selbst, wenn es sich um eine verabredetes Finte des rechtsradikalen Anteils im und um das KSK handeln sollte, zeigt das, wie zersetzt diese Einheit ist.
Das AKK erst am Mittwoch reagiert deutet nicht darauf hin, dass man vor hatte, dies an den Verteidigungsausschuss weiterzugeben oder überhaupt anzuzeigen, dass man mit dem Sachverhalt umgeht. Zu prüfen ist, wann welche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Kreitmayr wegen möglicher Strafvereitelung im Amt aufgenommen hat.
Und natürlich ist zu prüfen, warum die Amnestie im Vorlauf zum Zugriff beim „Nazi-Opa“ ausgesprochen wurde. Der MAD darf sich auch direkt mal für Mittwoch einberufen fühlen. Jedenfalls wäre das wünschenswert.
SZ: Kdr KSK steht vor der Ablösung.