Neue Vorwürfe gegen das KSK: Amnestieaktion für gehortete Munition?
Nachdem das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr im vergangenen Jahr vor allem wegen rechtsextremistischer Vorfälle in der Kritik stand, gibt es jetzt neue Vorwürfe gegen die Eliteeinheit: Straflos – und ohne Kenntnis des Ministeriums – sollen KSK-Soldaten die Möglichkeit bekommen haben, Munition abzuliefern, die sie zuvor rechtswidrig gehortet haben sollen.
Nach einem Bericht von NDR und WDR vom (heutigen) Freitag konnten KSK-Angehörige im Frühjahr vergangenen Jahres über Wochen gehortete Munition in so genannten Amnestieboxen abliefern, ohne dass sie Konsequenzen zu befürchten hatten. Nun ist das, wie Bundeswehrsoldaten berichten, nicht unbedingt ungewöhnlich und wird gelegentlich, wenn auch informell, in Einheiten praktiziert – allerdings mit Übungsmunition und nicht mit scharfer Munition und Sprengstoff.
Beim KSK hatte das jedoch, so der Bericht, eine andere Dimension. Mehrere zehntausend Schuss Munition und selbst Handgranaten sollen bei der Aktion bis April vergangenen Jahres zusammengekommen sein; beim straffreien Einsammeln der Munition kam offenbar wesentlich mehr zusammen als überhaupt formal vermisst worden war. Und im Gegensatz zu den Rechtsextremismus-Vorwürfen gegen den Eliteverband geht es diesmal nicht um einzelne Kommandosoldaten oder eine Kompanie, sondern die KSK-Spitze und ihren Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr:
Recherchen von NDR und WDR zeigen, dass die Kommandoführung des KSK in Calw selbst die Entscheidung traf. Das belegen interne Protokolle der Kommandoführung, die die Reporter einsehen konnten. Im Protokoll einer Sitzung von Führungskräften beim KSK ist von einer Frist zum 24. April 2020 die Rede: „Bis zum diesem Tag kann Fundmunition ohne negative Konsequenzen für die entsprechenden Soldaten […] abgegeben werden.“
In einem weiteren vertraulichen Dokument wird explizit das Stichwort „Amnestie“ aufgeführt. Darin vermerkt die Kommmandoführung, dass die Abgabe der Munition bis April vonstatten gehen sollte. Für weiteres „sicherheitsempfindliches“ Material wollte die Führungsriege in Calw ihren Untergebenen gar bis Oktober 2020 Zeit geben.
Falls es tatsächlich um Munition und Sprengstoff ging, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, stehen dann möglicherweise auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die KSK-Spitze im Raum. Das Verteidigungsministerium und das Heer wollten sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Untersuchungen dazu liefen noch, sagte ein Sprecher des Heereskommandos.
Für die Spitze des Ministeriums ist dieser Vorfall nicht zuletzt deswegen peinlich, weil Generalinspekteur Eberhard Zorn im vergangenen Jahr in Abstimmung mit Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Vorschläge zur Reform des Spezialkräfte-Verbandes gemacht hatte – und Zorn im November einen weitgehend positiven Zwischenbericht vorgelegt hatte. In diesem Bericht war der oberste Soldat auch auf zuvor bekanntgewordene Fehlbestände von Sprengstoff und Munition beim KSK eingegangen:
Eine durch den Inspekteur des Heeres veranlasste Generalinventur durch Prüfpersonal der vorgesetzten Dienststellen und logistisches Fachpersonal der SKB hat die Aufklärung möglicher Ursachen der festgestellten Bestandsdifferenzen zum Ziel. Es wurden Inventurberichte, Bestandsberichtigungen, Meldungen, Berichterstattungen des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr sowie die Ergebnisse der durch die DSK veranlassten, unangekündigten Bestandsprüfung im Juni 2020 ausgewertet und mit dem urkundlichen Bestandnachweis im elektronischen Buchungssystem SASPF abgeglichen.
Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass ein hoher Anteil der Abweichungen nachvollzogen werden konnte. Diese lassen sich vornehmlich auf eine unsachgemäße Buchführung zurückführen. Von den genannten 48.000 Munitionsartikeln im Unterbestand konnte bisher der Verbleib vonca. 29.000 Munitionsartikeln aufgeklärt werden. Diese waren auf Kontingente im Einsatz gebucht. Zu weiteren ca. 6.000 Munitionsartikeln (ebenfalls aus einem Einsatz) laufen derzeit noch Untersuchungen. Die 37.000 Munitionsartikel, die als Überbestand festgestellt wurden, sind nach weiteren Munitionsfunden auf etwa 50.000 Munitionsartikel angewachsen. Diese Munition ist sichergestellt und wurde mittlerweile sukzessive ordnungsgemäß in das logistische System vereinnahmt.
Es verbleiben allerdings absehbar Unterbestände in Höhe von 13.000 Munitionsartikeln und 62 Kilogramm Sprengmitteln, deren Verbleib sich nicht mehr mit absoluter Sicherheit bestimmen lassen wird. Anhaltspunkte für Diebstahl oder Unterschlagung dieser Artikel konnten bisher nicht identifiziert werden.
Eine recht detaillierte Aussage. Die allerdings nicht darauf hindeutet, dass Zorn oder die Führung des Heeres von der vorherigen Ablieferungs- und Amnestieaktion wussten. Deshalb wird spannend, ob und wie das Ministerium auf die neuen Vorwürfe reagiert – voraussichtlich spätestens am Mittwoch kommender Woche vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestages, wo die Opposition auf mehr Informationen dringen dürfte.
Nachtrag, der Vollständigkeit halber: Hinweise auf diese Munitions-Amnestie hatte es bereits im Januar gegeben, als im Gerichtsverfahren gegen einen KSK-Oberstabsfeldwebel die Staatsanwaltschaft entsprechende Angaben machte. Die taz, die damals zuerst berichtet hatte, hatte dazu auch das Ministerium und das Kommando Heer gefragt – seit einem Monat ist das also auch dort bekannt, so dass die heutige Meldung vermutlich nicht ganz überraschend kam.
(Archivbild November 2020: Ein Kommandosoldat beim Training im Gelände – KSK/Bundeswehr)
Die durch WDR und NDR ermittelten Fakten sind wohl nicht ganz neu. Vor wenigen Tagen gab es vereinzelte (ähnliche) Meldungen. Allerdings scheinen nun Belege vorzuliegen. Der offizielle Beweis steht noch aus!
Was zeigt dies nun, angenommen es stimmt? Der Umgang mit Munition in dargestellter Art und Weise ist skandalös und wohl in dieser Art nicht häufig in der Geschichte der Bundeswehr zu finden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
GI und InspH wussten tatsächlich nichts. Das spricht nicht für die Qualität der bisherigen Untersuchungen in diesem Bereich. Mit den verfügbaren Instrumenten der Dienstaufsicht und Kontrolle hätte man diese Dinge feststellen können. Auf die vorgesetzte DSK wurde in anderen Verlautbarungen zum Thema KSK schon verwiesen. Fachliche Zuständigkeit gab es auch beim KdoH, dort ist es wohl ebenfalls nicht aufgefallen. Es ist mehrfach schon die Rolle des Kdr KSK bei Entstehung und Aufklärung der bekannten Vorgänge zum Thema der rechten Tendenzen/Verstöße gegen FDGO geschrieben worden. Dazu dieser gelinde gesagt sein merkwürdiger ‚offener‘ Brief. Man hat sich dazu entschlossen, den Kdr KSK nicht aus der Verantwortung zu nehmen. Ein umstrittener Entschluss. Spätestens jetzt, wenn a) also zuträfe, würde ich mich als GI oder InspH fragen, ob man weiter zulassen möchte, dass Kdr KSK (weiter) ein Eigenleben führt.
Wenn GI und InspH oder gar die BM davon wussten haben wir wieder einen handfesten Skandal mit politischen Auswirkungen. Dieser käme zur Unzeit.
Alles in allem fragt man sich beim KSK, was da immer wieder so kommt, immer wieder Überraschungen.
[Die früheren Meldungen, basierend auf Aussagen in einem Gerichtsverfahren am 19. Januar, habe ich oben mal nachgetragen. T.W.]
Na bei der abgegebenen Menge war die Aktion ja ein voller Erfolg. Ob diese „Amnestie“ im Nachhinein juristisch haltbar ist wage ich jedoch zu bezweifeln.
Ich musste bei dieser Meldung spontan an den „Feuerwehrball“ (ČSSR ’67) von Miloš Forman denken.
Als dort Tombolapreise verschwinden, bekommen alle die Gelegenheit, bei ausgeschaltetem Licht die entwendeten Sachen zurück zu tun…
Das Licht geht wieder an… und jetzt sind auch die restlichen Preise weg!
Es kann nicht sein was nicht sein darf…so denken zumindest viele Menschen die nie anspruchsvolle Gefechtsausbildung erlebt haben.
Wären wir Profis, würde in jeder Kaserne dauerhaft eine Amnestiebox stehen!
In diesem Sinne war die Entscheidung vom Kommandeur KSK vielleicht rechtlich falsch, politisch unklug aber m.M.n. militärfachlich richtig!
Mal so generell gesagt, bevor hier Diskussionen wieder in die „falsche“ Richtung abbiegen. Wir reden nicht von Vorfällen in einer normalen Einheit. Wir reden vom KSK. Und nach den ganzen Skandalen, die es dort gab, hätte man erwarten können (müssen), das endlich mal nach den Regeln gespielt wird. Diejenigen, die diese Aktion angeordnet haben, haben sich und dem KSK keinen Gefallen getan
Unabhängig davon, dass es derartige „Aktionen“ auch schon in anderen Brigaden des Heeres gab und es z.B. in den Kasernen der British Army sog. „Amnesty Boxes“ gibt (vllt auch daher der im KSK gewählte Begriff):
Worauf kam es denn im Zusammenhang mit der abhanden gekommenen Munition an?
Das Ziel, möglichst viel Munition wieder zu bekommen, mit der dann kein Unwesen mehr getrieben werden kann, ist doch berechtigt und es ist anzunehmen, dass es ohne diese Amnestieregelung niemals gelungen wäre, so viel Munition kontrolliert (!) zurückzuerhalten.
Es sei darauf hingewiesen, dass es 2017/2018 eine Amnestie-Regelung gab, die es erlaubte, (illegal besessene) Schusswaffen straffrei bei der Polizei abzugeben. Auch da wird nicht der Gedanke, Strafverfolgung durchzuführen, im Vordergrund gestanden haben, sondern der Gedanke, möglichst viele Waffen einzusammeln. Auch im Steuerrecht gab es solche Amnestie-Regelungen.
Letztlich stellt sich die Frage: Was wäre eine taugliche Alternative gewesen bzw. sollte die effektive Gefahrenabwehr nicht wichtiger sein als die Strafverfolgung, insbesondere dann, wenn es äußerst unwahrscheinlich ist, diese erfolgreich zu bestreiten?
Dann wird wohl die Staatsanwaltschaft wieder einmal ermitteln, denn ein Verstoß gegen das KWKG ist ein Offizialdelikt, und einen Anfangsverdacht gibt es wohl.
Wie steht denn das BAMAD dazu? Die Zuverlässigkeit der beteiligten Soldaten – der, die Munition unterschlagen haben, aber auch die der Kommandoführung – steht jetzt wohl in Frage. Ich verweise auch auf WSTG §40 (Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren).
Hoffentlich hat der Sicherheitsbeauftragte einen Vermerk im Sicherheitstagebuch gemacht und ein Sicherheitsvorkommnis gemeldet – wobei dann die Aktion über das KSK hinaus bekannt geworden wäre, spätestens bei der nächsten Sicherheitsinspektion. Mein Beileid hat er.
@Tefte
Von solch einer „Sammelbox“ lese ich in der Tat zum ersten Mal. Am Ende einer Gefechtsausbildung wird ja eindeutig nach Munition gefragt, da kann jeder in sich gehen. Und wenn sich dann im Rucksack doch noch ein volles Magazin findet kann man es zeitnah zurück geben (die werden doch gezählt, oder?) oder als Sportschütze ggf. „entsorgen“ – in kleinen Mengen, wohlgemerkt. Aber Handgranaten?
@Hans Dampf
„Es sei darauf hingewiesen, dass es 2017/2018 eine Amnestie-Regelung gab, die es erlaubte, (illegal besessene) Schusswaffen straffrei bei der Polizei abzugeben.“
Dabei geht es aber nicht um durch den Besitzer vorsätzlich illegal erworbene Waffen sondern um solche, die einem quasi „zugefallen“ sind, z.B. im Wege einer Erbschaft oder die legal vor langer Zeit erworben aber als es Pflicht wurde nicht angemeldet wurden.
Carlo Masala sagt:
19.02.2021 um 19:23 Uhr
Mal so generell gesagt, bevor hier Diskussionen wieder in die „falsche“ Richtung abbiegen. Wir reden nicht von Vorfällen in einer normalen Einheit. Wir reden vom KSK. Und nach den ganzen Skandalen, die es dort gab, hätte man erwarten können (müssen), das endlich mal nach den Regeln gespielt wird. Diejenigen, die diese Aktion angeordnet haben, haben sich und dem KSK keinen Gefallen getan
Schon wieder einer, der meint Meinungskorridore vorgeben zu dürfen/müssen. Erschreckend.
Vielleicht denken wir noch einmal kurz über die zeitlichen Abläufe nach? Nach meinem Verständnis sind die Vorgänge etwa ZEITGLEICH mit der Aufdeckung des Skandals um die versteckte Munition des Feldwebels geschehen. “Erst im Mai, also nach Ablauf der regulären Amnestieaktion, gruben Polizisten im Garten des Mannes das Munitionsversteck aus.” (Tagesschau.de) Also kann von “endlich mal” keine Rede sein.
@Hans Damp
„Was wäre eine taugliche Alternative gewesen“
Ich kann Ihnen sagen, was dieser Staat gemacht hätte, wenn auch nur der Verdacht einer linken Gesinnung der Beteiligten aufgekommen wäre: Ermittlungen nach §129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen alle auch nur irgendwie Verdächtigen aufgenommen und den gesamten Repressionsapparat inklusive Verfassungsschutz aufgefahren. Über Jahre.
Ich sage nicht, daß das gut gewesen wäre – aber der Unterschied im Umgang mit linken und rechten Terroristen ist schon auffallend.
@Thomas Melber sagt: 19.02.2021 um 19:36 Uhr
„Von solch einer „Sammelbox“ lese ich in der Tat zum ersten Mal.“
Jetzt nichts total ungewöhnliches. Leider nicht Standard (stimme hier @Tefte definitiv zu), aber auch nicht revolutionäres. z.B. nach einem längeren TrÜbPl-Aufenthalt ein probates Mittel um Munition (auch und gerade Gefechtsmunition) wieder zurück in sichere Hände zu bekommen.
Der vermeldete Umfang ist natürlich alles andere als üblich.
Die Idee der Amnesty Boxes ist doch, wegen Kleinstmengen von Munition, die nach einem Schießen Tage später in der Ausrüstung gefunden werden, eine unkomplizierte Abgabe zu ermöglichen. Sicherheit wiegt schwerer als eine Strafverfolgung für 2 Patronen 5,56 mm x 45 zu starten.
Die Zustände im KSK scheinen aber etwas fragwürdig zu sein. Handgranaten sind schon eine Hausnummer.
Sollte die Aktion „Amnesty Box“ mit dem BMVg nicht abgestimmt sein, so wird der Kommandeur des KSK wohl nicht zu halten sein.
@Martin Schröder sagt: 19.02.2021 um 19:58 Uhr
„Ich sage nicht, daß das gut gewesen wäre – aber der Unterschied im Umgang mit linken und rechten Terroristen ist schon auffallend.“
Sorry, aber das sind doch jetzt einfach nur provokative Schlagworte.
Was haben denn Munitionsunterschlagungen mit Terrorismus zu tun?!?! Und nebenbei vielleicht haben Sie ja bemerkt, dass der „Staat“ seit längeren die großen Kanonen auffährt. Bis hin zur Gesetzesänderung bei den Sicherheitsüberprüfungen um noch mehr zu dürfen und zu machen. Aber auch das hat ja jetzt nichts mit der Munition zu tun.
Sorry, aber „mehrere zehntausend Schuss und Handgranaten“ sind weder ein im Rucksack „vergessenes“ Magazin oder ein verruchtes Andenken zum Vorzeigen in der Männerrunde – das ist schon eher Kaliber „Vorrat im Garten für Tag X“.
Dass gar ein Teil nicht vermisst wurde zeigt doch, dass hier gezielt abgezweigt wurde und Munition z.B. als verschossen gemeldet wurde, die nie den Lauf verlassen hat …
Wir reden hier nicht von irgendeiner undisziplinierten Miliz, bei der man mit gutem Willen ein Auge zudrückt. Eine schwer angezählte Elite-Einheit muss sauberer agieren.
Melden macht frei – wenn man sich sicher war, dass diese Aktion so gut ist, hätte es eine transparente Rückbindung bis hoch ins Ministerium gebraucht!
@ Argwohn
Wenn GI und InspH nicht ihr Gesicht verlieren möchten, sollten sie sich äußern.
Dafür spricht aus meiner Sicht mehreres.
– Bedenklich ist, dass die Vorgänge schon länger bekannt sind und man im BMVg und Kdo H wieder mal wacker geschwiegen hat.
– Der Eindruck ist erneut gefestigt, dass KSK letztlich doch machen kann, was es will. Kritiker des KSK sind nun wieder auf den Plan gerufen. Deren Slogan ist ja: Spezial kommt von besonderen Fähigkeiten, besonderen Einstellungen und nicht von selbstgemachte Spezialrechten (Sonderrechten).
– Der Sturm hatte sich gerade verzogen, dann kommt das nächste Ding. Auf das KSK kann man sich verlassen.
Gewinnt das Ganze an politischer Tragweite sollte sich auch Frau AKK äußern.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es schwer vorstellbar ist, dass K. dies allein durchzog und nicht seine Vorgesetzten informierte. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Führungsgespräche gab, die dies zum Inhalt hatten. K. Hat dies sicher schon aus Selbstschutzgründen getan. Ganz schlimm wäre es, wenn sich daran keiner mehr erinnern kann und K. nun im Regen steht. Die BW kennt ja ähnliche Fälle, in denen sich hohe Vorgesetzte plötzlich an nichts mehr erinnern können. Sollte es dies allein durchgezogen haben, dann sollte das gelten, was in der Bundeswehr bei ähnlich gearteten Fällen getan worden wäre. Was auch immer es ist. Dafür gibt es Spezialisten, Juristen etc. Wie gesagt, nicht wieder im Hinterzimmer. Das fliegt auf, das sehen wir ja. Egal ob TAZ, WDR oder NDR. Kann auch wieder einen annonyme Meldung in Briefform aus dem KSK selbst sein .
Es erschreckt mich als Bw Angehöriger, wie viele der bisherigen Kommentatoren weder in den Vorfällen an sich, oder der Amnestie kein Problem sehen.
@DarthHesse sagt: 19.02.2021 um 20:32 Uhr
„Es erschreckt mich als Bw Angehöriger, wie viele der bisherigen Kommentatoren weder in den Vorfällen an sich, oder der Amnestie kein Problem sehen.“
Welcher Kommentar sieht in den Vorfällen kein Problem?
1. Es gibt in US Kaserne und britischen Kaserne in Deutschland Amnesty Boxes – zumindest habe ich diese in Wiesbaden, Baumholder, Paderborn, Spangdahlem, Vilseck, Schweinfurth, Illersheim und Grafenwöhr gesehen. Die werden auch regelmäßig “genutzt”. Grundsatz ist “Man kann und wird immer was übersehen – Hauptsache es kommt nix weg”
2. Auch in diesen Liegenschaften gilt deutsches Recht. Da passiert juristisch gar nix. Also wird’s für die Staatsanwaltschaft spannend wenn man hier plötzlich einen Anfangsversacht auf Verstoß KWKG sieht. Ich würde da entspannt bleiben.
3. Man glaubt doch nicht wirklich, dass die KSK Führung so etwas ohne Konsultation von Rechtsberatern oder gar der Abteilung R im BMVg gemacht hat – zu diesem Zeitpunkt war man längst im Schulterschluss und die Beratergruppe KSK um Kdr KSK, InspH, GI und Ministerin eingerichtet.
4. Das ganze ist doch Teil des “Aufräumens” was man wollte. Ja “Handgranaten” (frage hier ob Spreng, Üb, CS, oder “nur” Irritationskörper – da wird immer vieles subsumiert) sind irritierend. Aber auch das kommt vor. Jetzt ist es wieder da. Das ist nicht die letztliche Lösung – aber besser als die Alternative.
5. Alle die jetzt “Anklage! Diszi! Prozess!” Schreien sind genau der Grund warum diese Boxen “Amnesty” heißen müssen. Wegen dieser Lynchmentalität trauen sich viele eben nicht die Munition 2 Tage später abzugeben. Bei uns nicht genauso wie in anderen Armeen.
[Ich finde Punkt 3. den interessantesten in diesem Zusammenhang… T.W.]
Kdr KSK soll sich gerade mit einigen Soldaren zur Ausbildung in den USA befinden, dies liest man in einschlägigen Medien. Was sich so selbstverständlich anhört, bekommt vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse möglicherweise ein Geschmäckle. War da nicht was, mit besonderen Ausbildungen im Fahren, Schießen, Sprengen und Fallschirmspringen, zuletzt gern z.B. in Südafrika für die Landverbringung? Gab es nicht eine Diskussion, ob Ausbildungen immer nur sehr teuer im selbstgewählten Ausland sein müssen oder ob es auch für Spezialkräfte auch mal eine Nummer kleiner geht? Dies ohne Verlust an notwendigen Inhalten. Nur nicht zu exklusiv bis hin zu exotisch. Besondere Verbringungen und Klimazonenausbildung kann man natürlich nicht alle in Pfullendorf und Calw abbilden aber genau hinschauen sollte man schon. Warum dieser auf den ersten Blick OT- Einstieg? Es gibt vermehrt Aussagen, dass auch im KSK die Kommandeure sich im Schwerpunkt um ihr Handwerk zu Hause kümmern sollten und nicht allzu oft auf Dienstreisen, Konferenzen und Weiterbildungen im Ausland sein sollten, also deutlich über das erforderliche Maß hinaus. Bevor nun der Aufschrei „was für ein Unsinn!“ zu früh kommt, es empfiehlt sich, wie wir sehen, auch ein prüfender Blick auf die Vorgesetzten. Auch ein Kdr KSK hat Vorgesetzte, die mal hinschauen sollten, was so vor Ort gemacht wird. Helfend, begleitend, unterstützend, wie es sich gehört. Das war jahrelang nicht so üblich. Man hat ab und zu mal vorbeigeschaut, ohne wirklichen Plan.. Egal ob dies die DSO oder die DSK war. Es ist möglicherweise um die Ecke gedacht. Doch man gelangt auch so zu den nun offenene Fragen, aktuell Munitionsskandal. Man fragt sich wieder – Warum macht die KSK Führung bestimmte Sachen, welche in der restlichen Bundeswehr Verwunderung auslösen? Weil sie es kann, immer konnte und wie man sieht, auch weiter können wird.
@Jas
ad 3.
Sicher kann die Bw von Disziplinarmaßnahmen absehen. Allerdings ist ein Verstoß gegen das KWKG eine Straftat, und über dessen Ahndung entscheiden Gerichte. Wie bereits von mir erwähnt ist es ein Offizialdelikt, d.h. bei (begründetem) Anfangsverdacht muß ermittelt werden.
Und der WStG §40 steht auch, wie ein Rechtsberater der Aktion zustimmen kann – ggf. sogar unter Beteiligung des SiBe – ist mir rätselhaft:
§ 40 Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren
Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,
1.
den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidrige Tat begangen hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder
2.
eine solche Sache an die Strafverfolgungsbehörde abzugeben,
um den Untergebenen der im Gesetz vorgesehenen Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuches) zu entziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
StGB §258 – Strafvereitelung – kommt ggf. noch hinzu, wobei ich zugeben muß, daß ohne Amnestie sich ggf. niemand gemeldet bzw. Bestände abgegeben hätte.
Z.B. „Fahren unter Alkoholeinfluß“ findet regelmäßig Eingang in Sicherheitsakten und wird mit C11 dem BAMAD gemeldet und kann eine sicherheitserhebliche Erkenntnis sein, aber Unterschlagung von Munition ist es nicht? So etwas nennt man gemeinhin: unter den Teppich kehren.
Es ist zwar lange her, aber ich war auch mal aktiver Soldat.
Nach Beendigung einer Übung sollte es doch jedem Soldaten, erst recht einem Kommandosoldaten möglich sein, seine Ausrüstung einmal auf Vollständigkeit zu prüfen und dabei kurz zu schauen, ob noch Mun im Feldanzug oder in Ausrüstungsgegenständen befindlich ist. Ja, man hat schon einen riesigen Haufen Geraffel dabei. Aber es geht um Munition.
In den 90ern hat mal ein Kumpel eine Übungshandgranate vom Bund mitgebracht. Die hat er im Schnee gezündet. War lustig, wie sich das zwischen Häusern und Garagen angehört hat.
Die hat er auch nicht nur so aus Versehen mitgebracht.
Ich wollte ja immer eine schnieke 120er KE für die Wohnstube als Andenken haben, aber selbst bei der Räumung eines Mundepots war leider keine über / sarc
Mal im Ernst, ich wäre nie darauf gekommen, mir Mun anzueignen und als Bürger dieses Landes und Mitarbeiter einer Behörde habe ich langsam so gar kein Verständnis mehr für irgendwelche Erklärungsversuche. Es reicht!
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. KSK hat tapfer gekämpft, nun wird es abgewickelt.
Es gibt m.E. nur einen Schuldigen: die Führung. Geheime Kommandosoldaten mit Sonderauftrag in Spezialmissionen waren lange en vogue. Vorschriften? Na ja, wenn’s sein muss. Wer je bei einem Appell die SpezKr gesehen hat, nahm selten eine disziplinierte Truppe wahr. Die waren ja viel zu wichtig für sowas. Dieser Schlendrian wurde wohl in mehreren Bereichen geduldet. Munition zählen? Hey, wir sind die coolen Jungs. Anzugordnung? Oh Gott, nicht mit uns. Das ist kein Vorwurf an die Soldaten, sondern an die Führer, die sowas dulden. Nein, es verwundert nicht, dass sowas im KSK passiert. Was mich wundert ist, dass sich die Führung im Benderblock überrascht zeigt. Aber Truppe stört ja ohnehin nur den aktenmäßigen Frieden. Da kümmern wir uns doch lieber um Militärpolitik, zusätzliche Unterhemden oder gegenderte Vorschriften.
Ich habe einige Wochen als Einzelperson in einem amerikanischen Infanteriebattalion in Deutschland verbracht und keinerlei Amnestieboxen gesehen. Der Umgang mit Schusswaffen war grundsaetzlich liberaler (z.B. Transport zur Schiessbahn im Privat-KFZ), aber bei Munitionsdiebstahl machte der Kommandeur keine Kompromisse. „Unser“ Kompaniechef hatte ein eigenes schwarzes Brett mit Truppendienstgerichturteilen, welches mit „This is what happens to shitbags“ ueberschrieben war. Wenn Munition aus Dienstbestaenden im Eigenheim gefunden wird (womoeglich noch von illustren Behoerden wie ATF oder FBI) wird das mit einem „dishonorable discharge“ goutiert. Voellig egal, ob es sich dabei um einen Mannschaftsdienstgrad aus dem Sockenlager oder den Tier-1 Special Operator handelt. Ich warne also davor, diese „Amnestieboxen“ bei fremden Streitkraeften als Normalfall zu bezeichnen. Spaeter ist mir der Begriff in 7 Jahren multinationaler Verwedundgen nicht untergekommen. Weder bei Bulgaren, Spaniern, Amerikanern oder Briten.
Mehrere 10.000 Schuss Munition und Handgranaten sind kein Kavaliersdelikt, wie Pham Nuwen bereits sagte. Nach Nordkreuz, Hannibal, der Festnahme des OStFw X verfestigt sich hier das Bild eines Eigenlebens des KSK bei Ministerium, Parlament und auch in der Oeffentlichkeit.
Klar ist auch die unwissentliche (ergo fahrlaessige) Mitnahme von drei Patronen prinzipiell strafbar. Bei tausenden Patronen wurde aber ganz offensichtlich mit Vorsatz gehandelt. Insbesondere da es sich um die bestausgebildeten und erfahrensten KameradInnen in der Bundeswehr handelt.
In Deutschland brauche ich keine 300 geklauten Patronen 5.56 im Keller. Ueberall sonst ziehen altgediente KameradInnen den Kittel aus, wenn sie Druckertinte klauen oder eingestufte Berichterstattung mit heim nehmen. Fuer geklaute Autoteile, Druckertinte, erschlichenes Trennungsgeld und nicht selbst geschriebene Doktorarbeiten gibt es schliesslich auch keine Amnestiebox.
Wenn man mal in einer Britischen Kommandantur(z.B. Senne vorbei Schaut gibt es dort Dauerhaft eine Box in der Munition die nach dem Abschluss der Buchführung im Zuge der Nachbereitung noch gefunden wurde eingeworfen werden kann und dann fachgerecht entsorgt wird.
In Deutschland muss in so einem Fall ein Aufwand betrieben werden der absolut surreal ist (Kladden durch Dvorgesetzte ändern, Munitionsbewirtschaftungsbelege neu, versiegelte Munbehälter wieder öffnen, Digitale Neubuchung, Belehrungen, Ermittlungen etc.pp.), den ich selbst zwei mal in meiner Dienstzeit durchexerziert habe.
Da ist die überlegung das zeug im Zugkeller zu parken und beim nächsten Schießen Artgerecht zu verwenden zwar nicht richtig, aber Menschlich nachvollziehbar.
Es kommt vor dass geringe mengen Munition(Einzelne Patronen, angebrochenes Magazin) in der Ausrüstung des Soldaten bei Abschlusskontrollen übersehen werden, sollte zwar nicht sein aber wir sind eben auch Menschen.
In dem Moment in dem ein Soldat Bewusst mit Vorsatz scharfe Munition aus der Kaserne in den privaten bereich überführt ist mein Verständnis allerdings zuende und es kann eigentlich nur mit Entlassung geahndet werden.
Der Obergefreite Kowalski würde sagen:
„Die Munition hat sich wieder gefunden, Herr Major. Sie ist zwischen die Geschosskörbe gefallen.“
Amnestie ist also ein elementarer Teil von 08/15. Aber dabei ging es um 6 Schuss.
Der jetzige Vorfall in der jetzigen Zeit hat wohl das Potential für einen politischen Skandal im Vorwahlkampf.
Wenn sich das BMVg (erneut) auch noch ungeschickt verhält, dann droht sogar ein Untersuchungsausschuss.
Der „Kollateralschaden“ ist dann wohl das entweder schleichende oder abrupte Ende einer echten Spezialkräfte-Fähigkeit in Deutschland.
Wobei die politischen und militärischen Entscheidungsträger ja eh meistens den Eindruck machen, dass sie das Instrument nicht wirklich verstehen und nutzen wollen.
Damit will ich nicht die Fehlentwicklungen verharmlosen, sondern nur darauf aufmerksam machen, dass ein solcher Verband aktuell vorallem über negative Entwicklungen öffentlich geprägt wird, dabei aber übersehen wird wieviel auch dort mit viel Engagement geleistet wird.
Spezialkräfte sind noch viel mehr als alle anderen Verbände von der Motivation der Soldaten abhängig („der Wille entscheidet“).
Die Führung war sicherlich sehr oft auf verschiedenen Ebenen defizitär. Jedoch kamen die Kommandeure – mit einer Ausnahme – seit 25 Jahren nicht aus diesem Bereich und wechselten im üblichen Rhythmus. Man vergleiche dies mit der GSG9 (auch wenn sonst andere Vergleiche hiermit oft unpassend sind, zeigt sich hier ein interessanter Unterschied).
Es bleibt also nur abzuwarten welche politische Dynamik das Thema nun nochmals annimmt.
Zumal die Ministerin ja erst nach dem Abschlussbericht über eine Auflösung entscheiden will.
@Hans Dampf
„Es sei darauf hingewiesen, dass es 2017/2018 eine Amnestie-Regelung gab“
Und wer hat dazu das Recht, diese und ähnliche Amnestieregelungen einzuführen?
Mit Sicherheit nicht ein General oder Polizeidirektor.
Das steht, meiner Meinung nach, nur dem politischen Arm also Ministern oder sogar erst dem Parlament zu. Vielleicht noch ganz hohe Beamte oder Staatssekretäre aus Ministerien, wobei ich das schon zweifelhaft fände.
@Jas
Ihr Punkt 5 beißt sich mit Punkt 2.
Es ist nämlich der zeitliche Zusammenhang wichtig. Wenn man vom Schießen kommt und später beim Auspacken des Rucksackes etwas findet, geht das in die Amnestiebox und ohne diese würde man sich nicht trauen.
Dann muss man auch kein Fass aufmachen wegen KWKG.
Wenn man aber jetzt monatelang oder sogar über mehrere Jahre Munition hortet/lagert und dann einem der Arsch auf Grundeis geht, weil auf einmal die Daumenschrauben in seiner Einheit angezogen werden (mehr Kontrollen). Dann ist das eben nicht mehr amnestiewürdig.
Es soll doch keiner glauben, dass es keine Gelegenheit gegeben hat Munition, die man blöderweise vergessen hat auszupacken, bei dem nächsten Schießen zu verballern. Was so leicht vom Schießplatz geht, geht auch so leicht wieder rein.
Hier bei der Menge wird doch der Verdacht aufkommen, dass man viele Soldaten vor einer Strafverfolgung schützen will.
Einer Strafverfolgung in Verbindung mit dem Anlegen von Munitionslagern.
Macht sich ein General nicht auch strafbar wegen Strafvereitelung? (§ 258 StGB)
@Thomas Melber
Aha. Was wollen sie jetzt genau aus dem KWKG der KSK Spitze oder den Soldaten vorwerfen? Ich finde da gelinde gesagt nichts. Gar nichts. Und bitte jetzt keine kruden Theorien “was nicht hätte alles damit gemacht hätte können” so funktioniert unser Rechtssystem glücklicherweise nicht.
Klar kann man jetzt den Generalverdacht ausrollen, dass jeder Soldat, der auch nach dem eigentlichen dienstlichen Zweck (z.B. dem Gefechtsdienst) noch Munition besitzt(!) sich diese auch aneignen(!) wollte (Man lese den Belehrungstext der Bw – es geht um Übertragung von Eigentum – quasi Diebstahl im Sinne des StGB). Und sobald der Dienstschluss gegeben wurde, ist der vermeintliche “Täter” auch noch im Besitz! HA! Quasi als Zivilist! Hängt ihn! Natürlich war es nie ein Versehen des Soldaten, sondern immer Vorsatz mit der Absicht andere Straftaten unter Zuhilfenahme der entwendeten Sache zu begehen… *rolleyes*
Viel Spaß beim ermitteln des objektiven und subjektiven Tatbestands.
Das ist doch Irrsinn. Und gewiss eben deswegen auch nicht Realität. Die Bundeswehr ist von den einschlägigen Paragraphen des KWKG ausgenommen und wie sie in ihrem Rechtsrahmen den Umgang mit Waffen und Munition regelt ist dann auch schön deren Sache. Dafür hat sie das Disziplinar- und Wehrstrafwesen. Solange kein begründeter Verdacht einer Straftat aus dem StGB vorliegt (sehe ich hier erstmal nicht) – kann die Bundeswehr disziplinar ermitteln.
Anders ist es eben wenn’s einer in seinem Garten verbuddelt…
Dem Soldaten der was abgegeben hat, kann man strafrechtlich auch eher wenig – einerseits weil man nicht weiß wer was abgegeben hat und andererseits weil man nicht weiß was mit der Munition “in der Zwischenzeit” passiert ist. Lag die in der Kaserne ist es strafrechtlich meist unrelevant – da verweist jede Staatsanwaltschaft auf geringes öffentliches Interesse und gering anzunehmende Schuld.
Und das erschlägt auch ihre §40 WStG:
Sagt ja keiner dass der Kdr KSK das nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet hat: “Ja Hallo, wir haben ne Kiste aufgestellt und da wurde Munition abgegeben. Ja bei der Bundeswehr. Hallo?” /s
Ich sehe die schiere Freude an der Hexenjagd bei einigen hier ja – aber es gebietet sich einfach immer Sachlichkeit vor Polemik – auch wenn’s weniger Spaß macht.
In anderen Einheiten war es üblich, dass hunderte Schuss MG-Munition, die im Einsatz auch teilweise aus Luftfahrzeugen Richtung Piratenboote verschossen wurden, brav gezählt wurden. Die Wollmützen aus Eckernförde waren auch in der Lage, ihren Munitionsbestand mit echt exotischem Zeug ordentlich zu verwalten. Nur das KSK ist ja so super besonders, da muss man es mit dem (Kriegs-)Waffen- und Haushaltsrecht in diesem Land ja nicht so genau nehmen. Echt zum kotzen. Ich dachte ja lange, dass es dort ein Problem gäbe, aber dass man das wohl reparieren könnte. Mittlerweile denke ich, dass man den Laden einfach nur dicht machen und anschließend nicht neu aufstellen, sondern stattdessen die Kampfschwimmer langsam und kontrolliert vergrößern sollte. Militär ohne Recht und Ordnung und Disziplin braucht niemand.
Leider scheinen die bisherigen Reformen beim KSK nicht zu greifen! In Calw hat sich ein elitäres Eigenleben entwickelt; es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieses einfangen lassen wird. Dass die Führung + Jungs in Calw immer noch nicht den Ernst der Lage begreifen WOLLEN, zeugt von struktureller Unverbesserlichkeit. Um weiteren Schaden, von dem ohnehin schon schlechten Image der Bw in unserer Gesellschaft, abzuwenden, ist die Auflösung des KSK notwendig.
Bevor mir jetzt jemand mit “wir können das KSK nicht Abschaffen, weil es unverzichtbar ist” kommt:
Genau diese Einstellung ist Teil der Problematik!!!
Auch wenn die Jungs in Calw es nicht hören wollen, das KSK ist in Realität NICHT absolut unverzichtbar. Die Mär der Abhängigkeit Deutschlands vom KSK zeugt von sicherheitspolitischer Unwissenheit und ist reines Wunschdenken. Einer der Hauptgründe, warum man in Calw (im Gegensatz zu den amerikanischen SpezKr) so ungern über Einsätze und Erfolge spricht ist, dass es kaum Kampfeinsätze des KSK gibt. Das KSK hat noch nie “Retten und Befreien” im Realeinsatz erbracht! Das KSK führt momentan ausschließlich Ausbildungsmissionen durch. Diese sind “nice to have”, aber von ihnen hängt nicht direkt unsere Freiheit und Sicherheit ab.
Dass die Bw allgemein überhaupt nicht in der Lage ist, und auch langfristig nicht sein wird, global eigenständig Spezialoperationen durchzuführen ( riesige Fähigkeitslücken ND-Aufklärung, globale Logistik, Luftunterstützung, globale C4ISR, usw.) ist ein anderes Thema.
Ja, langfristig brauchen wir starke SpezKr. Jedoch sollten diese zweifellos auf dem Boden unsere FDGO stehen! Des Weiteren sind SpezKr konsequent nach den deutschen sicherheitspolitischen Anforderungen aufzustellen und nicht nach dem, was man in den USA und co sieht und “cool “findet.
@ Martin Schröder
Sie lesen offenbar sehr selektiv. Ich habe bewußt den Hinweis hinzugefügt, wenn eine Strafverfolgung keine bis wenig Aussicht auf Erfolg hat. Ihrer Logik nach würde sich ja jede Amnestie verbieten.
Es geht meines Erachtens nach darum, durch eine Amnestie Schaden abzuwehren und/oder einen Nutzen zu erzielen, den man bei Strafandrohung sonst nicht hätte.
Bedingt durch die zeitliche Begrenzung ist auch klar, dass das ganze eine Ausnahme darstellt und es nicht dauerhaft erlaubt ist, Straftaten zu begehen. Es ist vielmehr integraler Bestandteil der Amnestie zu sagen „Leute, Ihr habt Sch… gebaut. Rückt den Kram raus, und Schwamm drüber. Erwischen wir Euch nach Ende der Frist, gibt es gewaltig einen auf den Deckel!“
Und Sie mögen es anders sehen, aber ich glaube nicht, dass dass dieses Ergebnis mit Ermittlungen jemals (rasch) erzielt worden wäre – schon gar nicht bei dieser Art des Korpsgeistes.
@ Thomas Melder
Mir ist nicht bekannt, dass bei dieser Amnestie zwischen Erbstücken, Zufallsfunden oder vorsätzlich erworbenen Waffen unterschieden wurde.
Der Staat hat bereits mehrere Amnestien ausgesprochen, das gehört m.E.n. der Vollständigkeit halber erwähnt, wenn man jetzt über dieser Amnestie den Stab bricht.
In Deutschland haben die Medien bisweilen die unselige Neigung, sich auf bestimmte Personen oder Organisationen „einzuschießen“ … aber das KSK scheint mir allmählich jenseits des Punktes, an dem man noch von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten oder skandalisierten Einzelfällen sprechen könnte.
In meinen Augen sollte man den Schritt vollziehen, den viele andere Staaten vor uns gegangen sind und alle Spezialkräfte an exponierter Stelle in der militärischen Spitzengliederung bündeln. Von den praktischen Vorteilen einmal abgesehen, würde dadurch nicht zuletzt die Dienstaufsicht verbessert.
@polskifiat
„Ich habe einige Wochen als Einzelperson in einem amerikanischen Infanteriebattalion in Deutschland verbracht und keinerlei Amnestieboxen gesehen.“
Hier widerspreche ich scharf, da entsprechende Vorgehensweisen in den US Streitkräften üblich ist. Mir ist um ehrlich zu sein schleierhaft, wie man „in 7 Jahren multinationaler Verwedundgen […] Weder bei Bulgaren, Spaniern, Amerikanern oder Briten.“ keiner Amnesty Box begegnen konnte.
Ich empfinde diese Darstellung als ärgerlich, v.a. da Sie sich auch jenseits von common knowledge nachprüfbar und leicht widerlegen lässt:
Auf der offiziellen Webpräsens der US Army lassen sich solche Ereignisse z.B. „Turn in ammo, no questions asked“ einfach nachzuvollziehen (Falls ein Link zur Prüfung notwendig ist: z.B. https://www.army.mil/article/202856/turn_in_ammo_no_questions_asked) oder als Befehl der USAG Wiesbaden Command Policy Letter #42 https://home.army.mil/wiesbaden/application/files/1915/5791/4996/43AmnestyProgram.pdf)
Entsprechende Amnestie gab es auch bereits im zivilen Bereich in Deutschland. Von daher wäre es in diesem Zusammenhang angebracht ein wenig abzuwarten, bis mehr Hintergründe als wieder einmal punktuell geleakte Dokumente vorhanden sind…
Ich persönlich muss gestehen, dass ich von der plötzlichen Empörung jedoch ein wenig überrascht bin, da viele entsprechende Fakten bereits vorher bekannt waren. So wurde ja im Zwischenbericht bereits dargelegt wurde, dass zuvor verschwundene Munition „wiedergefunden“ wurde. Dies impliziert ja bereits, dass die Munition irgendwo war wo sie nicht sein sollte.
Des Weiteren wäre es auch schön, wenn die Kommentare zu Amnestie Boxen nicht zum üblichen KSK Bashing im Sinne von „Warum machen die Lehrgänge in Amerika?“ (Hayden) oder „Anzugsordnung“ (Auslandsdiener) verkommen würde…
Es wird selten so viel Schaum zur Ablenkung und Verblendung von Vorgesetzten geschlagen, wie beim Thema Spezialkräfte, insbesondere denen des Heeres. Bei allen Besonderheiten, es geht im Kern um eine militärische Einheit, mit dazu notwendigen Grundbefähigungen und Kernfunktionen. Munition folgt in der gesamten Bundeswehr gleichen Regeln, auch wenn im KSK eimerweise Munition, meist unter anderen Bedingungen verschossen wird. Doch nicht nur beim Thema Munition glaubt man eigene Regeln aufstellen zu dürfen, auch sonst!
Was im KSK tatsächlich vorgeht, wird seit Jahren gekonnt verschleiert. Da hilft auch keine Arbeitsgruppe beim GI. Denn ganz ehrlich, zum Verschleiern gehören die, welches dies tun und die, welche sich immer wieder blenden lassen. Da können sich aktuell einige hohe Offiziere, meist Generale an die eigene Nase fassen.
Einige Anregungen.
Man glaubt es ja noch immer nicht, doch ich empfehle ,beim Auftrag der Rettung deutscher Staatsbürger im Ausland mal bei der GSG 9 Vergleiche einzuholen. Man sollte nicht dem üblichen Verblendungsansatz glauben, GSG ist ja nur Polizei. Die sind in weiten Teilen militärischer, aber mehr noch, effektiver und effizienter. In den Bereichen Ausbildung und Ausrüstung uvm. Ich empfehle dies nicht nur zu erwägen, sondern anzuweisen. Unabhängige Begleitung von Fachaufsicht sollte dabei sein.
Man glaubt ja immer noch nicht, dass es auch im KSK Wasserköpfe gibt, z.B. im Stab des Kommandos und der Weiterentwicklung. Da kann man einsparen, wenn man sich auf den Kernauftrag konzentriert. Beispielsweise werden Fehler in der Umsetzung der Inneren Führung im KSK nicht durch immer wieder zusätzliches Personal aus der Gießkanne beseitigt, sondern auch die Änderung der geistigen Haltung. Immer mehr Personal für einen aufgeblasenen Kommandostab ist falsch!
Man glaubt auch nicht, wie viele Nischen es im KSK gibt. Als Beispiel seien Spezialisierungen und Fachbereiche genannt. Wie in der Bundeswehr üblich, ist ach hier die Prüfung zulässig, was macht man da eigentlich und wozu? Auch Kosten- Nutzen Abwägungen stehen da im Raum. Manche der zahlreichen Oberstabsfeldwebel müsste dazu Belege liefern, wenn man da mal gekonnt und zielgerichtet nachfragen würde. Leitfrage ist auch hier, was muss sein und was ist eventuell notwendig aber wenig wahrscheinlich. Rettung deutscher Staatsbürger in der Antarktis ist weniger wahrscheinlich als der Einsatz von Spezialkräften in LV/BV oder aktuell zum Heimholen unserer Leute aus Afghanistan. Gute und teure Freifallausbildung in den USA für Oberstabsfeldwebel, welche das nicht mehr bräuchten, kann man hinterfragen. Fallschirmjäger machen dies in Deutschland, wenn es nur um Scheinerhalt geht. Das aktuelle Thema LV/BV ist nun für einige im KSK wenig attraktiv, da geht es um klassische Aufträge von Spezialkräften, also Kernfähigkeiten und diese meist noch in Europa. Als langweilig wird das sogar bezeichnet.
Im KSK wird man eher befördert, die Stellen sind weit über Schnitt dotiert, es gibt unzählige Zulagen und Prämien. Ursprünglich in bester Absicht auf den Weg gebracht. Nun hat man Oberstleutnante und Oberstabsfeldwebel – gefühlt ohne Ende. Seit Ewigkeiten im KSK, viele in Nischen, alle unsagbar wichtig. Man könnte denken, die ziehen alle dankbar an einem Strang, den der bescheidenen Auftragserfüllung! Oft aber oft auch nicht! Meckerei an Vorgesetzten, an Aufträgen und Bedingungen, oft ein Verhalten von Diven und Prinzessinnen, welche sich beleidigt abwenden, wenn sie z.B. nicht die modernste Ausrüstung ASAP bekommen, obwohl man auch mit dem Vorgängermodell den Auftrag (Kernauftrag) gut erfüllen könnte. Gleiches gilt für Ausbildungen, ich unterstütze die vielen Anregungen, zu überprüfen, welchen tatsächlichen Wert manche Bilderbuchausbildungen so haben. Da bin ich wieder beim Kernauftrag. Auch hier rate ich zum genauen Hinschauen.
Der Kdr des KSK steht ja aktuell in der Kritik. In Calw sagt man, einen General, der mit Masse in Berlin ist oder sonst wo in der Welt rumfährt, nutzt nichts. Am besten läuft es, wenn der Stellvertreter führt, der ist ja auch meist da. Einige haben ja schon die Kommandeure der GSG 9 angesprochen. Stichworte sind Stehzeit, Erfahrung, Dotierung. Kritik am Generalsrang mag nicht objektiv und schon gar nicht gewünscht sein, doch es stellt sich die Frage, wozu man einen jungen Oberst nach Calw schickt, der dann schnell General werden muss und nach kurzer Zeit wieder verschwindet. Gut für ihn, doch schlecht für das Kommando. Zur Seite bekommt er dann einen erfahrenen Stellvertreter, damit es läuft. Da kann doch der General gleich in Berlin bleiben
Mal ein Hinweis zu den Fakten (mal ganz jenseits des allgemeinen KSK-bashings:
Disziplinarvorgesetzte sind NICHT grundsätzlich verpflichtet den Verdacht auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
Je nach Straftat, darf er entweder selbst pflichtgemäß ermessen oder in Rücksprache mit dem WDA pflichtgemäß ermessen oder muss, es sei denn es liegen außergewöhnliche Umstände vor, d.h. je nach den Details dieses Falles, ist es absolut möglich, dass der Kdr KSK rechtmäßig nicht-abgegeben hat!
Ich weiß ehrlich gesagt zu wenig über den Fall, um beurteilen zu können, wie hier die Sachlage ist.
Ehrlich gesagt finde ich in diesem Zusammenhang deswegen den Begriff „Amnestie“ auch falsch gewählt.
Wie sich die Zeiten doch ändern.
Wir haben damals die Muni handeweise aus dem Panzer geworfen damit wir nicht soviel Arbeit mit dem waffenputzen hatten. War nicht singulär, haben viele gemacht (egal welcher Munitionstyp) bis es mal richtig Ärger gab.
Heutzutage schleppen die das Zeug nachhause.
Tja, da wurde man mit einer grundsätzlich sehr guten Idee vom eigenen Erfolg überrascht.
Mir persönlich gefällt die Idee der Amnestiebox, da ich die Situation „Anschiss oder Verschwindenlassen“ natürlich auch kenne. Hab auch mal den Rucksack eines ausgefallenen Kameraden vom Truppenübungsplatz zurück gebuckelt und am Ende des Tages erfahren, dass noch ein paar aufmunitionierte Magazine drin waren. Waren nur Platzpatronen, aber dennoch. Damals ist das Zeug vermutlich nicht mehr offiziell angezeigt worden und zur Vermeidung von Anschiss auf der einen und Papierkrieg auf der anderen Seite inoffiziell vereinnahmt worden. (Erlasse keine Befehle, an die sich grundsätzlich keiner hält.)
Beim KSK kann man nun wenigstens die Losnummern der großen Mengen und Sprengmittel recherchieren und die Zeitrahmen eingrenzen. Für den abgebenden Soldaten gilt nun wohl das Versprechen, dass er keine Konsequenzen erwarten muss (stattdessen vielleicht der Vorgesetzte…).
Sollte aber jemand die Bücher (ggf. im Nachhinein) frisiert haben, muss das Konsequenzen haben!
(Das ist der Unterschied zwischen einem Patienten im Krankenhaus, der lange Finger macht und einem Arzt, der von seiner Vertrauens- und Aufsichtsstellung aus die Klinikpackungen verschwinden lässt. Beides unschön, aber zwei ganz unterschiedliche Maßstäbe imho.)
Blöd ist es natürlich, dass die Führung jetzt mit ‚egg in the face‘ dasteht. Das lässt reflexhafte Strafaktionen befürchten.
@Memoria
Volle Zustimmung. Vor allem ein Aspekt, den Sie hier erwähnen kommt mir ansonsten insgesamt zu kurz:
Persönliche Verantwortung der Vorgesetzten. Und: Verantwortung ist unteilbar.
Die Chain of Command ist leicht nachvollziehbar: Kdr KSK, Kdr DSK, in Teilaspekten Kdr Ausbildungskommando, Insp Heer und sein Stv, 2 Abteilungsleiter BMVg, der Generalinspekteur. Und all diese Heeresgenerale haben nichts bemerkt im Rahmen ihrer ach so gepriesenen Dienstaufsicht? Waren die alle so unfähig?
Eine Tabelle der Vorgesetzten in den verschiedenen Funktionen über die letzten sagen wir einmal 10 Jahre ist leicht per Google/Wikipedia aufzustellen. Sie ist sehr erhellend weil man dann erkennt wer in dieser Zeit auf den verschiedenen Ebenen jeweils Verantwortung getragen hat für die Zustände im KSK.
Und weiter: es gab doch diese Untersuchungskommission unter Leitung des GI, und der jetzt in Ungnade gefallene Kdr KSK war auch dabei? Haben die bei all diesen Ermittlungen zum Rechtsextremismus, die ja weitreichende Folgen für die Struktur des KSK hatten, sonst nichts festgestellt?
@ Hayden
Zitat: „Man fragt sich wieder – Warum macht die KSK Führung bestimmte Sachen, welche in der restlichen Bundeswehr Verwunderung auslösen? Weil sie es kann, immer konnte und wie man sieht, auch weiter können wird.“
Genau so ist es !
Beginnend mit General Günzel, dem 3. Kommandeur des neu aufgebauten KSK, der die Traditionslinie des KSK auf die Brandenburger SS-Division im 3. Reich zurückführte, hat sich in Teilen des KSK eine rechtsradikale bis rechtsextreme Subkultur entwickelt.
Dies wird insbesonder bei KSK-internen Disziplinarmaßnahmen deutlich, wie bei dem damaligen Hptm milFD der den offenen Brief an den OTL Rose vom Darmstädter Signal geschrieben und eine darin angedeutete Morddrohung mit einem einfachen Verweis geahndet wurde. Und weil er dies so gut gemacht und endlich den linken Soldaten vom Darmstädter Signal klare Kante gezeigt hat, ist er vom Offz milFD zum OffzTrD übernommen worden und hat als OTL die Ausbildungskompanie geleitet, wo er von den Lehrgangsteilnehmern der theoretischen Unterbau für die Prepper-Szene erarbeiten ließ, nach dem Motto „Wie kann die Bw im Innern eingesetzt werden, wenn die staatliche Ordnung durch Polizeikräfte nicht mehr sichergestellt werden kann“.
So Kameraden von der Vernebelungsfront, jetzt dürft ihr wieder Nebel werfen !
@Georg sagt: 20.02.2021 um 9:57 Uhr
Ich denke man kann Ihren Kommentar sehr einfach zusammenfassen: OT. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
@Stöber sagt: 20.02.2021 um 9:47 Uhr
„Mir persönlich gefällt die Idee der Amnestiebox, da ich die Situation „Anschiss oder Verschwindenlassen“ natürlich auch kenne.“
Deswegen ja auch nichts ungewöhnliches (zumindest in der Infanterie für die ich sprechen kann).
Es ist eigentlich eine ganz einfache Rechnung: Problem anerkennen und eine (vielleicht unschöne, aber funktionierende) Lösung finden oder Problem wissentlich ignorieren.
@ Koffer
Zitat: „ist es absolut möglich, dass der Kdr KSK rechtmäßig nicht-abgegeben hat!“
Werter Herr Koffer, Sie beziehen sich ja darauf, dass Sie aufgrund ihrer Ausbildung, Studium, Verwendungen usw. das Soldatenrecht besonders gut kennen.
Und hier kommen Sie mit der Mär, dass ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, dass so weit ich weiß, als relativer juristischer Laie mit dem Wissen eines stellvertretenden einfachen Disziplinarvorgesetzten, ein Offizialdelikt ist, also von Seiten der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss ( ! ) wenn es bekannt wird, nicht abgabepflichtig sein soll ?
Vielleicht hilft es da doch noch mal den Abgabeerlaß in Verbindung mit der Wehrdisziplinarordnung zu lesen !
Vielleicht sollten sich die betroffenen Soldaten neben den schon erwähnten §40 WStG „Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren“ auch die entsprechenden Stellen im StGB wie „Rechtsbeugung im Amt“ anschauen ! Damit hat das KSK ja Erfahrung (siehe meinen vorherigen Beitrag „Mordandrohung mit einfachen Verweis“ ahnden).
@Loki:
„Leider scheinen die bisherigen Reformen beim KSK nicht zu greifen“
Die hier diskutierten Vorfälle fanden noch vor der Einrichtung der AG im letzten Jahr statt.
Daher halte ich ihre Bewertung für nicht schlüssig, aber genau das ist nun das über den Bericht entstehende Bild:
Schon wieder was beim KSK passiert
Mir stellt sich eine ganz andere Frage.. glaubt hier jemand ernsthaft, dass Kommandosoldaten aus der ganzen Republik verteilt zehntausende Schuss Munition + Kampf-/Sprengmittel aus allen Teilen der Republik herbeischaffen um es dann in Calw in eine Amnesty-Box zu werfen? Das Zeug muss doch auf Stuben, in Dienstzimmern oder irgendwelchen Kellern gelegen haben – und diese Tatsache, trotz der Ermittlungen, ist mehr als erschreckend.
[Ok, nicht alle müssen sich auskennen, aber zu abstrus sollte es hier bitte auch nicht werden. „Kommandosoldaten aus der ganzen Republik verteilt“ gibt’s nicht. Es wäre nett, wenn wir ein wenig bei der Sache blieben. T.W.]
@Koffer: Ja, inoffizielle Lösungen gab es schon immer. Da war dann irgendwer in der Kompanie der „Amnestiekasten“ und nahm die Abweichung von der Vorschrift auf die eigene Kappe.
Eine offizielle Variante wie bei den Amerikanern ist mir aber nicht bekannt. Ich kann mir auch echt nicht vorstellen, das mal in einer Regelung (Vorschrift) zu sehen.
Naja, das war jetzt bisschen Offtopic. Aber man muss besserungswilligen Menschen gelegentlich auch mal einen Ausweg bieten, aus solchen Situationen rauszukommen.
Ich denke mal, auch bei den Amerikanern würden „questions asked“, wenn eines schönen Morgens mal ein M72 LAW oder sowas im Kästen läge. 😁
Wer hier immer die USA im Zusammenhang mit einem liberaleren Umgang mit Waffen und Munition als Beispiel nennt, sollte aber auch überlegen wie leicht man in den USA an Waffen und vor allem Munition kommt. Da geht man einfach in den nächsten Wallmart und kauft sich die Munition.
Das geht hier in Deutschland zum Glück nicht.
Die aktuelle investigative Berichterstattung von NDR und WDR zum Umgang mit Munition beim KSK zeigt genauso, wie viele der bisherigen Kommentare hier, dass die wenigsten davon wirklich umfangreiche Ahnung vom Umgang mit großen Munitionsmengen haben. Und dabei lassen wir das Thema mit den Handgranaten und Sprengmittel mal außen vor. Zumal diese Wirkmittel eine genauso tödliche Wirkung haben wie eine Pistolen- oder Gewehrpatrone; allerdings die wenigsten Soldaten regelmäßigen Umgang damit hatten und haben.
Sowohl die Reporter als auch zahlreiche Kommentatoren hier echauffieren sich ja geradezu über den hohen Umfang an „Fehl-Munition“ beim KSK und das außergewöhnliche Vorgehen mit den Munitions-Boxen. Das hat m.E.n. auch sehr viel damit zu tun, dass diesen Leuten die Munitions-Dimensionen bei militärischen Kampfverbänden überhaupt nicht wirklich klar sind.
Dazu folgendes Beispiel: Ein gepanzerter Gefechtsverband mit bis zu 5 Kampfeinheiten sowie dem notwendigen Paket an Kampf- und Einsatzunterstützung verfügt über ca. 80 bis 100 Gefechtsfahrzeuge für ca. 2.000 Soldaten. Diese haben auf ihren Gefechtsfahrzeugen eine Grund- bzw. Kampfbeladung von 400.000 – 500.000 Patronen Gefechtsmunition für die unterschiedlichen Gewehre der Soldaten dabei. Allein bei intensiven Gefechtsschießen über 24-72 Std. werden von dieser Beladung bis zu 70% – also zwischen 280.000 und 350.000 Patronen – verschossen. Es verbleiben Restbestände zwischen 120.000 und 150.000 Patronen. Und das sind keine sinnlosen Ballereien „a la mexikanischem Abmunitionieren“.
Wenn ein solcher Verband nun alleine innerhalb von 2 Jahren zwischen 2-4 solcher Schießen durchführt, müsste auch dem noch so unerfahrenen Beobachter auffallen, dass die o.a. 50.000 Patronen Gewehrmunition – zumal in dem o.a. Bericht gar nicht differenziert wird zwischen Manöver-, Übungs- und Gefechtsmunition – eigentlich aus militärische Sicht gar keine großartige logistische Herausforderung sind; sofern die Grundlagen der Materialbewirtschaftung beachtet werden.
Hat dieser Verband aber mal über einen Zeitraum von 2 Jahren (Maximalzeitraum für Inventuren gem. § 78 BHO) eine Versorgungssparte, die aufgrund mangelnder Erfahrung, schwacher Persönlichkeiten, o.ä.m. schwachbesetzt ist, und parallel dazu etwas „übermotivierte“ Kampf-Chefs und Kommandeure, dann ist es nicht überraschend und auch gar nicht unüblich, dass die Dinge – insbesondere auch bei infantrienahen Verbänden (aufgrund fehlender beweglicher Transportmittel) – rasch aus dem Ruder laufen können.
Demgegenüber sehe ich die Aktion des KSK-Kommandeurs mit dem Aufstellen der Mun-Sammel-Boxen als eine Möglichkeit der Malaise – also der nicht korrekt verbuchten Munition – Herr zu werden. Auch ich habe derartige Boxen insbesondere bei unseren englischsprachigen Verbündeten wiederholt im In- und Ausland gesehen. Allerdings habe ich meinen Soldaten damals immer wieder gesagt, das wir in der Bundeswehr diese Boxen nicht brauchen, da wir einem strengem Kontroll- und Überprüfungssystem unterliegen. Zudem führt die Bw i.d.R. keine ehemaligen Gewaltverbrecher im rahmen irgendwelcher Resozialisierungs-Programme -. oder hat sich das in den letzten Jahren aufgrund der nicht so dollen Rekrutierungsquoten geändert?
However, jeder Soldat ist vor jedem Schießen vom Leitenden der Übung oder dem Sicherheitsoffizier zum Umgang mit der Munition zu belehren. Und am Ende der Übung hat der Leitende bzw. Sicherheits-Offizier sicherzustellen, dass die Soldaten keine Munition mehr am Mann haben. Gleiches gilt in entsprechender Art und Weise auch für die Einsätze. Die entsprechenden Meldungen dazu sind dienstlich. Wenn diese nicht stimmen, dann fehlt nicht nur professionelle Arbeit sondern auch das notwendige Vertrauen.
Sollte sich dann später herausstellen, dass hier nicht ordnungsgerecht bzw. korrekt vorgegangen wurde, sind unverzüglich disziplinare Ermittlungen einzuleiten. Dazu bedarf die Bundeswehr und deren betroffenen Disziplinarvorgesetzten auch erst einmal keiner staatsanwaltlichen Unterstützung. Auch hält sich die Staatsanwaltschaft bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch Soldaten zunächst einmal sehr zurück. Das ist auch gut und richtig so. Zumal wir alle als Teil des Souveräns auch unseren Soldaten das notwendige Vertrauen schenken sollten. Denn nur die wenigsten Soldaten würden doch – aufgrund geistiger und moralischer Verwirrungen – Munition mitgehen lassen und sie irgendwelchen Terror-Spinnern zur Verfügung stellen. Und genau in dieser Phase befindet sich die KSK-Führung sicherlich gerade noch.
Von daher rate ich allen Beobachtern zu ein wenig mehr Gelassenheit. Die sichergestellte Munition wird schon mal keinen Schaden mehr durch Unberechtigte anrichten. Zudem wird diese Munition aufgrund ihrer Losnummern und Verpackungen sicherlich im Rahmen weiterer Untersuchungen eindeutig handelnden Akteuren zugeordnet werden können. Und damit meine ich jetzt nicht die einzelnen „Schützen“ bzw. Kdo-Soldaten sondern vielmehr die Leitenden, Sicherheitsoffiziere und verantwortlichen Führer. Diese werden sich bei etwaigen Verstößen erst einmal disziplinarrechtlich zu verantworten haben. So ist der normale Lauf der Dinge. Und das wird die militärische Führung auch so machen.
An dieser Stelle rege ich allerdings an, bei der Informationsarbeit nach außen nachzusteuern. Wenn ein Verband wie das KSK so unter öffentlichem Druck stehen, dann sollte der Verband und dessen Vorgesetzte unbedingt darüber nachdenken, wie sie die weiteren Untersuchungen für die Öffentlichkeit transparenter gestalten. Auch in einem geheim abgeschirmten Komplex ist es möglich, z.B. Medienvertretern die Möglichkeit zu geben, an derartigen Aufklärungsarbeiten teilzuhaben; ggf. mit entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen – sofern das wirklich notwendig ist?! Durch eine derart aktive Kommunikations- und Informationsarbeit, würden zahlreiche Mängel bei der Informationsbeschaffung und daraus folgende Mutmaßungen erst gar nicht entstehen und insgesamt die Diskussion auf der Sachebene lassen.
@Georg @Hayden
Einige Fakten wider Legendenbildung „Brandenburger = SS“.
„Brandenburger“ war die Bezeichnung für Angehörige einer deutschen Spezialeinheit des „Amtes Ausland/Abwehr“ (1) des Oberkommandos der Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges.
Die Soldaten dieser Division kamen zumeist aus der Gebirgstruppe oder traten als Auslandsdeutsche freiwillig der Division bei.
(1) Die „Abwehr“ des Admirals Canaris, im deutschen Generalstab die nachrichtendienstliche Abteilung III b, entspricht dem Bereich G2 in der NATO Stabsgliederung.
Aufgaben der Nachrichtenbeschaffung durch Kampf kamen hinzu, entfielen ab 1944 weitgehend, da die Div als SpezInf kampfgruppenweise als Feuerwehr verwendet wurde; in Formation der geschlossenen Div ist sie nie eingesetzt gewesen.
Teil der SS waren Brandenburger als Wehrmachtssoldaten nicht.
Der Weg vom UffzmP über Offz milFD zum OffzTrD geht nur über Bedarf, Eignung und Leistung, mündend in der auch charakterlichen Gesamtbewertung der Person und somit weit jenseits schierer Übernahme.
Das im KSK gewählte Verfahren ist zielführend und geeignet Grund zu finden. Gut so.
@Johannes Ram 20.02.2021 um 9:02 Uhr
Sie merken an: „Des Weiteren wäre es auch schön, wenn die Kommentare zu Amnestie Boxen nicht zum üblichen KSK Bashing im Sinne von „Warum machen die Lehrgänge in Amerika?“ (Hayden) oder „Anzugsordnung“ (Auslandsdiener) verkommen würde…“
Mit Blick auf neueste Presseveröffentlichungen zum Aufenthalt einer KSK-Kompanie mit dem Kommandeur KSK selbst zur mehrwöchigen Fallschirmsprungsausbildung in Arizona, erkennen sie möglicherweise, dass die im diesem thread (und anderen threads) aufgeführten Hinweise zu Lehrgängen des KSK im Ausland ihren Sinn haben.
Ganz sicher wird in den nun anstehenden Untersuchung zum Thema Munition die Frage auftauchen, ob der Kdr KSK nichts anderes zu tun hat, als selbst an einem mehrwöchigen Fallschirmsprunglehrgang teilzunehmen. Frühere Kommandeure sind da wohl mal mal ein paar Tage zur Dienstaufsicht hingeflogen und haben dies sicher mit Gesprächen bei USSOCOM u.ä. verbunden.
Ganz sicher wird die Frage auftauchen, ob dies gerade jetzt notwendig war, wer dies in diesen Zeiten genehmigt hat u.ä.
Das Gespür für angemessene Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt scheint wohl bei der Generalität des Heeres verloren gegangen zu sein. Jetzt mal ehrlich, muß in dieser Zeitzer Kdr KSK, ein General im zweiten oder dritten Jahr seiner Verwendung da für Wochen einen solchen Lehrgang besuchen? Seinen Schein machen oder auffrischen? Wir wissen es nicht, ob es Wochen waren, doch wenn es so wäre, tauchen Fragen auf.
Abgesehen davon, dass die nun im Raum stehende Verwicklungen mit FBI und KSK wohl auch zum Zeitpunkt dieses Lehrganges stattfanden. Hoffentlich nicht auch noch mit Wissen des Kdr KSK. Nicht gerade günstig. Ganz sicher werden nun einige Blogteilnehmer anmerken, dass es doch gut ist, wenn Kdr KSK Dienstaufsicht macht. Ich überlasse es den militärischen Vorgesetzten und auch den politisch Verantwortlichen ein Urteil zu fällen.
@Stefan Bornemann
Dennoch darf man nicht verschossene Munition nicht mit nach Hause nehmen. Und wenn es vorsätzlich geschieht – um so schlimmer.
Davon ab nehme ich an, daß man die eingesammelte Munition dann ganz schnell verschossen hat.