Terminhinweis: Drohnenanhörung

Nur zur Erinnerung: Am (heutigen) Montagnachmittag wird die parlamentarische Befassung mit dem Thema Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr fortgesetzt, mit einer öffentlichen Anhörung im Verteidigungsausschuss des Bundestages.

Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr hat das Gremium das Thema überschrieben. Zusätzlich zu den bereits im September angekündigten Experten steht nun auch fest, dass für den Bundeswehrverband dessen Vorsitzender Oberstleutnant André Wüstner Stellung nehmen wird.

Auf der Webseite des Bundestages sind die Stellungnahmen der beiden Völkerrechtler Christian Marxsen vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam bereits eingestellt; die der übrigen Anzuhörenden bislang noch nicht.

Die um 14.30 Uhr beginnende Anhörung soll live auf bundestag.de übertragen werden (angesichts der Coronavirus-Pandemie wird es keine Präsenz der Öffentlichkeit bei dieser öffentlichen Anhörung geben). Allerdings ist langfristig das Wortprotokoll dieser Anhörung interessanter – und hoffentlich wird der Verteidigungsausschuss, wie schon bei einer entsprechenden Anhörung im Jahr 2014, das zeitnah veröffentlichen.

Da dürfte dann auch am deutlichsten sichtbar werden, ob sich die Debatte in den vergangenen sechs Jahren weiterentwickelt hat. Sicher ist das eher nicht: Die Befürworter und die Gegner einer Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen führen nach meiner Einschätzung im Wesentlichen die gleichen Argumente an.

Vorsorglich haben in den beiden bereits veröffentlichten Stellungnahmen die Völkerrechtler auch schon gewarnt: Sie würden etwas zur Bewaffnung unbemannter fliegender Systeme sagen – aber nicht eine Debatte über autonome Waffensysteme führen, um die es bei einer Entscheidung über die Waffen für die bereits beschafften israelischen Heron TP-Drohnen nicht gehe. In den Worten Marxsens: Die rechtlichen Aspekte automatischer Waffensysteme sind in dieser Diskussion nicht gegenständlich und werden deswegen nicht behandelt. Das wiederum beschwört die Gefahr herauf, dass die Gegner einer Bewaffnung kritisieren werden, dass die Debatte nicht vollumfänglich geführt werde – auch das erinnert an die vergangenen sechs Jahre.