Corona-Amtshilfe der Bundeswehr: Der Sanitätsdienst ist an der Grenze
Bei der Unterstützung von Ländern und Kommunen in der aktuellen Coronavirus-Pandemie stößt die Bundeswehr mit der Amtshilfe vor allem bei Sanitätsausstattung an ihre Grenzen. Die Material- und Personalressourcen des militärischen Sanitätsdienstes machten weniger als ein Prozent der Ausstattung des deutschen Gesundheitswesens aus, warnte das Verteidigungsministerium. Aber auch die übrige Ausstattung wird knapp – bis hin zur Einsatzverpflegung.
In einem Brief an den Verteidigungsausschuss des Bundestages vom (gestrigen) Freitag, über den zuerst Spiegel Online berichtet hatte, warnte der Abteilungsleiter Strategie und Einsatz des Verteidigungsministeriums, Generalleutnant Bernd Schütt:
Aufgrund der angespannten Marktsituation in der Beschaffung und des Eigenbedarfs der Bundeswehrkrankenhäuser in der Gesundheitsversorgung stößt die Bundeswehr auch an Grenzen in der Unterstützung mit persönlicher Schutzausstattung und medizinischem Gerät. Dies gilt insbesondere für Beatmungsgeräte. Hintergrund ist hier u.a. die Auflösung ehemals vorhandener Reservelazarettgruppen.
Zudem seien die Bundeswehr-Mediziner bereits jetzt in die Bewältigung der Pandemie eingebunden, schrieb der Abteilungsleiter. Die fünf Bundeswehrkrankenhäuser stellten derzeit rund 80 Prozent ihrer Kapazitäten für die zivile Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Außerdem würden mobile Einheiten des Sanitätsdienstes in Bereitschaft gehlaten, die bei Bedarf eingesetzte zivile wie militärische Kräfte unterstützen könnten.
Schütt nannte die bereits bekannten Zahlen der Amtshilfeersuchen und bestätigte, dass von 286 (die Zahl ist da unscharf, teilweise wurde 287 genannt) fast die Hälfte, nämlich 131, abgelehnt wurde:
Die Ablehnungen erfolgten überwiegend aufgrund fehlender Ressourcen. In diesem Zusammenhang ist u.a. festzustellen, dass die Bundeswehr – anders als in der Flüchtlingskrise 2015 – über kein zusätzliches Liegenschaftsmaterial mehr verfügt, sodass wir entsprechende Anträge nicht mehr erfüllen können. Eine vergleichbare Situation besteht bei der Unterstützung mit Verpflegungspaketen (EPA).
Auch bei der Unterstützung anderer europäischer Länder wie Frankreich und Italien, aus denen die Luftwaffe in den vergangenen Tagen a Covid-19 erkrankte Intensivpatienten in deutsche Krankenhäuser geflogen habe, kommt der Sanitätsdienst der Bundeswehr nach Angaben des Generals an seine Grenzen – in seinen Krankenhäusern:
Die Bundeswehr unterstützt beim Lufttransport von Intensivpatienten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das heißt, sie übernimmt in Einzelfällen auf Anfrage der europäischen Nachbarländer bei nicht anders abzudeckendem Bedarf den intensivmedizinischen Transport. Vor dem Hintergrund der materiellen und personellen Ressourcen (weniger als ein Prozent der medzinischen Ressourcen der Bundesrepublik Deutschland) ist auch diese Unterstützung limitiert. Die Aufnahmekapazität von Intensivpatienten aus Nachbarländern in Bundeswehrkrankenhäusern ist derzeit erschöpft. Das erklärt u.a. auch, warum wir in der derzeitigen Situation nicht in der Lage sind, fachlich qualifiziertes Pflegepersonal für Amtshilfeersuchen zur Verfügung zu stellen.
Außerhalb des medizinischen Bereichs hält die Bundeswehr dagegen noch eine starke Reserve vor: Fast 15.000 Soldatinnen und Soldaten stehen zeitlich gestaffelt für Transport und Logistik, aber auch für Sicherungsaufgaben bereit. Von ihnen ist bislang nur ein geringer Teil tatsächlich eingesetzt.
Die Anweisung, die Lieferung von medizinischem Material an zivile Stellen grundsätzlich einzustellen, ist vom Ministerium bislang noch nicht erteilt worden; nach Informationen von Augen geradeaus! wird das allerdings derzeit vorbereitet. Schütts Brief an die Bundestagsabgeordneten ist vor allem ein indirekter Warnruf an Länder und Kommunen – vermutlich auch in der Hoffnung, dass diese Nachricht über die Wahlkreise auch bei den örtlichen Politikern ankommt.
(Archivbild März 2020: Vorbereitungen in der Intensivstation des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg – Sandra Herholt/Bundeswehr)
@MikeFox
„…und genau wer braucht aktuell EPA??“
Z.B. wenn funktionswichtige Einheiten / OrgElemente (z.B. OPZ Personal) unter Quarantäne gestellt / kaserniert würden und dabei auch die Truppenküche geschlossen würde.
@Wiederverwendung
Bestrahlung mit UV Licht hilft schon viel, wenn es keinen Ersatz gibt (ich glaube 30 min je Seite).
@stöber Ich habe von einfachen baumwollmasken sowie von kitteln geredet. Nicht von ffp 2 oder 3 masken. Das man die nicht waschen kann ist klar.
Wenn ich die ständige Wiederholung lese, von „Ruhe bewahren und die Profis machen lassen“, dann bekomme einen Würgereflex.
Ich wohne zufällig in der Nähe eines großen Importeurs von medizinischer Schutzausrüstung (wir reden hier schon mal von 10 Mio Atemschutzmasken). Der hat nach Ausbruch der Corona Epidemie in China, alle Landesgesundheitsämter und das Bundesgesundsheitsamt (oder wie die Behörde unter Min. Spahn auch heißen mag) angeschrieben und dringend empfohlen jetzt, also Mitte Januar jede Menge Masken und Schutzausrüstung in China zu bestellen.
Was war die Reaktion der Profis ? Null, nichts, nothing. Da redet sich ein Medizin-Großhändler den Mund fusselig und die sogenannten „Profis“ reagieren in Angesicht einer zu erwartenden Krise nicht.
Übrigens genau so stelle ich mir die Profis der Bw vor, von denen hier immer die Rede ist. Ich wiederhole mich ungern, aber ich finde der Satz sagt so viel aus:
Definition „Planung“ (lt. OSLw): „Planung ist die geistige Vorwegnahme von Prozessen, die in der Zukunft passieren“
Wo war denn die geistige Vorwegnahme des Prozesses „Pandemie“, so wie er im Risikogutachten der Bundesregierung von 2012 im Anhang 4 beschrieben war ? Wer hat für diesen zukünftigen Prozess (jetzt aktueller Prozess) agiert ? Und wenn jemand agiert hat, welche Erkenntnisse sind durch die geistige Analyse des zukünftigen Prozesses „Pandemie“ zustande gekommen ? Und mit welchen Maßnahmen wurden auf diese Erkenntnisse reagiert ?
Fakt ist jedenfalls, im Januar wollten alle maßgeblichen Stellen in Deutschland von einer zusätzlichen und vorbeugenden Atemschutzmaskenbestellung noch nichts wissen !
[Und jetzt bitte Stopp dieses OT – die Grundsatz-Bestell-Debatte sprengt hier schlicht den Rahmen. T.W.]
@Georg sagt: 05.04.2020 um 19:03 Uhr
Wie bereits mehrfach und von mehreren Kommentatoren festgestellt, ist die Bundeswehr in der aktuellen Lage keine relevante oder zuständige Organisation.
Dir Zuständigkeit für den Gesundheitsschutz in DEU in einer normalen Lage (und in eine solchen befinden wir uns noch deutlich) liegt bei den Ländern und Kommunen.
Ständig und dauernd die Bw für etwas zu kritisieren für das sie schlicht nicht zuständig ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Deswegen auch hier wieder mein Hinweis: weniger Spielfeldrandkritik, mehr Zurückhaltung und die Zuständigen einfach mal ihre Arbeit machen lassen.
Das läuft bisher in DEU und in der Bw ganz gut…
Man könnte für die Zukunft auch über eine nationale/europäische Bevorratung nachdenken, die sowohl für zivile, als auch für militärische Zwecke vorgesehen ist. Wenn diese weitgehend aus dem Einzelplan 14 bezahlt werden würde, könnte man so auch dem Zwei-Prozent-Ziel näherkommen.
Was mich aber wundert:
Wehrdienst leistenden, die zum 01.04. antreten sollen, dürfen zu Hause bleiben. Diejenigen, die im Februar angefangen haben, müssen die AGA beenden. Inklusive Biwak, Schießen… ohne dass der Abstand eingehalten werden kann.
Ausbilder haben dagegen protestiert-ohne Erfolg.
Wenn dann später die Verbreitung des Virus dadurch innerhalb der BW zunimmt, dann Prost Mahlzeit.
Bericht dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast2998.html
@ Koffer; 05.04.2020 um 17:39 Uhr
OK, dann haben wir bzgl. Dopplung und Reserven aneinander vorbeigeredet oder ich gestehe es als meinen Fehler ein.
Als FschJg sollten sie ein dickes Fell haben und nicht alles als persönliche Provokation aufnehmen.
So bin ich halt ;-)
@ Tom Cruise:
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, unter welchem Pseudonym Sie gerade diese Forderung stellen. ;-)
@BG sagt: 05.04.2020 um 22:14 Uhr
„Wehrdienst leistenden, die zum 01.04. antreten sollen, dürfen zu Hause bleiben. Diejenigen, die im Februar angefangen haben, müssen die AGA beenden. Inklusive Biwak, Schießen… ohne dass der Abstand eingehalten werden kann.
Ausbilder haben dagegen protestiert-ohne Erfolg.“
Keine Ahnung, was das mit dem Topic dieses Blogeintrages zu tun hat (SanMat und ZSan), aber um auf Ihre Frage zu antworten:
Ganz einfach. Die Grundausbildung des II. Quartals wird nach einem gesonderten Dienst- und Ausbildungsplan erfolgen. U.a. mit weitgehendem Verzicht auf Wochenende, aber eben mit späteren Ausbildungsbeginn.
Das ist aber für die bereits laufende GA nicht mehr möglich. Daher muss diese mehr oder weniger normal zu Ende gebracht, werden damit der Rückstau an nicht-ausgebildeten Rekruten nicht die Bundeswehr über Monate belastet.
Hierzu musste offensichtlich eine Abwägung vorgenommen werden, aber mit Blick auf die äußerst geringe Letalität von unter 30jährigen und der verfassungsrechtlich gebotenen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kann ich diese Abwägung ehrlich gesagt gut nachvollziehen.
Soviel zum OT.
@0815 sagt: 05.04.2020 um 22:39 Uhr
„OK, dann haben wir bzgl. Dopplung und Reserven aneinander vorbeigeredet oder ich gestehe es als meinen Fehler ein.
Als FschJg sollten sie ein dickes Fell haben und nicht alles als persönliche Provokation aufnehmen.“
Man kann immer etwas falsch verstehen. Da bin ich sicherlich auch nicht vor gefeit, aber ein kameradschaftlicher Ton sollte uns Soldaten meiner Meinung auch im Netz zusammenhalten.
Aber wenn ich ehrlich bin, hatte ich mich gerade über einen Troll an anderer Stelle geärgert und deswegen vermutlich Ihnen ggü. etwas unwirscher reagiert als es notwendig gewesen wäre ;)
@Stubenviech sagt:05.04.2020 um 21:12 Uhr
„Man könnte für die Zukunft auch über eine nationale/europäische Bevorratung nachdenken, die sowohl für zivile, als auch für militärische Zwecke vorgesehen ist. Wenn diese weitgehend aus dem Einzelplan 14 bezahlt werden würde, könnte man so auch dem Zwei-Prozent-Ziel näherkommen.“
Ja, was denn nun? Europäisch oder aus Einzelplan 14 bezahlt? Europäische Vorratshaltung heißt doch, das eine EU-Institution sich darum kümmert und die Gelder dafür auch aus dem EU-Haushalt kommen, also nix EP 14.
Aus EP 14 bezahlt heißt bei Ihnen was? Das das Zeug der Bw gehört? Oder dem Bund, und die Bw verwaltet das für diesen? Ansonsten müssten die Länder bezahlen, also auch nix EP 14. Mal abgesehen davon, das zivile und militärische Anforderungen an solch einen Vorrat nicht deckungsgleich sein werden.
Man kann ja in alle Richtungen denken, was man in Zukunft anders oder besser aufstellen kann. Aber man sollte es auch zu Ende denken und nicht zwei Gedanken einfach so in die Runde werfen, die mehrere Widersprüche in sich beinhalten.
@Koffer: Ganz einfach. Wenn der Sanbereich an seine Grenzen stößt, würde ich erwarten, dass die GA eben mit Vorsicht absolviert wird. Sonst könnte sich Corona verstärkt ausbreiten, und der Sanbereich wäre überlastet, insbesondere, wenn sich Sanis selbst anstecken.
@BG sagt: 06.04.2020 um 10:18 Uhr
„Ganz einfach. Wenn der Sanbereich an seine Grenzen stößt, würde ich erwarten, dass die GA eben mit Vorsicht absolviert wird. Sonst könnte sich Corona verstärkt ausbreiten, und der Sanbereich wäre überlastet, insbesondere, wenn sich Sanis selbst anstecken.“
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum sollten wir den Dienstbetrieb von so entscheidenden Ausbildungsabschnitten wie der GA runterfahren, nur weil dies möglicherweise indirekt Auswirkungen auf den Sanitätsdienst haben könnte? Die Zahlen geben das doch noch nicht einmal ansatzweise her. COVID-19 ist nicht der Schwarze Tod und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ist maßgeblich von ausgebildeten, jungen Soldaten abhängig.
@R. Richter:
In einer Gesellschaft, die in manchen Bundesländern zu einem Fünftel bis Viertel wieder Zauberlehrlingen Ihre Stimme an der Urne gibt, die hauptsächlich durch markige Sprüche und ansonsten ein grandioses Fehlverständnis unserer demokratischen Grundordnung auffallen, rate ich bei solchen Feststellungen, die Gesellschaft habe sich „weiterentwickelt“, und die aus gutem Grund installierten hohen Hürden nach dem 3. Reich seien daher nicht mehr nachvollziehbar, doch sehr zur Vorsicht!
Die bestehenden Regeln im GG sind für den, der sich damit auseinandersetzt, vergleichsweise klar und einfach. Sie entsprechen freilich nicht der Erwartungshaltung mancher Landräte oder Stammtischpolitiker, aber das nehme ich sehr viel lieber hin, als einen schnellen und bequemen Ruf nach Soldaten auf der Straße, weil Landesregierungen ihre – naturgemäß Personalkostenlastigen – Polizeikräfte kaputtsparen wollen.
@ Metallkopf:
In Italien aufgrund der Lega und in Frankreich bzgl. dem Front National stört sich kein Mensch daran, dass Soldaten in der Öffentlichkeit und mit hoheitlichen Aufgaben unterstützen, wenn es die Gesellschaft benötigt.
Im Grunde genommen ist die Thematik jedoch obsolet. Die Ministerin hat heute zugesagt, dass Soldaten in Gesundheitsämtern und Altenheimen unterstützen können.
Praktmatismus ist das Gebot der Stunde. Wenn die Bundeswehr bei jedem zweiten Amtshilfeersuchen nein sagen würde, dann schafft sie sich selbst ab. Das kann niemand wollen.
[Ich verstehe jetzt nicht, was Rechtsextremisten in Italien und Frankreich damit zu tun haben – wollen Sie damit sagen, dass die Zustimmung zu Soldaten im Inland um so größer ist, je einflussreicher Rechtsextremisten im Land sind? Ich finde, eine solche Herabwürdigung haben die Streitkräfte nicht verdient. T.W.]
@ T.W.
Selbst bei einem Innenminister der Lega in Italien hätten demokratische italienische Streitkräfte kein Interesse daran, verfassungswidrig zu agieren. Es geht um eine Ausnahmesituation.
Die Streitkräfte in Deutschland sind heutzutage deutlich gefestigter als zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Daher sind ggf. zu hohe Hürden im GG nicht mehr zeitgemäß. Der Grund dafür ist verständlich, aber auch das GG geht mit der Zeit.
[Was soll das jetzt? Das Thema gehört nicht in diesen Thread, hat mit dem Sanitätsdienst nichts zu tun, die Frage wie das mit der Lega in Italien gemeint war hat sich nicht an Sie gerichtet, Sie sagen auch dazu gar nix sondern wollen nur eine OT-Meinung einbringen. So bitte hier nicht. T.W.]
@T.W.
Warum entsorgen Sie den ganzen Hühnermist zu „Einsatz der Bundeswehr im inneren“, wenn es um hoheitliche Aufgaben geht, nicht großzügig im digitalen Papierkorb und eseln sich damit ab?
Die Haltung der Bundesregierung und des BMVg im speziellen ist hier ganz eindeutig und klar. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Zudem sind in Italien die Carabinieri die vierte Teilstreitkraft in den Streitkräften und in Frankreich untersteht die Gendarmerie nationale sowohl dem Verteidigungsministerium als auch dem Innenministerium. Also ganz anders gewachsene Strukturen und eine völlig andere Rechtslage.
Da werden Gurken mit Bananen verglichen, allerdings von Farbenblinden.