(Wieder) Auf der Tagesordnung: Rechtsextremisten in der Bundeswehr
Ein Interview mit dem Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm, hat am Wochenende Rechtsextremisten in der Bundeswehr erneut in den Blickpunkt gerückt: Im vergangenen Jahr kamen nach seinen Angaben 360 neue Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus in der Truppe hinzu. Im Verhältnis zur Personalstärke sei davon das Kommando Spezialkräfte (KSK) überproportional betroffen.
Gramm machte diese Angaben in einem Interview der Welt am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht; eine nachrichtliche Fassung hier bei tagesschau.de). Als einen Grund für die in jüngster Zeit stark gestiegenen Zahlen sei die größere Aufmerksamkeit, die seine Behörde auf den Bereich des Rechtsextremismus richte:
Der deutsche Militärgeheimdienst ermittelt derzeit gegen rund 550 Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus. Das ist eine deutliche Zunahme: 2019 seien 360 neue Verdachtsfälle dazugekommen, sagte der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm, der „Welt am Sonntag“. (…)
Ziel sei es, „nicht nur Extremisten, sondern auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen“, sagte Gramm der Zeitung. Den Anstieg der Zahlen führte er auch darauf zurück, dass seine Behörde genauer hinsehe.
Die vom MAD-Präsidenten genannten Gesamtzahlen sind zwar in dieser Form neu, die übrigen Angaben waren allerdings schon aus den vergangenen Monaten bekannt. So hatte Gramm bereits bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestages im Oktober 2019 angekündigt, dass der Abschirmdienst das Problem der fehlenden Verfassungstreue genauer in den Blick nehmen wolle:
Wir werden in Zukunft bei Personen mit fehlender Verfassungstreue unterhalb der Schwelle zum klar erkannten Extremisten noch genauer hinschauen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue haben in der Bundeswehr nichts verloren. Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. (…) Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden.
Dass das KSK in diesem Zusammenhang ein Problem ist, war Anfang Dezember (erneut) offenkundig geworden. Nach entsprechenden Medienberichten brach der MAD eine nachrichtendienstliche Operation in der Spezialeinheit ab, wie das Verteidigungsministerium damals mitteilte:
In Bezug auf das Kommando Spezialkräfte (KSK) hat der MAD diesbezüglich einen Arbeitsschwerpunkt gebildet, so dass wir in dem vorliegenden Sachverhalt nicht untätig geblieben sind, sondern aufgrund der vorhandenen Verdachtsmomente haben wir seit Monaten eine nachrichtendienstliche Operation durchgeführt. Diese hatte zum Ziel, weitere gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und Erkenntnisse über weitere Verbindungen zu erlangen.
Einem Soldaten wurde im Rahmen dieser Ermittlungen bereits die Ausübung des Dienstes untersagt.
Diese Operation mussten wir nun vorzeitig einstellen, weil Informationen hierüber in die Öffentlichkeit gelangt sind. Damit wurde die Operation kompromittiert und eine Fortsetzung ist ausgeschlossen.
Und bereits Mitte Januar hatte das Ministerium auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser weitere Zahlen genannt:
Das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst hat im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum 29. November 2019 1.256 Verdachtsfallbearbeitungen in allen Statusgruppen im Phänomenbereich Rechtsextremismus inkl. Reichsbürger und Selbstverwalter aufgenommen.
Seit 2016 wurden zum Stichtag 18. Dezember 2019 insgesamt 147 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten mit rechtsextremistischem Bezug eingeleitet.
Seit 2016 wurden zum Stichtag 18. Dezember 2019 insgesamt 57 einfache Disziplinarmassnahmen gegen Soldatinnen und Soldaten wegen Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug verhängt.
Die Aufschlüsselung nach Dienstgradgruppen:
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, nahm am (heutigen) Montag in einem Interview des Deutschlandfunks zu den jüngsten MAD-Zahlen Stellung und ging dabei auch auf das KSK ein:
Das Risiko besteht, wenn man abschottet und wenn man dieses Bewusstsein, dass hier die Härtesten der Harten ausgebildet werden, nicht begleitet mit einer Thematisierung von Gefahren, die das auch für den Einzelnen haben kann. Einzelne im KSK haben offenbar die Vorstellung gehabt, dazu gehört dann auch was besonders hartes Politisches, und was die dann so für hart halten, das ist Nazi-Musik, und das ist nicht das KSK. Das sind nicht die vielen da. Aber es sind zu viele! Es sind zu viele Einzelne, die falsch interpretieren, was man von ihnen erwartet.
Am (morgigen) Dienstag wird der Wehrbeauftragte seinen aktuellen Jahresbericht vorstellen – und voraussichtlich, wie in den vergangenen Jahren, auch etwas zum Thema Rechtsextremismus in der Bundeswehr sagen. Bislang ist das ja die einzige zusammenhängende öffentliche Darstellung zu diesem Thema. Aber das soll sich ändern: In seinem Interview kündigte der MAD-Präsident an, dass er in diesem Jahr erstmals einen Tätigkeitsbericht seines Amtes veröffentlichen wolle.
(Ich weiß, dass es inzwischen formal das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst ist und damit als Akronym BAMAD heißen müsste. Aber hier ist keine Zweigstelle der Truppeninformation; deshalb bleibe ich bei dem eingeführten und bekannten Kürzel MAD.)
(Archivbild Juni 2019: Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr üben für den Tag der Bundeswehr in Pfullendorf vor – Jana Neumann/Bundeswehr)
„Den Anstieg der Zahlen führte er (Herr Gramm) auch darauf zurück, dass seine Behörde genauer hinsehe.“
Ungeschickte Äußerung. Das lässt doch nur den Schluss zu, der MAD hat bisher seinen Job nur unzureichend erledigt oder ist sogar auf dem rechtem Auge blind. Ein Beispiel dafür, wie man sich selber ins falsche Licht setzt.
@ Pio-Fritz
oder ein Hinweis darauf, dass der MAD lange Zeit auch nicht personell der Aufgabe entsprechend aufgestellt war.
Cheers
Flip
@Flip sagt:27.01.2020 um 14:50 Uhr
Genau das meinte ich ja, ein Problem der Ausdrucksweise. Manchmal reitet man sich selber rein, weil man sich nicht klar ausdrückt. Ein Problem von senden und empfangen.
Es ist zu vergleichen, ob die Zahl der oben genannten Fälle in der Bundeswehr mit einem Personalbestand von etwas über 183.000 Soldaten prozentual dem Anteil von Rechtsextremisten in der Gesamtbevölkerung entspricht, um herauszufinden, ob die vorgelegten Zahlen alarmierend sind. Daran schließt sich die Frage an, ob die Bundeswehr innerhalb der Gesellschaft überproportional viele Fälle mit rechtsextremistischer Gesinnung in ihren Reihen hat. Im Vergleich dazu wären z.B. die Polizei, Feuerwehr etc. zu betrachten. Zu berücksichtigen ist, dass ein Verdachtsfall ein Verdachtsfall ist. Nicht mehr und nicht weniger. Die Unschuldsvermutung gilt. Eine Einordnung der Zahlen ist erforderlich.
Die Einordnung ist natürlich sinnvoll und nötig. Aber in einer Organisation, die (als einzige?) in Deutschland Zugang zu Kriegswaffen hat und die auch der Durchsetzung der staatlichen Ordnung und des Gewaltmonopols dient, muss das Ziel doch letztlich sein, eben weniger Fälle zu haben als es im Schnitt der Fall ist. Das gilt analog natürlich auch für z.B. Polizei und Feuerwehr und letztlich wohl für alle Berufszweige, in denen es Beamte gibt. Deren Existenz wird ja nun einmal auch in ihrer Pflicht zur Verfassungstreue begründet, d.h. diese sollte wohl über dem Durchschnitt in der Bevölkerung liegen.
@Christian Bühring
„Im Vergleich dazu wären z.B. die Polizei, Feuerwehr etc. zu betrachten.“
Weil? Gehen Feuerwehrleute durch Sicherheitsüberprüfungen und haben einen eigenen(!) Abschirmdienst? Wenns am Ende mehr Rechte in anderen Uniformen gibt, macht das das rechtsextreme Problem in den Streitkräften kleiner? Oder doch dann insgesamt für DEU nur größer?
„Zu berücksichtigen ist, dass ein Verdachtsfall ein Verdachtsfall ist. Nicht mehr und nicht weniger. Die Unschuldsvermutung gilt.“
Der MAD ermittelt gegen Einzelpersonen nicht zum Spaß. Wenn durch das Auftreten, Verhalten oder Äußerungen eines Soldaten der VERDACHT so stark erweckt wird, dass es ihm an der Verfassungstreue oder gesundem demokratischen Rechtsbild mangeln könnte, dann ist auch ohne letztendliche Qualifikation als Straftat oder Dienstvergehen schon einiges schief gelaufen. Ermittlungen des MAD gegen einen Soldaten sind KEIN Standardvorgang.
„Eine Einordnung der Zahlen ist erforderlich.“
Das stimmt – oder aber auch: Die Aufbereitung der Zahlen wäre interessant – zum Beispiel mit Realzahlen und Konsequenzen und keinen Planungsgrößen – für echte Statistiken.
@all
Letztlich fragt man sich bei diesem Themenkomplex schon wie das Disziplinarwesen hier greift. 34 gerichtliche Disziplinarmaßnahmen bei Offizieren – also Taten die in ihrer Schwere oder Ausprägung dies erst bewirken – sind beim Thema Rechts/Linksextremismus und/oder fehlender Verfassungstreue ja wohl hoffentlich mindestens 33mal mit §63 WDO belegt worden. Hochgebildete Menschen die trotz Akademieausbildung, Studium und jahrelanger PolBil solche Einstellungen haben – sind aus dem Dienst zu entfernen – unabhängig ihres Status oder ihrer Leistung. Bei den Unteroffizieren nervt die fehlende Unterscheidung der DG Gruppen (bei den Offizieren auch). Aber das Maß muss hier auch hart bleiben. 147 gerichtliche Disziplinarmaßnehmen mit Bezug zum Rechtsextremismus. Diese Streitkräfte müssen jederzeit auf diese 147 Soldaten verzichten können und sollten dies auch tun.
Wir hatten uns ja mal gesellschaftlich auf eine ZERO TOLERANCE Policy für Extremismus jeglicher Coleur in den Streitkräften geeinigt und die Zivilgesellschaft VERTRAUT den Streitkräften mit eigenen Abschirmdienst und Disziplinarrecht das auch zu erfüllen. Dieses Vertrauen steht doch hier auf dem Spiel und nicht das Schicksal des einzelnen rechten Spinners oder des Dienstbetriebs in der Dienststelle des Extremisten den er vielleicht so „wertvoll unterstützt“.
@christian bühring
Ein Vorschlag, der unbedingt zu begrüßen wäre! Natürlich sind dafür auch möglichst genaue Zahlen für die Gesamtbevölkerung notwendig.
Hoffentlich ist der Verfassungsschutz personell entsprechend aufgestellt. Der müsste diese ja liefern.
@ christian bühring: Es ist doch vollkommen egal, ob der Anteil von Nazis in der BW größer oder kleiner ist als der in der Gesamtbevölkerung.
Es gibt sie. Und jeder ist einer einer zuviel.
@pio-fritz: Er reitet sich nicht rein, er ist ehrlich. Das macht (mir) Hoffnung und legt die Truppe in gute Hände!
christian bühring sagt:
27.01.2020 um 16:00 Uhr
„Die Unschuldsvermutung gilt.“; ja, bei der Urteilsfindung im Beratungszimmer (Richterzimmer) und nur dort.
Hier gibt es nichts zu vergleichen, hier hat die Bundeswehr ein Problem und dieses muss gelöst werden.
Weiß jemand, auf welchem rechtlichen Weg die Entfernung von Soldaten mit fehlender Verfassungstreue erfolgen soll, die keine Extremisten sind?
Gibt es da mittlerweile Aussagen seitens MAD oder BMVg?
Im Oktober gab es ja in den Kommentaren eine ziemlich scharfe Diskussion, die zumindest die diametral gegenüberliegenden „Pole der Diskussion“ (Zitat T. Wiegold) herausgearbeitet hat:
Pol 1: „weite“ Auslegung der FDGO, d.h. so lange ein Soldat kein Extremist ist, kann er auch Soldat sein, Gefahr der Gesinnungspolizei
Pol 2: „enge“ Auslegung der FDGO, d.h. wenn Zweifel daran bestehen, dass sich der Soldat aktiv für die FDGO einsetzt, ist er aus dem Dienst zu entfernen, Gefahr der Unterwanderung der Streitkräfte durch Radikale und Extremisten
Ist Rechtsextremismus irgendwie nicht dehnbar genug? Nun kommt noch „Verfassungstreue“ hinzu. Was heißt das? Juristisch?
In der FAZ ist schon mal ein Bild zum Thema eingestellt. Skizze eines Wehrmachtssoldaten und ein 1:1 Plastikmodell einer Schmeisser MPi aus einem Raum in Illkirch. Reicht das schon? Ggf. als Bild in den „sozialen Netzwerken“ geteilt.
Erste Kameraden posten schon folgendes. „Ich werde Welt und die Rheinische Post noch lesen, aber nichts mehr auf twitter weiterleiten. Hat man mir im Truppenteil empfohlen.“
Oder: „Auch den eigenen Humor kritisch hinterfragen, im Zweifelsfall wird es einem nicht als Scherz ausgelegt.“
Alles kein Scherz! Stichwort ISOLA, denn ggf. „politische Relevanz.“
Willkommen in der Armee der Staatsbürger in Uniform in der ein ehemaliger langjähriger Funktionär des Marxistischen Studentenbunds Spartakus im Beirat Innere Führung sitzt.
[Das ist ein bisschen arg getrickst. Das genannte Foto, das wissen Sie vermutlich, stammt aus einem Raum des Bataillons, in dem Franco A. stationiert war. Insofern ein etwas anderer Zusammenhang. T.W.]
Der Dienst bekommt, beginnend mit Franco A., spätestens seit den letztjährigen Vorfällen eine neue Binnenstruktur mit – auch – der Ausrichtung rechte Gesinnungen nicht nur aufzuspüren, sie sollen unmittelbar verhindert werden. Das Mittel dazu ist gerade auch die Überprüfung VOR der Einstellung.
Die Aussage “ …dass seine Behörde genauer hinsehe“ passt daher ausgezeichnet, stellt er damit doch heraus, dass die Auftrags/Beobachtungslage zuvor eine andere war, wie es genau so bei Hans-Peter Bartels/DLF deutlich wird.
Zu bedenken gilt auch:
h/t@Kai_Whittaker 550 von 182.959 Soldaten unter rechtsextremen Verdacht. Das sind 0,3 Prozent. Ich wünschte der Anteil in der Gesellschaft wäre genauso niedrig.
Wenn man eine Personengruppe völlig neu definiert, mag sich ihre Anzahl ändern. Persönlich halte ich dieses „genauere Hinsehen“ immer noch für Aktionismus, mit dem der MAD Tatkraft nach einer für sie peinlich gewordenen Diskussion demonstrieren will.
„Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. (…) Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. “
Und da stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Wollen wir tatsächlich einen Staat, der nicht strafbare private Äusserungen zum Anlass nimmt, die wirtschaftliche Existenz auszulöschen (denn auf deren Auslöschung kann es ab einem gewissen Alter und bei sehr spezifischer Ausbildung hinauslaufen)? Wer definiert denn wo „der falsche Geist“ beginnt?
Etwa beim paradieren vor einem Transparent „Deutschland, Du mieses Stück Scheisse“ ? Bei der Werbung für Konzerte einer Band, die offen zum Totschlag aufruft?
Der kundige Thebaner wird vielleicht gewahr, dass bei beiden Beispielen Spitzenpolitiker aus dem aktiven Dienst zu entfernen wären (eine Bundestagspräsidentin und ein Bundespräsident) – eine absurde Vorstellung.
Nicht weniger absurd, besser gesagt gefährlich für unsere Demokratie, erscheinen mir die Gedankenspiele des MAD-Präsidenten. Halten wir unseren Staat und die diesem zugrunde liegenden Werte für so schwach, dass es der anlasslosen Gesinnungsschnüffelei bedarf und dem Sanktionieren ansonsten legaler, wenn auch unschöner Äusserungen?
Eine „besondere Herausforderung“, fürwahr. Ich hielt es nicht für möglich, dass nach Gestapo und Stasi 30 Jahre nach dem Fall der DDR dieses Denken wieder in die Regierungsämter einzieht. Hat übrigens schon in der DDR nicht besonders gut funktioniert, aber vielleicht lässt sich unsere Regierung ja vom chinesischen Staat inspirieren. Die sind da schon weiter. Gibt bald auch Scorings für Offiziere. Für Haltung und so.
Zum K…..
@christian bühring:
Es gibt ein paar gewaltige Unterschiede zwischen einem Soldaten und einem Zivilisten aus der „Gesamtbevölkerung“. Daher ist ihre Relativierung durch die simple Gleichsetzung von Prozentzahlen hier unzulässig, an Soldaten muss es besondere Anforderungen an charakterliche Eignung und politische Verlässlichkeit geben. Auch ein rechtsextremer Bäcker oder Arbeitsloser ist bedauernswert, ein rechtsextremer Kommandosoldat oder Kompaniechef aber ein Sicherheitsproblem. Nicht nur ein höherer Anteil als in der „Gesamtbevölkerung“ ist alamierend, sondern jeder Einzelfall!
Wie ist es zu erklären, dass immer wieder das KSK in den Fokus gerät?
Hängt das vielleicht schon mit der Personalauswahl zusammen?
Läuft da was schief?
Dort wird doch aber sicherlich besonders genau geprüft, ob künftige Kommandosoldaten nicht nur fachlich, physisch und psychisch geeignet sind?
Sondern auch die politische Einstellung 1a ist?
Oder entwickeln sich diese Tendenzen erst im Laufe der Zeit im Dienst in dieser Einheit unter dem Einfluss dort bereits länger tätigen Soldaten? Steckt ein besonderer, falsch verstandener Korpsgeist dahinter?
Inwieweit spielt das Thema fehlender oder falscher Vorbilder im deutschen Militär hinein?
Gibt es hier vielleicht Einschätzungen dazu?
@K.B.: Im Zweifel wird dies durch die entsprechenden Gerichte zu klären sein. Aber wenn Urteile aus der Vergangenheit Maßstab sind, dann geht es eher Richtung „eng“. Hierzu sei auf das Dokument D 2 – 30100/13#5 „Politische Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten“ des BMI hingewiesen (abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/vermerk-neutralitaet-und-verfassungstreue.pdf ), dort insbesondere auf Absatz 2b) Punkt 6.
Zwar sind Soldaten keine Beamten (vgl: https://augengeradeaus.net/2015/10/soldaten-sind-keine-beamte-keine-bundeswehr-offiziere-als-entscheider-im-asylverfahren/ ), aber einschlägige Regelungen finden üblicherweise auf sie analog Anwendung. Insofern ist das Dokument auch in dieser Hinsicht zumindest teilweise relevant.
@sakrileg: Zur kurzen Klärung der Kriegswaffenfrage. Grundsätzlich nur die BW, in bestimmten Fällen aber auch BPol, ein Relikt aus der Zeit des BGS. Darunter fallen u.a. deren ordinären Aufgaben, aber auch Amtshilfe wenn es so im Polizeigesetz des betreffenden Landes steht (NRW erlaubt z.B. den Einsatz von MGs und Handgranaten). Hintergrundgedanke ist dabei meistens Art. 35 II S.1 GG.
Wie schon nach dem Statement des MAD-Präsidenten im vergangenen Oktober gibt es Versuche, die Forderung nach Verfassungstreue von Soldaten – und die Durchsetzung – mit Gestapo und Stasi zu vergleichen. Ich sag’s jetzt ein Mal: Falls noch nicht bekannt, ein Disziplinarverfahren oder selbst eine Entfernung aus dem Dienst ist nicht das Gleiche wie wegen seiner politischen Haltung ins KZ zu kommen. Und nein, die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Nazi-Regime. Wir lassen das deshalb hier.
Heiko Kamann sagt:
27.01.2020 um 17:03 Uhr
„„Die Unschuldsvermutung gilt.“; ja, bei der Urteilsfindung im Beratungszimmer (Richterzimmer) und nur dort.“
Eben nicht nur dort, sondern überall. Ein Verdächtiger ist eben nur ein Verdächtiger, ganz gleich wie eindeutig oder uneindeutig der Verdacht zustande gekommen ist. Gefährlich wird es ebendort wo Ermittelnde, egal ob im BAMAD, Disziplinarvorgesetzte oder wer auch immer, von der Absicht „die Wahrheit“ zu ermitteln abrücken und dem Verdächtigen mit allen Mitteln eine Schuld nachweisen wollen. Ich verstehe das Zitat “ (…) dass seine Behörde genauer hinsehe.“ vom Kollegen Gramm wohl auch so, dass eben lieber 3 mal zu viel geschaut wird als ein mal zu wenig. Das ist auch so lange gut so, wie es die verfügbaren Ressourcen zulassen. Wenn jedoch andere Themenfelder vernachlässigt werden müssten, weil eine öffentliche Debatte um Rechtsextreme in der Bw eine Schwerpunktsetzung auf dieses Thema erzwungen hat, so halte ich auch das für nicht minder gefährlich.
Jas sagt:
27.01.2020 um 16:31 Uhr
„(…) Ermittlungen des MAD gegen einen Soldaten sind KEIN Standardvorgang.“
Korrekt, aber ein Anfangsverdacht, eine Meldung reicht dennoch aus um eine erste Ermittlung auszulösen und mit zunehmender Sensibilisierung ergeht so eine Meldung, entsteht ein solcher Verdacht, eben früher. Ich erinnere mich da an Kompaniechefs die im Zuge der angeordneten Überprüfung ihrer Räumlichkeiten Werbeplakate der Bundeswehr aus den 1950er Jahren („Unsere Bundeswehr stellt freiwillige ein“) entfernen ließ, mit der Begründung „Sie sähen eben so alt aus.“.
Insofern ist der Anstieg der Zahlen aufmerksam zu beobachten, aber noch lange kein Indiz für ein Haltungsproblem der Truppe.
@T.W. Ich „trickse“ da nicht. Abgesehen davon, daß das Bild wohl nicht von Franco A. gemalt ist, geht es darum, was man wo noch zeigen/sammeln/austauschen und sagen darf. Mit der Nutzung dieses Bildes wird z.B. durch die FAZ die Grenze noch weiter verschoben. Die unsägliche ‚Berichterstattung‘ über den Kdr Illkirch in FR und HAZ sind weitere Beispiele. Und ich erinnere an die „Durchsuchung“ der Bw unter GI Wieker zu der der oberste Feldjäger öffentlich festgestellt hat, daß dabei widerrechtliche Durchsuchungen stattfanden.
Wenn man beobachtet, wie leicht inzwischen das Etikett „Nazi“ verteilt wird, wird einem schon unwohl, durch wen es einen wann treffen kann und derjenige in seinem Eifer dann durch den Staatssekretär empfangen wird. Ist der StUffz eigentlich doch entlassen worden?
@Thomas Becker: Wenn Sie es tatsächlich unbedenklich finden, dass Verfassungsfeinde und Menschen, die der Verfassung im Fall der Fälle jedenfalls keine Träne nachweinen würden, auf Gemeinschaftskosten militärisch bestens ausgebildet, mit Kriegswaffen ausgerüstet und so möglicherweise für einen eventuellen Kampf gegen unseren Staat und unsere Verfassung vorbereitet werden, weiß ich auch nicht mehr, wie man Ihnen helfen soll.
Das soziale Mitleid für Leute, die aus der Bundeswehr fliegen, weil sie der Meinung sind, dass sie den harten Hund markieren müssen und sich in WhatsApp-Gruppen oder sonstwo gegenseitig mit grenzwertigen Sprüchen zu übertreffen versuchen, beschränkt sich bei mir auf das Minimum. Es gibt wirklich Leute die unverschuldet in Arbeitslosigkeit landen, aber gerade die vorgenannten Soldaten gehören nun wirklich nicht dazu. Wenn man sich ansieht, was Uwe Mundlos sich während seiner Grundwehrdienstzeit bei der Bundeswehr leisten konnte, ohne letztlich rauszufliegen, wird einem gänzlich anders. Wir haben auch keine Wehrpflichtarmee mehr, in der man auf den Gedanken kommen könnte, dass ein GWDL, durch offenes zur-Schau-tragen verfassungsproblematischer Gesinnung bloß versucht, aus dem lästigen Wehrdienst entlassen zu werden. Im Falle Mundlos war aber auch damals schon sonnenklar, was für ein Weltbild da schlummerte, er war immerhin auch vorher kein unbeschriebenes Blatt.
Dass Rechtsradikale oder entsprechende Sympathisanten es auch heute gelegentlich schaffen können, durch das initiale Screening zu kommen, verwundert mich nicht sonderlich. Manchem gelingt es anscheinend, sich gut genug zu verstellen. Jedenfalls eine Weile lang; Psychologen sind schließlich auch nur Menschen. Trotzdem heißt das ja noch lange nicht, dass man nach erfolgter Überprüfung anschließend jeden er- und undenklichen Blödsinn von sich geben können muss, weil man ja den Persilschein in der Tasche hat. Im Gegenteil: Wenn damals etwas nicht erkannt wurde, oder vielleicht auch aufgrund Täuschung gar nicht erkennbar war, ist es umso wichtiger, diesen Umstand dann immerhin nachträglich zu korrigieren.
Geahndet, um das nur mal kurz klarzustellen, kann immer nur ein bestimmtes Verhalten. Also ein Tun, bzw. ein Dulden oder Unterlassen, wo ein bestimmtes Einschreiten oder Handeln gefordert wäre. Und nur aus solchem Verhalten lassen sich überhaupt ggf. Rückschlüsse auf charakterliche Mängel ziehen. Wer Soldat ist, hat immerhin geschworen bzw. gelobt, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen! Dasselbe gilt auch für Polizisten und Berufsbeamte. Wenn man dann anschließend durch eigenes Verhalten Anlass zur Vermutung liefert, dass der Eid bzw. das Gelöbnis offensichtlich nicht so recht ernst gemeint gewesen sein könnte, hat man echt niemandem außer sich selbst was vorzuwerfen. Play stupid games, win stupid prizes!
@3./24:
Ich glaube – ohne das gutheißen zu wollen – ergibt sich das aus den verschiedensten Besonderheiten dieser Gruppe heraus.
Die KSK ist wohl die exponierteste Gruppe innerhalb der BW. Dies wirkt eher für Menschen anziehend, die weniger im „linken“ bis „anarchistischen“ Spektrum zugehörig sind, sondern eher Menschen, die für „Recht“, „Ordnung“ etc. stehen, und die ich eher als „(national)konservativ“ bezeichnen würde. (Übertreibungen sind bewusst gewählt)
Der nicht nur auf die relative Geheimhaltung von Kameraden, Einsätzen, Fähigkeiten etc. erhöhte Korpsgeist, der extreme soziale Druck und nicht zuletzt die berufliche Auseinandersetzung mit gewissen Ethnien, die dauernde mentale „Duellsituation“, fehlende militärische Vorbilder mit einwandfreiem politischen Lebenslauf, all das kummuliert in einer eher ausländerskeptischen bis -feindlichen Grundstimmung, die sich dann verkürzt in rechten Parolen entlädt.
Um es nochmals klar zu sagen: Verstehen heisst nicht einverstanden sein!
Aber solche Grundhaltungen sind bei allen Spezialeinheiten dieser Couleur zu finden, was die sache per se nicht besser macht.
Doch denke ich, dass auch wir als Zivilbevölkerung gefragt sind. Wir schicken Soldaten in sehr spezielle, hoch riskante Einsätze. Wenn einer dieser Gruppe dann nur mal zu laut in der Öffentlichkeit rülpst, zeigen sämtliche Medien auf ihn.
Wir stellen Anforderungen an diese Menschen, der kaum ein „normaler“ Mensch im zivilen Leben auch nur annähernd gerecht wird.
Wir wollen eine (sorry für die Übertreibung) „unerbitterliche, extrem ausdauernde Kampfmaschine“, die derart psychologisch mit sich im Reinen ist, dass sie zuhause am besten nur Makramee-Gehänge knüpft oder Bonsai züchtet. Mit Verlaub: Das ist schizophren!
204 Verurteilungen – also nachgewiesene „Probleme“ mit der Verfassungstreue – bei 1256 Verdachtsfällen innerhalb von 183.000 Soldaten jedweden Geschlechts.
Das sind immer noch 1256 Verdachtsfälle und 204 nachgewiesene Fälle zuviel, aber bei weitem kein Grund zur Panik oder zur Skandalisierung!
Denn solche Skandalisierungen machen es nicht besser – eher schlechter!
@Ruhrpottpatriot:
Danke für den Link zum BMI-Dokument!
Ich finde die dort dargestellte Vorgehensweise zielführend.
(OT: Vielleicht gibt es dann in Zukunft Bausoldaten-Kompanien, in denen Nazis endgelagert werden, die man nicht entlassen kann…)
@ Bow
Auf den Punkt!! 1++
@ Jan Hoffmann sagt: 28.01.2020 um 9:24 Uhr
“Wenn man beobachtet, wie leicht inzwischen das Etikett „Nazi“ verteilt wird, wird einem schon unwohl, durch wen es einen wann treffen kann und derjenige in seinem Eifer dann durch den Staatssekretär empfangen wird. Ist der StUffz eigentlich doch entlassen worden?“
Entlassen? Im formalen Sinn: Nein. Aber mangels Zulassung zu bestimmten Teilen seiner Laufbahnausbildung wurde seine Dienstzeit nicht verlängert und er ist jetzt trotzdem Zivilist. Also eigentlich doch. Man halt nicht das Breitschwert gewählt, sondern das Skalpell ;)
AB sagt: 27.01.2020 um 21:27 Uhr
„Es gibt ein paar gewaltige Unterschiede zwischen einem Soldaten und einem Zivilisten aus der „Gesamtbevölkerung“. Daher ist ihre Relativierung durch die simple Gleichsetzung von Prozentzahlen hier unzulässig, an Soldaten muss es besondere Anforderungen an charakterliche Eignung und politische Verlässlichkeit geben. “
Die Aussage ist prinzipiell richtig, aber wenn man den gleichen Maßstab an Politiker anlegt, die ja für das Schicksal von 80 Mio. Menschen verantwortlich sind, hätten wir tw. ein Problem. Da sind charakterliche Eignung und politische Verlässlichkeit von überragender Bedeutung. Bekanntlich müssen MdBs nicht einmal einen Eid auf das Wohl der Bundesrepublik ablegen und es sollen ja doch einige Politiker mit extremistischen Ansichten im Bundestag sitzen.
@K.B. sagt:
28.01.2020 um 10:39 Uhr
@Ruhrpottpatriot:
Danke für den Link zum BMI-Dokument!
Daraus folgt, daß das BAPersBw vor Ernennung eines Sdt zum BS (bzw. schon im Auswahlprozeß) eine Regelanfrage beim MAD stellen müßte, denn eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist nach Ernennung ungleich schwieriger durchzuführen.
@Bow:
Wollen wir das? Ich nicht. Ich will einen kompetenten Kommandosoldaten, der weiß, welche Verantwortung sein Auftrag mit sich bringt, und der vielleicht nicht insgeheim mit unserer Rechtsordnung hadert, oder sich statt unserer FDGO eigentlich einen autoritären Führerstaat wünscht. Und mit „mit der Rechtsordnung hadern“ ist nicht der Ärger über das Knöllchen gemeint, dass er auf der Fahrt aus der Kaserne am Ortsausgang Calw erhalten hat, weil er ein Bisschen zu schnell unterwegs war, sondern so Dinge wie das Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, unsere Grund- und Menschenrechte und freie, gleiche, allgemeine und geheime Wahlen.
Es ist ja nun auch keineswegs so, dass man entweder nur töten kann, oder auf dem Boden der Verfassung stehen. Das ist eine falsche Dichotomie. Soweit mir bekannt, wird auch kein Soldat gezwungen, zum KSK zu gehen und sich den Strapazen der dortigen Ausbildung und des Dienstes zu unterwerfen. Dass eine solche Elitetruppe mit dem Nimbus der besonderen Leistungsfähigkeit und Kampfkraft natürlich eine Magnetwirkung auf Leute mit zweifelhafter Gesinnung ausüben kann, ist wohl durchaus begreiflich. Aber gerade deshalb sollte man dort ja besonders den Anfängen wehren, ansonsten bilden sich gerade dort, wo Menschen mit solchen Überzeugungen zusammentreffen, Biotope, in denen immer grenzwertigere Inhalte schleichend salonfähig werden.
Das hat auch nichts mit einer Beschränkung auf Makramee-knüpfen oder Bonsaizüchten zu tun. Dass das KSK aufgrund seiner erhöhten Geheimhaltung auch einen verstärkten Korpsgeist besitzt, macht es doppelt wichtig, dass dort nicht ein Nährboden für rechtes Gedankengut entsteht, in dem sich am Ende womöglich kaum mehr einer traut, klar dagegen Position zu beziehen, weil er dann als „Nestbeschmutzer“ oder auch nur „Spielverderber“ gilt, wenn er keine Hitler-Bildchen mit „lustigen“ Sprüchen bei WhatsApp verschickt, auf Veranstaltungen keine Hitlergrüße zeigt oder Droh-Mails an kritische Soldatenvereinigungen verschickt – und auch nicht duldet, wenn andere dies tun.
@Metallkopf: 1++
Ich begegne den aktuellen Aktivitäten des MAD mit Sorge. Habe einen guten Bekannten, der vom MAD widerrechtlich de facto aus der Bw entfernt wurde (er wurde aus der Reserveoffizierslaufbahn entfernt und wird nicht mehr zu Reservistendienstleistungen eingeladen) und bei dem wohl das Protokoll des MAD zu seinen Ungunsten unvollständig geführt wurde. Ähnliches Verhalten kennt man ja auch von den politisch unbequemen (Ex-)Reserveoffizieren Wencke Sarrach und Markus Kerber.
Für mich sieht es einfach so aus, als wäre dem MAD die Sache mit Herrn Oberleutnant A. so peinlich, dass er jetzt überkompensiert und versucht der politischen Führung sowie der Öffentlichkeit zu gefallen.
[Der volle Name von Franco A. ist zwar weitgehend bekannt, hier aber bislang nicht genannt worden, und dabei bleiben wir auch, auf jeden Fall bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens. T.W.]
@Thomas Melber Ohne mich jetzt da zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen; meine Hosenträger (aka einschlägige Vorlesungen zum Beamtenrecht) sind da nicht stark genug für: Ja und nein. Sicherlich wäre es aus rein ökonomischer Sicht sinnvoller Extremisten und verfassungsuntreue Bewerber von vorne herein abzulehnen, jedoch dürfte dafür schlicht die Manpower beim BAPersBW und MAD fehlen, von „Schläfern“ (d.h. Personen die ihre ablehnende Haltung gegenüber unserer Verfassung nicht auf dem noch so kleinsten Social Media breit treten) mal ganz abgesehen.
Realistischer ist wohl die momentane Vorgehensweise des MAD: Jeder Bewerber wird grob durchleuchtet und damit hat man gemäß Paretoprinzip den Großteil schon im Netz. Bei allen andere geht es dann wie man es schon kennt weiter. Die Anforderungen an die Verfassungstreue ändern sich ja nicht mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts.
Was sich jedoch ändert sind die Möglichkeiten des Betroffenen, insbesondere der Instanzenzug. Gegen eine abgelehnte Bewerbung kann man zwar auch klagen, aber da ist meines Wissens nach der Bewerber in der Beweispflicht.
Bei vollzogener Einstellung muss aber der Dienstherr nachweisen „warum damals, jetzt aber doch nicht“ und auch wenn die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind so scheitert es wohl eher an den Vorgesetzten die sich ihrer Möglichkeiten nicht bewusst sind und den Rechtsberater nicht nerven wollen, oder sie andere Arbeiten als vorrangig ansehen (unabhängig davon ob sie es auch wirklich sind).
Denn auch hier gilt: Geh nicht von Böswilligkeit aus, wenn Unwissen genügt.
Aber noch mal um nicht den falschen Eindruck entstehen zu lassen: Letztendlich muss das ein Gericht entscheiden, alles unter Gesetz (also Vorschrift, interne Ausführungsanweisung) reicht da nicht aus. Gerade deshalb warte ich gespannt auf das letzte Urteil im Fall Franco A. Das BVerwG wird sicherlich nicht nur etwas zu Extremisten sagen, sondern sich allgemein zum Thema „Verfassungstreue“ einlassen.
Soldaten stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu Vaterland, Verfassung und Volk, was nicht zuletzt durch ihren geleisteten Eid zum Ausdruck kommt. Von daher halte ich einen noch relativ neuen Tatbestand einer „fehlenden Verfassungstreue“ neben dem der extremistischen Bestrebungen zumindest für stark klarstellungs- und regelungsbedürftig. Insbesondere was die Maßstäbe angeht, wer diese festlegt und wer danach beurteilt. Abgesehen davon führt die Bundeswehr den Kampf gegen Extremisten in ihren eigenen Reihen erfolgreich. Das zeigen ja die Fallzahlen im Promillebereich. Nicht nur deshalb sollte der aller Ehren werte Kampf gegen den Extremismus nicht von den viel größeren offenen Flanken hinsichtlich der umfassenden Landes- und Bündnisverteidigung ablenken. Zumal diese ebenfalls nur in gesamtgesellschaftlichem Konsens zu schließen sind.
@Bow:
Ich habe in meiner Zusammenarbeit mit Kommandosoldaten deutlich andere Erfahrungen gesammelt, das ging eher in Richtung „anarchistisch“ als „Zucht und Ordnung“. ;) Das beginnt bei allen Freiheiten was Anzug und Ausrüstung angeht (die teilweise bis ins letzte ausgeschöpft werden), dem weitgehenden Verzicht auf militärische Gepflogenheiten, das interne und externe ignorieren von Hierachien und der betont zivile Umgang untereinander. Da geht es wahrscheinlich vor allem um Abgrenzung von der „normalen“ Truppe und der eigenen Vergangenheit in dieser (Zitat: „Also normaler Soldat könnte ich nicht sein“), der Kontakt mit US SF spielt wohl eine Rolle, der Hauch des Irregulären, aber auch um den Ausdruck einer Gruppenzugehörigkeit. Ich vermute daher eher dass beim KSK aufgrund der bekannten Vorkommnisse besonders genau hingeschaut wird (Aushängeschild + Speerspitze), möglicherweise die Meldebereitschaft höher ist und die Führungsebene (auch aufgrund des politischen, medialen und öffentlichen Drucks) deutlich sensibler reagiert. Ich würde daher nicht davon ausgehen, dass die Zahlen hier pauschal vergleichbar sind mit dem Rest der BW.
@JPW: Grundsätzliche Zustimmung, eines tun muss ja nicht heißen, das andere lassen.
Allerdings ist das Soldatengesetz relativ eindeutig, was die Pflichten des Soldaten so alles beinhalten. Man kann sicherlich drüber streiten, ab wann ein bestimmtes Verhalten „verfassungsfeindlich“ wird, aber der Soldat muss ja gem. § 8 SG „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.“
Man kann wohl konstatieren, dass auch ein Verhalten unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit oder Verfassungsfeindlichkeit durchaus schon die Möglichkeit bietet, festzustellen, dass ein Eintreten für die Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nicht mehr gegeben ist. Damit haben wir schon mal eine Dienstpflichtverletzung, die man auch ahnden und zum Anlass nehmen sollte vielleicht etwas genauer hinzusehen.
Wichtig ist ja auch, eventuelle Mitläufer von den gefestigten Überzeugungstätern zu trennen, bevor erstere zu letzteren werden. Es muss beileibe nicht jeder aus der Bundeswehr entfernt werden, der mal Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, schließlich konnte man da zeitweise auch ohne Zustimmung einfach hinzugefügt werden. Keine Ahnung, ob das immer noch so ist. WhatsApp habe ich aus anderen Gründen von meinem Telefon verbannt.
Die Verfassung ist in einer Demokratie ein sehr hohes Gut. Sie schützt die Gemeinschaft vor der Willkür, im Fall der Bundeswehr der Exekutive. Je höher ein Funktionträger in der Exekutive aufsteigt, desto höher muss die Anforderung an „Verfassungstreue“ sein, da die potenziellen Auswirkungen seiner, nicht an der Verfassung orientierten Handlungen, mit der Höhe des Amtes steigen. Das gilt für Beamten und Politiker (der Exekutivgewalt) gleichermaßen.
– Ich habe nichts, aber auch garnichts, gegen einer strengen Maßstab bei NACHWEISLICH „fehlender Verfassungstreue“.
– In diesem Zusammenhang finde ich es sehr bedenklich, dass die hohe Exekutivorgane bzw. deren Pressesprecher (Kanzleramt, AA, BMVg) bei VÖLKERRECHTLICHEN- und damit meist auch „VERFASSUNGSRECHTLICHEN BEDENKEN“ des „Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages“ in Bezug auf Anordnungen dieser Exektivorgane, diese Bedenken einfach und banal vom „Tisch wischen“ ohne sich die Mühe zu geben, die Argumente inhaltlich zu widerlegen.
– Insbesondere Kanzleramt, AA und BMVg müssen sich erheblich mehr Mühe geben die wissenschaftlich fundierten Bedenken des „Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages“ ernster zu nehmen. Ansonsten verpufft der Aufruf zur „Verfassungstreue“ nach unten. „Führen“ heißt „Vorleben“ was man von dem „da unten“ verlangt!
Fazit:
Wenn schon unbedingte „Verfassungstreue“ eingefordert wird, dann muss man auch „ganz Oben“ damit anfangen und nicht nur in der „Schlammzone“ einige nachgeordnete Soldaten diesbezüglich ausfindig machen.
– Die Forderung nach „Verfassungstreue“ darf nicht nur in eine politische Richtung gehen, sondern muss selbstverständlich ausschließlich gegenüber der Verfassung gelten, die ja per Definition keiner politischen Richtung folgt, sondern grundlegenden Prinzipien, die von ALLEN Exekitivorganen und jedem Einzelnen in exekutiver Verantwortung zu befolgen sind.
Ergänzend zu Metallkopf gestern 14.47 (Dass das KSK aufgrund seiner erhöhten Geheimhaltung auch einen verstärkten Korpsgeist besitzt, macht es doppelt wichtig, dass dort nicht ein Nährboden für rechtes Gedankengut entsteht . . . ): Bei Untersuchungen zu den neueren Geschichten um Fake News, Verschwörungstheorien etc zeichnet sich ab, dass je stärker die persönliche Identität von der Zugehörigkeit zu einer mehr oder weniger scharf umrissenen Gruppe („community“) bestimmt wird, desto eher falsch erkannte Behauptungen hingenommen, unterstützt und aktiv vertreten werden um nicht die Zugehörigkeit zur Community in Frage zu stellen. Wie stark diese emotionale Seite unser Urteilsvermögen trüben kann, illustriert eine Untersuchung über die das britische Magazin / Plattform The Conversation berichtet hat und derzufolge bei emotional stark befrachteten Fragetsellungen sogar noch das Ergebnis einfacher Rechenaufgaben von den Überzeugungen gesteuert wird – unabhängig von den mathematischen Fähigkeiten der Probanden. https://theconversation.com/we-asked-people-to-do-climate-change-maths-their-answers-depended-on-their-politics-117503
M.E. wird damit Metallkopfs Argument unterstrichen, dass gerade relativ geschlossene Gruppen mit einer starken eigenen Identität besonders anfällig sind für solche Prozesse. Mir fielen beim lesen spontan als extremes Beispiel die linken Terrorgruppen der 70er/frühen 80er Jahre ein, die sich ja auch am Ende in regelrechte Wahnwelten aus vermeintlichem Befreiungskampf, anti-nazistischem Widerstand und Weltrevolution verstrickt hatten um sich selbst zu legitimieren. Das Risiko einer vergleichbaren Entwicklung unter den KSK-Soldaten ist m.E. nicht auszuschließen, sofern da nicht ausreichend unterstützt wird.
btw eine Frage an die Kundigeren: Ist eigentlich irgendwo mal die Geschichte der OAS aus den 50er/60er Jahren im Hinblick auf die hier angesprochenen Probleme aufgearbeitet worden? Was kam dabei heraus?
Ich hoffe, der link ist statthaft, der Zugang ist frei (keine paywall oä). Wenn nicht, bitte einfach löschen.
@ Metallkopf 14:47 Uhr
Sehr gut, 1+
@ Klab
Zitat: „Ich begegne den aktuellen Aktivitäten des MAD mit Sorge. “
Ich nicht, lieber einen mutmaßlichen Rechtsextremisten, zumal als Reserveoffizier, zu viel aus der Truppe entfernt als zu wenig.
Das Leben ist ein Risiko. Wenn ich heute bei einem Arbeitgeber nicht genommen werde, weil ihm meine Nase, meine Ausdrucksweise oder mein Auftreten nicht gefallen hat, habe ich auch kein Recht den Arbeitsplatz gerichtlich einzufordern.
@ JPW
Zitat: „Von daher halte ich einen noch relativ neuen Tatbestand einer „fehlenden Verfassungstreue“ neben dem der extremistischen Bestrebungen zumindest für stark klarstellungs- und regelungsbedürftig. Insbesondere was die Maßstäbe angeht, wer diese festlegt und wer danach beurteilt.“
Der Tatbestand ist nicht neu. Der steht im Soldatengesetz schon seit Ewigkeiten. Bisher gab es jedoch wenige Menschen, die sich als Soldaten für Deutschland verpflichtet haben um dann zu entdecken, dass sie diesen Staat nicht voll und ganz unterstützen können und sich vielleicht aus Vorsicht schon mal darauf vorbereiten was alles passiert wenn dieser Staat implodiert und zerfällt. Gerade um die „Prepper-Szene“ im Dunstkreis des KSK und auch von Spezialeinheiten der Polizei stellt sich schon die Frage wie kann man gleichzeitig den Staat mit seiner ganzen Person und Persönlichkeit verteidigen und sich parallel aktiv darauf vorbereiten was man alles tun will, wenn dieser Staat zerfällt.
@Zivi a.D.: Danke für die ergänzenden Gesichtspunkte. Mit Blick auf die Attraktivität solcher quasi-hermetischen Einheiten auf bestimmte Leute hat auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland einmal das Verhältnis von Rechtsextremen zu Spezialeinheiten anhand einer zwar älteren, aber hier durchaus interessanten Aussage eines solchen beleuchtet:
Quelle: rnd, „Die rechtsradikale “Kreuz”-Connection und die Bundeswehr“; Link aus Rücksicht auf die hiesige Hausordnung weggelassen.
Koppelt man das mit den Erkenntnissen aus der kognitiven Untersuchung über die Abhängigkeit der eigenen Wahrnehmung aufgrund von tatsächlicher oder gewünschter Gruppenzugehörigkeit, weiß man, wieso sich genau in den beschriebenen Eliteeinheiten besonders leicht rechte Strukturen etablieren können.
Völlig fassungslos hat mich zurückgelassen, dass es offenbar möglich ist, in Polizei und Bundeswehr Munition abzuzweigen. Ich kenne das noch ganz anders, da wurde praktisch jede leere Hülse aufgelesen und wer auch nur ein „Andenken“ im Spind hatte, bekam die gefühlt größten Probleme der Welt…
@ Georg: Wenn man Ihrer Argumentation konsequent folgt, dann ließen sich – übertrieben gesagt – bereits unbequeme Querdenker aus dem Staatsdienst entfernen, wenn sie sich die Krisenvorsorge-Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herunterladen oder mehr als drei Raviolidosen im Keller haben. Halte ich für höchst fragwürdig, ob das im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist. Aber da Sie diese Preppernetzwerk-Geschichte, für die das BAMAD keine Belege gefunden hat, schon ansprechen: Mich hätte neugierig gemacht, was denn Staatsdiener mit tiefen Einblicken in sensible Bereiche des Sicherheitswesens für Erkenntnisse gehabt hätten, daß sie die Notwendigkeit gesehen hätten, sich auf den Notstand vorzubereiten? Hätte ein Teil der Antworten dazu beigetragen, die Bevölkerung zu verunsichern?
[Es wird jetzt eine etwas merkwürdige Debatte… Es dürfte ziemlich offensichtlich sein, dass in diesem Fall nicht die drei Raviolidosen, sondern die Sturmgewehre im Keller (generisch gesprochen) das Problem sind. Und Staatsdiener, die sich damit auf den Notstand vorbereiten, dass sie schon mal Lkws für den Abtransport mißliebiger Personen einplanen, scheinen mir auch ein Problem. T.W.]
Eine mögliche Antwort, wie man als Kommandeur mit den auch hier aufgeworfenen Fragen umgehen kann, hat der Kommandeur Landeskommando Hamburg gefunden: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2747906571971565&id=898884626873778&__tn__=%2As%2As-R
Ich denke, dass das ein sehr guter Ansatz für eine Politische Bildung war/ist.
Zu dem Thema „Vorbilder im Feld“: ich schließe mich den Ausführungen von @Georg an, hier und im anderen Thread.
Illegale Waffen im Keller und erst Recht Abtransportslisten sind unbestritten nicht mit der Treuepflicht vereinbar, das stellt doch niemand ernsthaft in Abrede. Mir ging es nur darum, zweierlei aufzuzeigen: Erstens, daß unklar definierte Tatbestände die Gefahr von Unsicherheit und damit Willkürlichkeit in sich bergen. Und zweitens, daß einige Journalisten noch zur Geschichte hinter der Geschichte hätten recherchieren können.
@ Georg:
„Gerade um die „Prepper-Szene“ im Dunstkreis des KSK und auch von Spezialeinheiten der Polizei stellt sich schon die Frage wie kann man gleichzeitig den Staat mit seiner ganzen Person und Persönlichkeit verteidigen und sich parallel aktiv darauf vorbereiten was man alles tun will, wenn dieser Staat zerfällt.“
Ich muß gestehen, daß ich den Widerspruch nicht erkenne.
Glauben Sie, daß Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute (und anderen die zu den BOS gerechnet werden), den Kopf freihaben, um in Notlagen zu handeln, wenn zu Hause die nächsten Angehörigen nicht ausreichend versorgt sind?
Davon abgesehen, bezweifel ich, daß sich die Bundeswehr selbst ausreichend versorgen kann. Das hat man bereits an den fehlenden EPA (war das 2018 oder 2019) erkennen können.
@JPW
„Mir ging es nur darum, zweierlei aufzuzeigen: Erstens, daß unklar definierte Tatbestände die Gefahr von Unsicherheit und damit Willkürlichkeit in sich bergen…“
– Und damit haben Sie auch vollkommen Recht.
– Wer die Verfassung wirklich schützen will macht dies nach klaren und transparenten Prinzipien, die für ALLE „Verfassungsfeinde“ gleichermaßen gelten; für rechte Verfassungsfeinde, für linke Verfassungsfeinde, für Verfassungsfeinde aus Umweltgründen, für Verfassungsfeinde aus religiösen Gründen usw. usw. Das ist ja der Sinn einer Verfassung, zumindest in einer Demokratie.
@ Trevor Faith
Zitat:
„@ Georg:
„Gerade um die „Prepper-Szene“ im Dunstkreis des KSK und auch von Spezialeinheiten der Polizei stellt sich schon die Frage wie kann man gleichzeitig den Staat mit seiner ganzen Person und Persönlichkeit verteidigen und sich parallel aktiv darauf vorbereiten was man alles tun will, wenn dieser Staat zerfällt.“
Ich muß gestehen, daß ich den Widerspruch nicht erkenne.“
Ich erkenne schon einen Widerspruch darin, dass ich geschworen habe mit meiner ganzen Kraft diesem Staat zu dienen und gleichzeitig bereite ich mich auf das Scheitern dieses Staates, mit Überlebensübungen im Gelände, mit Schusswaffenbevorratung im Keller und mit der Absicht als strahlender Sieger aus der Apokalypse hervorzugehen und dann das (bewaffnete) Regiment im Staat zu übernehmen und die gewählten und untergegangenen Führungspersonen des Staates zu ersetzen. (So etwas im Selbstverständnis wie die Gralsritter, die den heiligen Gral (den Staat) in einem Untergangsszenarion übernehmen wollen).
Also es geht nicht um die 3 Dosen Ravioli und den Six-Pack Wasservorrat, den jemand in seinem Keller lagert um bei Stromausfall oder Schneekatastrophe mit Trennung von der Aussenwelt eine Woche überleben zu können.
@ Zivi
M.E. wird damit Metallkopfs Argument unterstrichen, dass gerade relativ geschlossene Gruppen mit einer starken eigenen Identität besonders anfällig sind für solche Prozesse. Mir fielen beim lesen spontan als extremes Beispiel die linken Terrorgruppen der 70er/frühen 80er Jahre ein, die sich ja auch am Ende in regelrechte Wahnwelten aus vermeintlichem Befreiungskampf, anti-nazistischem Widerstand und Weltrevolution verstrickt hatten um sich selbst zu legitimieren. Das Risiko einer vergleichbaren Entwicklung unter den KSK-Soldaten ist m.E. nicht auszuschließen, sofern da nicht ausreichend unterstützt wird.
Das KSK auf eine Stufe mit der RAF zu stellen ist schon mehr als an den Haaren herbeigezogen!
Georg sagt:
30.01.2020 um 12:05 Uhr
Ich muß jetzt einfach noch einmal nachfragen, wie Sie sich mit ganzen Kraft für den Staat aufopfern, wenn Ihre Familie zu Hause sitzt, friert und nichts Essen hat?
Ganz im Ernst: Das nicht nicht bös‘ gemeint.
@JohSte: Vielen Dank für dieses schöne Beispiel. Es ging darum, wie schnell ideologische Verbohrtheit das rationale Denken ausschaltet. QED
@ Trevor Faith
Auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt mit der erneuten Anwort lächerlich mache, will ich trotzdem auf ihre Frage eingehen.
Es geht doch nicht darum, dass die Familie eines Soldaten zu hause friert und nichts zu essen hat, wenn der Soldat im Einsatz ist. Das geht schon aus der Fürsorge- und Alimentationsverpflichtung des Staates gegenüber seines Beamten, seiner Soldaten und deren Familien nicht. Die Fürsorgepflicht des Staates gilt auch für die Familien von Soldaten.
Es geht um die Vereinigung „Uniter“, die sich auf einen event. Staatsstreich vorbereitet hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uniter
und zuletzt im Dezember wegen Führungsstreitigkeiten in den „Tagesthemen“:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/uniter-103.html
[Ich weise nur vorsorglich darauf hin, dass wir diesen Thread jetzt nicht zu einer Debatte über Uniter machen. Das ufert nämlich sofort aus. T.W.]