Dokumentation: MAD will „fehlende Verfassungstreue“ stärker in den Blick nehmen

Bereits zum dritten Mal haben die Präsidenten der drei Nachrichtendienste des Bundes – Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – in einer öffentlichen Anhörung vor dem Bundestag ihre aktuelle Arbeit erläutert. Im Kampf gegen den Extremismus nicht zuletzt von rechts werde der MAD dabei künftig auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle die fehlende Verfassungstreue von Soldaten im Blick haben, sagte MAD-Präsident Christoph Gramm.

Zu der Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages am (heutigen) Dienstag haben alle drei Präsidenten eine vorbereitete Erklärung abgegeben; die Statements von Thomas Haldenwang vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Bruno Kahl vom Bundesnachrichtendienst gibt es unter den jeweiligen Links zum Nachlesen, ebenso eine gemeinsame Pressemitteilung.

Da es bei Augen geradeaus! vor allem um die Streitkräfte geht, ein genauerer Blick auf die Eingangserklärung von MAD-Präsident Gramm: Da war auffällig, wie er den Kampf gegen den schleichenden Einfluss rechtsextremen Gedankenguts in die Truppe als wesentliche Aufgabe seiner Behörde beschrieb – und auch Konsequenzen ankündigte. Aus dem Statement:

Wir werden in Zukunft bei Personen mit fehlender Verfassungstreue unterhalb der Schwelle zum klar erkannten Extremisten noch genauer hinschauen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue haben in der Bundeswehr nichts verloren. Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. (…) Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. (…) Politische Ignoranz, Sorglosigkeit und Unbedachtheit nach dem Motto „man wird ja wohl noch sagen dürfen“ sind gerade in den Graubereichen mit der Loyalitätspflicht nicht vereinbar. (…) Gerade in den Graubereichen wird versucht, Begriffe und Gedanken hoffähig zu machen, die mit der gebotenen Verfassungstreue nicht vereinbar sind.
Rassistische Inhalte, antisemitische Äußerungen, sozialdarwinistische Träumereien, die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, die Ablehnung der Bundesrepublik als Staat oder ein übersteigerter Patriotismus mit einem extrem zugespitzten Freund-Feind-Denken, aber auch ein anti-pluralistischer Alleinvertretungsanspruch unter dem anmaßenden und ausgrenzenden Markenzeichen „Wir sind das Volk“ stellen die Grundlagen unserer offenen Gesellschaft in Frage.

Die wesentliche Frage wird dabei natürlich sein, wie der Apparat Bundeswehr auf die von Gramm angesprochenen Probleme reagieren wird und kann. Der MAD-Präsident verwies als Beispiel auf die kürzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das die Entlassung eines mutmaßlich radikalisierten Muslims aus der Bundeswehr in zweiter Instanz bestätigt hatte – allerdings aufgehängt an seiner Weigerung, Soldatinnen (und Frauen überhaupt) die Hand zu geben. In dem Fall war die Entlassung vor allem dadurch möglich, dass der Soldat noch keine vier Jahre im Dienst war.

Das komplette Statement von Grams unten; hier das Video des Bundestages zur gesamten, mit Fragen und Antworten drei Stunden dauernden Anhörung:

Die Eingangserklärung von Gramm gibt es auf der MAD-Webseite und angesichts des absehbaren Relaunchs der Bundeswehr-Webseiten zur Dokumentation fürs Archiv hier im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sehr geehrte Damen und Herren, als Vertreter des kleinsten Nachrichtendienstes des Bundes ist es dieses Mal meine Aufgabe den Aufschlag zu machen.
Seit der letzten öffentlichen Anhörung ist inhaltlich auch für den Militärischen Abschirmdienst das Thema Rechtsextremismus in den Vordergrund getreten. Ausgelöst wurde dies zunächst durch Berichte über eine angebliche Schattenarmee. Auch wenn sich die Existenz einer „rechten Untergrundarmee“ in der Bundeswehr bislang so nicht bestätigt hat, ist spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke klar geworden, dass wir es mit einer echten Zäsur zu tun haben. Es gibt in Deutschland wieder einen Nährboden, auf dem Extremismus, Antisemitismus und Rassismus wachsen können. Das gilt insbesondere für die Foren und sozialen Netzwerke im Internet. Der Anschlag in Halle ist ein weiterer Beleg, dass sich in diesen „Echokammern“ nicht nur die verbale Gewalt verstärkt, sondern es gilt leider zu oft die bittere Wahrheit: Erst kommt das Wort, dann folgt die Tat.
Auch die Bundeswehr und der Militärische Abschirmdienst stellen sich dieser Bedrohung. Tatsächlich hat der MAD bereits mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Das gilt mit Blick auf unsere Organisation, aber auch mit Blick auf unsere Arbeitsweisen und auf das Personal. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass wir dabei wichtige Impulse für unsere Weiterentwicklung auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium verdanken. Unsere bereits im Sommer 2017 begonnene Neujustierung hätte ohne die Anmerkungen aus dem parlamentarischen Raum wohl nicht die aktuelle Dynamik entfaltet. Was haben wir nun konkret getan? Beginnen wir mit dem Personal: Der MAD wächst personell seit rund zwei Jahren kontinuierlich auf. Dieser Aufwuchs setzt sich fort und wird noch Jahre in Anspruch nehmen.

Veränderungen finden derzeit auch bei unserem Spitzenpersonal statt, und zwar in einem Umfang, wie man ihn sonst eher aus großen Wirtschaftsunternehmen kennt. Über die Hälfte wird neu besetzt. Gestärkt wird dabei auch der zivile Anteil im MAD. Im Bereich der Organisation werden wir die Bereiche Extremismusabwehr und Spionageabwehr stärken. Beide Bereiche waren bisher in einer Abteilung abgebildet. Seit dem 1. Oktober sind diese Aufgabenbereiche organisatorisch getrennt. Die Abteilung Extremismusabwehr wird mit Priorität ausgebaut. Alleine der Blick auf Organisation, Kopfzahlen und Prozesse greift allerdings zu kurz. Zugespitzt gesagt, geht es dabei auch um einen Mentalitätswandel, den ich mit dem Schlagwort „über den eigenen Tellerrand hinaus schauen“ umschreiben möchte. Vielleicht ist dieser Perspektivwechsel hin zum „Blick aufs Ganze“ die wichtigste Veränderung überhaupt. Traditionell war die Arbeitsweise des MAD stark auf Personen in der Bundeswehr ausgerichtet, von denen eine besondere Gefahr ausging. Wir haben erkannt, dass dies heute nicht mehr ausreicht und unsere Sensorik für Verbindungen von Verdachtspersonen untereinander, für Kennverhältnisse und für Beziehungsgeflechte verfeinert. Dafür stärken wir unsere Auswertungskapazitäten. Ziel ist es, ein komplexes und umfassendes Lagebild über die Bedrohungslage für die Bundeswehr im Inland zu erzeugen. Vernetzungsprozesse finden heute keineswegs nur in der relativen Abgeschlossenheit der Welt des Militärs statt. Tatsächlich sind die Übergänge von der Bundeswehr in die Gesellschaft trotz der Aussetzung der Wehrpflicht fließender geworden. Heute arbeiten Soldaten häufig nicht mehr da, wo sie zu Hause sind. Und zweitens sind sie in den sozialen Netzwerken genauso präsent wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen deswegen Anschlusspunkte auch jenseits der Grenzen der Bundeswehr stärker in den Blick. Einzelne Verdachtspersonen, personelle Vernetzungsprozesse und Beziehungsgeflechte, die ideologischen Grundlagen, aber auch die Hardware, beispielsweise abhanden gekommene Waffen, werden in Zukunft das Planquadrat bilden, in dem wir operieren.

Dies tun wir selbstverständlich nicht alleine. Ein wichtiger Teil unseres Maßnahmenpaketes betrifft deswegen die Kooperation mit anderen Behörden. Dazu gehört insbesondere die Intensivierung der Partnerschaft mit dem BfV, aber auch mit dem BND. So haben wir über die seit Sommer 2017 eingerichtete AG-Reservisten hinaus weitere Zusammenarbeitsformate geschaffen, um die gemeinsame Kooperation weiter zu verstärken. Erlauben Sie mir noch ein paar Worte zu den Zahlen. Seit 2017 sind die von uns bearbeiteten Verdachtsfälle kontinuierlich angestiegen. Zurzeit bewegen wir uns in einer Größenordnung von rund 500 Verdachtsfällen alleine im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die Zahl der im Ergebnis tatsächlich erkannten Extremisten bewegt sich allerdings seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Über alle Phänomenbereiche hinweg sind das rund 10 Personen pro Jahr, davon die Hälfte Rechtsextremisten. Richtig ist, dass wir uns in der Vergangenheit sehr stark auf diesen Personenkreis konzentriert haben, wenn sie so wollen: auf die schweren Fälle. Dabei haben wir vielleicht zu wenig beachtet, dass es auch unterhalb dieser Schwelle verfassungsfeindliche Verhaltensweisen gibt. Bekanntlich wird niemand als Extremist geboren, sondern es gibt in der Regel eine persönliche Entwicklung. Personen, die nach den Buchstaben des Gesetzes keine Extremisten sind, aber durch verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen Nährboden für Extremisten bereiten, fehlt die Verfassungstreue. Im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und Bürgern sind Soldaten und Beamte, im Übrigen auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, verpflichtet, die Verfassung anzuerkennen – und darüber hinaus auch aktiv dafür einzutreten. Wer sich als Staatsdiener nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren, verstößt gegen seine Loyalitätspflicht. Ein Verstoß hat rechtliche Konsequenzen. Hierzu ein aktuelles Beispiel: Das OVG Rheinland-Pfalz hat vor kurzem in aller wünschenswerten Klarheit entschieden, dass die Entlassung eines Soldaten wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue rechtens war, weil er sich aus religiösen Gründen weigerte, einer Frau die Hand zu geben.

Zusätzlich zu den 10 erkannten Extremisten haben wir derzeit rund 30 Personen in der Bundeswehr identifiziert, bei denen Erkenntnisse über fehlende Verfassungstreue vorliegen. Wir werden in Zukunft bei Personen mit fehlender Verfassungstreue unterhalb der Schwelle zum klar erkannten Extremisten noch genauer hinschauen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue haben in der Bundeswehr nichts verloren. Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. Hier arbeiten wir im Gesamtsystem Bundeswehr in engem Schulterschluss mit dem koordinierenden Verteidigungsministerium, mit der militärischen Führung, insbesondere den Disziplinarvorgesetzten und dem Bundesamt für das Personalmanagement, um diesem Personenkreis mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu begegnen. Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. Hier gibt es erhebliche Graubereiche und Grenzregionen. Für Staatsdiener sind Grundkenntnisse über diese Grenzverläufe unverzichtbar. Politische Ignoranz, Sorglosigkeit und Unbedachtheit nach dem Motto „man wird ja wohl noch sagen dürfen“ sind gerade in den Graubereichen mit der Loyalitätspflicht nicht vereinbar. Deswegen gehören in diesen Grenzbereichen Aufklärung und Prävention in der Bundeswehr ebenfalls zu unseren Kernaufgaben, auch wenn wir natürlich nicht alleine für die politische Bildung in der Bundeswehr verantwortlich sind. Die Sorglosigkeit im Umgang mit der öffentlichen Sprache nimmt leider zu. Gerade in den Graubereichen wird versucht, Begriffe und Gedanken hoffähig zu machen, die mit der gebotenen Verfassungstreue nicht vereinbar sind.

Rassistische Inhalte, antisemitische Äußerungen, sozialdarwinistische Träumereien, die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, die Ablehnung der Bundesrepublik als Staat oder ein übersteigerter Patriotismus mit einem extrem zugespitzten Freund-Feind-Denken, aber auch ein anti-pluralistischer Alleinvertretungsanspruch unter dem anmaßenden und ausgrenzenden Markenzeichen „Wir sind das Volk“ stellen die Grundlagen unserer offenen Gesellschaft in Frage. Hier sind wir dringend darauf angewiesen, dass Soldaten und Beamte in der Bundeswehr, aber auch darüber hinaus, ein hinreichendes Maß an innerer Widerstandskraft gegen verfassungsfeindliche Inhalte zeigen. Persönliche Resilienz braucht Selbstbewusstsein und einen klaren Wertekompass. Auch hier sehen wir uns in der Pflicht.