Dokumentation: MAD will „fehlende Verfassungstreue“ stärker in den Blick nehmen
Bereits zum dritten Mal haben die Präsidenten der drei Nachrichtendienste des Bundes – Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – in einer öffentlichen Anhörung vor dem Bundestag ihre aktuelle Arbeit erläutert. Im Kampf gegen den Extremismus nicht zuletzt von rechts werde der MAD dabei künftig auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle die fehlende Verfassungstreue von Soldaten im Blick haben, sagte MAD-Präsident Christoph Gramm.
Zu der Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages am (heutigen) Dienstag haben alle drei Präsidenten eine vorbereitete Erklärung abgegeben; die Statements von Thomas Haldenwang vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Bruno Kahl vom Bundesnachrichtendienst gibt es unter den jeweiligen Links zum Nachlesen, ebenso eine gemeinsame Pressemitteilung.
Da es bei Augen geradeaus! vor allem um die Streitkräfte geht, ein genauerer Blick auf die Eingangserklärung von MAD-Präsident Gramm: Da war auffällig, wie er den Kampf gegen den schleichenden Einfluss rechtsextremen Gedankenguts in die Truppe als wesentliche Aufgabe seiner Behörde beschrieb – und auch Konsequenzen ankündigte. Aus dem Statement:
Wir werden in Zukunft bei Personen mit fehlender Verfassungstreue unterhalb der Schwelle zum klar erkannten Extremisten noch genauer hinschauen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue haben in der Bundeswehr nichts verloren. Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. (…) Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. (…) Politische Ignoranz, Sorglosigkeit und Unbedachtheit nach dem Motto „man wird ja wohl noch sagen dürfen“ sind gerade in den Graubereichen mit der Loyalitätspflicht nicht vereinbar. (…) Gerade in den Graubereichen wird versucht, Begriffe und Gedanken hoffähig zu machen, die mit der gebotenen Verfassungstreue nicht vereinbar sind.
Rassistische Inhalte, antisemitische Äußerungen, sozialdarwinistische Träumereien, die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, die Ablehnung der Bundesrepublik als Staat oder ein übersteigerter Patriotismus mit einem extrem zugespitzten Freund-Feind-Denken, aber auch ein anti-pluralistischer Alleinvertretungsanspruch unter dem anmaßenden und ausgrenzenden Markenzeichen „Wir sind das Volk“ stellen die Grundlagen unserer offenen Gesellschaft in Frage.
Die wesentliche Frage wird dabei natürlich sein, wie der Apparat Bundeswehr auf die von Gramm angesprochenen Probleme reagieren wird und kann. Der MAD-Präsident verwies als Beispiel auf die kürzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das die Entlassung eines mutmaßlich radikalisierten Muslims aus der Bundeswehr in zweiter Instanz bestätigt hatte – allerdings aufgehängt an seiner Weigerung, Soldatinnen (und Frauen überhaupt) die Hand zu geben. In dem Fall war die Entlassung vor allem dadurch möglich, dass der Soldat noch keine vier Jahre im Dienst war.
Das komplette Statement von Grams unten; hier das Video des Bundestages zur gesamten, mit Fragen und Antworten drei Stunden dauernden Anhörung:
Die Eingangserklärung von Gramm gibt es auf der MAD-Webseite und angesichts des absehbaren Relaunchs der Bundeswehr-Webseiten zur Dokumentation fürs Archiv hier im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sehr geehrte Damen und Herren, als Vertreter des kleinsten Nachrichtendienstes des Bundes ist es dieses Mal meine Aufgabe den Aufschlag zu machen.
Seit der letzten öffentlichen Anhörung ist inhaltlich auch für den Militärischen Abschirmdienst das Thema Rechtsextremismus in den Vordergrund getreten. Ausgelöst wurde dies zunächst durch Berichte über eine angebliche Schattenarmee. Auch wenn sich die Existenz einer „rechten Untergrundarmee“ in der Bundeswehr bislang so nicht bestätigt hat, ist spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke klar geworden, dass wir es mit einer echten Zäsur zu tun haben. Es gibt in Deutschland wieder einen Nährboden, auf dem Extremismus, Antisemitismus und Rassismus wachsen können. Das gilt insbesondere für die Foren und sozialen Netzwerke im Internet. Der Anschlag in Halle ist ein weiterer Beleg, dass sich in diesen „Echokammern“ nicht nur die verbale Gewalt verstärkt, sondern es gilt leider zu oft die bittere Wahrheit: Erst kommt das Wort, dann folgt die Tat.
Auch die Bundeswehr und der Militärische Abschirmdienst stellen sich dieser Bedrohung. Tatsächlich hat der MAD bereits mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Das gilt mit Blick auf unsere Organisation, aber auch mit Blick auf unsere Arbeitsweisen und auf das Personal. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass wir dabei wichtige Impulse für unsere Weiterentwicklung auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium verdanken. Unsere bereits im Sommer 2017 begonnene Neujustierung hätte ohne die Anmerkungen aus dem parlamentarischen Raum wohl nicht die aktuelle Dynamik entfaltet. Was haben wir nun konkret getan? Beginnen wir mit dem Personal: Der MAD wächst personell seit rund zwei Jahren kontinuierlich auf. Dieser Aufwuchs setzt sich fort und wird noch Jahre in Anspruch nehmen.
Veränderungen finden derzeit auch bei unserem Spitzenpersonal statt, und zwar in einem Umfang, wie man ihn sonst eher aus großen Wirtschaftsunternehmen kennt. Über die Hälfte wird neu besetzt. Gestärkt wird dabei auch der zivile Anteil im MAD. Im Bereich der Organisation werden wir die Bereiche Extremismusabwehr und Spionageabwehr stärken. Beide Bereiche waren bisher in einer Abteilung abgebildet. Seit dem 1. Oktober sind diese Aufgabenbereiche organisatorisch getrennt. Die Abteilung Extremismusabwehr wird mit Priorität ausgebaut. Alleine der Blick auf Organisation, Kopfzahlen und Prozesse greift allerdings zu kurz. Zugespitzt gesagt, geht es dabei auch um einen Mentalitätswandel, den ich mit dem Schlagwort „über den eigenen Tellerrand hinaus schauen“ umschreiben möchte. Vielleicht ist dieser Perspektivwechsel hin zum „Blick aufs Ganze“ die wichtigste Veränderung überhaupt. Traditionell war die Arbeitsweise des MAD stark auf Personen in der Bundeswehr ausgerichtet, von denen eine besondere Gefahr ausging. Wir haben erkannt, dass dies heute nicht mehr ausreicht und unsere Sensorik für Verbindungen von Verdachtspersonen untereinander, für Kennverhältnisse und für Beziehungsgeflechte verfeinert. Dafür stärken wir unsere Auswertungskapazitäten. Ziel ist es, ein komplexes und umfassendes Lagebild über die Bedrohungslage für die Bundeswehr im Inland zu erzeugen. Vernetzungsprozesse finden heute keineswegs nur in der relativen Abgeschlossenheit der Welt des Militärs statt. Tatsächlich sind die Übergänge von der Bundeswehr in die Gesellschaft trotz der Aussetzung der Wehrpflicht fließender geworden. Heute arbeiten Soldaten häufig nicht mehr da, wo sie zu Hause sind. Und zweitens sind sie in den sozialen Netzwerken genauso präsent wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen deswegen Anschlusspunkte auch jenseits der Grenzen der Bundeswehr stärker in den Blick. Einzelne Verdachtspersonen, personelle Vernetzungsprozesse und Beziehungsgeflechte, die ideologischen Grundlagen, aber auch die Hardware, beispielsweise abhanden gekommene Waffen, werden in Zukunft das Planquadrat bilden, in dem wir operieren.
Dies tun wir selbstverständlich nicht alleine. Ein wichtiger Teil unseres Maßnahmenpaketes betrifft deswegen die Kooperation mit anderen Behörden. Dazu gehört insbesondere die Intensivierung der Partnerschaft mit dem BfV, aber auch mit dem BND. So haben wir über die seit Sommer 2017 eingerichtete AG-Reservisten hinaus weitere Zusammenarbeitsformate geschaffen, um die gemeinsame Kooperation weiter zu verstärken. Erlauben Sie mir noch ein paar Worte zu den Zahlen. Seit 2017 sind die von uns bearbeiteten Verdachtsfälle kontinuierlich angestiegen. Zurzeit bewegen wir uns in einer Größenordnung von rund 500 Verdachtsfällen alleine im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die Zahl der im Ergebnis tatsächlich erkannten Extremisten bewegt sich allerdings seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Über alle Phänomenbereiche hinweg sind das rund 10 Personen pro Jahr, davon die Hälfte Rechtsextremisten. Richtig ist, dass wir uns in der Vergangenheit sehr stark auf diesen Personenkreis konzentriert haben, wenn sie so wollen: auf die schweren Fälle. Dabei haben wir vielleicht zu wenig beachtet, dass es auch unterhalb dieser Schwelle verfassungsfeindliche Verhaltensweisen gibt. Bekanntlich wird niemand als Extremist geboren, sondern es gibt in der Regel eine persönliche Entwicklung. Personen, die nach den Buchstaben des Gesetzes keine Extremisten sind, aber durch verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen Nährboden für Extremisten bereiten, fehlt die Verfassungstreue. Im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und Bürgern sind Soldaten und Beamte, im Übrigen auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, verpflichtet, die Verfassung anzuerkennen – und darüber hinaus auch aktiv dafür einzutreten. Wer sich als Staatsdiener nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren, verstößt gegen seine Loyalitätspflicht. Ein Verstoß hat rechtliche Konsequenzen. Hierzu ein aktuelles Beispiel: Das OVG Rheinland-Pfalz hat vor kurzem in aller wünschenswerten Klarheit entschieden, dass die Entlassung eines Soldaten wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue rechtens war, weil er sich aus religiösen Gründen weigerte, einer Frau die Hand zu geben.
Zusätzlich zu den 10 erkannten Extremisten haben wir derzeit rund 30 Personen in der Bundeswehr identifiziert, bei denen Erkenntnisse über fehlende Verfassungstreue vorliegen. Wir werden in Zukunft bei Personen mit fehlender Verfassungstreue unterhalb der Schwelle zum klar erkannten Extremisten noch genauer hinschauen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue haben in der Bundeswehr nichts verloren. Ins Visier rücken damit verstärkt auch Mitarbeiter, die verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken tauschen, ohne deswegen gleich Extremisten im Sinne des Gesetzes zu sein. Hier arbeiten wir im Gesamtsystem Bundeswehr in engem Schulterschluss mit dem koordinierenden Verteidigungsministerium, mit der militärischen Führung, insbesondere den Disziplinarvorgesetzten und dem Bundesamt für das Personalmanagement, um diesem Personenkreis mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu begegnen. Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten. Es gilt Entwicklungen vorzubeugen, in denen ein falscher Geist besteht und fehlende Verfassungstreue geduldet wird. Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. Hier gibt es erhebliche Graubereiche und Grenzregionen. Für Staatsdiener sind Grundkenntnisse über diese Grenzverläufe unverzichtbar. Politische Ignoranz, Sorglosigkeit und Unbedachtheit nach dem Motto „man wird ja wohl noch sagen dürfen“ sind gerade in den Graubereichen mit der Loyalitätspflicht nicht vereinbar. Deswegen gehören in diesen Grenzbereichen Aufklärung und Prävention in der Bundeswehr ebenfalls zu unseren Kernaufgaben, auch wenn wir natürlich nicht alleine für die politische Bildung in der Bundeswehr verantwortlich sind. Die Sorglosigkeit im Umgang mit der öffentlichen Sprache nimmt leider zu. Gerade in den Graubereichen wird versucht, Begriffe und Gedanken hoffähig zu machen, die mit der gebotenen Verfassungstreue nicht vereinbar sind.
Rassistische Inhalte, antisemitische Äußerungen, sozialdarwinistische Träumereien, die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, die Ablehnung der Bundesrepublik als Staat oder ein übersteigerter Patriotismus mit einem extrem zugespitzten Freund-Feind-Denken, aber auch ein anti-pluralistischer Alleinvertretungsanspruch unter dem anmaßenden und ausgrenzenden Markenzeichen „Wir sind das Volk“ stellen die Grundlagen unserer offenen Gesellschaft in Frage. Hier sind wir dringend darauf angewiesen, dass Soldaten und Beamte in der Bundeswehr, aber auch darüber hinaus, ein hinreichendes Maß an innerer Widerstandskraft gegen verfassungsfeindliche Inhalte zeigen. Persönliche Resilienz braucht Selbstbewusstsein und einen klaren Wertekompass. Auch hier sehen wir uns in der Pflicht.
„Eine besondere Herausforderung besteht mitunter darin, fehlende Verfassungstreue von „kräftiger Meinung“ zu unterscheiden. (…) Politische Ignoranz, Sorglosigkeit und Unbedachtheit nach dem Motto „man wird ja wohl noch sagen dürfen“ sind gerade in den Graubereichen mit der Loyalitätspflicht nicht vereinbar. (…) Gerade in den Graubereichen wird versucht, Begriffe und Gedanken hoffähig zu machen, die mit der gebotenen Verfassungstreue nicht vereinbar sind.“
Na dann, viel Glück und viel Erfolg.
Ich bin mal gespannt, wie man das rechtskräftig umzusetzen gedenkt.
„….. , die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, …..“
Meine Güte – geht es auch eine Nummer kleiner?
Unter diese Kategorie fällt ja mindestens zeitweise ein Großteil unserer Generalität. ;)
Es ist sehr bedenklich, wenn das BAMAD ankündigt, gegen „Gedanken“ in „Graubereichen“ vorgehen zu wollen. Extremismus besteht nach rechtsstaatlichen Verständnis niemals in Gedanken, sondern ausschließlich in Handlungen bzw. konkreten Absichten, die unmittelbar gegen den Bestand der FDGO gerichtet sind. Diese Beschränkung bzw. Festlegung ist eine bewusste Folgerung aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt dies in Kurzform hier:
https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus
Der freiheitliche Rechtsstaat kennt zudem die von Herrn Gramm geäußerte Sorge, dass bestimmte „Gedanken hoffähig“ werden könnten, nicht. Der Art. 5 GG findet seine Einschränkung hier nur im § 1 Abs. 1 SG. Ob ein Gedanke „hoffähig“ ist, spielt im Rechtsstaat für die Frage, ob die Treuepflicht des Soldaten verletzt ist oder nicht, keinerlei Rolle.
Da maßt sich einer an die „Realität“ zu kennen oder ist es die Überschreitung der Grenze des Sagbaren wie zu Zeiten der Politoffiziere ?
Viel Glück und Erfolg mit den Staatsdienern in Uniform die dazu gedacht waren auch freie politische Meinungen zu haben und dadurch sollte die Demokratie und ihre Vielfalt erblühen auch bei den Streitkräften … das verspricht keine meinungsfreiheitliche Zukunft und einen Rückfall in Zeiten die als überwunden galten …
Irgendwie hat das ein Geschmäckle.
Müssen jetzt alle Soldaten welche sich in der AfD engagieren um ihren Job bangen? Weil sind wir doch mal ehrlich es geht bei diesem Vorstoß um die AfD und um nix anderes.
Wenn der MAD dem personalseitig gewachsen ist. Der Dienst benötigt bereits für die Erneuerung von Sicherheitsüberprüfungen, die prioritär sein sollten, Kapazitäten. Aufgabenzuwachs ohne Kapazitäten bedürfen effektiver Prozesse und qualifiziertem Personal. Die Zweckmittelrelation sollte stimmen.
Konsequent! Das Problem an der Wurzel packen…
Einige mehrere merkwürdige Formulierungen.
„Klares Ziel ist es, Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und andere Personen von einschlägigem Gedankengut abzuhalten“.
Was für schwammige Aussage in Bezug auf Sachverhalte, die ja sicherlich gerichtsfest sein müssen, denn, „fehlende Verfassungstreue“ stellt wohl kaum der Disziplinarvorgesetzte fest. Wie wird das also angegangen werden?
„… von einschlägigem Gedankengut abzuhalten“
Ich komme jetzt nicht mit „Die Gedanken sind frei“/Konstantin Wecker, aber wie bitte soll dergleichen erkannt werden. Gesinnungsschnüffelei will ich nicht annehmen müssen, was steckt also dahinter?
„… auch wenn wir natürlich nicht alleine (sic) für die politische Bildung in der Bundeswehr verantwortlich sind“.
Vorwurf oder Anmaßung des MAD?
Noch nie betrieb der Abschirmdienst politische Bildung, kann er auch gar nicht leisten. Federführend für PolBil ist das Zentrum Innere Führung als zentrale Bildungseinrichtung der Bundeswehr, umgesetzt wird das Konzept in der Truppe durch Disziplinarvorgesetzte und ansonsten in der lehrgangsgebundenen Führerausbildung.
Mit Verlaub, wurde hier im Parlamentsrahmen der Versuch zu überaus genehmer Formulierung im Angesicht gewählter Volksvertreter gestartet, zur Befriedigung einer Erwartungshaltung?
Wird ja ne interessante Debatte, so wie das aussieht…
„…aber auch ein anti-pluralistischer Alleinvertretungsanspruch unter dem anmaßenden und ausgrenzenden Markenzeichen „Wir sind das Volk“ stellen die Grundlagen unserer offenen Gesellschaft in Frage….“
Zitat Ende.
Dazu im Vergleich:
„… „Wir sind das Volk!“ Damit ist der Slogan der Friedlichen Revolution geboren…“ Quelle: (www.bundesregierung.de)
Vom Schriftzug über dem Eingangsportal des Reichstages mal zu schweigen.
Man fragt sich, wann und vor allem von wem die Schwelle beim Thema „unserer offene Gesellschaft“ überschritten wird.
Mir als aktivem Soldaten macht das Sorge. Die Grundsätze der Inneren Führung weichen sukzessive einem diffusen Argwohn von „Gedankenverbrechen“ im Orwell’schen Sinne. Misstrauen und Angst vor (überspitzt: Denunziation) sind die Folge, beide Hemmen die freie Meinungsbildung und politische Teilhabe des vielzitierten „Staatsbürgers in Uniform“ innerhalb der FDGO.
Wenn ich mich die Formulierung „die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität“ irgendwie an die selbst erlebte, gute alte DDR erinnert und diese Meinung im Kameradenkreis kundtue, verfälsche ich damit die Realität und bin ein Fall für den MAD?
Die Aussagen der Herren Geheimdienstler sind schon ein bedenkliches Manifest orwellschen Neusprechs.
Soldaten deren Ansichten nicht der vom Geheimdienst definierten „korrekten Realität “ entsprechen und die in „gefährlicher Nähe“ zu diffusen „Graubereichen“ eingestuft werden sollen per „Entfernung aus dem Dienst“ dem Berufsverbot zugeführt werden.
Diese Gesinnungshygiene wird auch noch als Verteidigung des Pluralismus apostrophiert…
Das ist doch Politkommissar Duktus Par excellence.
Aber vielleicht habe ich diesbezüglich ja auch nur eine „falsche“ Meinung.
Wo bleibt hier eigentlich der immer wieder propagierte Staatsbürger in Uniform wenn das Damoklesschwert des Arbeitsplatzverlustes bereits wegen nicht näher definierten gesinnungs/Gedankenvergehen über allen Soldaten schwebt?
Solche Debatten ohne „Keulen“-Argumente in irgendeine Richtung zu führen wird leider immer schwieriger, was ich bedauern will, weil es unsere Zivilität rissig macht.
Aber wie soll man solchen totalitären Sätzen schulterzuckend oder abwägend-differenzierend gegenüberstehen? Es geht darum, Soldaten, von denen man weiß, dass sie keine Extremisten sind, dennoch so zu behandeln, als wären sie welche. Man sagt der Öffentlichkeit – und der Truppe – dabei offen, dass dabei andere Maßstäbe gelten, als die, die jeder im Gesetz erlesen kann. Man dürfe nicht „sorglos“ sein im Umgang mit der Sprache, aha. Die „Grenzverläufe“ müssen einem Staatsdiener also klar sein, das darf man erwarten. Man könne sich nicht mehr sich nicht damit herausreden, dass man dies oder jenes angeblich „dürfe“. Dieser Versuch, Angst zu verbreiten, ist offen totalitär. Der Mann sollte mal Hannah Arendt lesen.
Das ist ein sehr unwürdiger Abschied vom Staatsbürger in Uniform.
Rhonheimer sagt:
29.10.2019 um 16:46 Uhr
[…]
„Extremismus besteht nach rechtsstaatlichen Verständnis niemals in Gedanken, sondern ausschließlich in Handlungen bzw. konkreten Absichten, die unmittelbar gegen den Bestand der FDGO gerichtet sind.“ […]
SER sagt:
29.10.2019 um 17:44 Uhr
[…] „das verspricht keine meinungsfreiheitliche Zukunft und einen Rückfall in Zeiten die als überwunden galten … […]
IstEgal sagt:
29.10.2019 um 17:52 Uhr
„[…]Müssen jetzt alle Soldaten welche sich in der AfD engagieren um ihren Job bangen? Weil sind wir doch mal ehrlich es geht bei diesem Vorstoß um die AfD und um nix anderes.“
Ja, gewiss, die Gedanken und Meinungen sind frei, nur Handlungen können belangt werden, ganz klar. Wenn also ein Lehrer über eine seiner Schülerinnen (haben Sie eine Tochter?) in einer „locker-room-talk-Runde“ die Meinung ausdrückt, „Mensch, die kleine süße Maus hat aber tolle Brüste“, dann ist er trotzdem als Lehrer unbedenklich, weil er ja keine Handlungen vorgenommen hat? Ich will nicht, dass meine Tochter von solch einem Lehrer unterrichtet wird, und es würde mich überraschen, wenn Sie das anders sähen, obwohl unser fiktiver Lehrer sich strafrechtlich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Er ist aber erkennbar charakterlich nicht geeignet für den Beruf, meinen Sie nicht?
Wo da der Zusammenhang mit Soldaten ist? Viele hier im Blog werden empört sein über den m.M.n. völlig richtigen Vorstoß des MAD, weil es um ihre eigene Berufsgruppe geht. Bei einer ihnen fremden Berufsgruppe werden sie dann aber die für deren Berufsstand unangemessenen Gedanken tadeln. Es gäbe zahlreiche Fälle, die man bei Staatsdienern nicht tolerieren würde/könnte, auch wenn es sich dabei nur um sogenannte „Meinungen“ handelt.
Für deutsche Soldaten ist es unangemessen, sich despektierlich über unsere FDGO und unsere damit einhergehenden humanistischen Werte zu äußern, es braucht da nicht erst die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat, um die charakterliche Nichteignung eines Soldaten zu attestieren.
Und ja, m.M.n. ist es für deutsche Soldaten unvereinbar, einerseits die Uniform der Bundesrepublik Deutschland zu tragen und damit der FDGO und ihren humanistischen Werten verpflichtet zu sein und andererseits Sympathien für eine Partei zu hegen, deren Anhängerschaft und Spitzenpersonal auf diese humanistischen Werte und unsere überaus vorbildliche (!) Vergangenheitsbewältigung spucken. Ich kann den Phantomschmerz dieser Leute sowieso nicht verstehen, und wie sich solche Leute „Patrioten“ nennen können, die eigentlich nichts anderes drauf haben, als unser Land schlecht zu reden und keinerlei Lösungen außer „180° Erinnerungswende“, Verschwörungstheorien wie „Umvolkung“ und dumpfem Nationalismus im Angebot haben, wird mir immer schleierhafter. Deutsche Soldaten sollen das beste Deutschland, das wir je hatten, verteidigen aus Überzeugung, und gerade gegen die oben genannten Wirrköpfe muss Deutschland als Wertegemeinschaft verteidigt werden.
Ja, auch über Migrationspolitik kann und darf man kontrovers diskutieren, auch als Soldat. Wer sich aber in die Reihe derer stellt, die „Absaufen, Absaufen“ skandieren oder ernsthaft glauben, wir könnten das Problem in den Griff kriegen, indem wir Bewaffnete an unseren Grenzen aufstellen, die die Leute mit Waffengewalt draußen halten sollen, der macht sich mit Menschenfeinden gemein, und das geht für einen deutschen Soldaten definitiv nicht!
@Nils Z. / 22:44 Uhr
Sehen Sie, Ihr Text ist ein schulbuchmäßiges Exempel dafür, wie der Totalitarismus die Gutmeinenden erfasst. Man darf ja immer meinen, aber eben nur vorsichtig, tastend, in sicherer Entfernung zum Diskursnebel. In so einer ängstlichen Schnüffelstimmung wird jedermann zu seines Nachbarn Verfassungsfeind. Oder wie Sie es wahnwitzigerweise nennen: Menschenfeind.
Meine Frage an Sie wäre, was Ihrer Ansicht nach mit den dergestalt identifizierten Feinden der Spezies vernünftigerweise geschehen sollte?
@all
Ich lasse, auch in diesem Thread, ein sehr breites Meinungsspektrum zu. Wenn ich allerdings lesen muss „Sehen Sie, Ihr Text ist ein schulbuchmäßiges Exempel dafür, wie der Totalitarismus die Gutmeinenden erfasst“, dann schreite ich ein: Gerade die auf der rechten Seite, die so sehr auf ihre Meinungsfreiheit pochen und sehr schnell „Orwellsche Gedankenpolizei“ am Werk sehen, sind genau so schnell damit, bei Gegenpositionen genau das zu tun, was sie ihren politischen Gegnern vorwerfen. Das mache ich hier nicht mit, dafür gibt’s schon genügend einschlägige Webseiten.
Ganz nebenbei: Interessanterweise wird die Kernaussage von Gramm, dass nämlich von Soldaten die Treue zur Verfassung erwartet und verlangt werden kann, nicht mal ignoriert. Scheint nicht in das Raster zu passen.
Ich finde die Beispiele von Nils Z. gut gewählt.
Gerade das Beispiel vom Lehrer kann man 1 zu 1 auf Soldaten ummünzen. Ich möchte keinen Soldaten in der Bundeswehr sehen, der in der Freizeit das Buch von Höcke liest und es gut findet was der Herr da schreibt.
MAD-Präsident Christoph Gramm:
„… die planmäßige Missachtung und Verfälschung der Realität, […] ein übersteigerter Patriotismus mit einem extrem zugespitzten Freund-Feind-Denken …“
Auch hier kann ich nur zustimmen. Die angesprochenen „Problemleute“ differenzieren viel zu wenig . Alles ist gleich „extrem“ und „total“ nach deren Ansicht.
Wenn ein Politiker „mehr Elektroautos“ fordert, heißt es immer gleich „die wollen mir meinen Diesel verbieten“.
Wenn in den großen Tageszeitungen bestimmte Themen vertreten werden, nennt man sie gleich „linksgrünversifft“.
Das ist doch alles viel zu einfach und da kann ich Herrn Gramm zustimmen.
Völlig übersteigerte Meinungen und da muss man auch aufpassen, ob solche Leute überhaupt noch zurechnungsfähig im Sinne eines Soldaten/Beamten und Waffenträgers sind.
Nichts gegen Menschen, die keine Lust auf Flüchtlinge in ihrer Heimatstadt haben. Kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber deren Meinung toleriere ich.
Aber wenn diese Menschen so tun, als wenn jeder (!) Flüchtling ein (zukünftiger) Straftäter (Schläger, Dieb, Mörder) ist, dann ist das diese übertriebene Meinung, bei der man nur noch den Kopf schütteln kann.
@Nils Z.
Es ist im Sinne der FDGO von höchster Bedeutung zwischen Extremismus, also dem Versuch zur Beseitigung der FDGO, und häßlichen Meinungsäußerungen wie den von erwähnten „Absaufen“-Forderungen zu unterscheiden. Der Verfassungsschutz oder der BAMAD sollen die FDGO vor möglichen Umsturzversuchen bzw. die Bundeswehr vor entsprechender Infiltration schützen, aber weder politische Bildung betreiben noch gegen häßliche Äußerungen vorgehen (die sind ggf. Sache des Strafrechts oder eine disziplinare Angelegenheit) oder gar kontroverse Oppositionsparteien bekämpfen. In einer Demokratie darf insbesondere letzteres nicht zur Aufgabe eines Nachrichtendienstes gemacht werden, egal ob man diese Partei nun mag oder nicht. Wenn die CDU sich Sorgen macht, dass die AfD unter Soldaten an Unterstützung gewinnt, muss dem mit den Mitteln der politischen Debatte begegnet werden und nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln, solange diese Partei nicht die FDGO abschaffen will. Zu den Merkmalen extremistischer Aktivitäten gehören nach Definition der Verfassungsschutzbehörden übrigens auch die Bekämpfung der Chancengleichheit aller politischen Parteien sowie des Rechts auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Wenn sich die angekündigten Maßnahmen des BAMAD tatsächlich gegen die AfD richten, wie Sie schreiben, dann wagt man sich hier somit auf sehr gefährliches Gebiet vor.
Die Zunahme der Unterstützung für die AfD in der Bundeswehr dürfte im Übrigen auch eine Folge der hysterischen Überreaktionen sein, wie sie nach dem Bekanntwerden des Falls Franco A. auch seitens der politischen Führung zu beobachten waren. Mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen „Gedanken“ in „Graubereichen“ vorzugehen und dabei explizit das Motto der demokratischen Bürgerrechtsbewegung der DDR als Beispiel für extremistische Äußerungen zu nennen, stellt eine Fortsetzung dieser Überreaktionen dar und dürfte das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen und keinen Zweifler davon überzeugen, dass es mit der demokratischen Kultur dieses Landes wirklich zum Besten steht.
Die mutmaßlich aus parteipolitischem Kalkül unsachgemäß eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel stehen im Übrigen für die Bekämpfung tatsächlicher rechtsextremer Aktivitäten nicht mehr zur Verfügung, weshalb diese Maßnahmen die Bedrohung durch Rechtsextremismus nicht reduzieren werden. Sowohl der Mörder von Walter Lübke als auch der Mörder von Halle wären mit den vom BAMAD geplanten Maßnahmen im Vorfeld nicht erkannt worden.
[Waren die Täter im Fall Lübke und in Halle aktive Soldaten, oder warum erwähnen Sie das im Zusammenhang mit dem MAD? T.W.]
@ Thomas wiegold 0:02 Uhr
Mal ganz unabhängig von der politischen Coleur Herr Wiegold, läuft es ihnen angesichts der Semantik der Gramm Aussagen nicht eiskalt den Rücken herunter?
Ich empfehle Mal eine Synopse mit entsprechenden „Mission Statements“ kommunistischer Geheimdienste. Da dürfte man beängstigende Parallelen finden.
Auch und gerade sich als links definierende Mitbürger sollten doch Kritiker eines derart repressiven Diskurs- und Meinungsfreiheitsverständnisses sein. Deren Grenzen offenbar eine weisungsgebundene, im geheimen operierende, Behörde festlegen soll.
Der Gramm Text ist m.e. der Beginn einer schiefen Ebene deren Endpunkt wir in Deutschland mehrfach erleben durften.
Dem, unabhängig vom eigenen politischen Standpunkt zu begegnen, sollte auch zum Berufsverständnis Ihrer Profession gehören.
Das ist mE. Der wahre Ausweis von Verfassungstreue. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit Andersdenkender.
Von Soldaten, wie von anderen Beamten auch, kann man durchaus eine gesteigerte Verfassungstreue erwarten. Allerdings hat auch das ihre Grenzen und die werden hier zweifelsohne überschritten. Viele Begriffe sind einfach total unbestimmt. Was ist etwa planmäßige Verfälschung bzw Missachtung der Realität? Da kann man abstruse Verschwörungstheorien drunter subsumieren oder das bloße abweichen von der von oben verkündeten Sachlage.
Diese Erklärung ist natürlich nichts rechtsverbindliches, aber wird dies in Zukunft so gehandhabt, sehe ich erstmal eine Klagewelle. Besonders der aggressive und tiefe Eingriff in Graubereiche wird nicht gerne gesehen. Und trotz besonderer Treuepflichten auch Beamten und vergleichbare können sich auf Grundrechte berufen.
@Nils Z.
Ich finde es ehrlich gesagt seltsam, dass Sie manchen Bewaffneten Kräften zum Schutz der territorialen Integrität Deutschlands vorwerfen, sie würden bewaffnete Kräfte an der Grenze ernsthaft als Lösung sehen. Wäre das Grundprinzip, Grenzen notfalls (Schlüsselwort!) auch mit Gewalt zu schützen, so abwegig warum dann überhaupt bewaffnete Kräfte für diese Aufgabe? Und nein, ich glaube nicht, dass dieser Notfall je eintreten wird. Aber es ist zumindest denkbar.
Wenn die innere Führung funktioniert hätte, dann würden wir heute nicht vor dieser Debatte stehen. Dass auch zur Ausübung der inneren Führung Ressourcen gebraucht werden, hier jetzt geheimdienstliche, entwertet sie nicht. Für Führung braucht es auch Information, und offensichtlich ist es für Rekruten bspw. schwer, mangelnde Verfassungstreue von Ausbildern zu melden. Hier eine weitere Informationsquelle zu haben, schadet der inneren Führung nicht. (Dir übrigens von rechts hier hochgehalten wird, genau wie die Meinungsfreiheit, die doch bitte nur dann gelten soll, wenn man selber unwidersprochen bleiben will. Man sollte sich eventuell die Tatsachen rechtsradikaler Netzwerke in und um die Bundeswehr vor Augen führen, bevor man hier anderen vorwirft, sie würden willkürlich agieren.)
Dass besonders bei AfD-Anhängern geschaut wird, heißt dabei nicht, dass die nicht in der bw sein dürfen, oder dass hier Meinungen unterdrückt werden. Wenn ich islamistische Extremisten suche, dann schau ich doch auch nicht auf Moslems. Und dass ein spd-naher Soldat Terrorist wird, erscheint mir heutzutage doch eher unwahrscheinlich.
Man sollte auch nicht die Aussagen von rechtsextremen ex-Soldaten ignorieren, die beschreiben, wie sie trotz der Bemühungen von Vorgesetzten ganz normal Dienst tun konnten. In einer Berufsarmee kann man sich das nicht leisten.
Vom Büchern wie „extreme Sicherheit“ mag man halten, was man will. Wenn da aber Soldaten schildern, dass es unglaublich schwer ist, in rechtsradikal unterwanderten Einheiten eine gewissen Grundgesetzhygiene herzustellen, dann sollte man das zur Kenntnis nehmen. Und eventuell auch angehen.
In diesem Sinne finde ich das statement des Präsidenten erfrischend, entschieden und auf den Punkt. Danke dafür und viel Glück bei der Umsetzung.
Es sollte natürlich heißen: wenn ich nach islamistischen Extremisten suche, dann schaue ich doch auch auf Moslems. :)
@T.Wiegold:
Die von „Mäßiger“ benutzte Begriff „Totalitarismus der Gutmeinenden“ ist eine Pointierung die recht gut den dominanten Anspruch bestimmter Meinungen insbesondere im deutschen öffentlichen Diskurs deutlich macht. Diese Meinungen fallen selbstverständlich auch unter Meinungsfreiheit, aber ihr dominanter Anspruch (und damit korrespondierend die Zurückdrängung anderer Meinungen) wurde bereits in Gesetzesform gegossen („Netzwerkdurchsetzungsgesetz“) und wird es nach dem Anschlag von Halle noch mehr (so der bereits erklärte politische Wille) werden.
Problematisch ist dabei nicht die strafrechtliche Bewertung und ggf. Ahndung von Meinungsäußerungen (die dann nicht mehr solche sind, sondern Straftaten) als ein selbstverständlicher Bestandteil des Rechtsstaates. Problematisch ist aber das Outsourcen von richterlichen Entscheidungen an Privatbetriebe (Facebook & Co.) die sich dabei an dritte Regularien (und eben nicht an das eigentlich zuständige Strafrecht / bzw. die es durchsetzende Justiz) zu halten haben. Im Zweifelsfall wird dann eben mehr Meinung gelöscht als verlangt, denn die Geldstrafen sind hoch. Und dies wiederum wird Auswirkungen auf das Spektrum und die Lebendigkeit der geäußerten Meinungen haben.
Bezüglich Ihrer Bemerkung dass die nötige Verfassungstreue erwartet und verlangt werden kann: Diskutiert wird (zuerst), was kontrovers ist. Was nicht kontrovers ist, bietet wenig Diskussionsstoff da es selbstverständlich ist. Ihnen dürfte das Prinzip nicht unbekannt sein, denn Journalisten fragen in Pressekonferenzen nach meiner Erfahrung zuerst auch immer nach den Knackpunkten und dem Dissens.
[Nein, diesen OT-Versuch beenden wir hier. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist zwar aufgrund genau dieser Konstruktion, problematisch, da stimme ich Ihnen zu. Dass Sie aber das Vorgehen gegen übelste Hasskommentare und Mordaufrufe – Beispiele dafür gibt es zur Genüge – als „Zurückdrängen anderer Meinungen“ bezeichnen, mache ich hier nicht mit. Und damit hört dieser OT auf. T.W.]
Ich verstehe ehrlich das Problem hier nicht. Wer weiß, dass er sich mit seinen Äußerungen in einem „Graubereich“ bewegt, sollte sich doch wohl wundern, wenn die Schattierung unter kritischer Betrachtung des tatsächlichen soldatischen Auftretens im Vergleich zum erwarteten Verhalten zu „dunkel“ erscheint.
Man betritt die Schatten auf eigene Gefahr! Und nur weil die Grenzen der Strafbarkeit nicht klar verletzt werden, gibt’s trotzdem keinen automatischen Persilschein für braunen Matsch, mit dem Menschen in besonderen Dienstverhältnissen vielleicht privat gern spielen möchten. Es gibt da eine recht einfache Lösung: Den „Graubereich“ tunlichst verlassen und meiden! Und auf andere einwirken, dass diese das bitteschön auch tun.
Eigentlich ein no-brainer. Von denjenigen, die bereit sind, unsere Gesellschaftsordnung im Ernstfall mit der Waffe zu verteidigen, ist ja wohl kaum zuviel verlangt, wenn man erwartet dass diese sich von Gedanken und Bestrebungen fernhalten, die genau darauf abzielen, besagte Gesellschaftsordnung in etwas anderes zu verwandeln – oder auch nur kurz davor sind.
Das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ beinhaltet aber gerade nicht zwingend das ständige Ausloten aller Grenzen der Meinungsfreiheit durch den Soldaten, schon gar nicht bis an die (persönliche oder gesellschaftliche) Schmerzgrenze! Einige Kommentare hier scheinen aber genau das zu implizieren, bzw. haben einige Kommentatoren offenbar keine Probleme damit, wenn das militärische Potenzial an den rechten Rand driftet, wie schon seinerzeit in der Weimarer Republik.
Politische Bildung ist selbstverständlicher Teil der militärischen Identität der Bundeswehr. Und natürlich zielt diese auf die Erziehung des Soldaten zu einem Verteidiger der FDGO als dem gegenüber totalitären Regimes vorzugswürdigen System. Worauf denn sonst? Für die Polizei und das Berufsbeamtentum gilt m.E. sogar ähnliches.
Wenn Probleme offenbar werden, muss man eben hingucken. Da was von Orwell zu erzählen, hilft in der Sache wenig weiter. Wir reden immerhin nicht über die allgemeine Zivilgesellschaft, sondern über mit besonderen Befugnissen ausgestattete Menschen, deren Aufgabe es ist, diese Gesellschaft effektiv vor Feinden zu schützen. Die Bundeswehr von Außen, die Polizei und Ordnungsbehörden von innen. Wenn man da einfach mal tralala zulässt, dass immer mehr Böcke zum Gärtner werden, oder die Gärtner immer mehr Sympathie für die Böcke aufbringen, die den Garten kahlfressen, dann muss man sich nicht wundern, wenn das Ergebnis entsprechend ausfällt.
Korrektur: In meinem zweiten Satz muss es natürlich „nicht wundern…“ heißen.
Hinsichtlich der konkreten Fakten führt der MAD -Chef aus:
„…Die Zahl der im Ergebnis tatsächlich erkannten Extremisten bewegt sich allerdings seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Über alle Phänomenbereiche hinweg sind das rund 10 Personen pro Jahr, davon die Hälfte Rechtsextremisten…“
„…Auch wenn sich die Existenz einer „rechten Untergrundarmee“ in der Bundeswehr bislang so nicht bestätigt hat,…“
Könnte man diese Feststellungen nicht zunächst einmal positiv bewerten? Warum dann der Alarmismus?
Hinsichtlich der „Verfassungstreue“ stellen sich viele Frage, exemplarisch seien hier nur zwei genannt:
– Wie kann die „Verfassungstreue“ in einem Rechtsstaat anders rechtlich bewertet werden als dies durch die bestehende Gesetzeslage bereits geregelt ist? Damit will ich ausdrücken, dass die Grenzen der, für die Demokratie unverzichtbaren Meinungsfreiheit, bereits gesetzlich geregelt sind. Wo ist also Handlungsbedarf?
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
– Gilt die Forderung nach und Überprüfung von „Verfassungstreue“ dann für alle Bereiche? Der ehemalige und langjährige (16 Jahre) Abteilungsleiter Recht im BMVg, Dieter Weingärtner, hat z.B. die völkerrechtliche Grundlage des Einsatzes der Bundeswehr in der FAZ vom 22.11.2018 zum Beipiel in Frage gestellt. Die Überschrift seines Artikels lautete:
„Wehrverfassung in Not: Wie sich die Bundesregierung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr das Grundgesetz zurechtbiegt“
Wäre also der von Weingärtner verfassungsrechtlich ín Frage gestellte Syrieneinsatz der Bundeswehr und die daran beteiligten Politiker und Soldaten auch unter dem Aspekt der „Verfassungstreue“ im Sinne der neuen Initiative des MAD zu betrachten und zu überprüfen?
Noch ein Aspekt:
– Der MAD ist ein Geheimdienst. Welche Auswirkungen wird es auf das Gefüge der Truppe haben, wenn dieser Geheimdienst in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten und anderen nationalen und internationalen Geheimdiensten die Kommunikation der Soldaten – auch im privaten Bereich- auf „Verfassungstreue“ untersucht?
– Welcher Soldat, der noch Karriere machen möchte, wird sich noch unbefangen äußern wollen, insbesondere dann wenn es zwar um rechtsforme Meinungen geht, diese aber der jeweiligen „Political Correctness“ widersprechen?
– Meine persönliche Bewertung: Der „Staatsbürger in Uniform“ wird vermutlich sehr schnell zu einem technokratischen und politisch korrekten Befehlsempfänger werden. Eigentlich das genaue Gegenteil von dem, was Graf Baudissin und die anderen Väter der Inneren Führung anstrebten. Ich denke, dass auch in Foren wie AG die Bereitschaft von aktiven Soldaten, sich kritisch zu äußern, zurückgehen wird. Das wäre ja auch nur vernünftig.
Bei allen Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung, finde ich das Statement auch notwendig und angemessen. Für Soldaten sollte der Maßstab nicht die strafrechtliche Relevanz ihrer Meinung sein, sondern eine besondere charakterliche Eignung und Verlässlichkeit. Wer die BRD, und ihre Werte, Menschen und Strukturen ablehnt (und ja, solche Stimmen sind in der AfD versammelt!), darf keinen Platz in deren Streitkräften haben. Dass dürfte eigentlich wirklich jedem einleuchtend sein.
@Metallkopf
Oder zu hell oder zu nicht kleinbürgerlich akzeptabel anders oder nicht konservativ(nicht im politischen Sinn sondern Mindset) genug.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden definitiv nicht durch die momentane Schmerzgrenze der Gesellschaft definiert, das wäre Ochlokratie – willkommen beim Scherbengericht
Noch ein Nachtrag: es geht hier sicherlich nicht darum, ob man das Gender-Sternchen auch ja korrekt auf WhatsApp verwendet – so klingen jetzt manche Kommentare. Aber es muss zB darum gehen, wen man als „deutsch“ betrachten und somit als deutscher Soldaten beteit ist mit seinen Leben zu verteidigen. Wer deutsch zB über Herkunft definiert (und nicht über Staatsbürgerschaft), oder die demokratisch gewählte Bundesregierung für „Volksverräter“ hält, hat nicht die Eignung und Zuverlässigkeit dazu, in den Streitkräften der BRD dienen zu können. Es geht hier also nicht um „politische Korrektheit“ sondern unter anderem um die absolut grundlegende Frage, wen oder was der einzelne Soldat bereit ist zu verteidigen. Wer diese Bereitschaft für den muslimischen, aus Syrien stammenden Flüchtling, der die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, oder die transsexuelle* schwarze* Künstler*in aus Berlin, die* am liebsten Schulmädchen-Kleidung trägt nicht zeigt, darf keinen Platz in der Bundeswehr bekommen. [Ich habe bewusst drastische Beispiele gewählt, die * sind mit Absicht gesetzt]
@ AB
Wer diese Bereitschaft für die Drogenszene* im Görlitzer Park und „King Abode*“ (Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in
Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nicht zeigt, darf keinen Platz in der Bundeswehr bekommen. [Ich habe bewusst drastische Beispiele gewählt, die * sind mit Absicht gesetzt] ;-)
[Das klingt recht eindeutig so, als ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft eines Flüchtlings mit den genannten Straftaten gleichsetzen wollen. Das machen Sie woanders und nicht hier. T.W.]
@Pete
Meinungsfreiheit ist ja nur ein Baustein.
Um mal beim Beispiel von Nils Z zu bleiben.
Wenn sie sagen würden „ich würde eine Gesetzesänderung befürworten, in der Erwachsene auch mit Kinder unter 10 Jahren Sex praktizieren können“ – ist das Meinungsäußerung.
Sagen sie das aber als Kindergartenerzieher oder Grundschullehrer, sind sie ganz schnell in der Schulverwaltung tätig oder sogar entlassen. Ganz sicher aber nicht mehr Lehrer von Schutzbefohlenen.
„besondere charakterliche Eignung“ (wie AB kommentierte) ist hier das Zauberwort.
Das trifft in anderen Bereichen der Meinungsäußerung auch auf Soldaten (oder andere Staatsdiener) zu.
@Henrik
„Was ist etwa planmäßige Verfälschung bzw Missachtung der Realität?“
Zum Beispiel das ständige Wiederholen von Fake-News. Also festgestellte Fake-News.
Ein ausgedachtes Beispiel:
Auf einem Flüchtlingskritischen Blog/Facebookseite gibt es die Meldung ‚Flüchtling greift nachts deutsche Oma in Einkaufsstraße in Musterstadt an‘.
Die örtliche Polizei widerspricht dieser Meldung „es gab keine Anzeige“ und auch die örtliche Tageszeitung schreibt einen Artikel über das Thema und dass sie nach intensiver Recherche und Zeugenbefragung (Anwohner/Gaststättenbetreiber) keinen Hinweis auf diesen Vorfall gefunden hat.
Diese beiden Meldungen (Polizei + Tageszeitung) werden dem Soldaten vorgelegt.
Trotzdem erzählt/schreibt der Soldat weiterhin, dass ein Flüchtling nachts eine deutsche Oma in der Einkaufsstraße in Musterstadt angegriffen hat.
@AB
„Es geht hier also nicht um „politische Korrektheit“ sondern unter anderem um die absolut grundlegende Frage, wen oder was der einzelne Soldat bereit ist zu verteidigen.“
Diese „absolut grundlegende Frage, „…wen oder was der einzelne Soldat bereit ist zu verteidigen“ wird durch das Soldatengesetz bereits beantwortet. Der Soldat schwört „…das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine andere Antwort auf Ihre „grundlegende Frage“ gibt, zumindest nicht dann, wenn man die gesetzliche Regelung zur Beantwortung dieser Frage heranzieht.
„Für Soldaten sollte der Maßstab nicht die strafrechtliche Relevanz ihrer Meinung sein, …“
– Selbstverständlich muss auch für Soldaten und Polizisten und sonstige Beamte das RECHT der Maßstab für korrektes Handeln sein.
– In einem Rechtsstaat gilt auch für Soldaten NUR das Recht als Maßstab für korrektes Handeln. Dieses wird in Gesetzen und Verordnungen bis ins Detail geregelt, gibt dem einzelnen Soldaten Handlungssicherheit, dem Vorgesetzten den Maßstab an den er sich zu halten hat und schützt die Soldaten vor der Willkür des „Dienstherrn“.
– Wer „Recht“ als Maßstab durch nicht klar rechtlich geregelte „Meinung“ ersetzen will der landet früher oder später in einem Unrechtsstaat.
@Luftikus
Wäre da der Blogger, sofern er einen solchen Angriff nicht beweisen kann, nicht wegen Verleumdung zu belangen?
Ich darf hier eine kleine persönliche Besorgnis ausdrücken – vielleicht als persönlichere Perspektive zu den (meiner Meinung nach sehr zutreffenden) Stellungnahmen von AB und Metallkopf:
Ich selbst und eine durchaus nennenswerte Anzahl von Menschen, mit denen ich beruflich täglich zu tun habe, entsprechen ziemlich genau dem Feindbild von rechtsoffenen Menschen. Ich selbst und all diese Menschen dürfen befürchten, von diesen rechtsoffenen Menschen angegriffen zu werden, im Bedarfsfall keine ausreichende (oder sogar gegen uns gerichtete) polizeiliche Reaktion zu erleben. Und, je nachdem, wie ein Soldat den Begriff „deutsches Volk“ auslegt (gell, Pete?) im Krisenfall halt nicht geschützt zu werden.
Als öffentlicher Angestellten sei den hier mitlesenden Waffenträger*innen gesagt: Selbstverständlich liegen die Grenzen der Ihnen gegenüber eingeforderten Loyalität, Verfassungstreue und Selbstreflexion bei weitem enger als die Grenzen des Strafrechts. Das o.g. Beispiel des Lehrers ist zutreffend, aber nicht drastisch genug. Sie haben eine vollumfängliche militärische Ausbildung erhalten, die Sie befähigt, tödliche Gewalt in Ausmaßen anzuwenden, die geeignet sind, das Staatsgefüge empfindlich zu stören. Drastischer: von Ihnen geht ausbildungs- und ausrüstungsbedingt eine Gefahr aus, wenn Sie sich dazu entscheiden, sich gegen unseren – gemeinsamen – Staat zu wenden.
Noch anders gesprochen: Sie dürfen in jeder Situation, völlig unabhängig Ihrer politischen Meinung, mit vollumfänglicher medizinischer Versorgung rechnen. Sie dürfen, völlig unabhängig Ihrer politischen Meinung, mit einer ordentlichen Bearbeitung Ihrer Amtsgeschäfte rechnen. Sie haben, allgemein gesprochen, Anspruch auf die Professionalität Ihrer Mitbürger*innen.
Diesen Anspruch an Professionalität hat der MAD-Chef gerade Ihnen gegenüber formuliert.
Metallkopf sagt: 30.10.2019 um 9:49 Uhr
„Politische Bildung ist selbstverständlicher Teil der militärischen Identität der Bundeswehr. Und natürlich zielt diese auf die Erziehung des Soldaten zu einem Verteidiger der FDGO als dem gegenüber totalitären Regimes vorzugswürdigen System.“
Zu meiner Zeit als Einheitsführer war Erziehung immer noch ein Prozess und kein Akt, der einmal vollzogen wird. Ich bezweifel ernsthaft, daß ein erwachsener und fertig sozialisierter Mensch mit 12 Stunden politische Bildung umerzogen werden kann. Viel wichtiger wäre es, der Bundeswehr die Wertschätzung zu zeigen – auch in punkto Bereitstellung von Ausrüstung, Besoldung, etc. – die sie verdient, um ein Abdriften nach Rechts zu verhindern. Dann haben ‚Rattenfänger‘ auch keine Chance.
M.E. ist ein Großteil der Probleme hausgemacht, weil die Bundeswehr über Jahrzehnte vernachlässigt und stiefmütterlich behandelt wurde (subjektive Einschätzung)
„Da was von Orwell zu erzählen, hilft in der Sache wenig weiter. “
Ich möchte dann doch noch etwas von Orwell zitieren:
„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ – aus dem Nachwort zu „Animal Farm: A Fairy Story“, 1945
Dazu gehört dann auch mal eine klare und eindeutige Meinung. Das Soldatentum ist normalerweise für klare Einschätzungen und direkte Sprache bekannt, weil alles andere (für den Soldaten) fatale Folgen haben kann. Wenn das nicht mehr möglich ist, wird sich das auch auf die Dienstdurchführung auswirken.
@all
Aus gegebenem Anlass: Ich gehe davon aus, dass all diejenigen, die jetzt gerne die angebliche Verfolgung rechten Gedankenguts in all ihrer DDR-Ähnlichkeit und die Stasi-Vergleiche und ähnliches hier anprangern und loswerden wollen, das ohnehin in den einschlägigen Foren tun und die diversen OTs hier nicht erforderlich sind.
Ich frage mich, wie viele Kommentatoren hier mit „handfest vorgetragener Kritik, die man nicht mehr äußern dürfe“ mit Sprüchen verwechseln, die regelmäßig im Jahresbericht des Wehrbeauftragten auftauchen.
Über die Jahre lernt der Soldat, pragmatisch zu sein. Die zuckersüßen Worte vom „besonderen und gegenseitigen Treueverhältnis“, von „staatsbürgerlichen Pflichten“ etc. pp. werden recht schnell schal im durchbürokratisierten Alltag der Bundeswehr, in dem Vorgänge, die dem individuellen Karrierestreben Einzelner entstammen, inzwischen die Oberhand über die (berechtigten) Belange der Mehrheit seiner Mitglieder errungen haben. Und für die Mehrheit der Längerdienenden wird klar ersichtlich, dass faktisch vom Soldaten eine Vorleistung erwartet wird, die zunehmend nicht seitens der Bundeswehr „beglichen“ wird.
Zuerst behilft man sich, indem man die Enttäuschung mit der kurzen Formel „Isso“ zu verdrängen sucht. Die auf der Zeitachse entstehende Desillusionierung und das resultierende Misstrauen in alles, was die Organisation an den Einzelnen heranträgt, führt jedoch, neben Phänomenen wie burn out oder innerer Kündigung, teilweise zu einer sehr scharfen Wortwahl in der Auseinandersetzung und nur leicht redigierter Version derselben in Äußerungen in der Öffentlichkeit. In der Hoffnung, dass der Impuls zum Wandel von Außen erfolgen möge, wenn er von Innen schon nicht zu erwarten zu sein scheint. Zu deutsch: Ein zunehmender Anteil an Soldatinnen und Soldaten beklagt und benennt den inneren Zustand der Bundeswehr öffentlich kritisch. Das muss nicht in eine politische Richtungsäußerung ausarten, weder nach rechts noch nach links, sondern bleibt oft im Spannungsfeld zwischen Sachlichem und emotionaler Betroffenheit.
Ich kann mich angesichts der „gesinnungspolizeilichen“ Ausführungen des Hr. Gramm des Eindrucks nicht erwehren, dass versucht werden soll, sich der Trägerinnen und Träger solcher missliebiger Äußerungen per Verortung „gedanklich jenseits der FDGO“ zu entledigen. Wer äußert, dass der Kaiser keine Kleider trägt, der ist dann eben illoyal und nicht mehr tragbar. So vermeidet man geschickt, die inneren Verhältnisse kritisch zu beleuchten, aufzuarbeiten und zu verbessern. Man kann weiterhin behaupten, im Kern sei „alles gut“ und bei denen, die blöken, handle es sich ausnahmslos um schwarze Schafe. Was für ein Jubel, wenn der Bericht des Wehrbeauftragten samt Inhaltsverzeichnis und Einleitung nur noch 10 Seiten umfasst!
Würde solchen Gedankenspielen von „Oben“ grünes Licht gegeben, gelangte man quasi zu einer moralischen Gleichschaltung und erreichte das genaue Gegenteil von dem, was die freiheitliche (!) demokratische Grundordnung doch will: eine pluralistische Auseinandersetzung, die sich innerhalb bestimmter Grenzen bewegt, aber durchaus scharf geführt werden darf. Sehen wir uns Auseinandersetzungen im Bundestag aus den 60er bis 80er Jahren an, dürfte klar sein, was da alles geht!
Dass nun nach mehreren Jahrzehnten des „Konsens oder Stillstand“ in unserem Lande solche Vorschläge seitens einiger politischer Karrierebeamter auf den Tisch kommen, vermag allerdings nicht zu verwundern…
@ Luftikus:
Zum Thema »planmäßige Verfälschung, bzw. Missachtung der Realität«:
»Auf einem Flüchtlingskritischen Blog/Facebookseite gibt es die Meldung ‚Flüchtling greift nachts deutsche Oma in Einkaufsstraße in Musterstadt an‘.
Die örtliche Polizei widerspricht dieser Meldung „es gab keine Anzeige“ und auch die örtliche Tageszeitung schreibt einen Artikel über das Thema und dass sie nach intensiver Recherche und Zeugenbefragung (Anwohner/Gaststättenbetreiber) keinen Hinweis auf diesen Vorfall gefunden hat.
Diese beiden Meldungen (Polizei + Tageszeitung) werden dem Soldaten vorgelegt.
Trotzdem erzählt/schreibt der Soldat weiterhin, dass ein Flüchtling nachts eine deutsche Oma in der Einkaufsstraße in Musterstadt angegriffen hat.«
Gegenprobe:
Auf einem linksextremistischen Twitter-Profil namens »Antifa Zeckenbiss« gibt es die Meldung mit stark geschnittenem und ohne Erlaubnis von einem Privataccount gestohlenen Videoschnipsel über Menschenjagden in C. Die örtliche Polizei widerspricht dieser Meldung und auch die örtliche Tageszeitung schreibt einen Artikel über das Thema und dass sie nach intensiver Recherche keinen Hinweis auf solche Vorfälle gefunden hat. Ebenfalls widerspricht der Chef des Inlandsgeheimdienstes diesen Behauptungen (und muss dafür später seinen Posten räumen). Trotzdem erzählen/schreiben viele (auch prominente politische) Personen weiterhin, dass es Menschenjagden in C gegeben habe.
Sind das dann solche »festgestellten Fake News« (© Luftikus), für deren verstockte und hartnäckige Wiederholung man (und seine Telefon-, Twitter-, Facebook- und e-Mail-Korrespondenzpartner – Stichwort »Kontaktschuld«) künftig vom Geheimdienst »beobachtet« werden wird?
[Ich sag’s halt noch ein Mal – und das unabhängig von der Frage, inwieweit die menschenverachtenden Vorgänge in Chemnitz als Hetzjagd zu bezeichnen sind oder nicht: Die Versuche, auf diese Art und Weise abzulenken und „aber Maaßen war ein Bauernopfer“ und ähnliches zu schreien, hören hier jetzt auf. Danke. T.W.]
@mtob
„Und, je nachdem, wie ein Soldat den Begriff „deutsches Volk“ auslegt (gell, Pete?) im Krisenfall halt nicht geschützt zu werden.“
– Ich bitte darum, mir nichts zu unterstellen was ich nicht ausgedrückt habe und nicht ausdrücken wollte!
– Ich habe auf die Frage von @AB geantwortet, was der Soldat zu verteidigen bereit sein MUSS. Die Grundlage dafür ist der Eid. Der wird ja nicht nur ausgesprochen, um ein Ritual zu vollziehen.
– Ich habe den Eid zitiert weil er die einzige rechtsverbindliche Antwort auf die Frage widergibt. Wenn jetzt schon das reine Zitat des Eids -den der Berufs- und Zeitsoldat ablegen MUSS- als „verdächtig“ bewertet wird, ja Du lieber Gott wo soll denn der Soldat seine Orientierung noch herbekommen? Man kann es auch übertreiben mit Unterstellungen und Verdächtigungen. Das hilft niemandem.
– Und wenn die Politik der Ansicht ist, dass der Eid nicht mehr zeitgemäß ist, ja dann muss sie diesen in dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren ändern.
„Ich frage mich, wie viele Kommentatoren hier mit „handfest vorgetragener Kritik, die man nicht mehr äußern dürfe“ mit Sprüchen verwechseln, die regelmäßig im Jahresbericht des Wehrbeauftragten auftauchen.“
Die von Ihnen genannten Sprüche gab es auch schon früher, nur daß diese aufgrund der Masse der Soldaten und der tatsächlich vorhandenen politischen Vielfalt in der Truppe statistisch geringer ausgefallen sind. Diese Leute wurde nach diesen Vorkommnissen aus dem Dienst entfernt.
Das wird heutzutage ebenso sein – auch wenn durch Wegfall der Wehrpflicht so etwas wie eine Echokammer entstanden ist. Progressive Zeitgenossen werden die Bundeswehr eher meiden (schätze ich mal). Leider möchte ich noch nachschieben
@mtob
Als öffentlicher Angestellten sei den hier mitlesenden Waffenträger*innen gesagt: Selbstverständlich liegen die Grenzen der Ihnen gegenüber eingeforderten Loyalität, Verfassungstreue und Selbstreflexion bei weitem enger als die Grenzen des Strafrechts. Das o.g. Beispiel des Lehrers ist zutreffend, aber nicht drastisch genug. Sie haben eine vollumfängliche militärische Ausbildung erhalten, die Sie befähigt, tödliche Gewalt in Ausmaßen anzuwenden, die geeignet sind, das Staatsgefüge empfindlich zu stören. Drastischer: von Ihnen geht ausbildungs- und ausrüstungsbedingt eine Gefahr aus, wenn Sie sich dazu entscheiden, sich gegen unseren – gemeinsamen – Staat zu wenden.
So etwas habe ich in anderem Zusammenhang schon mal von einer Gemeinderätin gehört: Sie lehnt die Unterstützung der Jugendfeuerwehr ab, da diese Brandstifter ausbildet.
Die Dame hat dann ihren entsprechenden Schitstorm erlebt. Was der Begriff Bürger in Uniform bedeutet scheint ihnen nicht so wirklich klar zu sein.
@mtob
Da unterstellt man gleich einmal der gesamten Polizei und Bundeswehr, dass diese sowieso nur einem nach dem Leben trachten und einem nicht helfen. Sowas fällt eigentlich unter Verschwörungstheorie. Bei Fallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich in einer Organisation die sich inzwischen in Richtung 200.000 Angehörige entwickelt, habe ich dafür nun wirklich nicht viel Verständnis. Persönliche Besorgnis kann jeder haben wie er will, aber ohne Beweise mit Anschuldigungen um sich schmeißen, finde ich persönlich dann doch nicht angebracht.
Ich will mich hier auch gar nicht hinstellen und sagen, dass absolut keine Gefahr von rechtsextremen Soldaten oder ggf Polizisten ausgeht. Aber sie sind und bleiben eine absolute Randerscheinung. Wer immer mehr eigentlich zulässige Meinungen in eine gewisse Ecke drängt, motiviert Leute dann doch rhetorisch „aufs Ganze“ zu gehen. Mäßigung und eine Glättung der Wogen erreicht man so sicher nicht.
Entschuldigung wenn ich etwas zu deutlich geworden bin, aber ich habe wirklich nicht viel Liebe für Leute, die ohne Substanz auf jenen rumhacken, die sich für unsere Sicherheit einsetzen.
[Und ich habe nicht viel Liebe dafür, aus den Aussagen von @mtob den Vorwurf zu konstruieren „Da unterstellt man gleich einmal der gesamten Polizei und Bundeswehr, dass diese sowieso nur einem nach dem Leben trachten“ – das hat er so nicht gesagt, und wenn Sie das so verstehen wollen, dann stellt sich in der Tat die Frage nach der Verschwörungstheorie. T.W.]
Kann mir mal jemand erklären, was der Herr Gramm den Parlamentariern mit diesem Satz sagen will:
„Auch wenn sich die Existenz einer „rechten Untergrundarmee“ in der Bundeswehr bislang so nicht bestätigt hat,…“ ?
Sagt er da gerade, man habe zwar nichts gefunden, aber gehe weiter davon aus, daß es eine „rechte Untergrundarmee“ in der Bundeswehr gäbe?
Oder daß es eine andere Art von rechter Untergrundarmee in der Bundeswehr gibt? Nicht in der zunächst angenommenen Form, aber da ist eine?
Oder drückt er sich vor der Klarstellung, daß es eben keine „rechte Untergrundarmee“ in der Bundeswehr gibt, und beläßt die Bundeswehrangehörigen damit weiter unter Generalverdacht, um nicht den offiziellen Darstellungen der ex-Verteidigungsministerin zu widersprechen, weil er nicht dem Maaßen folgen will?
Die Aussage ist reichlich unklar.
Dann zitiere ich nochmal wörtlich
„Ich selbst und eine durchaus nennenswerte Anzahl von Menschen, mit denen ich beruflich täglich zu tun habe, entsprechen ziemlich genau dem Feindbild von rechtsoffenen Menschen. Ich selbst und all diese Menschen dürfen befürchten, von diesen rechtsoffenen Menschen angegriffen zu werden, im Bedarfsfall keine ausreichende (oder sogar gegen uns gerichtete) polizeiliche Reaktion zu erleben. “
Wenn das kein allgemeiner Vorwurf gegen die Polizei ist, gewissen Menschen (wer auch immer das sein mag) im Bedarfsfall nicht beizustehen, dann weiß ich auch nicht. Die Passage „dürfen befürchten“ impliziert klar, dass dies nicht nur eine vielleicht hysterische Zukunftsvision ist, sondern (zumindest nach seiner Ansicht) eine zu erwartende Reaktion. Die Unterstellung, ich habe das bewusst falsch gelesen, will ich so nicht stehen lassen.
Vielleicht war es nicht so gemeint, aber der Wortlaut ist für mich ziemlich klar.
Irgendwie hatte ich immer im Hinterkopf, dass die Freiheitlich Demokratische Grundordnung das Maß aller Dinge sei. Wenn der MAD aber jetzt alles unter quasi Generalverdacht stellen möchte, was im Graubereich – was ist das eigentlich – der Meinung zu verorten ist, dann ist das eine andere Form des Maulkorbes.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Artikel 5GG (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) findet im Dienst seine Einschränkung, aber nicht außerhalb des Dienstes, solange nicht Artikel 5 Absatz 2 (Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.) zum Ansatz gelangt. Natürlich muss der Dienstherr extremistische Tendenzen erkennen, wenn sie innerhalb militärischer Anlagen zum Ausdruck gebracht werden.
Aber bitte nicht das Grundprinzip des „Staatsbürgers in Uniform“ zum „Ja-Sager in Uniform“ einer PC verkommen lassen.
Um mal etwas positivere Stimmung in diesem Thread zu erzeugen:
Gut ist doch, dass es hier (unter den strengen Augen des Hausherrn) tatsächlich zu eben jenem demokratischen Meinungsaustausch kommt, den die FDGO erlaubt und die Bw verteidigt. Hier und da schmerzt die Meinung des anderen, jedoch schult es eben auch die Fähigkeit trotzdem genau zu lesen und verstehen zu wollen.
Der innere Monolog wird durchbrochen und neue Perspektiven eröffnet. Ich habe bisher kein ehrverletzendes Verhalten erkennen können.
Es ist doch sicherlich kein Gewinn wenn der MAD es sich zum Ziel nimmt, solchen Diskurs zu unterbinden. Das kann der Diskurs doch selbst.
Um diesmal nicht Orwell sondern Voltaire (1694 – 1778) zu zitieren:
„Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.“ (Quelle lässt sich leicht googlen und wird regelmäßig von allen politischen Lagern genutzt – daher ist es so passend ironisch.)
Die Souveränität über den Diskurs liegt bei uns allen und darf nicht an staatliche Institutionen wie den MAD abgegeben werden. – dazu muss man sich inhaltlich nicht einig sein, ganz im Gegenteil.
Die drei Dienste standen lange in Ansehen und Achtung schlecht da.
Die regelmäßige Hauptanschuldigung gipfelt in der bekannten Schlagzeile „auf dem rechten Auge blind“. Die passenden Stichworte dazu betreffen Rostock/Lichtenhagen, Keupstraße und Walter Lübcke, alles Ausweise kriminalistischen und staatsrechtlichen Versagens.
Seehofer heute: „die Linie rechtsextremer Horrorverbrechen muss durchbrochen werden“. Starke Worte, starker Anspruch.
Die Chefs der drei Dienste nutzten ihre Gelegenheit in der öffentlichen Anhörung zur Nachweisführung des “ wir haben verstanden“!
Mittel der Beweisführung hierzu, im Angesicht von Abgeordneten und von Medien wurde kräftige Sprache, wurden deutliche Sprachbilder. Dies Stilmittel soll jeden Zweifel über weitere Untätigkeit, jeden dazu bemühten Vorwurf ins Leere laufen lassen. Inhärente Aussage ist, wir gehen mit frischem Arbeitseifer an die neue Aufgabe, die Dienste, auch der MAD, entwickeln Leidenschaft. Der beim Zuhörer beabsichtigte Erkenntnisgewinn liest sich als „wir befinden uns auf richtigem Weg“.
Überzeugend musste somit aufgetreten und vorgetragen werden. Anschauliche und gleichzeitig ausgeprägt kämpferische Sprachbilder wurden abgeliefert. Bei einigen Vokabeln fehlt jedoch ein Blick in die Semantik, die Bedeutungslehre, bevor Beunruhigung hervorgerufen wird. Das Bild einer „rechten Untergrundarmee“ bildet auf der vertretenen Vortragesebene schon starken Tobak ab. Wird hier akute Staatsgefährdung als Möglichkeit rechten Handelns angenommen? Denn, „Untergrund“ und „Armee“ im Wort- und Sinnzusammenhang sagt aus, die fünfte Kolonne von rechts kämpft um die Machtübernahme. – Das ist deutlich zu viel, meine Herren, es lässt den mitdenkenden Bürger erschauern, sein Vertrauen in Recht und Justiz, in das Funktionieren des Staates verlieren. Dies darf nicht zulässig sein, auch wenn die Politik beruhigt wirkte!
@Henrik
Ich muss Ihnen sagen, ich teile die Befürchtung von @mtob! Bin vielleicht sogar ein Gesinnungsgenosse?
Auch kann ich von mir behaupten, bei solchen Themen in der Schule immer aufgepasst zu haben.
Also wenn über vergleichbare Situationen im Geschichtsunterricht gesprochen wurde.
Dabei lief es oft auf folgendes Szenario hinaus! Eine Gruppe von Menschen artikuliert eine Meinung, Polizei setzt Gewehre (ganz früher mal), Tränengas, Wasserwerfer, Schlagstöcke und Polizeigriffe ein. So geschehen 1918/19, 1929, 1953, 1967, 1970 bis heute und gerade erst vorgestern!
Und jetzt sagen Sie mir diese Angst wäre unbegründet? How dare you? 😎
Ich spekuliere mal im wohlmeinenendsten Sinne Sie wären ein junger Polizist und voller Ideale. Bei manchen gälten Sie damit aber als einer der Hirn und Rückgrat abgegeben hat, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen.
Auf jeden Fall läuft es auf eine zu erwartende Situation hinaus!
Aber jetzt schauen wir erstmal ob es sich hier um ein Gedankenverbrechen handelt oder nicht?
@Hetfield
Ich muß dabei immer an den Film „An jedem verdammten Sonntag…“ mit Al Pacino denken. Als der Sprecher von dem weißen Teil der Mannschaft sagt „Hetfield ist Gott!“
Mit anderen Worten: In Zukunft entscheidet das Bauchgefühl eines überarbeiteten, vielleicht auch nicht unvoreingenommenen Sachbearbeiters, wer Dienst tun darf und wer nicht.