Deutsch-französische Rüstungvorhaben: Export-Veto nur in gravierenden Fällen
Anfang der Woche spielte sie eine große Rolle, die Zusatzvereinbarung Deutschlands und Frankreichs zum Aachener Vertrag, in der die Frage der Exporte bei künftigen gemeinsamen Rüstungsprojekten beider Länder geregelt werden soll. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte sie so charakterisiert:
Richtig ist, dass Deutschland und Frankreich zu Fragen des Rüstungsexports miteinander im Gespräch sind und dass es im Ergebnis dieser Gespräche auch eine erste politische Verständigung über gemeinsame Verfahren zu Rüstungsexporten im Kontext von deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekten oder Zulieferungen gegeben hat. Diese politische Verständigung ist in einem Papier fixiert, das Mitte Januar zwischen den Regierungen ausgetauscht wurde. Auf Basis dieses Papiers werden nun die Gespräche weitergeführt, mit dem Ziel, daraus eine förmliche Vereinbarung zu machen.
Da ist es doch durchaus interessant, sich dieses Papier, das ja noch keine förmliche Vereinbarung ist, mal genauer anzuschauen. Inzwischen kursiert es in Berlin, deshalb hier der Wortlaut:
France and Germany:
– Highlight that they are bound by the same European and international commitments in the field of arms export control and licensing of exports, in particular the Council Common Position 2008/944/CFSP of 8 December 2008 defining common rules governing control of exports of military technology and equipment and the Arms Trade Treaty;
– Recognize their respective competence to authorize transfer or export, from their territories, of defence products from major programmes conducted in cooperation, or that have been developed by the French-German industrial fabric;
– Recognize that Germany conducts its national export control on the basis of its national legislation and the Policy Principles of the Government of the Federal Republic of Germany for the Export of War Weapons and Other Military Equipment of January 19, 2000 and that France conducts its national export control on the basis of its national legislation and regulations, including relevant provisions of the Defense Code;
– Recognize the importance for the economic and political success of their industrial and governmental cooperation of reliable transfer and export perspectives;
– Undertake to reduce administrative burden on export controls, thus ensuring the success of their common programmes and facilitate French-German industrial partnerships.
1 – Principles applicable to major programmes conducted in cooperation (including NGWS and MGCS) and to their subsystems.
The following principles will be implemented:
– The parties will mutually inform one another, well in advance of formal negotiations, of the opportunity of sales to third countries, and transfer the information needed for the other party’s analysis. This mutual transfer of information includes discussions on the conditions permitting, from the exporting country’s point of view, to conduct the operation in compliance with common European and international commitments;
– The parties will not oppose a transfer or export to a third country proposed by one of the cooperating States, except on an exceptional basis, where their direct interests or national security are compromised. ;
– In the event of one State opposing a transfer or export, it shall inform the other party as soon as possible and within at most two months of learning about the proposed transfer or export. The Parties will immediately launch high-level consultations to share analysis and identify appropriate solutions. A State opposing an export undertakes in this case to do everything possible to propose alternative solutions.
2 – Principles applicable to defence products from cooperation, developed by one Party’s manufacturer and incorporated into a system of the other Party
The following principles will be implemented:
– The Parties will not oppose an export or transfer by the other State of a system incorporating defence products developed in its territory under or following cooperation projects, except on an exceptional basis where their direct interests or national security are compromised
– In this case, the opposing party shall inform the other party as soon as possible, and within at most two months of learning about the proposed export. The Parties will immediately launch high-level consultations to share analysis and identify acceptable solutions.
3 – Principles applicable to defence products developed by one Party’s manufacturer and incorporated into a system of the other Party
Defence products developed by one Party’s manufacturer (outside the framework of cooperation projects) and incorporated by the manufacturers of the other Party shall be subject to the de minimis principle: so long as the portion of the activity of the manufacturers of one State in the defence systems transferred or exported by the other State remains below a percentage jointly determined beforehand, the Party will issue the respective export authorizations without delay.
4. The parties decide to establish a permanent body to consult each other on all matters pertaining to the principles on transfers and exports as outlined above.
Also im Wesentlichen, wie schon bekannt: die Suche nach Kompromissen und eine gemeinsame Kommission – a permanent body – zur Klärung der Exportfragen. Vor allem aber: Der Grundsatz, dass keines der beiden Länder den Exportplänen des anderen widerspricht, so lange nicht dessen direkte Interessen oder die nationale Sicherheit beeinträchtigt sind. Das bietet genügend Stoff für Diskussionen, wo das anfängt.
(Der Wortlaut wurde am heutigen Freitag als erstes vom Fachinformationsdienst Griephan Briefe veröffentlicht; aber es gibt auch weitere Quellen dafür in Berlin.)
(Archivbild: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, empfängt ihre französische Kollegin Florence Parly mit militärischen Ehren im Bendlerblock in Berlin am 26.04.2018 – Christian Thiel/Bundeswehr)
Es gibt doch schon lange Vereinbarungen auf EU Ebene.
Das Problem ist, dass sich viele nicht daran halten. Bilaterale Abkommen, sollten Vereinbarungen auf EU Ebene nicht unterlaufen.
Siehe Bundeszentrale für politische Bildung:
Kritiker heben auch hervor, dass nur der Transfer von materiellen Rüstungsgütern in der dem Gemeinsamen Standpunkt zugrunde liegenden Ausfuhrliste erfasst wird. Im Unterschied zu den Exportbestimmungen wie sie z.B. in den Vereinigten Staaten gelten, wird der grenzüberschreitende Handel mit militärischen oder militär-relevanten Dienstleistungen nicht berücksichtigt. Für eine private Sicherheitsfirma, die aus einem EU-Staat bewaffnete Dienste in ein ausländisches Konfliktgebiet verkauft, gilt der Gemeinsame Standpunkt also nicht.
Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts im Wortlaut
Kriterium 1: Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten, insbesondere der vom UN-Sicherheitsrat oder der Europäischen Union verhängten Sanktionen, der Übereinkünfte zur Nichtverbreitung und anderen Themen sowie sonstiger internationaler Verpflichtungen
Kriterium 2: Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland
Kriterium 3: Innere Lage im Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten
Kriterium 4: Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region
Kriterium 5: Nationale Sicherheit der Mitgliedsstaaten und der Gebiete, deren Außenbeziehungen in die Zuständigkeit eines Mitgliedsstaats fallen, sowie nationale Sicherheit befreundeter und verbündeter Länder
Kriterium 6: Verhalten des Käuferlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung seiner Haltung zum Terrorismus, der Art der von ihm eingegangenen Bündnisse und der Einhaltung des Völkerrechts
Kriterium 7: Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen
Kriterium 8: Vereinbarkeit der Ausfuhr von Militärtechnologie oder Militärgütern mit der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Staaten bei der Erfüllung ihrer legitimen Sicherheits- und Verteidigungsbedürfnisse möglichst wenige Arbeitskräfte und wirtschaftliche Ressourcen für die Rüstung einsetzen sollten
Siehe Amtsblatt der Europäischen Union
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2008/944/GASP DES RATES
vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008E0944:DE:HTML
Schlussendlich wird zwischen beiden das Prinzip der Nichteinmischung vertraglich festgeschrieben.
Bei kritischer Masse eines Exports wird obiges „Kriterium 1: Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten, …“ national anhand definierter Sicherheitsinteressen eines der beiden Partner umdefiniert werden, nach Gusto rein national.
Der „… permanent body to consult each other …“ hat den Zweck in politisch korrekter Diktion zur Gesichtswahrung vor eigener Öffentlichkeit ein „sich in die Suppe zu spucken“ auszuschließen, und zwar ohne Gefährdung lukrativer Exportoptionen und SiPo-Einflussnahme.
Das Papier ist nichts anderes, als das Schmidt-Debre-Abkommen ergänzt, um ein Veto Feigenblatt im Falle, daß der Waffenexport des Partners gegen Nationale Interessen oder die Nationale Sicherheit des anderen Partners verstoßen würde.
Doch dieses Papier ist den ganzen (von deutscher Seite angezettelten) ideologischen Streit nicht Wert, denn auf den konkreten Streitfall des Mordes an dem Journalisten aus Saudi-Arabien in der Botschaft von Saudi-Arabien in der Türkei angewendet, verletzt die Ermordung des Journalisten Khashoggi weder die nationalen Interessen von Deutschland, noch die nationale Sicherheit von Deutschland.
Natürlich kann es sein, daß Deutschland noch weitere Feigenblätter erzwingt, aber ich glaube nicht, daß Frankreich ein Papier akzeptieren wird, welches Deutschland an beliebiges, moralisches Veto-Recht geben wird. Lieber wird Frankreich auf Rüstungsprojekte mit Deutschland verzichten und das Kampfflugzeug lieber mit GB, statt mit Deutschland entwickeln.
Grundsätzlich wäre so eine Vereinbarung sicher ein Fortschritt.
Zu: “…Der Grundsatz, dass keines der beiden Länder den Exportplänen des anderen widerspricht, so lange nicht dessen direkte Interessen oder die nationale Sicherheit beeinträchtigt sind. Das bietet genügend Stoff für Diskussionen, wo das anfängt.”
Ich hoffe dass die Beteiligten dann zu “direct interest” und “national security” eine Begriffsdefinition der Vereinbarung als Annex beifügen. Sonst bleibt da zu viel politische Absichtserklärung und zu wenig Verbindlichkeit. Auch was passiert wenn ein Partner aus Sicht des anderen unberechtigt diese Geünde vorträgt solte geklärt sein. Am besten Schiedsgremium bestimmen.
Wenn man das nicht regelt ist das entweder Blauäugigkeit oder Absicht.
Wenn die o.g. Vereinbarung aber nur der Rahmen ist und das Nähere dann entsprechend geregelt wird wäre ja viel erreicht.
Frankreich lässt nicht locker.
„Es ist nutzlos, durch verbesserte Kooperation zwischen Frankreich und Deutschland Waffen herzustellen, wenn man nicht in der Lage ist, sie zu exportieren“
Frankreichs Finanzminister @BrunoLeMaire bei Welt
SA erfüllt viele der oben aufgeführten Kriterien nicht und somit kann entspannt ein Exportverbot begründet werden.
Wenn GB das nicht so sieht, dann kann die dortige Regierung gerne anhand der Kriterien erläutern warum das nicht so wäre. Die Kriterien sind auch keine UND, sondern eine ODER Verknüpfung. Es genügt also, wenn nur ein Kriterium nicht erfüllt ist um ein Exportverbot zu begründen.
Ermordungen in Botschaften sollten keine Schule machen, dies zu verhindern liegt selbstverständlich im Interesse der deutschen und europäischen SiPo.
Fordert nicht gerade GB, im Fall von Skripal Europa zu, Sanktionen auf?
Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Zunächst wird sich Deutschland damit abfinden müssen, dass es bald kaum noch gemeinsame Rüstungsprojekte mehr geben wird, wenn derart unterschiedliche Auffassungen bei Rüstungsexporten vorliegen.
Großbritannien wird dieses Risiko jedenfalls so bald nicht mehr eingehen.
Wie sinnvoll es ist, es sich mit Freunden zu verscherzen, um was fürs eigene Gewissen zu tun, aber sein Auto gleichzeitig mit Benzin aus Saudi Arabien zu betreiben, das muss sich jeder selbst beantworten.
Binsenweisheiten zuerst:
Waffen sind keine Gurken. Daher sind Waffenlieferung und Waffenembargo immer auch Mittel der Außenpolitik, und darin oft ein Spiegel der Zeit und der aktuellen politischen Lage. Die Gewichtigkeit der Verhandlungsmasse ist aber umgekehrt proportional zu der Menge und Strenge der Regeln die ich mir vorher freiwillig auferlege. Das heißt aus außenpolitischer Sicht sind unilaterale Selbstverpflichtungen eher hinderlich.
Selbst wenn ich eine internationale Vereinbarung zum Verzicht auf Waffenexporte erreichen möchte, ist es sinnvoll vorher zumindest Kapazität auf dem Feld gehabt zu haben, deren Verzicht ich dann in den Verhandlungen anbieten kann (vgl. Atomdeal Iran und Nordkorea; selbst die BRD verzichtete auf die Plutoniumfabrik in Hanau und die WAA Wackersdorf erst als das Ende des Kalten Krieges absehbar wahr iirc.)
Die Abgrenzung der Tagespolitik von Global-Strategie kann manchmal erst rückblickend erfolgen: wer vermag zu sagen, ob ein diplomatisch ausgetragener Konflikt zum Abbruch einer Freundschaft führt, oder im Gegenteil sogar zu einer Vertiefung der Beziehungen? Nicht alles, was man anfangs für Tagespolitik hält, kann man am Ende aussitzen!
Aber: “Staaten haben keine Freunde, nur Interessen.” (Charles de Gaulle)
Das Staatsinteresse im Falle von Waffenherstellung und -handel hat eben inhärente Interessenkonflikte: Autarkie vs Standardisierung im Bündnis, Erhalt größerer Herstellerkapazitäten und wettbewerbsfähiger Preise vs potentieller Destabilisierung anderer Weltregionen durch Waffenexporte etc.
Dem Druck der eigenen Wirtschaft nachzugeben halte ich für einen Fehler:
Wo wenn nicht da, bei Produktion und Verkauf militärischer Waffen, muß es ein Primat der Politik geben. Erpressungsversuche mit Arbeitsplatzverlusten sind nachrangig, die Drohung die lokale Produktion komplett einzustellen / das Know-How von Militärsparten ins verbündete Ausland zu verkaufen / transferieren mag sogar einer Vereinheitlichung der Palette dienen, bzw. wäre bei Transfer ins nicht so freundliche Ausland als eine Gefährdung der nationalen Sicherheit einzustufen und mit Zwangsverstaatlichung / Enteignung zu beantworten.
Waffenhandel ist zu allererst eine politische Sache. Er ist immer im Einzelfall zu entscheiden.
Meiner persönlichen Meinung nach, sollte man sich im Nahen Osten wirklich mal zurückhalten: sowohl Muammar el-Gaddafi als auch Saddam Hussein bekamen ihre Giftgasfabriken aus Deutschland. Die Saudis haben eine Munitionsfabrik von Rheinmetall hingestellt bekommen. Reicht es noch nicht langsam? – Ich empfehle mal die Reden des iranischen Außenministers anzuschauen z.B. bei der MSC. Daß der seinen case so gut vertritt, liegt nicht nur daran, daß er gut reden kann, sondern vor allem daran, weil er einen hat!Der Westen hat eben echt keinen guten Track-Record was den Nahen Osten angeht: die USA (und Deutschland mit ihnen), haben sich regelmäßig auf die falsche Seite der Geschichte geschlagen und die ärgsten Diktatoren unterstützt, ja sogar den Einsatz chemischer Waffen erst ermöglicht!
Sich dann mal anzuhören wie das vom “receiving end” her gesehen wird, ist da ja wohl das Mindeste. – Dass die Kurden gegen den IS jetzt Waffen erhalten haben und der Iran seinen Atomdeal, geht in dem Lichte bei mir schon fast als Wiedergutmachung durch.
Ich bin ja mal gespannt, ob eine solche Vereinbarung die ersten Rechtsstreits übersteht. Man kann ja nicht einfach mit einem bilateralen Abkommen das bestehende Exportrecht aushebeln. Oder soll es hier Anpassungen geben?
@Bernd | 24. Februar 2019 – 21:19
„Ich bin ja mal gespannt, ob eine solche Vereinbarung die ersten Rechtsstreits übersteht. Man kann ja nicht einfach mit einem bilateralen Abkommen das bestehende Exportrecht aushebeln.“
Die Vereinbarung wird sicherlich nicht zu Rechtsstreitigkeiten führen, denn sie „bindet“ politisch die Regierungen. Da der Export von Waffen wiederum durch die BReg genehmigt wird. Ist diese der Adressat auf deutscher Seite. Und die BReg wird sich ja nicht selbst verklagen. FRA wiederum kann die BReg nicht verklagen aufgrund solcher politischer Absprachen und die Rüstungsunternehmen sind kein „Vertrags“-Partner und deswegen nicht klageberechtigt.
Nachdem in Twitter zu lesen war, daß nicht nur EF, Tornado und Meteor blockiert werden von Deutschland, sondern auch Casa 295 oder A 330 MRTT, welche biedes keine deutschen Waffensysteme sind, ist klar, daß Airbus als Rüstungsanbieter auf Dauer nicht überleben kann, wenn nicht bald eine Vereinbarung mit Frankreich und dann auch mit GB getroffen wird. Weil sonst Airbus seinen Rüstungsbereich nur verkaufen oder muß alle deutschen Werke schließen, weil es nicht mehr Exportfähig ist, wenn Deutschland die europäische Rüstungsindustrie weiterhin sabotiert.
Wenn sebst Casa 295 nicht mehr exportiert werden darf, obwohl kein deutsches Waffensystem, dann blockiert Deutschland offensichtlich alles, wo nur eine deutsche Schraube verbaut sein kann.
Und bei dem Abkommen mit Frankreich hilft es damit nicht, wenn dieses nur für die Zukunft gilt, sondern nur, wenn es auch für laufende Rüstungsprojekte gelten soll, was mir bisher unklar ist?
Ja, den gleichen Gedankengang hatte ich beim Lesen auch. Die Opposition wird das nicht so einfach sehen wie die Regierung…
Dies muss auf europäischer Ebene geregelt werden, nur bilaterale Abkommen nützen nichts, wenn europäische Abmachungen und Verträge dagegen sprechen.
Die USA nehmen für sich nichts anderes in Anspruch als DEU also muss es auch mit Lieferanten außerhalb, Abkommen zwischen EU und den betroffenen Staaten geben.
Die USA treiben es sogar noch weiter und wenden ihren Sanktionsdruck auch außerhalb von Rüstungsgütern an.
…..und bei der Gelegenheit kann man das Vorghen der Türkei auch gleich mit in die Verhandlungen der Europäer zum Thema Rüstungsexporte auf die Tagesordnung nehmen.
Was dort entlang der Grenze im Süd-Osten geschieht geht noch weit über das Vorgehen von RUS hinaus.
Viele Ereignisse der letzten Jahre, Bombardierung von Teilen des Nordirak, die Zerstörung von zwölf kurdischen Städten in der Osttürkei uvm findet kaum Beachtung und macht die NATO unglaubwürdig.
1. Zum Gemeinsame Standpunkt gibt es einen Nutzerleitfaden, mithilfe dessen die einzelnen Nationen die 8 Kriterien teils unterschiedlich und viel weniger restriktiv interpretieren als deren Wortlaut zunächst klingt.
2. Der Gemeinsame Standpunkt befindet sich derzeit in der Endphase einer regelmäßigen Überprüfung durch die zugeständige Arbeitsgruppe COARM. Den Ergebnissen der Überprüfung wird eine neue Fassung auch des Nutzerleitfadens folgen.
Mit ihren Aktivitäten signalisieren FRA un GB auch, dass sie deutschen Bestrebungen, den Gemeinsamen Standpunkt ggf verschärfen zu wollen, nicht entgegen kommen wollen.
Die Beschwerden von Ländern wie GB und FRA resultieren zu Teilen auch daraus, dass in DEU bei vielen Gemeinschaftsprojekten die Endmontage für Exportzwecke in diesen Ländern stattfindet und DEU nur Kompnenten zuliefert.
Ein Schelm, wer Böses denkt, wenn man auch an den deutschen Kontext dieser Vorgänge denkt: die im Koaitionsvertrag vorgesehene „Schärfung“ der politischen Richtlinien und das Bemühen die Vorgaben für Rüstungsexporte „europäisch harmonisieren zu wollen.
@closius
Ja, die Ähnlichkeit mit Schmidt/Debre ist nicht zu leugnen und von FRA so gefordert worden.