Neuer deutsch-französischer Vertrag: Beistandspflicht, gemeinsame Einsätze, gemeinsame Exportregeln (Nachtrag: Französ. Text)
Auf den Tag genau 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, des ersten deutsch-französischen Freundschaftsvertrages nach dem 2. Weltkrieg, wollen beide Länder am 22. Januar in Aachen einen neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration unterzeichnen. Ein Thema von historischer Bedeutung, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert, nachdem das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch die Unterzeichnung des Vertrages gebilligt hatte.
Die Vereinbarung, die als Aachener Vertrag in die Geschichte eingehen soll, umfasst die ganze Palette staatlicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich – hier ist natürlich vor allem interessant, was die Übereinkunft für die Verteidigung und die Sicherheitspolitik bedeutet. Und da setzt der neue Vertrag die Messlatte hoch an.
Im Kapitel Frieden, Sicherheit und Entwicklung, gleich das zweite nach Präambel und dem Thema Europa, bekräftigen beide Länder die gegenseitige Beistandspflicht bei einem Angriff – die haben sowohl Deutschland als auch Frankreich zwar bereits über die NATO und die Europäische Union zugesichert, sie wird aber noch einmal ausdrücklich betont: Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein.
Interessant ist dabei, dass diese Unterstützung ausdrücklich auf die territoriale Reichweite der EU-Beistandsverpflichtung nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrages Bezug nimmt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der sich im November 2015 – nach den Anschlägen in Paris und der von Frankreich erbetenen Unterstützung der EU-Mitglieder – mit dieser Bestimmung befasst hatte, kam zu dem Ergebnis:
Während sich Art. 222 AEUV [Solidaritätsklausel im Vertrag über die Arbeitsweise der Union; T.W.] auf das Territorium der Mitgliedstaaten beschränkt, bezieht sich der allein an die Mitgliedstaaten gerichtete Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag auch auf das auswärtige Handeln und einen Angriff im Sinne von Art. 51 VN-Charta.
Dazu passt auch, dass beide Länder die Zusammenarbeit ihrer Streitkräfte nicht nur mit Blick auf eine gemeinsame Kultur, sondern auch auf gemeinsame Einsätze verstärken wollen. Das mit den gemeinsamen Einsätzen hatte der französische Präsident Emmanuel Macron als Ziel seiner European Intervention Initiative als erstes im Auge, während Deutschland da eher an die gemeinsame Kultur dachte – die im Juni unterzeichnete Absichtserklärung lässt da auch beiden Ländern ihren Spielraum. Der neue Vertrag dürfte ihn für Deutschland ein wenig enger machen, wenn es um gemeinsame Missionen geht.
Die Frage nach dem jeweiligen Spielraum in Paris und Berlin dürfte sich auch bei dem Passus des neuen Vertrages stellen, in dem von einem gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte bei gemeinsamen Projekten die Rede ist – vorsorglich heißt es deshalb auch, dieser neue Ansatz solle entwickelt werden. Denn bislang sind die Exportvorstellungen in beiden Ländern mitunter nur schwer in Einklang zu bringen – was schon bei existierenden länderübergreifenden Produkten zum Beispiel des Herstellers Airbus ein Problem ist.
Spannend wird auch der geplante Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen. Denn an dieser Stelle dürften auch bei identischen Zielen die unterschiedlichen politischen Kulturen aufeinander stoßen.
Das kann natürlich nur ein erster Blick auf die Vertragsbestimmungen sein (und es ist, nicht zuletzt in der Außenpolitik, noch einiges Spannende drin wie zum Beispiel die französische Unterstützung für einen ständigen Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat: Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch- französischen Diplomatie.)
Aber für eine ausführliche Analyse wird noch genügend Gelegenheit sein; hier zum Nachlesen die Passagen zur Sicherheitspolitik aus dem Vertragstext:
Kapitel 2
Frieden, Sicherheit und Entwicklung
Artikel 3
Beide Staaten vertiefen ihre Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Außenpolitik, der Verteidigung, der äußeren und inneren Sicherheit und der Entwicklung und wirken zugleich auf eine Stärkung der Fähigkeit Europas hin, eigenständig zu handeln. Sie konsultieren einander mit dem Ziel, gemeinsame Standpunkte bei allen wichtigen Entscheidungen festzulegen, die ihre gemeinsamen Interessen berühren, und, wann immer möglich, gemeinsam zu handeln.
Artikel 4
(1) In Anbetracht ihrer Verpflichtungen nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1949 und nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union, geändert durch den Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nähern die beiden Staaten, überzeugt davon, dass ihre Sicherheitsinteressen untrennbar miteinander verbunden sind, ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit, denen sie angehören. Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein. Die territoriale Reichweite nach Satz 2 entspricht derjenigen nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union.
(2) Im Einklang mit ihren jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften handeln beide Staaten, wann immer möglich, gemeinsam, um Frieden und Sicherheit zu wahren. Sie entwickeln Europas Leistungsfähigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit im militärischen Bereich weiter. Hierdurch verpflichten sie sich, die Handlungsfähigkeit Europas zu stärken und gemeinsam zu investieren, um Lücken bei europäischen Fähigkeiten zu schließen und damit die Europäische Union und die Nordatlantische Allianz zu stärken.
(3) Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken. Sie intensivieren die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme und deren Ausweitung auf Partner. Hierdurch beabsichtigen sie, die Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung der europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis zu fördern. Sie unterstützen die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln.
(4) Beide Staaten richten den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen ein. Dieser Rat wird regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten.
Fürs Archiv außerdem die Aussagen dazu in der Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Steffen Seibert und Maria Adebahr, der Sprecherin des Auswärtigen Amtes:
Seibert: Das nächste Thema – man könnte eigentlich sagen, es ist eines von historischer Bedeutung: Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration zugestimmt. Mit diesem Vertrag werden unsere beiden Länder Deutschland und Frankreich noch enger zusammenrücken. Der Vertrag etabliert eine neue Qualität der Zusammenarbeit. Deutschland und Frankreich wollen sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam stellen. Sie wollen sich gemeinsam wappnen, und zwar im Bereich sowohl der Europapolitik als auch der Außenpolitik, der Sicherheitspolitik, der Gesellschafts-, der Umwelt-, der Energie- und der Wirtschaftspolitik. Das alles ist von diesem Vertrag betroffen. Die Prämisse ist: Wir treten gemeinsam für ein starkes Europa ein. Die deutsch-französische Zusammenarbeit, wie sie dieser Vertrag vertieft und intensiviert, stellt sich also ausdrücklich in den Dienst des europäischen Projekts.
Wir haben ja gestern schon eine Pressemitteilung dazu herausgegeben, die Sie vielleicht noch in Erinnerung haben. Dieser neue deutsch-französische Vertrag wird am 22. Januar in Aachen im Krönungssaal des Aachener Rathauses unterzeichnet werden, also exakt 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags. Er wird dann auch Aachener Vertrag heißen.
Was wichtig ist und man vielleicht noch dazu sagen sollte: Der neue Vertrag tritt neben den Élysée-Vertrag. Der Élysée-Vertrag, der seine volle Geltung behält, war 1963 die historische Aussöhnung – das stand im Mittelpunkt -, die Begegnung beider Völker. Das war alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Deutschland und Frankreich haben damals nach Jahrhunderten der Rivalität, der blutigen Kriege und Konflikte eine Aussöhnungsbotschaft ausgesandt und wirklich das Fundament für unsere enge bilaterale Zusammenarbeit und für die weitere europäische Integration gegeben. Dem wird nun der neue Aachener Vertrag an die Seite gestellt.
Er wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet, und die Unterzeichnung wird, wie gesagt, in einer feierlichen Zeremonie am 22. Januar geschehen.
(…)
Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Inhalt des neuen Aachener Vertrags: Enthält der neue Aachener Vertrag eine These dazu, dass Deutschland und Frankreich jetzt gemeinsam einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat anstreben?
StS Seibert: Deutschland hat ja nun seit dem 1. Januar – darüber freuen wir uns, und das werden wir sehr aktiv nutzen – für zwei Jahre einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat inne. Frankreich ist eines der ständigen Sicherheitsratsmitglieder. Im Moment zeichnet sich innerhalb der Uno nicht ab, dass sich daran etwas ändert.
Wie sich der Vertrag in dieser Frage genau äußert, müsste ich, ehrlich gesagt, nachsehen. Das kann ich jetzt nicht aus dem Hut zaubern.
Frage : Können Sie uns sagen, wer den Vertrag konkret ausgehandelt hat? Wie viele Treffen gab es zwischen der deutschen und der französischen Seite?
Adebahr: Der Vertrag wurde zwischen den Regierungen beider Länder ausgehandelt. Ich glaube, es gab in ganz enger Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Kanzleramt vielfältige Treffen. In Deutschland wurden auch die Länder mit einbezogen. Es wurde auch der Bundestag mit einbezogen. Das war ein ganzes Netz eines intensiven Arbeitsprogramms, das sich über ein Jahr hingezogen hat.
Zusatzfrage : Wer war denn federführend?
Adebahr: Innerhalb der Bundesregierung hat das das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Kanzleramt gemacht.
StS Seibert: Ich kann vielleicht der Kollegin – der, glaube ich, russischen Journalistin, die gerade gefragt hatte – noch sagen: Der Vertrag sieht vor, dass wir uns als Deutschland und Frankreich in allen Gremien der Vereinten Nationen noch stärker und noch enger abstimmen und dass wir an einer gemeinsamen, starken europäischen Stimme im UN-Sicherheitsrat arbeiten.
Frage: Heißt das, Deutschland strebt einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat an, und Frankreich unterstützt Deutschland in diesem Bestreben?
StS Seibert: Es heißt das, was ich eben gesagt habe: Wir stimmen uns in allen Gremien noch enger ab, und wir arbeiten für eine starke europäische Stimme im UN-Sicherheitsrat.
Nachtrag 18. Januar: Der Vertragstext ist, so weit ich das sehen kann, immer noch nicht offiziell verfügbar. Der Bloggerkollege von Bruxelles2 hat die französische Fassung des Textes veröffentlicht:
Le texte du traité franco-allemand d’Aix La Chapelle signé le 22 janvier 2019
(Archivbild: Die Flaggen von Deutschland, der EU und Frankreich beim deutsch-französischen Ministerrat in Paris im Februar 2014 – Michael Gottschalk/photothek.net)
„Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein“.
Erinnert sei
– an zahlreiche Überseegebiete als Teil der 5. Republik in allen großen Ozeanen von französisch Polynesien bis Neukaledonien
– an die FRA Atommacht. Diese Tatsache kann Bedeutung erlangen bei: „Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein“.
– an das frankophone Afrika (obwohl nicht Vertragsgegenstand), mit einigermaßen unsicheren Staaten, ex-Kolonien wie Mali mit FRA in der Funktion als Ordnungsmacht einschließlich Truppenpräsenz. Welche Erwartungen ein FRA Präsident hat, durfte die Bw mit MINUSMA lernen.
Der neue Vertrag, er muss mit Leben erfüllt werden. Will heißen, die Bevölkerung muss die deutsch-französische Freundschaft leben, dazu muss geworben, mobilisiert und schulisch erzogen werden.
Zur Zeit des Élysée- Vertrages war ich Schüler im Saarland mit FRA als 1. Fremdsprache. In der Erinnerung beschleicht mich das Gefühl französischer Erziehung, zumindest sangen wir die Marseillaise früher als das Deutschlandlied.
L’amitié franco-allemande a été vécue.
Wir erleben ein hoffnungsvoll stimmendes, gleichermaßen forderndes Vertragswerk.
Ich habe das unangenehme Gefühl, dass hier ein Vertrag aus Pariser Feder entstand, der schon bald von den Franzosen getestet werden wird. Ausdrücklich militärisch.
Dann wird es wieder peinlich.
pi
@ politisch inkorrekt
Sehe ich auch so. Das gibt dann ordentlich Knatsch, entweder daheim oder mit Paris. Aber das kommt eben davon, wenn man so großspurige Ankündigungen tätigt, aber schon vor Basics daheim das Perlonhöschen voll hat. Merke: Erst Grundsatzdebatte daheim mit allen Optionen auf dem Tisch, dann erst solche Konstrukte zusammenbasteln.
Ich halte das Vertragswerk für einen weiteren Papiertiger, den hier die Regierungen abschließen, ohne daß das Volk in Deutschland oder Frankreich daran beteiligt worden wäre.
Richtiger und wichtiger wäre gewesen, gemeinsame Exportrichtlinien für Waffen zu beschließen oder gemeinsame Militäreinsätze der Deutsch-Französischen Brigade in Syrien oder AFG oder Mali(Operation Berkane) zu beschließen. Aber um diese tatsächlichen Themen wird sich weiter herumgedrückt, so daß dieses Papier wahrscheinlich wieder bedeutungslos bleiben wird, wie fast alles, was die Bundesregierung zur Sicherheitspolitik produziert(z.B. Weißbuch).
Den schönen Worten folgen keine militärischen Taten!
Wir haben ein Eurokorps, was noch nie wirklich eingesetzt worden ist(AFG zählt hier für mich nicht). Die Deutsch-Französische Brigade ist ebenfalls noch nie gemeinsam wirklich eingesetzt worden. Jedes Land schickt seinen Anteil an der Brigade getrennt in Einsätze. Es existiert kein Einsatzkonzept für die Brigade, was bedeuten würde, mal festzulegen, ob die Brigade für die Nato-Ostflanke oder vor allem für Afrika zuständig sein soll?
Es hat noch nie einen gemeinsamen deutsch-französischen Militäreinsatz gegeben. Eine Interventionspolitik, wie vom französischen Präsidenten angestrebt, ist in dem Vertrag nicht festgezurrt worden.
In Sachen Nato-Ostflanke hat die BW die Führung in Litauen übernommen und teilt sich den Einsatz mit Belgien, Norwegen, Holland usw., aber nicht mit Frankreich. Frankreich dagegen beteiligt sich in Estland an der Abschreckung von Russland.
Nur wenn Frankreich in Militärfragen die Bundesregierung stark unter Druck setzt – auch mit diesem Papier im Rücken – dann könnte sich Deutschland /BW sich plötzlich in Auslandseinsätzen in Afrika oder zur Verteidigung französischer Außendepartements wieder finden, worüber in Deutschland vorher öffentlich nicht diskutiert worden ist.
Und man könnte auf den Gedanken kommen, daß hier ein Deal gelaufen ist, BW soll französische EX-Kolonien in Afrika mit verteidigen, gegen französische Unterstützung für einen deutschen ständigen Sitz im Sicherheitsrat.
Dan hoffen wir mal das bis zum nächsten Vertrag/Schritt es nur noch knap halb so lang dauert.
8. Mai 2045 Unterzeichnung des Vertrags zur Deutsch/Franzöische Franzöische/Deutsche Union in Schdroosburi.
Konzertierte Aktion Macron – UvdL?
Sicherheitspolitische Hochschulgruppe Köln:
@SiPo_Koeln
Gastkommentar der Verteidigungsministerin im Handelsblatt: „Die Armee der Europäer nimmt bereits Gestalt an“
Im Zentrum ihrer Erwartungen offenbar das DEU-FRA Tandem.
Begrüßenswert mit Sicherheit, dass die Chimäre „Europäische Armee“ höchst offiziell vom Tisch ist.
Leider werden beide Begriffe im medialen Kontext bedeutungsgleich aufgegriffen.
„Die territoriale Reichweite nach Satz 2 entspricht derjenigen nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union.“
Dieser Satz lässt mich einigermaßen ratlos zurück. Ich sehe in Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrags keine Bestimmungen über eine territoriale Reichweite. Wenn das eine Referenz auf den Nordatlantikvertrag Art. 5 sein sollte – was Sinn ergäbe, um eventuellen deutschen Bedenken in Bezug auf Frankreichs Überseegebiete entgegenzutreten – warum wurde das dann nicht auch so formuliert?
Ich habe schon auch den Eindruck, dass es aus deutscher Sicht darum geht Frankreich „einzuhegen“, das ja in Sachen Nato gerne mal einen Fuß aus der Tür hat, und wo es Kräfte gibt, die sich eher an Russland schmiegen würden. Ich würde das in die selbe Tüte packen, wo jetzt schon einige Rüstungsprojekte mit unklarem praktischem Nutzen/unklarer Erfolgsaussicht drin sind. Man erhöht durch Umarmung auf möglichst allen sicherheitspolitischen Ebenen die Kosten für Neuorientierungen.
Nebenbei bemerkt finde ich es äußerst gruselig, dass wir wieder anfangen (müssen) Bündnispolitik auf nationaler Ebene zu machen. Ist das nicht der Anfang vom Ende?
Vertragstext Kapitel 2, Artikel4, Absatz 3 „…die Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung der europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis zu fördern. Sie unterstützen die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln.“
Das finde ich sehr interessant. Die SPD will die Rüstungsexporte drastisch zurückfahren. Die Grünen wollen sie noch stärker zurückfahren und sind der Auffassung, dass die Rüstungsausgaben in DEU zu hoch sind. Die Linke will Rüstungsexporte komplett verbieten und die Bundeswehr verkleinern. Die AfD ist schmuddelig und wird aktuell nicht näher betrachtet.
Ich bin sehr daran interessiert, wie man unter diesen Rahmenbedingungen eine gemeinsame mehrheitsfähige Position mit FRA zu den o.a. Punkten erreichen will.
Spannend!
[Unabhängig von meiner Meinung zur AfD der Hinweis: In diesem Fall geht es nicht darum, wie man eine Partei bewertet – sondern darum, dass es dazu m.W. schlicht keine veröffentlichte Position dieser Partei dazu gibt. Das sollte im Sinne der Sachlichkeit reichen. T.W.]
„…und wirken zugleich auf eine Stärkung der Fähigkeit Europas hin, eigenständig zu handeln…“
1. Nach meiner Bewertung ist der obige Satz von großer Bedeutung. Die NATO – und damit auch der dominierende Einfluß der USA bei allen Fragen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik – wird an Bedeutung für Europa verlieren, wenn Obiges tatsächlich umgesetzt werden könnte.
2. Sicherlich wird es in den übrigen europäischen Staaten nicht nur Zustimmung zu diesem bilateralen Abkommen geben.
3. Eine abgestimmte deutsch-französische Antwort wird bei den Beratungen zu allen sicherheitspolitisch relevanten NATO und EU-Beschlüßen große Durchschlagkraft haben, wenn es denn tatsächlich so kommen wird, dass Deutschland und Frankreich künftig mit einer Stimme auftreten werden. Diese Strömung ist nicht neu. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die deutsch-französische Absage an den Irakkrieg 2003 und die Reaktion der USA darauf mit dem Begriffspaar „Old Europe -New Europe“. Ich bin gespannt auf die Reaktionen aus den USA und „New Europe“. Unabhängig davon ist dieser Vertrag ein weiteres Indiz dafür, dass die Sicherheitsarchitektur Europas und auch der Welt gerade neu justiert wird.
5. Vielleicht ist die aktuelle Debatte um die Aufrechterhaltung oder Auflösung des INF-Vertrags bereits die erste Prüfung für die Ernsthaftigkeit des Vertrags.
@csThor|10. Januar 2019 – 8:52:“Merke: Erst Grundsatzdebatte daheim mit allen Optionen auf dem Tisch, dann erst solche Konstrukte zusammenbasteln.“
Schön wäre es.
Geschichtlich wurde sowas doch ohne große öffentliche Debatte unterschrieben und der Souverän vor vollendete Tatsachen gestellt.
Aus Sicht FRA sieht das für mich aus, daß deren koloniale Abenteuer ihnen zu teuer werden und aus DEU Sicht könnte man so die heimischen Abrüster mit Verweis auf Frankreich und den Vertrag umgehen. Dann auch noch als Signal an Trump, daß man ja etwas tue für Verteidigung. Insgesamt kommt es Mir vor wie die gekürzte Version von Macrons Idee einer Europaarmee, die er ja vor einiger Zeit propagierte.
@TobyR
Territoriale Reichweite ist bzgl Angriff das Hoheitsgebiet und bzgl Verteidigung:
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
Also ohne Gebietsbezeichnung. Wie soll das auch gehen, wenn der potentielle Gegner nicht bekannt ist?
@Sommerbiwak
„Geschichtlich wurde sowas doch ohne große öffentliche Debatte unterschrieben und der Souverän vor vollendete Tatsachen gestellt.“
Eine Debatte entsteht nur, wenn es Interessenten gibt und den Regierungsparteien und verantwortlichen Ministern kann man nicht unterstellen, dass sie seit Jahren genau diese Schritte angekündigt hatten.
„Insgesamt kommt es Mir vor wie die gekürzte Version von Macrons Idee einer Europaarmee, die er ja vor einiger Zeit propagierte.“
Nein es ist keine gekürzte Version, sondern einer von vielen Schritten die von der Mehrheit der Bevölkerung u.a. Auch von den großen Rüstungslobbyverbänden in Europa gefordert wurde.
Macrons Idee bleibt mittelfristig eine Vision und das ist für Ideen durchaus üblich ;-)
Denn zu deren Verwirklichung gehört ein Prozess in Schritten und die werden nun gemacht.
Das ist Bündnispolitik im Sinn der Tradition, die europäischen Kooperationen im militärischen Bereich auch bilateral zu vertieft.
Alles nachzulesen im Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Aber wenn darin schon die SiPo Interessierten nicht lesen, was soll man dann vom Souverän erwarten ;-)
Beteiligung und Mitbestimmung lebt in einer freien parlamentarischen Demokratie eben nicht von der Auswahl vorgelegter Konzepte, Verträge, sondern vom Einbringen beim Entstehungsprozess und der endet bekanntlich mit der Unterschrift von Verträgen/ Gesetzen. Für das Einbringen vorher gibt es viele Möglichkeiten u.a. über Parteien, Interessenverbände, Kommisionen und Initativen. Doch leider hält sich die Mitarbeit und das freiwillige Engagement bei solchen Projekten sehr in Grenzen.
Die Verbände und Parteien freuen sich jetzt auf den demnächst anstehenden Run zur Mitarbeit.
@ Elahan
Sorry, aber bei so etwas Grundlegendem, etwas das die Fundamente unseres Selbstverständnisses und unserer Weltsicht betrifft, und zwar weit über bloße Politik hinaus, kann und darf der politische Betrieb den Souverän weder außen vor lassen noch vor vollendete Tatsachen stellen. Nicht, wenn sie den Populisten auch mal das Wasser abzugraben gedenken. Derartig „machtarroganter Paternalismus“ ist nämlich auch eine Triebfeder der Rattenfänger mit den „simplen“ (Nicht)Lösungen. Sobald Frankreich mehr von Berlin in punkto Interventionen fordert als Berlin geben kann (und mehr als viele Deutsche tolerieren würden), wird dieser Vertrag ausgehöhlt und damit anfangen abzusterben. Weil so ein Vertragswerk nichts taugt, wenn es nicht gesamtgesellschaftlich getragen wird, weil es dann abstirbt … Und wie will Berlin „in die Zukunft gehen“ wenn sie schon aus Angst vor den Konsequenzen die bloße Standortbestimmung verweigert? Daran krankt alles und wird bis zum Zusammenbruch dieses „Potemkin’schen Kartenhauses“ genannt „Sicherheitspolitik“ vor sich hin metastasieren. Aber dann wird es knallen, und zwar gewaltig.
@csThor
„Sorry, aber bei so etwas Grundlegendem, etwas das die Fundamente unseres Selbstverständnisses und unserer Weltsicht betrifft, und zwar weit über bloße Politik hinaus, kann und darf der politische Betrieb den Souverän weder außen vor lassen noch vor vollendete Tatsachen stellen. “
Hab ich was verpasst?
1. was ist dabei etwas Grundlegendes, etwas das die Fundamente unseres Selbstverständnisses und unserer Weltsicht betrifft? Im Vergleich zu all den Epochalen Entscheidungen welche Vorgängerrefierungen trafen!
“ Weil so ein Vertragswerk nichts taugt, wenn es nicht gesamtgesellschaftlich getragen wird, weil es dann abstirbt …“
So,wie der NATO Vertrag?
Eine der Triebfeden der Rattenfänger könnte sein, dass man die Vorteile der parlamentarischen Demokratie nicht erklärt und vertritt. Wer glaubt ……. jetzt wirds OT.
Der Prozess läuft und ist für all jene welche sich interessieren einsehbar und unter parlamentarischen Kontrolle.
@TobyR
„Die territoriale Reichweite nach Satz 2 entspricht derjenigen nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union.“
„Dieser Satz lässt mich einigermaßen ratlos zurück“ – Was daran ist unklar?
Art 42 (7) Lissabon Vertrag
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.
Vollkommen eindeutig, die territoriale Reichweite bezeichnet „das Hoheitsgebiet“, im Falle FRA gilt es dabei das Augenmerk auch auf die Überseegebiete zu richten.
@Elahan | 10. Januar 2019 – 20:30
„Der Prozess läuft und ist für all jene welche sich interessieren einsehbar und unter parlamentarischen Kontrolle.“
+1
@Toby Die französischen Überseegebiete haben jeweils unterschiedlichen Status in Bezug auf das Mutterland und die EU. Einige sind Teil des Staates mit Abgeordneten in Paris / Brüssel andere nicht. Zum Schengen-Gebiet gehört keines.
@csThor Falls Sie den Namen Hermann Höcherl nicht mehr kennen, der war bei der CSU, Innenminister zu Bonner Zeiten und Urheber des schönen Satzes „Das Grundgesetz so hoch halten dass man jederzeit bequem darunter her gehen kann“ aber er war so sehr selbst CSU aus eigenem Recht, dass er sich nie in Strauss Gaunereien verwickeln liess. Man ist versucht zu sagen: Solche Leute gibt es heute nicht mehr.
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Vollkommen eindeutig, die territoriale Reichweite bezeichnet „das Hoheitsgebiet“, im Falle FRA gilt es dabei das Augenmerk auch auf die Überseegebiete zu richten.“
Was ist daran so besonders? Es ist ein Vorteil für die EU auch um den Globus Stützpunkte zu haben (nicht nur FR hat Überseegebiete), deshalb müssen diese natürlich auch geschützt und ggf verteidigt werden und dies schon nach Art 42 Lissabon Vertrag.
Frankreich wird bestimmt auch ein Augenmerk auf Helgoland und die Exklave Büsingen am Hochrheinein haben ;-)
@Felix | 10. Januar 2019 – 12:25
„Nebenbei bemerkt finde ich es äußerst gruselig, dass wir wieder anfangen (müssen) Bündnispolitik auf nationaler Ebene zu machen. Ist das nicht der Anfang vom Ende?“
VON TRUMP LERNEN HEISST „SIEGEN“ LERNEN ; )
@Elahan 10:19
Für mich nicht besonders, nicht mal erwähnenswert. War Antwort auf Post zuvor, der territoriale Reichweite als uneindeutig verstand, oder so ähnlich.
@Felix | 10. Januar 2019 – 12:25
„Nebenbei bemerkt finde ich es äußerst gruselig, dass wir wieder anfangen (müssen) Bündnispolitik auf nationaler Ebene zu machen. Ist das nicht der Anfang vom Ende?“
Vermutlich ist dieser Aachener Vetrag nur der erste Baustein eines Vertrags mit anderen europäischen Staaten.
@Der Realist | 11. Januar 2019 – 12:26
„Vermutlich ist dieser Aachener Vetrag nur der erste Baustein eines Vertrags mit anderen europäischen Staaten.“
Eher weniger.
Da es eine bewusste Weiterentwicklung des Élysée-Vertrages ist und dieser (weitgehend) einzigartig ist, sehe ich keine andren Staaten sich hierfür aufdrängend.
Am ehesten käme noch POL in Frage, aber aufgrund der aktuellen Regierung dort ist das vermutlich ein „non-starter“.
@ Elahan
Sorry, komme erst jetzt zum Antworten.
Ja, ist es. Frankreich hat ganz klare nationale (und wirtschaftliche) Interessen und ist auch bereit diese ggf militärisch durchzusetzen bzw zu schützen. Deutschland hat weder klar definierte nationale Interessen noch ist es hierzulande „wohl gelitten“ auch nur darüber zu reden nationale oder gar wirtschaftliche Interessen militärisch zu sichern bzw durchzusetzen (siehe Causa Köhler). Frankreich hofft bzw erwartet sogar eine „Normalisierung“ der deutschen strategischen Kultur hin zu einer – sagen wir es mal höflich – „unterstützenden Rolle“ der Bundeswehr für französische Interessen. Dagegen ist es hierzulande seit 1990 praktisch dauerhaft höchst umstritten, ob sich Deutschland überhaupt „normalisieren“ sollte oder ob die aus unserer Geschichte gewachsene Ablehnung von militärischen Mitteln als Werkzeug der Außenpolitik (was vor 1994 faktisch Verfassungspraxis gewesen ist und so auch den Standard für die deutsche „Weltsicht“ und das deutsche Staats- und Selbstverständnis setzte) nicht als gesamtgesellschaftliche Errungenschaft ersten Ranges bewahrt werden muß. Denn was Frankreich unter „Verteidigung“ im Sinne EU Artikel 42 versteht, hat man nach Bataclan gesehen …
Es geht hier mMn um einen zentralen Pfeiler der deutschen Sicht auf uns als Staat und Gesellschaft und diese Frage kann nur die ganze Gesellschaft beantworten: Wofür sollen wir eigentlich Streitkräfte unterhalten und wofür sind diese einzusetzen (und auch wofür nicht)? Diese Debatte müssen wir führen, denn die Salamitaktik der Bundesregierungen nach 1994 hat ja schlicht den tiefen Graben zwischen Bundeswehr und Gesellschaft mit ausgeschaufelt und weiter vertieft und verbreitert. Denn plötzlich divergierten gesellschaftliche Grundhaltung und politisch veranlaßter Einsatz der Bundeswehr in elementarster Weise … und dieser Vertrag (mit Wissen um die französische Position, Sicht und Begehrlichkeiten) wird dieses Problem weiter verschlimmern.
Wenn wir mal ganz pedantisch sind … angesichts der wiederholten mehrheitlichen Ablehnung des militärischen Beistands für einen „NATO Partner, der in einen Konflikt mit Russland geraten ist“ (PEW Umfragen 2015, 2017 und Bertelsmann Umfrage 2016) hierzulande ist diese Frage leider auch zu stellen. Der Widerspruch zwischen der Ablehnung militärischen Beistands und Zustimmung zur NATO-Mitgliedschaft Deutschlands ist auch eine Folge des schizophrenen Agierens der Bundesregierungen. Man kann nicht NATO Mitglied sein aber sich fundamentalen Anforderungen an Mitglieder verschließt.
Das französisch-deutsche Verständnis darf gefeiert werden.
Was sagen die Briten zu derartigem Vertrag? Besteht Interesse? Was denken die anderen Staaten von Cordoba bis Norwegen, wo VJTF erst eindrucksvolle Bilder lieferte?
„Vollkommen eindeutig, die territoriale Reichweite bezeichnet „das Hoheitsgebiet““
Das steht aber schon im Satz davor. Wenn das die einzige Bedeutung der ‚territorialen Reichweite‘ sein soll, ist der Verweis redundant. Welchen Zweck, außer den Vertragstext zu verlängern, hätte dieser Verweis dann?
Wenn es aber ein indirekter Verweis auf den Nordatlantikvertrag, der in Art. 42 Abs. 7 seinerseits referenziert wird, und die darin enthaltene territoriale Reichweite sein soll: Warum dann kein direkter Bezug darauf?
@cs Thor
„Wenn wir mal ganz pedantisch sind … angesichts der wiederholten mehrheitlichen Ablehnung des militärischen Beistands für einen „NATO Partner, der in einen Konflikt mit Russland geraten ist“ “
1. Kein NATO Land wurde angegriffen
2. Selbst bei Auslosung Bündnisfall, im Gegensatz zum EU Vertrag, trifft jedes Land die Maßnahmen welche es für richtig hält und das kann auch ein Beileidsschreiben sein.
Heute ist es soweit.
„Außerdem haben die Staaten einen deutsch-französischen Verteidigungs-und Sicherheitsrat beschlossen. Sie wollen gemeinsam einen Sitz Deutschlands im Uno-Sicherheitsrat anstreben. Im Falle eines Angriffs leisten sie einander jede in ihrer Macht stehende Unterstützung. Das ist noch keine gemeinsame Armee – aber der Anfang“. (Spon)
Bin dann mal auf den Zeitstrahl der Umsetzung gespannt.
In der französischen Opposition wird gegen den Vertrag geschossen, da er ein Ausverkauf Frankreichs bedeute.
https://www.heise.de/tp/features/Frankreich-Rechte-schueren-Angst-vor-neuem-Freundschaftsvertrag-mit-Deutschland-4282523.html
Die deutsche Partei „Die Linke“ mag den Vertrag auch nicht:
https://www.heise.de/tp/features/Nein-zum-Aachener-Aufruestungsvertrag-4283180.html
@TW: Hier scheint der Vertragstext verfügbar zu sein:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ein-neuer-%C3%A9lys%C3%A9e-vertrag-318970
https://www.elysee.fr/emmanuel-macron/2019/01/08/frankreich-und-deutschland-werden-neuen-vertrag-uber-zusammenarbeit-und-integration-unterzeichnen.de
[Nein, Ihr link führt zu der geplanten Resolution zur parlamentarischen Begleitung. Der Vertragstext, den die Bundesregierung nach Wochen doch noch veröffentlicht hat, steht hier:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1570126/c720a7f2e1a0128050baaa6a16b760f7/2019-01-19-vertrag-von-aachen-data.pdf?download=1
T.W.]
@aussenstehender | 22. Januar 2019 – 11:27
Haben Sie vom Front National etwas anderes erwartet? Die sind doch gegen alles, was die Grande Nation irgendwie in europäische Strukturen einbindet.
Genau wie die Linke, die erwartungsgemäß eigentlich immer gegen alles ist, was Bundeswehr im internationalen Kontext betrifft.
Das sind die Krakeeler vom Rand, die muss eine Demokratie nun mal aushalten. Aber erheblich sind diese Äußerungen nicht.
@aussenstehender
Nein, es ist nich Die Opposition welche gegen den Vertrag schießt, sondern es ist eine geringe Anzahl von Personen (ggf nur eine oder zwei) mit Falschmeldungen, Lügen und Haß Zwietracht säht.
Ein Teil der deutschen Linken haben Kritik an Teilen des Vertrages. Wenn man genau hinschaut, dann bleibt wenig bis nichts von Substanz übrig.
Aber irgend was ist immer ;-) Sachliche Kritik, Alternativen aufzeigen und dann mit den Fakten diskutieren ist der Weg.
Frage: wäre ein Mandat für die Bw entsprechend BARKHANE im BT mehrheitsfähig?
„Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken.“
@Thomas Melber
Wir waren in AFG im Kampfeinsatz für die USA ohne unmittelbarem Interesse für DEU. So glaube ich, dass unter entsprechendem Manat und dessen Begründung, bei unmittelbarem Interesse für Europa wäre eine Mehrheit im BT deshalb nicht ausgeschlossen und somit durchaus möglich.
Aus sicherheitspolitischer Perspektive steht Art. 4 zentral, besonders der neue „Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat“, der als politisches Gremium fungieren soll.
Richtungsweisende Entscheidungen zu konkreten militärischen Fragen werden über das rein Politische hinausgehen. Es wird sich also beweisen müssen, inwieweit die Absichtserklärung aus Aachen mit Leben erfüllt werden kann.
Zu lösende Fragen stehen bereits einige vor der Tür.
– Nachfolge Tornado/Rafale in Zusammenhang mit FCA
– Aufbau einer „force de réaction rapide“, einer gemeinsamen schnellen Eingreiftruppe, die DEU strategische Unbeweglichkeit überwinden soll
– Europäische Rüstungshilfe für das KSA und natürlich
– PESCO, wo bislang wenig voran ging.
@KPK
Fr. Merkel soll dabei die Idee der europäischen Armee aufgegriffen haben, und Macron propagiert ja die European Intervention Initiative.
@Thomas Melber
Bin mir was das anbelangt, absolut unsicher, manchmal liegen ggf. auch schlicht Übersetzungsunzulänglichkeiten DEU/FRA/ENG, … vor?
Auf jeden Fall besteht Definitionsunsicherheit.
Jedenfalls spricht die IBuK im Handelsblatt von „Die nimmt bereits Gestalt an“ und nicht von „Europäischer Armee“.
Es wird besonders in politischen Aussagen, welche die wesentlichen darstellen, meist zwischen beiden Begriffen hin und her gesprungen, ohne dass Klarheit über Unterschiede besteht und nationale Folgen erkannt sind.
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie hofft, dass der im Dokument verankerte gemeinsame Ansatz bei Rüstungsexporten zeitnah umgesetzt wird, damit die deutsch-französischen Kooperationsvorhaben planmäßig vorangetrieben werden können. Begrüßt wird von den beiden Verbänden ebenfalls die Idee eines deutsch-französischen Steuerungsorgans in Gestalt eines Verteidigungs- und Sicherheitsrates. (BDSVI Atzpodien)