Bei der Luftwaffe künftig Drohnenpiloten ohne herkömmliche Fluglizenz (Korrektur)
Die Neuigkeit hat die Luftwaffe in ihrer Mitteilung zum Start der Ausbildung für die neue Bundeswehr-Drohne Heron TP in Israel nur am Rande erwähnt, aber das ist einen eigenen Eintrag wert: Künftig wird die Bundeswehr Piloten für unbemannte Luftfahrzeuge, so genannte Remotely Piloted Aircraft (RPA), ausbilden, die nicht wie bisher die Lizenz für ein Flugzeug oder einen Hubschrauber der Streitkräfte erworben haben.*
Die Information taucht in dem Bericht aus Israel etwas versteckt auf:
Dieses Aufgabenfeld stellt, neben den Tätigkeiten als Jetpilot oder in der Transportfliegerei, die dritte Säule des attraktiven Berufsbildes Fliegerischer Dienst in der Luftwaffe dar. Auch die hier tätigen Piloten erwerben eine vergleichbare, fliegerische Lizenz.
Schlüsselwort ist eine vergleichbare, fliegerische Lizenz – und in der Tat, das habe ich mir von der Luftwaffe bestätigen lassen, soll es im Laufe dieses Jahres den eigenständigen Ausbildungsgang eines RPA-Piloten geben. Die ersten Anwärter sind bei der Luftwaffe schon angekommen.
Die künftigen Drohnenpiloten werden zwar zunächst auf einem Trainingsflugzeug geschult, wie die künftigen Kampfjet-, Transportflieger- oder Hubschrauberpiloten auch. Im Anschluss werden sie aber nicht für den Einsatz auf einem der bemannten Luftfahrzeuge der Bundeswehr ausgebildet und erhalten dafür auch keine Lizenz.
Und das ist das neue: Bisher ist die Lizenz für die unbemannten Systeme eine Zusatzqualifikation für Piloten, die ihren Schein für einen Kampfjet, ein Transportflugzeug oder einen Hubschrauber gemacht haben. Ohne diese vorherige Qualifikation in der bemannten militärischen Luftfahrt wurde bisher bei der Bundeswehr kein Soldat RPA-Pilot.
Zu den Ähnlichkeiten und Unterschieden hatte ich vor Jahren einen Drohnenpiloten befragt:
Frage: Ist das ein Unterschied in der Eigenwahrnehmung? Empfinden Sie anders, wenn sie ein RPA steuern als einen Jet? Weil es kein richtiges Fliegen ist?
Pilot: Das muss man differenziert sehen, da wir alle auch noch ein bemanntes System steuern. In meinem Fall eine Cessna Citation. Viele andere fliegen nebenher noch Transall oder die Huey oder Eurocopter. Von daher ist es für mich eher ein zweigleisiges Fliegen: Einmal der Einsatzflugbetrieb in Afghanistan und andererseits die Inübunghaltung in Bremen auf der Citation. Es ist nicht so, dass man sich jetzt zurückversetzt fühlt an den Simulator oder in einen reinen UAV-Flugbetrieb. Es ist schon richtiges Fliegen mit dabei, und das ist, finde ich, von Vorteil.
Frage: Aber Sie unterscheiden zwischen richtigem Fliegen und RPA-Fliegen?
Pilot: Physisch. Im Kopf ist es das Gleiche. Man hat gewisse Prozesse, im Flug wie auch am Boden, wenn man das Luftfahrzeug fernsteuert. Es sind immer dieselben Prozesse, die man da abarbeitet. Aber es ist natürlich ein anderes Gefühl, die Beschleunigungskraft und die Wettereinflüsse zu fühlen, als sie nur zu sehen. Das ist natürlich etwas anderes, auf der Panoramakamera des Heron zu sehen, wie er halt ein bisschen durch Turbulenzen fliegt, als wenn man selber drinsitzt. Es sind aber die selben Abläufe, die selben Checks, die selbe Crew Communication. Es ist schon sehr ähnlich.
Wenn ich das richtig sehe, folgt die Luftwaffe damit dem Weg anderer Streitkräfte, die schon länger ihre Drohnen von Piloten steuern lassen, die eben nicht aus der klassischen bemannten Fliegerei kommen. Interessant wird zum einen, wie diese Ausbildung konkret aussieht – und zum anderen, ob die Bundeswehr auch in einem anderen Punkt von ihren bisherigen Regeln abgeht: Bislang sitzen die Bediener der unbemannten Systeme, also ein Pilot und ein Payload Operator, in einer Bodenstation in den Einsatzgebieten in Afghanistan oder Mali. Technisch könnten sie natürlich ebenso in Deutschland sitzen und ihr Fluggerät aus einer deutschen Kaserne steuern. Mal sehen, ob das so bleibt wie bisher.
*Korrektur: Damit ist klargestellt, dass die RPA-Piloten auch auf einem bemannten Flugzeugmuster geschult werden und einen Pilotenschein erwerben. Der Unterschied liegt dann aber darin, dass sie danach gezielt für den Einsatz mit unbemannten Systemen ausgebildet werden. Da hatte es zunächst ein Missverständnis zwischen der Luftwaffe und mir gegeben.
(Archivbild Juli 2016: Das Aufklärungssystem Heron 1 steht für den nächsten Ausbildungsflug in Israel bereit – Bundeswehr/Susanne Hähnel)
@ t.w.
Die stationierung der ground stations für den drohnenbetrieb im einsatzland war allerdings technisch bedingt (keine ausreichende satcom kapazität/fähigkeit der jeweiligen drohne) und nicht konsequenz irgendwelcher doktrinärer entscheidungen.
Welche fähigkeiten hat die heron tp denn im over the horizon gebiet? Wäre sie technisch aus D operierbar?
Künftige RPA-Piloten/Crews lernen also den (ausschließlichen) Einsatz der unbemannten Systeme zur Aufklärung unter allen Sichtbedingungen.
So weit so gut.
In einem gesonderten Parlamentsbeschluss soll, wann eigentlich, die eventuelle Bewaffnung entschieden werden.
Die künftigen RPA(1)-Piloten und ihre Crews werden mit Weitsicht im Waffeneinsatz ausgebildet und trainiert? Oder wird der Waffeneinsatz am „Tag-X“ des positiven BT-Entschlusses nicht realisiert werden können, da die Bedienungsmannschaft es schlicht nicht kann, bzw. nicht combat ready zertifiziert ist?
(1) RPA das Lw-Kürzel, im Heer „Unmanned Aerial System (UAS);
gemäß „International Civil Aviation Organization (ICAO)“ ist international „Unmanned Aircraft System (UAS)“ in Nutzung, ausschließlich, verbindlich?
Jedenfalls tut ein Ende des Begriffswirrwars not, wenigstens innerhalb der Bw.
@Wacaffe: das stimmt nicht, es würde auch mit dem Heron I hervorragend über SATCOM gehen (im Einsatzland findet die Steuerung eh über SATCOM), nur müsste dafür das System in Deutschland zugelassen werden, was für eine Übergangslösung (Heron I) niemand machen wollte.
Für die Psyche der Piloten ist eine Stationierung im Einsatzland sicher sinnvoller, wenns dann um die bewaffneten Drohnen geht.
Welche Dienstgradgruppe kommt hierfür in Frage? Ist das aus Prestigegründen wieder ein Offizier? Wenn ja, dann wäre es wieder typisch Deutsch…und Bundeswehr.
Also der Pilot im Interview stellt das Drohnen fliegen hin als wäre es für einen Nicht Lizenzinhaber unmöglich. Ich habe „Drohnenpiloten“ in Mali kennengelernt. Mal ehrlich, dass ist ein überdimensionales ferngesteuertes Flugzeug voll mit Hightechcomputern. Das kommt von alleine wieder nach „Hause“. Der Computer erledigt den Rest.
@Talon | 28. Januar 2019 – 19:01
„nur müsste dafür das System in Deutschland zugelassen werden, was für eine Übergangslösung (Heron I) niemand machen wollte.“
Das verstehe ich nicht, wieso müsste die Steuerungseinheit bei Stationierung in DEU eine andere Zulassung erhalten wie bei einer Stationierung im Ausland?
@Reiter
Prestigegründe sind in der Deutschen Bundeswehr jedenfalls nicht ausschlaggebend bei einer Nominierung für verantwortungsvolle Verwendungen.
Vielmehr existieren Laufbahnvoraussetzungen, die u.U. Abitur (vergleichbar) plus Studium erfordern. Wenn das im konkreten Fall auf den Offz hinausläuft, ist das eben so. Übrigens steht es jedem anderen Soldaten frei, sich für Höherwertiges zu qualifizieren.
Ich kenne keine vergleichbare Armee mit per se gegebenen Führungsverwendungen für Uffz m.P. wie in DEU SK!
Im angelsächsischen Bereich, FRA, ITA, BEL, NLD wird z.B. kein Fw Zugführer, dort endet es beim Stellvertreter, unter dem Leutnant.
„typisch Deutsch…und Bundeswehr“ ist, dass dem UffzCorps Aufstiege in Führungsverantwortung bis in die Sachbearbeiterebene ermöglicht wird, bei Eignung und Leistung.
Ich finde, Herr Wiegold, die Bewertung ist nicht ganz trennscharf. Die RPAFhr erhalten schon eine zivile Lizenz. Sie werden ja ausgebildet wie ein Transportluftfahrzeugführer (u.a. auch in Bremen). Sie machen nur keine Musterberechtigung bspw. auf einem A400M, sondern dann halt eben auf dem RPAS.
@36AA00 und @all
Sie haben Recht, und ich werde das später korrigieren (bin noch bei den goldenen Bloggern…)
Zum Thema Stationierung im Einsatzland oder zu Hause ein Interview aus Großbritannien:
https://www.dailymail.co.uk/news/article-6197163/IS-terrorists-vaporised-remote-control-drones-RAF-base-England.html
Passend dazu das Buch:
https://www.amazon.de/Reaper-Force-Inside-Britains-Drone/dp/1786069644/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1548703093&sr=8-1
Scheint psychisch nicht ganz einfach zu sein, zum Dienst zu gehen, dann im Einsatzland einen Auftrag zu erfüllen (neutral formuliert) um im Anschluss wieder zur Familie zurückzukehren, in dem Wissen, das es morgen genauso ablaufen wird.
@KPK @Reiter
Gibt (gab) es nicht auch UmP als Piloten (Heli, Transall)?
@Auchmal
Das hat sicher auch rechtliche Gründe – sonst wäre man ja in Deutschland „im Einsatz“.
@Thomas Melber
Ja das gab es mal. Aber dann mussten es irgendwie Offiziere sein….
@Klaus-Peter Kaikowsky
Also in FRA sind UmP Luftfahrzeugfhr.
Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Bildungsweg zu tun.
Da greift doch wieder der formal juristische Teil. Haftungsgrenze und Besoldungsgruppe.
@ Thomas Melber:
Vor 15 Jahren gab es noch UmP als Hubschrauber- Piloten. Wir hatten seinerzeit Besuch von einer Huey der Luftwaffe, die mit einem Stabsfeldwebel als Pilot und einem Oberfeldarzt besetzt war.
@all
Zur Frage der Ausbildung der künftigen RPA-Piloten oben eine präzisierende Korrektur: Sie machen einen Flugschein auf einer bemannten Maschine, danach aber nicht wie bisher vorgeschrieben die Ausbildung für ein bemanntes militärisches Luftfahrzeug, sondern direkt für ein unbemanntes System.
@KPK 18:45
Zu den Begrifflichkeiten:
Nicht jedes UAS (unmanned aerial system) oder UAV (unmanned aerial vehicle) ist ein RPA (remotely piloted aircraft).
UAS ist ein Gesamtsystem z.B. aus einem UAV (das Fluggerät) und einer Bodenstation.
Ein RPA wird zusätzlich aktiv durch einen lizensierten Piloten „fern“-gesteuert (auch wenn Teile des Fluges ggf. im Autopilotmodus erfolgen können). Zudem ist es von der Größenklasse mit einem richtigen Flugzeug oder Hubschrauber vergleichbar und nutzt für Start und Landung Flugbetriebsflächen wie ebendiese.
Ein UAS / UAV muss das nicht zwingend sein, es kann von Start (meist über Katapult, Raketenmotor oder einfach in die Luft geworfen) bis Landung (meist am Fallschirm oder mit Netzfanganglage) völlig autonom z.b. einen vorher programmierten Kurs abfliegen.
Die Drohnen des Heeres (KZO, LUNA) sind damit UAS mit einem UAV, aber keine RPA, da sie nicht aktiv durch einen Piloten geflogen werden, selbst wenn man den vorher einprogrammierten Flugweg durch Änderung der Wegpunkte z.T. und begrenzt beeinflussen kann.
Die Drohnen der Luftwaffe Heron/ Heron TP bzw. mit Lw-Beteiligung am NATO AGS die Global Hawk sind sowohl UAS als auch RPA.
Als Unterklasse gibt es noch OPVs (optional piloted vehicle), welche sowohl bemannt (z.b. zum Transfer zum Einsatzgebiet im kontrollierten Luftraum mit anderen regulären Luftraumnutzern – Zulassungsproblematik) aber auch unbemannt in einem für sie abgesperrten Luftraum operierend (Vorteil lange Stehzeit ohne Rücksicht auf den Typen, der mal was essen oder aufs Klo muss, dabei Reduzierung der Gefährdung von Personal und „unnötigem Gewicht“ zugunsten von Treibstoff/ Mission Payload) fliegen können.
Heißt das konkret, die fliegerische Inübunghaltung wird für die Zeit der Drohnenfliegerei vollständig gestrichen, oder wie?
@Fux: ++
@KPK
„typisch Deutsch…und Bundeswehr“ ist, dass dem UffzCorps Aufstiege in Führungsverantwortung bis in die Sachbearbeiterebene ermöglicht wird, bei Eignung und Leistung.
Gefährliche Aussage die ganz schnell off Topic führt…. Zum Einen ist sie m.E. nicht (mehr) uneingeschränkt richtig und zum Anderen behaupten böse Zungen dass genau seit dem Zeitpunkt an dem wir angefangen haben dieses System zu ändern, die Probleme in der Schlammzone losgingen.
Vor 20 Jahren wurde der UmP in DEU noch hochgelobt als Führer und Fachmann, die Züge wurden von erfahrenen HptFw geführt. Dann kam irgendwann der Trend dass das alles „Offz-lastiger“ werden soll. Das Resultat sieht man tagtäglich…. Aber wie gesagt: Off Topic.
„Wenn ich das richtig sehe, folgt die Luftwaffe damit dem Weg anderer Streitkräfte, die schon länger ihre Drohnen von Piloten steuern lassen, die eben nicht aus der klassischen bemannten Fliegerei kommen.“
Wie hier schon anklang, hängt das vom jeweiligen Drohnen-Typen ab. Bei der US Air Force ist es beispielsweise so, dass die RQ-4 „Global Hawk“ mittlerweile auch von Unteroffizieren überwacht – „gesteuert“ wäre wohl zu hoch gegriffen – werden kann. „Predator“ und „Reaper“ hingegen sind weiterhin die Domäne fliegerisch geschulter Offiziere. Hat wahrscheinlich mit der Bewaffnung und den zu erwartenden Einsatzszenarien zu tun.
https://www.aviationtoday.com/2017/03/16/day-life-us-air-force-drone-pilot/
Meine ganz persönliche Meinung:
Das ist sicherlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der Schatten war aber wohl zu groß, um ihn vollständig zu überspringen. Nach wie vor haben wir hier Piloten, die Ihre Lizenz durch eine kostspielige Inübunghaltung mit manntragenden Luftfahrzeugen erhalten müssen. Sicherlich erhöht das die Attraktivität des Berufs – ich würde mich auch nicht wehren, wenn mein Arbeitgeber mir anböte, mein Flugsporthobby zu finanzieren.
Ein ATC- oder GCI-Controller, der in seinem Verantwortungsbereich ebenfalls Luftfahrzeuge „fernsteuert“, indem er den Lfz-Führen Freigaben erteilt und Flugrichtung, Höhe und Geschwindigkeit vorgibt, muss dies nicht und erhält auch wesentlich geringere Zulagen als die Angehörigen des fliegerischen Dienstes. Sicherlich böten auch diese Lizenzen eine hervorragende Grundlage für die Ausbildung von RPA-Führern – bei wesentlich geringeren Kosten. Hier bestünde auch nicht das Risiko einer Abwerbung des hoch qualifizierten Personals in die zivile Luftfahrt – dazu wäre diese Qualifikation tatsächlich zu speziell.
Genauso wenig verstehe ich die Forderung, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug, das für mlitärische Zwecke entwickelt wurde, unbedingt nach dem für den dicht beflogenen europäischen Luftraum geltenden Regelwerk in den allgemeinen Luftverkehr integriert werden muss (was hat es denn dort zu suchen?), und dass dieselbe TSK, die hierzu eine zweimotorige Auslegung ihres RPA fordert, an anderer Stelle mit der einmotorigen F-35 liebäugelt.
Wenn ich mir die Kosten für die Umsetzung dieser Forderungen und den Modernisierungsbedarf der Bundeswehr insgesamt vor Augen halte, wüde ich mir von der Luftwaffenführung ein wenig mehr Pragmatismus wünschen.
@Reiter
„Mal ehrlich, dass ist ein überdimensionales ferngesteuertes Flugzeug voll mit Hightechcomputern. Das kommt von alleine wieder nach „Hause“. Der Computer erledigt den Rest.“
Das ist aber nur ein Teilaspekt des Fliegens. Am Ende ist es nunmal so, dass man ein gut 1 Tonne schweres Lfz durch Luftraum bewegt, in dem sich auch andere Luftraumnutzer befinden. Und dazu sollte man eben das nötige Verständnis eines „echten“ Piloten auf dem Niveau eines CPL aufweisen.
Nur weil Autos heute von alleine einparken können und einen Bremsassistenten haben, heisst das ja nicht, dass man keinen Führerschein mehr braucht.
Die Sicht von jenseits des Teiches.
https://www.defensenews.com/global/europe/2019/01/29/israeli-air-force-starts-training-german-heron-tp-drone-pilots/
Auch benannt zu evtl. Bewaffnung:
German officials were careful to say that the eight-week training is restricted to the surveillance capabilities of the drones.
That is because the idea of unmanned aircraft carrying weapons is still controversial here despite assurances by the defense ministry that missiles would be fired only in the event of immediate danger to German ground troops.