DroneWatch: Bundeswehr beginnt Ausbildung für neue Drohne – Update (neu: Lizenz für RPA-Piloten, mit Korrektur)
Gut ein halbes Jahr nach der Zustimmung des Bundestages zur Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr hat die Ausbildung der Crews in Israel begonnen. Am (heutigen) Montag startet die israelische Luftwaffe die Instruktion der deutschen Bedienungsmannschaften auf der Bais Tel Nof bei Tel Aviv, teilte die Luftwaffe mit. In dem zweimonatigen Kurs für Pilot und den so genannten Payload Operator gehe es bislang ausschließlich um den Einsatz der unbemannten Systeme zur Aufklärung.
Nach langem Streit zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages im Juni vergangenen Jahres die Planung gebilligt, auf neun Jahre ein Gesamtsystem aus fünf Remotely Piloted Aircraft (RPA) des israelischen Typs Heron TP, vier Bodenstationen und je einen Ausbildungssimulator in Deutschland und Israel zu leasen. Eine Bewaffnung der Fluggeräte ist zunächst nicht vorgesehen, darüber soll in einem gesonderten Parlamentsbeschluss entschieden werden.
Auch ohne Bewaffnung sei die Heron TP den derzeit genutzten unbemannten Systemen des ebenfalls israelischen Typs Heron überlegen, argumentiert die Bundeswehr: Reichweite, Flughöhe, Einsatzzeit und auch die Aufklärungstechnik seien besser als bei den älteren Drohnen, die bereits in den deutschen Auslandseinsätzen in Afghanistan und Mali genutzt werden.
Aus der Mitteilung der Luftwaffe:
Das Training der ersten sechs Crews, bestehend aus je einem Piloten und einem Tactical Operator (Sensorbediener) erfolgt entlang der gültigen Regularien und operativen Fähigkeiten des Systems. Die Soldaten werden zum sicheren und effektiven Einsatz des Systems und seiner Aufklärungssensoren anhand unterschiedlicher Szenarien befähigt und weitergebildet. So umfasst die Ausbildung unter anderem das Handling des Systems im Normalbetrieb und bei gegebenenfalls aufkommenden Fehlermeldungen – inklusive einer möglichen Fehleranalyse – im Flug bei Tag und Nacht sowie in der Dämmerung. (…)
Nach derzeitigem Stand sind je zwei Lehrgänge in 2019 und 2020 geplant, weitere Durchgänge für deutsche Soldaten sollen in den Jahren 2021 und 2022 folgen. Dieses Aufgabenfeld stellt, neben den Tätigkeiten als Jetpilot oder in der Transportfliegerei, die dritte Säule des attraktiven Berufsbildes Fliegerischer Dienst in der Luftwaffe dar. Auch die hier tätigen Piloten erwerben eine vergleichbare, fliegerische Lizenz.
Die Drohnen im Bundeswehr-Einsatz gehören zum Taktischen Luftwaffengeschwader 51 Immelmann in Schleswig-Holstein. Dessen Kommandeur Oberst Kristof Conrath sagte am Rande der Eröffnungszeremonie in Tel Nof laut Luftwaffe: Das Ausbildungsprogramm ist auf den Betrieb in der Aufklärungsrolle ausgelegt, unsere israelischen Partner verfügen hier über weitreichende Erfahrungen und die entsprechende Luftraumstruktur. Das machen wir uns zunutze.
In der Pressemitteilung hat die Luftwaffe übrigens eine knackige Neuigkeit versteckt: Bislang gilt die Regel, dass der Pilot eines unbemannten Flugsystems bereits eine Lizenz für eines der bemannten Flugzeuge oder einen Hubschrauber der Streitkräfte erworben haben muss. Davon nimmt die Bundeswehr nun Abschied, wie die Aussage Auch die hier tätigen Piloten erwerben eine vergleichbare, fliegerische Lizenz schon zeigt: Im Laufe dieses Jahres sollen die ersten RPA-Piloten kommen, die nicht mehr wie bisher zuvor den Flugschein für die bemannten militärischen Luftfahrzeuge gemacht haben, bestätigte mir die Luftwaffe auf Nachfrage.
(Korrektur: Da hatte ich zunächst eine ungenaue Darstellung, wegen eines Missverständnisses – in diesem Eintrag habe ich das noch mal genauer erläutert.)
Interessant ist übrigens auch, dass mit keinem Wort erwähnt wird, dass die Drohnen nach entsprechender politischer Entscheidung auch bewaffnet werden können – und dass dafür auch Ausbildung nötig sein wird. Sind dann die jetzt ausgebildeten Crews auf die Aufklärungseinsätze der Drohnen beschränkt?
Die Beschaffung der Systeme ist in Deutschland politisch umstritten, weil die technisch mögliche Bewaffnung von deren Gegnern als Schritt der Bundeswehr in Richtung völkerrechtlich fragwürdiger Drohneneinsätze der USA angesehen wird und in Zusammenhang mit der Nutzung auch durch Israel gesetzt wird.
(Fotos: Patch der neuen Ausbildungseinheit / Eröffnungsappell der Ausbildung in Tel Nof / Conrath im Gespräch mit seinem israelischen Kollegen – Francis Hildemann/Luftwaffe)
Die generelle Ablehnung von bewaffneten Drohnen habe ich noch nie verstanden. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Politik die Soldaten in immer gefährlichere Einsätze fernab der „Landesverteidigung“ schickt, ihnen dann aber nur mürrisch (oder gar nicht) das notwendige Material zur Verfügung stellt.
Sorge um das Wohlbefinden der Soldaten im Einsatz sieht meiner Meinung nach anders aus.
Die heftige Ablehnung bewaffneter Drohnen erinnert mich irgendwie stark an das Verbot der Armbruste im Canon 29 des Zweiten Laterankonzils im Jahr 1139 mit der Begründung, Armbruste seine wegen ihrer Reichweite und Durchschlagskraft unritterlich. Wirklich daran gehalten hat sich bloß niemand.
Mir hat auch noch keinen Gegner von bewaffneten Drohnen überzeugend erklären können, wieso es vorteilhafter ist, den Waffeneinsatz in die Verantwortung eines einzelnen Soldaten zu geben, der unter körperlicher Grenzbelastung in Sekundenbruchteilen die folgenreiche Entscheidung über den Waffeneinsatz treffen muß, statt das zwei körperlich nicht belasteten Drohnenpiloten anzuvertrauen, die erstens im Zweifelsfall noch eine Runde über dem Ziel drehen können und zweitens unter der Aufsicht eines weiteren Offiziers stehen, der jederzeit „Halt“ befehlen kann. Aber das scheint eine Glaubensfrage zu sein – wie im Hochmittelalter beim Zweiten Laterankonzil …
So schwer ist das doch nicht zu verstehen mit der Abneigung von bewaffneten Drohnen.
Wenn Bedienmannschaft im sicheren Container sitzt und nicht mehr abgeschossen werden kann, entsteht auch keine Verwundung, Tod, oder Gefangennahme des Piloten.
Das senkt die Hemmschwelle der Politik fliegerische Kampfeinsätze anzuordnen / zu genehmigen.
Das ist der Knackpunkt.
Und ähnliches wird dann auch bei Bodendrohnen (ferngesteuerte Panzer oder ähnliches) für Aufschrei sorgen. Zu Recht.
Hier wird dann nämlich hochtechnisiertes Land gegen unterentwickeltes Land klar erkennbar.
@ Ralf | 29. Januar 2019 – 1:13
„No bastard ever won a war by dying for his country. You won it by making the other poor dumb bastard die for his Country.“
George Patton
Bitte um Korrektur:
Oberst Conrath ist der Kommodore des TaktLwG 51 „I“, nicht der Kommandeur.
Danke!
Doch, ist es. Im Grunde reden Sie genau von der irrationalen „Ritterlichkeit“, die Obristlieutenant beschreibt.
Sich beim Mitteleinsatz zu zügeln ist sicherlich keine Herausforderung, die Deutschland nicht hinbekommen würde. Man erinnere sich u.a. an die Zurückhaltung von schwerem Gerät in Afghanistan (mit ganz konkreten Folgen für die „Bodentruppen“). Es wäre sicherlich schon heute möglich, sich deutlich robuster und mit „überlegener Technologie“ zu präsentieren. Man tut es jedoch nicht und der Verdacht, es würde mit bewaffneten Drohnen plötzlich anders, kann daher nicht belegt werden.
Obristleutnant spricht mir aus der Seele. Von Gegnern bewaffneter Drohnen wird immer wieder gerne die Vorgehensweise der Amerikaner angeführt, die mit ihren Kampfdrohnen Tausende unschuldiger Zivilisten getötet hätten.
Betrachtet man nun den Waffeneinsatz der Bundeswehr bei vorausgegangen Missionen, so fragt sich ernsthaft, ob der Besitz bewaffneter Drohnen daran in zukünftigen wirklich etwas gravierend ändern würde, zumal vermutlich jeder einzelne Schuss zeitraubend genehmigt werden müsste.
In der deutschen Sprache lässt sich nur schwer ein Wort finden, das die Absurdität der aktuellen Politik (man beschafft bzw. least nach zäher, sehr deutscher Diskussion „zunächst“/interimsmäßig bewaffnungsfähige Drohnen, lässt gleichzeitig mit anderen europäischen Partnern ein „europäisches“ Modell entwickeln, verzichtet aber „vorläufig“ auf Waffen, die mit der Drohne eingesetzt werden könnten und verzichtet, um nur ja nicht den Verdacht der vereinigten Gutrmenschenfraktion in Bundestag und Gesellschaft zu erregen auch auf eine nur theoretische „Kampfausbildung“ der Drohnenpiloten) auch nur annähernd adäquat wiedergeben würde.