Lesestoff: Rechtsextreme(s) Netzwerk(e) in der Bundeswehr?
Die Debatte hat zwar schon im vorangegangenen Thread zu dem Thema begonnen; der Übersichtlichkeit halber aber hier noch mal zusammengeführt: An diesem Wochenende berichten gleich zwei sehr, nun, unterschiedliche Medien über Hinweise auf rechtsextreme Netzwerke in der Bundeswehr – mit Planungen für einen Tag X bis hin zur Ermordung politischer Gegner. Aber mit ziemlich gleichen inhaltlichen Aussagen.
Ausgangspunkt für polizeiliche Ermittlungen wie journalistische Recherchen waren Ermittlungen gegen Franco A., den Oberleutnant des Jägerbataillons 291 in Illkirch, der sich als angeblicher Asylbewerber registrieren ließ und an rechtsextremistischen Anschlagsplanungen beteiligt gewesen sein soll.
Zum Nachlesen die beiden Geschichten online*:
taz: Rechtes Netzwerk in der Bundeswehr – Hannibals Schattenarmee
Focus: Die Verschwörung
und (nachgetragen, weil erst später gesehen, obwohl es früher erschien):
Deutschlandfunk:
Militärnachrichtendienst MAD – KSK-Soldaten wurden vor Durchsuchung gewarnt
Interessant dabei: Die taz beruft sich auf eine eigene, ein Jahr dauernde Recherche; der Focus auf Ermittlungen des Bundeskriminalamts. In vielen Details sind allerdings beide Geschichten deckungsgleich.
Zu dem taz-Bericht (den Focus-Bericht hatte ich da noch nicht gesehen) habe ich am Samstag um eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums gebeten. Die Antwort war nicht besonders ergiebig: Eigentlich verweist das Ministerium nur auf die Aussagen, die es bereits am 9. November nach einem Focus-Bericht ebenfalls zu diesem Thema abgegeben hatte. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Verweis auf die Ermittlungen ziviler Behörden, zu denen das Verteidigungsressort nichts sagen könne.
Allerdings steht in den aktuellen Meldungen von diesem Wochenende ein – inzwischen ehemaliger – Angehöriger des Kommandos Spezialkräfte (KSK) im Mittelpunkt. In beiden Berichten. Insofern bleibt also spannend zu beobachten, ob das Ministerium einen Anlass sieht, über die Erkenntnisse polizeilicher Ermittlungen hinaus etwas zu möglichen eigenen Untersuchungen in diesem Zusammenhang zu sagen. Ich vermute, dass das spätestens bei entsprechenden offiziellen Anfragen aus der Opposition der Fall sein muss.
*Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier in der Regel nicht statt. In diesem Fall ist offensichtlich eine Ausnahme gerechtfertigt.
(Und wie üblich bitte ich bei diesem Thema dringend um eine sachliche Auseinandersetzung in den Kommentaren.)
Eines haben all diese Debatten gebracht, auch wenn aus der Sicht mancher eher – ich nenn es mal so – chauvinistischer Debattenteilnehmer, die Skandale angeblich verpufft sind: Ich habe mich viel mit allen Menschen meines Bekanntenkreises unterhalten, die in den letzten Jahrzehnten ausschließlich in Mannschaftsdienstgraden (also vornehmlich GWDL/FWDL) bei der Bundeswehr waren.
Mein eigener Eindruck war, dass wegen eines aus meiner Sicht völlig harmlosen Spruches („Wie der Führer sitz ich hier, die braune Scheiße unter mir“) auf einer Toilettenwand, die gesamte Kompanie aus der Ausbildung genommen, antreten lassen und über eine Stunde lang vom KP Chef belehrt wurde über rechtsextremes Gedankengut. Einschließlich all der Dinge, die jedem Zustoßen werden, der in dieser Kompanie in diese Richtung schielt. Im Laufe der gleichen Woche wurden ähnliche Belehrungen auch noch einmal durch alle Zug- und Gruppenführer wiederholt (ohne Antreten, aber inhaltlich gleich).
Vor dem feierlichen Gelöbnis/ der feierlichen Vereidigung an der ich teilnehmen durfte, wurden wir noch einmal deutlichst darauf hingewiesen, dass wir „Das Recht“ zu verteidigen haben, nicht irgendein herfabuliertes „Recht des deutschen Volkes“, was grammatikalisch denkbar wäre. („[…] das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes[…]“)
(Vor diesem Hintergrund finde ich übrigens die Kommentare hier sehr schräg, die apologetisch sowas aussagen wie (sinngemäß): Die betreffenden wollten halt Deutschland verteidigen und nicht irgendwelche Politiker. Dass diese Politiker, deren Kommandogewalt und letztlich auch deren Würde und körperliche Unversehrtheit, teil der Eide waren, die die betreffenden Soldaten abgelegt haben, ist bei manchen offenbar nicht angekommen.)
Mit diesen Anekdoten will ich sagen: Ich hatte aus meiner eigenen Erfahrung heraus immer volles Vertrauen in die Bundeswehr als Armee der Demokratie.
Was ich dann nach der Befragung des Bekanntenkreises zu hören bekam, hat mein Weltbild dann doch arg verschoben. Wenn sich Truppenteile bis hin zur Division in internen Veranstaltungen ganz offen auf Traditionslinien aus dem Afrikakorps beziehen, entsprechender Tand von den Soldaten auch an Uniformen und Fahrzeugen getragen wird, dann ist das für mich als Bundesrepublikaner mehr als besorgniserregend. Das zog sich auch durch. Jeder Mensch, der nicht die gleichen Truppenteile durchlaufen hatte wie ich, hatte solche Anekdoten auf Lager. Die Bundeswehr kann froh sein, dass davon nur recht wenig öffentlich reflektiert wird, dass sich stattdessen auf die Einzelfälle konzentriert wird, wie die KSKler, die mit der DAK-Palme rumgefahren sind.
Insofern waren alle Debatten in diese Richtung für mich wertvoll, weil ich jetzt ein deutlich differenzierteres Bild davon habe, ob auch meine Freiheit (als eher linker Teil des deutschen Volkes), von allen Angehörigen der Bundeswehr immer verteidigt wird. Stattdessen gibt es Listen – auf denen mein Klarname genausogut stehen könnte – mit Personen, die es zu internieren und eventuell umzubringen gilt. Und damit sympathisieren offenbar genug Mitglieder der Exekutive, dass ich das strukturell nicht mehr als unrealistische Spinnereien abtun kann. Aus der Geschichte wissen wir, dass es reicht, wenn genug weggucken.
Ich find es auch wirklich wirklich besorgniserregend (also sowohl aus Sorge um die entsprechenden Kommantatoren, als auch um die Debatte allgemein), dass der taz und dem Focus unterstellt wird, sie würden mit diesen „Kampagnen“ (gemeinsame) „Ziele verfolgen“. Jeder der beide Medien kennt, muss beim „gemeinsam“ aussteigen. Dass da mehr als ein Rechercheziel verfolgt wird, wenn man bei Franko A. und den Preppern anfängt und dann plötzlich auf zahlreiche Bundeswehr- und Polizeiangehörige stößt, ist absurd. Stattdessen wird insinuiert, dass sich Menschen über Monate und Jahre solche Sachen ausdenken… ach ich weiß nicht. Da muss man vermutlich aus der freien Wirtschaft ein bisschen raus sein, um zu glauben, dass da mehrere Redakteure für freigestellt werden, wenn sich auch einer an einem Nachmittag das gleiche Verschwörungsszenario ausdenken kann… Also aus meinen Erfahrungen bei der Bundeswehr, als Journalist und als Mitarbeiter in Bundestagsbüros klingt einiges, was hier geäußert wird nach sehr unreifen Vorstellungen darüber, wie die Welt funktioniert.
Tatsächlich gab und gibt es in diesem Land Rechtsterroristen. Es gibt mehr als ein aktuell laufendes Verfahren durch die Bundesanwaltschaft. Und es gibt bei der Bundeswehr Stabsoffiziere – und geführt wird bekanntlich von vorn, da wo der Fisch vom Kopf her stinkt – die Hitlergrüße zeigen, oder Zielpersonen vor Ermittlungen warnen. Läuft, oder?
@Wa-Ge | 21. November 2018 – 12:14
„Böhse Onkelz oder Hellene Fischer“
LOL, da musste ich auch dran denken. Der Musikgeschmack scheint sich Kp-übergreifend
zu ähneln ;)
Wobei der Vollständigkeit halber ja gesagt werden muss, dass einige der älteren Lieder der Onkelz nicht gespielt werden dürfen, wenn 17jährige dabei sind…
@ JPW | 21. November 2018 – 12:02:
Counter-Strike? Ihr letztes Gespräch mit einem Mannschaftsdienstgrad ist schon einige Jahre her, oder? :P
Schade, mittlerweile sind wir vom Kern des Berichtes und dem Thema sehr weit weg.
Durch Detailver- und besessenheit sind wir sogar schon bei Helene Fischer angelangt.
So kann man ein Thema natürlich auch zerquatschen. O Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
So – könnten wir dann jetzt endlich mal davon abkommen, dass hier jeder etwas aus seiner langjährigen Dienstzeit zum Besten gibt, die bestenfalls „erst“ vor 20 Jahren endete?! Um es mal in einen Vergleich zu setzen: Von diesen Erlebnissen zu berichten ist in etwa so gehaltvoll wie eine erbitterte Debatte über die Vorrunde der WM 1974; nämlich gar nicht. Jeder kann die Inhalte nachlesen (zum Thema „Rechtsradikalismus in der Bw“ siehe diverse Spiegel-Artikel aus vergangenen Jahrzehnten, z.B. zur Lehrsammlung auf der „Burg“ in Altenstadt), aber allgemein repräsentativ ist der Inhalt der Story schon lange nicht mehr – klingt hart, ist aber so.
Die Armee hat sich – genauso übrigens wie die Gesellschaft – in den letzten Jahren schlicht extrem verändert, weswegen „Spökskes von damals“ einfach nicht mehr repräsentativ sind. Ein Beispiel: Alkoholkonsum. Während sich Generationen von Soldaten noch die Lampe verglüht haben, ist die Zahl dieser Fälle im Vergleich mittlerweile ziemlich überschaubar. Ja, es gibt sie noch, aber weiß Gott nicht mehr so krass und verbreitet, wie immer erzählt wurde.
Ich bleibe bei meiner bisherigen Lagebewertung: Aus der Gesamtgeschichte jetzt eine Verschwörung zu kreieren, die den pazifistischen / eher links eingestellten Bundesrepublikaner gefährdet und gar das Potenzial hat, die Republik zu zerschlagen, halte ich für arg übertrieben. Wäre dem anders, so hätten sich die Inhalte der heutigen Generaldebatte im Bundestag wohl erheblich anders gestaltet.
@ aussenstehender | 21. November 2018 – 12:13
Zitat:
„@ Georg 20. November 19:17
„Eine Staatsanwaltschaft teilt einem Beschuldigten wohl auch nicht die eigenen Ermittlungsergebnisse mit, bevor sie ihn zum Tathergang befragen will, oder?“
Ein Rechtsanwalt kann vor der Vernehmung Aktenbeinsicht bekommen.
Tatort&andere Krimis sind hinsichtlich der Beschuldigtenrechte unseriös.“
Okay, ich bin kein Jurist deshalb war mir das so nicht bewusst.
Nur bitte ich folgendes in dem speziellen Fall des Lt R. zu bedenken:
1. Es muss ein erheblicher rechtsradikaler Vorfall gewesen sein, sondern hätte das Disziplinarrecht vermutlich ausgereicht und es wäre über die Einleitungsbehörde nicht zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft gekommen.
2. Sollte nicht der Rechtsanwalt von Lt R. Akteneinsicht bekommen, sondern dessen Vater, General R.
3. Gefällt mir die Begründung von General Dieter nicht, wenn er schreibt , „um eine objektivere Basis für das Gespräch mit seinem Sohn zu schaffen“
Was bedeutet diese Formulierung ?
Für mich heißt dies, ich sage dir was ich gerichtsfest belegen kann und du kannst dann deine Aussage darauf aufbauen und musst mehr nicht zugeben
Da dies ja urprünglich ein disziplinarer Verstoß war und das Disziplinarrecht das Ziel hat, den betroffenen Soldaten wieder auf den richtigen (hier nicht „rechten“) Weg zu führen, wäre eine freiwillige, ehrliche Aussage des Betroffenen zu erwarten gewesen und nicht nur das zugeben, was sowieso schon bewiesen werden kann.
@sanjäger
+1 mit Sternchen.
Diese ganze Diskussion der letzten 50-60 Kommentare kann man sich fast schenken.
Die letzten Monate und Jahre sollten doch jedem bewusst gemacht haben, dass in der Bundeswehr ideologisch nicht bei allen Soldaten alles nach Grundgesetzplan läuft (beim Großteil schon).
Dass war früher vielleicht auch schon so, aber jetzt sind die Medien vielleicht ein bisschen feinfühliger bei diesem Thema.
War es damals nur ein Bundeswehrinternes Thema und interessierte nur Armeeinteressierte, so ist es heute ein allgemeineres Thema und wird deshalb auch mehr aufgegriffen und berichtet. Auch überregional.
@ Pio-Fritz | 21. November 2018 – 13:38
Es ist aber auch Schlimm, wenn Mutmaßungen durch tatsächliche Erfahrungen konterkariert werden.
Sie stellen eine Behauptung auf (gute Recherche), Ihnen wird anhand eines Beispieles gezeigt, dass zumindest Aspekte des Textes unsauber sind und daher zumindest ein Schatten auf die Rechercheleistung der Autoren geworfen werden kann. Aber das passt Ihnen wohl nicht.
Ich weiss nicht woher Sie das Vertrauen nehmen das gezeichnete Bild in den Artikeln als realistisch einzustufen. Mir fällt es wie gesagt schwer. Für die Veröffentlichung dieser Geschichte erschließt sich für mich auf den ersten Blick kein Zeitdruck, ob Sie eine Woche früher oder später erschienen wäre, hätte wohl keinen Unterschied bedeutet. Daher muss ich davon ausgehen, dass genügend Zeit bestanden hat auch auf „Details“ zu achten.
Leistung ist Arbeit durch Zeit, wenn Zeit kein entscheidender Faktor ist bleibt nur noch Arbeit um die Leistung zu bestimmen. Und da bleibe ich bei meiner Aussage, ich stelle die Arbeit der Autoren in Frage komplexe Sachverhalte richtig darstellen zu können, wenn man offensichtlich nicht in der Lage ist einfache Aspekte korrekt darzustellen.
Und was Helene Fischer angeht, so hat @ Georg ähnlich verfahren. Einfach mal Behauptungen in den Raum gestellt die keinen Bezug zur Realität haben.
Die Fallschirmjägertruppe im Jahre 2018 mag alles sein, aber sicherlich nicht rechtsradikal. Der Ton in der Truppe mag kameradschaftlich „herb“ sein, aber alleine der hohe Anteil an Fallschirmjägern mit Migrationshintergrund (Russlanddeutsche, Polen, Kurden, Türken, …) sorgt dafür, dass jegliche Verfehlung sofort die Runde machen würde. Von daher können Sie mir glauben wenn ich Ihnen sage, dass ein Bild (wenn es denn heute erlaubt wäre) eine Fallschirmjägers auf Kreta im Dienstzimmer oder auf Stube sicherlich nicht die Bedeutung hätte dass man sich mir Ideologie des NS Regimes identifiziert, sondern die Bewunderung darstellt lediglich mit einer Pistole bewaffnet und nur an einem Stück Stoff hängend aus dem Flieger ins Gefecht springen zu können.
Ja diese haben es für den falschen Dienstherren getan und unter Umständen aus falscher Motivation und sind heute daher nicht mehr traditionswürdig, nichtsdestotrotz ist es eine Leistung die Weltweit Anerkennung findet. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch alle Nazis sind.
Zu dem „Vertuschungsversuch“ der beiden Generäle empfehle ich das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Darin sind zwar die im Raum stehenden und zugrundliegenden Vorwürfe gegen die drei Beschuldigten nicht zu entnehmen, aber die Kungelei der Goldsterne, die ihnen, zu Recht, eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bescherten.
https://openjur.de/u/125969.html
Nach meinem Empfinden haben die Mechanismen gegriffen und funktioniert. Eine Unterwanderung der Universität lässt sich schwerlich aus diesem Fall ableiten.
@sanjäger
„Vor dem feierlichen Gelöbnis/ der feierlichen Vereidigung an der ich teilnehmen durfte, wurden wir noch einmal deutlichst darauf hingewiesen, dass wir „Das Recht“ zu verteidigen haben, nicht irgendein herfabuliertes „Recht des deutschen Volkes“, was grammatikalisch denkbar wäre. („[…] das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes[…]“)“
Es wäre in höchstem Maße bedenklich und ein sehr schlechtes Zeichen für den inneren Zustand der Bundeswehr, wenn ein Offizier der Bundeswehr so etwas tatsächlich von sich gegeben hat. Natürlich verteidigt ein Soldat der Bundeswehr „das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes“, wie es in der Eidformel heißt.
Wenn im Zusammenhang mit der Bindung des Soldaten an unsere Rechtsordnung und seinem Auftrag, diese (und keine andere, schon gar keine irgendwie gefühlte) zu verteidigen, tatsächlich das Wort „herbeiformuliert“ gefallen ist, wäre das unfassbar. Man kann die FDGO durch so eine Mischung aus Unbildung und Dummheit m.E. genauso gefährden wie durch fragwürdige politische Einstellungen.
@Wa-Ge | 21. November 2018 – 15:55
„Mutmaßungen“ habe ich nun keine entdeckt und diese hätten in einem journalistischen Text zu einer Sache auch nichts zu suchen. „Tatsächliche Erfahrungen“, nun ja, persönlich gefärbt und nicht zu verifizieren. Gerade bei so einem Thema, wo alle nach Beweisen verlangen.
Und ja, ich vertraue darauf, das Herr Wiegold und seine Kollegen von taz, Focus, Welt, Zeit etc.pp. journalistisch sauber arbeiten. Es gibt auch Gegenbeispiele, wer erinnert sich nicht mit einem gewissen Schmunzeln an die Hitlertagebücher des Stern, aber die sind die Ausnahme.
Wenn dieses Vertrauen nicht da ist, dann sind wir ganz schnell bei „Lügenpresse“ und „Fake News“, das kann es ja auch nicht sein.
Aber worüber diskutieren wir in diesem Thread eigentlich?
@@K.B. | 21. November 2018 – 0:11
„Und dann müssen sich die KSK-Soldaten und letztlich alle Soldaten der Bundeswehr doch nicht wundern, wenn sie in diesen Topf geworfen werden.“
Und ich dachte Sippenhaft und Kollektivschuld seien Begriffe von denen wir uns im Jahr 2018 nicht mehr leiten lassen sollten. My bad…
@sanjäger | 21. November 2018 – 12:24
„wenn man bei Franko A. und den Preppern anfängt und dann plötzlich auf zahlreiche Bundeswehr- und Polizeiangehörige stößt, ist absurd“
„zahlreich“ ist ja immer dehnbar, aber wo wird denn (außer in den Eigendarstellung des Vereins) tatsächlich belegt, dass es überhaupt zahlreiche Vereinsmitglieder gibt. Geschweigedenn, dass es zahlreiche aktive Angehörige von Bw und Polizei denn und noch viel mehr von Spezialkräften oder vergleichbar? Ich schrieb das schon mal weiter oben. Für mich macht der Vereinsauftritt eher einen „wannabe“ Eindruck. Wer weiß, wie „speziell“ Spezialkräfte in ihrem Gruppenverhalten sind, der wird sich schon wundern, wenn er da mal genauer die Seiten durchforstet.
Ich sage hier übrigens nicht, dass es nicht sein kann, dass in diesem Verein auch aktive oder ehemalige Polizisten und Soldaten sind, aber sowohl die Eigendarstellung des Vereins als auch die Berichte von Focus und taz sind doch sehr reißerisch.
Aber auch dann, selbst wenn die Eigendarstellung stimmen würde, ist noch an keiner Stelle belegt, dass es hier tatsächlich dann um „rechtsextremen Netzwerke“ in und außerhalb der Bundeswehr geht.
Wachsam sein? Ja bitte!
Panik schieben und Generalverdacht äußert? Bitte nicht.
@voodoo
Ich glaube sie überschätzen mein Alter und das der anderen Befragten. Bei keinem ist die Dienstzeit auch nur annähernd 20 Jahre her.
@Koffer
Wenn es aussieht wie eine Ente, und läuft wie eine Ente, und quakt wie eine Ente…
Was ist das denn sonst, wenn kein Netzwerk? Was sind diese Leute, die Umsturzfantasien weit jenseits der FDGO haben sonst, wenn keine Rechtsextremisten? Wie viele Bundeswehrangehörige braucht es denn ihrer Meinung nach, bevor es irgendwie gefährlich wird? Nur mal ein paar Fragen zum Nachdenken.
„Wachsam sein? Ja bitte!“ – Und auf wen wollen Sie sich da gerade noch verlassen, wenn Stabsoffiziere beim MAD offenbar das mit dem Wachsam sein nicht so ernst nehmen?
„Panik schieben und Generalverdacht äußern? Bitte nicht.“ Mach ich nicht. Aber es reicht halt ein kleiner harter Kern und genug Leute, die bereit sind wegzugucken, und noch ein paar mehr, die sich machtlos fühlen. Es ist gar nicht nötig, dass da die Hälfte der Bundeswehr stramm rechtsextrem ist. Die Sozialforschung sagt, dass 30% Sympathisanten ausreichen. Der harte Kern kann nochmal um 1-2 Größenordnungen kleiner sein. Ich äußere keinen Generalverdacht, sondern beziehe mich ausdrücklich auf die bekannten Fälle. Ich schiebe auch keine Panik. Ich beschreibe aus meiner Sicht. Und die ist nicht so sorglos wie Ihre.
@sanjäger | 21. November 2018 – 22:03
„Wenn es aussieht wie eine Ente, und läuft wie eine Ente, und quakt wie eine Ente…“
Nur weil etwas gesehen hat, das Federn hat, watschelt und nicht hochdeutsch spricht muss es noch lange keine Ente sein…
„Und auf wen wollen Sie sich da gerade noch verlassen, wenn Stabsoffiziere beim MAD offenbar das mit dem Wachsam sein nicht so ernst nehmen?“
Ein Stabsoffizier und das bisher auch noch nicht gerichtlich festgestellt.
„Es ist gar nicht nötig, dass da die Hälfte der Bundeswehr stramm rechtsextrem ist. Die Sozialforschung sagt, dass 30% Sympathisanten ausreichen. Der harte Kern kann nochmal um 1-2 Größenordnungen kleiner sein.“
30% Sympathisanten in der Bw?! Ich denke wir beide leben in unterschiedlichen Universen.
@sanijäger. Ceterum censeo: In dem Taz Artikel wurde wieder Franco A hervorgekramt und in das allgemeine Netzwerk eingebaut. Zur Erinnerung: Franco A. wurde auf Entscheid des BGH aus der U-Haft entlassen; das OLG Frankfurt weigert sich die Sache wg. Geringfügigkeit anzunehmen und will es an das LG abschieben. Der einzige Grund, warum Franco A noch nicht wg relativ belangloser Dinge vor Gericht steht, ist, weil die BA sich immer noch sperrt. Die Bundesanwaltschaft ist aber weisungsgebunden. Bundesjustizminster war damals Maas und vdL hat damals wg der Franco A Geschichte ich weiß nicht viele Kasernen durchsuchen lassen. Und zum Afrika Korps nur so viel: das wurde von Rommel geführt, der 1944 zum Selbstmord gezwungen wurde. Seine damaligen Feinde, die Engländer, verehren ihn immer noch für seine Kriegskunst.
[Och nö. Jetzt bitte nicht so. Ich dachte, in diesen Kreisen ist „Asylbetrug“ eine schändliche Straftat, aber wenn sie einem Bundeswehroffizier vorgeworfen wird, ist es „relativ belanglos“? Und es kann wohl kaum davon die Rede sein, dass das OLG „wegen Geringfügigkeit“ die Sache „and das LG abschiebt“ – sondern weil aus Sicht des OLG die konkrete Tatplanung nicht nachweisbar ist.
https://augengeradeaus.net/2018/06/oberlandesgericht-sieht-franco-a-zur-anschlaegen-noch-nicht-fest-entschlossen/#more-30575
Können wir jetzt hier mal damit aufhören, all das weißzuwaschen versuchen, was Rechte nicht hören wollen? T.W.]
@ Koffer | 21. November 2018 – 17:50
„Und ich dachte Sippenhaft und Kollektivschuld seien Begriffe von denen wir uns im Jahr 2018 nicht mehr leiten lassen sollten. My bad…“
Mir persönlich ging es eher um den Punkt, welches Vertrauen man in staatliche Institutionen haben kann, wenn dort Aussagen abgesprochen und Ermittlungen anscheinend lasch durchgeführt werden. Darauf hätte ich mir von Ihnen eine Antwort erhofft.
Aber wenn Sie sich in die Mimimi-Ecke stellen wollen, möchte ich Sie nicht daran hindern. (Unnötige Schärfe, ich bitte um Entschuldigung.)
In meinen Augen ist es notwendig, dass genügend Soldaten und Reservisten klar Stellung gegen solche Auswüchse beziehen, damit sich erst gar keine Tendenzen Richtung Kollektivschuldvorwürfen auf der einen Seite und Wagenburgmentalität auf der anderen Seite verfestigen können.
@Tom | 21. November 2018 – 22:34
„Franco A. wurde auf Entscheid des BGH aus der U-Haft entlassen; das OLG Frankfurt weigert sich die Sache wg. Geringfügigkeit anzunehmen und will es an das LG abschieben.“
Da muss ich @T.W. beispringen (nicht das er das nötig hätte, aber trotzdem ;) ), die verbliebenen Vorwürfe gegen Franco A. sind NICHT geringfügig.
Genauso so wie man gegen die Panikmache und Aufbauscherei von geneigter Seite widersprechen muss, sollte man auch gegen Kleinreden von tatsächlich im Raum stehenden Vorwürfen sprechen!
Differenziertheit und Faktentreue gilt in beide Richtungen…
@K.B. | 21. November 2018 – 23:02
„Mir persönlich ging es eher um den Punkt, welches Vertrauen man in staatliche Institutionen haben kann, wenn dort Aussagen abgesprochen und Ermittlungen anscheinend lasch durchgeführt werden.“
Ich wüsste nicht, dass „staatliche Institutionen“ per se schlecht in diesem Fall gearbeitet hätten. Wir wissen von einem StOffz gegen den Vorwürfe erhoben wurden und wir wissen, dass das KdoH nicht eine der Staatsanwaltschaft gleichlaufende Bewertung hat.
Das eine ist ein Einzelfall und das andere ist das selbstständige Bewertungsrecht von Disziplinarvorgesetztem und Staatsanwaltschaft. Beides ist gesetzlich geschützt. Ich stehe zu beidem. Eines von beidem anzugreifen würde meinem Verständnis von Gesetzestreue widersprechen.
Da ich wiederum nicht alle Fakten zu dem Fall kenne (ich hatte bisher keinen Zugang zu den Ermittlungsakten) kann ich mir kein eigenen Bild machen.
Aber ich habe bisher keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten von StA oder KdoH…
“
Aber wenn Sie sich in die Mimimi-Ecke stellen wollen“
Na dann…
„In meinen Augen ist es notwendig, dass genügend Soldaten und Reservisten klar Stellung gegen solche Auswüchse beziehen“
1. Tun sie das ständig.
2. Müssten sie es gar nicht, denn durch Ihren Dienst für Deutschland tun sie es durch Herz und Hand jeden Tag. Hier in Deutschland und fern der Heimat in deutschem Auftrag.
@Koffer
Ist es so abwegig und unwahrscheinlich, das man mit ausreichend hoher Zuverlässigkeit ausschließen kann, die Arbeit dieser Abteilung hätte vom Angeklagten OTL mit schwerwiegenden Folgen manipuliert worden sein können?
@hagion Pneuma
Zuviel der Ehre
Aber ich muss mich entschuldigen.
Ich hatte mich auf Sir Alec Guinness in der Rolle des Marc Aurel bezogen.
Danke, ich hatte die Frumentarrii dann mit jenen Legionären verwechselt, die für Roms Soldaten die Verpflegung requirierten.
@ThoDan | 22. November 2018 – 0:00
„Ist es so abwegig und unwahrscheinlich, das man mit ausreichend hoher Zuverlässigkeit ausschließen kann, die Arbeit dieser Abteilung hätte vom Angeklagten OTL mit schwerwiegenden Folgen manipuliert worden sein können?“
Der ganze Vorgang wurde ja von Amts wegen zur Anzeige gebracht. Warum sollte der MAD jemanden bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und dann die eigenen Ermittlungen nicht prüfen/„qualitätssichern“?
Unabhängig davon, dass ja dazu auffordere bis zum Beweis (oder zumindest starken Indiz) des Gegenteils unserem Institutionen zu vertrauen, sonst es in der konkreten Frage doch einfach logische Folgerung…
@ThoDan | 22. November 2018 – 0:00
Nachtrag
Wobei ich hier selbst schon wieder den gleichen Fehler gemacht habe, den ich anderen vorwerfe, ich habe ohne Faktenkenntnis spekuliert :(
Man weiß ja gar nicht genau wie die StA an die Infos kam…
Von daher bitte meine letzte Nachricht nicht beachten.
Nur zur Einordnung dessen, warum das OLG an das LG verweisen möchte – hier herrscht ja teilweise himmelschreiende Unkenntnis, insbesondere hinsichtlich der Einordnung:
Das OLG ist in Staatsschutzangelegenheiten originär zuständig nach §120 GVG. Genauer: §120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §74a Abs. 1 GVG. Die Möglichkeiten zur Verweisung an das Landgericht findet sich u.a. dann in §120 Abs. 2 S.2 GVG, wenn die „besondere Bedeutung“ vom Landgericht nicht gesehen wird. Das bedeutet freilich überhaupt nicht, dass es sich um „belanglose“ (egal ob „relativ“ oder unmittelbar) Straftaten handelt, oder
Das LG verhandelt in Strafsachen erstinstanzlich vor der großen Strafkammer oder dem Schwurgericht nun wirklich keine Peanuts. Echt nicht.
Zudem bestehen offenbar durchaus nicht von der Hand zu weisende Verbindungen zwischen Franco A. und weiteren Akteuren innerhalb der Bundeswehr mit immerhin bräunlichem Geruch. Ich gehe davon aus, dass das auch dem OLG seinerzeit nicht bekannt gewesen sein dürfte. Vor diesem Hintergrund taugt es wenig, die Verweisung an das Landgericht als Beleg für die „relative Belanglosigkeit“ oder gar eine Art argumentativen Persilschein für Franco A. zu werten.
Selbst wenn Franco A. sich am Ende trotz diverser Kontakte und Berührungspunkte zu weiteren Beschuldigten in seinen konkret vorwerfbaren Taten als Alleintäter entpuppen sollte, so ist aus Sicht der Bundeswehr doch sicherlich zu hinterfragen, wie so jemand überhaupt auf das schmale Brett gekommen ist, so gegen die Rechtsordnung zu verstoßen – eine „Subkultur“ in einigen relevanten Verbänden ist nämlich durchaus vorhanden. Das fängt beim nachkolorierten Fallschirmjägerporträt „Opa auf Kreta“ an und hört dann nämlich nach diversen Umwegen über den Hitlergruß beim Kameradschaftsabend durch Stabsoffiziere beim einzelnen Soldaten auf, der sich dann spontan ermutigt fühlt, auch mal „etwas zu tun“. Der in der Truppe vorhandene (und in positiver Hinsicht ja auch erwünschte) Korpsgeist trägt leider auch negativ dazu bei, weil er auch in der Truppe unerwünschtes, aber insgeheim durch das Zusammengehörigkeitsgefühl toleriertes Verhalten bestärkt.
@ Metallkopf
Danke, so sehe ich das auch, auch wenn ich dies nicht so schön schreiben kann.
Ich hatte geschrieben es gibt einige herausragende Fälle und dazwischen den Nebel der Verschleierung und stillschweigender Duldung.
Siehe unterlassene Meldung des Vorgesetzten von Franco A. nach seiner rechtsextremen Masterarbeit, die Warnung des MAD-OTL an seinen Kontaktmann beim KSK, die unterschiedliche Bewertung des Hitlergrußes des scheidenen KSK Kompaniechefs durch truppendienstliche Vorgesetzte und der Staatsanwaltschaft (Strafbefehl von 4000 Euro).
@ Koffer
Das sind die Details auf die man „wachsam“ achten muss in der Truppe (so wie Sie es immer fordern) und denen man im Einzelfall „entschlossen“ entgegen treten muss.
Also wo werden truppendienstliche Vorgesetzte belangt, wenn sie rechtsradikale Vorgänge in ihrem unterstellten Bereich zu schwach disziplinar würdigen ?
Wo bleibt die von Ihnen geforderte „Achtsamkeit“ und „Entschlossenheit“ im Handeln gegen diese Vorgesetzte ?
@Wiegold
Ich hatte die „Geringfügigkeit“ nur in Vergleich zu den ursprünglichen Vorwürfen konstatiert.
Das bedeutet nicht, dass ich dies nicht für schwerwiegend halte. Weiter würde ich das Wort „Asylbetrüger“ nicht pauschal für Asylbegehrende verwenden. Das ist nicht meine Sprache, da es durchaus Fälle gibt, die berechtigt hier politisches Asyl beantragen.
Wogegen ich mich wehre, ist die Pauschalisierung, mit der ganze Personengruppen unter Rechtsradikalismus Verdacht gestellt werden. Also alle die sich zum Beispiel seinerzeit in der Tradition des Afrikakorps gesehen haben. Oder auch Fallschirmjäger, die ein Bild von Kreta auf der Stube hatten.
Schließlich und endlich finde ich, wissen wir über den Fall Franco A immer noch zu wenig.
Er hat laut OLG 33 000 Chat Nachrichten ausgetauscht. Ist er vielleicht in einer dieser Filterblasen gewesen, in denen sich junge Leute völlig aus der Wirklichkeit verabschieden? Da gibt es ja genügend Beispiele aus allen möglichen Lebensbereichen. Ist er also zurückgezuckt, als es an die Realisierung ging und liegt dies dem Beschluss des OLG zu Grunde?
Was ist Rechtsradikalismus? Franco A fällt sicherlich unter diese Rubrik. Aber ist es rechtsradikal das Lied vom Westerwald zu singen? Bedenken zu haben, wenn mittlerweile mehr als 70% der unter dreijährigen in Stuttgart, Frankfurt und München Eltern haben, die nicht in Deutschland geboren sind?
Ich denke einerseits „Wehret den Anfängen“. Das beziehe ich auf Franco A und dergleichen Konsorten. Andererseits schüttet man das Kind mit dem Bad aus, wenn man jeglichen positiven Bezug auf die deutsche Geschichte kriminalisiert.
Ich hoffe und bete, dass wir uns nicht nach Abschaffung der Wehrpflicht entweder in Richtung Söldnertruppe oder aber in Richtung rechtsradikalen Staat im Staat a´la Lateinamerika bewegen.
[Wenn schon Statistik, dann bitte auch richtig.
Mal abgesehen davon, dass dieser Aspekt hier ziemlich OT ist, ich mir aber schon vorstellen kann, aus welchem Beweggrund der hier eingeführt wird: „Eltern, die nicht in Deutschland geboren sind“ kommen u.a. aus Polen (Geburtenzahl an 3. Stelle der Nicht-Deutschen) und anderen EU-Ländern. Insofern: solche pauschalen Bedenken zeigen zumindest eine klare Ablehnung der europäischen Einigung. Auch ein Indiz. T.W.]
@ Georg
„Also wo werden truppendienstliche Vorgesetzte belangt, wenn sie rechtsradikale Vorgänge in ihrem unterstellten Bereich zu schwach disziplinar würdigen ?
Wo bleibt die von Ihnen geforderte „Achtsamkeit“ und „Entschlossenheit“ im Handeln gegen diese Vorgesetzte ?“
Spannend.
Wie sollten denn Ihrer Meinung nach jene Vorgesetzte belangt werden?
Die WDO hat da klare Vorstellungen, die sich vielleicht nicht ganz mit den Ihren decken…
@Koffer
„…die verbliebenen Vorwürfe gegen Franco A. sind NICHT geringfügig.“
Das ist wahr. Geringfügig sind in der Tat nicht die Vorwürfe, sondern offenbar nur die Beweise für diese.
P.S. Ich meine die Beweise für die Vorwürfe, die über Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz hinausgehen. Diese beiden durchaus nicht geringfügigen Vorwürfe scheinen, anders als die Terrorismusvorwürfe, ja recht gut belegt zu sein.
@Koffer
Punkt 1
„Nur weil etwas gesehen hat, das Federn hat, watschelt und nicht hochdeutsch spricht muss es noch lange keine Ente sein…“ Touché, ich hab gelacht. Unabhängig davon wissen wir ja beide, dass derjenige dumm ist, der dummes tut. Und wer rechtsextremes tut, der ist rechtsextrem. Und ich bin nicht bereit, direkte übernahme von Nazisymbolen als nicht rechtsextrem zu akzeptieren.
Punkt 2
Ein Stabsoffizier. Ja richtig. Ich bezog mich auf die Möglichkeit da Stabsoffizier zu werden und dann mutmaßlich Ermittlungen gegen Rechtsextreme zu sabotieren. Der Punkt bleibt der Gleiche: Es gab in diesem einen Fall über Jahre offenbar keine wirksame Wachsamkeit. Udn der Fall selber stellt durch den Bezug zum MAD in Frage, ob es diese Wachsamkeit flächendeckend gibt.
Punkt 3
„Wir leben in verschiedenen Welten“
Glaub ich gar nicht so sehr. Für mich ist nur die Bereitschaft wegzuschauen schon viel zu oft viel zu deutlich geworden, auch bei Personen, wo ich das nicht für möglich gehalten habe. Ich bin auch professionell an dem Thema dran, das ist also keine pure Meinung. Ich hab im Übrigen nicht geschrieben, dass es so ist (Zitat von Ihnen: „30% Sympathisanten in der Bw?! Ich denke wir beide leben in unterschiedlichen Universen.“), sondern allgemeine Erkenntnisse aus der Sozialforschung wiedergegeben, um zu verdeutlichen, wo die Schwelle der Wachsamkeit liegen müsste. Das Argument war: Es braucht nicht 50% gewaltbereite Rechtsextremisten, um eine Gruppe umkippen zu lassen. Es braucht halt nur 1-3%. Wenn genug andere das stillschweigend unterstützen (zum Beispiel vor Ermittlungen warnen) oder halt wegschauen.
Viel viel weniger.
@ Ketanest
Mir ist schon klar das Disziplinarvorgesetzte in ihrer Disziplinargewalt nicht weisungsgebunden sind (zumindestens theoretisch, wie Kommandeure, Rechtsberater auf junge Hauptleute als Disziplinarvorgesetzte in der Praxis einwirken, ist eine andere Sache).
Nur, wenn es offensichtliche Fehlentscheidungen bei Disziplinarvorgesetzten gibt, wie es bei den Vorgesetzten des OTL und KpChef des KSK (disziplinar minderschwerer Fall gegen Strafbefehl der Staaatsanwaltschaft von 4000 Euro) geschehen ist, dann gibt es auch Möglichkeiten die angeblich sachgerechte Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten anzugreifen (Aufhebung durch höheren Disziplinarvorgesetzten, Einleitungsbehörde wegen Rechtsbeugung im Amt, Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen § 8 SG (“ .. der Soldat muss durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung (gemeint ist die demokratische Grundordnung) eintreten“).
Ab einfacher Disziplinarvorgesetzter ist jeder Soldat ein Vertreter unseres Rechtsstaates und da kann es einfach nicht vorkommen, das ein hoher Dienstgrad (OTL) vor versammelter Mannschaft den Hitlergruß verwendet (verbotenes verfassungsfeindliches Symbol) dies von seinen Vorgesetzten weitgehend strafrei gewertet wird.
Hier sind die Vorgesetzten selbst in der Überprüfung der eigenen Verfassungstreue nach § 8 SG „Eintreten für die demokratische Grundordnung“ gefordert.
@Koffer
War genau das was ich meinte, nur ist mir nicht bekannt das die Überprüfung und Auswertung schon fertig durchgeführt worden und bis dahin sind d.
@Tom
Wenn das Westerwaldlied rechtsradikal ist, bin ich unwissentlich schuldig nur hätte das sogar nichts mit der BW zu tun. weil dort eben nicht.
Ich schließe mich @T.W 21. November 2018 – 22:34, mir wird das zu b(unt) und nimmt meines Erachtens ggü. der FDGO verhöhnendes Ausmaß an.
@ Georg | 22. November 2018 – 12:53
„Nur, wenn es offensichtliche Fehlentscheidungen bei Disziplinarvorgesetzten gibt, wie es bei den Vorgesetzten des OTL und KpChef des KSK (disziplinar minderschwerer Fall gegen Strafbefehl der Staaatsanwaltschaft von 4000 Euro) geschehen ist, dann gibt es auch Möglichkeiten die angeblich sachgerechte Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten anzugreifen“
Wieso ist es eine offensichtliche Fehlentscheidung des DV? Kann es nicht auch eine Fehlentscheidung des Gerichtes sein?
Gerüchte besage, dass es in Deutschland Fälle gibt in denen sich auch mal die Justiz irrt. Es soll sogar Fälle geben in denen Gerichtsentscheidungen in einem späteren Verfahren revidiert werden.
So wie es der Berichterstattung zu entnehmen ist hat sich der DV dazu entschlossen den Soldaten mehr Glauben zu schenken als der Frau. Das Gericht hat wiederum der Frau mehr Glauben geschenkt als den Soldaten.
„Offensichtlich“ an der ganzen Geschichte ist nur, dass was auch immer da an dem Abend vorgefallen ist, am Ende werden es nur die Leute mit Gewissheit wissen die zu dem jeweiligen Zeitpunkt auch in jeweilige Richtung geschaut haben.
@ Wa-Ge
Wenn es geschätzt 20 – 40 Zeugen gibt für den Hitlergruß, die alle gleichlautende, abgesprochene Aussagen machen (lt. Gericht), an dies was ?
Im Übrigen schließe ich mich @AoR an und hoffe inständig, dass es noch genügend aufrechte Soldaten bei der Bw gibt, die eine solche Geisteshaltung wie Sie an den Tag legen mit allen erlaubten Mitteln bekämpfen.
@Wa-Ge | 22. November 2018 – 17:25
@Georg | 22. November 2018 – 12:53
„Wieso ist es eine offensichtliche Fehlentscheidung des DV? Kann es nicht auch eine Fehlentscheidung des Gerichtes sein?“
Vorsicht. Bisher haben wir noch keine gerichtliche Entscheidung! Die Beantragung eines Strafbefehls durch die StA hat noch nichts mit einer Verurteilung zu tun.
Und darüber hinaus kennen wir auch die tatsächlichen Äußerungen in offiziellen Vorgang des KdoH nicht.
Es kann durchaus sein, dass zunächst eine andere Wahrnehmung bestand, aber im Laufe weiterer (staatsanwaltschaftlicher) Ermittlungen neue Erkenntnisse zu Tage getreten sind.
So oder so wird in einem solchen Fall normalerweise ja die disziplinare Würdigung bis zur endgültigen, strafrechtlichen Bewertung zurück gestellt.
@Georg | 22. November 2018 – 18:11
„und hoffe inständig, dass es noch genügend aufrechte Soldaten bei der Bw gibt, die eine solche Geisteshaltung wie Sie an den Tag legen mit allen erlaubten Mitteln bekämpfen.“
Sind wir wieder so weit?!?!
Eine dringende Bitte an alle: Es sollte nicht in persönliche Auseinandersetzungen münden.
@ Koffer | 21. November 2018 – 23:43
„2. Müssten sie es [Soldaten gegen rechtsextreme Auswüchse Stellung beziehen] gar nicht, denn durch Ihren Dienst für Deutschland tun sie es durch Herz und Hand jeden Tag. Hier in Deutschland und fern der Heimat in deutschem Auftrag“
Na dann ist ja alles gut…
Das beschreibt das Problem in meinen Augen sehr gut: Es gibt anscheinend gute Soldaten, wie den KSK-OTL, die ihren Dienst vorbildlich verrichten, bei denen im Kern aber dennoch Zweifel bestehen muss, wie zuverlässig sie zur FDGO stehen.
Aber wir diskutieren vermutlich aneinander vorbei:
Sie definieren mangelnde Verfassungstreue über Verurteilungen und Ausschlüsse aus der Bundeswehr.
Ich (und z.B. auch Georg) haben Zweifel, ob dieses Kriterium ausreicht, wenn das Strafverfolgungssystem unterwandert ist. Aus unserer Sicht kann es natürlich keine Urteile gegen Verfassungsschutzmitarbeiter im NSU-Komplex geben, wenn diese vorher alle Akten vernichtet haben.
Wir sehen außerdem die Gefahr, dass in homogenen, geschlossenen Gruppen (wie z.B. im KSK) einzelne Akteure mit rechtsextremer Gesinnung von der rechtskonservativen Mehrheit der Kameraden nicht gemeldet werden. Vergleichbar wie in Polizeieinheiten, in denen gewalttätige Kollegen z.T. aus falschem Korpsgeist heraus geschützt werden.
Diese Gefahr scheinen Sie nicht zu sehen, wenn ich Ihre Aussagen richtig interpretiere? Das fände ich persönlich bedenklich.
@Koffer
Mein Fehler
@ Georg
Ist es tatsächlich so, dass es mehrere Zeugen für den Hitlergruß gibt? Ich habe das so verstanden, dass die Frau die Zeugin dafür ist und der Rest was anderes aussagt. Und die Staatsanwaltschaft beklagt sich dass diese anderen Aussagen wie abgesprochen klingen.
@K.B. | 22. November 2018 – 21:06
„Ich (und z.B. auch Georg) haben Zweifel, ob dieses Kriterium ausreicht, wenn das Strafverfolgungssystem unterwandert ist.“
Aha, jetzt ist also nicht nur die Bw schon ein rechter Sympathisantenhaufen, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft gleich mit?
Sorry, aber das kann ich nicht mehr ernst nehmen. Ich bin raus.
Wa-Ge | 22. November 2018 – 17:25
„So wie es der Berichterstattung zu entnehmen ist hat sich der DV dazu entschlossen den Soldaten mehr Glauben zu schenken als der Frau. Das Gericht hat wiederum der Frau mehr Glauben geschenkt als den Soldaten.“
Erkennen Sie, dass Sie in Ihrer Argumentation ein gutes stückweit das moderne Prinzip der Gewaltenteilung als „ad absurdum“ vorführen?
Wenn ein Gericht nach diesem Prinzip für einige Dinge eine andere Sichtweise entwickelt, steht das Argument „Justizirrtum“, nur weil sich die Sichtweise von der eines Disziplinarvorgesetzten unterscheidet, auf dünnem Eis.
@hagion pneuma | 23. November 2018 – 9:37
Bitte keine Unterstellungen:
1. Ich habe meinen Irrtum zugegeben, noch hat kein Gericht etwas entschieden sondern lediglich die Staatsanwaltschaft
2. Argumentiere ich nicht sondern gebe nur wieder was ich aus den Meldungen herauslese
3. Disziplinarrecht ist nicht Strafrecht und steht in keinem Zusammenhang mit Gewaltenteilung.
4. Unabhängig von dem Fall steht es jedem Disziplinarvorgesetzten, Staatsanwalt und Richter frei wessen Aussage er mehr Glauben schenkt.
5. Habe ich mit keinem einzigen Satz geschrieben ob ich in diesem Fall dem Urteil des DV oder des Staatsanwalts zuspreche. Kann ich auch garnicht da ich mit dem Fall bis auf die Presseberichte nicht vertraut bin. Und im Gegensatz zu vielen Kommentatoren habe ich es mir zu Eigen gemacht, mir meine Meinung zu Verfehlungen in der Bundeswehr nicht anhand von Presseberichten im Vorfeld der Urteilssprechung zu bilden.
@Georg: JA gibt es. Glauben Sie mir, und zu allem Weiteren hat IBuK gesagt was befohlen ist.
Warum Debatte immer im Extrem?
Jetzt habt ihr @Koffer und mich verjagt.
Interessant, innerhalb einer Diskussion zweimal das gleiche Argumentationsmuster serviert zu bekommen.
Erst formuliert Georg unpräzise (das ganze KSK ist rechtsextrem), dann schreibe ich zu pointiert (Strafverfolgungssystem unterwandert). Und beides mal ignorieren die Diskussionspartner komplett die inhaltlichen Problematiken, sondern stürzen sich auf diese Einzelaspekte, um dem Gegenüber Phantastereien oder Unredlichkeiten zu unterstellen.
Wie vorsichtig müssen denn die Formulierungen sein? Wäre „mögliche Einzelpersonen an Einzelstellen im Strafverfolgungssystem“ in Ordnung statt „Strafverfolgungssystem unterwandert“?
Aber nein, dann würden wir ja nur spekulieren…
Und die vernichteten NSU-Akten in Verfassungsschutzbehörden gibt es gar nicht.
Schade: Wenn kritische Anmerkungen aus den eigenen Reihen als links-grün versiffte Angriffe auf die Wagenburg interpretiert werden, und diese eigenen Interpretationen nicht einmal kritisch reflektiert werden, dann ist die Lage wirklich nicht schön.
@AoR | 23. November 2018 – 15:20
„Warum Debatte immer im Extrem?“
Ist es nicht Wesensmerkmal von Streitkräften, erst dann zum Einsatz zu kommen, wenn alle anderen Mittel versagt haben und militärische Gewalt notwendig wird?
Vor diesem Hintergrund kann ich die Zuspitzung durchaus nachvollziehen.
@K.B: Weil immer eine Verallgemeinerung stattfindet.
– Sind Soldaten latent rechts? Ja!
– Ist die BW ein Spiegelbild der Gesellschaft? Rein statistisch (Geografie, Urban vs. Ländlich etc.) gesehen, Nein!
Also meiner Erfahrungswelt zu Folge sehen Bürger mit eher links-sozial-grünem Weltbild weniger Priorität in SiPo und Verteidigung als liberale und konservative Wähler. Sie sehen weniger Erfüllung im Selbstbild als Soldat.
Sind wir daher von rechtsextremen Netzwerken unterwandert? Nein! Gibt es sie? Fragen zu denen der MAD an dir IBuK berichtet!
Und nach dieser Katastrophe an einer zentralen Schnittstelle werden Beamte mit konvervativ-soldatischen Weltbild verdammt akribisch Und gründlich sein.
Anbei, wie konnte es zu den von den Medien zitierten Ermittlungsakten kommen, wenn die ermittelnden Behörden rechtsextrem wären?
@ AoR
Bitte lesen Sie doch nochmal nach was ich geschrieben habe. Ich sprach von einzelnen rechtsradikalen bis rechtsextremen herausragenden Vorfällen in Teilen der Sicherheitsbehörden, die vom Nebel der Verschleierung bei vielen Kollegen und Kameraden geduldet werden.
Einzelne Taten bzw. rechtsradikale bis extreme Vorfälle:
NSU-Morde, OLt Franco A., Freital, Sachsen, Hetzjagden in Chemnitz usw., rechte Agitation an der Bw-Uni in München
Duldung bzw lasche Verfolgung:
– Landesverfassungsschutzämter Thüringen und Sachsen in Sachen NSU
– Teile der Polizei in Sachsen gegenüber rechtsradikalen Straftaten im Land
– Schulkommandeur von Franco. A (keine Meldung an MAD),
– Warnung von MAD an KSK Kontaktmann vor Durchsuchungen,
– Warnung bzw. Verhaltensempfehlung von BfV Präsident Maaßen an AfD, usw.
(Dies ist nur eine stichpunktartige Aufzählung, also bitte den Wesenskern der Aussage erkennen.)
Ich habe dieses Verhalten als latent rechtsradikale Duldung und rechtsradikale Gesinnung in Teilen der deutschen Sicherheitsbehörden beschrieben.
Über alle diese Punkte wurde in den vergangen 140 Kommentaren von den Verfechtern der momentanen Verhältnisse nicht diskutiert. Es wurde immer einzelne Nebensächlichkeit herausgepickt und die Diskussen auf Nebensächlichkeiten abgelenkt.
Für Beamte und Soldaten gilt die besondere Treuepflicht gegenüber der Verfassung. Es ist ein aktives Eintreten für die Verfassung mit dem ganzen Verhalten der Person, der Staatsdiener gefordet.
Deshalb ist die Position „keine Verurteilung wegen einer Straftat, dann gab es auch keinen rechtsradikalen Vorgang“ einfach zu kurz gesprungen bei Beamten und Soldaten. Es geht nicht um die Soldaten mit einem „konservativ-soldatischen“ Weltbild, sondern um die stillschweigende Duldung (oftmals aus falsch verstandener Kameradschaft) und Verschleierung von rechtsradikalen Vorfällen in deutschen Kasernen und in deutschen Polizeibehörden.
@Georg: Dies stimmt mich auch besorgt. Da appelliere ich an die Sicherheitsbehörden um Kameradschaft, denn Kameraden wie ich leiden unter derartigen Persöhnlichkeiten. Bitte räumt auf!
Mich haben die braunen Kommentare vertrieben.
Breitband | Beitrag vom 24.11.2018
Medienkritik
Wo bleibt die Resonanz auf die „Hannibal“-Recherche ? (der TAZ)
[Kann man auch verlinken:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/medienkritik-wo-bleibt-die-resonanz-auf-die-hannibal.1264.de.html?dram:article_id=434071
T.W.]
@Elahan: Ich denke da wartet man einfach den Kölner Prozess ab. Würde uns in den Kommentaren, so denke ich, ganz gut tun.
Im Bericht des Deutschlandfunks heißt es allerdings auch:
„Der Sicherheitsexperte des Deutschlandfunks, Gerwald Herter: […] Die These von einem bundesweiten Netzwerk aufgrund der vorhandenen Fakten lasse sich „nicht lückenlos belegen“. Die Quellenlage sei schwierig, sagte Herter gegenüber @mediasres.“
Von daher kann man die Zurückhaltung schon verstehen.
https://www.deutschlandfunk.de/rechtes-untergrundnetzwerk-zu-lautes-schweigen-nach-taz.2907.de.html?dram:article_id=434229
Der NDR (bzw. präziser deren Medienmagazin ZAPP) hat den Bericht des Deutschlandfunk Kultur auf seiner Facebook-Seite aufgegriffen. Aber das ist natürlich auch weit weg von breiter Mainstream-Presse…
@AoR:
Prozess abwarten? Dann hätte die politische (und damit mediale) Aufarbeitung des NSU erst am 11.08.2018 beginnen dürfen?
Der Bundestag hat sich mit dem Thema jedenfalls schon beschäftigt und wird dies auch weiterhin tun.
https://twitter.com/AutorToto/status/1067890459350114310
https://twitter.com/martinkaul/status/1067860408294359040
(Mit Verlinkungen auf welt.de –> „Rechte Schattenarmee?“ und taz.de –> „Rechtsextreme in der Bundeswehr, Opposition will mehr Aufklärung“)
@K.B. | 30. November 2018 – 9:31
Der Bundestag muss sich ja auch noch mit einem anderen Fall beschäftigen. In diversen seriösen Medienberichten wird gerade auch von „geschwärzten Listen“ und der „Behinderung “ der Arbeit des BT durch ein Ministerium gesprochen.
Auch in diesem Fall ist die Zurückhaltung erkennbar…