Neue Probleme bei Beschaffung bewaffneter Drohnen: Gericht & Polit-Streit (Neufassung)
Die geplante Entscheidung über die Beschaffung der ersten Bundeswehr-Drohnen, die auch bewaffnet eingesetzt werden können, verzögert sich aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten und politischen Streits. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verpflichtete das Bundesverteidigungsministerium, vorerst nicht die geplanten Verträge abzuschließen, wie ein Gerichtssprecher am (heutigen) Dienstag bestätigte. Bereits zuvor hatte sich abgezeichnet, dass angesichts von Uneinigkeit in der Regierungskoalition die für Mittwoch geplante Befassung des Haushaltsausschusses mit diesem Thema um eine Woche verschoben werden soll.
Bei dem Düsseldorfer Gericht war in der vergangenen Woche eine so genannte Anhörungsrüge der US-Firma General Atomics eingegangen: Das Unternehmen war vor diesem Gericht mit seiner Klage gegen die Entscheidung der Bundeswehr gescheitert, Heron-TP-Drohnen des israelischen Herstellers Israel Aircraft Industries (IAI) zu beschaffen und nicht die Predator-Systeme von General Atomics. Die zuständige Kammer habe nun festgelegt, dass das Verteidigungsministerium bis zu einer Entscheidung über diese Beschwerde den Auftrag nicht vergeben dürfe, sagte der Gerichtssprecher.
Diese neue rechtliche Wendung ist nicht das einzige Problem. Bereits vor Bekanntwerden der Vorgabe des Berichts hatte sich nach Informationen von Augen geradeaus! abgezeichnet, dass die geplante Beschlussfassung über unbemannte Flugsysteme des israelischen Typs Heron TP im Haushaltsausschuss des Bundestages um eine Woche verschoben wird. Der nun mögliche Ausweichtermin 28. Juni ist die letzte Möglichkeit, vor der Bundestagswahl über diese Drohnen zu entscheiden.
Hintergrund dafür ist Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD beim Umgang mit der geplanten Bewaffnung der Heron TP. Da die Fakten zu bekommen, ist nicht so ganz einfach: Auf Wunsch der Israelis werden die Informationen zur Bewaffnung der Drohnen geheim gehalten; neben der üblichen Beschaffungsvorlage für die unbemannten Systeme selbst gibt es eine weitere für die Bewaffnung, die nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar ist. Die Fluggeräte selbst werden von den IAI geleast, die Bewaffnung soll in einem Direktgeschäft der deutschen und der israelischen Regierung gekauft werden.
Klar ist aber: Zunächst sollen für die fünf Drohnensysteme Waffen wie gelenkte Raketen ausschließlich für Tests und für die Ausbildung beschafft werden, nicht für mögliche Einsätze der Bundeswehr. Waffen für einen Einsatz müssten dann erneut gesondert vom Parlament beschlossen werden. In der – nicht geheimen – Vorlage für das Waffensystem findet sich dazu die Aussage: Ein Ankauf von Munition über die israelische Regierung soll erst nach einer gesonderten parlamentarischen Entscheidung umgesetzt werden.
Doch wie diese gesonderte parlamentarische Entscheidung dann fällt, scheint vor allem den kleineren Koalitionspartner SPD zu beschäftigen, der ohnehin beim heiklen Thema bewaffnete Drohnen Probleme hat. Unklar ist da vor allem, ob die dann nötige Entscheidung über den Kauf der Waffen für die Heron TP einen Beschluss des Parlaments insgesamt erfordert – oder mit einer üblichen 25-Millionen-Beschaffungsvorlage im Haushaltsausschuss erledigt sein dürfte. Offensichtlich soll bei einer Verschiebung des aktuellen Beschlusses um eine Woche diese Unklarheit ausgeräumt werden.
Allerdings dürfte diese Beschaffungsfrage nicht der einzige Punkt sein, an dem die Koalitionspartner Union und SPD von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen. Das gleiche dürfte für die Zusage von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vor drei Jahren gelten, der Bundestag werde vor einem Einsatz der Drohnen mit Bewaffnung darüber entscheiden.
Da muss man sich mal sehr genau ansehen, was von der Leyen damals gesagt hat – vor allem in einem Interview der Süddeutschen Zeitung Anfang Juli 2014, das das Verteidigungsministerium auch komplett auf seiner Webseite eingestellt hatte. Die entscheidende Passage mit Fragen und Antworten:
von der Leyen: … Ob eine Drohne dann im Einzelfall bewaffnet oder unbewaffnet eingesetzt wird, würde stets vom konkreten Einsatz und dem entsprechenden Mandat des Bundestags abhängen. Das heißt auch, dass jederzeit die Kontrollmöglichkeit des Parlaments gegeben ist.
Frage: In Mandaten für Bundeswehreinsätze steht bislang auch nicht drin, ob Panzerhaubitzen oder Kampfhubschrauber eingesetzt werden. Sollen die Abgeordneten über die Ausrüstung entscheiden?
Von der Leyen: Nein. Aber sie entscheiden zum Beispiel heute schon darüber, ob Luftnahunterstützung zum Schutz der Truppe am Boden zulässig ist oder nicht. Der Bundestag entscheidet nicht nur, ob deutsche Soldaten in einen Einsatz gehen, sondern setzt auch den Rahmen, nach welchen Regeln sie kämpfen dürfen und was nicht gestattet ist. Daran orientieren sich die Waffensysteme. Und wie zum Beispiel ein Hubschrauber kann auch eine Drohne bewaffnet sein oder nicht. Das funktioniert seit Jahren.
Mit anderen Worten: Das ohnehin übliche Mandat für Auslandseinsätze mit den darin enthaltenen Aufgaben und einzusetzenden Fähigkeiten soll definieren, ob die Drohnen auch zum Waffeneinsatz ausgerüstet und eingesetzt werden – über die Aufgabe oder Fähigkeit Luftnahunterstützung (Close Air Support). Das lässt zum einen die Frage offen, ob die Waffen der Heron TP auch oder eben nicht für andere Einsatzszenarien jenseits der Sicherung eigener Truppen (Armed Overwatch) genutzt werden können. Und vermutlich für die SPD auch die Frage, ob das der versprochene Bundestagsentscheid über den konkreten Einsatz bewaffneter Drohnen sein wird.
(Foto: Israelische Delegation vor einem Modell der Heron TP auf der ILA 2016 in Berlin)
„… Waffen für einen Einsatz müssten dann erneut gesondert vom Parlament beschlossen werden. …“
Demnach sicherlich NIEMALS.
Oder glaubt irgendjemand an einen Kampfeinsatz DEU Streitkräfte, es sei denn, dergleichen wäre militärisch aufgezwungen? – Gelegenheit CAS zu fliegen gab’s zuhauf.
Oh, lieber Himmel – hört das denn nie auf.
Jetzt hat UvdL 2014 das pöse, pöse K-Wort „kämpfen“ in den Mund genommen und schon unterstellt „man“ der BuReg sie wolle sich mit Heron eine unbemannte, aber bewaffnete, fliegende „Landkampf-Fägigkeit“ zulegen – aka Combat Air Support.
Close Air Support ist aber nicht CAS, sondern Armed RECCE, Armed Escort etc.pp.
Und da ist eben eine HALE-Drohne schon allein aufgrund ihrer Stehzeit und ihres „Sichtfeldes“ bei/vor/über der Draussi-Truppe viel effizienter als z.Bsp. ein TIGER.
Solche Einsätze muß man natürlich auch ausbilden und üben – dazu braucht man dann Munition, die man in der Negev-Wüste unter Coaching erfahrener, israelischer Drohnen-Crews „echt“ verballern kann, um dann auch gleich ein „Engagement Assessment“ realistisch ausbilden/üben zu können. Nicht alles läßt sich simulieren.
Hochverehrte Frau UvdL: einfach alle „k“-Wörter im Zusammenhang mit Drohnen besser weglassen ;-)
Ja manche politische Partei hat schon ein besonderes Verhältnis zu Waffen im Einsatz.
Es sei daran erinnert, dass bei dem seinerzeitigen Aufklärungseinsatz der deutschen Tornados in AFG, es die die Forderung gab, die Bordkanone der Tornados solle „versiegelt“ werden, damit nicht von der Truppe eigenmächtig ein Schuss abgegeben werden kann.
Nunja, ich finde ja tatsächlich den grund der Geheimhaltung interessant. Ich denke es ist für jeden der sich einigermaßen mit Wehrtechnik auseinandersetzt halbwegs absehbar wohin die Reise geht. irgendwas zwischen hellfire und brimstone.Und so gesehen stellt Diehl ja auch noch den luft boden sidewinder flugkörper her. Aufgrund mangels Sprengkraft sicher nichts gegen Gebäude aber gegen punktziele sicher sinnvoll. Und man sparrt sich unter Umständen die rechtlichen Schärereien mit dem ausland.
@ klabautermann | 20. Juni 2017 – 13:57
„Close Air Support ist aber nicht CAS, sondern Armed RECCE, Armed Gescort etc.pp.“
Versteh ich jetzt nicht ganz.
Aber unabhängig von Begrifflichkeit, sollte man meiner Auffassung nach die „Scheu“ vor bewaffneten Drohnen ablegen.
@Georg
So schön Deutsch! Gibt’s dazu eine Quelle/Meldung, die man nachlesen und bei Bedarf verschicken kann?
Nachlesen hilft.
1. Close Air Support (CAS) ist:
Air action against hostile targets that are in close proximity to friendly forces and that requires detailed integration of each air mission with the fire and movement of those forces.
(Daher braucht’s auch den ganzen Koordinierungszinnober mit TACP, JTAC, FAC etc.)
– FM 101-5-1 für U.S. und
– AJP 3.3.2 (Air interdiction and close air support) sowie
– ATP 3.3.3.2 (… of close air support) für NATO
Nach bisheriger Doctrine gibt es nur
– FWCAS, Fixed Wing ..und
– RWCAS, Rotary Wing …
UASCAS könnte durchaus irgendwann einmal kommen, nur muss dann der JTAC mit dem UAS (ggf der BKS – Bodenkontrollstation) kommunizieren können.
2. Armed RECCE ist:
A mission with the primary purpose of locating and attacking targets of opportunity, für U.S gem JCS Pub 1-02/DoD und/oder FM 101-5-1
bei NATO im wording geringfügig anders, nämlich:
An air mission flown with the primary purpose of locating and attacking targets of opportunity. Bezug wie bei 1., zusätzlich AJP 3.3 Joint Air & Space Ops Doctrine.
3. Armed Escort entstammt dem UN „Kauderwelsch“ und kommt bei UN- LandOps zum Tragen. http://www.who.int/hac/network/interagency/GuidelinesonArmedEscorts_Sept2001.pdf
Zu 1.) und 2.) empfehlenswert ist:
„DANGER CLOSE“, Tactical Air Controllers in Afghanistan and Iraq, by Steve Call, SOF US-Marines;
Auszug: „… small teams of Special Forces operatives trained in close air support (CAS) who, in cooperation with the loose federation of Afghan rebels opposed to the Taliban regime … The astounding success of CAS tactics coupled with ground operations in Afghanistan soon drew the attention of military decision makers.
Erlebnis- Erfahrungsbericht nach 9/11. War Basis zur Erfolgsgeschichte CAS.
@ Freisprech
Es gab die Forderung auf die „Versiegelung“ der Bordkanone. Die Piloten haben sich aber auf die Forderung von bestimmten politischen Kreisen nicht eingelassen, mit dem Argument der Selbstverteidigungsmöglichkeit bei einem Angriff auf ihr Aufklärungsflugzeug.
siehe auch die Vorbereitung des damaligen Bundestagsmandates:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-tornado-einsatz-in-afghanistan-schon-im-april-1412154.html
(Link ist 10 Jahre alt, ich hoffe dies geht in Ordnung)
[Nehmen Sie doch diesen ebenfalls zehn Jahre alten Link, da kenne ich den Autor ;-)
http://www.focus.de/politik/ausland/afghanistan_aid_124210.html
T.W.]
@ T.W.
+ 1 :-)
@all
Bitte Neufassung beachten – mit der Vorgabe des OLG Düsseldorf gibt’s jetzt noch ne neue Wendung…
Darf ja wohl nicht wahr sein:
„… Von der Leyen: Nein. Aber sie (Die Abgeordneten; Erg durch mich) entscheiden zum Beispiel heute schon darüber, ob Luftnahunterstützung (CAS, Erg durch mich) zum Schutz der Truppe am Boden zulässig ist oder nicht. …“
Dass so etwas ungerügt durchgeht!!! Wo war da der Verband, der DEU operative Führer?
CAS ist Mittel der Selbstverteidigung, auch schon 2014. Luftnahunterstützung zu versagen ist lebensgefährlich, Frau IBuK! In rasch wechselnden Lagen mit „danger close/TIC“ ist erst das Parlament zu befragen?
Dergleichen gehört ZWINGEND in jede ROE-Auflistung.
@T.Wiegold: Juristisch würde mich interessieren, ob Gerneal Atomics neben der Anhörungsrüge auch eine einstweilige Verfügung beantragt hat und einem solchen Antrag stattgegeben wurde, oder das Gericht von sich aus, ohne Antrag des Herstellers, das Verteidigungsministerium verpflichtet hat, den Auftrag nicht zu vergeben bis über die Anhörungsrüge entschieden ist, weil sich daraus Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten der Anhörungsrüge ziehen lassen?
„Ein Ankauf von Munition über die israelische Regierung soll erst nach einer gesonderten parlamentarischen Entscheidung umgesetzt werden.“
Ist damit der Verteidigungs- oder Haushaltsausschuss gemeint oder soll das soll das der Bundestag beschließen?
Der –Ankauf– über die israelische –Regierung– unterliegt der parl. Entscheidung. Das ist sehr spezifisch.
klabautermann | 20. Juni 2017 – 13:57
Definition Luftnahunterstützung
Unterstützung aus der Luft mit Flächenflugzeugen und Hubschraubern gegen feindliche Ziele in der Nähe von eigenen Kräften, die eine detaillierte Integration mit der Feuerkraft und der Bewegung dieser Kräfte erfordert.
Es gab mal eine Forderung 2004:
Luftfahrzeug mit geringer Detektionswahrscheinlichkeit
– geringe Geräuschentwicklung,
– große Flughöhe,
– geringe Radarsignatur
Möglichkeit zur Zielauffassung durch geschlossene Wolkendecke (z.B. Bodenzielradar oder ähnliches System)
Zielgenauigkeit von 50 cm * 50 cm, auch in urbanem Gelände
Gefährdungsbereich eigener Truppe in teilgedeckter Stellung < 50m
Einbindung in eine FüWES SpezKr, (CJSOTF und JSOAC)
Minimierter Zielzuweisungsbedarf
Optimierter Sensorenmix (WBG, Radar, IR, Restlicht, Normalsicht)
Parallele Doppelzielbekämpfung
Waffenmix zur Bekämpfung von harten und halbharten Einzelzielen sowieweichen Einzel- und Flächenzielen
Großer Beobachtungs- und Wirkungsbereich
Da sind wir weit entfernt und nach Aussage vieler Betroffenen ist CAS/Luftnahunterstützung nur mit Hilfe der Verbündeten möglich (gewesen).
Vorschläge das zu ändern gibt es.
@Quino
Diese Forderung passt auf ein Light Attac Aircraft mit BK oder einen Flüsterkampfhubschrauber ;-)
Mit einer Lfk MALE Plattform aus 180FL nicht zu realisieren.
@Quino
Jooo.
Noch’n Papier. Konnten/können wir fantastisch, Papiere produzieren. Vorschläge, was bitte zu ändern (?), aus Untätigkeit in Befehle und Maßnahmen verfallen?
Sicher nicht, denn, das ist doch Kampf, igitt.
Daneben, muss tatsächlich wirklich jedes Rad deutscherseits neu erfunden werden?
Luftnahunterstützung / CAS, von Belang ist übrigens ausschließlich NATO-definition following AJP 3.3.2.
Und, gibt’s da nicht ein NATO-Mitglied, das dies seit zwei Jahrzehnten sowas von drauf hat, sogar mit nachweislich unangefochten geeigneten Fliegern?
Quino | 21. Juni 2017 – 12:23
Wir stecken mittendrin in einer recht alten Diskussion zwischen Army und Airforce in Sachen Operational Ownership and Control über Close Air Support und Close Combat Attack. (siehe hier: https://sobchak.files.wordpress.com/2016/01/cascca.pdf)
Gerade in Deutschland wird CAS oftmals als Close Combat Attack fehlinterpretiert, insbesonder natürlich von den Anhängern des „Army-Model“ (siehe Link) wie aus ihrem Kommentar klar ersichtlich wird: „Einbindung in eine FüWES SpezKr, (CJSOTF und JSOAC)“
„Ausrichtung aller Fähigkeiten der BW auf Eingreifoperationen des Heers“ habe ich dieses „Army Model“ in einem anderen Faden-Kommentar genannt. – Q.E.D.
Bei Heron TP geht es aber vorrangig um Close Air Support nach dem Air Force Model – Operational Ownership und Control bleibt bei der Luftwaffe. Heron TP ist ein Tactical Mission Support Asset und kein Tactical Force Asset.
Und da müssen wir eben akzeptieren, dass die Lw auch die operative „Deutungshoheit“ über „TIC“ hält – und nicht ein „Roter Baron“ in einem Gefechtsstand des Heeres.
Sorry for any inconvenience caused ;-)
@klabautermann
Beim Einsatz von CAS,liegt die endgültige Verantwortung immer beim JTAC/FAC egal ob er HUT oder LUT ist, das hat nichts mit Heer oder Lw zu tun sondern ist Standard in der NATO.
Nur bei ECAS bleibt die Verantwortung beim Luftfahrzeugführer (egal ob deutsch oder international).
klabautermann | 21. Juni 2017 – 13:16
Zitat aus nachfolgendem link
http://www.bundesheer.at/truppendienst/ausgaben/artikel.php?id=1747
quote
Die Fähigkeit einer Truppe mithilfe von speziell ausgebildeten und qualifizierten Soldaten Close Air Support (CAS) anzufordern ist eine unersetzbare Schlüsselfähigkeit auf dem modernen Gefechtsfeld. Bei Einsätzen zur Friedensschaffung oder Friedensunterstützung werden oftmals sehr kleine Truppenkontingente in nahezu unüberschaubar großen Einsatzräumen eingesetzt. Kommt es dabei zu Gefechtshandlungen, ist die Luftnahunterstützung oft das einzige Mittel, das eigene Verluste und Kollateralschäden reduziert oder überhaupt verhindert und den jeweiligen Auftrag erfüllen lässt. Dies belegen zahllose Beispiele aus Afghanistan, dem Irak und aus verschiedenen Krisenländern Afrikas.
Unquote
Der Truppe am Boden ist es egal wer die Unterstützung leistet, Hauptsache es gibt eine.
Diese Unterstützung mit Bw Personal ist nach meinem Kenntnisstand von der Bw Lw über die letzten Jahre nicht (konnte nicht) wahrgenommen worden. Zugespitzt könnte man auch sagen nahezu sabotiert worden. FAC Ausbildung ist ein wichtiger Teil, wie der Artikel klar darstellt. Wird ja auch bei der Lw durchgeführt.
Aber stellen Sie sich vor die Truppe am Boden fordert ECAS oder CAS von der Lw.
Mit welchem Gerät wollen sie denn das durchführen, ohne die Verbündeten Nationen zu fragen. Ein Zweisterner (Bodentruppe) sagte auf diese Frage; Ich brauche erst gar nicht bei der Bw Lw anzufragen, die haben nichts. Daher gehe ich gleich zu den Anderen.
Das Grundelement Luftnahunterstützung fehlt komplett bei der Bw Lw. Stattdessen wird über die Anschaffung von F35 nachgedacht.
Wa-Ge | 21. Juni 2017 – 13:24
Ich denke einmal mit dem Argument „NATO-Standard“ in Sachen bewaffnete, deutsche CAS-MALE schrecken sie den BT eher ab. Die wollen von UvdL einen deutschen, ratifizierten „Standard“ in Sachen Operational CAS Ownership and Control.
Remember Kunduz ? Wer hat da als JTAC/FAC mit der Begründung TIC die US Piloten zum Bombenabwurf „überredet“ ? Deutscher Heeresoberst interpretiert NATO-Standards nach guter, alter Gutsherrenart ?
Was glauben sie wohl, warum McCrystal so eine „schnittfeste“ Schaumleiste vor dem Mund hatte und die US-Piloten eine Abmahnung bekommen haben ? Troops in Contact meint Troops in DIRECT Contact with Enemy Troops/Insurgents..
@Quino | 21. Juni 2017 – 14:
Glauben sie wirklich, dass es den BT – nach Kunduz – noch wirklich interessiert, was das deutsche Heer aus NATO-Standardverfahren „herausliest“ und sich dann in die eigene Taktikvorschrift schreibt ?
Glauben Sie die haben Lust auf einen weiteren Untersuchungsausschuß a la Kunduz ?
Tactical Control nach (zurechtgebogener) Tactical Procedure mit desaströsen politisch-operativen Konsequenzen an der Heimatfront und an der ISAF-Front.
klabautermann | 21. Juni 2017 – 15:30
Doch das glaube ich zumindest in Teilbereichen
@Wa-Ge | 21. Juni 2017 – 13:24
„Beim Einsatz von CAS,liegt die endgültige Verantwortung immer beim JTAC/FAC egal ob er HUT oder LUT ist, das hat nichts mit Heer oder Lw zu tun sondern ist Standard in der NATO.
Nur bei ECAS bleibt die Verantwortung beim Luftfahrzeugführer (egal ob deutsch oder international).“
Zustimmung. Und das ist ja auch glücklicherweise eine der Fragen in denen es zwischen Lw, Heer, DEU und NATO keinen Dissens (mehr) gibt.
Wobei man zur Ergänzung vielleicht hinzufügen sollte, dass es hier um eine taktisch-operative Verantwortlichkeit geht.
Hinsichtlich der (straf)-rechtlichen Verantwortlichkeit gibt es abhängig vom jeweiligen nationalen Rechtsstandard möglicherweise noch eine Restverantwortlichkeit des Piloten auch bei CAS.
@klabautermann
Wenn der Bundestag der Meinung ist, dass ein Auge am Hinmel (egal ob Pilot oder Steuerer einer RPAS) eine besseres Lagebild hat als die Kräfte am Boden, dann sollte man die guten Herren und Damen vielleicht mal einen Flieger setzen und denen Zeigen was der Pilot neben dem Fliegen so alles wahrnimmt.
Die NATO Standards in diesem Bereich wurden nicht ausgewürfelt sondern basieren auf jahrzehnte langen Erfahrungen.
Wenn der BT will das Tic = mindestens eine Feldbluse ist durchlöchert, dann soll der BT es veranlassen, dass dies genau so in den ROEs niedergeschrieben wird. Dann muss der BT aber auch mit den Konsequenzen leben die daraus erwachsen.
Und was MCrystal angeht, so war dies kein „Anschiss“ an das deutsche Heer, sondern zum großen Teil die Rerourkutsche für die Jahrelange Fingerzeigpolitik der deutschen Politiker.
Wa-Ge | 21. Juni 2017 – 22:16
1+
Das war es dann wohl mit UCAS in dieser Legislatur, „Jedi“ aus Israel dürfte vom Tisch sein.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kampfdrohne-spd-will-kauf-von-jedi-raketen-blockieren-a-1153840.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=%5Bderspiegel%5D&utm_campaign=%5Btwitter%5D#ref=rss
SPD fürchtet eine Bewaffnung durch die Hintertür, auch wenn lageabhängig zu entscheiden sein würde (1), daher: „… wenn alle Punkte aus dem Vertrag genommen werden, die der Bewaffnung der Drohne dienen“, sei kommenden Mittwoch Zustimmung denkbar. Die weitschweifigen Aussagen der IBuK bei „Farbe bekennen“ wirken kaum stützend.
Die Verwendung von UAS in Verantwortung amerikanischer Präsidenten verhindert also den Schutz und die Wehrhaftigkeit eigener Truppe.
(1) Über den Kauf und den möglichen Einsatz von Munition soll(t)e dann später der Bundestag noch einmal gesondert abstimmen. Wie dies abstruse Gedankenkonstrukt im Gefecht wirksam werden könnte wissen hoffentlich dessen Auguren. Der BT als Verantwortlicher Führer gebeugt über 50.000er bei der BdL und dem Entschluss? Wohl kaum, also Vorrats-(UCAS)-beschluss?
Die SPD sperrt sich gegen die Beschaffung der Bewaffnung:
http://m.spiegel.de/politik/deutschland/kampfdrohne-spd-will-kauf-von-jedi-raketen-blockieren-a-1153840.html
Wahlkampf eben.
@Memoria
Habe es auch gerade gelesen. Leider ist keine rationale Diskussion und Entscheidung in dieser ideologischen Auseinandersetzung (in meinen Augen geführt auf dem Rücken der Soldaten, die in zukünftigen Einsätzen/Missionen in einen Hinterhalt geraten der dann live von der unbewaffneten Drohne ins HQ übertragen wird) zu erwarten.
Es mag sich jeder selbst ein Gesamtbild machen, mir aber treibt es den Blutdruck in die Höhe und es zeigt einmal mehr in welchem Wolkenkuckucksheim sich viele bewegen
@Wa-Ge, Grashüpfer u. KPK:
Die parlamentarische Freigabe eines bewaffneten Einsatz im Rahmen einer gesonderten Mandatierung war doch nur ein Schachzug der Ministerin um die Verantwortung abzuwälzen.
Dies war keine Forderung des Bundestages.
Nun springt halt die SPD auf, weil sie krampfhaft ein Thema braucht, um sich von der Union abzugrenzen.
Wenn man nach der Wahl andere Mehrheiten hat, dann könnte es auch so bis 2019 noch gelingen.
Das BMVg hat den Unmut aber sicher auch noch durch die Vorgehensweise verstärkt.
Die Zertifizierung, Ausbildung und Inübunghaltung der Bewaffnungsfähigkeit waren seit Einbringung des Vorschlages logische Fragen und Konsequenzen (http://augengeradeaus.net/2016/01/dronewatch-israelische-drohnen-fuer-die-bundeswehr-mit-bewaffnung-zusammenfassung/comment-page-1/#comment-223093), die wohl erst jetzt durch die Beschaffungsvorlage konkret beantwortet wurden.
Mal sehen, ob es in den nächsten Koalitionsverhandlungen wieder ein prominentes Thema wird.
Wa-Ge | 21. Juni 2017 – 22:16
Wir diskutieren ja hier nicht über einen Single-Seat-„Flieger“, sondern über eine MALE Drohne in der CAS/CloseContactDefence/Protection-Role. Wie wollen sie denn das Lagebild der Drohne auf den Bildschirm in einem gepanzerten Führungsfahrzeug irgendwo in der „Wüste“ z.Bsp. in Mali bekommen ?
Können sie sich vorstellen, was das an zusätzlicher Ausrüstung und Ausbildung bedeuten würde ?
Wäre es da nicht klüger, die Operational Ownership&Control durchgangig bei der Luftwaffe zu belassen mit einem „Red Card Holder“ beim nationalen OpsCdr in dessen „Befehlsstand“, zu dem dann natürlich auch eine MALE-Bodenstation gehört (mit reach-back würde ich solch einen Einsatz auch nicht führen wollen)
Im übrigen kann ich Ihnen versichern, dass das israelische Heer nie auf die Idee kommen würde den MALE-Einsetzer an der „Front“ zu „verorten“.
@klabautermann:
„…über eine MALE Drohne in der CAS/CloseContactDefence/Protection-Role. Wie wollen sie denn das Lagebild der Drohne auf den Bildschirm in einem gepanzerten Führungsfahrzeug irgendwo in der „Wüste“ z.Bsp. in Mali bekommen ?
Können sie sich vorstellen, was das an zusätzlicher Ausrüstung und Ausbildung bedeuten würde ?“
Vielleicht verstehe ich sie ja falsch, aber das Problem einer Übertragung des Lagebildes eines MALE für CAS ist seit fast 15 Jahren (!) durch ROVER gelöst. Deutschland war hier jedoch weit hinterher trotz aller oder gerade wegen all dem Joint Fires/ STF-Gerede.
Diese Verfahren zentralisiert über Stellen der Luftwaffe zu steuern hat sich als unzweckmässig erwiesen.
@ klabautermann und Memoria
Genau das ist ja der Punkt der Videolink mittels Rover funktioniert ja von Luft zu Boden. In letzter Konsequenz hat also der JTAC am Boden sowohl sein Lagebild aus der Froschperspektive (eigene Sicht + lagebild der Truppe um ihn herum), als auch das Bild der Sensonrik des Pods (egal ob bemannt oder nicht) in realtime. Kanäle dafür VHF/UHF.
Der Pilot/WSO oder der Gefechtsstand der UAV hat dagegen nur das Bild des eigenen Pods. Das Lagebild der Froschperspektive kommt dort schon aufgrund der riesigen anfallenden Datenmenge, des großen geographischen Abstandes und der damit verbundenen exorbitanten Nutzungskosten für SatCom Nutzung kommt bei der LW nur verspätet und deutlich gefiltert an.
Wenn wir technisch vielleicht soweit sind, dass die Vernetzung dermaßen fortgeschritten ist, dass ein potentieller Entscheidungsträger das Lagebild des Bogenschützen vorletzte Reihe hintren 3 von links in realtime auf den eigenen Bildschirm holen könnte weil dieser gerade die „beste“ Sicht auf die Ereignisse vor Ort hat, dann können wir auch die Entscheidungsbefugnis auf diese Ebene übertragen.
Derzeit ist der JTAC, respektive das Joint Fire Support Team die einzige Ebene die in der Lage ist sowohl mit der Ebene Luft als auch mit dem Soldaten vor Ort zu kommunizieren und auf deren Lagebild in Echtzeit zuzugreifen, daher auch die Entscheidungsbefugnis bei dieser Stelle.