Bundeswehrverband übt harte Kritik an von der Leyen: „Brandbeschleuniger für Vertrauensverlust“
In diesen letzten Sitzungswochen des Bundestages vor der Sommerpause (und damit auch vor der Bundestagswahl) ballen sich im politischen Berlin die Sommerfeste und Empfänge. In der Regel mit mehr oder weniger guten Reden und vielen Grußworten. Deshalb waren am (gestrigen) Mittwochabend wohl auch die Gäste beim Jahresempfang des Wehrbeauftragten im Reichstag auf das übliche Programm eingestellt: Begrüßung vom Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels, Rede von Bundestagspräsident Norbert Lammert, Grußwort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Dann, als letztes vor dem Büffet, eine Rede des Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberstleutnant André Wüstner.
Und Wüstner erwischte dann alle kalt. Das war keines der üblichen Empfangs-Grußworte, das war eine deutliche Abrechnung mit dem Verhalten von Ministerin, Ministerium und Bundeswehr-Spitze in den vergangenen Wochen. Vertrauenskrise, falsche Kommunikationsstrategie, mangelhafter Umgang mit gefeuerten Offizieren – das waren so die Stichworte.
Weil niemand damit gerechnet hatte, hatte auch (von den Journalisten jedenfalls) niemand daran gedacht, die Reden mitzuschneiden – wozu auch bei einem der üblichen Empfänge. Und so detailliert mitgeschrieben, dass man Wüstner so korrekt wie möglich wiedergeben könnte, hatte auch keiner – oder erst zu spät. Und Wüstner hatte, so sagte er mir anschließend, kein ausgearbeitetes Redemanuskript. Sondern nur einen Zettel mit Stichworten.
Allerdings: Nachdem die Journalisten dann beim DBwV-Vorsitzenden Schlange standen und um die Rede baten, haben Wüstner und der Verband am Donnerstag nachgeliefert. Der – anhand der Stichworte entstandene, aber nicht komplett wortgleiche – Text steht auf der Seite des Verbandes, (zusammen mit einem einordnenden Text); zur Erleichterung der Debatte dokumentiere ich ihn hier auch:
Nun liegt es an mir, etwas zur Inneren Lage aus Sicht des Deutschen BundeswehrVerbandes (als institutionalisierter Staatsbürger in Uniform) zu sagen.
Ich habe erst heute wieder mit vielen Mandatsträgern unseres Verbandes gesprochen. Niemand spürt die interne Spannung, den Druck aus der gesamten Hierarchie, von Aktiven wie Ehemaligen, deutlicher als wir. Ja, die Bundeswehr befindet sich in einer Vertrauenskrise, auch verursacht durch unzählige Einschnitte seit 1990 bei gleichzeitig zunehmenden Aufgaben und den damit verbundenen Belastungen. Der Geist der Truppe hat dabei Schaden genommen. Und was die Auftragserfüllung trotz schwierigster Rahmenbedingungen betrifft – der Geist ist das „center of gravity“!
Schaden genommen hat dabei leider auch die politische und militärische Führung. Und nicht zu vergessen: Das gilt auch für die Bundeswehr als Ganzes durch eine teils undifferenzierte Berichterstattung (ggf. Einschub „öffentliche Sprengung“ / Bild „Lawine“). Der Imageschaden ist größer, als er hier in Berlin wahrgenommen wird.
Die Verfehlungen, soweit bekannt und mit Fakten unterlegt, streitet niemand ab. Und natürlich müssen entsprechende Konsequenzen folgen. Wir wissen, dass es bei rund 250.000 Menschen in der Bundeswehr täglich zu Fehlverhalten kommen kann. Die Frage ist, wie geht man damit um? Extern wie intern.
Ja, wie gehen wir eigentlich miteinander um? Das fragen sich Soldaten und Zivilbeschäftigte. Das ist seit Wochen Thema – überall (ggf. Verweis/Zitate aus Briefen) – und es hört nicht auf. Wo fängt Innere Führung an und wo hört sie auf, wenn Menschen wie Oberst Dr. Köster, Oberst Schmidt, Generalmajor Spindler oder auch Generalmajor Weisenburger und Direktor Hedrich aus den Medien erfahren, was auf sie zukommt – garniert mit keinesfalls ehrenvollen Begründungen.
Ich zitiere beispielsweise aus SPIEGEL ONLINE: Der Chef des Streitkräfteamts, Generalmajor Weisenburger, werde „seinen Posten wohl in keinem Fall behalten“ und auch sein damaliger Rechtsberater H. stehe „wegen der Affäre vor harten Zeiten.“
Im Weiteren wurde in anderen Medien bezüglich des Falls Franco A. von fehlender Sorgfalt oder Begünstigungsabsicht gesprochen. Ein böser Kommentar lautete sinngemäß: womöglich aufgrund vergleichbarer Geisteshaltung.
Können Sie sich vorstellen, was derartige Aussagen in der Dienststelle, am Standort, in der Familie, bei Freunden und Bekannten und erst recht beim Betroffenen selbst auslösen?
Wenn die mediale Berichterstattung sich dann im Nachhinein als teilweise falsch oder zumindest undifferenziert herausstellt, warum erfolgt dann keine Sprechererklärung, keine Richtigstellung, kein Gespräch, keine Einordnung? „Was sollen wir glauben, weitergeben oder erklären?“, fragen sich Vorgesetzte auf allen Ebenen. „Gibt es wirklich ein Muster des Wegsehens in der Truppe oder nicht eher einen Mangel an Kommunikation?“, fragen sich alle.
Fragen, auf die es eine Antwort geben muss, wenn Vertrauen wieder zurückgewonnen werden soll. Und übergreifend geht es um unsere Auffassung zum Rechtsstaat selbst, den wir zu verteidigen bereit sind! „Unschuldsvermutung“ sei als Stichwort genannt.
Nebenbei, weil auch das diskutiert wird: Wer möglicherweise rechtswidrig ein Verfahren einleitet, um anderen eine mängelbehaftete Ermittlung vorzuwerfen, macht sich unglaubwürdig. Dieser Hinweis sei mir gestattet.
All das, was wir momentan erleben, stärkt jedenfalls noch nicht die Führungs- und Verantwortungskultur in der Bundeswehr.
Sicherlich kann man den Traditionserlass überarbeiten, sicherlich kann die Innere Führung weiter gestärkt werden. Aber ob dazu die Wehrdisziplinarordnung (WDO) angepasst werden muss, ist fraglich – wenngleich auch ich nichts gegen mehr Transparenz und Beschleunigung einzuwenden habe.
Wenn wir das alle tun und es ernst meinen, lautet mein Appell an alle, vor allem aber an die Bundesverteidigungsministerin und an das Parlament: alles mit mehr Ruhe und Gelassenheit! Wenn der Traditionserlass angepasst werden soll, der ja nicht nur eine militärische, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Dimension hat, müssen wir uns mehr Zeit lassen. (über die Legislaturperiode hinaus).
Wenn die Innere Führung gestärkt werden soll, und da stimme ich mit unserer Ministerin überein, müssen wir in puncto „Gutes Führen“ zuerst die Führungserschwernisse feststellen und uns fragen, wie diese behoben werden können. Stichworte sind: Verantwortungsdiffusion, Bürokratie, Mangelverwaltung, Führungsspanne, Ausbildung, Zeit etc. Und wir müssen uns bei allem, was wir tun, stets die Frage stellen, ob dies tatsächlich auch der Einsatzbereitschaft dient.
Wir müssen auch das wieder diskutieren, was Militär ausmacht und was „Soldat sein“ heute bedeutet und identitätsstiftend wirkt.
In Sachen WDO bin ich skeptisch und will auch da eine klare Brandmauer ziehen. Die Wehrdisziplinarordnung, die immerhin auch einsatztauglich sein muss, manifestiert das Führen mit Auftrag auf der jeweiligen Ebene. Das gehört mit zum Kern unserer Führungsphilosophie.
Der begonnene Prozess der Untersuchung und gegebenenfalls auch der Anpassung der WDO ist jetzt noch in der Anfangsphase, aber ich mache keinen Hehl daraus, dass ich erschrocken über das bin, was ich einer ersten Zusammenstellung entnehmen konnte. Die Disziplinarebenen 1 und 2, also der Kompaniechef oder der Kommandeur, sind die Ebenen, die definitiv am scharfen Ende des Berufs agieren. Sie tragen enorme und vor allem unmittelbare Verantwortung. Und diesen Soldaten wollen einige in Disziplinarangelegenheiten Verantwortung und damit Vertrauen entziehen? Nun gut, wir sind erst am Anfang, aber dennoch muss ich auch aus Erfahrung schon zu Beginn aufzeigen, welches Gewicht dieses Thema für das Innere Gefüge hat.
Sollte der skizzierte Weg ernsthaft beschritten werden, wäre das ein weiterer und ungeheuer effektiver Brandbeschleuniger für den aktuellen Vertrauensverlust. Das dürfen wir nicht zulassen! (ggf. Hinweis auf Bild „Moorbrand“, welcher in der
Bundeswehr gerade vonstatten geht).
Eine abschließende Bemerkung: Wir alle machen Fehler, niemand ist frei davon! Ich mache Fehler – als Bundesvorsitzender, in meiner Funktion als Arbeitgeber, als Ehemann und Vater, als Sohn, Bruder und Freund. Fehler sind nicht das Problem, die Frage ist, wie wir mit Fehlern umgehen – Stichwort „Fehlerkultur“. Da können wir alle besser werden.
Gegenseitiger Respekt in der Diskussion ist dabei das A und O. Durch etwas mehr Ruhe und Gelassenheit, einen besseren Umgang miteinander, insbesondere eine verbesserte Kommunikation, kann Vertrauen wieder wachsen und die Bundeswehr schlicht besser werden. Daran sollten wir alle arbeiten.
(Ich lasse die Kommentare erst mal offen und bitte um sachliche Debatte; ggf. schalte ich auch auf moderiert.)
(Archivbild mit guter Laune: Wüstner und von der Leyen im November 2016 – Foto Deutscher Bundeswehr-Verband)
@ TW ich verstehe Ihre gereizte Reaktionen der letzten Monate nicht. Auch beim mehrfachen lesen von den kritisierten Kommentaren von Hans Schommer finde ich diese weder besonders brutal austeilend noch sonst deplatziert.
… dachte eigentlich, dass der Paragraph „Majestätsbeleidigung“ mit der Causa Erdogan abgeschlossen sei. Kommt er etwa durch UvdL zur Wiedergeburt?
Harry | 28. Juni 2017 – 6:35
„@schleppi: ich habe nicht auf Ihren Post unmittelbar geantwortet- sondern nur die Mehrheitsmeinung hier zusammengefasst, dass das BMVg oder besser die Leitung des BMVg habe die Presse vor den Betroffenen informiert hat. Dem widerspricht der Sts- und da hier niemand in Erwägung zieht, dass das stimmen könnte, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass der Sts lügt, oder?“
Das ist so nicht korrekt was Sie da schreiben. Der Sts widerspricht nicht, er sagt (ich formuliere das mal sinngemäß): Die Personen wurden rechtzeitig informiert und wenn es anders rum gelaufen ist, was er nicht ausschließen kann da er es selbst nicht weiß, dann täte es ihm leid.
Das sind schon zwei komplett unterschiedliche Sachen, erstens wäre interessant zu wissen, welche Definition rechtzeitig ist (lange vorher, kurz vorher, gleichzeitig oder kurze Zeit später)? Zweitens räumt er mit dem Nebensatz ausdrücklich die Möglichkeit ein, dass es auch so gelaufen sein könnte wie es durch Spindler und Co. behauptet wird.
Da der Sts eine juristische Ausbildung genossen hat, muss man seine Worte auch in diesem Licht lesen. Wenn da Juristen vage formulieren (also eindeutig nicht eindeutig) dann haben die Ihre Gründe dafür.
A@Harry
„….. ich habe nicht auf Ihren Post unmittelbar geantwortet- sondern nur die Mehrheitsmeinung hier zusammengefasst, dass das BMVg oder besser die Leitung des BMVg habe die Presse vor den Betroffenen informiert hat.“
Das ist doch keine Meinung, das ist das was die Betroffenen öffentlich sagen (Kontraste, Spiegel uvm).
Wüstner hat in seiner Rede nicht das gesagt was Hoofe ihm unterstellt.
„…..aus den Medien erfahren, was auf sie zukommt – garniert mit keinesfalls ehrenvollen Begründungen.“
….nie hat er behauptet, dass sie zuerst von ihrer Ablösung durch die Medien erfahren hätten.
Das ist der Stil von Spence und Sputnik. Das BMVg verwendet Methoden die ich so in Deutschland nicht für möglich gehalten hatte.
„Dem widerspricht der Sts- und da hier niemand in Erwägung zieht, dass das stimmen könnte, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass der Sts lügt, oder“
Nein bedeutet es nicht!
Lesen Sie bitte den letzten Absatz erste Seite Brief Hoofe.
Hoofe schreibt nur, dass im das nicht bekannt sei und er schreibt auch „….sollte das doch der Fall gewesen sein, dann bedaure ich das sehr, …..
„
@ Holzi
Die berühmte AG WDO hatte sich noch gar nicht zusammengefunden. Die besagte Liste war vom AG-Leiter nicht vertraulich o.Ä. eingestuft und somit offen.
Nur zur Richtigstellung!
Offene Informationen sind keine öffentlichen Informationen. Sollte die Informationen tatsächlich offen Eingestuft sein so unterliegen sie trotzdem der Amtsverschwiegenheit und haben Grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.
Vielleicht etwas kleinlich, aber so ist es korrekt.
@ Harry
Sorry. Ich hatte Ihren Beitrag auf meinen bezogen.
Wenn wir mal versuchen auf den Kern des Problems zu schauen, dann sollten wir uns einfach einmal den DBwV wegdenken. Was hätten wir dann?
Eine Ministerin, die vor einem Millionenpublikum der Bundeswehr ein Haltungsproblem vorwirft. Ein Verteidigungsausschuss, deren Abgeordnete dazu schweigen. Eine Generalität, die sich dazu nicht äußert. Ein Wehrbeauftragter, der schweigt. Und Bundeswehrangehörige, die verunsichert darüber nachdenken, was mit dem Staatsbürger in Uniform eigentlich gemeint ist und darüber nachdenken, warum sie eigentlich ihr Leben für eine Demokratie einsetzen sollen, die zulässt, dass sie pauschal verdächtigt werden. Die über Sie und ihre Familien verfügt, durch Versetzungen. Die zulässt, dass sie über die Maßen belastet sind, weil weder Ausrüstung, Ausstattung und Personalumfang ausreichend sind, für das was man ihr abfordert. Die sich für die Anerkennung von Einsatzbeschädigung mehr als zwei Jahre Zeit lässt…….
Es sind die Generäle, die pensioniert sind, die sich äußern. Nicht die aktiven. General Trull sagte in seinem Interview, welche Befürchtungen aktive Generäle haben sich kritisch zu äußern. Ich denke das ist zutreffend. Und genau deswegen glaube ich, dass diese Auseinandersetzung das Grundverständnis von Demokratie und Staatsbürger in Uniform klären hilft. Denn Spitzenpersonal der Bundeswehr, das die Befürchtung hat, beruflich Nachteile bei kritischen Äußerungen zu erleiden ist auf Gefolgschaft reduziert. Das genau denke ich sollten wir alle nicht wollen.
@T.W.:
Gerd Hoofe
Made my day.
Auch wenn ich durchaus der Meinung des Herrn Hoffe bin, widerspricht meine Erfahrung mit dem BMVg dieser Aussage erheblich… (und das nicht erst seit 2-3 Jahren…)
Der DBwVb ist der Interessenverband der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr. Interessenverbände sind grundgesetzlich geschützt (Art 9 GG).
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39319/interessenverbaende
Auf diesem Hintergrund ist die Drohung von Sts Hoofe einzuordnen, „künftig auf Vertreter des Deutschen Bundeswehrverbandes in dieser oder ähnlicher Arbeitsgruppen verzichten zu müssen.“
Es ist unglaublich, dass sich die Führungsspitze eines Ministeriums der Deutschen Bundesregierung dazu hinreißen lässt damit zu drohen, den Interessenverband der Soldaten der Bundeswehr von den grundgesetzlich geschützten Rechten abschneiden zu wollen.
Was muss noch alles geschehen, damit die Ministerin endlich die Verantwortung für das angerichtete Chaos übernimmt und von ihrem Amt zurücktritt.
@Ubik01
„Offene Informationen sind keine öffentlichen Informationen. Sollte die Informationen tatsächlich offen Eingestuft sein so unterliegen sie trotzdem der Amtsverschwiegenheit und haben Grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.“
Was an der Rede von Wüstner unterliegt der Geheimhaltung?
Wenn es so wäre, dass jede offene Information der Amtsverschwiegenheit unterlägen dann könnten die Gewerkschaften und Interessenverbände in der Bw ihre Arbeit für uns einstellen.
Wie sollte man Vorgänge im Verband/Gewerkschaft im pol Prozess diskutieren, wenn sie der Amtsverschwiegenheit unterlägen?
Trendwende Kommunikation.
Doch die Amtsverschwiegenheit gilt nicht für Mitteilungen im dienstl. Verkehr od. über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
@Politikverdruss
Was hat das eine mit dem Anderen zu tun?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung den DBwV an Arbeitsgruppen zu beteiligen – insofern ist diese Drohung durchaus realistisch, wenngleich wenig zielführend.
Insbesondere wenn man den Umgang miteinander beklagt…
Habe wieder einmal einen Kommentar im falschen Faden abgeladen –
http://augengeradeaus.net/2017/06/keine-bewaffnungsfaehigen-drohnen/comment-page-1/#comment-272927
Natürlich ist der DBwV ein Interessensverband, allerdings nicht von Einzel-/Partikularinteressen – insofern macht sich ja Wüstner in gewisser Weise angreifbar, wenn er sich z.Bsp. hinter Gen Spindler stellt.
„Regierung und Bürokratie: Interessenverbände verhandeln mit Regierungsmitgliedern und der Ministerialbürokratie. Dabei bringen sie auch ihren Sachverstand ein.“ kann man in dem bpb-link lesen, das @Politikverdruss eingestellt hat.
Wenn also der DBwV der Interessensverband aller Soldaten sein will, und sich nicht dem Verdacht aussetzen will, dass er nur die politischen Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder vertritt, dann muß er sich an gewisse Spielregeln halten – wie z.Bsp, dass man keine Details über interne „Vorverhandlungen“ mit der „Ministerialbürokratie“ in die Öffentlichkeit trägt, auch wenn diese Details formal nicht eingestuft sind als „NfD“. Wüstner macht also ganz „unbekümmert“ genau das, was er dem BMVg ohne Beleg letztendlich unterstellt: interne, dienstliche Kommunikation gezielt über die „Medienbande“ zu spielen.
Da kommt man doch schon a bisserl ins grübeln als „Staatsbürger-in-Uniform“ a.D., der nie Mitglied in diesem Interessensverband-in-Uniform war.
@Ubik01
Mighty little force is needed to control a man whose mind has been hoodwinked; contrariwise, no amount of force can control a free man, a man whose mind is free. No, not the rack, not fission bombs, not anything — you can’t conquer a free man; the most you can do is kill him.
Korrekt nach Vorschrift mag sein, ist es aber auch legitim?
@Kerveros
Hätte man in der Vergangenheit den DBwV aus Arbeitsgruppen des BMVg ausgeschlossen wäre die konstruktive Kritik mit Sicherheit über die Politik (alle Parteien) gekommen.
Ob das im Interesse des BMVg gewesen wäre.
Ich würde mich über einen Ausschluss des DBwV freuen, denn dann würde sichtbar wie stümperhaft das BMVg in vielen Bereichen arbeitet und man könnte endlich über die Parteien sauber Stellung beziehen.
Das BMVg hat die Rede und deren Intention nicht verstanden oder missbraucht den DBwV als Kommunikationssündenbock. Am Ende trägt noch der DBwV die Verantwortung und Schuld für das Versagen des Pressesprechers im BMVg.
Eines hat Wüstner in jedem Fall erreicht, die Ministerin packt seit dieser Woche ganze Passagen zur Kommunikation und Fehlerkultur aus der Rede von Wüstner in ihre 😊
Die Stellungnahme des Staatssekretärs wirkt auf mich wie das Verhalten des sprichwörtlichen Hundes, den man in die Enge getrieben hat.
Der Versuch der „Richtigstellung“, dass im zeitlichen Ablauf der Benachrichtigung der Betroffenen alles korrekt gelaufen ist, ist blanker Hohn, da ja allgemein bekannt ist, dass es nicht so war. Die Behauptung des Gegenteils ist erbärmlich.
Die anschließende Androhung des Ausschlusses aus der Arbeitsgruppe ist ebenso erbärmlich, nach dem Motto: „Wenn Du nicht so spielst, wie ich das will, schmeiß ich Dich eben raus. Mein Kopf ist dicker als deiner.“
Ich denke und hoffe, dass Herr Wüstner sich davon nicht beeindrucken lässt.
@Zimdarsen
Ich wage zu behaupten, dass wir dann wieder bei chinesischen Reissäcken wären…
Das allgemeine Interesse daran, am BMVg Kritik zu üben, ist mangels Interesse der Beteiligten vermutlich eher schwach ausgeprägt (von ein paar Ausnahmen abgesehen).
Selbst die, die sich da regelmäßig positionieren, a la MdB Arnold, hatten da in der Vergangenheit eher den Impactvalue einer Mücke auf der Windschutzscheibe des BMVg.
Die parlamentarische Kontrolle des BMVg ist hinreichend dysfunktional – insofern hat der DBwV als Medium aus meiner Sicht durchaus eine Daseinsberechtigung – nur, in der Ausprägung dieser irrt er regelmäßig ;)
Kleiner Spaß am Rande: als ich beim DBwV die Mitgliedschaft gekündigt habe, war man weniger an den Gründen interessiert, als daran, mir ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen – letztlich zeigt sich da eine Parallele zur ‚Fehlerkultur‘ des BMVg.
@ Klabautermann
Hat Wüstner sich hinter Spindler gestellt? Davon habe ich nichts gelesen. Und Wüstner ist der Vorsitzende des DBwV und daraus ergibt sich, wessen Votum er vertritt. Ich denke der SPD Kanzlerkandidat spricht ihrer Meinung nach auch nicht für „die“ Deutschen.
Erläutert mir doch mal jemand bitte den Punkt, warum Gespräche über eine Änderung der WDO in irgendeiner Weise einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen sollten. (Wenn man allerdings der Meinung ist, dass auch das „Guten Morgen“ ,wenn es auf einem ministeriellen Flur oder Amtsstube gesagt wird, der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, dann wird es verständlich.)
@ Keveros
Kleiner Spaß am anderen Rande: Offensichtlich hat das mit dem schlechten Gewissen funktioniert, sonst würde es sie nicht heute noch beschäftigen :-)
klabautermann | 28. Juni 2017 – 11:01
“ … Da kommt man doch schon a bisserl ins grübeln als „Staatsbürger-in-Uniform“ a.D., der nie Mitglied in diesem Interessensverband-in-Uniform war.“
Bei der jahrzehntelangen Mitnahme aller Verbesserungen, die der dank seiner beitragszahlenden Mitglieder durchschlagkräftige Verband erstritten hat, wurde sicher auch gegrübelt?
Hans Schommer
@Hans Schommer
Da stand doch eines Samstagmorgens dieser Vertreter einer Speditionsfirma in meinem Hausflur und fragte höflich an, ob er mir ein Angebot für meinen Umzug nach Bonn unterbreiten dürfte. Was sowohl mich als auch meine Frau etwas verblüffte, denn zu diesem Zeitpunkt hatte ich keinerlei Information von meinem Dienstherren, dass über die mögliche Versetzung nach Bonn dienstlich entschieden worden war. Auf meine Frage, woher er denn diese Information hätte, antwortete der Spediteur ganz treuherzig: von seinem Kontaktmann beim DBwV……woraufhin ich dieses Klinkenputzer-Gespräch beendet habe. Am Montag sprach ich dann mit meinem A1 und der war auch noch nicht informiert worden vom BMVg in Sachen Versetzung Klabautermann. Daraufhin erzählte ich ihm von meinem Besucher…….langer Rede Sinn: der Sachbearbeiter-PUO in der Personalabteilung, der als Mitglied des DBwV quasi in „Nebenkopie“ regelmäßig Versetzungsverfügungen an seine lokalen „Verbandskameraden“ bei der Marine durchgeschoben hat, der sah ganz schön alt aus……von daher werden sie vielleicht verstehen, dass ich über die „internen Prozesse“ dieses „Interessensverbandes“ schon etwas länger „grüble“ ;-)
Kerveros | 28. Juni 2017 – 10:54 : „Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung den DBwV an Arbeitsgruppen zu beteiligen – insofern ist diese Drohung durchaus realistisch, wenngleich wenig zielführend.“
Lieber Mit-Kommentator, ich empfehle Ihnen ein Blick in den § 35a des Soldatengesetzes.
Dort steht in § 94 BBG: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.“
Und in §35a (Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts) wird gefordert: „Für die Beteiligung bei der Gestaltung des Dienstrechts der Soldaten gilt §94 des BBG sinngemäß.“
Jetzt würde mich interessieren, worauf sich, lieber Kerveros, ihre Einschätzung stützt, es gäbe keine gesetzliche Verpflichtung, den DBwV dann zu beteiligen, wenn „Zivilisten“ in der Führungsspitze des BMVg an der Wehrdisziplinarordnung „herumfingern“ wollen.
Bin gespannt auf Ihre Antwort!
klabautermann | 28. Juni 2017 – 13:16
“ …von daher werden sie vielleicht verstehen, dass ich über die „internen Prozesse“ dieses „Interessensverbandes“ schon etwas länger „grüble“ ;-)“
Nee – da bringen Sie was durcheinander. Aber die „nebenberuflichen Mitarbeiter“ der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG)
https://www.foeg.de/ueber-die-foeg/aufgaben-konzept/
hab ich auch schon mal „melden“ müssen.
Das sind aber m.E. „Einzelfälle“. Ich glaube nicht, dass die Förderungsgesellschaft insgesamt ein „Haltungsproblem“ hat.
Die ist übrigens aus gutem Grunde vom Verband getrennt.
Hans Schommer
Ich bin ja nicht @Kerveros, aber ich habe unter
– §94 BBG :
„Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 94 Hinweispflicht
Wird eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen sowie auf die Möglichkeit einer Befristung mit Verlängerung und deren Folgen.“
– § 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts: „Für die Beteiligung bei der Gestaltung des Dienstrechts der Soldaten gilt § 118 des Bundesbeamtengesetzes sinngemäß.“
– § 118 des Bundesbeamtengesetzes: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.“
Ein „Beteiligungsrecht“ des DBwV gibt es also nur in Sachen „Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse“.
Stellt sich die Frage; Was hat eine „Überarbeitung“ von Einzel-Teilen der WDO mit „allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse“.zu tun ?
Vielleicht kann @Politikverdruss das mal bitte erklären, denn er scheint ja auf dem „allerneuesten“ Stand in Sachen Beteiligungsrechte zu sein /ironic
Auf dem Hintergrund des § 35a Soldatengesetz muss man die „Sts-Hoofe-Drohung“ rechtlich einordnen. Das ist schon ein „tolles Stück“ Regierungshandeln, mit dem der Soldat der Bundeswehr unter der Führung von Frau von der Leyen „konfrontiert“ wird.
Insbesondere jene, die in den Einsätzen treu und tapfer dienen, während ihnen im Heimatland von der eigenen Regierung ihre Rechte streitig gemacht werden.
Und bevor jetzt weiter darüber schwadroniert wird, ob z.B. zum Dienstrecht auch die WDO gehört und was unter „Beteiligung“ zu verstehen ist, oder ob der DBwV als Spitzenorganisationen anerkannt ist, verweise ich auf den Kommentar zum Soldatengesetz( Walz/Eichem/Sohm).
Besonders beunruhigend aber ist, dass ein Sts der Bundesregierung ein Schreiben mit Inhalten in Umlauf bringt, die nicht rechtskonform sind. Für die Fähigkeit, das BMVg und die Streitkräfte des Landes rechtskonform zu führen, ist das erschreckend entlarvend.
Man darf deshalb die Forderungen der SPD nach Rücktritt der Verteidigungsministerin nicht nur als Wahlkampfgetöse abtun. Wir sollten uns nicht wünschen, mit dieser „Führungs-Crew“ im Bendler-Block in eine Krise zu geraten.
Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 14:15
“ … Wir sollten uns nicht wünschen, mit dieser „Führungs-Crew“ im Bendler-Block in eine Krise zu geraten.“
Die Krise ist da. Und mehr Krise geht m.E. im Frieden (einschl. der laufenden Einsätze) kaum noch. Und falls im September wieder die selbe Koalition rankommt … . Letztlich ist auch das egal. Hauptsache, es werden mal kompetente Staatssekretäre eingesetzt. Aber die muss man erst mal finden. Ehemalige Spitzendienstgrade/- amtsinhaber aus den Bereichen Soldaten und Wehrverwaltung könnten es vielleicht rausreißen. Aber nicht mit dieser Ministerin.
Hans Schommer
Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 14:15
“ … Besonders beunruhigend aber ist, dass ein Sts der Bundesregierung ein Schreiben mit Inhalten in Umlauf bringt, die nicht rechtskonform sind. Für die Fähigkeit, das BMVg und die Streitkräfte des Landes rechtskonform zu führen, ist das erschreckend entlarvend. …“
Interessant ist sicher auch, wie denn der Oberstleutnant Andre Wüstner in seiner Eigenschaft als Stabsoffizier zukünftig „rechtskonform“ geführt wird. Ich denke da insbesondere an die Förderung des Mannes bezüglich seiner Laufbahnperspektiven.
Hans Schommer
@Klabautermann
Dann nehmen Sie das.
§ 2
(1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.
(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Dienststellenleiters oder seines Vertreters Zugang zu der Dienststelle zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Dienstablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Dienstgeheimnissen entgegenstehen.
(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
……und das geht noch weiter. Nur mal wieder O.T. ;-)
Für all diejenigen, die die 1,99 € für den Artikel von General a.D. Trull nicht investieren wollen, bietet sich die Alternative
https://www.youtube.com/watch?v=faAwyTYpHTw
Das war vor 12 Jahren und ist m.E. immer noch aktuell, vielleicht sogar aktueller denn je!
Ach ja, ich kenne General Trull persönlich und durfte(!) unter ihm dienen: ER hat verstanden, wie Soldaten ticken… auch wenn seine Art manchmal doch sehr „polarisierend“ wirkte! Ein charismatischer Führer halt…
@Kerveros
„Das allgemeine Interesse daran, am BMVg Kritik zu üben, ist mangels Interesse der Beteiligten vermutlich eher schwach ausgeprägt (von ein paar Ausnahmen abgesehen).“
Es geht nicht um Kritik am BMVg üben, sondern die Interessen (Haushalt, Beschaffung, Gesetze) der Bw-Angehörigen zu vertreten. Evtl ist ihnen nicht bekannt, wie dies im pol Verfahren in Berlin funktioniert ……… aber es läuft ;-)
„Die parlamentarische Kontrolle des BMVg ist hinreichend dysfunktional – insofern hat der DBwV als Medium aus meiner Sicht durchaus eine Daseinsberechtigung – nur, in der Ausprägung dieser irrt er regelmäßig ;)“
Dann betrachten Sie mal ganz nüchtern welche positiven Maßnahmen für die Soldaten und Beschäftigte in den letzten drei Jahren getroffen wurden.
„Kleiner Spaß am Rande: als ich beim DBwV die Mitgliedschaft gekündigt habe, war man weniger an den Gründen interessiert, als daran, mir ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen – letztlich zeigt sich da eine Parallele zur ‚Fehlerkultur‘ des BMVg.“
Ich kann Ihnen versprechen, dass dort wo Menschen sind diese Vorgänge geschehen.
Keine Organisation oder Beziehung ist ohne Fehler und es geht auch nicht darum, was falsch gelaufen ist, sondern wie man damit umgeht.
Hier geht es nicht um die Optimierung des DBwV (können Sie im Verbands-Blog betreiben) hier geht es um den Umgang mit Menschen in der Bundeswehr. So wenig wie es ein Recht im Unrecht gibt, gibt es einen Anspruch auf Fehler nur weil ein anderer sie auch machte.
„Eine abschließende Bemerkung: Wir alle machen Fehler, niemand ist frei davon! Ich mache Fehler – als Bundesvorsitzender, in meiner Funktion als Arbeitgeber, als Ehemann und Vater, als Sohn, Bruder und Freund. Fehler sind nicht das Problem, die Frage ist, wie wir mit Fehlern umgehen – Stichwort „Fehlerkultur“. Da können wir alle besser werden.“ (Rede Wüstner)
@Elahan | 28. Juni 2017 – 15:06
Re – OT ;-)
Ist es denn so schwierig zu akzeptieren, dass BMVg und BW „geschäftsordnungsrechtlich“ unterschiedliche Bereiche sind ? Sie können mir noch so viele Gesetzesparagraphen um die Klabauterohren hauen, dass ändert nichts daran, dass der Sts nun einmal die ministerielle Deutungshoheit hat über die „Beteiligung“ nicht-ministerieller Interessensvertretungen der BW an den internen Geschäftsprozessen des BMVg. Und das gilt eben auch für den Herrn Bundesvorsitzenden-in-Uniform. Das ist hier keine Beiräterepublik !
@Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 14:15
Man darf deshalb die Forderungen der SPD nach Rücktritt der Verteidigungsministerin nicht nur als Wahlkampfgetöse abtun.
Ich bin gegen einen Rücktritt. Man kann das noch hinbekommen, was man sich einst an Verbesserungen vornahm. Nur muss man bereit sein darum zu kämpfen.
Auf dem Hintergrund des § 35a Soldatengesetz muss man die „Sts-Hoofe-Drohung“ rechtlich einordnen
In meinen Augen kämpfen Sie gut und redlich, aber um den falschen Strauß.
Ich bin durchaus der Meinung, dass eine gesetzlich determinierte Beteiligung auch am „fertigen Produkt“ rechtskonform eingeräumt werden kann. Ob der Verband nun als Verband oder über seine Listenplätze in der Personalvertretung beteiligt wird bzw zu beteiligen ist, sei als nachrangig betrachtet-es ist eher eine Frage der Funktionalität.
Demokratietheoretiker streiten sich ganz gern darum, ob es effektiver und/oder gerechter ist am Input oder am Output das Entscheidungssystem zu beeinflussen.
Ob das Sinn macht den DBwV an den Vorfelddiskussionen nicht zu beteiligen? Je nach dem. Im Falle der WDO ganz sicher nicht, noch dazu, wenn ich andere Player, wie z. B. den VdRBw am Tisch lasse.
Hat das Stil? Nein. Aber wer hat den schon noch.
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Zum Wording Oberstlt Wüstners bzgl der WDO: Für mich geht klar hervor, dass er die kritisierte Idee als nicht akzeptabel deklarierte. Er stellte nicht in Abrede, dass sie ausgesprochen werden kann. Darauf kommt es an.
Wer allerdings nicht begreift, dass Oberstlt Wüstner mit seiner Rede der Ministerin die Initiative nicht nehmen will und nicht nimmt, also dort belässt, wo sie naturgemäß hingehört und somit an dessen Loyalität ggü der Ministerin und ihren grundsätzlichen Leitideen zweifelt, tja, dem ist nicht zu helfen. Im Stich gelassen haben die Ministerin andere.
Persönliche Animositäten und Alphamännchengehabe sind dysfunktional, unprofessionell und folglich abzulehnendes Verhalten. Das führt zu nichts, verschleißt unnütz Ressourcen und lenken vom Wesentlichen -den Menschen und dem Auftrag- ab.
@Elahan
Im BMVg eben regelmäßig auf eine sehr fragwürdige Art und Weise – nichts anderes habe ich gesagt.
Was den Aspekt der Kritik angeht: Kritik ist naturgemäß nicht nur negativ zu sehen, sondern durchaus auch ein konstruktives Mittel. Wenn ich also von Kritik spreche, dann schränke ich diese nicht auf die negativen Aspekte ein.
Bei meinen Angaben zum §35a Soldatengesetz beziehe ich mich auf: Soldatengesetz, Kommentar Dr. Dieter Walz, Klaus Eichem, Stefan Sohm, Ministerialräte im BMVg, C.F.Müller Verlag Heidelberg, 2006, Seite 485 ff.
@klabautermann
Tief durchatmen und entspannen. Sie wollten etwas zum in Sachen Beteiligungsrechte und sie bekamen etwas. Sie müssen mich weder Belehren noch etwas unterstellen.
Der GVPA und der HPR sind im BMVg gut vertreten und dazu gibt es einen ÖPR ja und dieser hat Inhaltlich zu Änderungen oder Anpassungen von Vorschriften erstmal kein Anspruch auf Mitwirkung. Der HPR und GVPA (wenn es Soldaten betrifft) schon.
Rechtzeitig ist eine Unterrichtung unabhängig von der Form nur, wenn der Personalrat noch genügend Zeit hat, sich mit der Angelegenheit gründlich zu befassen. Darüber hinaus muss die Maßnahme durch den Personalrat noch beeinflussbar sein. Andernfalls läuft der Beteiligungszweck in den allermeisten Fällen leer.
….der Sts nun einmal die ministerielle Deutungshoheit hat? Ja und ;-)
……nicht-ministerieller Interessensvertretungen der BW? Wer wäre das?
….internen Geschäftsprozessen des BMVg? Wer sprach über Geschäftsprozesse?
Von der Leyen erinnerte daran: „Ein modernes Beteiligungsrecht kennzeichnet nicht zuletzt den Dienstherrn als modernen und attraktiven Arbeitgeber.“
„Eine Soldatenbeteiligung, die Elemente der Offenheit, der Diskussionskultur und der Mitverantwortlichkeit für das Ganze in die Organisation der Bundeswehr einbringt, kann verhindern, dass das System ,Bundeswehr‘ mit den notwendigen Pfeilern von Befehl und Gehorsam und militärischer Hierarchie zu starr und unflexibel wird. Sie hilft, eine moderne Organisation zu schaffen, die damit zugleich effektiver und schlagkräftiger ihren Auftrag erfüllen kann.“ (Florian Hahn)
@all
Es war im Übrigen die Ministerin selbst welche in einigen Reden gefordert hat, das Disziplinarrecht zu reformieren, Entscheidungsgewalt von der unteren Ebene auf eine höhere zu schieben um dann schneller und transparenter auf Fehlverhalten reagieren zu können.
@Kerveros
:-)
Sachlicher | 28. Juni 2017 – 15:32,
vielen Dank für die sachliche Erwiderung. Zum Punkt:
„Ich bin durchaus der Meinung, dass eine gesetzlich determinierte Beteiligung auch am „fertigen Produkt“ rechtskonform eingeräumt werden kann“, geht der Kommentar von Dr. Walz sehr viel weiter.
Es heißt dort: Vorgeschrieben ist, „ in welcher Phase des Entscheidungsprozesses den Spitzenorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und wie mit dieser zu verfahren ist. Das zuständige BMin. Hat sich mit diesen Äußerungen auseinander zu setzen und sie gegen die eigenen Gesichtspunkte abzuwägen. Dies hat zur Folge, dass eine fachliche Bewertung der Stellungnahmen der Spitzenorganisationen stattfinden muss.“ Kommentar SG, Dr.Walz, S. 488.
Es würde auch meinem Verständnis von „Beteiligung“ widersprechen, wenn man die Spitzenorganisationen auf diese Weise „beteiligen“ wollte. Erstaunlich finde ich allerdings, dass nicht wenige der hier kommentierenden ehemaligen oder aktiven Soldaten so nassforsch über Beteiligungsrechte hinweggehen.
Die Ministerin nimmt die Vorwürfe persönlich und lässt nun sehr unprofessionell ihren Staatssekretär reagieren.
Wenn die Ministerin glaubt, dass ihre Arbeit besser würde ohne die Unterstützung des DBwV in der Sacharbeit, dann ist das so und entspricht ihrem Verständnis von Fehlerkultur. Dass sie damit aber nicht einem droht, sondern 200 000 tausend ist schon verrückt. Beteiligung von Gewerkschaften und Verbänden sollte nicht an verletztem Stoltz hängen, denn Beteiligung ist ein Grundpfeiler unserer Werte.
Was wirft der Hoofe dem DBwV vor? Dass er der notwendigen Offenheit in der Arbeitsphase einen Bärendienst erwiesen hat?
Ein Bärendienst ist eine Handlung für jemanden/etwas, die in guter Absicht erfolgt und (trotzdem) schlechte Folgen für die Person/die Sache hat.
Er wirft Wüstner vor dass er in guter Absicht etwas gesagt hat und dies schlechte Folgen für die Person/die Sache hat!
Welche schlechte Sache hat Wüstner ausgelöst?
„…Sollte der skizzierte Weg ernsthaft beschritten werden, wäre das ein weiterer und ungeheuer effektiver Brandbeschleuniger für den aktuellen Vertrauensverlust….“
Er hat NICHTS aus der Runde verraten, denn er hat den -skizzierte Weg- nicht beschrieben. Er hat lediglich sehr vorsichtig einen Hinweis gegeben um noch nicht noch mehr Vertrauen zu verspielen. Was ist daran für einen Offizier und Interessenvertreter verwerflich?
@ Politikverdruss
Nicht alle Kommentatoren haben mit den Beteiligungsrechten für Soldaten in einer personalratsfähigen Dienststelle konstruktiv zusammen gearbeitet.
Allerdings sollte diese Sorte von Truppenführern bereits vor 10 Jahren ausgestorben, bzw. in Pension gegangen sein.
@Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 16:49
„Erstaunlich finde ich allerdings, dass nicht wenige der hier kommentierenden ehemaligen oder aktiven Soldaten so nassforsch über Beteiligungsrechte hinweggehen.“
Vielleicht sind es ja sogar diese aktiven und ehemaligen, denen UdL in Wirklichkeit ein „Haltungsproblem“ attestierte.
Unabhängig vom Inhalt des Briefes, auf die Idee zu kommen die Disziplinarstufe 1 von der Ebene der Einheit auf die Ebene eines Verbandes oder noch höher zu verlagern bedarf schon einer ganz besonderen Stuffe der Unkenntnis die mit dieser Aufgabe einhergeht.
In Deutschland und auch in der Bundeswehr sind Rechte immer mit Pflichten verbunden. Bezogen auf das Disziplinare bedeutet das, dass die Ermächtigung zum Lob und zum Tadel untrennbar miteinander verbunden sind. Weiterhin ist die disziplinare Würdigung (positiv und negativ) stark Personenabhängig, bedeutet es Bedarf einer guten Kenntnis der Person, was konsequenterweise eine Gewisse „Nähe“ zum Soldaten erfordert. Man muss den Soldaten kennen, was nur durch „häufigen“ Kontakt möglich ist. Neben den Diszis und Leistungsbezogenen verteilt der DV Stufe 1 auch noch die Beurteilungen, wie ein Kommandeur nun 800 Soldaten dermaßen oft im Dienst wahrnehmen kann um diese fair zu beurteilen und gerecht über diese „richten“ zu können bleibt mir ein Rätsel. Meines Wissens gibt es einen gemeinsamen Konsens aller Verbände, der Kommandeur hat heute schon zu wenig Zeit für Dienstaufsicht, selbst der Chef kommt schon ins straucheln und nun soll der Kommandeur plötzlich ein X-Faches an Aufgabenpensum erledigen bei der gleichen zur Verfügung stehenden Zeit?
Wer auch immer diesen Vorschlag überhaupt in die AG gebracht hat und derjenige der zugelassen hat, dass dieser Vorschlag an die Wand gepinnt werden durfte sollte sich Fragen ob er mit seinem Wissenstand über die WDO und all Ihre Rattenschwänze in diese AG gehört.
Wenn es gar ein Uniformträger sein sollte, erinnere ich an §7 SG mit dem Kernpunkt „Vermögen des Bundes wahren“. Zeit ist Geld und wer Zeit verschwendet, der verschwendet damit Vermögen des Bundes, in dem Zeitraum in dem über sowas debatiert wird, kann sicherlich was produktiveres erreicht werden.
@MA
Es müsste sich doch irgendjemand mit Haltungsproblem finden lassen können …
Das ist super, wir schießen irgendwo in die Wand, malen um das Einschussloch eine Zielscheibe und sprechen von Volltreffer.
Vielleicht meinte sie auch mich oder Sie oder alle oder keinen … ach ja genau, hat sie ja gar nicht gesagt.
Ich merke, die Diskussion kreist bereits um andere Gegenstände, dennoch möchte ich mit einiger Verspätung zunächst einige Anwürfe von gestern erwidern.
@Zimdarsen | 27. Juni 2017 – 20:57
http://augengeradeaus.net/2017/06/bundeswehr-verband-leyen/comment-page-5/#comment-272880
„Wer macht das? Wer behauptete, dass die Vorgänge substanzlos wären?“
Nun ja, da erinnere ich mal an die Meldung, dass die StA Hechingen einen der drei Tatkomplexe von Pfullendorf nicht in einem offiziellen Ermittlungsverfahren verfolgen wird. Da war im Handumdrehen das Geschrei groß und man forderte Rehabilitierung, ja, sogar Wiederherstellung der Ehre – eben so, als ob mit einer Meldung der StA alle Tatvorwürfe substanzlos seien.
So z.B.:
http://augengeradeaus.net/2017/06/entwuerdigende-vorfaelle-in-pfullendorf-auch-bundeswehr-intern-kein-beleg/comment-page-1/#comment-270956
Die meisten folgenden Kommentare in diesem Thread lesen sich ebenso oder ähnlich, und auch hier habe ich wenig Konträres gelesen.
„KEINER behauptet, dass es nichts gab und alles gut ist. Verstöße müssen geahndet werden, aber eben nach Vorschrift und Gesetz.“
Da hat sich ihr Tenor wohl zwischenzeitlich geändert.
Doch inwiefern die im Raum stehenden Verstöße nicht „eben nach Vorschrift und Gesetz“ geahndet wurden, erläutern auch Sie nicht. StS Hoofe ist dazu ja auch eindeutig, und, die Anmerkung sei erlaubt: die Unschuldsvermutung gilt in einem Rechtsstaat in Strafsachen, nur eingeschränkt im Wehrdisziplinarrecht und meines Wissens gar nicht in Personalangelegenheiten.
Voodoo | 27. Juni 2017 – 21:32
http://augengeradeaus.net/2017/06/bundeswehr-verband-leyen/comment-page-5/#comment-272886
„@ JPG
Wenn Sie schon dabei sind – Sie fügen sich nahtlos in das verworrene Gesamtbild ein, da Sie weiterhin munter alles durcheinanderwirbeln, was irgendwie zum Thema gesagt wurde. Leider gehen Sie „nie auf Zimdarsens Nachfragen ein, schade…“
Schon die Behauptung, ich ginge nie auf Zimdarsens Nachfragen ein“, ist schlichtweg falsch, wie Sie hier bitte nachlesen:
http://augengeradeaus.net/2017/06/bundeswehr-verband-leyen/comment-page-2/#comment-272592
Da können Sie gleich erkennen, wie vehement Sie selbst Nachfragen anderer Kommentatoren ignorieren.
Dass ich nach Ihrer Auffassung „munter alles durcheinanderwirbel(e)“ mag daran liegen, dass ich komplexe Sachverhalte ungern unterkomplex bearbeite. Aber zur Vermischung verschiedener Tatkomplexe hatte ich mich ja bereits in dem verlinkten Kommentar geäußert.
jungchen | 27. Juni 2017 – 22:01
„@JPG
Also, ehrlich gesagt, frage ich mich gerade, welches Interview Sie gelesen haben. Denn im Interview der FAZ mit Generalmajor a.D. Trull kann ich die von Ihnen kolportierten Aussagen und Ansichten nicht finden.
Im Gegenteil, seine Antwort auf die erwähnten Vorfälle sind die WDO und das WStG, durchgesetzt von einer mit diesen vertrauten Hierarchie. Ein „Soldaten müssten halt so sein und bräuchten so was“ zu unterstellen, ist aus meiner Sicht nicht nur grob sinnentstellend, sondern geradezu ehrabschneidend und der Qualität dieses Blogs nicht würdig.“
Trull schreibt:
„Um es ganz klar zu sagen: Pfullendorf, Bad Reichenhall und Sondershausen sind Auswüchse, die in jeder Armee vorkommen. Dafür gibt es die Wehrdisziplinarordnung, das Wehrstrafgesetz und vor allem eine Hierarchie, die auf allen Stufen darauf trainiert ist, ihnen Geltung zu verschaffen.“
Selbst wenn man den ersten Satz akzeptierte, so verschweigt der General a.D., dass ein nicht unerheblicher Teil des „Skandals“ ist, dass der zweite Satz in den anhängigen Fällen für die (nicht)handelnden Akteure auch nicht zutreffend war.
Und um es ganz klar zu sagen: den ersten Satz können überzeugte Staatsbürger in Uniform auch nicht akzeptieren, weil er ziemlich bagatellisiert.
@Politikverdruss
Zur Frage der Beteiligung des DBwV:
Beteiligungsrecht bedeutet, dass der Verband einen Gesetzesentwurf durch Stellungnahme kommentieren kann – mehr nicht! Beteiligung bedeutet nicht Mitbestimmung. Wenn das zuständige Ressort, hier das BMVg, keine Vertreter des Verbandes bei der Arbeit am Gesetzesentwurf am Tisch haben will, ist das alles andere als rechtswidrig.
So, ich habe mich heute einfach ‚mal kundig gemacht und weil hier im BMVg langsam die Lichter ausgehen, kümmere ich mich mal um den Brief unseres Staatssekretärs an den DBwV. Auch ich war bei der Rede des Bundesvorsitzenden am WB Abend anwesend und zolle Herrn Wüstner Respekt für die Wahl des Ortes, Zeitpunktes und die Klarheit. Diese Zivilcourage wünschte ich mir auch von einigen Führungskräften weit oberhalb des Dienstgrads Oberstleutnant.
Nun zum Brief:
Der DBwV vertritt m.W. einige in der Rede benannten Personen rechtlich in teilweise noch laufenden Verfahren. Daher gehe ich davon aus, dass Wüstner im Gegensatz zu anderen mit den Betroffenen und Beteiligten spricht. Und wenn diese ihm beschreiben, wann sie was auf dem Dienstweg im Vergleich zu den Medien erfahren haben, dann darf er diesen Herren glauben. Sollte Ihn jemand angelogen haben, was ich mir nur schwer vorstellen kann, dann würde auch er sicherlich sein „Bedauern“ zum Ausdruck bringen. Der Verdacht einer bewussten oder nur erkennbaren Falschdarstellung ist zurückzuweisen. Nebenbei, wenn z.B. General Spindler in einem TV Interview gelogen haben sollte (er beschrieb, dass er über die Medien informiert wurde), wären sicherlich schon Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden. Der SPIEGEL beschreibt in seiner letzten Ausgabe, dass die Falschaussagen zu Oberst Dr. Köster durch das MINISTERIUM gestreut wurden. Auch diesbezüglich hätte das Team des Herrn F. schon klarstellend oder gar presserechtlich agieren können. Beides, Ermittlungen und Klarstellung, sind nicht erfolgt, um nur auf zwei der benannten Personen einzugehen. Soviel zur Glaubwürdigkeit von Sts Hoofe (ich unterstelle ihm keine bewusste Falschaussage). Nebenbei habe ich bezüglich der teilweise diskreditierenden Aussagen in den Medien gegenüber den Betroffenen eine Klarstelllung des BMVg vermisst. Nicht gut :-(
Die uneingeschränkte Zustimmung bekommt Sts Hoofe, was seine prinzipiellen Ausführungen zu rechtsstaatlichem Handeln angeht (Wüstner geht ebenso auf Fehlverhalten samt Konsequenzen ein), und doch sind mit Blick auf die konkrete ministerielle Begleitung der aktuellen Vorfälle in Pfullendorf, Sondershausen und Illkirch kritische Fragen angebracht. So ist geradezu naiv zu glauben, ein Medium wie SPIEGEL ONLINE könnte en détail über massive Pflichtverstöße von Vorgesetzten berichten, ohne hierzu vermeintlich belastbare Informationen erhalten zu haben. Wenn dann die in selber Sache ermittelnde und in jeder Hinsicht objektive Staatsanwaltschaft in zumindest einem Fall (bislang!) allein auf Grundlage der vollständigen Akten (der Bundeswehr!) zu dem Ergebnis kommt, dass nicht nur kein strafbares Verhalten vorgelegen hat, sondern nicht einmal der berichtete Sachverhalt belegbar ist – dann stellt sich in der Tat die Frage, ob hier nicht doch gezielt ein zuvor festgelegtes „Narrativ“ bedient wurde (Dienstvergehen bestreitet niemand). Dabei kann dahingestellt bleiben, ob unser Haus/das BMVg selbst einen Anteil an der Informationsweitergabe hatte; es ist jedenfalls inakzeptabel, dass dieser ungeheuerliche Vorgang von Seiten unseres Hauses/des BMVg nicht mehr als eine vollkommen unzureichende und darüber hinaus schiefe Einordnung erfahren hat und mit dem lapidaren Hinweis vom Tisch gewischt wurde, auch ein massiver Pflichtverstoß sei eben nicht zwingend strafbar. Letzteres ist unbestritten, aber hier stimmte der medial berichtete Sachverhalt nicht, und das ist ein gravierender Unterschied – sowohl für die Öffentlichkeit als auch intern und erst recht für den bzw. die Betroffenen, die bis heute keinerlei Rehabilitierung erfahren haben. Ganz offensichtlich stand eben nicht die Aufklärung an erster Stelle, sondern eine öffentlich verurteilende Bewertung und der Sofortvollzug entsprechender Maßnahmen, und dies sowie das Unterlassen jedweder Korrektur widerspricht nicht dem Verständnis von rechtsstaatlichem Handeln, sondern auch dem der überragenden Mehrheit aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten. Vorgänge wie diese belasten das Vertrauen in die Leitung/Führung übergreifend und massiv, und noch scheint das in unserem Haus/im BMVg nicht richtig wahrgenommen zu werden. Das hat Wüstner völlig zurecht zum Ausdruck gebracht.
Was nun die Überprüfung der Wehrdisziplinarordnung (WDO) angeht, sollte Herr Hoofe das Redemanuskript noch ein weiteres Mal eingehend studieren, denn offensichtlich sind auch hier weder der Wortlaut noch die Botschaft richtig bei Ihm angekommen. So hat Wüstner zunächst lediglich in Frage gestellt, ob die beabsichtigte Stärkung der Inneren Führung wirklich einer Anpassung der WDO bedarf, die – das dürfte unbestritten sein – ein wichtiges Instrument derselben ist. Sodann hat er auch unter Verweis auf die in Rede stehende „Ideensammlung“ (welche wie in einem anderen Kommentar bereits beschrieben NICHT vertraulich war) deutlich gemacht, dass Einschnitte in die Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten gerade auch mit Blick auf die Einsätze mehr bedeuten als eine bloße Verfahrensänderung, sondern das Wesen unserer Führungskultur berühren und nachhaltig zu beschädigen geeignet sind – ein Aspekt, der dem oder den „Ideengebern“ möglicherweise entgangen ist. Auch bei dieser Bewertung weiß Wüstner sich auf der Seite der überragenden Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen, und ich halte für zulässig, eine schlechte Idee als schlecht zu bezeichnen, solange der Urheber dabei nicht diskreditiert wird. Und das hat er nicht getan.
Warum soll eigentlich das Überprüfungsvorhaben insgesamt durch seine Ausführungen Schaden genommen haben? Und auch die Integrität und das Wirken der Arbeitsgruppe halte ich nicht für beeinträchtigt. In einem Kommentar wurde hier bereits mit Bezug zu einem Arbeitsgruppenmitglied des vbb dargestellt, dass die AG sich vergangenen Freitag entspannt mit der Thematik auseinandergesetzt hat und sogar die Linie des DBwV mitgetragen wurde. Das Vertrauensverhältnisses sei mit Nichten gestört gewesen, aber das konnte Herr Hoofe nicht erfahren, da die Kommunikation im Haus mangelbehaftet scheint. Und ja, ich erwarte vom DBwV, dass er gerade in solch einer wichtigen Frage (WDO) von Anfang an diese „Brandmauer“ zieht!
Die Position des DBwV in dieser Frage war und ist auch kein Geheimnis (zumindest für Leser des DBwV Magazins), ebensowenig wie die Tatsache, dass dieser sich mehr Transparenz und vor allem Beschleunigung in Disziplinarverfahren wünschen.
Ich sehe keine Notwendigkeit einer Klar- und Richtigstellung. Herr Hoofe hat sich scheinbar vor Unterschrift des Briefes nicht in entsprechender Tiefe mit der Rede auseinandergesetzt. Kann passieren, wenn man kurzfristig Wünsche erfüllen soll. Natürlich könnte der Wehrbeauftragte Herrn Wüstner schon für den nächsten Jahresempfang buchen, Klarstellung hin oder her, ich würde mich sehr freuen Ihn dort erneut zu hören, falls ich noch hier bin ;-)
Abschließend zum Verteiler, inklusive der weiteren Streuung in Parlament und Medien. Herr Wüstner sollte nicht auf diesen offenen und inhaltlich verzerrten Brief antworten. Das ist es nicht wert, auch wenn manch Journalist darauf wartet. Ruhe und Gelassenheit ist Trumpf.
Abschließend stelle ich mir aber doch die Frage, ob Herr Staatssekretär nicht ein heimlicher Unterstützer des DBwV ist. Weshalb sonst sollte er die Multiplikation des Briefes MIT Rede über das ganze Internet streuen lassen? Jetzt haben dies nicht nur tausende, sondern zehntausende gelesen. Und durch die wahrgenommene „Majestätsbeleidigung“ seitens unserer Leitung wird der DBwV noch mehr Solidarität und Zuspruch erfahren. Mehr Glaubwürdigkeit oder Vertrauen des Teams um unsere Bundesministerin? Mit dieser Art Krisenkommunikation? Mit so einem Schreiben? (Da hilft auch nicht, dass nun seit Wochen des Diskurses eine „Orientierung“ zum Liederbuch der Bundeswehr in der Truppe erscheint oder im BMVg plötzlich Beteiligungsgremien entdeckt werden). Nein, Herr Staatssekretär, das war keine Glanzleistung, es sei denn, Sie sind Mitglied im DBwV. Dann nehme ich alles zurück.
@ DBwV: Standhaft bleiben. Unsere Gemeinschaft zählt.
@ T.W.: Ein länger Kommentar, aber das musste ich mir jetzt schnell von der Seele schreiben. Danke für Ihre Arbeit. Ich werde erneut einen Beitrag überweisen!
@ all: jetzt erkenne ich, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. War keine Absicht
@ Focus: wow, vielen Dank. Liest sich sehr klar und ich frage morgen mal nach, ob Sts H. Mitglied im DBwV ist. Könnte theoretisch sein, denn Parl.Sts Brauksiepe ist bekanntlich andererseits in der vbb bzw. dbb connection. :-))
Focus | 28. Juni 2017 – 20:43
Volltreffer!
Hans Schommer
@ Focus: ++1
Auf welchem Flur sitzen Sie. Wir könnten mit @Harry mal ein AG Treffen vor Ort machen ;-)
@ FK70:
Mitglied im DBwV? Sts Hoofe? Neee, aber ich sah Kameraden Wüstner gestern recht entspannt mit Sts Hoofe reden. Selbst abends bei der Verabschiedung von Gen Freers tauschte er sich ebenso ruhig mit dem GI aus. Die drei Herren gehen trotz „Wunsch-Brief“ respektvoll miteinander um, auch wenn es in der Sache von Zeit zu Zeit Konflikte zu beschreiben und zu lösen gilt. Die Chefin des Hauses scheint mit ihren Sprecher allerdings noch eingeschnappt zu sein, wie man hört :-)
@ Focus | 28. Juni 2017 – 20:43
1+
@ Focus | 28. Juni 2017 – 20:43
Sehr guter Beitrag 1+
@jpg: „Und um es ganz klar zu sagen: den ersten Satz können überzeugte Staatsbürger in Uniform auch nicht akzeptieren, weil er ziemlich bagatellisiert.“
Ich bitte die Emotionalität zu entschuldigen: Ich habe es so so so so satt, gesagt zu bekommen, was ich als mündiger Staatsbürger in Uniform gut zu finden habe und was nicht.
Wenn Sie glauben, T. bagatellisiert, dann kennen Sie ihn nicht, von verstehen ganz zu schweigen.
„Wir“ haben ganz offensichtlich ein Führungsproblem!
Und das beginnt bei „der Leitung“!
Das ganze Gerede um die „IF“, „Compliance“ etc stellt sich als Blase dar, deren Inhalt sich nach und nach in Luft, „Nichts“ auflöst. Jedenfalls wenn man tatsächlich auch nur ansatzweise ernsthaft mit der positiven Entwicklung der Bw befasst WÄRE und nicht nur aus PR und Karrieregründen den Anschein zu erwecken sucht!
Daß ein Sts derlei „Ansichten“ schriftlich und öffentlich von sich gibt, ist mehr als nur erschreckend und zeichnet ein katastrophales und keinesfalls akzeptables Bild von der „Leitung“ und damit obersten Fhrg „des Hauses“ BMVg.
Und – leider muß ich mich da wiederholen – die obere und oberste mil. Fhrg in Form der B6+ besoldeten Uniformträger zeigt sich – aus MIR nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht in der Lage, dem angemessen gegenüberzutreten! Und, um nicht gleich der strafrechtlichen Verfolgung anheim zu fallen, ich meine damit ausdrücklich NICHT, irgendwelche Putschgedanken zu verfolgen!
Da muß erst ein OTL sprechen, wenn auch in der „besonderen“ Position des DBwV-Vorsitzenden.
Aber – leider auch nochmal: Genau DIESE Art „Kadavergehorsam“ wird „der Generalität“ einer anderen Generation ja gern immer wieder vorgeworfen!
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie sich unter diesen Umständen auch nur ansatzweise so etwas wie „vertrauensvolles“ Miteinander entwickeln, wie die „Schlammzone“ (die jedoch einen nicht unerheblichen Teil der „wesentlichen Leistung“, v.a. des allgemein sichtbaren „footprint“ erbringt) sich im täglichen Dienst „richtig“ verhalten soll!
Früher mußte ich immer schmunzeln, wenn die „höhere Beamtenschaft“ mit den Worten „ist mir doch egal, wer unter mir Minister ist“ zitiert wurde…
@ Focus | 28. Juni 2017 – 20:43
Sehr treffend analysiert. Wohltuend sachlich auf den Punkt gebracht.