Bundeswehrverband übt harte Kritik an von der Leyen: „Brandbeschleuniger für Vertrauensverlust“
In diesen letzten Sitzungswochen des Bundestages vor der Sommerpause (und damit auch vor der Bundestagswahl) ballen sich im politischen Berlin die Sommerfeste und Empfänge. In der Regel mit mehr oder weniger guten Reden und vielen Grußworten. Deshalb waren am (gestrigen) Mittwochabend wohl auch die Gäste beim Jahresempfang des Wehrbeauftragten im Reichstag auf das übliche Programm eingestellt: Begrüßung vom Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels, Rede von Bundestagspräsident Norbert Lammert, Grußwort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Dann, als letztes vor dem Büffet, eine Rede des Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberstleutnant André Wüstner.
Und Wüstner erwischte dann alle kalt. Das war keines der üblichen Empfangs-Grußworte, das war eine deutliche Abrechnung mit dem Verhalten von Ministerin, Ministerium und Bundeswehr-Spitze in den vergangenen Wochen. Vertrauenskrise, falsche Kommunikationsstrategie, mangelhafter Umgang mit gefeuerten Offizieren – das waren so die Stichworte.
Weil niemand damit gerechnet hatte, hatte auch (von den Journalisten jedenfalls) niemand daran gedacht, die Reden mitzuschneiden – wozu auch bei einem der üblichen Empfänge. Und so detailliert mitgeschrieben, dass man Wüstner so korrekt wie möglich wiedergeben könnte, hatte auch keiner – oder erst zu spät. Und Wüstner hatte, so sagte er mir anschließend, kein ausgearbeitetes Redemanuskript. Sondern nur einen Zettel mit Stichworten.
Allerdings: Nachdem die Journalisten dann beim DBwV-Vorsitzenden Schlange standen und um die Rede baten, haben Wüstner und der Verband am Donnerstag nachgeliefert. Der – anhand der Stichworte entstandene, aber nicht komplett wortgleiche – Text steht auf der Seite des Verbandes, (zusammen mit einem einordnenden Text); zur Erleichterung der Debatte dokumentiere ich ihn hier auch:
Nun liegt es an mir, etwas zur Inneren Lage aus Sicht des Deutschen BundeswehrVerbandes (als institutionalisierter Staatsbürger in Uniform) zu sagen.
Ich habe erst heute wieder mit vielen Mandatsträgern unseres Verbandes gesprochen. Niemand spürt die interne Spannung, den Druck aus der gesamten Hierarchie, von Aktiven wie Ehemaligen, deutlicher als wir. Ja, die Bundeswehr befindet sich in einer Vertrauenskrise, auch verursacht durch unzählige Einschnitte seit 1990 bei gleichzeitig zunehmenden Aufgaben und den damit verbundenen Belastungen. Der Geist der Truppe hat dabei Schaden genommen. Und was die Auftragserfüllung trotz schwierigster Rahmenbedingungen betrifft – der Geist ist das „center of gravity“!
Schaden genommen hat dabei leider auch die politische und militärische Führung. Und nicht zu vergessen: Das gilt auch für die Bundeswehr als Ganzes durch eine teils undifferenzierte Berichterstattung (ggf. Einschub „öffentliche Sprengung“ / Bild „Lawine“). Der Imageschaden ist größer, als er hier in Berlin wahrgenommen wird.
Die Verfehlungen, soweit bekannt und mit Fakten unterlegt, streitet niemand ab. Und natürlich müssen entsprechende Konsequenzen folgen. Wir wissen, dass es bei rund 250.000 Menschen in der Bundeswehr täglich zu Fehlverhalten kommen kann. Die Frage ist, wie geht man damit um? Extern wie intern.
Ja, wie gehen wir eigentlich miteinander um? Das fragen sich Soldaten und Zivilbeschäftigte. Das ist seit Wochen Thema – überall (ggf. Verweis/Zitate aus Briefen) – und es hört nicht auf. Wo fängt Innere Führung an und wo hört sie auf, wenn Menschen wie Oberst Dr. Köster, Oberst Schmidt, Generalmajor Spindler oder auch Generalmajor Weisenburger und Direktor Hedrich aus den Medien erfahren, was auf sie zukommt – garniert mit keinesfalls ehrenvollen Begründungen.
Ich zitiere beispielsweise aus SPIEGEL ONLINE: Der Chef des Streitkräfteamts, Generalmajor Weisenburger, werde „seinen Posten wohl in keinem Fall behalten“ und auch sein damaliger Rechtsberater H. stehe „wegen der Affäre vor harten Zeiten.“
Im Weiteren wurde in anderen Medien bezüglich des Falls Franco A. von fehlender Sorgfalt oder Begünstigungsabsicht gesprochen. Ein böser Kommentar lautete sinngemäß: womöglich aufgrund vergleichbarer Geisteshaltung.
Können Sie sich vorstellen, was derartige Aussagen in der Dienststelle, am Standort, in der Familie, bei Freunden und Bekannten und erst recht beim Betroffenen selbst auslösen?
Wenn die mediale Berichterstattung sich dann im Nachhinein als teilweise falsch oder zumindest undifferenziert herausstellt, warum erfolgt dann keine Sprechererklärung, keine Richtigstellung, kein Gespräch, keine Einordnung? „Was sollen wir glauben, weitergeben oder erklären?“, fragen sich Vorgesetzte auf allen Ebenen. „Gibt es wirklich ein Muster des Wegsehens in der Truppe oder nicht eher einen Mangel an Kommunikation?“, fragen sich alle.
Fragen, auf die es eine Antwort geben muss, wenn Vertrauen wieder zurückgewonnen werden soll. Und übergreifend geht es um unsere Auffassung zum Rechtsstaat selbst, den wir zu verteidigen bereit sind! „Unschuldsvermutung“ sei als Stichwort genannt.
Nebenbei, weil auch das diskutiert wird: Wer möglicherweise rechtswidrig ein Verfahren einleitet, um anderen eine mängelbehaftete Ermittlung vorzuwerfen, macht sich unglaubwürdig. Dieser Hinweis sei mir gestattet.
All das, was wir momentan erleben, stärkt jedenfalls noch nicht die Führungs- und Verantwortungskultur in der Bundeswehr.
Sicherlich kann man den Traditionserlass überarbeiten, sicherlich kann die Innere Führung weiter gestärkt werden. Aber ob dazu die Wehrdisziplinarordnung (WDO) angepasst werden muss, ist fraglich – wenngleich auch ich nichts gegen mehr Transparenz und Beschleunigung einzuwenden habe.
Wenn wir das alle tun und es ernst meinen, lautet mein Appell an alle, vor allem aber an die Bundesverteidigungsministerin und an das Parlament: alles mit mehr Ruhe und Gelassenheit! Wenn der Traditionserlass angepasst werden soll, der ja nicht nur eine militärische, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Dimension hat, müssen wir uns mehr Zeit lassen. (über die Legislaturperiode hinaus).
Wenn die Innere Führung gestärkt werden soll, und da stimme ich mit unserer Ministerin überein, müssen wir in puncto „Gutes Führen“ zuerst die Führungserschwernisse feststellen und uns fragen, wie diese behoben werden können. Stichworte sind: Verantwortungsdiffusion, Bürokratie, Mangelverwaltung, Führungsspanne, Ausbildung, Zeit etc. Und wir müssen uns bei allem, was wir tun, stets die Frage stellen, ob dies tatsächlich auch der Einsatzbereitschaft dient.
Wir müssen auch das wieder diskutieren, was Militär ausmacht und was „Soldat sein“ heute bedeutet und identitätsstiftend wirkt.
In Sachen WDO bin ich skeptisch und will auch da eine klare Brandmauer ziehen. Die Wehrdisziplinarordnung, die immerhin auch einsatztauglich sein muss, manifestiert das Führen mit Auftrag auf der jeweiligen Ebene. Das gehört mit zum Kern unserer Führungsphilosophie.
Der begonnene Prozess der Untersuchung und gegebenenfalls auch der Anpassung der WDO ist jetzt noch in der Anfangsphase, aber ich mache keinen Hehl daraus, dass ich erschrocken über das bin, was ich einer ersten Zusammenstellung entnehmen konnte. Die Disziplinarebenen 1 und 2, also der Kompaniechef oder der Kommandeur, sind die Ebenen, die definitiv am scharfen Ende des Berufs agieren. Sie tragen enorme und vor allem unmittelbare Verantwortung. Und diesen Soldaten wollen einige in Disziplinarangelegenheiten Verantwortung und damit Vertrauen entziehen? Nun gut, wir sind erst am Anfang, aber dennoch muss ich auch aus Erfahrung schon zu Beginn aufzeigen, welches Gewicht dieses Thema für das Innere Gefüge hat.
Sollte der skizzierte Weg ernsthaft beschritten werden, wäre das ein weiterer und ungeheuer effektiver Brandbeschleuniger für den aktuellen Vertrauensverlust. Das dürfen wir nicht zulassen! (ggf. Hinweis auf Bild „Moorbrand“, welcher in der
Bundeswehr gerade vonstatten geht).
Eine abschließende Bemerkung: Wir alle machen Fehler, niemand ist frei davon! Ich mache Fehler – als Bundesvorsitzender, in meiner Funktion als Arbeitgeber, als Ehemann und Vater, als Sohn, Bruder und Freund. Fehler sind nicht das Problem, die Frage ist, wie wir mit Fehlern umgehen – Stichwort „Fehlerkultur“. Da können wir alle besser werden.
Gegenseitiger Respekt in der Diskussion ist dabei das A und O. Durch etwas mehr Ruhe und Gelassenheit, einen besseren Umgang miteinander, insbesondere eine verbesserte Kommunikation, kann Vertrauen wieder wachsen und die Bundeswehr schlicht besser werden. Daran sollten wir alle arbeiten.
(Ich lasse die Kommentare erst mal offen und bitte um sachliche Debatte; ggf. schalte ich auch auf moderiert.)
(Archivbild mit guter Laune: Wüstner und von der Leyen im November 2016 – Foto Deutscher Bundeswehr-Verband)
@
…die Anmerkung sei erlaubt: die Unschuldsvermutung gilt in einem Rechtsstaat in Strafsachen, nur eingeschränkt im Wehrdisziplinarrecht und meines Wissens gar nicht in Personalangelegenheiten….
In Disziplinarsachen sieht das Bundesverwaltungsgericht das anders.:
Die Unschuldsvermutung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. BVerwGE 111, 43 )……….
Vermutlich werden Sie argumentieren, dass das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren nicht das soldatenrechtliche ist. Sie dürfen aber von einer analogen Anwendung ausgehen.
Im übrigen ist das Dienstvergehen die schuldhafte Verletzung der obliegenden Dienstpflichten. Das Adjektiv schuldhaft verlangt wie im Strafrecht die Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung.
Und das mit der Unschuldsvermutung in Personalangelegenheiten habe ich nicht verstanden.
sorry, vorstehender Beitrag war für @JPG
@Focus | 28. Juni 2017 – 20:43
Danke für Ihren Beitrag. Vorzüglich!
@ Focus | 28. Juni 2017 – 20:43 +++++1
Respekt, danke, bester Kommentar. Eigentlich ist damit alles gesagt. You made my day.
@Auslandsdiener | 28. Juni 2017 – 22:34
Ihre Emotionalität finde ich nicht schlimm. Es ist ja auch ein bewegendes Thema.
Aber dann erklären Sie T. doch. Auswüchse, die in jeder Armee vorkommen – was soll das heißen? Tanzstangen, beleidigende Entwürdigungen und rohe Leber Rituale sind Begleiterscheinungen der Ausbildung von Kämpfern? Zwar nicht hinzunehmen, wenn sie an das Licht kommen, aber logische Konsequenz von fordernder und harter Ausbildung? In Einzelfällen soldatische Entität – war schon immer so und wird immer so sein? Auch im 21. Jahrhundert?
Das macht es sich wohl ziemlich einfach!
Ich will gar nicht leugnen, dass es Normverletzungen gibt, wo Menschen handeln – in der Bundeswehr, wie auch in anderen Armeen. Aber angesichts schwerwiegender Entwürdigungen zu sagen: „Naja, ist halt so“ – das finde ich schon sehr problematisch!
@JPG
Eigentlich wollte ich Ihnen auf Ihren Kommentar vom 28. Juni 2017 – 19:55 ausführlich antworten, dach nachdem ich den von @Focus las hat sich das erledigt.
Vielen Dank und Respekt an @Focus
@schleppi | 28. Juni 2017 – 23:37
Sie haben de jure Recht. Nur ist die Hürde der Überzeugung von der Schuld zumindest in einfachen Disziplinarverfahren vergleichsweise niedriger. Wenn Sie ermittelnder Staatsanwalt, Verteidiger und Richter in Person sind, ist Ihre Tatüberzeugung de facto wohl weniger objektiv. Zumal Soldaten in laufenden Verfahren grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind. Das meinte ich mit Einschränkungen. Für gerichtliche Disziplinarverfahren haben Sie natürlich ohnehin Recht.
Versetzungen, und solche werden ja in der Causa teilweise heftig kritisiert, sind weder Straf- noch Disziplinarmaßnahmen, sondern Personalmaßnahmen. Der personalführende Vorgesetzte kommt zu der Überzeugung, dass der Betroffene nicht die Anforderungen für den Dienstposten erfüllt, und leitet – ohne irgendwie gearteten Schuldnachweis – eine Versetzung ein. Ob das guter Stil ist, dazu noch, wenn keine Anhörung stattgefunden haben soll, steht auf einem anderen Blatt. Jedoch ist m.E. nicht mit der Unschuldsvermutung gegen die Versetzungen zu argumentieren.
Meine Zeit in der BW ist jetzt über 30 Jahre her. Trotzdem interessiert mich, was hier los ist. Besonders nach all den Tatarenmeldungen in der Presse. Nachdem ich jetzt über dreihundert Beiträge gelesen habe, komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Dem Wortlaut der Verteidiger der jetzigen BW -Führung nach, kommt es offensichtlich nicht nur nicht darauf an, eine möglichst kampffähige Armee zu haben. Im Gegenteil, das ist völlig nebensächlich. Es geht vor allem darum, eine möglichst politisch korrekte Armee zu haben. Nehmen wir die Ereignisse um Blood Swap in Pfullendorf. Krieg zu führen und zu kämpfen ist das absolut Äußerste, was einem Menschen abverlangt werden kann. In einer solchen Grenzsituation und unter Beschuss müssen verletzte Soldaten Not versorgt werden. Da kommt kein Rettungswagen und ein Arzt ist auch nicht zur Stelle. Allenfalls ein Sanitäter und der muss die nötigen Handgriffe im Schlaf können.
Aber das scheint den nicht gedienten STS in Berlin nicht einsichtig. Die scheinen bei einem Griff an die Intimteile immer nur an das Eine denken zu können.
Nehmen wir die Wehrmacht. Sie ist und bleibt ein Studienobjekt für Armeen in aller Welt, denn sie war unbestritten die kampfkräftigste Armee des zwanzigsten Jahrhunderts. Das ist nicht nur die Meinung des Martin van Creveld. Das ist auch die Meinung diverser sowjetischer Ex-Offiziere, mit denen ich in meiner zivilen Laufbahn zu tun hatte und habe.
Keine Frage, dass die Wehrmacht verbrecherischen Zielen gedient hat. Aber das macht die Wehrmacht an sich doch nicht zu einer verbrecherischen Institution. Und das bedeutet erst recht nicht, dass man keine organisatorischen Lehren ziehen darf.
Ich musste wirklich staunen, als (ich glaube es war Hans Schommer) es wagte, auf die Tatsache hinzuweisen, dass es sich im zweiten Weltkrieg erwiesen hat, dass mehr als 100 Soldaten nicht mehr als Einheit zu führen sind. Diese Frechheit (die in Wirklichkeit jeder versteht, der einmal in einer größeren Organisation gearbeitet hat), hat natürlich sofort die üblichen Anwürfe hervorgerufen. Bloß wie soll eine WDO funktionieren, wenn die Beurteilungen von jemandem geschrieben werden müssen, der 1000 Soldaten unter sich hat? Das geht schon im Zivilleben nur schlecht und im Ernstfall überhaupt nicht.
Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Aber der scheint völlig egal zu sein, wenn es um die Bundeswehr geht.
Schließlich und endlich und am allerschlimmsten finde ich den Umgang mit Menschen. Nicht nur an sich, sondern auch im Hinblick auf einen möglichen Ernstfall. Kein Mensch wird sein Leben für eine Organisation geben, die ihn so behandelt. Erst an den Pranger stellen und dann fragen, was denn eigentlich gewesen ist. Im Zivilleben kommt man dafür vor Gericht. Der Paragraph heißt üble Nachrede.
Ganz zum Schluss noch ein Wort zu den Medien: T.W. ist die große Ausnahme und dieser Bog eine hervorragende Leistung.Nicht zu letzt die Moderation. Da kann man wirklich ins Staunen kommen. Leider, leider, leider gilt das nicht für die meisten anderen Medien. Die plappern einfach nach, was ihnen gesteckt wird. Hauptsache Skandal und Klickzahlen.
@ Focus
Danke!
Ich bin froh zu sehen, dass in einem Haus, in dem man „nicht die Bundeswehr ist, sondern sich eine Bundeswehr leistet“ (Zitat meines nächsthöheren Vorgesetzten im BMVg anlässlich meines Vorstellungsgespräches) es offenbar doch noch Menschen gibt, die die Bundeswehr verstehen!
Viele Beobachtungen und Gespräche im hohen Haus lassen mich da (ver)zweifeln!
Der Brief von Sts Hoofe passt von daher gänzlich in mein Bild von der Führung und vor allem dem Führungsstil… „wertschätzendes Miteinander“ geht irgendwie anders!
@ JPG
General Trull hat mit seinem Verweis auf das Auftreten von Verfehlungen absolut recht.
Es ist nicht schön, aber zu jeder Zeit in allen Ländern und Organisationen kam es zu Verfehlungen und wird es auch immer kommen. Man schaue sich da die Berichte über Verfehlungen von UN Truppen, der Legion, der US Soldaten oder erst die kürzlichen Berichte über die Berliner Polizei an.
Soldaten sind in erster Linie Menschen, das heißt sie verhalten sich wie Menschen und Menschen machen nun mal eine Menge falsch. Ja man legt an Soldaten einen höheren Maßstab an und daher sind Sanktionen von Verfehlungen auch notwendig und geboten und das ist genau das was ich aus der Einleitung des Interviews rauslesen. (Verkürzt, es wird bei Soldaten Verfehlungen geben, dafür gibt es institutionelle Sanktionsmaßnahmen, diese sind da und werden angewandt).
Sollte es den Fall geben, dass die institutionellen Sanktionsmaßnahmen nicht angewandtt werden, aus Absicht oder aus Unkenntnis, dann ist es eine Verfehlung in sich und auch dafür gibt es Maßnahmen die eingeleitet werden müssen und können.
Wenn also General Spindler, Oberst Schmitt,… vertuscht, verharmlost oder verschleppt haben, dann soll man dagegen ermitteln und diese dafür sanktionieren. Wenn man es Ihnen nicht nachweisen kann, kann es aber unter Umständen auch sein, dass diese das eben nicht gemacht haben! Es kann ja auch sein, dass jeder Disziplinarvorgesetzte einen Ermäßensspielraum hat und nur weil er Ihn ausnutzt und die Entscheidung nicht in meinem Sinne endet, kann ich nicht gleich hingehen und irgendwelche Vertuschungen oder Verfehlungen propagieren.
Eine ernsthafte Frage, wie handhaben wir das in Zukunft mit Geichtsentscheidungen die in einer höheren Instanz aufgehoben werden? Werden wir den Gerichten dann auch Vertuschung, Kaneraderie, Verharmlosung etc. vor?
Jetzt haben wir uns alle ausgetauscht und bis ins Detail erforscht was war wann, wer hat was gesagt und wer hat was gemeint.
Wichtig wäre jetzt, was ist zu tun!
Das BMVg wird nicht alles was geschieht steuern können, vieles wird noch hochkommen und der Wahlkampf wird härter, da kann die Bw/BMVg nichts gewinnen, eher werden weiter Angehörige der Bw verlieren. Nach einer außerordentlichen Rede und einem ungewöhnlichen Brief glaube ich, dass es in der Diplomatie wie im wirklichen Leben ist und „persönliche Animositäten und Ärger nichts bringen. Den DBwV zeichnet seit über 60 Jahren der das Einsetzen für die Interessen der Soldaten aus, gebraucht werde ein „Dialog im Respekt um die Sache“, der auf der Treue und Fürsorge um die Soldaten basiert. Wenn das BMVg und die Berater so weiter machen wie bisher werden wir einen weiteren Vertrauensverlust erleben.
Das will keiner.
A. Wüstner hat genau darauf hingewiesen und der Verband ist klug genug nicht öffentlich und direkt auf diesen peinlichen Brief zu antworten. Professioneller umgang ist gefordert. Wenn TdM als BMI jedesmal, wenn er persönlich durch eine Rede eines Gewerkschaftsvoritzenden mit einem offenen Brief auf seinen verletzten Stoltz antworten würde, wäre dies peinlich und keine Hilfe im Umgang mit den Organisationen.
Was ist zu tun um den weitern Verlust von Vertrauen zu verhindern und das dieses in die Führung zurück zu bekommen?
Die Tatsache, dass die Pflicht zur Verschwiegenheit im BMVg leider nicht besonders ernst genommen wird, ist nicht neu.
Das lässt sich in der jüngeren Vergangenheit an zig Beispielen festmachen, angefangen bei der Stationierungsentscheidungen, über diverse Rüstungsthemen mit einem gewissen Höhepunkt beim „Drohnen-Skandal“, die Position des GI in der Leitung, etc. etc. etc.
Immer wieder finden Informationen oder auch ganze Vorlage mit Originalanmerkungen ihren Weg in die Öffentlichkeit – sehr zum Missfallen der Leitung des Hauses und hoffentlich auch der jeweiligen Fachabteilung, aus der die Papiere stammen.
Gegenmaßnahmen des BMVg (im Sinne einer Indiskretionsrecherche oder auch presserechtlich) unterbleiben meistens. Erstens, weil es sich leider nicht ermitteln lässt, wer irgendwo eine Kopie in einen Umschlag gesteckt hat und zweitens, weil im Zweifel in der Öffentlichkeit nur der Eindruck verstärkt wird, man hätte das Haus nicht im Griff.
Bei all den o.a. Beispielen hatte niemand den jeweiligen BM und sein unmittelbares Umfeld im Verdacht und hat ihm diese Lecks persönlich zugeordnet.
Wieso geht hier die Mehrheit davon aus, dass die BM’in selbst (oder meinetwegen auch ihr Sprecher) die Presse steuert?
Man weiß es doch schlicht und einfach nicht….
Ich meine ja nur, weil hier sonst ja viel Wert darauf gelegt wird, nur über bewiesene Tatsachen befinden zu können.
Die Diskussion zum Thema Beteiligungsrechte kann man auch abkürzen:
es gibt zuständige Gremien, beim Thema WDO dürfte das der GVPA sein, die formal an einer bestimmten Stelle zu beteiligen sind – grob skizziert (im Gegensatz zu den GleiBs) erst nach der internen Meinungsbildung, aber vor der Entscheidung darüber, wie eine neue WDO nun aussehen soll).
Welche Form die Beteiligung hat (Mitwirkung oder Mitbestimmung), lasse ich jetzt mal weg.
D.h. aber z.B. die AG erarbeitet ein Ergebnis, man formuliert einen Entscheidungsvorschlag (dabei ist die GleiB mil bereits einzubinden), dann beteiligt man den GVPA oder lässt sich diesen Vorschlag bereits durch die Ltg billigen (im Sinne des Vorschlags, der in die Beteiligung geht) und lässt gleichzeitig billigen, durch wen der GVPA wie beteiligt wird (übermittelt es die BM’in selbst oder der Sts). Dann gibt der GVPA ein Votum ab und dieses fließt in die endgültige Entscheidungsvorlage an die Ltg des BMVg ein.
Im GVPA sitzen natürlich DBwV-Mitglieder, aber naturgemäß wenig Fachjuristen in Sachen Wehrdisziplinarrecht.
Ein Anspruch auf Beteiligung des Verbandes selbst besteht m.E. erst dann, wenn der Entwurf der WDO (nach Billigung der Leitung des BMVg – also nach Entscheidung darüber, wie man es gerne hätte) in die Ressortabstimmung und ggf. parallel oder auch erst nach der Ressortabstimmung in die Verbändebeteiligung geht. Erst dann könnten sich also die Fachjuristen des DBwV unmittelbar einbringen – ohne Anspruch auf Berücksichtigung der Anmerkungen.
Alles, was man vorher an Teilnahme zulässt, erfolgt im Rahmen der sog. „vertrauensvollen Zusammenarbeit“. Es besteht aber eben kein Anspruch darauf, sich bei bestimmten Themen zu einem frühen Zeitpunkt einbringen zu dürfen. Clevererweise bindet man seinen Personalrat bei vielen Themen früher ein oder eben neuerdings auch die VPs deutlich stärker als früher – ich gehe aber davon aus, dass sich die wenigsten mit dem Bezirks- oder Landesvorsitzenden des DBwV über interne Angelegenheiten austauschen….
Und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten gilt m.E. immer, auch wenn Unterlagen nicht explizit eingestuft worden sind.
Keiner von uns wäre begeistert, wenn nach einer Besprechung mit den Kompaniechefs die Ergebnisse des Brainstormings z.B. zum Thema „Namensgebung in der Kaserne“ am nächsten Tag in der Lokalzeitung stehen, oder????
Und auch Lobbyismus besteht bekanntermaßen aus einem öffentlichen und einem eher nicht-öffentlichen Anteil.
@Zimdarsen 07:46 +1
JPG | 28. Juni 2017 – 19:55,
ich verweise auf meinen Kommentar 28. Juni 2017 – 16:49. Leider helfen Ihre Interpretationen des Soldatengesetzes nicht weiter. Ich empfehle Ihnen, sich näher mit dem Kommentar zum SG §35a zu befassen. Einschließlich der in dieser Frage ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile .
„Beteiligung“ bedeutet „angemessene Mitwirkung“. (§ 1 Abs.1 der AVV vom 28..08.1996, GMBL,677)
Focus | 28. Juni 2017 – 20:43,
Sie verweisen zu Recht auf die bemerkenswerte Zivilcourage von Oberstleutnant Wüstner. Das ist jetzt schon der zweite Stabsoffizier, der Kritik an dem Vorgehen der BMVG-Spitze anbringt und auch zu seinem Wort steht. Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Der Oberstleutnant, der denverunglückten scherz mit dem Putsch gmacht hat, hat jetzt die Verteidigungsministerin bei der Staatsanwaltschaft Bonn angezeigt, §344 StGB, politische Verfolgung Unschuldiger. Außerdem eine Petition beim Wehrbeauftragten eingereicht, daß er als Bauernopfer herhalten solle.
Kinners, kann mich nicht erinnern, jemals von derartigen Vorgängen in der Bundeswehr gehört zu haben. Da hängt der Haussegen mehr als schief.
Nun geht der Streit der Ministerin mit der Truppe in die nächste Runde. Soldat zeigt Ministerin an. (Spon)
Vertrauen gewinnen geht so immer schwerer.
Wie Wüstner sagte: Am Ende verliert die Bw.
Das verdient der Pressechef des BMVg ein extra Diszi…….oder kann der keines bekommen?
Früher und soweit ich weiß auch heute noch, hat ein Gespräch MITEINANDER manchmal geholfen, die andere Seite zu VERSTEHEN. Soweit man(n) und auch frau nur ÜBEREINANDER redet, ist das zwar medial aber nicht in der Sache wirksam.
@Harry | 29. Juni 2017 – 9:45
Im GVPA sitzen natürlich DBwV-Mitglieder, aber naturgemäß wenig Fachjuristen in Sachen Wehrdisziplinarrecht.
Ja durchaus, deshalb kennt das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) u. a. im § 47 Nichtöffentlichkeit den Absatz 2:
(2) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss kann die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung oder Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung zu seinen Sitzungen einladen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses können jeweils Beauftragte von Berufsorganisationen der Soldatinnen und Soldaten und deren Gewerkschaften an der Sitzung beratend teilnehmen.
auch: Verweis auf -> § 36 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
man formuliert einen Entscheidungsvorschlag (dabei ist die GleiB mil bereits einzubinden)
Die im Regelfall auch keine Ausbildung zur und Erfahrung als Verwaltungsjuristin mitbringt.
Ein Anspruch auf Beteiligung des Verbandes …
Wenn Sie die Betonung von (theoretischer) Möglichkeit auf Anspruch verlagern: Ja, kann man so interpretieren.
Bleibt die Frage, ob das funktional ist und/oder ob man sich der Verwaltungsrechtssprechung zum SG, § 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts diesbezüglich stellen will (siehe: „Politikverdruss | 29. Juni 2017 – 10:03, „Beteiligung“ bedeutet „angemessene Mitwirkung“. (§ 1 Abs.1 der AVV vom 28..08.1996, GMBL,677“ … http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28081996_DI121019410.htm und entsprechender Kommentierung , -was ich als entbehrlich betrachtete, u.a. weil:
1. (auch) die Beteiligung in der aktuellen Rechtsprechung durchaus mit : „Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung“ übersetzt wird, siehe:
Der Tenor, nicht bindend aber als Illustration ganz gut, des OVG Saarland, Beschluss v. 21.10.2014:
Nach den §§ 53 BeamtStG, 104 SBG hat jede Spitzenorganisation einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbands Anspruch darauf, dass die gebotene Beteiligung bei der Vorbereitung gesetzlicher (und wohl auch allgemeiner) Regelungen der beamten/bzw. richterrechtlichen Verhältnisse jeweils so ausgestaltet wird, dass ihr eine echte – insbesondere hinreichend frühzeitige – Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung eröffnet ist.
2. Die Frage der Beteiligung ist eine aber vor allem steuerungstheoretische wie steuerungslogische Entscheidung (früher auch: neben einer Frage des Stils.) Kommt der Artikel hier: http://www.bpb.de/apuz/29798/funktionen-von-verbaenden-in-der-modernen-gesellschaft?p=all im Eingangsteaser noch u. a. zum Fazit: „…und ermöglichen eine Selbststeuerung der Gesellschaft. „, so ist Beteiligung bestens geeignet, um Einsicht und Erkenntnis zu erzielen (bestenfalls) oder zumindest zu erfahren, wie diese zu erreichen sei.
Sie dürften das kaum anders sehen, siehe: Clevererweise bindet man seinen Personalrat bei vielen Themen früher ein oder eben neuerdings auch die VPs deutlich stärker als früher…
Wenngleich ich nicht „clevererweise“ verwenden würde: Ja, Profis gehen so vor, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt.
Nebensatz:
Allerdings war auch der Verband nicht immer stringent und nun ja, fair -was auch immer Fairness sei-. Im Rahmen des 2. WehrDiszNOG signalisierte man lange Zustimmung, und stimmte dem Referentenentwurf letztlich auch zu, bevor man sich im Anschluss mit Änderungswünschen an einzelne Abgeordnete wandte, siehe: Hans Georg Bachmann „Das zweite Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Vorschriften“, Fußnote 16, erschienen: NZWehrr 2001, S.177ff – im Internet auffindbar.
Und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten gilt m.E. immer, auch wenn Unterlagen nicht explizit eingestuft worden sind.
NfD aufwärts muss es dazu gar nicht sein: schreibt ein Vorgesetzter „Nur für AG xy/Mitarbeiter xy“ drauf, ist das auch bindend -> rechtmäßig-verbindlicher Befehl.
Ich gebe Ihnen Recht wie folgt: Vereinbart man im Rahmen eines gentlewomen/gentlemen-agreement Stillschweigen (Stil), dann sollte dies gewahrt werden.
Da Sie aber in Ihrem Post geneigt scheinen, Begriffe genau zu verwenden. Nein. Da ist keine Verpflichtung ohne Einstufung/Vermerk. Das wäre auch juristisch unlogisch.
@ Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 16:25
Bei meinen Angaben zum §35a Soldatengesetz beziehe ich mich auf: Soldatengesetz, Kommentar…
Ja. Das hat man gemerkt :), eine unstrittig debattentaugliche Quelle.
@ Politikverdruss | 28. Juni 2017 – 16:49
Erstaunlich finde ich allerdings, dass nicht wenige der hier kommentierenden ehemaligen oder aktiven Soldaten so nassforsch über Beteiligungsrechte hinweggehen.
siehe @Georg | 28. Juni 2017 – 17:34, und:
Ich halte es für ein Wesensmerkmal der Bundeswehr, dass eine Soldatin/ein Soldat, die/der sich dienstlich mit einem Anliegen meldet auch (spätestens bei der nächsten Gelegenheit) Gehör findet.
Ich finde es gut, wenn Vertrauenspersonen/Personalvertretungen eine Interessenaggregation vornehmen und diese Interessen konstruktiv vortragen bzw. einbringen – davon abgesehen, dass das schlichtweg ihr Auftrag ist: Das ist zweckmäßig, effektiv, hilft und ermöglicht so manch geeignete Entscheidung bzw Anpassung einer Entscheidung.
P.S.:
Ich bin weder Gegner noch Intimus der Vertrauensperson-/Personalvertretungs-/politischen Verbandsarbeit. Das sage ich klar.
Dem DBwV habe ich bei allem, was er wirklich gut macht, u. a. (noch) nicht verziehen:
– die Lobbyarbeit für die seinerzeitige Wehrbeauftragte Claire Marienfeld, man hätte zu junge Vorgesetzte, Resultat: Gruppenführer im Heer wurden samt und sonders Feldwebel -> Dienstgradinflation begann -> jetzt haben wir nicht 21-jährige junge Stabsunteroffiziere, sondern 20-21 jährige „erfahrene“ Feldwebel,
– die Lobbyarbeit für den Minister Scharping bzgl. der Neuordnung der Unteroffizier- bzw. Feldwebelausbildung – 3 „Jahresfeldwebel“- mit allen bekannten Effekten (Ja, äußerten wir alle in der Truppe, wollte man im Verband aber nicht hören.),
und einige Nebensächlichkeiten.
Es ging doch darum, ob das BMVg Vertreter des DBwV in seinen Arbeitsgruppen zur Ünerprüfung des Wehrdisziplonarrechts dulden muss. Und eine solche gesetzliche Verpflichtung geht aus keiner bislang zitierten Rechtsquellen hervor!
Die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Willensbildung ist durch die Kenntnisnahme der Entwürfe und eine Stellungnahme zu diesen durch den Verband gewährleitstet.
Das übliche Verfahren dazu nach geltender Rechtsprechung kann eingesehen werden in dem Artikel
„Kollektive Rechte der Beamtinnen und Beamten“ unter Beamten-Magazin.de
Die Mitarbeit des DBwV in Arbeitsgruppen ist ein Vorteil für das BMVg und weniger für den Verband. Der Verband ist gut Aufgestellt und kann sich im Verfahren auch später einbringen.
Im Moment bleibt es eine Drohung die ins leere geht.
Evtl benötigt die Ministerin keine Fehlerkultur (denn sie macht ja keine Fehler), sondern zeitgemäße Menschenführung und Konfliktmanagement.
Sie ist im Konflikt mit der Bw und sollte nun Maßnahmen zur Verhinderung einer Eskalation oder einer Ausbreitung eines bestehenden Konfliktes treffen.
Da das Problem der Ministerin keine Fehler sind, sondern geplantes Vorgehen war muss nun der systematische, bewusste und zielgerichtete Umgang mit (Klassen von wiederkehrenden) Konflikten gemanagt werden
Konfliktprävention, Konfliktregelung, Konfliktmanagement, Konfliktlösung bei der Menschenführung ein weites Handlungsfeld für die Ministerin.