Verteidigungsministerin plant Abschied von früherer Pensionierung von Soldaten

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Soldatinnen und Soldaten sollen künftig im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden. Das Verteidigungsministerium plant dafür bis 2023 den Abschied von der bisherigen besonderen Altersgrenze für Soldaten, wie aus einem internen Papier zur Personalstrategie hervorgeht. Ministerin Ursula von der Leyen reagiert damit auf die Probleme der Truppe, genügend Personal für eine einsatzbereite Bundeswehr zu stellen.

Über das Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht). Das Papier wurde zeitgleich mit der neuen Personalstrategie der Bundeswehr am 1. Dezember in Kraft gesetzt. (Der absehbare Abschied von der besonderen Altersgrenze ist hier vor allem in den Kommentaren schon mehrfach thematisiert worden; die offizielle Grundlage dafür war aber bislang nicht öffentlich bekannt.)

Der Teil, der hier vermutlich die meisten interessieren dürfte, ist im Teil Lebensarbeitszeit des Strategieprogramms enthalten:

Ist-Zustand: Der militärische Personalkörper der Bundeswehr zeichnete sich in der Vergangenheit durch eher kurze Verpflichtungszeiten und einen hohen Regenerationsbedarf aus, der auch gedeckt werden konnte. Inzwischen bedarf es jedoch einer Vielzahl an unterschiedlichen Personalbindungsmaßnahmen, um den Bedarf decken und die Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können.
Soll-Zustand – Ziel: Der Dienst für lebensälteres Personal ist durch eine vielseitige Einsetzbarkeit und individuelle lebensphasenbezogene Werdegänge bzw Personalentwicklungsangebote neu gestaltet.Nutzen: Die Personalbindung ist über einen längeren Zeitraum gewährleistet und unterstützt dadurch die Personalbedarfsdeckung.
Durch erweiterte Karriereperspektiven, altersabhängige Fähigkeitsprofile sowie neue Möglichkeiten der Statusmobilität werden den Beschäftigten der Bundeswehr attraktive Angebote unterbreitet. Dem Erhalt der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft einer bzw. eines jeden einzelnen wird dabei Rechnung getragen.
Den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen an die Lebensarbeitszeit und deren Trends wird entsprochen.
Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.
Werdegänge sind lebensphasenbezogen und altersgerecht unter besonderer Berücksichtigiung des Erhalts der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft ausgestaltet, z.B durch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der medizinischen Begutachtung.
(…)
Erfolgskriterien – Im Einzelnen:
• Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt.
Maßnahmen zur flexiblen und bedarfsgerichten Anwendung der Zurruhesetzung von Berufssoldaten werden mit der 19. Legislaturpersiode wirkungsvoll beginnen.
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Insgesamt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in 2016 beginnt, der sich aber im Fortschritt an der steigenden Lebenserwartung und dem demografischen Wandel orientieren wird.
• Vorlauf/Beginn: 2016 mit dem Personalstrukturmodell 2016 (x+7 Jahre als Mittelfristplanung bis 2023)
• 1. Umsetzung: zunächst 2018-2021 (nächste Legislaturperiode)
• 2. Umsetzung: ab 2022+ ff

(Hervorhebung von T.W.]

Natürlich steht in diesem Papier auch noch mehr drin; das wird dann aber Thema eines gesonderten Eintrags werden müssen. Entscheidend ist, dass damit offizielle Politik ist, dass die besondere Altersgrenze schrittweise abgeschafft und ein generelles Pensionsalter von 62 Jahren nach Soldatengesetz an Stelle der bisherigen Altersgrenzen zwischen 42 und 62 Jahren eingeführt wird – das dürfte bei einigen Soldaten Einfluss auf ihre Lebensplanung haben.

(Archivbild: Soldaten des Artilleriebataillons 131 aus Weiden überwachen die Lage aus der Operationszentrale des Gefechtsstandes bei der multinationalen Übung Iron Sword 2016 in Litauen am 24.11.2016 – Bundeswehr/Jane Schmidt)