Verteidigungsministerin plant Abschied von früherer Pensionierung von Soldaten
Soldatinnen und Soldaten sollen künftig im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden. Das Verteidigungsministerium plant dafür bis 2023 den Abschied von der bisherigen besonderen Altersgrenze für Soldaten, wie aus einem internen Papier zur Personalstrategie hervorgeht. Ministerin Ursula von der Leyen reagiert damit auf die Probleme der Truppe, genügend Personal für eine einsatzbereite Bundeswehr zu stellen.
Über das Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht). Das Papier wurde zeitgleich mit der neuen Personalstrategie der Bundeswehr am 1. Dezember in Kraft gesetzt. (Der absehbare Abschied von der besonderen Altersgrenze ist hier vor allem in den Kommentaren schon mehrfach thematisiert worden; die offizielle Grundlage dafür war aber bislang nicht öffentlich bekannt.)
Der Teil, der hier vermutlich die meisten interessieren dürfte, ist im Teil Lebensarbeitszeit des Strategieprogramms enthalten:
Ist-Zustand: Der militärische Personalkörper der Bundeswehr zeichnete sich in der Vergangenheit durch eher kurze Verpflichtungszeiten und einen hohen Regenerationsbedarf aus, der auch gedeckt werden konnte. Inzwischen bedarf es jedoch einer Vielzahl an unterschiedlichen Personalbindungsmaßnahmen, um den Bedarf decken und die Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können.
Soll-Zustand – Ziel: Der Dienst für lebensälteres Personal ist durch eine vielseitige Einsetzbarkeit und individuelle lebensphasenbezogene Werdegänge bzw Personalentwicklungsangebote neu gestaltet.Nutzen: Die Personalbindung ist über einen längeren Zeitraum gewährleistet und unterstützt dadurch die Personalbedarfsdeckung.
Durch erweiterte Karriereperspektiven, altersabhängige Fähigkeitsprofile sowie neue Möglichkeiten der Statusmobilität werden den Beschäftigten der Bundeswehr attraktive Angebote unterbreitet. Dem Erhalt der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft einer bzw. eines jeden einzelnen wird dabei Rechnung getragen.
Den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen an die Lebensarbeitszeit und deren Trends wird entsprochen.
Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.
Werdegänge sind lebensphasenbezogen und altersgerecht unter besonderer Berücksichtigiung des Erhalts der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft ausgestaltet, z.B durch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der medizinischen Begutachtung.
(…)
Erfolgskriterien – Im Einzelnen:
• Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt.
Maßnahmen zur flexiblen und bedarfsgerichten Anwendung der Zurruhesetzung von Berufssoldaten werden mit der 19. Legislaturpersiode wirkungsvoll beginnen.
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Insgesamt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in 2016 beginnt, der sich aber im Fortschritt an der steigenden Lebenserwartung und dem demografischen Wandel orientieren wird.
• Vorlauf/Beginn: 2016 mit dem Personalstrukturmodell 2016 (x+7 Jahre als Mittelfristplanung bis 2023)
• 1. Umsetzung: zunächst 2018-2021 (nächste Legislaturperiode)
• 2. Umsetzung: ab 2022+ ff(Hervorhebung von T.W.]
Natürlich steht in diesem Papier auch noch mehr drin; das wird dann aber Thema eines gesonderten Eintrags werden müssen. Entscheidend ist, dass damit offizielle Politik ist, dass die besondere Altersgrenze schrittweise abgeschafft und ein generelles Pensionsalter von 62 Jahren nach Soldatengesetz an Stelle der bisherigen Altersgrenzen zwischen 42 und 62 Jahren eingeführt wird – das dürfte bei einigen Soldaten Einfluss auf ihre Lebensplanung haben.
(Archivbild: Soldaten des Artilleriebataillons 131 aus Weiden überwachen die Lage aus der Operationszentrale des Gefechtsstandes bei der multinationalen Übung Iron Sword 2016 in Litauen am 24.11.2016 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
@KlausK | 27. Dezember 2016 – 20:01
„Ich glaube @Koffer diskutiert insbesondere von der Ebene eines grünen Gruppenführers“
Pfff, weit gefehlt, als Gruppenführer hat man ganz andere Sorgen und ganz andere Sichtweisen.
Ich habe aber nichtvergessen worum es in unserem Streitkräften geht im Kern und dabei hilft mir meine nun über 15 Jahre zurück liegende Gruppenführerzeit durchaus immer noch. Wie ich weiter oben schrieb: FschJg + Akademiker + StOffz + KB Personalmanagement…
@KlausK | 27. Dezember 2016 – 20:16
„Falsch. Siehe GG Abschnitt X., Art 104a ff „Finanzwesen“ “
[Kopfschütteln] Ich befürchte Sie haben entweder meine Post weder vollständig gelesen oder sie inhaltlich oder die entsprechenden Grundgesetzartikel inhaltlich nicht verstanden…
@ Koffer
Mit KB Personal bin ich über ihre Aussagen erst recht überrascht. Die Kernaufgabe von Streitkräften ist immer noch, die eigenen Landesgrenzen zu schützen. Dafür brauche ich eine bestimmte Anzahl Personal. Wenn ich ihre – unbenommen erstrebenswerten Ideale – zu Grunde lege bekomme ich sicherlich eine kleine Armee zusammen, die in ihrer Mannstärke aber nicht in der Lage ist, ihrem Kernauftrag nachzukommen. Also muss ich auch anders motivierte Personen rekrutieren und ihre Motivation berücksichtigen – wer zu konträr läuft, dafür gibt es zum Glück die Entassung auf Grund charakterlicher Nichteignung.
Selbst wenn jeder Soldat des Heeres allen Anforderungen und unbenommen erstrebenswerten Ideale entsprechen würde (was nicht der Fall ist), blieben noch 100 000 DP für Menschen in Uniform, welche außer IGF ganz ander Fähigkeiten benötigen.
Diese Fähigkeiten sind jedoch oft unverzichtbar und wenn eine Stelle nicht besetzt werden kann, dann muss man ggf Menschen auf DP bringen welche nur diese Fähigkeiten besitzen die für diesen DP primär funktionswichtig sind. DP nicht zu besetzen ist das größere Problem für die Schlagkraft/DurcHeereshhaltefähigkeit der Bw.
@Elahan | 27. Dezember 2016 – 18:54
Da stimme ich Ihnen zu; auch ich bin eher Holistiker als Taylorist. However, das „neu-gesamtdeutsche“ HH-(Un)Wesen ist imho sehr tayloristisch. Das ist nun einmal eine „Realität“, der man sich stellen muß. Apropos „Richter“.
Der Bundesrichter Thomas Fischer hat in seiner neuesten Kolumne auf ZON folgendes geschrieben: „…….[Straf]recht ist staatliche Gewalt. Sie muss legitimiert werden. Das heißt: Sie muss ein Begründungs-„Narrativ“ vorweisen. Das war bei den Azteken in Tenochtitlan so, bei den Römern in Jerusalem, den Bolschewiken in Sankt Petersburg und den Roten Khmer in Kambodscha. Unsere Erzählung ist die der Selbstbestimmung und der individuellen Freiheit. Nicht die des Freibeutertums und der Ausbeutung, sondern der Gleichberechtigung in der Wirklichkeit.“
Mir geht es um diesen von Fischer angemahnten „Narrative“, denn auch das Finanz-/HH-Recht ist imho ziemlich massive „staatliche Gewalt“. Diesen Begründungs-Narrative sollte der Dienstherr den Betroffenen liefern, denn die haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung in der Wirklichkeit, um Fischer zu paraphrasieren.
Und da schließt sich irgendwie der Kreis zwischen ihrer und meiner Argumentation.
;-)
@DeltaR95 | 28. Dezember 2016 – 10:07
„Die Kernaufgabe von Streitkräften ist immer noch, die eigenen Landesgrenzen zu schützen. Dafür brauche ich eine bestimmte Anzahl Personal.“
Jetzt können wir beginnen darüber zu streiten welche Priorität der „Kernauftrag“ gegenüber dem „Tagesgeschäft“ haben muss/sollte, aber so oder so brauchen wir eine Anzahl X von GEEIGNETEN Soldaten.
Und hier ist das Problem! Ganz egal worauf ich meine Struktur ausrichte, wenn wir die falschen haben (oder die ursprünglich richtigen solange behalten, bis sie zu den falschen werden) dann bringt uns die reine Zahl nichts…
Wir brauchen die richtige Mischung zwischen Qualität und Quantität.
„Also muss ich auch anders motivierte Personen rekrutieren und ihre Motivation berücksichtigen“
Wer die falsche (Haupt-)Motivation hat, ist zum Soldaten in der Bundeswehr nicht geeignet.
„– wer zu konträr läuft, dafür gibt es zum Glück die Entassung auf Grund charakterlicher Nichteignung.“
Der Ansatz funktioniert praktisch nicht so ohne weiteres, da wir im deutschen System der Quasi-Verbeamtung in der Bundeswehr zum Nachweis der charakterlichen Nichteignung NACH der Einstellung (vorher ist das etwas anderes) innerhalb der ersten vier Jahr sehr hohe Hürden und danach sehr, sehr, sehr hohe Hürden eingebaut haben.
@Hans Schommer
Wer sich bei seiner Berufsentscheidung nicht damit auseinandergesetzt hat, dass der Dienstherr sehr einfach einseitig die Konditionen auch ohne Bestandschutz ändern kann, darf sich nicht beschweren.
Nicht übersehen darf man auch, dass sich die Rahmenbedingungen massiv geändert haben, also Anpassungen erforderlich waren.
Ebenso darf man das Soldatentum nicht vollkommen losgelöst von den Grundlagen des gresamten öffentlichen Dienstes sehen. Da zählt es dann auch nicht mehr, sich die Rosinen herauszupicken und alle anderen Sachen zu negieren. Das ist auch eine der Grundlagen unseres gesellschaftlichen Systems.
Grundsätzlich wehre ich mich dagegen, wenn hier der Soldat und der Polizist in einen Topf als Vergleich geworfen werden. Struktur, Personalumfang, Aufgabenstellung und Föderalismus lassen das eigentlich nicht zu. Damit kann auch nicht der Verweis auf Anteile des mittleren, gehobenene uind höheren Dienst greifen.
Hier mal eine Info zum nicht vergleichbaren System innnerhalb der Polizei selbst:
http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/
Insgesamt ist es längst überfällig, ein angepasstes System zu schaffen, das die aktuellen und zwischenzeitlich entstandenen Besonderheiten weitaus mehr als bisher berücksichtigt und nicht nur temporär versucht, die Unzulänglichkeiten ergangener Entscheidungen zu korrigieren, und das ohne echte Nachhaltigkeit.
Hubi | 28. Dezember 2016 – 18:12
„@Hans Schommer
Wer sich bei seiner Berufsentscheidung nicht damit auseinandergesetzt hat, dass der Dienstherr sehr einfach einseitig die Konditionen auch ohne Bestandschutz ändern kann, darf sich nicht beschweren. …“
Doch – man darf sich beschweren! Wer Menschen mit scheinbar bestandsfähigen Berufsmerkmalen wirbt und einstellt, hat die Pflicht und Schuldigkeit, sich daran zu halten. Der Dienstgeber kann sich da aber fein rausstehlen – es gibt halt keinen Arbeitsvertrag.
Und was sind Ihrer Meinung nach die Rosinen, die Andersdenkende hier rauspicken?
Hans Schommer
Koffer | 28. Dezember 2016 – 12:27
“ … Der Ansatz funktioniert praktisch nicht so ohne weiteres, da wir im deutschen System der Quasi-Verbeamtung in der Bundeswehr zum Nachweis der charakterlichen Nichteignung NACH der Einstellung (vorher ist das etwas anderes) innerhalb der ersten vier Jahr sehr hohe Hürden und danach sehr, sehr, sehr hohe Hürden eingebaut haben.“
Die „Leutnantsregel“ hat aber bis heute Bestand – wird aber m.E. zu wenig (wenn überhaupt) angewendet.
Hans Schommer
@Zimdarsen | 28. Dezember 2016 – 11:01
„Diese Fähigkeiten sind jedoch oft unverzichtbar und wenn eine Stelle nicht besetzt werden kann, dann muss man ggf Menschen auf DP bringen welche nur diese Fähigkeiten besitzen die für diesen DP primär funktionswichtig sind.“
Wenn für einen DP militärische Fertigkeiten nicht benötigt werden, dann sollte man ihn m.E.n. entweder an die Wehrverwaltung abgeben oder outsourcen.
@Hans Schommer | 28. Dezember 2016 – 18:43
„Die „Leutnantsregel“ hat aber bis heute Bestand – wird aber m.E. zu wenig (wenn überhaupt) angewendet.“
Leutnantsregel?
@hubi
„Grundsätzlich wehre ich mich dagegen, wenn hier der Soldat und der Polizist in einen Topf als Vergleich geworfen werden. Struktur, Personalumfang, Aufgabenstellung und Föderalismus lassen das eigentlich nicht zu“
Diesen Vergleich haben Sie begonnen ;)
@ Koffer | 28. Dezember 2016 – 18:55
Soldatengesetz § 46 Entlassung:
(8) Ein Leutnant kann in Ausnahmefällen bis zum Ende des dritten Dienstjahres als Offizier, spätestens vor dem Ende des zehnten Jahres der Gesamtdienstzeit in der Bundeswehr, wegen mangelnder Eignung als Berufsoffizier entlassen werden. Die in diesen Fällen zu gewährende Dienstzeitversorgung regelt das Soldatenversorgungs-gesetz.“
Ich kenn das als „die Leutnantsregel“. Wer als Leutnant mit BS-Zusage oder auch schon ernannt nix taugt, wird rausgeschmissen. Brauchte ich als Kommandeur nicht anzuwenden – eher das Gegenteil: Musste mit Kommandeursveto die Ablehnung eines jungen Kameraden durch die OPZ stoppen – damals ging das noch. Heute wohl nicht mehr.
Hans Schommer
@Hans Schommer | 28. Dezember 2016 – 20:01
„Soldatengesetz § 46 Entlassung!
Diese Vorschrift kenne ich, war mir aber bis dato nicht als „Leutnantsregel“ bekannt.
Unabhängig davon, ist diese aber nur im Dienstgrad Leutnant einschlägig und nur für bereits zum BS ernannte. Da BS im Dienstgrad Lt aber praktisch nie vorkommen (ausgenommen MilFD und die sind ja bereits intensiv und langjährig „begutachtet“ worden und deswegen hier auch nicht einschlägig), hat diese Regelung praktisch keine Bedeutung.
Es gibt allerdings eine Entsprechung im § 55 Abs. 4 für Zeitsoldaten. Diese wäre auch eigentlich leichter einsetzbar (da hier die Auflage des „Ausnahmefalls“ fehlt), aber aufgrund Erlasslage und Vorgaben BAPersBw (sowie vorher PersABw und der/den Stammdienststelle(n)) findet auch diese kaum Anwendung.
Um es einmal klar zu sagen, wer die Lehrgänge besteht und unter der Schwelle der „Unehrenhaften“ bleibt (§ 55 Abs. 5 SG oder § 64 WDO), den wird in der aktuellen Lage die Bw nicht mehr los, selbst wenn der Soldat faktisch nur Sauerstoff verbraucht und dabei möglicherweise zusätzlich noch die Luft verpestet (methaphorisch gesprochen). Ich hatte mal einen Fall, da war jemand in 2 Jahren fast so häufig krank wie anwesend. Da es aber immer eine andere „Krankheit“ war, konnte ich kein DU Verfahren einleiten und die damalige SDBw hat sich schlichtweg geweigert den § 55 Abs. 4 anzuwenden.
Wenn wir das mal in den Kontext dieses Diskussionsfadens stellen, dann wird übrigens vielleicht auch ein weiterer Grund deutlich warum ich strikt gegen eine zu hohe BS Quote und gegen stufenlose Festsetzung auf lange Verpflichtungszeiten bei den SaZ bin!
Wir kaufen uns Personal ein und haben nicht (mehr) die richtigen Instrumente zur Motivation.
Und fehlen häufig sowohl die positiven Motivationsinstrumente (intrensisch, monitär und andere) als auch (immer) die negativen Sanktionsmittel. Das fängt bei Landsern schon mit dem Fakt an, dass wir noch nicht einmal mehr den Wochenendausgang entziehen können, von einfachen Liegestützen ganz zu schweigen…
Wie gesagt, querschnittlich mehr und ältere BS bringen uns als Streitkräfte nicht weiter…
@Koffer
„Wenn für einen DP militärische Fertigkeiten nicht benötigt werden, dann sollte man ihn m.E.n. entweder an die Wehrverwaltung abgeben oder outsourcen.“
Wenn sie militärische Fertigkeiten im 20. Jahrhundert auf die aus ihrer Sich entscheidende reduzieren und den Status eines Kombattanten nicht beachten haben sie natürlich recht.
Viele heute in Verantwortung stehenden halten jedoch mehr menschliche Fähigkeiten entscheidend für die Schlagkraft einer Armee. Auch haben diese Menschen aus meiner Sicht den Anspruch im Konfliktfall bei der Verteidigung unseres Landes als Kombattanten nach dem humanitären Völkerrecht behandelt zu werden. Uniform ist nicht nur zur Tarnung wichtig. Wir benötigen viele Spezialisten aufgrund ihrer Fähigkeiten in ihrer Fachverwendung und leider haben wir die schon zu wenig.
Diesen Unterschied in unserer Sichtweise hatten wir schon mehrfach herausgearbeitet ;-)
Da durch das BAPersBw auch BOA – Zusagen ausgesprochen werden können für Status- oder Laufbahnwechsler sowie Neueinstellungen können nach erfolgreichem Bachelor Abschluss diese zum Berufsoffizier ernannt werden. In diesen Fällen könnte der vorstehende Paragraph angewendet werden – betrifft aber je GEWET nur eine niedrige zweistellige Anzahl der OA.
@Ben | 28. Dezember 2016 – 21:12
Bekannt. Aber wie Sie schon vollkommen richtig sagten, handelt es sich hier nur um eine niedrige (!) zweistellige Zahl pro Jahr, die als Grundgesamtheit in Frage kommt.
Da diese Kameraden aber normalerweise überdurchschnittlich geeignet sind (deswegen ja die BOA Zusage) und der § 46 SG (im Gegensatz zum 55 Abs. 4) ausdrücklich nur in Ausnahmefällen angewandt werden darf, ist er praktisch ohne Bedeutung. Rein statistisch dürfte er vielleicht ein oder zweimal in zehn Jahren angewandt werden. Aber gerade hierdurch erfüllt er (dazu ist er ja auch gar nicht gedacht!) keine regulative Funktion.
@ Koffer | 28. Dezember 2016 – 20:37:
Der § 46 (8) betraf neben den Anwärtern mit BO-Zusage auch alle Laufbahnwechsler – ich war einer davon. Ehemals Feldwebel, damals nach § 33 Offizier geworden.
Und wenn wir schon mal dabei sind: Der einzige weg, mit dem ich einen Teil der von den Annahmestellen eingekauften Taugenichtse (einen Teil- nicht alle!) rausschaufeln konnte, war 55 (5).
Hans Schommer
@Hans Schommer | 28. Dezember 2016 – 21:29
Das ist mir sehr wohl bewusst und dennoch muss ich fragen „Ja und?!“
Wie ich bereits weiter oben im Zusammenhang mit den milFD sagte, sind die wenigen Fälle in denen es nicht um BOA geht, bereits (systembedingt, da ja alle mit Vordienstzeit) so genau geprüft, dass man hier diesen Paragraphen im Regelfall gar nicht braucht um.
Ich befürchte Sie haben meine Aussage nicht richtig eingeordnet.
Meine Aussage bezog sich auf den Ansatz von @DeltaR95 | 28. Dezember 2016 – 10:07. Vereinfacht und sehr überspitzt gesagt (@DeltaR95 verzeihen Sie mir bitte diese Pointierung) gesagt hatte er gesagt „wir nehmen alle und sortieren dann nachher die schlimmsten Fälle aus“.
Ich hatte daraufhin gesagt, „das funktioniert nicht, weil „quasi-Beamtentum“. Daraufhin haben Sie mit der „Leutnantsregel“ angefangen. Diese passt aber weder zu seiner, noch zu meiner Aussage.
Sorry…
Ach so – weil es hier ja auch wirklich rein passt:
Schluss mit der „BO-Zusage“!
Hans Schommer
@ all
Das Thema des Fadens lautet, dass wir zu wenige Soldaten haben und deshalb verschiedenen Spezialisten gegen ihren Willen die Dienstzeit verlängert werden soll.
Hier wird ein Fass aufgemacht wie man charakterlich untaugliche Soldaten wieder los bekommt – am besten erst gar nicht einstellen !
Da spielen aber seit geraumer Zeit die personalbearbeitenden Dienststellen und verschiedene höhere Vorgesetzte nicht mehr mit. Das Motto lautet schon seit einigen Jahren „Quantität vor Qualität“. Allen Schulen der Bw werden Knüppel zwischen den Beinen geworfen, wenn sie Lehrgangsteilnehmer ablösen wollen / müssen. Selbst mit einer Empfehlung der Ausbildungseinrichtung doch die einzuschlagende Fachtätigkeit, ATB zu wechseln kommen die Kandidaten bis zu zweimal als Wiederholer auf den Lehrgang wieder und wenn er oder sie es geschickt anstellen (Ablösung wegen Krankheit) dann u.U. noch öfter.
Also ist anscheinend die letzte Möglichkeit für den Dienstherrn genügend qualifizierte Spezialisten zu halten bzw. zu erhalten durch eine unfreiwillige Dienstzeitverlängerung der „alten Säcke“ der Berufssoldaten.
@Georg | 28. Dezember 2016 – 23:13
Grundsätzlich: +1
Allerdings ein Details: Nach meiner Wahrnehmung ging es in diesem Faden nicht um die (unfreiwillige) Verlängerung diverser Spezialisten, sondern um die Verlängerung aller, oder?!
@Koffer
genau, um die Verlängerung von BS unter A13 …… auch wenn man sie ggf nicht benötigt.
@Georg
Leider versucht man mit allen Tricks die Zahl der SaZ (besonders weibliche) hoch zu halten um falsche Entscheidungen (besonders jene von TdM) zu kaschieren. Die Reduzierung von ziv Pers, Standortauflösungen und BS Reduzierung, Frühpensionierung uem gibt uns den Rest.
Vielleicht wird es am Ende analog laufen wie bei den (aussterbenden) BO 41: 5 Jahre vor der jeweilig zutreffenden besonderen Altersgrenze gibt es eine Konferenz, wer bis zur allgemeinen Altersgrenze verlängert wird. Dieser Modus Operandi wurde ja bereits gerichtlich gemessen, gewogen und für gut befunden. Insgesamt besser und sachgerechter, als jeden BS bis 6x im Dienst zu halten. Ich stelle mir gerade den 65-jährigen StFw vor, der sich noch durch den hinteren Kampfraum des SPz quälen muss, weil es keinen jüngeren für diese Aufgabe gibt. Immerhin: dieses Prozedere entspräche ja dem Grundgedanken, Hauptsache Dienstposten besetzt, Haken dran, Zahlen stimmen, Sinn und Verstand? Egal…
Hans Dampf | 29. Dezember 2016 – 9:02
Zitat: Vielleicht wird es am Ende analog laufen wie bei den (aussterbenden) BO 41: 5 Jahre vor der jeweilig zutreffenden besonderen Altersgrenze gibt es eine Konferenz, wer bis zur allgemeinen Altersgrenze verlängert wird.
Nach meiner Kenntnis ist dieses Verfahren grundsätzlich für alle bereits heute anzuwenden.
Die personelle Lage nach der katastrophal „gemanagten“ Neuausrichtung führte jedoch zu dem derzeitig vollzogenem Aktionismus.
@ Koffer
Zitat aus dem Text oben von T.W.:
„Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiertdie vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.“
und
“ Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt“
Das heisst nach meiner Interpretation, verlängert wird die Dienstzeit der Spezialisten unter den BS, die gebraucht werden. Vermutlich können die zum BAAINBw versetzten Soldaten mit technischer Spezialausbildung (lt. Statistik ca. 1700 Soldaten) mit einer Verlängerung rechnen, wenn kein geeigneter Nachfolger in Sicht ist. Event. kommt auch die „Statusmobilität“ zum Einsatz, also Umwandlung des Dienstverhältnis des BS in das eines Beamten mit automatischer Dienstzeitverlängerung auf 67 Jahre (allgemeine Altersgrenze für Beamte ab Geburtsjahr 1965).
Die Masse der betroffenen Soldaten werden jedoch im Dienstgrad StFw bis StHptm sein, also A9 – A12(A13), denn diese Klientel fehlt und weniger die Stabsoffiziere.
Mit der Ausnahme von StOffzen im Bereich Lfz-Technik und Lfz-Elo, wenn die von der NVA übernommenen Kameraden in den Ruhestand gegangen sind.
Außerdem denke ich könnten sich verschiedene San-Dienstgrade (außer Ärzte, die haben eh die allgemeine Altersgrenze von 65 Jahren) an der San-Akademie und im San-Amt Gedanken über eine mögliche Dienstzeitverlängerung machen.
Die IT-Soldaten und die neu zu schaffende Cyber-Truppe wird sicherlich auch von dem Mangel an Erfahrungsträgern betroffen sein, aber wer bei der Cyber-Truppe heute BS werden will oder ist, weiß sowieso das er in einer Mangelverwendung Dienst tut und vermutlich verlängert wird.
Ebenso wird es auch bei der Marine Mangel-ATNs geben, z..B. Schitffstechniker usw.
Ach ja, und als Hubschrauberpilot mit 50 Jahren, 5-6 Jahre vor der jetzigen Pensionierungsschwelle würde ich mich auch auf ein DZE mit 60 Jahren einstellen.
Also um es zusammen zu fassen, keine Kampftruppe, keine OTL mit „Ende der Karriere“ bei A14, sondern Spezialisten von StFw bis Hptm milFD, also das Personal, das das Rückgrat dieser Armee darstellt, das weniger fürs „Blubbern“ von schönen Sätzen zuständig ist, sondern fürs Arbeiten am Gerät, für die Führung der Soldaten vor Ort und für notwendige Unterstützungsleistungen in den Ämtern in der Sachbearbeiterebene – also die „Kärnerarbeit“.
Mir fällt auf, dass die „Grabenkämpfe“ in dieser Diskussion sehr oft durch einseitige Auslegung der Gesetzeslagen bzw. des Treu Pflichtverständnisses hervorgerufen werden.
Ja der Soldat hat die Pflicht zum treuen dienen und der Dienstherr hat eine Pflicht zur Fürsorge für seine Soldaten. Der Dienstherr ist aber eben auch weiteren Verpflichtungen unterworfen. Er ist wie schon öfter angemerkt dazu verpflichtet Streitkräfte zur Landes- und BÜNDNISverteidigung aufzustellen. (Ergo seine Bevölkerung zu schützen). Und nebenher hat er noch eine Menge weiterer Pflichten die in Gänze betrachtet zwangläufig in Zielkonflikten enden.
Daher kann es durchaus sein, dass ein altgedienter und hervorragender Soldat sich durch nachträgliche Entscheidungen des Dienstherren benachteiligt werden kann. In solchen Fällen wurde schlichtweg das vermeidliche Wohl des Ganzen über das Wohl des Einzelnen gestellt. Diese Entscheidung muss nicht immer sinnvoll sein, sie muss auch nicht immer richtig sein, sehr oft ist sie sogar sehr bitter für den Einzelnen aber sie ist zu akzeptieren.
Wir vergessen sehr oft, dass zur Motivation sowohl das Zuckerbrot als auch die Peitsche tauglich sind. Wir haben uns aber zu sehr daran gewöhnt, dass die „Peitsche“ in den letzten Jahren sehr selten angewendet wurde. De facto ist es politisch gewollt, dass die „Trendwende Personal“ erfolgreich wird. Daher wird diese auch zum Erfolg verdammt. Als einen Baustein hat man wohl die Altersgrenzen der BS identifiziert und wird diese deshalb wohl auch anfassen. Leider ist das Zweckmäßigkeitsprinzip in der Politik ein Fremdwort sonst hätte man dieses Fass nicht aufgemacht.
Unterm Strich alles Scheisse ;-( ohne „Knall“ werden wir weiterhin weg von Streitkräften zu einer Uniform tragenden Organisation transformiert.
@Hans Dampf | 29. Dezember 2016 – 9:02
„Vielleicht wird es am Ende analog laufen wie bei den (aussterbenden) BO 41: 5 Jahre vor der jeweilig zutreffenden besonderen Altersgrenze gibt es eine Konferenz, wer bis zur allgemeinen Altersgrenze verlängert wird“
Dabei könnten dann auch zielführend Motivation (Freiwilligkeit) und Gesundheitsstand einbezogen werden. Wenn man dann auch noch positive Anreize schaffen würde (damit sich nicht die „Guten und Gesunden“ benachteiligt „fühlen“, wäre es sicherlich ein gangbarer Weg.
@Georg | 29. Dezember 2016 – 10:05
Wenn dort nur die von Ihnen (vollkommen korrekt) zitierten und ausgewerteten Zeilen stünden, würde ich auch kein Problem sehen. Das kann man zielführend und auch überwiegend „sozialverträglich“ ausgestalten.
Aber es steht dort halt auch folgender Satz:
„Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.“
Wenn da nicht eine Fußnote oder ein eindeutiger Kontext gegeben ist, hat der Verfasser entweder sprachlich schlecht gearbeitet oder es geht um einen größeren Kreis…
@ Don Quijote
Ich meinte, dass man dieses BO-41-Prozedere (5 Jahre vor DZE Konferenz bezüglich Weiterverwendung) für alle BS anwenden könnte – man hätte zumindest ein Verfahren, das auch schon von einem Gericht als gerecht(fertigt) angesehen wurde – fünf Jahre im Voraus sei eine vom Dienstherrn ausreichend eingeräumte Zeitspanne, um sich persönlich/familiär auf veränderte Rahmenbedingungen (hier: Verwendungsdauer) einzustellen. Es wurde ja stets bei BO 41 angewendet (bis heute), allerdings war das Konferenz-Votum in der Vergangenheit wohl, zumindest von den Betroffenen „gefühlt“ (tatsächlich kann ich es nicht sagen), dass 99,9% mit 41 ihre Dienstzeit beendeten. Als diese Praxis, zumindest für einige, beendet wurde, wurde Klage dagegen erhoben.
Formal gesehen hat der Dienstherr natürlich recht – und so hat es das Gericht in Aachen ja auch bestätigt. Ein Anrecht auf die besondere Altersgrenze für die Besatzungen von Strahlflugzeugen bestand wohl nie, dennoch kann ich die Betroffenen verstehen. Ihnen wurde z.B. in der Regel eine entsprechende Förderung unter Hinweis darauf versagt, dass sie ja „nur“ BO 41 seien – z.B. bei Beurteilungsreihenfolgen etc. Nun werden sie „BO, normal“, sind aber de facto im Vergleich zu gleichaltrigen abgehängt. Die darauf folgende Motivation kann man sich vermutlich vorstellen. Ob das alles so seinen Sinn hat, stelle ich mal frech in Abrede.
Nachdem das Bällebad zu ist, hier der Hinweis, daß des einen Tagesbefehl von VDL von heute gibt zur Führungsakademie der BW, wonach zum 01.01.2017 die Führungsakademie direkt dem Ministerium unterstellt wird und die Truppendienstliche Führung der Generalinspekteur übernimmt.
Wenn ich lese, mehr Freiraum zur Entwicklung der Führungsakademie und Denkfabrik, dann frage ich mich, wie das gehen soll, wenn man direkt dem Ministerium unterstellt wird, ob dies nicht genau das Gegenteil bewirkt, aus Angst, gleich vom Ministerium gerüffelt zu werden, wenn man zu eigenständig denkt.
Und wenn das Führungspersonal der BW, ab B7, ab nächstem Jahr Lehrdeputate abhalten muss bei der Führungsakademie erwarte ich mir auch keine Verbesserungen, weil nicht jeder, der ein großes Fachwissen hat, ist auch als Dozent geeignet.
Schon lustig, wenn in einem Faden zeitweise der Faden verloren geht ;-)
Mal einige Gedanken zum staatlichen Gewaltmonopol: Ein Monopol zeichnet sich dadurch aus, dass es keinen wirklichen Markt und somit auch keinen wirklichen Wettbewerb gibt. Das gilt natürlich auch für den „Arbeitsmarkt“ eines Monopolisten – im Falle BW – also die Angehörigen der Streitkräfte und der Wehrverwaltung sind eigentlich ein „Arbeitsmarkt“ ohne freien Wettbewerb. Der harte Kern der BW-Workforce sind nun die Beamten und die BS. Und da es keinen freien Markt gibt funktioniert also das taylor’sche Prinzip von Wissensenteignung der Workforce durch das Management nicht bei einem Monopolisten. Also muß die Wissensaneignung der Workforce in den Bereichen ins Management überführt werden, wo trotz hoher Transaktionskosten dieses Wissen auf dem freien Markt nicht verfügbar ist. Ein Forist hat es ja schon beschrieben: warum einen Wissensträger in Ruhestand schicken, nur um ihn dann „für teures Geld“ als Berater ins Management zu holen – da kann man ihn gleich im Hause halten – im Endeffekt nichts anderes als eine wirtschaftliche Umverteilung von KnowHow-Transaktionskosten von horizontal auf vertikal. Hinzu kommt, dass eben die Prinzipien der sogenannten Öffentlichen Reformverwaltung dank Schröder und Scharping auch an der WehrVERWALTUNG nicht vorbei gegangen sind, man könnte eher sagen: ganz im Gegenteil haben einige Neo-Tayloristen sich gerade an der BW dahingehend geradezu „vergangen“, weil sie eben nicht begriffen haben, dass das staatliche Gewaltmonopol schlicht und einfach nicht durchgängig top-to-bottom ökonomisiert werden kann – es sei denn ich verzichte weitestgehend auf eine zumindest befriedigendes Effektivität und Effizienz der Vollzugsorgane, im Falle BW also der Streitkräfte (Hallo Kamerad @Koffer, da treffen wir beide uns doch noch ;-))
just my 2 cents.
@DeltaR95
„…Keiner aber verweist z.B. auf die Bundespolizei mit einem hohen Anzeil des mittleren Dienstes….
Trotzdem bin ich aber der Meinung, dass sich der Soldat von vielen anderen zivilen Bereichen unterscheidet….Warum sollte sich die Verwendung eines Soldaten so grundlegend von z.B. einem Polizeivollzugsbeamten unterscheiden, der im Innendienst eingesetzt wird?…“
Damit habe ich weder einen Vergleich gezogen noch es gewollt. Erst durch folgende Beiträge ist dieser Eindruck entstanden, in dem z.B. auf die Eingangsvoraussetzungen eingegangen wurde.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es Bereiche gibt, in denen ein Soldat sehr wohl vergleichbar dem übrigen öffentlichen Dienst einsetzbar ist. Es gibt aber Bereiche, in denen die volle physische Leistungsfähigkeit gegeben sein muss. Leider schaffen es die zuständigen Stellen der Bw seit Jahrzehnten nicht, ein darauf abgestimmtes Personalkonzept zu entwickeln. Planerische Unzulänglichkeiten sollen vielmehr durch neue Unzulänglichkeiten temporär zu Lösungen führen.
@hubi
Absolut einverstanden, dass sollte auch nicht falsch rüberkommen ;)
Dennoch frage ich mich, warum das BMI/die Länder für sich selber den mittleren Dienst (in gewissen Bereichen) de facto abschaffen können, gleichzeitig aber das BMVg darin hindert, ein eigenes Zulagenwesen unabhängig von der BBesO A zu erschaffen (z.B. die berühmte Streitkräftezulage). Es gibt ja nach meiner Kenntnis auch (landesspezifisch?) eine Polizeizulage nach Dienstjahren.
Hans Dampf | 29. Dezember 2016 – 12:21
Genau so habe ich Sie auch verstanden, mich jedoch nur sehr knapp dazu geäußert. Sorry.
Ich schrieb aber auch für „alle“.
Die Möglichkeit einer Dienstzeitverlängerung für „alle“ BS ist unmittelbar an einer zu treffenden Entscheidung (Koferenz) mind. 5 Jahre vor Zurruhesetzung (besondere Altersgrenze) geknüpft. Dieses wurde, wie Sie richtig schreiben, hauptsächlich für BO 41 durchgeführt. Die Gründe dafür liegen neben dem Bedarf, höchsten körperlichen Belastungen auch daran, dass es sich hierbei um eine besonders-besondere Altersgrenze handelt ;-).
Es gab in der Vergangenheit jedoch bereits, wenn auch wenige, bei denen man den Zeitpunkt (mind. 5 Jahre vorher) nicht hat verstreichen lassen. Diese Spezialisten wurden darauf hin um mehrere Jahre verlängert.
Aufgrund Wehrpflicht und ausreichend qualifizierter Bewerberzahlen, kam man in der Vergangenheit jedoch gar nicht in die Bredouille, eine generelle Einzelbetrachtung 5 Jahre vor besonderer Altersgrenze zu machen.
Nun ist alles anders, TDM-Neuausrichtung sei dank (Ironie). Dieses erklärt damit auch, warum bisher die Dienstzeitverlängerungen nur „freiwillig“ vollzogen wurden. Alle diese Fragebögen wurden an Personen übersandt, bei denen man die 5 Jahresfrist hat vertreichen lassen. Die kann man im Normalfall und nach bisheriger Weisungslage, nämlich nicht einfach verlängern.
@ Don Quijote:
Ah, ok, ich hatte Ihr „alle“ nur auf die BO 41 bezogen, nicht auf alle BS. Was dies anbetrifft, so war mir dies bislang völlig unbekannt.
Die Grenze „fünf Jahre“ scheint aber manifestiert zu sein: fünf Jahre vor DZE gibt es keine Beurteilung mehr. Beim BO 41 erfolgt fünf Jahre vor dem DZE die angesprochene Konferenz etc. In meinen Augen jedoch typisch deutsch. In NLD sagt man: alle gehen mit 55 nach Hause. Ende der Durchsage. Bei den teutonischen Nachbarn (dessen Blut man gem. Nationalhmynne ist *g*) fängt man vermutlich an, dies in Form von Konfernzen zu lösen. Die müssen dann jedoch höchstrichterlichen Anforderungen genügen, also juristisch „wasserdicht“ sein. Wie „wasserdicht“ diese in der Vergangenheit waren, zeigte sich ja u.a. in der bereits angesprochenen BO-Ablehnung eines Offiziers des Musikdienstes – oder, als sich jemand seinen LGAN erklagte. Sollte die Geschichte „allgemeine Altersgrenze“ in Konferenzen geregelt werden, wünsche ich schon jetzt allen „Knopf im Ohr“-Kameraden im BAPersBw bzw. im KompBer PersMgmt viel Spaß. Das wird wohl viel Schweiß, Blut und Tränen kosten.
Die unterschiedslose Altersgrenze wäre zwar mit weniger Aufwand verbunden, dafür aber auch Steigbügelhalter der Vergreisung der Streitkräfte. Dann könnte man es auch auf die Spitze treiben und jeden bis zum Ableben dienen lassen, denn dies wäre dann das Min-Max-Prinzip in Reinkultur. Das gab es selbst bei Preußens nicht: Wer noch in den Sattel kam, durfte (!) weiter dienen.
Hans Dampf | 29. Dezember 2016 – 17:46
Leider noch ein bisschen Schlaumerei. Ich verfolge das individuelle Outing (Dienstgradgruppe, Verwendungsbereich oder Kompetenzbereich u.a.) nicht in Gänze, jedoch scheinen Sie a.D. zu sein :-). Wenn ja, ich gönne es Ihnen von Herzen.
Der Zeitpunkt hinsichtlich der Beurteilungen ist bereits geändert.
Streiche: 5 Jahre
Setze: 3 Jahre vor Pensionierung (nach welcher Altersgrenze auch immer)
Ich hoffe, Sie sind nicht im KompBer MilNW ;-). Mein DZE ist 204X. Wann wurde das denn mit der letzten BU geändert, sprich 3 statt 5 Jahren? Sie haben aber im Zweifel recht, da ich mich aus naheliegenden Gründen damit noch nicht tiefergehend auseinandergesetzt habe – mich selbst betrifft es nicht und diejenigen, die ich zu beurteilen hatte, auch nicht ;-)
@ Don Quijote
Zitat: „Aufgrund Wehrpflicht und ausreichend qualifizierter Bewerberzahlen, kam man in der Vergangenheit jedoch gar nicht in die Bredouille, eine generelle Einzelbetrachtung 5 Jahre vor besonderer Altersgrenze zu machen.“
Sorry, aber ich denke die momentane Problematik von zu wenigen Spezialisten hat nichts mit der Aussetzung der Wehrpflicht und qualifizierter Bewerberzahlen in den vergangenen Jahren zu tun.
Die Bewerber für einen Status BS waren im Allgemeinen schon vorhanden. Der Dienstherr wollte sich jedoch nicht binden und hat zu Wenige übernommen. Er wollte einen „atmenden Personalkörper“, so haben alle Personaler im Jahre 2010 geträllert. Also SaZ 12 bis SaZ 25. Diese Rechnung ist für die gesuchten und benötigten Spezialisten nicht aufgegangen, deshalb sollen die „alten Säcke“ jetzt verlängert werden.
Man muss das Problem auch im Zusammenhang von 25 Jahre Reduzierung der Bw sehen. Irgendwann haben einfach die Leute mit einer gewissen Selbstachtung begriffen, dass sie mit jeder Reform aus strukturpolitischen Gründen zu einem Umzug gezwungen werden (außer natürlich die Personaler in Köln (abgesehen von einem quasi innerstädtischen Umzug von der SDBw ins BAPersBw nach St. Augustin)), der durch nichts anderes begründet war, als für den Heimatwahlkreis des jeweiligen Staatssekretärs, Minister oder herausgehobenen Verteidigungspolitikers, eine große Baumaßnahme auszulösen (Roth, Oldenburg, Erntebrück, Fassberg, Holzdorf lassen grüßen). /SCNR
Nachdem die Anwärter für den BS sauer gefahren waren, haben sie ihre Bewerbungen tendenziell zurück gezogen und jetzt gibt es plötzlich und unerwartet mit der Pensionierung der Babyboomer (wie lange konnte man die schon vorausplanen ?) ein Fehl an Spezialisten in verschiedenen Verwendungen . – that’s all –
@ Georg:
„Unerwartet“. Klasse Wort. Da fährt ein LKW in eine Menschenmenge. Damit konnte keiner rechnen – gab es ja auch nicht sechs Monate zuvor im Nachbarland. Oder unerwartet standen im Herbst 2015 „die Flüchtlinge“ an den Grenzen. Und ebenso unerwartet kommt nun die Pensionswelle. Und ebenso unerwartet zieht kaum jemand, der halbwegs bei Verstand ist, SaZ 25 ernsthaft in Betracht ;-)
[Nein, wir führen jetzt nicht irgendwelche Lieblingsthemen, die damit nix zu tun haben, über irgendwelche Begriffe durch die Hintertür in die Debatte ein. Deutliche Warnung. T.W.]
Georg | 29. Dezember 2016 – 19:11
Sie haben mit allem vollkommen recht. Schließt jedoch nicht aus, dass meine Aussage ergänzend dazu passt. Ich benannte ausschließlich die TDM-Neuausrichtung. Die wurde nach dem Ministerwechsel und tiefem „Luft holen“ erst ab 1.1.2013 tatsächlich gestartet. (Einzelmaßnahmen Juli 2012).
Ich wollte durch meinen Absatz, bezogen auf die Spezialisten und meiner allgemeinen Aussage „alle“ betreffend, auch optisch hervorheben, dass sie sachlich voneinander unabhängig sind. Inhaltlich erkenne ich sowieso keinen Zusammenhang.
Hinsichtlich eines Ihrer vergangenen Enträge, meine Aussagen betreffend, nur soviel:
Ich möchte hier in diesem ausgezeichneten Blog keinesfalls „überzeugen“. Mir liegt viel am gegenseitigen Meinungsaustausch, umso neue Betrachtungswinkel zu erhalten, bzw. aufs Tableau zu bringen. Sie leisten dazu einen ganz hervorragenden Beitrag, weiter so.
PS: Auch bzgl. von BS-Anträgen/Vorschlägen haben Sie absolut recht. Es gibt zumindest in meinem Verantwortungsbereich (Spezialisten) seit 2 Jahren ein Minus von ca. 80%.
Hans Dampf | 29. Dezember 2016 – 18:36
Dann haben Sie im letzten Jahr offenbar keine Hptm/HFw-StFw beurteilen müssen. Schauen Sie in die A-1340/50. Da ist es mit der letzten Aktualisierung bereits aufgenommen.
@ Don Quijote:
Sie haben recht. Das musste ich in der Tat nicht. „Meine“ HptFw/StFw/Hptm unterlagen noch den „alten“ Bestimmungen, z.B. hinsichtlich BS und maximalem Lebensalter. Ihrem Duktus nach dachte ich, es handele sich um eine Änderung, die schon Jahre zurück liegt ;-). Gleichwohl: Danke für das Update!
@ T.W.
Ich bitte um Vergebung. Ich wollte nur anmerken, dass der Aspekt des „Unerwarteten“ in Bezug auf staatliches Handeln nicht nur bei der Bw vorkommt.
Ich möchte kurz anmerken:
die Streitkräfte haben einen KERNauftrag aus dem Grunde, daß es der KERN ist !
Personell und materiell … so sollte es sein … Andere Abenteuer wie AFG oder MALI sind „Beiwerk“.
Jetzt bekommen wir zu wenig Nachwuchs (und lasse es so stehen und verschwurbel nicht mit „geeignetem Nachwuchs“ oder ähnlichem BlaBla) !
Eine große Anzahl Soldaten soll nun verlängert werden in einen Bereich der häufig als nicht leistbar erscheint. Jeder hat individuelle Kapazitäten und Grenzen, somit erübrigt sich die technokratische Betrachtung „Stab“ oder „Truppe“ oder wo die Grenze verläuft.
Die besagte „demographische Wandlung“ kommt erst noch ! Sprich es werden Symptome behandelt mit längerer Dienstzeit, aber die eigentliche Blase platzt vehement eben etwas später ab 2026 vermutlich … dann hat die Demographie die potentiellen Nachwachser weiter reduziert ;-)
Ist den Lesern hier eigentlich klar das wir von einem erwartbar prognostizierbaren Organisationsversagen reden ??? Oder wartet die Leitung des Hauses im BMVg auf ein Wunder ???
Ich verwiese ebenso auf die „Entpflichtungswellen“ von höchst qualifizierten Piloten, die man rausschmiß weil die Organisation unfähig war bekannte Mängel ( aus Sicht der Truppe und ihrem Einsatzauftrag) zu analysieren, operationalisieren und zu lösen !!!!!!!
Nein, es blieb das Prinzip „weiter so“ !
Ist es nun der Politik egal ? Die Frage drängt sich auf … wenn ja dann eben Bw dichtmachen ! Weiter so klappt nicht ohne die geeigneten Anreize … Ich rufe in Erinnerung: der SOLDATENBERUF ist ein im höchsten Maße IDEELLER Beruf durch die Bereitschaft sein Leben zu geben für die Werte und Ordnung des Systems !!
Diese Krux gilt es zu lösen: das Eintreten für unsere Staatsform vs. Individualisierung !!!
If anybody knows that everybody should be prepared, but nobody did, somebody should be blamed ! ;-)
Thermodynamik
(Die Thermodynamik gründet auf der Funktionsweise von Dampfmaschinen, es wird untersucht, wie Wärme in mechanische Energie umgewandelt werden kann).
– Der zweite Hauptsatz drückt aus, in welcher Richtung Energieumwandlungen möglich sind.
Murphy´s Gesetz der Thermodynamik macht daraus
– Dinge werden unter Druck noch schlimmer.
Die Maschine sind die Streitkräfte, die ihr innewohnende Wärme bildet ihr Personal, das Energie (Leistung) produziert, immer vorausgesetzt, es wird beständig frisches Personal zugeführt, da Wärme (Personal) nicht nur verbraucht wird, sondern auch entweicht.
Die Personalzuführung haben sich die Maschinenführer mittels Aussetzung der Wehrpflicht selber beschnitten. Statt nun Fehler zu korrigieren und den Wärmezufluss geregelt zu gewährleisten, werden „verbrauchte Brennstäbe“ weiter verwendet, bis zum Kollaps, dem GAU.
Es gibt noch mehr Murphy’s zur Beschreibung des weiteren Weges.
– Wenn etwas schiefgehen kann, dann wird es auch schiefgehen.
Bezogen auf das „Personalsystem Bundeswehr“ erkennen die Systemverantwortlichen durchaus die Notwendigkeit, ihre Maschine geregelt mit immer neuer Wärme, also Personal, am Leben zu erhalten.
Allerdings, die Regierung als Systemverantwortlicher, zeigt sich in Unfähigkeit und Mutlosigkeit gefangen, die Nacht- und Nebelaktion eines TdM, – Aussetzung der Wehrpflicht – als Fehler zu benennen und gegenzusteuern.
Unfähigkeit ergibt sich in der Nichtanerkennung eigener Fehler.
Mutlosigkeit in der Angst vor dem Souverän, ihm staatsbürgerliche Pflichten aufzuerlegen und im Fracksausen, dem „großen“ Koalitionspartner einmal zu widersprechen. Es steht ja auch alles geschrieben, im „Heiligen Buch Koalitionsvertrag“, der dem Schierlingsbecher gleich bis zur Neige „genossen“ wird.
Letzter Murphy
– Es muss erst schlimmer werden, bevor es besser werden kann.
Will heißen,
die Demographie der kommenden Dekade schlägt erbarmungslos zu; Europäer dienen lieber bei sich zu Haus, die wenigen, die sich melden, produzieren sprachliche und kulturelle Probleme; eine europäische Armee will außer DEU niemand und etwa zu dem Zeitpunkt wird auch eingestanden werden, Einheiten aus Soldaten mit Arabisch als erster beherrschter Sprache nehmen Züge einer Söldnertruppe an.
Dann wird es schlimm genug, aber auch viel zu spät sein.
@ KPK
Die Aussetzung der Wehrpflicht ist nicht für die jetzige Personalmisere der Bw ursächlich, sondern die mangelnde Übernahme von Spezialisten im Status SaZ zu Berufssolden. Also die Idee des atmenden Personalkörpers mit Langzeitverpflichtungen bis SaZ 25 ohne nachfolgende Beschäftigungsperspektive ist das Problem.
Dazu die Abschreckung des vorhandenen übernahmewilligen Personals durch die Standortpolitik der letzten Reformrunde.
Dazu kommt noch ein schlechter Umgang mit der wertvollen Ressource Personal (konnte man ja bisher gemäß ihren thermodynamischen Modell immer ausreichend nachschieben) durch die personalbearbeitenden Dienststellen.
Damit haben sie die drei Problembereiche ganz ohne Thermodynamik zusammen, an der die Personalpolitik der Bw leidet.
Vereinfacht ausgedrückt kann man einen guten Mann nur einmal sauer fahren und ihn personaltechnisch vor des Schienbein treten, die nächsten Male läuft das Treten in umgekehrter Richtung ab.
@Georg | 31. Dezember 2016 – 13:49
Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen.
„Die Aussetzung der Wehrpflicht ist nicht für die jetzige Personalmisere der Bw ursächlich,“
Darüber kann man sich streiten. Tatsache ist, dass wir mit bestehender Wehrpflicht die derzeit geforderten 185 locker schaffen würden.
Ob damit allerdings eine gleich hohe Einsatzbereitschaft für Auslandseinsätze verbunden wäre, muss bezweifelt werden, da die Wehrpflicht hohe Ressourcen im Bereich Personal (Ausbildung etc.) gebunden hat.
Von daher: Doch die Wehrpflicht ist ursächlich für die aktuelle Lage, aber die Entscheidung war angesichts der mangelnden Bereitschaft den Verteidigungshaushalt signifikant zu erhöhen (leider) alternativlos.
„sondern die mangelnde Übernahme von Spezialisten im Status SaZ zu Berufssolden.“
Dem widerspreche ich komplett. Die Strukturerfordernisse des PSM 185 an (qualifizierten!) BS wurden weit, weit, weit überwiegend erfüllt. Die wenigen AVR mit Spezialisten, die nicht gefüllt werden konnte, sind im Umfang so gering, dass die aktuellen Probleme damit noch nicht einmal ansatzweise erklärt werden können.
„Also die Idee des atmenden Personalkörpers mit Langzeitverpflichtungen bis SaZ 25 ohne nachfolgende Beschäftigungsperspektive ist das Problem.“
Die Idee des „atmenden Personalkörpers“ ist so jung (<18 Monate), dass sie faktisch derzeit (noch) keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Personalsituation hat.
In Bezug auf die fehlende Attraktivität der SaZ15+ in der aktuellen (!) Form stimme ich Ihnen allerdings vollumfänglich zu! Hier hat man seine Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn man verstärkt auf langdienende SaZ setzen möchte – und ich halte das für die einzig richtige Möglichkeit – dann muss man zwingend diese auch attraktiv ausgestalten. Und das ist bisher leider nicht erfolgt.
"Dazu die Abschreckung des vorhandenen übernahmewilligen Personals durch die Standortpolitik der letzten Reformrunde."
Naja, die StO-Schließungen waren grundsätzlich unumgänglich. Ob es die richtigen waren, darüber kann man in jedem Fall streiten. Ich persönlich hätte mir ja noch wesentlich mehr StO-Schließung und die Schaffung weiter Großstandorte gewünscht, aber naja.
Fakt ist jedoch, dass die wenigen Fälle die weitgehend unbestritten Fehlentscheidungen waren auch im personellen Umfang so wenig ins Gewicht fallen, dass sie ebenfalls nicht zur Begründung der aktuellen Lage herangezogen werden können.
Wenn Sie mich nach den Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bestimmter TrGttg/Ressourcen fragen (z.B. Heeresflieger), dann waren die Auswirkungen der StO Entscheidungen wesentlich gravierender als für die reine Kopfzahl der Streitkräfte.
Georg | 31. Dezember 2016 – 13:49
„Die Aussetzung der Wehrpflicht ist nicht für die jetzige Personalmisere der Bw ursächlich, …“
Nein – jedenfalls querschnittlich die Hauptursache.
“ … sondern die mangelnde Übernahme von Spezialisten im Status SaZ zu Berufssoldaten.“
Hätte – wenn das überhaupt ein repräsentativer Fehler gewesen wäre – nur temporär Abhilfe geschaffen und die Altersstruktur der SK nicht verbessert.
„Also die Idee des atmenden Personalkörpers mit Langzeitverpflichtungen bis SaZ 25 ohne nachfolgende Beschäftigungsperspektive ist das Problem.“
M.E. treffender: „Kann das Problem auch nicht lösen“.
Hans Schommer
@KPK
Köstlichkeit und so zutreffend.
@ Koffer
Na ja, bei einigen Punkten kann man warscheinlich einfach unterschiedlicher Meinung sein, weil der schlüssige Beweis, dass andersrum die Probleme nicht aufgetreten wären, nicht erbracht werden kann.
Trotzdem möchte ich bei ein paar Punkten widersprechen
Zitat: „Von daher: Doch die Wehrpflicht ist ursächlich für die aktuelle Lage, aber die Entscheidung war angesichts der mangelnden Bereitschaft den Verteidigungshaushalt signifikant zu erhöhen (leider) alternativlos.“
Die Entscheidung die Wehrpflicht auszusetzen war wegen der fehlenden Wehrgerechtigkeit alternativlos. Irgendwann hätte es eine Klage vor dem BVG gegeben und der Kläger hätte vermutlich Recht bekommen.
Zitat: „Die Idee des „atmenden Personalkörpers“ ist so jung (<18 Monate), dass sie faktisch derzeit (noch) keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Personalsituation hat."
Die Idee des atmenden Personalkörpers habe ich zum ersten Mal bei Vorträgen des General Kloos 2010 gehört und in der Diskussion um ihre Wirksamkeit angezweifelt.
Dazu habe ich folgende These vorgetragen. Es gibt zwei Lebensarbeitshälften, eine Gute wo man als kompetente Arbeitskraft extrem nachgefragt wird und eine Schlechtere wo man aufgrund vom Alter schauen muss, dass man sein Auskommen hat. Warum junge Männer die besseren 25 Jahre bei der Bw dienen sollen um dann zu schauen wie sie in der schlechteren Lebensarbeitshälfte am zivilen Arbeitsmarkt unterkommen, erschließt sich mir nicht.
Die Praxis hat meine These wohl bestätigt.
Die BS-Erfordernisse des PSM 185 mögen wohl erfüllt worden sein, aber die Erfordernisse (BS-Planzahlen) sind aufgrund einer politischen Bewertung der neuen Personalpolitik der Bw (Saz 12 – 25, atmender Personalkörper) festgelegt worden.
Nachdem sich die Zahlen für die längerdienenden SaZ nicht erfüllt haben, stimmten von haus aus die veranschlagten Zahlen für den BS nicht. Sie waren zu niedrig angesetzt.
Des Weiteren konnten von den BS-Stellen-Verbesserungen im letzten Jahrzehnt bereits viele nicht für eine Neuernennung zum BS genutzt werden, denn aufgrund von Überhangpersonal (nach dem jeweiligen geltenden Strukturmodell) waren die HH-Karten besetzt.
Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem Personaloffizier, ca. 2008, der aussagte von den aktuell zusätzlich geschaffenen 1000 BS-Stellen kann gerade mal ein Heerespionier zusätzlich zum BS gemacht werden. Das dies offensichtlich nicht ausreichend war ergibt sich von selbst.
Zitat: "Die wenigen AVR mit Spezialisten, die nicht gefüllt werden konnte, sind im Umfang so gering, dass die aktuellen Probleme damit noch nicht einmal ansatzweise erklärt werden können."
Also ich kenne allerdings nur bisherige Dienstzeitverlängerung von BS (auf freiwilliger Basis) die in Spezialfunktionen tätig sind / waren, also Lfz-Techniker, Lfz-Elektroniker, Flugsicherungskontrolloffiziere, Radarmechaniker, Kalibrierer usw.
Dies sind alles BS in Spezialfunktionen für die man nach Möglichkeit ein ganzes Berufsleben als Erfahrung benötigt und die nicht durch kurzfristige Weiterverpflichtung von SaZ lösbar sind.
Zitat: "Naja, die StO-Schließungen waren grundsätzlich unumgänglich."
Das kann ich wiederum nicht so stehen lassen. z.B. war die Verlegung des SUKdo von Köln nach Erfurt überhaupt nicht notwendig. Man wollte nur für Erfurt einen Ersatz für den wegfallende Divisionsstab machen. Im Ergebnis mussten 500 Spezialisten aus den verschiedenen Bereichen von Köln nach Erfurt umziehen oder pendeln.
StO-Verlagerungen nein, StO-Schließung im Prinzip ja, aber nicht so wie bei der Lw, FFB schließen und dann für 100 Mio eine neue Offiziersschule in Roth bauen. Das ist Quatsch !
Ein „atmender Personalkörper“ verbietet sich bei der Bw aufgrund der nicht marktverfügbaren Ausbildungen und nicht marktgängigen Tätigkeiten der sog. „Mitarbeiter“.
Vulgo: ich kann ‚mal nicht eben schnell Stellenanzeigen schalten wenn ich kurzfristig Personalbedarf habe, je nach DG / DP habe ich bis zu fünf – sechs Jahren Zeitvorlauf zu berücksichtigen. Und aus Fürsorgegründen muß der Dienstherr schauen, daß er Ausscheidern im Anschluß auch eine Beschäftigungsperspektive gibt. „Hire and fire“ funktioniert da nicht.
@Georg | 31. Dezember 2016 – 17:01
In der Tat sind einige der Fragen nicht eindeutig klärbar, da der Tatsachenbeweis aus der Natur der Sache heraus unterbleiben muss ;)
„Die Entscheidung die Wehrpflicht auszusetzen war wegen der fehlenden Wehrgerechtigkeit alternativlos. Irgendwann hätte es eine Klage vor dem BVG gegeben und der Kläger hätte vermutlich Recht bekommen.“
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Auch das ist nur Spekulation. Fakt ist, dass bis zuletzt das BVerfG die Wehrpflicht auch in der damaligen Form aufrecht erhalten hat.
Aber wie ich bereits sagte, zielführend war sie in der letzten Form nicht mehr. Man hätte sicherlich mit ca. 10 Milliarden mehr eine gute Struktur mit Wehrpflicht UND Einsätzen finden können, aber dazu war die Politik/Gesellschaft nicht bereit.
Von daher – und das ist nachweisbar – ohne zusätzliches Geld, bei gleichzeitig steigenden Einsätzen musste eines von beiden fallen. Die Wehrpflicht oder die Einsätze. Ich hätte mir etwas anderes gewünscht, aber wie gesagt –> Keine Arme, keine Kekse.
Der atmende Personalköper wird scheitern, aber nicht an den von Ihnen beklagten zu wenigen BS (je geringer die querschnittliche BS-Quote ist, desto besser, nur bei wenigen und besonderen Spezialisten-Verwendungen mit langfristiger Nutzungswahrscheinlichkeit benötigen wir eine hohe BS-Quote), sondern an der langfristigen Planlosigkeit… Einen wirklich atmenden Personalkörper können wir nur bekommen, wenn durch entsprechende Instrumente auch eine zeitnahe (max. 10 Jahre) Reduktion von Personal nach einer notwendigen Neustruktur vorgenommen werden kann.
Und das geht nur mit deutlich attraktiveren SaZ 15+ Modellen.
„Das kann ich wiederum nicht so stehen lassen. z.B. war die Verlegung des SUKdo von Köln nach Erfurt überhaupt nicht notwendig.“
Naja, wir benötigen auch im Osten ein paar ein, zwei und drei-Sterne Stäbe/Kdo. Im Rheinland gibt es davon genug. Solche Verlegungen sollte man nicht zu häufig machen, aber manchmal ist es nun einmal notwendig.
Und ich meine damit sicherlich nicht regionale Förderpolitik. Da bin ich strikt gegen. Das sollen die Länder/Kreise bitte schön alleine machen. Ich meine damit attraktive Personalstrukturen (auch für BS und SaZ15+) in ganz DEU. Warum man z.B. das KdoH nach STRAUSBERG und nicht z.B. nach LEIPZIG oder DRESDEN gelegt hat, wird mir ewig schleierhaft bleiben…
„StO-Verlagerungen nein, StO-Schließung im Prinzip ja, aber nicht so wie bei der Lw, FFB schließen und dann für 100 Mio eine neue Offiziersschule in Roth bauen. Das ist Quatsch !“
Da bin ich allerdings bei Ihnen. Wenngleich auch möglicherweise aus anderen Gründen. Gerade an FFB zeigt sich wie wenig die Bw von Tradition versteht…
@ Koffer
Zitat: „Warum man z.B. das KdoH nach STRAUSBERG und nicht z.B. nach LEIPZIG oder DRESDEN gelegt hat, wird mir ewig schleierhaft bleiben…“
Vielleicht weil der InspH und die Generalität möglichst nahe an der Politik in Berlin sitzen wollte ?
@Georg | 31. Dezember 2016 – 18:39
„Vielleicht weil der InspH und die Generalität möglichst nahe an der Politik in Berlin sitzen wollte ?“
Das war der Grund für den Umzug in den Osten. Wenngleich ich das Argument nie verstanden habe, Lw (defacto), Marine, SKB und Sanität beweisen ja, dass es auch anders geht.
Aber der Bendlerblock wäre von DRESDEN/ LEIPZIG definitiv auch schnell erreichbar (insbesondere per Hubschrauber), dafür wären aber beide Städte wesentlich attraktiver für Familien gewesen als STRAUSBERG.