Verteidigungsministerin plant Abschied von früherer Pensionierung von Soldaten
Soldatinnen und Soldaten sollen künftig im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden. Das Verteidigungsministerium plant dafür bis 2023 den Abschied von der bisherigen besonderen Altersgrenze für Soldaten, wie aus einem internen Papier zur Personalstrategie hervorgeht. Ministerin Ursula von der Leyen reagiert damit auf die Probleme der Truppe, genügend Personal für eine einsatzbereite Bundeswehr zu stellen.
Über das Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht). Das Papier wurde zeitgleich mit der neuen Personalstrategie der Bundeswehr am 1. Dezember in Kraft gesetzt. (Der absehbare Abschied von der besonderen Altersgrenze ist hier vor allem in den Kommentaren schon mehrfach thematisiert worden; die offizielle Grundlage dafür war aber bislang nicht öffentlich bekannt.)
Der Teil, der hier vermutlich die meisten interessieren dürfte, ist im Teil Lebensarbeitszeit des Strategieprogramms enthalten:
Ist-Zustand: Der militärische Personalkörper der Bundeswehr zeichnete sich in der Vergangenheit durch eher kurze Verpflichtungszeiten und einen hohen Regenerationsbedarf aus, der auch gedeckt werden konnte. Inzwischen bedarf es jedoch einer Vielzahl an unterschiedlichen Personalbindungsmaßnahmen, um den Bedarf decken und die Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können.
Soll-Zustand – Ziel: Der Dienst für lebensälteres Personal ist durch eine vielseitige Einsetzbarkeit und individuelle lebensphasenbezogene Werdegänge bzw Personalentwicklungsangebote neu gestaltet.Nutzen: Die Personalbindung ist über einen längeren Zeitraum gewährleistet und unterstützt dadurch die Personalbedarfsdeckung.
Durch erweiterte Karriereperspektiven, altersabhängige Fähigkeitsprofile sowie neue Möglichkeiten der Statusmobilität werden den Beschäftigten der Bundeswehr attraktive Angebote unterbreitet. Dem Erhalt der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft einer bzw. eines jeden einzelnen wird dabei Rechnung getragen.
Den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen an die Lebensarbeitszeit und deren Trends wird entsprochen.
Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.
Werdegänge sind lebensphasenbezogen und altersgerecht unter besonderer Berücksichtigiung des Erhalts der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft ausgestaltet, z.B durch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der medizinischen Begutachtung.
(…)
Erfolgskriterien – Im Einzelnen:
• Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt.
Maßnahmen zur flexiblen und bedarfsgerichten Anwendung der Zurruhesetzung von Berufssoldaten werden mit der 19. Legislaturpersiode wirkungsvoll beginnen.
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Insgesamt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in 2016 beginnt, der sich aber im Fortschritt an der steigenden Lebenserwartung und dem demografischen Wandel orientieren wird.
• Vorlauf/Beginn: 2016 mit dem Personalstrukturmodell 2016 (x+7 Jahre als Mittelfristplanung bis 2023)
• 1. Umsetzung: zunächst 2018-2021 (nächste Legislaturperiode)
• 2. Umsetzung: ab 2022+ ff(Hervorhebung von T.W.]
Natürlich steht in diesem Papier auch noch mehr drin; das wird dann aber Thema eines gesonderten Eintrags werden müssen. Entscheidend ist, dass damit offizielle Politik ist, dass die besondere Altersgrenze schrittweise abgeschafft und ein generelles Pensionsalter von 62 Jahren nach Soldatengesetz an Stelle der bisherigen Altersgrenzen zwischen 42 und 62 Jahren eingeführt wird – das dürfte bei einigen Soldaten Einfluss auf ihre Lebensplanung haben.
(Archivbild: Soldaten des Artilleriebataillons 131 aus Weiden überwachen die Lage aus der Operationszentrale des Gefechtsstandes bei der multinationalen Übung Iron Sword 2016 in Litauen am 24.11.2016 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
@diba | 23. Dezember 2016 – 13:39
PS
Wobei ich eine monetäre Motivation als Begleitungsinstrument zum treuen Dienen nicht ablehne. Wenn die Primärmotivation ein gutes soldatisches Selbstverständnis ist, dann kann auch gerne zusätzlich etwas auf dem Konto ankommen ;)
Im konkreten Fall heisst das z.B., dass ich dafür plädiere vor eine „Zwangsverschiebung“ der Pensionierung zunächst erst alle anderen Instrumente für eine freiwillige Verlängerung zu nutzen, gerne also auch eine Prämie o.ä.
@Koffer
Vermute, dass es Sie nicht interessiert aber stimme Ihnen inhaltlich in weiten Teilen zu. Ich wünsche Ihnen zu Weihnachte mehr Sensibilität für die Belange Ihrer Kameraden und die Selbstsicherheit, den masochistischen Qualitätsmaßstab an das Dienen abzulegen. Ihre Identität und Gesinnung mag sich auf den Treueschwur beschränken, dieser Gesinnungskäfig ist aber nicht erforderlich für einen treuen Dienst – denn am Ende zählt nicht was Sie denken sondern tun müssen, egal wie Sie das finden. Ihr hochgehaltenes Pathos ist genauso irrelevant, wie vermeintliche Gesinnungsuntreue.
Ich wünsche mir von Ihnen für nächstes Jahr Weihnachten, dass Sie an diesem friedvollen Tage auf den für Sie wohl identitätsstiftenden Satz „. Wem das nicht passt, der kann ja gerne nach Hause gehen.“, in all seinen uns mittlerweile bekannten Facetten, verzichten können.
In diesem Sinne auch ein frohes Fest für Sie.
Einige wichtige Punkte fehlen mir in der Diskussion.
1. Die ältesten Soldaten sind nicht die leistungsfähigsten, aber die teuersten. Das ergibt sich aus dem starren System, welches überdacht werden muss.
2. Die ältesten Soldaten werden häufiger krank, haben (teilweise) Probleme die moderne Technik anzuwenden und sind in vielerlei Hinsicht eingeschränkt einsetzbar.
3. Wir brauchen keine Soldaten, die ihre Zeit absitzen und bestenfalls Dienst nach Vorschrift machen.
Ich habe schon oft darüber nachgedacht, wie man den Dienst für ältere Kameraden attraktiver gestalten könnte und zugleich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit Rechnung tragen könnte.
Für mich wäre ein Ansatz mehr Urlaub, bei gleichzeitiger Reduzierung der Bezüge.
Frohe Weihnachten euch allen!
Ted
Habe das Papier nochmal in Ruhe gelesen:
Bereits in 2.1. Externe Einflussfaktoren wird aufgezählt:
„Größere und bessere Beschäftigungschancen in Ballungsräumen fördern die Urbanisierung, einhergehend mit einer sinkenden Attraktivität von Standorten im ländlichen Raum, was dort zu einem geringeren Potenzial an möglichen Arbeitskräften führt.“
Jetzt bin ich mal gespannt, welche Folgerungen, die nicht in 2.3 aufgeführt sind, nun für das Standortkonzept getroffen werden.
Ebenso interessiert mich, wie „… Cyber‑Community, … von Beginn an auch mit Reservistinnen und Reservisten aufzustellen und weiter auszubauen ist“ funktionieren wird, wenn man weiter schläft und nur A8 aufwärts bietet.
Da gibt es bestimmt noch mehr Schmankerl, die man beim ersten Mal überlesen hat.
@Ted
Die ältesten Soldaten sagen den Jüngeren, was, wann, von wem, wozu gemacht werden muss, gelle.
@ Ted
In einigen ihrer Antworten haben sie wohl zu kurz nachgedacht.
Zitat:
„1. Die ältesten Soldaten sind nicht die leistungsfähigsten, aber die teuersten. Das ergibt sich aus dem starren System, welches überdacht werden muss. “
Die ältesten Soldaten der Bw sind im Durchschnitt die Generäle, die sind zwar auch die teuersten aber die pauschale Abqualifzierung ihrer Leistungsfähigkeit wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
„2. Die ältesten Soldaten werden häufiger krank, haben (teilweise) Probleme die moderne Technik anzuwenden und sind in vielerlei Hinsicht eingeschränkt einsetzbar. “
Wenn sie dies auf die Enddienstgrade der jeweiligen Laufbahngruppe beziehen stimmt dies mit Schicherheit nicht.
OStFw, StHptm, Oberste und Generäle sind garantiert nicht häufiger krank als jüngere Kameraden, arbeiten im Regelfall hochmotiviert mit der modernsten Technik und sind nur insoweit eingeschränkt, dass sie keinen LKW mehr beladen können oder meistens keine Marathonläufe mehr machen können, aber dies müssen sie auch nicht.
Zitat:
„3. Wir brauchen keine Soldaten, die ihre Zeit absitzen und bestenfalls Dienst nach Vorschrift machen. “
Wenn Sie dies erreichen wollen, würde ich als Erstes nicht bei den ältesten Soldaten nachschauen, sondern bei den Soldaten, denen mit 40-45 Jahren eröffnet wird, dass sie ihren Enddienstgrad erreicht haben, keine neuen anspruchsvollen Aufgaben und Verwendungen mehr bekommen werden und lediglich als Lückenfüller noch 1 – 3 mal quer versetzt werden bis zur Pensionierung.
@Ted
Wer hat denn die Recherche zu den Punkten geführt?
Ich habe selten in meinem Leben einen derartigen Unfug gelesen als in Punkt 1 bis 3 geschrieben ist.
Von mehr Urlaub bei gleichzeitiger Kürzung der Bezüge ganz zu schweigen.
@Shepard | 24. Dezember 2016 – 14:14
„Vermute, dass es Sie nicht interessiert aber stimme Ihnen inhaltlich in weiten Teilen zu.“
Ich vermute, dass es Sie nicht interessiert, aber ich stimme Ihnen hinsichtlich Ihrer im Post 24.12. 14:14 geäußerten Ansichten weder in Bezug auf mich und meine Dienstauffassung noch in Bezug auf die Übertragbarkeit, Sinnhaftigtkeit und Gesetzeskonformität („…Pflicht zum treuen Dienen…“) in irgendeinem Punkt zu. Genau genommen halte ich solche Ansichten sogar für äußerst schädlich. Sowohl für das innere Gefüge („Stimmung“), als auch für die Kampfkraft (–> Verfassungsauftrag).
@Ted | 24. Dezember 2016 – 16:48
Grundsätzlich äußern Sie einige Aspekte, die m.E.n. bedenkenswert sind. In der Absolutheit kann ich Ihnen aber nicht folgen. @Georg hat da einige gute Gegenargumente gebracht um die Absolute aussage („…die Ältesten sind immer die schlechtesten und die teuersten“ – ich verkürze mal).
Trotzdem die Grundsatkritik an der „Effizienz und Effektivität“ eines überalterten Personalköpers teile ich.
@Georg | 26. Dezember 2016 – 17:49
Ich denke hier kommen wir zusammen. Gerade bei den StFw/Oberstlt EdeKa tritt ja häufig die von @Ted geäußerten Probleme bei Effizienz und Effektivität auf. Ob das nun aufgrund einer „inneren Resignation“ der Fall ist oder ob in diesen Fällen tatsächlich mit Recht das „individuelle Laufbahnziel“ erreicht oder in dem einen oder anderen Fall vielleicht sogar überschritten wurde. Oder ob es möglicherweise zu einem Wechselspiel zwischen beiden Faktoren kam, ist sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich.
Aus meiner Sicht müsste man sich hier dem amerikanischen „up or out“ annähern, aber gleichzeitig eine dem deutschen Sozialstaatsdenken angemessene soziale Abfederung finden…
Guten morgen, befinde mich im Urlaub und lese erst heute morgen was hier los ist? Ich bin SFw, 50 , soll September 2021 gehen!Ich habe nur 4 Anträge gestellt, mit 50 gehen zu können, alle abgelehnt! Ich konnte zusehen, wie einige Kameraden , Freunde, Bekannte und Verwandte mit derselben ATN gehen konnten , mit der Begründung, sie seien OSFw! Was bedeutet das jetzt für mich , kann mir da einer weiterhelfen?
Leider sehen nur einige wenige hier das Ganze sehr realistisch:
Der Soldat steht in einem beamtenähnlichen Verhältnis. Zumindest, was Dienstzeiten und Besoldung angeht. Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes schauen seit Jahrzehnten neidisch auf viele Sonderregelungen für Soldaten mit kürzeren Dienstzeiten, vorzeitiger Pensionierung ohne Abschläge etc.
In vielen Kommentaren werden vergangene Abstriche reklamieret. AZV, Weihnachtsgeld, usw. Die hjaben im gesamten öffentlichen Dienst stattgefunden. Andere wiederum bemängeln niedirige Einstellungsgehälter, Versetzungen bundesweit… Keiner aber verweist z.B. auf die Bundespolizei mit einem hohen Anzeil des mittleren Dienstes. Die Darstellung der Nachteile ist oft sehr einseitig, indem man nur das Besondere als Selbstverständlich verinnerlicht hat.
Dem vermag ich nicht zu folgen.
Trotzdem bin ich aber der Meinung, dass sich der Soldat von vielen anderen zivilen Bereichen unterscheidet. Da könnte es zur Attraktivitätssteigerung ein eigenes System geben, um alle Besonderheiten reizvoll zu berücksichtigen. Dann würden aber auch alle Vorteile entfallen.
Dazu gehört die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Einfache Aufstiege z.B. der Durchmarsch in den höheren Dienst ohne Einhaltung der im Beamtentum üblichen Voraussetzungen. Wegfall der automatischen Tariferhöhungen bei Abschlüssen der Gewerkschaften…
Es gibt also Vor- und Nachteile. Das gleichmäßige Jammern durch die Bank weg ist Fehl am Platze, da es sicherlich viele Verwendungen gibt, die auch sinnvoll und ausschöpfend Ü54 wahrgenommen werden können.
Warum sollte sich die Verwendung eines Soldaten so grundlegend von z.B. einem Polizeivollzugsbeamten unterscheiden, der im Innendienst eingesetzt wird?
Das, was ich gelten lasse, ist die Sicherheit der Planung. In bestimmten Bereichen kann der Dienstherr mitz einem einzigen Federstrich Änderungen durchführen, ohne Berücksichtigung dere vorherigen Konditionen. Das steht manchmal m.E. schon im Gegensatz zur Fürsorgepflicht. Es ist aber auch bei der Entscheidung für den Beruf bekannt gewesen. Man will es nur nicht mehr wahrnehmen!
@Koffer
Können sie bitte einmal den GG-Artikel anführen, in dem Kampfkraft als Verfassungsauftrag niedergelegt ist ?
Die Altersdiskriminierung nimmt hier schon seltsame Züge an, wenn ich so den Kommentar von @Ted lese und ihre Reaktion darauf..
Ich glaube, diese Diskussion brauchen wir hier gar nicht anfangen. Hier prallen einfach diametral @Koffers, ich wage zu sagen „grün“ geprägten Sichten der Welt, mit anderen aufeinander – und egal was hier gesagt wird, es ändert nichts an den Sichtweisen.
Ich persönlich finde allerdings, dass @Koffer’s Aussagen nicht mit dem Konzept der inneren Führung übereinstimmen, sondern eher dem „Friss oder stirb!“ – auch bekannt als „Wem es nicht passt, der kann ja kündigen!“ – Totschlagsargument entspricht. Gerade von einem deutschen Offizier erwarte ich eine kritische Auseinandersetzung mit den Befehlen, die er ausführt. Nur dann erfolgt auch aus dem „Unterbau“ der Streitkräfte eine vernünftige Beratung der oberen Ebenen. Das findet natürlich in der Auftragserfüllung seine Grenzen, aber auch das steht im Konzept Innere Führung ausführlich danieder.
@Hubi
Klären Sie mich bitte einmal auf, wo der Einstieg in den höheren Dienst bei der Bundeswehr nicht grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) am Beamtenrecht orientiert ist? Einzige mir bekannte Voraussetzungen gemäß BMI sind ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium und ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst, der bei der Bundeswehr durch OL und SOL/BLS abgebildet wurden (so gesehen gehört auch der LGAN evtl. dazu).
„In dem abgeschlossenen Programm wurde der Stellenanteil des gehobenen Dienstes schrittweise von 14 auf 40 Prozent erhöht. Dies ermöglichte in den Jahren 2004 bis 2014, jedes Jahr 635 Hebungen und Dienstpostenumwandlungen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst durchzuführen und eine entsprechende Anzahl Aufstiegsplätze zu besetzen.“ (Quelle: GDP)
Somit verwässert eher die Polizei die Voraussetzungen und hebt den mittleren Dienst auf die Ebene des Gehobenen. Bei der Bundeswehr sind nach meiner Kenntnis 80 % der Stellen mit A8 UND NIEDRIGER dotiert, was so bei der Polizei nicht mehr stattfindet.
@ Hubi
Zitat: „Dann würden aber auch alle Vorteile entfallen.
Dazu gehört die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Einfache Aufstiege z.B. der Durchmarsch in den höheren Dienst ohne Einhaltung der im Beamtentum üblichen Voraussetzungen.“
Hier liegen Sie meiner Meinung nach mit ihrer Bewertung daneben !
Die „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ hätte das BMVg schon gerne mit einem geldwerten Vorteil in der Besoldung kassiert. Der DBwV hat dem entgegengehalten, dass dann aber die freie Artzwahl im Inland gilt, mit der Möglichkeit einer Krankmeldung bis zu 3 Tagen ohne ärztliche Bestätigung. Dies wollte der Dienstherr aber nicht akzeptierten.
Zu den einfachen Aufstiegen hat @DeltaR95 schon etwas geschrieben. Vielleicht zur Ergänzung, der Aufstieg vom mittleren zum gehobenen Dienst als Soldat, also von der Fw-Laufbahn zur Offz milFD-Laufbahn, dauert 3 Jahre mit der Bedingung des erfolgreichen Abschlusses des Offz-Lehrganges und der 2 jährigen fachtechnischen Ausbildung mit staatl. anerkannter Prüfung als Betriebswert, Techniker, Erzieher usw.
Also von einem einfachen Weg zum gehobenen Dienst kann hier nicht gesprochen werden – im Gegensatz zum Polizeivollzugsdienst, wo in 9 von 16 Bundesländern der mittlere Dienst abgeschafft wurde und die Bewerber mit Fachabitur (das übrigens auch viele Bewerber für die Fw-Laufbahn haben) direkt in den gehobenen Dienst als Anwärter eingestellt werden.
Es geht hier doch um verschiedene Sachverhalte (und nicht um A13+):
– Planungssicherheit und Vertrauensschutz für alle BS unter A12.
– Altersdikriminierung in der Bw
– Personalstrategie der Bw
– Schlagkraft der Bw
– Attraktivität der Bw (auch für aktive ältere Soldaten)
– Gerechtigkeit in der Gesellschaft
– Begründung und Sinnhaltigkeit der besonderen Altersgrenze
– Nachwuchsgewinnung
Jeden dieser Punkte sollte man im Einzelnen betrachten und keiner hat ZWINGEND mit dem Anderen zu tun.
Die Behauptung, dass ältere Menschen die Schlagkraft von Streitkräften reduzieren mag bei den Rittern noch gestimmt haben, in einer so vielfältigen und komplexen Armee wie der Bw trifft dies mit Sicherheit nicht zu. Dass Menschen Einschränkungen haben, trifft wohl auf uns alle zu und deshalb sind wir nicht alle beim KSK oder Pilot. Es geht um den fähigkeitsgemäßen Einsatz von Personal.
Man kann auch Menschen (rechtmäßig) ihre Planungsicherheit nehmen, muss sich dann aber nicht um fehlende Motivation und fehlenden Nachwuch wundern.
@Hans Schommer
Dass ich behauptet habe, dass die Generation BS unter A12 in den letzten 26 Jahren am meisten belastet war, soll nicht die Leistungen der Generation davor (wenn überhaupt trennbar) schmälern. Ich betrachte jedoch nur die BS in ihrem Umfeld und da waren die BS der Bw und NVA in jedem Fall nicht im Einsatz, hatten ein anderes gesellschaftliches Umfeld (geringe Scheidungsrate, homogeneres Schulsystem), Wohnungsfürsorge, Standortsicherheit uvm.
Aus eigener Erfahrung kann ich ihnen mitteilen, dass die BS unter A12 vor 1990, außerhalb von Übungen, ersteinmal auf 41 Stunden kommen mussten (war der Chef gut, war Zeitausgleich kein Problem) und wohl alle früher als 56 in Pension gingen. Nur um die geht es nicht. Es geht ganz konkret um die Betroffenen.
@ Klabautermann:
Ich bin zwar nicht Koffer, aber der Art. 87a wird Ihnen ja bekannt sein. Die Älteren (oder die mit gutem Gedächtnis) erinnern sich vielleicht noch an das Urteil bezüglich eines zunächst aus Altersgründen abgelehnten BS-Antrages eines Offiziers des Musikdienstes. Dort urteilten die Richter sinngemäß, dass beim Musikdienst auf eine Altersstruktur, die dem verfassungsmäßigen Auftrag geschuldet ist (Verteidigung), verzichtet werden kann und dass der BS-Antrag nicht vorweg aus formalen Gründen abzulehnen sei. Dies impliziert meines Erachtens nach, dass es Bereiche in den Streitkräften gibt, für die eine entsprechende Altersstruktur für die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages notwendig ist. Mir wäre nicht bekannt, dass es zwischenzeitlich eine Änderung des Grundgesetzes in Hinblick auf den Auftrag der Bundeswehr ergeben hätte.
Allgemein stimme ich Koffer, wie so oft, zu. Die Unart, die Besonderheiten des Soldatenberufes (Treues Dienen, Pflicht zur Tapferkeit, in letzter, trauriger Konsequenz Pflicht zum Töten und Sterben) zu marginalisieren oder zu unbedeutenden Randnotizen zu degradieren, kann ich nicht nachvollziehen. Man beginnt vielmehr, die zentralen Unterschiede zwischen Soldaten und Söldnern zu verwischen. Es mag sein, dass daran dem ein oder anderen gelegen ist, zumindest mir liegt das fern. Ich habe mal gelernt, dass zum Soldatenberuf (sittlich, moralisch) mehr gehört, als der reine, technokratische Waffen(system)bediener zu sein und dass letzteres den Söldner kennzeichnet. Mit einer solchen Sichtweise ist man offenbar mittlerweile „out“, was ich für eine bedenkliche Entwicklung halte, die mich aber nicht verwundert, weil sie sich in Auftritt, Anzug, Verhalten uvm. widerspiegelt.
Ich meine, „des Pudels Kern“ der beiden Meinungspole hier im Faden zu den SP „Privilegien“ und „besondere Altersgrenzen“ erkannt zu haben: Es gibt die Fraktion der aktiven und ehemaligen Heeressoldaten, die überwiegend im Außendienst eingesetzt sind oder waren (bei mir 2/3 der Dienstzeit). Ausbildung im Freien, Schießplatz- und Truppenübungsplatzaufenthalte bei Nässe und Kälte, und „unter der Eiche“ schlafen. Und alle anderen halt, denen der Außendienst in Gänze oder zumindest seine Beschwernisse fremd sind. Ich will keinem zu nahe treten, aber – um auf eine Kommentarkritik vom 24. einzugehen: Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man nach einer Schicht sein nasses Ölzeug in die Maschine hängt, um dann in eine trockene Koje zu fallen (bzw. mit dem S-Boot wieder im Hafen anlegt), oder ob man sich im Zelt oder in der Scheune (welch Glück) in den Schlafsack zwängt. Oder drei Tage im oder unter seinem LEO, LUCHS, GEPARD, Lkw, Feldflugplatz, TrInstPkt auf Putzlappen o.ä. pennt und Epa futtert.
Da treffen eben Welten aufeinander.
Hans Schommer
Den Vertretern eines staatlicherseits zu verfolgenden Maximalprinzips in Sachen Einsatzbereitschaft/Verteidigungsfähigkeit und dessen Reduzierung im personalen Bereich auf vermeintliche „Effizienz und Effektivität“ empfehle ich folgende Lektüre:
http://www.olev.de/e/effekt.htm (ja, das muß jetzt sein – auch wenn es weh tut)
Seit spätestens 1997 verfolgt die Verwaltung in Deutschland durchgängig, d.h. ausnahmslos das 3E-Modell, also Efficiency, Effectivness and Economy:
http://www.olev.de/w/vv-bho_7.pdf
Nun kann man lange darüber „philosophieren“ ob im Rahmen der Haushaltsordnung des Bundes die Maßnahmenwirtschaftlichkeit Vorrang vor der Vollzugswirtschaftlichkeit haben sollte oder umgekehrt, das ist aber esoterische Baumwollspinnerei, denn an dem haushaltsrechtlichen Zwang zur Wirtschaftlichkeit kommt kein Ressort vorbei. Das heißt, dass eben nicht das Maximal-, sondern das Minimalprinzip staatlicherseits verfolgt werden muß. und damit auch im Rahmen des Alimentationsprinzips Anwendung findet. Ausnahmen von dieser „Regel“ – wie eben die Besonderen Altersgrenzen für BS – haben eigentlich nur eine Chance, wenn sie sowohl der Maßnahmenwirtschaftlichkeit als auch der Vollzugswirtschaftlichkeit nachweislich (per Controlling) Rechnung tragen und weder Putin noch der IS wird daran etwas ändern.
@ klabautermann
Zitat: „Das heißt, dass eben nicht das Maximal-, sondern das Minimalprinzip staatlicherseits verfolgt werden muß. und damit auch im Rahmen des Alimentationsprinzips Anwendung findet. “
und
„Ausnahmen von dieser „Regel“ – wie eben die Besonderen Altersgrenzen für BS – haben eigentlich nur eine Chance, wenn sie sowohl der Maßnahmenwirtschaftlichkeit als auch der Vollzugswirtschaftlichkeit nachweislich (per Controlling) Rechnung tragen und weder Putin noch der IS wird daran etwas ändern.“
So, so der Staat muss also strikt das Minimalprinzip in seinen Ausgaben anwenden und außerdem muss er strikt das Wirtschaftlichkeitsprinzig nach § 7 der BHO anwenden ?
Komisch, dass dieses ganze Minimalprinzip bei jeder Kommune, bei jedem Bundesland, beim Bund immer dann nicht angewendet wird, wenn es politisch opportun ist.
HIL, BWI, LHD usw kosten alle mehr als der Eigenbetrieb, trotzdem wurde es aus politischen Gründen angewendet. Airbus und viele andere Rüstungsbetriebe dürften bei der Anwendung des Minimalprinzips und des § 7 BHO niemals mehr einen Auftrag der Bw erhalten.
Der Berliner Flughafen, die Elbphilharmonie, Stuttgart 21 hätten nie gebaut werden dürften bei Anwendung des Minimalprinzips. Jede andere vorgeschlagene Lösung für diese Bauwerke wäre billiger und effizienter (im Sinne der obigen Definition) gewesen.
Allein die „Privatisierung“ der Fürst-Frede Kaserne in München durch das Konsortium Hoch-Tief hat 80 Mio Euro gekosten und erzeugt einen Cash-Flow für Hoch-Tief von monatliche knapp 1 Mio Euro. Dies macht bei einer Laufzeit von 20 Jahren einen Betrag von ca. 240 Mio Euro für den Verteidigungshaushalt aus. Dies entspricht ungefähr einem Annuitätendarlehen von 8 % Zins und 1 % Tilgung.
Wo liegt zur Zeit der Zins für ein Baudarlehen ?
Also mit dieser Argumentationslinie liegen sie vollkommen daneben, meine Meinung nach und es wird Zeit, dass Sie aus ihrer selbstgewählten Ecke wieder rauskommen, denn diese ganzen Begründungen wie Schuldenbremse usw. haben nichts, aber wirlich nichts mit dem Alimentationsprinzip für Beamte und Soldaten zu tun.
@Hubi | 27. Dezember 2016 – 9:15
Insgesamt Zustimmung!
Besonders aber zu diesem Abschnitt:
„In bestimmten Bereichen kann der Dienstherr mitz einem einzigen Federstrich Änderungen durchführen, ohne Berücksichtigung dere vorherigen Konditionen. Das steht manchmal m.E. schon im Gegensatz zur Fürsorgepflicht. Es ist aber auch bei der Entscheidung für den Beruf bekannt gewesen. Man will es nur nicht mehr wahrnehmen!“
+1
@klabautermann | 27. Dezember 2016 – 9:55
„Können sie bitte einmal den GG-Artikel anführen, in dem Kampfkraft als Verfassungsauftrag niedergelegt ist ?“
Art 87a GG. Aus dem Auftrag „stellt Streitkräfte auf“ ergibt sich nach herrschender Lehrmeinung, mehrfacher Bekräftigung durch die Legislative und wiederholten gerichtlichen Bestätigungen durch u.a. BVerwG und BVerfG unzweifelhaft auch das diese Streitkräfte „kampfkräftig und einsatzbereit“ sein müssen.
„Die Altersdiskriminierung nimmt hier schon seltsame Züge an, wenn ich so den Kommentar von @Ted lese und ihre Reaktion darauf..“
Wenn Sie sich meinen Kommentar ansehen, dann werden Sie keinerlei Form der Altersdiskriminierung finden.
@DeltaR95 | 27. Dezember 2016 – 10:55
„Hier prallen einfach diametral @Koffers, ich wage zu sagen „grün“ geprägten Sichten der Welt, mit anderen aufeinander“
1. Merci.
2. Ich bin aber neben „grün“ auch noch studiert Staatswissenschaftler sowie StOffz mit KB Personalmanagement. Und aus der Kombination dieser drei Sichtweisen ergibt sich mein Blick auf das hier in Rede stehende Problem ;)
„Ich persönlich finde allerdings, dass @Koffer’s Aussagen nicht mit dem Konzept der inneren Führung übereinstimmen,“
Uhhh, da lehnen Sie sich aber etwas weit aus dem Fenster! Ohne Ihnen zu nahe zu treten, ich befürchte, Sie haben das Konzept der Innenren Führung nicht ganz verstanden und picken sich jetzt gerade einzelne Aspekte heraus um Ihre Meinung zu untermauern.
Das Konzept der Inneren Führung formuliert z.B. die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte als Basis unserer Existenz und den Primat der Politik als Axiom. Beides scheinen Sie etwas zu „vernachlässigen“.
Entschuldigen Sie, wenn ich so deutlich formuliere, aber eine sachliche Diskussion ist auch möglich ohne mich persönlich anzugreifen!
@Hans Dampf | 27. Dezember 2016 – 12:29
+1
@klabautermann:
„…denn an dem haushaltsrechtlichen Zwang zur Wirtschaftlichkeit kommt kein Ressort vorbei. “
Das BMVg falsifiziert diese These regelmäßig (Stationierungskonzepte, F125, TLVS, Betreiberlösungen, etc).
Ja das muss jetzt sein, auch wenn es weh tut.
@ Georg
@klabautermann liegt da auf der Linie eines Herrn Corbett, der einmal Anfang des 20. Jhd gesagt hat: „Wenn die Politik einem General keine Vorgaben macht, baut der General eine Armee, die der Staat sich leisten kann.“
Damit lag der gute Mann vor rund 100 Jahren nicht so verkehrt ;) Aber wir vermischen hier glaube ich gerade „Personalbewirtschaftung“ und gewollte Subventionspolitik und lokale Partikularinteressen…
@Hans Schommer
„Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man nach einer Schicht sein nasses Ölzeug in die Maschine hängt, um dann in eine trockene Koje zu fallen (bzw. mit dem S-Boot wieder im Hafen anlegt), oder ob man sich im Zelt oder in der Scheune (welch Glück) in den Schlafsack zwängt. “
Genau so ist es, da gibt es viele Unterschiede und es gibt viele Soldaten welche außerhalb von mili Lehrgängen noch nie nicht im Bett geschlafen haben. Die besondere Altersgrenze ist aber nicht an eine Verwendung geknüpft, sondern an den Status. Wer möchte,dass besondere Belastungen über Zulagen hinaus vergolten (monitär oder durch andere Leistungen) werden muss dies fordern und das ist nichts unsoldatisches. Evtl ist das Zulagenwesen nicht mehr entsprechend der Belastung und Attraktivität. Dabei ist die Belastung nur ein Merkmal z.B. Ärzte (trotz zum Teil hoher Belastung) bekommen ihre Vorteile (höheres Gehalt, andere Gehaltsstufen, priv Praktizieren im SAN-Bereich) um Ärzte für die Bw zu werben und zu halten. Für eine erfolgreich Personalstrategie ist es mit Sicherheit von Bedeutung in Welchen Bereichen der Bedarf gedeckt werden kann und wenn nicht, muss man eben unter Anderem ggf Anreize schaffen.
Warum jedoch soldatisches Selbstverständnis, das Eintreten für FDGO, hier mit Forderungen nach einer fairen, angemessenen und zeitgemäßen Vergütung und Fürsorge in Frage gestellt wird, erschließt sich mir nicht. Wer für die Bw ehrenamtlich tätig sein will, findet bestimmt viele Tätigkeitsfelder. Ein Berufssoldat wurde auf der Grundlage der FDGO Soldat und somit ist dies selbstverständlich die Basis. Wer des nur Geldes wegen Soldat wird, findet mit Sicherheit einen Job bei Streitkräften die besser bezahlen (und manche machen dies ja).
@Georg
Na, dann lesen sie einmal diesen Artikel:
http://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/LKRZ_2014/Aufsatz_LKRZ_14_05.pdf
Schuldenbremse des Bundes hat also nix mit der Handhabung des Alimentationsprinzip für Beamte und BS des Bundes zu tun ? Sichwort ist strukturelle Neuverschuldung.
Zur Zeit tobt ja mit Blick auf den Berliner Terroranschlag die Diskussion über „legalistische Prinzipienreiterei“ und deren u.U negativen Konsequenzen gerade im Zusammenhang mit Sicherheit. Ein guter Bekannter hat dazu angemerkt: zu viel öffentlich-rechtliche Compliance kann offenbar tödlich sein. Mit anderen Worten: wann ist der Punkt gekommen, in dem eine Ausnahme von der Regel (in diesem Beispiel: Gefährder und Unschuldsvermutung) nicht nur zulässig, sondern geboten ist.
Das ist imho eine durchaus richtige und wichtige Diskussion.
Sie zeigt auch sehr gut die Relation und Relevanz auf in der hier laufenden Diskussion über haushaltsrechtliche Ausnahmen in Sachen Besondere Altersgrenze für BS und Alimentationsprinzip des Bundes. Imho ist diese Ausnahme zwar zulässig, sie ist aber weder rechtlich noch politisch noch strukturell wirklich „geboten“.
Die Schweizer gehen da einen anderen Weg mit ihren FLAG-Verwaltungseinhaiten („….Grundsätze der wirkungsorientierten Verwaltungsführung….“ – .http://www.olev.de/n/nsm-ch-finanzleitbild.htm) Wir sind aber nicht die Schweiz ;-)
Und was nun Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anbelangt, da dürfen sie sich eine Aussuchen aus diesem Katalog:
http://www.olev.de/w/BMF-Arbeitsanleitung.pdf
Eine passt garantiert für die von Ihnen angeführten Beispile in Sachen „politische“ Wirtschaftlichkeit/SARC
Der „relative Maßstab amtsangemessener Alimentation“ (siehe obigen Artikel) ist im Personalkörper des Bundes (Beamte versus BS) schlicht und einfach ein Anachronismus.
@Elahan | 27. Dezember 2016 – 13:57
„Genau so ist es, da gibt es viele Unterschiede und es gibt viele Soldaten welche außerhalb von mili Lehrgängen noch nie nicht im Bett geschlafen haben. Die besondere Altersgrenze ist aber nicht an eine Verwendung geknüpft, sondern an den Status.“
Dieses Argument ist aus meiner Sicht durchaus stichhaltig und bedenkenswert. Allerdings nur in soweit es sich auf die eine der beiden wichtige Gründe für die besondere Altersgrenze bezieht, die „persönliche“ Einsatztuaglichkeit. Hierfür müssten in der Tat präzisere Instrumente des Ausgleichs (monitär oder z.B. durch „tagesgenaue“ Berechnung einer früheren Pensionierung à la französisches Modell mit Einsatztagen, Fallschirmsprüngen etc. etc. als Grundlage).
Allerdings würde das dem anderen ebenso wichtigen Grund für die besondere Altersgrenze nicht gerecht werden, den die hier im Faden bereits zitierte BT-Drs vollkommen zu Recht aufführt nicht gerecht werden: der angemessenen „Nachführung“ des „Nachwuchses“.
Mit zu vielen, zu alten BS wird die Personalführung für jüngere Sdt eine Katastrophe, schlechtere Beförderungschancen, schlechte BS-Chancen etc. etc.
Ich bin nicht dagegen zeitgemäßere und präzisere Instrumente für den individuellen Pensionierungszeitpunkt zu finden, aber das durchschnittliche Pensionierungsalter so dadurch m.E.n. nicht steigen. Ganz im Gegenteil!
@ Koffer | 27. Dezember 2016 – 13:28
Was Hubi da schreibt: „Es ist aber auch bei der Entscheidung für den Beruf bekannt gewesen. Man will es nur nicht mehr wahrnehmen!“ stimmt so generell nicht. Bis zum Ende der 70er Jahre gab es im dienstrechtlichen Bereich nur wenige Änderungen wesentlicher Art seit der Aufstellung der Bw:
– Abschaffung des Samstages als Diensttag
– Erhöhung des Erholungsurlaubs
– Zulassung von Frauen zur Laufbahn der Sanitätsoffiziere
– Einführung diverser steuerfreier Zulagen für bestimmte Verwendungen.
Als ich eingetreten bin (1976), habe ich mit hunderttausenden Kameraden auf das gegenseitige Treueverhältnis von Soldat und Soldat und Dienstgeber vertrauen dürfen.
Später dann nicht mehr.
Hans Schommer
@Hans Schommer | 27. Dezember 2016 – 14:47
„Als ich eingetreten bin (1976), habe ich mit hunderttausenden Kameraden auf das gegenseitige Treueverhältnis von Soldat und Soldat und Dienstgeber vertrauen dürfen.
Später dann nicht mehr.“
Ich habe keine Ahnung warum hier (und in diesem Fall auch von Ihnen) immer alles so schwarz gemalt wird.
Ja natürlich haben wir in den letzten ca. 25 Jahren einige unschöne Einschnitte beim „Gesamtpaket“ hinnehmen müssen.
Ja natürlich muss man darüber reden, welche dieser Einschnitte a) vielleicht uns gegenüber unberechtigt und/oder b) im Gesamtbild möglicherweise sogar für die Streitkräfte als ganzes schädlich waren.
ABER hier den Untergang des Abendlandes und das Ende der Erfüllung der gegenseitigen Treueverpflichtung zu beschreiben ist vielleicht ein ganz klein BISSCHEN „too much“.
@Koffer
Zustimmung.
@Klabautermann
Die ggf, evtl, u.U. Veränderung der besonderen Altersgrenzen hat die Ursache in den
Personalbindungsmaßnahmen um den Vedarf zu decken. Eine Veränderung des Alimentationsprinzips hat nichts mit Kriminellen ( Gefährdern und Unschuldsvermutung) zu tun.
@Koffer et @lia
Seufz – jetzt habe ich mir so viel Mühe gegeben nachzuweisen, dass das deutsche HH-Recht und seine Anwendung seitens der Exekutive des Bundes beginnend 1997 und grundgesetzlich mit Einführung der Schuldenbremse die „Wirtschaftlichkeit“ als zentralen Bewertungs-und Bemessungsmaßstab in Sachen Effizienz/Effektivität ALLEN staatlichen Handelns eingeführt hat. Und nun wird immer noch mit „kampfkräftig und einsatzbereit“ argumentiert. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
„Wirtschaftlichkeit“ ist natürlich ein weites Feld (siehe obige Links), da kann man dann im Einzelfall trefflich streiten, ändert aber nichts an der Verankerung des Wirtschaftlichkeitsprinzips in der FDGO, die einige hier im Schlafsack unter der historischen deutschen Eiche auch bei Nacht geschworen haben tapfer zu verteidigen.
Sorry, das war etwas polemisch, aber es wird wirklich Zeit einmal ein büschen aufzuwachen.
Welchen Bemessungsmaßstab will man denn nehmen für „kampfkräftig und einsatzbereit“ `Na, Vorschläge ? Welcher Zielerreichungsgrad ist denn bitte im Grundgesetz vorgegeben ? 10..30….40….70….100% ? Wer will denn entscheiden, dass der Bund in Sachen Verteidigung strukturell „das Richtige richtig tut“ ? Wer will denn entscheiden ob eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes zu Zeiten niedriger Zinsen besser in Soldaten und Panzern angelegt ist und nicht in Bildung und Infrastruktur ? Na ? Anyone ? Es muß Vergleichbarkeit geschaffen werden und das geht eben nur durch die weitestgehende Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Bereich der Exkutive.
@klabautermann | 27. Dezember 2016 – 15:09
„Seufz – jetzt habe ich mir so viel Mühe gegeben nachzuweisen, dass das deutsche HH-Recht und seine Anwendung seitens der Exekutive des Bundes beginnend…“
In der Tat auch durchaus interessant, die Links waren sehr wohl hilfreich hinsichtlich einiger Teilaspekte.
Aber:
1) hat das Haushaltsrecht in dieser speziellen (!) Ausprägung keinen Verfassungsrang (im Gegensatz zu einsatzbereiten Streitkräften
2) hat das Haushaltsrecht grundsätzlich gar keinen Anteil an der FDGO (ausgenommen dem Teilaspekt der ordnungsgemäßen Verwaltung, der sich aber auch in anderen Ansätzen wieder spiegeln würde).
Von daher darf ich hinsichtlich meiner Argumentationslinie (1. der Dienstherr darf, aber 2. der Dienstherr sollte nicht…) sagen: Ihre Informationen sind zwar interessant aber nicht relevant für die hier anhängige Fragestellung.
klabautermann | 27. Dezember 2016 – 15:09:
“ … Wer will denn entscheiden, dass der Bund in Sachen Verteidigung strukturell „das Richtige richtig tut“ ? Wer will denn entscheiden ob eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes zu Zeiten niedriger Zinsen besser in Soldaten und Panzern angelegt ist und nicht in Bildung und Infrastruktur ? Na ? Anyone ? …“
Wollen will anscheinend keiner. Zuständig wäre die Bundesregierung. Explizit die Bundeskanzlerin durch Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz. Eine Schlüsselrolle bei der Zuarbeit für die Entscheidungsfindung kommt dem Bundeskanzleramt zu.
Je mehr die Verdrängung von in der Anwendung des Führungsprozesses ausgebildeten [unterstrichen:] und erfahrenen Beamte durch politische Karrieristen fortschreitet, umso weniger wird folgerichtig entschieden. Schon seit Jahren ist nicht nur bei den Entscheidungsträgern auf Bundesebene ein Rückfall in die Anachronismen „Pallaver“ und „Kriegsrat“ zu erkennen.
Hans Schommer
@klabautermann:
„Wer will denn entscheiden, dass der Bund in Sachen Verteidigung strukturell „das Richtige richtig tut“ ?“
Offensichtlich entscheidet es niemand wirklich.
Es ist Ergebnis eines politischen Willensbildungsprozesses in dem die Einsatzbereitschaft keine herausragende Rolle spielt (siehe Input zu Output oder gar outcome in manchen Einsätzen).
Denn der aktuelle Zustand hat nichts mit Wirtschaftlichkeit. Immer wieder interessant wie sie versuchen, die Zustände in einen angeblichen rationalen Sinnzusammenhang zu bringen, den es schlichtweg nicht in der Form gibt. Offenbar gilt auch bei ihnen: weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Die von ihnen bereits angeführte politische „Wirtschaftlichkeit“ oder besser Opportunität ist die Antwort.
Die politischen Entscheidungsträger interessieren sich auch nicht für die BHO.
Zur Verdeutlichung die Personalpolitik:
Man weiß schlichtweg nicht wie die Trendwende der Ministerin umgesetzt werden soll und daher schaut man welche Variablen man hat. Egal wie wirtschaftlich oder nicht.
Vor der Wahl wird all das eh nicht mehr kommen – weil es nunmehr politisch nicht opportun ist.
@Elahan
Ich wollte nur aufzeigen, dass eine Ausnahmeregel in Sachen Unschuldsvermutung bei nachweislichen Gefährdern eine ganz andere politische, öffentliche, juristische und strukturelle Relevanz besitzt als eine Ausnahmeregel für BS im Rahmen des Alimentationsprinzips. Nur um einmal gewisse Über-Emotionalitäten in diesem Faden zu relativieren. Fehlt bloß noch das „Dolchstoßargument“, dass der Dienstherr mit der neuen Personalstrategie den Treuebund zwischen sich und den BS nun gemeuchelt hat – sozusagen Verrat an den treuesten der treuen Diener, die jahrzehntelang die Wacht am Rhein gestellt haben und das sogar bei Nacht, Wind und Wetter – Ausnahme natürlich das heilige Wochenende.
Und noch einmal zum Mitlesen: die gesetzliche Regelung der Besonderen Altersgrenze ist kein „unkündbarer“ Bestandteil des Alimentationsprinzips – wenn also der Dienstherr diese gesetzliche Regelung neu fasst oder sogar abschafft, dann ist das eine sowohl legale als auch legitime, MASSNAHMENWIRTSCHAFTLICHE Vorgehensweise in Sachen strukturelle Bedarfsdeckung.
Äh, wer will jetzt unbedingt durch die Hintertür die „Gefährder“-Debatte hier einführen? Sonst noch alles gesund?
@klabautermann
„Und noch einmal zum Mitlesen: die gesetzliche Regelung der Besonderen Altersgrenze ist kein „unkündbarer“ Bestandteil des Alimentationsprinzips – wenn also der Dienstherr diese gesetzliche Regelung neu fasst oder sogar abschafft, dann ist das eine sowohl legale als auch legitime, MASSNAHMENWIRTSCHAFTLICHE Vorgehensweise in Sachen strukturelle Bedarfsdeckung.“
Genau das hat hier keiner beauptet und wir sind in den Kommentaren doch schon weiter. Doch ob die geübte Praxis im Übergang auf diese Art und Weise geändert wird, ob es gegenüber den Betroffenen fair, ob es sinnvoll ist und ob die daraus veränderte Altersstruktur für die Bw von Vorteil ist, darf disskutiert werden.
@klabautermann | 27. Dezember 2016 – 16:16
„Und noch einmal zum Mitlesen: die gesetzliche Regelung der Besonderen Altersgrenze ist kein „unkündbarer“ Bestandteil des Alimentationsprinzips“
Absolute Zustimmung. Die Besondere Altersgrenze kann jederzeit und mit nur wenig Vorlauf sofort abgeschafft werden (ich vermute 2-3 Jahre Vorankündigungsfrist dürften formal den „Vertrauensschutz“ ausreichend gewährleisten).
„wenn also der Dienstherr diese gesetzliche Regelung neu fasst oder sogar abschafft, dann ist das eine sowohl legale“
ja.
„als auch legitime“
(noch) ja
„MASSNAHMENWIRTSCHAFTLICHE Vorgehensweise in Sachen strukturelle Bedarfsdeckung.“
Aber wohl nur eingeschränkt effektiv und keinesfalls effizient wenn man den Verfassungsauftrag der einsatzbereiten Streitkräfte betrachtet.
Von daher: hat der Dienstherr das Recht so zu handeln? Ja. Sollte er so handeln: nein.
@Memoria
Zustimmung, das ist halt Politik und da geht es um Machbarkeiten auch nach dem Opportunitätsprinzip. Trotzdem ist mir als Steuerzahler, Bürger und Wähler ein für mich nachvollziehbarer „rationaler Sinnzusammenhang“ lieber als ein diktatorisches und willkürliches Deus lo vult.
„Die politischen Entscheidungsträger interessieren sich auch nicht für die BHO“- Das mag sein, dafür haben wir ja den Finanzminister, den HH-Ausschuß und den BRH sowie Heerscharen von Ministerial- und Verwaltungsbeamten, die an der BHO qua Amte Interesse haben müssen/SCNR
@Elahan
„Doch ob die geübte Praxis im Übergang auf diese Art und Weise geändert wird, ob es gegenüber den Betroffenen fair, ob es sinnvoll ist und ob die daraus veränderte Altersstruktur für die Bw von Vorteil ist, darf disskutiert werden.“ Das darf nicht nur, das muß sogar diskutiert werden, imho allerdings unter Berücksichtigung aller politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Faktoren – und zwar möglichst rational.
„Fair, geübte Praxis, sinnvoll, Vorteil für BW“ sind für mich alles sehr relationistische Kategorien, stark abhängig von der jeweiligen, individuellen – auch der politischen – Perspektive. Davon versuche ich mich halt frei zu halten.
@ klabautermann | 27. Dezember 2016 – 15:09
„Na ? Anyone ? Es muß Vergleichbarkeit geschaffen werden und das geht eben nur durch die weitestgehende Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Bereich der Exkutive.“
Das das ‚Wirtschaftlichkeitsprinzip in Bezug auf |Streitkraefte‘ von 1997 wurde mit den damaligen Friedensschalmeien von einigen cleveren Beratern eingefuehrt um die Bw herunter fahren zu koennen.
‚Wirtschaftlichkeit‘ und Streikraefte schliessen sich aus, fuer eine vorgegebe Summe an HHMitteln koennen (max) soundsoviel Soldaten einer gewissen Truppenmix‘ vorgehalten werden. das ist alles. (Im System BRD vielleicht 10% weniger als im System Finland, oder 10% mehr als im System USA, ect)
Vergleichbarkeint ist nicht geschaffen worden und wird auch nicht geschaffen, denn es werden keine Kriterien anhand diese Vergleichbarkeit gemessen werden koennte festgelegt und ueberprueft.
„Es muß Vergleichbarkeit geschaffen werden und das geht eben nur durch die weitestgehende Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Bereich der Exkutive.“
ist Nichts als eine ministeriale Sprechblase, welche natuerlich gerne von der Militaerbuerokratie uebernommen wurde und zum bisher andauernden Schlingerkurs mit zunehmenden Ruderausschlaegen gefuhrt hat.
@Koffer
Danke für ihren Kommentar. Mein BS-Bauch sagt mir auch, dass der Dienstherr eigentlich nicht so handeln sollte. Mein Kopf fragt sich nach eingehender Recherche in Sachen Alimentationsprinzip und BHO, ob der Dienstherr vielleicht sogar so handeln muß (wg. Schuldenbremse). Das vermag ich nicht abschließend für mich zu entscheiden.
Ich weiß aber auch, dass eine „befriedigende“ Erfüllung auch von Verfassungsaufträgen schon immer im Kern der HH-Ordnung gestanden hat seit Gründung der Bundesrepublik.
Und „befriedigend“ ist ganz sicher nicht 100% – aber deutlich mehr als „51 zieht“ ;-)
Die Umrechnungstabellen von Punkten in Noten sagt, dass „befriedigend“ zwischen 67 und 80 Punkten angesiedelt ist (also 3.4 bis 2.5). Falls der Bund also beim Alimentationsprinzip die minimalistische Schiene fährt/bzw. fahren muß, dann muß er also mindestens 67% strukturelle „Einsatzbereitschaft“ sicherstellen…..;-)
@klabautermann:
„ob der Dienstherr vielleicht sogar so handeln muß (wg. Schuldenbremse)“
Ich helfe Ihnen bei der Entscheidungsfindung:
Der Dienstherr muss (!) in diesem Bereich nichts tun.
Schon gar nicht wegen der Schuldenbremse.
Dahinter steht offenbar weiterhin ein sehr technokratisches Politikverständnis.
Der Wehrbeauftragte hat heute auch nochmal deutlich gemacht, dass Umfang und Zeitansatz der Trendwende Personal nicht zu den aktuellen Aufgaben passen (http://augengeradeaus.net/2016/12/baellebad-dezember-2016ii/comment-page-4/#comment-256339).
Wenn man 2 mit 0.67 multipliziert dann bekommt man 1,34 – welch Zufall ;-)
@klabautermann | 27. Dezember 2016 – 17:17
Zuzugebender Maßen ist auch eine verantwortungsvolle Haushaltsführung (spätestens seit der Schuldenbremse) ein (zumindest indirekt abzuleitender) Verfassungsauftrag.
Von daher kann ich mich Ihrer grundsätzlichen Sichtweise durchaus anschließen. eine „befriedigende“ Einsatzbereitschaft wäre sicherlich auch „verfassungsgemäß“ und die notwendige Abwägung zwischen z.B. Sozialetat und EP14 ist immer auch eine politische.
Von daher kann es auch konkrete Situationen geben bei der fiskalische Prinzipien über Rüstungs- und/oder Personalfragen der Streitkräfte obsiegen.
Im konkreten Fall sehe ich das aber nicht.
1. Haben wir derzeit kein Haushaltsproblem welches solche Einschnitte erfordert.
2. Planen wir ja derzeit gerade eine VERGRÖSSERUNG der Streitkräfte, wenn wir also zu wenig Geld hätten um die derzeitigen Streitkräfte auf über die von Ihnen „fiktiv“ geforderte „67% Grenze“ zu bringen, warum vergrößern wir sie dann noch?!
@Memoria
Da hat der WB sicher recht, er verschweigt aber, dass eben die BW in weiten Teilen „jenseits“ des eigentlichen Verfassungsauftrages mit „Aufgaben“ „beschäftigt“ wird seit nunmehr fast 20 Jahren.
In einem meiner ersten Kommentare in diesem Faden habe ich ja geschrieben, dass diese Trendwenden nur funktionieren, wenn wir a. die Organisation zunächst einmal einfrieren und b. das operational tempo reduzieren. Also holistischer und nicht tayloristischer Reformansatz. Aber das bekommen eben die Kameralisten nicht hin, die können nur Taylor ;-)
@klabautermann:
„jenseits“ des eigentlichen Verfassungsauftrages mit „Aufgaben“ „beschäftigt“ wird seit nunmehr fast 20 Jahren.“
Einmal mehr eine interessante Argumentationsweise.
Auf der einen Seite ist aus ihrer Sicht allzuviel durch BHO und Schuldenbremse vorbestimmt auf der anderen Seite sind die Einsätze jenseits des Verfassungsauftrages?
Wir müssen das hier auch nicht weiter vertiefen. Ich stelle nur fest, dass ihre Argumentationslinien für mich oft nicht nachvollziehbar sind, aber in Form und Inhalt mich an viele A16+ erinnern. Da entwickelt man offenbar ein Höchstmaß an Systemverständnis – auch gerne postfaktisch.
klabautermann | 27. Dezember 2016 – 17:39:
“ … Also holistischer und nicht tayloristischer Reformansatz. Aber das bekommen eben die Kameralisten nicht hin, die können nur Taylor ;-)“
Na ja – der holistische Ansatz hat den Haushältern die Doppik beschert. Ein Graus! Damit lässt sich aber besser lügen als mit der Kameralistik.
Und den tayloristischen Ansatz halt ich für Streitkräfte – nicht für SiPo! – für den einzig richtigen. Der schafft nämlich Planungs- und Verhaltenssicherheit auf der Durchführungsebene.
Hans Schommer
@Memoria
Zitat: “ Ich stelle nur fest, dass ihre Argumentationslinien für mich oft nicht nachvollziehbar sind, aber in Form und Inhalt mich an viele A16+ erinnern. Da entwickelt man offenbar ein Höchstmaß an Systemverständnis – auch gerne postfaktisch.“
You made my day :-))
@Klabautermann
„Fair, geübte Praxis, sinnvoll, Vorteil für BW“ sind für mich alles sehr relationistische Kategorien, stark abhängig von der jeweiligen, individuellen – auch der politischen – Perspektive. Davon versuche ich mich halt frei zu halten.“
Kann man machen, wenn man Richter ist oder sich zu diesen Punkten nicht einbringt.
Wenn man aber im Rahmen von Fürsorge, Attraktivität, Vertrauen und Einsatzfähigkeit der Bw spricht, muss man ggf auch die Befindlichkeiten des Systems und der Menschen berücksichtigen. Es ist Aufgabe des BMVg die jeweiligen, individuellen – auch der politischen – Perspektive zu berücksichtigen.
Wer eine Schlagkräftige Bw möchte, sollt endlich beginnen, das vorhandene Personal mit dem nötigen Material (Waffen, Mun, Kom uvm) auszustatten und üben..
Im Moment bekommen unsere Piloten noch nicht einmal die nötigen Flugstunden. Dass wir jetzt auch noch Personal halten sollen, welches wir nicht benötigen erschließt sich mir nicht. Wie viele BS unter A13 sitzen wohl auf DPäK oder auf Stellen welche wegfallen?
@Klabautermann 1406 Uhr
Im verlinkten Artikel geht es doch wohl um Landesrecht! Auch in den Bundesländern existiert eine Schuldenbremse – ich denke das ist zu unterscheiden. Die Bw gehört eindeutig zum Bundesrecht. Manchmal könnte man denken, die Artikel sollen andere Diskutanten abschrecken.
Delta95
Ich glaube @Koffer diskutiert insbesondere von der Ebene eines grünen Gruppenführers obwohl er vom Dienstgrad inzwischen auf BtlEbene angekommen sein sollte.
Trotzdem wünsche ich ihm viel Gesundheit, weil mit einem Bandscheibenvorfall, Miniskusschaden oder Herzinfarkt könnte er sehr schnell beim Wort genommen werden!
@Koffer
Falsch.
Siehe GG Abschnitt X., Art 104a ff „Finanzwesen „
@Koffer
Das mit dem „Ich vermute es interessiert Sie nicht“ war dumm und unangemessen von mir, verzeihen Sie bitte den Ausrutscher. Ich wollte Ihnen auch nicht zu Nahe treten und respektiere Ihre Einstellung, obgleich ich sie nicht unterstützen kann und für gefährlich halte, daher mein Appell an Sie.
Wir sind schlicht anderer Auffassung, inwieweit soldatische Treue persönliche Gesinnungsfreiheit bedingt, da kommen wir auch nicht mehr zusammen. Müssen wir auch nicht, für mich gelten die Grundrechte nämlich uneingeschränkt :P
Daher seien Sie unbesorgt, ich werde mich der inneren Stimmung und Kampfkraft der Bw zuliebe und ob des eingeschränkten Gedankenhorizonts wegen aus diesem digitalen Bereich zurückziehen und zu freundlichem Desinteresse zurückkehren :)
<3