Die neue Arbeitszeitverordnung für die Truppe: Nur noch kürzer auf Übung zur NATO?
Die neue Arbeitszeitverordnung für die Bundeswehr, mit der seit Jahresbeginn gemäß einer EU-Richtlinie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Soldaten auf 41 Stunden begrenzt wird, hat hier schon eine sehr umfangreiche Debatte ausgelöst. Ein Bericht der (heutigen) Bild am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) dürfte den Streit über diese Arbeitszeitregelung noch befeuern: Die begrenzte Zahl der Wochenenarbeitsstunden und der vorrangige Ausgleich in Freizeit, so berichtet das Blatt, habe dazu geführt, dass deutsche Soldaten selbst an NATO-Übungen nicht mehr richtig teilnehmen könnten:
Die Truppe, bei der wöchentlich 270.000 Überstunden anfallen, ist zeitlich nur noch bedingt einsatzfähig. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags,Hans-Peter Bartels, zu Bild am Sonntag: „Es kann nicht sein, dass wir NATO-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“
So kann eine Einheit an einer für vier Wochen geplanten internationalen Übung in Norwegen nur für zwölf Tage teilnehmen, da sonst zu viele Überstunden anfallen würden.
Das ist ein wenig merkwürdig, weil ja in den Regelungen zur Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie Ausnahmen vorgesehen sind, wie die Bundeswehr hier erläutert:
- Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen
- Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen, schweren Unglücksfällen, bei Attentaten oder dringender Eilhilfe
- mehrtägige Seefahrten an Bord von seegehenden Einheiten der Marine
- Alarmierung und Zusammenziehung sowie Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Amtshilfen
- Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden
Und eine NATO-Übung in Norwegen (welche eigentlich? Cold Response war ja schon; BALTOPS ist nicht betroffen, sagt ein Ministeriumssprecher) dürfte unter die beiden letzten Punkte fallen.
Das Verteidigungsministerium zeigte sich am Sonntag verwundert über den Vorwurf: Eine Übung dieser Art werde von der Vorschrift als einsatzgleiche Verpflichtung eben nicht erfasst, sagte ein Sprecher. Außerdem stimme die Aussage der Bild am Sonntag nicht, dass ein finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit völlig ausgeschlossen sei.
Mal sehen, ob es noch ein wenig Klarheit gibt und worauf die Angaben des Blattes beruhen.
Nachtrag 11. April: Der stellvertretende BMVg-Sprecher Oberst Boris Nannt hat dazu vor der Bundespressekonferenz was gesagt und ein bislang positives Fazit der Regelung gezogen:
Die Abschrift des Audios:
Nannt: Ich möchte noch einen Punkt aktiv ansprechen. Und zwar gab es am gestrigen Tag eine Berichterstattung in einer großen Sonntagszeitung zum Thema Soldatenarbeitszeitverordnung und der Einführung der 41-Stunden-Woche in diesem Jahr. Der Artikel hat uns insgesamt verwundert. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, das hier kurz richtigzustellen. Ich möchte auch betonen, dass der Artikel ohne Gegenrecherche bei uns stattgefunden hat.
Folgende Behauptungen wurden dort aufgegriffen: Dass bei der Teilnahme an einem Nato-Manöver in Norwegen dieses wegen des Anfalls von Überstunden verkürzt wurde, dass Verbündete hierauf irritiert reagiert hätten, dass Mehrarbeit künftig grundsätzlich nicht mehr durch Geld ausgeglichen werden könnte und es daher auch keinen einzigen Fall von Geldausgleich geben würde, und dass daher die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr durch die neue Regelung bedroht wäre. Wie gesagt, das kann von uns nicht nachvollzogen werden. Die Einlassungen in der Berichterstattung hierzu sind zum Teil auch sachlich falsch.
Dazu konkret: Das einzige Nato-Manöver in Norwegen war in diesem Jahr das Manöver „Cold Response“, und dieses wurde nicht verkürzt, sondern es wurde sogar auf Antrag der Division Schnelle Kräfte ausgeweitet. Grundsätzlich sind wichtige Nato-Manöver genauso wie Einsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen von der 41-Stunden-Regel ausgenommen. Das gilt natürlich – jetzt einmal ganz konkret weg von diesem angeblichen Vorfall – auch für künftige Vorhaben.
Ein Beispiel: Im Rahmen der Rückversicherungsmaßnahmen der Nato ist das Niveau, auf dem wir die Unterstützung leisten, in diesem Jahr dasselbe wie im letzten Jahr. Wir weiten die Unterstützung sogar aus, und zwar von 16 auf 21 Manöver und von 5 000 auf 5 500 Soldaten. Dass es diesbezüglich irgendwelche Irritationen geben könnte, ist darüber hinaus auch deshalb verwunderlich, weil bereits 15 andere europäische Nationen die EU-Arbeitszeitrichtlinie in ihr nationales Recht für die Streitkräfte übernommen haben.
Sachlich richtig ist: Auch künftig kann Mehrarbeit weiterhin durch Geld ausgeglichen werden. Es ist sogar der Anspruch im Rahmen der Agenda Attraktivität verbessert worden. Es gilt aber der Grundsatz im Rahmen des Gesundheitsschutzes für die Soldaten – das ist auch gut so -, dass erst der Versuch unternommen werden muss, diesen Freizeitausgleich zu gewähren. Erst dann ist eine finanzielle Vergütung möglich.
Dies war übrigens genauso im Rahmen der vormaligen Regelung. Deswegen ist natürlich auch logisch, dass nach dem ersten Quartal kein Fall bekannt ist, weil natürlich erst ein Anspruch angemessen im Rahmen von Freizeit ausgeglichen werden sollte.
Grundsätzlich ist nach unserer Bewertung mit der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung ein riesiger Schritt für die 250 000 Menschen bei uns gemacht worden. Wir setzen damit europäisches Recht um. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich betont, dass auch unsere Streitkräfte unter die europäischen Vorgaben zur Arbeitszeit fallen. Selbstverständlich – und das ist wichtig – muss die Einsatzbereitschaft natürlich gewährleistet sein. Deshalb berücksichtigen wir die Besonderheiten des militärischen Dienstes, und deshalb sind wichtige Vorhaben ausgenommen. Hier geht es um Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, Amtshilfe, mehrtätige Seefahrten, aber genauso um Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen oder auch Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.
Klar ist, dass, wenn man natürlich so ein Vorhaben umsetzt, dieses nicht vom ersten Tag an reibungslos verläuft. Auch Organisationen und Vorgesetzte müssen lernen, damit umzugehen. Mit der neuen Arbeitszeitrichtlinie haben wir aber ein bewusstes Maß an Flexibilität für die Vorgesetzten, sodass eben dort auch entschieden werden kann, wie ich mit dem Zeitausgleich für Pendler oder anderen Dingen umgehe.
Fakt ist: Es ist ein Kulturwandel; es ist ein Paradigmenwechsel. Da wird es bestimmt auch an der einen oder anderen Stelle ruckeln, erst recht bei einer so großen Organisation von 250 000 Menschen. Dass den Wehrbeauftragten von daher eher Beschwerden als Lob erreichen, ist bei der Einführung einer solchen Richtlinie, die gerade erst frisch eingeführt wurde, natürlich klar.
Insgesamt möchte ich betonen: Wir haben wirklich eine ausgezeichnete, eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten, der gewöhnlich gut informiert ist, in diesem Fall aber vielleicht einfach nicht umfassend informiert war. Was wir machen, ist Folgendes: Wir schauen mit den Vorgesetzten und auch von unserer Seite aus auf diese neue Soldatenarbeitszeitverordnung, begleiten sie, haben im Vorfeld an 40 Standorten über 4000 Multiplikatoren informiert und sind dabei, das zu evaluieren. Insgesamt kann bislang ein positives Zwischenfazit gezogen werden.
Mehr wollte ich dazu nicht sagen.
(Foto: German soldiers of 12th Armored Brigade, 10th Panzer Division react to contact from simulated small arms fire while conducting urban operation training during exercise Saber Junction 16 at the U.S. Army’s Joint Multinational Readiness Center in Hohenfels, Germany, March 31, 2016 – U.S. Army photo by Spc. Lloyd Villanueva)
Fakt ist, dass ALLE Gremien als sie (zu spät) beteiligt wurden ihre Kritikpunkte geäusert haben und das BMVg die Ausführungsbestimmungen ohne Änderung ausgegeben hat.
Alle Gewerkschaften und Interessenverbände haben KEINE Schuld und Verantwortung an diesem Papier.
Die Forderung aller Sozialpartner und sozial mächtigen Verbände war die Einführung einer gesetzl Arbeitszeitregelung für den Grundbetrieb mit Ausnahmen und mit erheblich verbessertem monetärem Ausgleich.
Wie das BMVg das umsetzt ist in der VERANTWORTUNG des BMVg und nicht eines Vereines, Gewerkschaft oder Beteiligungsgremiums.
Für den DBwV gibt es ja einen extra Thread oder die Möglichkeit die Verantwortlichen im Verband zu kontaktieren.
Stichwort: „Paradigmenwechsel“
Die Bemerkungen des BMVg machen doch überdeutlich, dass dieser verordnete Paradigmenwechsel in keinster Weise in erster Linie in den Köpfen der militärischen Führungsspitze angekommen ist. Wie kann man – mit Verlaub – so blöd sein, in einem Atemzug von Paradigmenwechsel (Gesungheitsvorsorge, Attraktivität, Beruf und Familie etc FÜR DEN EINZELNEN SOLDATEN)) und weiterer Erhöhung des personalen Beitrages für den Übungs-undAusbildungsbetrieb z.Bsp. in der NATO zu schwätzen. Widersprüchlicher, Truppen- und Diienstalltagrealitäts-fremder geht es wohl kaum mehr. Und das in der BPK – unfassbar, das kein Journalist die „Traute“ hat unmittelbar auf diesen Widerspruch hinzuweisen. Das ist doch nichts anderes als übelste Kameralistik und hat mit moderner Truppenführung, echter Einsatzbereitschaft und Berufszufriedenheit nichts mehr zu tun. Wenn man näher hinblickt kann man das schon fast als menschenverachtend bezeichnen. Der Staatsbürger in Uniform wird auf eine Haushaltsgröße reduziert. So hab ich mir den 3.Gesellschaftsvertrag nicht vorgestellt.
Ohne signifikante Reduzierung der Mission Load (Grundbetrieb und Einsatz) kann das nur in die Katastrophe führen. Aber nun sollen demnächst ja die SK auch im Inneren eingesetzt werden, wenn man den Gerüchten aus Berlin glauben will.
Houston, we have a serious problem !
Ehe sich das hier weiter festsetzt: Nein, es gibt keinen ‚extra Thread für den DBwV“.
Wer über den DBwV im Besonderen debattieren möchte, suche sich dafür ein passendes Forum. Und schon gar nicht ist hier der Ort, wenn jemand meint, eine aus seiner Sicht zu positive Darstellung des DBwV permanent korrigieren zu müssen.
Die gleiche Ministerin, die die Agenda Attraktivität vorantreibt, hat mit einer kurzen Anmerkung auf einer Vorlage verfügt, dass die Operation Sophia von der Marine lückenlos nachzubeschicken ist. Deshalb hat die Marine damals nach den ersten beiden Schiffen wieder zwei statt nur ein Schiff nachgeschoben (das zweite war dann „nur“ noch ein Minensuchboot, aber mehr war nicht drin). Folge: vermehrte Einsatzbelastung, an andere Stelle verschobener Mangel und für einige das Gegenteil von Attraktivität.
Es beißen sich eben viele Vorstellungen gegenseitig in den Schwanz.
Das BMVG bekam lange vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie über die StäV alle Drahtberichte über die Diskussionen im Rat und im EP. Man wusste seit langem, wohin die Reise gehen würde. Die jetzige Ohnamacht ist also selbstverschuldet. Punkt. Vielleicht macht es die Bw ja so wie die Briten im entsprechenden Asterix- und Obelixheft…
Nun ja, es wird wie immer sein: ein betroffener Soldat wird eben bis zum BVGericht „seine Sache“ durchfechten müßen – insbesondere was diese obskuren Ausnahmeregeln und deren Handhabung anbelangt. Ich vermute mal, dass insbesondere diese Einsatzsimulationsausnahmeregel einen guten Ansatz dafür bietet.
Aber das ist gute Bonn/Berlin-Praxis:
– Man verzerrt in den Durchführunsbestimmungen zu einer europäischen/nationalen Gesetzesnorm so ziemlich deren Ziel und Zweck
– läßt die Dienstellenleiter völlig im Regen stehen in Sachen Auftragserfüllung und Verwaltungbestimmungen und Fürsorgepflicht
– weiß ganz genau, dass der DBwV keine „Normenklage“ einreichen kann
– wartet gelassen eine Klage und ein Urteil des BVG ab, und
– setzt das dann – mit Verzögerung – minimalistisch um
– und bis es dann so weit ist wird „gemonitort“, ausgewertet – aber immer nur mit Blick auf eine „Ampel“, am besten dann, wenn die gerade GRÜN zeigt ;-)
Niemals zeitgleich auf alle Ampeln und deren „Geschichte“ blicken !
Das BMVg hat auf seiner Seite heute die Stellungnahme aus der BPK von gestern in einem Artikel aufgegriffen – weitgehend der selbe Inhalt: https://bw2.link/mrI4C
Ein paar Feinheiten würde ich dann aber doch aufgreifen wollen:
Dass für jede Gefechtsausbildung eine Ausnahme von der SAZV genutzt werden kann, ist wohl eine revolutionäre Neuerung, die das Ministerium auf diesem Wege bekanntgibt ;)
Besteht die Flexibilität dann darin, entscheiden zu können, welche Tage dienstfrei sind? Denn wie ein Übungsplatzaufenthalt sinnvoll zu gestalten ist nach 16:30 in den Fällen wo keine Ausnahme von der SAZV greift, erschließt sich wohl nur dem Ministerium.
Oder besteht die Flexibilität eher darin, zu entscheiden, für welches Vorhaben sie beim BrigKdr darum bitten, eine Ausnahme zu genehmigen (in der Hoffnung, dass dieser überhaupt schon B6 besoldet ist)?
Die Grundlage, auf der eine solche Aussage – die meinem Eindruck diametral entgegensteht – gemacht wurde, würde mich ja doch brennend interessieren.
P.S. Solche Schönheitsfehler wie die Zahl von 250.000 Beschäftigten, für die die neue Regelung angeblich gelten würde, wurden hier ja schon aufgegriffen.
@jungchen
Diese Seite ist doch ein Q.E.D. für mein klabautermann | 12. April 2016 – 11:55
Welcher Dienst in der Truppe fällt denn nun nicht unter eine Ausnahme ? Interessant ist natürlich die Transferformel zwischen Ausnahmezeit und Anrechnungszeit.
Rahmendienstplan für 41 Stunden, unterbrochen durch eine 36 Stunden Gefechtsübung ?
Mensch, dann spart man ja noch als Einheitsführer bei den individuellen Dienstzeitkonten.
Man muß nur kreativ sein ;-)
@klabautermann
Ich würde nur gerne die Richter sehen, denen sie das erklären wollen, gefolgt von Staatsanwälten wenn es in dem Zusammenhang zu Unfällen mit Personenschäden kommt.
Von der Tatsache ganz abgesehen, wieviele Soldaten sie durch sowas verlieren bzw. nicht gewinnen.
So Anfang – Mitte 20 wäre meine Antwort gewesen, mich interessiert nicht das Geld ich will die freien Tage.
@ThoDan
So ganz verstehe ich Ihren Kommentar nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass imho diese Latte von Ausnahmeregeln – nun auch inkl. „sowie im Falle der Gefechtsausbildung“ – den eigentlichen Sinn und Zweck der SAVZ doch ad absurdum führen; abgesehen davon, dass diese Durchführungsbestimmungen eine ganze Anzahl von Dienstellenleitern in die FU 6 bringen wird.
ThoDan | 12. April 2016 – 15:54:
“ … So Anfang – Mitte 20 wäre meine Antwort gewesen, mich interessiert nicht das Geld ich will die freien Tage.“
Das wird aber schon seit Jahrzehnten von den Soldaten eben dieser Altersklasse genau andersrum gesehen. Die legen mehr Wert auf Geld. Da steht ja meist auch noch keine Familie daneben.
Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel: Wer einen einträglichen Nebenjob als Autoverkäufer oder Zuhälter (real – Anfang der 80er bei W 15 in meiner Batterie) hat, sieht das sicher anders.
Hans Schommer
@ jungchen vom 11.04., 10:03
Zu Deiner Rück-Frage zur Polizei: „Führt nicht genau das, also die sehr hochfrequente Einsatz- bzw Auftragslage, zu genau dem Problem, dass eben gerade NICHT die Möglichkeit vorhanden ist, nach einem anstrengenden und (Arbeits-) zeitintensiven Einsatz, die angefallenen Überstunden durch Dienstzeitausgleich, sprich Freizeit, auszugleichen?“
Leider mittlerweile ja. Die letzten Monate mit Flüchtlingswelle, Asylheimen und intensiver Demo-Lagen „alle gegen jeden“ führen zu einer enormen Belastung bei der Bereitschaftspolizei, wohl in allen Bundesländern und auch beim Bund. Da werden auch bereits viele Überstunden aufgebaut. Trotzdem kommt niemand auf den Gedanken, nach „Ausnahme“ zu rufen und die Stunden verfallen zu lassen. Es bleibt bei (Über-) Stunden = Dienstzeitausgleich. Irgendwie geht’s immer noch.
Weiterhin wird versucht, ein recht strenges Regime zu fahren, dass (wenigstens ab und an) freie Wochenenden sichert, und es wird versucht, auf die Wochenarbeitszeit zu achten, keine 6 oder gar 7 Tage in Folge zu arbeiten usw. Denn neben den Einsätzen ist ja auch noch ein wenig Ausbildung zu machen… …
Ich bin @TBC dankbar für seine Beiträge !!!
Bei den militärischen Schreibern fällt mir zu oft die „gefährdete Einsatzbereitschaft der Bw“ bis auf wenige Ausnahmen …
Ich begrüße es außerordentlich, daß dem Unsinn des Ausquetschen der menschlichen Arbeitskraft eine Regelung entgegensteht !!!
Somit war sie offensichtlich notwendig !!!
Eine Bw geht daran nicht zugrunde, sie ist schon vor längerer Zeit durch andere Fakten beinahe gestorben !!!
Das wird nun offensichtlich durch diese Regelung !!!
Vielleicht ist das der Sinn der Regelung, weil es quantifizierbare Erkenntnisse bringen wird ??
@Klabautermann
Das stimmt ja auch, bis das ganze vor Gericht landet – ganz besonders wenn etwas passiert ist.
Es ist eine theoretisch interessante Idee, ich würde mich nur nicht wundern wenn da Gefängnisstrafen und Berufsverbote die Folge wären.
@Hans Schommer
Da war ich Berufstätig(vor meiner BW Zeit) und als W12er hätte ich über das Angebot des finanziellen Ausgleichs bestenfalls den Anbietenden ausgelacht.
Trennung
Überstunden verfallen lassen: in der Hinsicht kann man sich als Vorgesetzter in der Freien Wirtschaft massiv Ärger mit Gewerkschaft, Betriebsrat, Arbeitnehmern und der Firma einhandeln.
@Zimdarsen | 12. April 2016 – 10:04
„Alle Gewerkschaften und Interessenverbände haben KEINE Schuld und Verantwortung an diesem Papier.“
Das ist Ihre Meinung, aber die ist leider nicht von den Fakten gedeckt…
IST JETZT LANGSAM GUT?
@LTC007 | 12. April 2016 – 11:26
„Das BMVG bekam lange vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie über die StäV alle Drahtberichte über die Diskussionen im Rat und im EP.“
Ja, aber das Problem ist ja nicht die EU-Richtlinie. Das gibt es ja einen sehr weiten Spielraum in der Umsetzung. Man muss nur die Umsetzung-Nichtumsetzung bei unseren Verbündeten und Alliierten betrachten.
Der entscheidende Punkt ist die Frage, wann es Grundbetrieb zivil-vergleichbar und wann militärisch-nichtvergleichbar ist.
Beispiel: Man KANN Übungsvorhaben/TrÜbPl etc. als Grundbetrieb definieren, sofern es nicht mit einer konkreten Einsatzvorausbildung zu tun hat (so wie DEU), man kann es aber auch als militärischen Dienst im Kern definierte (so wie andere) und damit die Gültigkeit der EU-Richtlinie diesbezüglich ausschließen.
Das ist ja extra so vorgesehen. DEU hat halt mehrere Dinge mit einander verknüpft, die man verknüpfen KANN, aber nicht MÜSSTE…
@SER | 12. April 2016 – 17:23
Naja, wir hatten letztes Jahr schon in diesem Form genau diese Diskussion.
Da wurde behauptet, das sei alles gar nicht so, die Einsatzbereitschaft würde gar nicht gefährdet und die Truppe (und einige Schwarzseher) würde nur nicht begreifen, dass alles gut werden würde.
Jetzt haben wir massive und negative Rückmeldung aus der Truppe (sowohl von Vorgesetzten a.d.D., als auch von Untergebenen).
Und jetzt ist es immer noch nicht wahr?! Noch immer alles Schwarzseher und Ewig-Gestrige und die Einsatzbereitschaft ist also durch die SAZV und deren erweiternde und verschlimmernde Ausführungen nicht gefährdet?!
@ThoDan
Da ich zufällig genau in die Gruppe der Anfang-Mitte 20 Jährigen falle, kurze Antwort:
Mich interessiert nicht das Geld (wobwohl ich mich natürlich auch freue, über die normale Besoldung hinaus etwas zu bekommen) und mich interessieren auch nicht die zusätzlichen freien Tage. Ich bin (gerne) bereit, auf beides zu verzichten, wenn ich im Gegenzug die interessanteste, herausforderndste und am besten auf den Ernstfall vorbereitende Ausbildung genießen, organisieren und durchführen kann.
Mit anderen Worten: Wenn ich bestmöglich meinen Beruf ausüben kann.
Bin ich der Durchschnitt unter den etwa gleichaltrigen Soldaten? Wohl eher nicht, dennoch kenne ich ein meinem persönlichen Umfeld eine Menge Kameraden, denen es sehr ähnlich geht (und dieses Umfeld ist derzeit aufgrund meiner Verwendung sehr heterogen).
Nur so als kurzer Einwurf eines (halbwegs) Angesprochenen ;)
P.S. Dass ich das wohl kaum mein (Soldaten-)Leben lang so sehen werde, davon gehe ich auch aus, aber derzeit ist die Motivationslage wie beschrieben…
@jungchen
Das war an jene gerichtet, die der Meinung waren Geld ist DER ALLEINIGE sinnvolle/akzeptable/notwendige Ausgleich für Überstunden/Tage aller Soldaten usw.
Moin Moin !
Geld ist sicher nicht der alleinig sinnvolle Ausgleich für Überstunden/ Mehrarbeit, aber eine zur Freizeit zumindest gleichwertige Komponente. Beides gehört in die Entscheidungsgewalt der Einheitsführer !
Die vom Ministerium beschrieben Ausnahmen wundern mich doch ein wenig.
Wenn es so „einfach“ wäre wie geschrieben, dann dürfte es ja kaum Unstimmigkeiten in der Truppe geben. (Der Hinweis mit der Gefechtsausbildung ist mir auch neu).
Was nun genau die Ausnahme ist, bleibt aber immer noch ein Rätsel!
Welcher § der tollen Verordnung wird den in welchem konkreten Fall nicht angewendet? Das ist doch DIE Kernfrage die sich die Truppe Tag ein und aus stellt.
– Welches Ausbildungsvorhaben ist den Einsatzvorbereitung?
– Wer bzw. welche Ebene legt fest/ darf festlegen was darunter fällt?
– SKB/Heer/Lw/ZSanDst Einheitlich? Unterschiedlich?
Welche §§ fallen weg, werden als AUSNAHME wie ersetzt?
Im Moment wird die Ausnahme lediglich auf den Wegfall der 13 Std max. Dienstzeit und darauf folgenden 11 Std Ruhezeit ausgelegt. Die DA/Fvd ist und bleibt in diesen Fällen „Geschichte“
Ein Beispiel aus der derzeitigen Praxis:
Bei einer Ausbildung die „Einsatzvorbereitend“ durch B6 eingestuft wurde, wurde eine 72 Std Übung genehmigt. Ausnahme: Mehr als 13 Std Dienst am Tag und weniger als 11 Std Ruhe am Tag laut Rechtsberater möglich.
Bedeutet:
Mo-Mi = 72 Std Übung. Do-Fr müssen die Soldaten nach Hause geschickt werden, weil 41Std/ Woche bereits überschritten. Die von Mo-Mi aufgebauten 32 Überstunden werden direkt in der Folgewoche in Freizeit gewährt. Ergo bleiben die Soldaten in der Folgewoche Mo, Di, Mi und Fr ebenfalls zu Hause. Lediglich den Donnerstag habe ich sie dann auf dem Hof. (Wobei dann die Motivation für die Pendler – ein Tag Dienst- richtig Hoch ist !
Das mag attraktiv für den Soldaten sein, da sie entsprechend viel Freizeit generieren.
Für eine Einheit die aber auch Aufträge um zu setzten hat, sich auf einen Einsatz vorbereitet oder schlichtweg eine hohen Ausbildungsbedarf hat ist das kaum zu bewältigen, da durch eine 72 Std Übung also 3 Tage „Dienst“ im Anschluss 6 Tage niemand mehr auf dem Hof ist, der die weiteren Aufgaben und Aufträge erfüllt.
Freizeit ist wichtig und kam in der Vergangenheit vielfach zu kurz – das Unterschreibe ich sofort-
Die jetzige Praxis lässt aber in diesem Einheiten kaum mehr einen halbwegs geregelten Dienstbetrieb zu, da ich nur noch „Soldatentetris“ spiele um zu versuchen das der tägliche Dienstbetrieb trotz Ausbildungsvorhaben und notwendiger Aus- und Weiterbildungen nicht zusammenbricht
@Hans Tonnenkäse
Es gehört in die Entscheidungsgewalt des Soldaten, wobei der Einheitsführer ein zu begründendes Einspruchspflicht haben sollte.
btw den Donnerstag könnte man auch negative Überstunden aufbauen.
ThoDan | 12. April 2016 – 20:08:
„@jungchen
Das war an jene gerichtet, die der Meinung waren Geld ist DER ALLEINIGE sinnvolle/akzeptable/notwendige Ausgleich für Überstunden/Tage aller Soldaten usw.“
Häh? Wer hier im Blog soll dennn diese These vertreten haben? Da bin ich jetzt aber mal auf Ihre Antwort gespannt.
Hans Schommer
…Es gehört in die Entscheidungsgewalt des Soldaten, wobei der Einheitsführer ein zu begründendes Einspruchspflicht haben sollte…
Vielleicht ein wenig OT: Der Betreffende kann gerne seine Wunsch äußern – und der Einheitsführer sollte diesem Wunsch i.d.R. auch folgen. (Gute Soldaten und Einheitsführer machten das bisher ja auch) ABER letztlich Entscheiden kann und darf nur der Einheitsführer. Der steht und stand bei finanziellen Vergütungen bisher auch in der Verantwortung.
…btw den Donnerstag könnte man auch negative Überstunden aufbauen….
Wäre für mich auch kein „Problem“ zumal ich weis dass weitere Überstunden kommen werden. Sieht die AZV aber nicht vor, im Vorfeld bereits die Belastung zu reduzieren, und ist in meinem Verband auch bis auf weiteres untersagt.
Ich hätte kein Problem mit einem Jahresarbeitszeitkonto, was eine mindest Stundenzahl auf das Jahr gerechnet vorschreibt, und alles darüber in Freizeit oder gar finanziell vergütet!
@Hans Schommer
Wer hat hier denn von einem anderen Ausgleich als Geld, Geld und nochmal Geld bei der Diskussion gepostet?
Wer hat sich auf das Geld versteift, das die Soldaten verlieren würden durch Überstundenabbau bzw. nicht Aufbau?
ThoDan | 12. April 2016 – 22:02:
„@Hans Schommer
Wer hat hier denn von einem anderen Ausgleich als Geld, Geld und nochmal Geld bei der Diskussion gepostet?
Wer hat sich auf das Geld versteift, das die Soldaten verlieren würden durch Überstundenabbau bzw. nicht Aufbau?“
Ich nicht. Ich kopier eigens für Sie mein diesbezügliches Statement hier nochmal rein:
„Der Spielraum zur Auszahlung eines angemessenen „Überstundensalärs“ muss explizit für die Streitkräfte geschaffen werden. Soll heißen: Wenn der Soldat beantragt, statt Freizeit Geld zu erhalten, und der Disziplinarvorgesetzte durch diese Form der Abgeltung keine Einschränkung des (dienstlichen) Leistungsvermögens des Antragsstellers sieht, sollte finanziell vergolten werden müssen. …“
Hans Schommer
@Hans Tonnenkäse
Stimmt, also wo wäre das Problem wenn er mit Begründung ablehnt?
Aber bei den weniger Guten Einheitsführern wäre das für die Untergebenen von Vorteil
„Sieht die AZV aber nicht vor, im Vorfeld bereits die Belastung zu reduzieren, und ist in meinem Verband auch bis auf weiteres untersagt.° Das ist doch jetzt ein Scherz
@Hans Schommer
Es war auch nicht im mindesten meine Absicht ihnen das zuschreiben zu wollen.
Sollte ich dies Unbeabsichtigt getan haben bitte ich um Entschuldigung
@ ThoDan | 12. April 2016 – 22:12:
Geklärt.
Hans Schommer
@all
Viele müssen wohl erst die SAZV studieren und einen gemeinsamen Zeichenvorrat schaffen.
@Hans Tonnenkäse | 12. April 2016 – 21:58
„Der Betreffende kann gerne seine Wunsch äußern – und der Einheitsführer sollte diesem Wunsch i.d.R. auch folgen. (Gute Soldaten und Einheitsführer machten das bisher ja auch) ABER letztlich Entscheiden kann und darf nur der Einheitsführer.“
Volle Zustimmung.
1. Verantwortung für die Einsatzbereitschaft und Fürsorge für die Untergebenen sind zwei Seiten einer Medaille und das kann nur der Einheitsführer zusammenführen.
2. Außerdem: bei Wahlfreiheit würde Dienst in der Truppe nicht mehr funktionieren (ist ja nicht das Amt). TE müssen im Regelfall geschlossen Abbauen. Sonst bringt das nichts…
@Koffer
Sie haben nicht genau gelesen bei @tbc oder mir und scheinen immer noch alte Pferde totreiten zu wollen !
Viel gearbeitet heißt Freizeit und nicht Bw am Ende ! Mehr gewollt heißt mehr Personal !
@tbc und viele andere Organisationen machen das schon lange !
Viel Arbeit erwarten ohne Ausgleich wie viele Goldherren durch die Blume erwarten/erwarteten und durch Beurteilungspunität androhten ist Denken in langer Vergangenheit …
Kann ich klarer sein ? Es gab und gibt offensichtlich Grund für eine solche Umsetzung der EUAZV ! Ich wies darauf hin das man nun wohl endlich quantifizieren kann !!!
Ihre Bw denkt vielleicht grad nur anders oben und unten …
@Koffer
2 Wollen sie nicht auch noch den Jahresurlaub befehlen?
Was machen Soldaten bei nicht guten Einheitsführern?
@SER | 12. April 2016 – 22:30
„@tbc und viele andere Organisationen machen das schon lange !“
Ja, aber SK sind nun einmal durch Struktur, Auftrag und Status nicht mit anderen Organisationen vergleichbar.
„Es gab und gibt offensichtlich Grund für eine solche Umsetzung der EUAZV ! Ich wies darauf hin das man nun wohl endlich quantifizieren kann !!!“
Sosehr ich mich gegen den Rest Ihrer Argumentation verwehre, hier komme ich nicht umhin bis zu einem gewissen Grade zuzustimmen. Der aktuelle Schlamassel hat wirklich einen einzigen Vorteil, endlich wird einmal schonungslos offen gelegt was man seit Jahren bestimmten Einheiten/Verbänden zumutet.
@ThoDan | 12. April 2016 – 22:34
„Wollen sie nicht auch noch den Jahresurlaub befehlen?“
Äh, ja?! Natürlich, wer denn sonst (natürlich nach Beteiligung der VP)?!?!
„Was machen Soldaten bei nicht guten Einheitsführern?“
Sterben.
@Koffer
Seltsam, ich konnte den Einreichen
@ThoDan | 12. April 2016 – 22:55
„Seltsam, ich konnte den Einreichen“
Ja und?
@Koffer
Warum müssen sie also den Urlaub der Einheit befehlen?
@ThoDan | 12. April 2016 – 22:59
„Warum müssen sie also den Urlaub der Einheit befehlen?“
Ah, jetzt habe ich verstanden.
Der Grund ist der Selbe wie beim geschlossenen Anordnen von Freistellung. Nur wenn die TE/Kp geschlossen weg ist, kann ein einerseits geregelter Ausbildungs/Dienstbetrieb vorher und nachher gewährleistet werden und andererseits der Abbau der Ansprüche des Einzelnen gesichert werden.
Bei Einheiten/Teileinheiten bei denen das zutrifft (Truppe eher mehr, Ämter eher weniger) wird durch den Disziplinarvorgesetzten, ggf. unter Berücksichtigung der Auflagen des nächsthöhren Disziplinarvorgesetzten und unter Beteiligung der Vertrauenspersonen zu Jahresbeginn ein Urlaubsplan in Kraft gesetzt. Der Phasen geschlossener Urlaubsgewährung regelt und ggf. auch weitere Vorgaben macht (z.B. 50/50% vor oder nach Ostern).
Das schließt eine Einzelfallbetrachtung bei berechtigten Wünschen des Einzelnen ausdrücklich nicht aus. Dafür gibt es ja gerade einen KpChef (und zu seiner Unterstützung die VP).
Genau diese Struktur muss natürlich nicht nur bei EU, sondern auch bei sonstiger Freistellung umgesetzt werden, sonst kann in der Truppe ja nix mehr funktionieren.
@ Koffer | 12. April 2016 – 23:06
Volle Zustimmung meinerseits zu jedem Absatz Ihres Kommentars. Ist übrigens in den Unternehmen der Privatwirtschaft auch nicht anders. Wer damit nicht um kann, hat den falschen Beruf gewählt. Und sofern er dann zu dieser Erkenntnis kommt: Hilft ihm oder ihr auch nicht – bis zum Dienstzeitende kann es nur so laufen – und nicht anders.
Hans Schommer
@Koffer
Sorry, ich verstehe nicht wieso dazu Betriebsferien nötig sind oder ich verstehe sie falsch.
Meinen sie mit geschlossen etwa, zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Urlaub weil z.b. Übung, Manöver etc. außer bei wichtigen persönlichen Gründe?
@ThoDan | 12. April 2016 – 23:22
„Sorry, ich verstehe nicht wieso dazu Betriebsferien nötig sind oder ich verstehe sie falsch.“
Ja, so etwas ähnliches ist es.
„Meinen sie mit geschlossen etwa, zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Urlaub weil z.b. Übung, Manöver etc. außer bei wichtigen persönlichen Gründe?“
Nein, dass ist das Gegenteil, die Urlaubssperre. Gibt es auch.
Nur wo beides zusammen sinnvolle eingesetzt wird ermöglicht das das Funktionieren eines normalen Dienstbetriebs einer Einheit mit entweder Ausbildungsauftrag (also z.B. Kp der KpfTr) oder mit Realbetrieb (also z.B. Einrichtung der FüUstg).
Läuft im Regelfall einem bewährten und eingespielten Verfahren zwischen BtlKdr – Chef – VP
ThoDan | 12. April 2016 – 23:22:
Stellen Sie sich mal vor, in Ihrem Bundesland sind für die Schüler Sommerferien anberaumt (hat die Kultusministerkonferenz schon für Jahre im Voraus beschlossen). Und nun entwickeln die Schüler, deren Eltern, die Lehrer und die Hausmeister aber ganz andere terminliche Vorstellungen. Na – klingelt da was?
Hans Schommer
Sorry, ich habe in meinen ca 30 Jahren nie Betriebsferien die über die Zeit zwischen den Jahren hinausgingen erlebt, andererseits auch keine volle Urlaubsperre sondern das eine Minimalbesetzung vorhanden sein muss.
Ich finnde es aber interessant wie sie dies mit Nicht-Singles durchexerzieren wollen, wenn die Partner der Soldaten nicht auch alle exakt zu diesem Zeitpunkt Urlaub bekommen?
Was machen sie wenn ein Soldat zu ihnen kommt weil er als Hochzeitsgast eine Woche Urlaub braucht?
Nur kurz einmal zum angesprochenen Urlaub:
(Erholungs)Urlaub kann NICHT befohlen werden … Punkt.
Es können lediglich Zeiträume festgelegt werden, in denen aus wichtigen dienstlichen Gründen kein (Erholungs)Urlaub genommen bzw. gewährt werden kann.
Da gibt es sogar eine ganze Verordnung nebst einem ganzen „Buch“ Ausführungsbestimmungen drüber.
@Koffer:
„ggf. auch weitere Vorgaben macht (z.B. 50/50% vor oder nach Ostern)“
Der zuständige Disziplinarvorgesetzte hat hier lediglich die Möglichkeit den beantragten (Erholungs)Urlaub zu gewähren bzw. nicht zu gewähren. Jedoch eine grundsätzliche Einschränkung des Antragsrechtes des/der Soldaten ist unzulässig.
@Hans Schommer
Sie arbeiten in einer Abteilung 70% der Belegschaft mit schulpflichtigen Kindern in den Sommerferien Urlaub nehmen müssen, dann versuchen sie mal ohne gute Gründe ohne Kinder in den Sommerferien Urlaub zu nehmen.
Und das Jahraus – Jahrein – weil die Vorgesetzten ihres Partners immer dann die Einheit dicht machen
Klingelt da was?
@ ThoDan | 12. April 2016 – 23:39
Werter ThoDan, diese Probleme zu mildern ist doch genau das Ansinnen eines jeden Einheits- und Verbandsführers / Dienststellenleiters. Irgendwie schreiben hier einige Kommentatoren (mich eingeschlossen) aneinander vorbei. Obwohl wir ja „am gleichen Strick ziehen“.
Hans Schommer
@ThoDan | 12. April 2016 – 23:35
„andererseits auch keine volle Urlaubsperre sondern das eine Minimalbesetzung vorhanden sein muss.“
Grund für eine Urlaubssperre: TrÜbPl.
Grund für eine Minimalbesetzung: Stab am nicht bundeseinheitlichen Brückentag.
„Ich finnde es aber interessant wie sie dies mit Nicht-Singles durchexerzieren wollen, wenn die Partner der Soldaten nicht auch alle exakt zu diesem Zeitpunkt Urlaub bekommen?“
Isso. Ganz ehrlich. Schwierig. Aber isso.
„Was machen sie wenn ein Soldat zu ihnen kommt weil er als Hochzeitsgast eine Woche Urlaub braucht?“
Für so etwas gibt es Chefs, die das (unter Beteiligung der VP) in Abwägung der gebotenen Bedürfnisse des Einzelnen und dienstlichen Notwendigkeiten entscheiden.
@Schnellmerker | 12. April 2016 – 23:38
1. Im Details richtig.
2. Aber am Thema vorbei. Sie wissen genau, dass dem Sdt zwar die Urlaubsbeantragung im abgestimmten Urlaubszeitraum nicht befohlen werden kann, aber er im Gegenzug auch kein Recht auf Urlaubsgenehmigung außerhalb des (abgestimmten) Urlaubszeitraums hat…
D.h. wenn nicht Einzelfallgründe für einen Jahresurlaub außerhalb des Kp-Urlaubszeitraums sprechen (gibt ja immer den einen oder anderen in der Kp bei dem das tatsächlich der Fall ist!), dann läuft das schon…
Zumindest in Einheiten in denen Chef und VP an einem Strang ziehen ;)
@Schnellmerker & @ThoDan
Aber ich denke wir sind jetzt wirklich OT. Denn für EU gelten ja eh andere Regeln als für die Freistellung…
@Hans Schommer
AFAIK müssen doch laut Vorschrift gewichtige Gründe vorliegen um einem Soldaten den Urlaub zu verwehren?
Meine Erfahrungen sagen mir, das es üblicherweise nicht gut ist wenn jemand in so einem Ausmass nach Gutdünken über andere bestimmen kann.
Dabei spielt bestimmt eine Rolle, das mir mit Urlaubsverweigerung gedroht wurde – weil ich mich nicht volunteeren lassen wollte in meiner Stammeinheit.
Aber vor allem das gut gemeint, auch mit Jahrelanger Erfahrung nicht gut gemacht bedeuten muss, sondern auch Jahrelang falsch gemacht
@Koffer
Sie wollen mir sagen, das ganz normaler Dienst/Ausbildung prinzipiell gewichtige Dienstliche Gründe zur Ablehnung eines Urlaubsantrages sind?
Hat sich mal jemand das Photo genauer angesehen? Was sind das für Leute? Ganz offensichtlich Bundeswehr im JMRC. Aber ohne Schutzwesten? Auf den Seiten des JMRC sind weitere Photos. Einer der Soldaten trägt eine Reservistenkordel. Feldwebel (?) mit graumelliertem Bart? Also, ich weiß nicht. Was sollen da die anderen Nationen denken? Oder müssen jetzt schon lebensältere Kameraden arbeitszeitbedingte Vakanzen füllen?
@ThoDan | 13. April 2016 – 0:12
„Sie wollen mir sagen, das ganz normaler Dienst/Ausbildung prinzipiell gewichtige Dienstliche Gründe zur Ablehnung eines Urlaubsantrages sind?“
Nein, weder habe ich das gesagt, noch würde ich das sagen, noch stimmt das.