Die neue Arbeitszeitverordnung für die Truppe: Nur noch kürzer auf Übung zur NATO?
Die neue Arbeitszeitverordnung für die Bundeswehr, mit der seit Jahresbeginn gemäß einer EU-Richtlinie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Soldaten auf 41 Stunden begrenzt wird, hat hier schon eine sehr umfangreiche Debatte ausgelöst. Ein Bericht der (heutigen) Bild am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) dürfte den Streit über diese Arbeitszeitregelung noch befeuern: Die begrenzte Zahl der Wochenenarbeitsstunden und der vorrangige Ausgleich in Freizeit, so berichtet das Blatt, habe dazu geführt, dass deutsche Soldaten selbst an NATO-Übungen nicht mehr richtig teilnehmen könnten:
Die Truppe, bei der wöchentlich 270.000 Überstunden anfallen, ist zeitlich nur noch bedingt einsatzfähig. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags,Hans-Peter Bartels, zu Bild am Sonntag: „Es kann nicht sein, dass wir NATO-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“
So kann eine Einheit an einer für vier Wochen geplanten internationalen Übung in Norwegen nur für zwölf Tage teilnehmen, da sonst zu viele Überstunden anfallen würden.
Das ist ein wenig merkwürdig, weil ja in den Regelungen zur Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie Ausnahmen vorgesehen sind, wie die Bundeswehr hier erläutert:
- Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen
- Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen, schweren Unglücksfällen, bei Attentaten oder dringender Eilhilfe
- mehrtägige Seefahrten an Bord von seegehenden Einheiten der Marine
- Alarmierung und Zusammenziehung sowie Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Amtshilfen
- Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden
Und eine NATO-Übung in Norwegen (welche eigentlich? Cold Response war ja schon; BALTOPS ist nicht betroffen, sagt ein Ministeriumssprecher) dürfte unter die beiden letzten Punkte fallen.
Das Verteidigungsministerium zeigte sich am Sonntag verwundert über den Vorwurf: Eine Übung dieser Art werde von der Vorschrift als einsatzgleiche Verpflichtung eben nicht erfasst, sagte ein Sprecher. Außerdem stimme die Aussage der Bild am Sonntag nicht, dass ein finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit völlig ausgeschlossen sei.
Mal sehen, ob es noch ein wenig Klarheit gibt und worauf die Angaben des Blattes beruhen.
Nachtrag 11. April: Der stellvertretende BMVg-Sprecher Oberst Boris Nannt hat dazu vor der Bundespressekonferenz was gesagt und ein bislang positives Fazit der Regelung gezogen:
Die Abschrift des Audios:
Nannt: Ich möchte noch einen Punkt aktiv ansprechen. Und zwar gab es am gestrigen Tag eine Berichterstattung in einer großen Sonntagszeitung zum Thema Soldatenarbeitszeitverordnung und der Einführung der 41-Stunden-Woche in diesem Jahr. Der Artikel hat uns insgesamt verwundert. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, das hier kurz richtigzustellen. Ich möchte auch betonen, dass der Artikel ohne Gegenrecherche bei uns stattgefunden hat.
Folgende Behauptungen wurden dort aufgegriffen: Dass bei der Teilnahme an einem Nato-Manöver in Norwegen dieses wegen des Anfalls von Überstunden verkürzt wurde, dass Verbündete hierauf irritiert reagiert hätten, dass Mehrarbeit künftig grundsätzlich nicht mehr durch Geld ausgeglichen werden könnte und es daher auch keinen einzigen Fall von Geldausgleich geben würde, und dass daher die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr durch die neue Regelung bedroht wäre. Wie gesagt, das kann von uns nicht nachvollzogen werden. Die Einlassungen in der Berichterstattung hierzu sind zum Teil auch sachlich falsch.
Dazu konkret: Das einzige Nato-Manöver in Norwegen war in diesem Jahr das Manöver „Cold Response“, und dieses wurde nicht verkürzt, sondern es wurde sogar auf Antrag der Division Schnelle Kräfte ausgeweitet. Grundsätzlich sind wichtige Nato-Manöver genauso wie Einsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen von der 41-Stunden-Regel ausgenommen. Das gilt natürlich – jetzt einmal ganz konkret weg von diesem angeblichen Vorfall – auch für künftige Vorhaben.
Ein Beispiel: Im Rahmen der Rückversicherungsmaßnahmen der Nato ist das Niveau, auf dem wir die Unterstützung leisten, in diesem Jahr dasselbe wie im letzten Jahr. Wir weiten die Unterstützung sogar aus, und zwar von 16 auf 21 Manöver und von 5 000 auf 5 500 Soldaten. Dass es diesbezüglich irgendwelche Irritationen geben könnte, ist darüber hinaus auch deshalb verwunderlich, weil bereits 15 andere europäische Nationen die EU-Arbeitszeitrichtlinie in ihr nationales Recht für die Streitkräfte übernommen haben.
Sachlich richtig ist: Auch künftig kann Mehrarbeit weiterhin durch Geld ausgeglichen werden. Es ist sogar der Anspruch im Rahmen der Agenda Attraktivität verbessert worden. Es gilt aber der Grundsatz im Rahmen des Gesundheitsschutzes für die Soldaten – das ist auch gut so -, dass erst der Versuch unternommen werden muss, diesen Freizeitausgleich zu gewähren. Erst dann ist eine finanzielle Vergütung möglich.
Dies war übrigens genauso im Rahmen der vormaligen Regelung. Deswegen ist natürlich auch logisch, dass nach dem ersten Quartal kein Fall bekannt ist, weil natürlich erst ein Anspruch angemessen im Rahmen von Freizeit ausgeglichen werden sollte.
Grundsätzlich ist nach unserer Bewertung mit der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung ein riesiger Schritt für die 250 000 Menschen bei uns gemacht worden. Wir setzen damit europäisches Recht um. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich betont, dass auch unsere Streitkräfte unter die europäischen Vorgaben zur Arbeitszeit fallen. Selbstverständlich – und das ist wichtig – muss die Einsatzbereitschaft natürlich gewährleistet sein. Deshalb berücksichtigen wir die Besonderheiten des militärischen Dienstes, und deshalb sind wichtige Vorhaben ausgenommen. Hier geht es um Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, Amtshilfe, mehrtätige Seefahrten, aber genauso um Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen oder auch Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.
Klar ist, dass, wenn man natürlich so ein Vorhaben umsetzt, dieses nicht vom ersten Tag an reibungslos verläuft. Auch Organisationen und Vorgesetzte müssen lernen, damit umzugehen. Mit der neuen Arbeitszeitrichtlinie haben wir aber ein bewusstes Maß an Flexibilität für die Vorgesetzten, sodass eben dort auch entschieden werden kann, wie ich mit dem Zeitausgleich für Pendler oder anderen Dingen umgehe.
Fakt ist: Es ist ein Kulturwandel; es ist ein Paradigmenwechsel. Da wird es bestimmt auch an der einen oder anderen Stelle ruckeln, erst recht bei einer so großen Organisation von 250 000 Menschen. Dass den Wehrbeauftragten von daher eher Beschwerden als Lob erreichen, ist bei der Einführung einer solchen Richtlinie, die gerade erst frisch eingeführt wurde, natürlich klar.
Insgesamt möchte ich betonen: Wir haben wirklich eine ausgezeichnete, eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten, der gewöhnlich gut informiert ist, in diesem Fall aber vielleicht einfach nicht umfassend informiert war. Was wir machen, ist Folgendes: Wir schauen mit den Vorgesetzten und auch von unserer Seite aus auf diese neue Soldatenarbeitszeitverordnung, begleiten sie, haben im Vorfeld an 40 Standorten über 4000 Multiplikatoren informiert und sind dabei, das zu evaluieren. Insgesamt kann bislang ein positives Zwischenfazit gezogen werden.
Mehr wollte ich dazu nicht sagen.
(Foto: German soldiers of 12th Armored Brigade, 10th Panzer Division react to contact from simulated small arms fire while conducting urban operation training during exercise Saber Junction 16 at the U.S. Army’s Joint Multinational Readiness Center in Hohenfels, Germany, March 31, 2016 – U.S. Army photo by Spc. Lloyd Villanueva)
@Hans Schommer. Kurz und knapp gesagt. Selber eingebrockt, selber auslöffeln.
Nachdem das BMVg aber das Auslöffeln der Truppe überläßt, muß dieser auch die Akzeptanz der SAZV samt Einsicht aus einem soldatischen Selbstverständnis heraus überlassen bleiben!
Eine anspruchsvolle Aufgabe an die Vorgesetzten aller Ebenen in eine Herausforderung an die Einsicht jedes Soldaten, die insgesamt durch Bevormundung und auch durch „Wohlfühl-Faktor-Gefasel“ nicht gelöst werden kann.
Verbleiben drei Fragen:
• Will das BMVg noch eigenständige verantwortungsbewußte, motivierende und auch beherzt durchgreifende Vorgesetzte?
• Will das BMVg überhaupt die richtigen Soldat(inn)en für unsere Bundeswehr?
• Oder will man einfach nur nach „Schema F“ die E-AZO erfüllen?
Der Gleichheitsgrundsatz gem. GG ist ein Ungleichheitsgrundsatz, demgemäß Gleiches gleich und Ungleiches dem Anspruch angemessen zu behandeln ist. Wer das nicht einsieht sollte der Bw besser fern bleiben und sich eine andere „soziale Hängematte“ auf dem Arbeitsmarkt suchen bzw. sein jeweiliges berufliches Selbstverständnis bei der jeweiligen Berufswahl überdenken. Dann stellt sich auch nicht mehr die „Frage des Meuterns“!
@Insider:
Die Leitung des BMVg sollte zumindest mitbekommen wie verkorkst die Umsetzung ist und hätte schon längst nachstehen müssen.
Das oben beschriebenen Problem soll durch ein Änderung der Bestimmungen gelöst werden.
Die notwendigen Entscheidungen werden in der Leitung jedoch nicht gefällt.
Auch wenn der zuständige Staatssekretär Hoofe konkret auf Lösungsansätze angesprochen wird, folgen nur Ausreden.
Zuletzt bei der GVPA-Tagung vor wenigen Tagen:
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/vwContentByKey/W2A84M5Q650DBWNDE
Der Fall zeigt auch wie schlecht die offiziellen Meldewege sind – aber man auch mit alternativen Meldewege nichts ändert.
Das ist also längst kein Referatsleiterthema mehr.
@T. Wiegold
Seit wann ist die Beachtung einer gesetzlichen Vorgabe der Aufruf zur Meuterei ? Soll ich für das Unvermögen meines Arbeitgebers ein Dienstvergehen begehen ?
Ist vielleicht etwas überspitzt, trifft aber das Kernproblem: Die Truppe macht das schon
@ T.Wiegold | 10. April 2016 – 21:00
Nee – sicher kein „Aufruf zur Meuterei“. Wie kommen Sie denn auf so eine Einschätzung? Kamerad Jas hat ja geschrieben, wie mein Kommentar zu verstehen ist. Ich denke, da gibt es außer Ihnen keinen weiteren Bedenkenträger.
Hans Schommer
Dass as Team Hotel nicht mehr die ganzen Aufträge abarbeiten kann, welche durch die Wünsche der Insp und des Bundestages ist doch klar.
Doch die Ursache ist nicht die SAZV sondern die Neuausrichtung.
Der InspSKB hat für 2016 im Jahr 2014 auch ohne SAZV Landunter gemeldet, doch keinen hat es interessiert. Ohne SAZV wäre der Konkurs nur verschleppt worden.
Welcher Soldat kann was gegen planbare Freizeit im Grundbetrieb haben?
Welcher Soldat kann was gehen einen anständigen Ausgleich haben?
@Zimdarsen | 10. April 2016 – 23:03
„Welcher Soldat kann was gegen planbare Freizeit im Grundbetrieb haben?
Welcher Soldat kann was gehen einen anständigen Ausgleich haben?“
Niemand.
Aber das eine wird durch die SAZV schlecht erreicht (planbare Freizeit) und das zudem zu Lasten der Einsatzbereitschaft.
Und das andere (anständiger Ausgleich) wird durch die SAZV gar nicht erreicht.
Insbesondere, wenn es um die Arbeitszeitrichtlinie geht, lese ich hier besonders gern und intensiv. Vorneweg: Ich trag‘ Uniform, bei der BW wär’s ein Stabsoffizier. Ich bin aber bei der Polizei. Die allgemeine Arbeitszeitrichtlinie wurde 2003 von der EU beschlossen. So bis 2010 hat es überall die Polizei geschafft, die jeweiligen Arbeitszeitverordnungen an die AZRiLi irgendwie anzupassen.
Noch ’ne Bemerkung vorneweg. Bei uns bei der Polizei ist nicht ab und an mal eine Übung, sondern tagtäglich rund um die Uhr ist Einsatz. Wer heute Nachrichten geschaut hat, wird etwas von den Türken-/ Kurden-Demos mitbekommen haben, in sechs deutschen Großstädten. Dazu wurden Einheiten der Bereitschaftspolizei bundesweit zusammengezogen. Manche Hundertschaften sind tagelang unterwegs, reisen von einem Einsatz zum nächsten. Noch deutlicher wird es bei den Highlights wie G8-Gipfel oder Castor-Transporten. Bis zu 10 Tagen Einsatzdauer sind durchaus denkbar. Vergleichbar mit Übungen der Bundeswehr? Ich denke schon. Nur bei uns eben der tagtägliche Wahnsinn… Und die Bundesbereitschaftspolizei in den Monaten in Bayern…
Auch diese Einsätze werden arbeitszeitmäßig vorab mal abgeschätzt. Grundsätzlich gilt: Nur wenn der Polizist tatsächlich ruht (und auch nicht in Bereitschaft liegt und jederzeit zum Einsatz gerufen werden könnte), dann ist es Ruhezeit, im Sinne der AZRiLi und dann keine anzurechnende Arbeitszeit. Alles andere ist Dienstzeit. Bereitschaftsdienst heißt jederzeit gerufen werden zu können, und der Dienstherr bestimmt der Ort, wo man sich aufhält. Das ist aber alles 1:1 Arbeitszeit. In Folge kommen da mal schnell täglich 14-16 Stunden zusammen.
Unsere durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit sind 40 Stunden. Natürlich sind die Arbeitszeitkonten nach solchen Einsätzen jenseits von Gut und Böse. Natürlich ist selbst in der Polizei so ein Einsatz nachzubereiten. Noch schlimmer ist aber, dass der tagtägliche Wahnsinn keine Pause macht – selbst die BePo-Einheiten werden paar Tage später wieder zum nächsten Bundesligaspiel, zur nächsten Demo, vor dem nächsten Asylheim wieder gebraucht. Und wir danken dem Herrn, der über uns wohnt, wenn es tatsächlich „paar Tage später“ ist, und nicht selbst diese paar Tage fehlen.
@ Hans Schommer: Treu dienen WIR den Menschen hier in Deutschland. Trotz, oder gar wegen der Arbeitszeitrichtlinie!
@ AnkaaMu: Der lange Text gefiel mir. Ich seh‘ die Probleme aber nicht bei der SAZV, sondern bei der Pflicht der Verantwortlichen, sich Gedanken zu machen, damit richtig im Sinne der Soldaten und schlau im Sinne der Aufgabenerfüllung umzugehen.
„Auslegungen der SAZV, die vom Soldaten verlangen das er seine Freizeit nach Dienstschluss um 1700 irgendwo im Nichts verbringt, damit das Stundenkonto nicht überquillt. … Aber als Gefechtsverband hunderte von Kilometern entfernt vom Standort einen Übungsplatzaufenthalt durchzuführen, bei dem strenge Dienstzeitregelungen angelegt werden und der Rest als Freizeit in der Pampa ausgelegt wird, ist grenzwertig und wird als Betrug am Menschen empfunden.“ Und das Empfinden ist korrekt und rechtmäßig, und wurde in mehreren Urteilen in den letzten Jahren auch so entschieden, dass sobald der Vorgesetzte den Ort bestimmt, wo man sich aufhält, ein Eingriff in die persönlichen Rechte erkannt ist – der quasi logisch in die Anerkennung als Arbeitszeit münden muss. „Freiwillige Mehrarbeit ohne Entlohnung“ gibt’s nicht. Mindest-„Vergütung“ ist die Anerkennung als Arbeitszeit, und damit als Freizeitausgleich. „Nach dem alten Dienstzeiterlass wurden Stunden, halbe und ganze Tage aufgebaut.“ OK, bei uns werden nur Stunden aufgebaut, und nur in Form von Freizeit vergütet, finanziell findet de facto nicht statt. Aber Stunde Arbeitszeit mehr
= Stunde Freizeit mehr, und das ohne jede Diskussion. Die „Ausnahmeregelungen“, die hier so propagiert werden, gibt es nur im Katastrophenfall usw. Alles andere ist als Arbeitszeit zu berücksichtigen, zu planen und zu vergüten, also auszugleichen.
„Man kann die Bundeswehr nicht mit einer anderen Armee vergleichen, schon gar nicht mit einem wirtschaftlichen Konzern.“ Letzteres sehe ich auch so. Mit der Polizei aber z.B. schon. Wir sind einfach etwas früher uns unserer Rolle als Arbeitgeber bewusst geworden.
„Wo ist der Mensch in dieser Diskussion? Geht es nicht genau um ihn? Ist es gesünder für den Mitarbeiter Soldat, wenn man seine Gesamtstundenbelastung zwar reduziert“ … … JA!
„…. zu dem Preis das er sich in einer gefühlten handlungsunfähigen Organisation wiederfindet?“ … NEIN. Die Lösung darf nicht auf Kosten der Gesundheit, der Gesamtstundenbelastung, des Freizeitanteils der Soldaten gefunden werden. Insbesondere, wenn man als Arbeitgeber kokurrenzfähig sein will. (Upps, hätte nie gedacht, dass ich mal so mit der Uschi übereinstimme… :-) )
Es bedarf vieler an der Bundeswehr orientierten Lösungen. Das bedeutet, den Dienst so zu organisieren, dass er mit den vorhandenen Leuten zu schaffen ist. Das bedeutet, eben an mancher Stelle auch Schicht- und Wechselschichtdienst, vor allem in logistischen und sicherstellenden Bereichen. Diese neue Arbeitszeitrichtlinie bedeutet vor allem aber die Notwendigkeit, mehr Personal vorzuhalten, oder weniger Aufgaben dem vorhandenen Personal zu übertragen.
Mal am Beispiel der oben geschilderten Übung gefragt: Warum kann nach Rückkehr in die Kaserne nicht die geübte Truppe paar Tage frei bekommen zum Abbau von Stunden, und das Warten der Technik, Reparieren, usw. machen dann andere Kräfte, Logistik, nicht Üben gewesene Nachbar-Einheit, usw. ? OK, wenn es die nicht gibt, dann ist schwierig…
Um aus der persönlichen Sicht (=persönlicher Standpunkt des Verfassers) eines Betroffenen aus der Truppe auch mal meine Sicht zu schildern:
– Verordnung (ist vergleichbar einem Gesetz) kam „zeitgerecht“ mitte November 2015. Anführungszeichen weil der Zeitpunkt zwar justiziabell gesehen noch ausgereicht hat, also vor dem 1.1.16, für die Truppe ist das natürlich viel zu spät
–> Unmut über den späten Zeitpunkt, da ja schon seit 2012 (nach BGH Urteil) klar war, dass es umgesetzt werden muss.
– Mittlerweile die ZDv komplett wirksam inclusive dem mittlerweile abgeschlossenen Beteiligungsgang.
– Ausführungsbestimmungen zumindest für Heer mittlerweile auch erlassen.
Also die Grundlagen sind da und verfügbar. Daher überrascht mich der Eindruck der aus manchen Kommentaren entsteht, das die Grundlagendokumente immernoch fehlen.
Über den Inhalt und oder die Sinnhaftigkeit der ganzen SAZV kann man natürlich trefflich streiten, nur jetzt ist sie da, und vermutlich wird sich die Welt trotzdem weiter drehen :-)
Was denke ich verkannt wird, ist das das ganze auch eine Chance für die Bundeswehr sein kann. Das heisst das zum einen die Bundeswehr vielleicht so langsam „noch“ effizientere Prozeße finden können wird, weil sie muss. Weil jetzt eben die Arbeitszeit endlich mal eine Rolle spielt. Vielleicht kommen dann endlich mal so „bahnbrechende“ Neuerungen wie Video-Konferenz oder Live-Übertragung. So dass dann nicht mehr 100 Soldaten über 3 Stunden Anfahrt in Kauf nehmen müssen, nur um eine SAZV-Weiterbildung anhören zu können. Und dafür gibt es noch viele weitere Beispiele bei denen immernoch leicht der Eindruck entstehen könnte das die Soldaten nicht die Möglichkeit haben ihre Zeit effizient zu nutzen, da diese Möglichkeiten Geld kosten (=Übertragungs- und Videokonferenzsystem kostet natürlich Geld). Nur kostet jetzt die Arbeitszeit des Soldaten auch Geld, und da die Bundeswehr ja wirtschaftlich zu sein hat, werden in Zukunft solche Systeme auch in der Breite ankommen, denn wenn die Anschaffung eines Systems kostengünstiger ist als die Kosten durch Mehrarbeit bei Nichtanschaffung, dann wird es ja angeschaftt werden (hoffentlich). Das erfordert natürlich einen Kulturwandel und das braucht Zeit. Natürlich hat es die Bundeswehr bei solchen Projekten mit Ausschreibung u.ä. etwas schwerer wie ein ziviles Unternehmen, so munkelte man das zur Einführung der SAZV eigentlich viele Systeme zur automatisierten Zeiterfassung beschafft werden sollten, das hat aber irgendwie nicht so richtig geklappt. Jetzt macht das dann eben „übergangsweise“ ein Soldat, was natürlich auch nicht optimal ist.
Zum anderen denke ich auch, dass man nach 9 Stunden arbeit (gerade im Büro) die meisten Menschen nicht mehr unbedingt sehr produktiv sind, sondern wahrscheinlich für etwas das am nächsten Morgen ausgeschlafen 30 Minuten dauert, am Abend locker 2 Stunden sitzen.
Und noch etwas zu Ausnahmetatbeständen:
Aus meiner Sicht macht es nur einen sehr übersichtlichen Unterschied zwischen Ausnahmetatbestand und Grundbetrieb. Ausgleichsansprüche entstehen im Ausnahmetatbestand auch, vermutlich etwas geringer aber immernoch erheblich. Im Grundbetrieb kann bei vorliegen bestimmter Gründe von der Einhaltung der Vorgaben abgewichen werden. Nun bin ich kein Jurist, aber aus meiner Wahrnehmung heraus ist man unmittelbar erstmal kaum eingeschränkt (erst wenn es dann an den Abbau der Ausgleichsansprüche geht.)
DEU/NLD-Corps:
Mich würde interessieren ob die hier beschriebene Praxis schon so durchgeführt wird. Also sind diese Ausnahmetatbestände schon genehmigt, oder ist das derzeit noch der fromme Wunsch einiger, dass es so kommen wird?
Zusammengefasst:
Vielleicht führt die SAZV nun, da eben nichtmehr unbegrenzt viel Zeit zur Verfügung steht, zu einer Verbesserung der Prozesse und vielleicht wird man sich in Zukunft auch wieder auf das „Kerngeschäft“ konzentrieren können.
@TBC:
Mit Genuss den Beitrag gelesen und ich stimme zu!
ABER – die Bundeswehr ist doch sui-generis … also kann doch nicht einfach der Massstab von anderen angelegt werden (wer die Ironie findet, darf sie behalten).
Organe, die sich nicht nur auf den wie auch immer gearteten Ernstfall vorbereiten, sondern den tagtäglich haben, bekommen es gebacken – wir nicht. Das sollte uns zu denken geben.
@Koffer
Zustimmung aber das ist nicht das Ergebnis EINER SAZV sondern DISER schlecht vorbereiteten SAZV.
Alle Beteiligungsgremien und der Verband, welche nicht zeitgerecht beteiligt wurden,
die Probleme aufgezeigt. Jeder Soldat konnte sich vorher einbringen.
Meine Erfahrung war jedoch, dass sich selbst die Kommandobehörden nicht mit dem BMVg abgestimmt hatten und wenige progressive Vorschläge machten.
@all
13 Ruhezeit sind nicht 13 Stunden Freizeit und 48Std gelten nur im Jahresschnitt.
Regelarbeitszeit ist 41Std und Überstunden kann man auszahlen. Dazu kommen die ganzen Ausnahmen.
Das alles gibt genügend Spielraum kann jedoch die wahnsinnige Neuausrichtung und das Fehl von 20 000 Soldaten (Antrittsstärke zu SollOrg) nicht ausgleichen.
Die SAZV ist zu mehr als 90% gut und den Rest kann man noch optimieren…..wenn man will, doch die strukturellen und die durch die zunahme der Aufträge entstehende Verwerfungen kann und soll eine Arbeitszeitverordnung nicht kaschieren.
P.S.:
Wir reden von Frieden und Grundbetrieb.
@TBC
Vielen Dank, sie haben alles Nötige dazu geschrieben.
@TBC
Danke für die Einlassungen mal aus einer anderen Perspektive.
Ein Nachfrage habe ich dann allerdings doch:
Führt nicht genau das, also die sehr hochfrequente Einsatz- bzw Auftragslage, zu genau dem Problem, dass eben gerade NICHT die Möglichkeit vorhanden ist, nach einem anstrengenden und (Arbeits-)zeitintensiven Einsatz, die angefallenen Überstunden durch Dienstzeitausgleich, sprich Freizeit, auszugleichen?
Es freut mich ja, dass die Polizei(en), mit dieser Regelung seit einigen Jahren irgendwie zurecht kommen, aber sowohl Ihre Schilderungen als auch die Erinnerung an Medienberichte bzgl der Überstundenberge bei z.B. BPOL lassen bei mir nicht den Eindruck entstehen, als würden die Bestimmungen der Richtlinie regelmäßig eingehalten…
In Donaukurier.de: 10.04.2016 21:23 Uhr
“Die Truppe wird überfordert“
Berlin (DK) “Der Chef der Bundeswehrverbands, René Wüstner, fordert eine massive Stärkung der Armee.“
@Vtg-Amtmann:
Das ist offiziell keine Frage, da sich das eigentlich aus dem Prinzip der Inneren Führung ergeben sollte – zumindest auf dem Papier.
Gefühlte Wirklichkeit: klares Nein ;)
Im Wesentlichen ergibt sich hier das Spannungsfeld zwischen der (gewollten) Abgabe von Entscheidungskompetenz nach unten und dem Unwillen, mit potentiellen negativen Begleiterscheinungen oben leben zu müssen.(Stichwort: Micromanagement)
@Zimdarsen
Jain. Die Truppe wurde (Luftwaffe) abgefragt, inwiefern man kritische Probleme in einer Umsetzung sehen würde… Feedback -> ?
Nachdem man jahrelang Probleme mit der Einführung der Zeiterfassung hatte und sich teilweise nach Kräfte (von diversen Seiten) dagegen gewehrt hatte, wurde sie nun, wie bereits erwähnt über das Knie gebrochen. Tools wurden kurzfristig zusammengebastelt, Regelungen warne bis zuletzt reichlich unklar.
Da, wo Personal ohnehin knapp war, stellen sich nun ganz neue Herausforderungen. Zum einen, weil man (gewollt) wann immer möglich Ausgleich gibt und dies teilweise Auswirkungen auf (Schicht-)zulagen hat – zum anderen, weil nun jeder Mehrdienst begründet werden muss und man sich letztlich dafür rechtfertigen muss. Wo Personal knapp ist, wird dies also zum Dauerzustand.
Wenn hier von 3 Stunden Anfahrt zu Vorträgen über die SAZV gesprochen wird, kann man auch gleich das Fass aufmachen, wie sinnvoll es ist, von 20 Standorten insgesamt 30 Mann zur Übungsunterstützung heranzuziehen, damit man keine andere TSK fragen muss, oder sich eingesteht, dass man diverse Spielchen eben nicht mehr sinnvoll gestalten kann.
Die guten Ansätze halten meisten genau so lang, bis der erste General fragt, warum etwas nicht mehr geht… und dann geht es halt wieder…
@Kerveros
„Die Truppe wurde (Luftwaffe) abgefragt, inwiefern man kritische Probleme in einer Umsetzung sehen würde… Feedback -> ?“
Ja, die Lw hatte sogar einen Projektgeneral welcher mit allen Bedenken und Verbesserungsvorschlägen einschl der Forderung Ausnahmen klarer und OrgBer übergreifend zu definieren, konfrontiert wurde.
Feedback ist eher unbedeutend, das wichtige ist, was wurde übernommen?
Es wird eher so sein, dass man noch weniger angeordnete Überstunden bezahlen will.
Wenn man sich betrachtet wo überflüssige Mehrarbeit anfällt einschl. der überflüssigen Reisen von Köln nach Gatow (ist nicht IN Berlin), warten auf LuTrans (früher war das Transportmittel der Lw das Flugzeug) und zu den Schießplätzen.
Vielleicht wäre es sinnvoll, bei anderen Großorganisationen einfach ‚mal zu fragen, so im Sinne von TBC – 11. April 2016 – 0:14 ? – Ich könnte mir vorstellen, dass auch die deutschen Gewerkschaften genügend Erfahrungen mobilisieren können, wie mit der Arbeitszeiterfassung für die verschiedensten Situationen umgegangen werden kann / soll …
Am Ende aber geht es dann um Personal-Kapazität, die nicht beliebig vermehrbar ist. Und da hilft nur noch eine Führungsentscheidung – vulgo. was wird in Zukunft weggelassen. Das ist dann verantwortete Pragmatik, kein Glamour. – Sollte das nicht helfen, dann ist der Haushalt gefragt ! Das Parlament also !
Der Artikel spiegelt die Realität wieder !
Vorher: Übungsplatzaufenthalt von 1 Woche, Mo-Do 16,5 Std Dienst/Tag.
Die Soldaten wussten das sie sind eine Woche von Zuhause und somit von Familie getrennt waren. Zudem war ihnen klar das es lange Tage werden würden. Dafür habe ich eine Menge an Ausbildungsinhalten unterbringen können.
Ergebnis waren 2 Tage in der Folgewoche bzw. nach Wunsch des Soldaten frei (Dienstausgleich) und 2 Tage finanzielle Vergütung (ca. 100,-).
Für den Soldaten war klar, dass es nach der Woche ohne Familie im Idealfall in der Folgewoche Freitag und Montag frei hatte uns somit ein langes WE mit seinen liebsten hatte. Zudem noch ca. 100,- „Extra“ um die freien Tage mit seiner Familie zu verbringen.
Heute:
Aufgrund der engen Auslegung werden nur noch 41 Std/Woche genehmigt.
Das bedeutet, dass ich die Ausbildungsinhalte auf 2 Wochen verteilen muss. Dafür hat der Soldat um 16:15 Uhr mitten in der Pampa Dienstschluss und gammelt im nirgendwo ohne Internet, Sportmöglichkeiten oder sonst was ab. Er ist 2 Wochen von seiner Familie getrennt, bekommt anschließend keinen Tag frei um zumindest etwas Zeit mit seiner Familie als Ausgleich verbringen zu können und hat auch keinen Cent „extra“ !
Ich kann verstehen, dass das niemand als Vorteil empfindet!
Nächstes Beispiel der Attraktivität:
Vorher:
42 Std /Woche (ohne Übungen usw.) damit TG Empfänger nach §6 da tägliche Heimkehr zumutbar, und im Rahmen der Vorschriften.
Heute: 41 Std/ Woche, plus Pausen von 45 min, die täglich drangehangen werden. Damit kein TG mehr nach §6 da tägl. mehr als 12 Std Abwesenheit von zuhause.
Unterm Strich sieht dieser Soldat dank der tollen AZV seine Familie 1 Std weniger am Tag !
Wenn ich jetzt noch den Irrsinn der Unterscheidungen von Einsatzausbildung usw. aufliste, in der die Auszubildenden einer Ausnahme unterliegen, die Ausbilder aber nicht- da es für sie der Auftrag und somit „Grundbetrieb“ ist und ich somit die Ausbilder im Schichtbetrieb einteilen muss dann hat das wirklich nichts mit Vereinfachung oder gar Gesundheitsschutz zu tun.
Das es Einheiten gibt, die immer noch Anrechnungsfälle produzieren, obwohl diese ganz klar auf Einsatz, Hilfeleistungen und ähnliche Beschränkt sind, und somit für sich die AZV anders auslegen wie andere es tun tut sein übriges zu Akzeptanz.
Wegen mir hätte man jede Std die über den 41 Std/ Woche liegt auf ein Lebensarbeitszeitkonto „buchen“ können. Wegen mir am Jahresende 100 Std davon auf 12 Monate verteilt zum Satz der Bundesbehörden zur Auszahlung bringen können. Den Rest kann der Soldat bei vollem Lohnausgleich früher in Pension bzw. BFD gehen und fertig!
Einfach, unkompliziert und praktikabel.
Ich schreib’s gerne nochmals: Der Spielraum zur Auszahlung eines angemessenen „Überstundensalärs“ muss explizit für die Streitkräfte geschaffen werden. Soll heißen: Wenn der Soldat beantragt, statt Freizeit Geld zu erhalten, und der Disziplinarvorgesetzte durch diese Form der Abgeltung keine Einschränkung des (dienstlichen) Leistungsvermögens des Antragsstellers sieht, sollte finanziell vergolten werden müssen.
Und nun komme mir keiner mit der Fürsorge des Dienstgebers, die am besten noch die Robustheit des Privatbereiches unseres Antragsstellers beachtet und betrachtet haben will. Diese Form der Fürsorge ist seit Abschaffung der Wehrpflicht nicht nur obsolet, sondern gegenüber erwachsenen, der freien Berufswahl folgenden Soldaten schlichtweg eine Anmaßung.
Hans Schommer
@Hans Tonnenkäse | 11. April 2016 – 13:33:
„Wegen“ der SAZV nunmehr länger auf den TrÜbPl zu fahren und den Soldaten, angeblich normgetreu, um 16:15 Uhr Dienstschluss o.ä. zu geben und dannach „Freizeit“ zu vermerken, mag aktuelle Praxis sein. Rechtlich zulässig ist das nicht.
Erinnert mich, um den Bogen zu TBC zu spannen, irgendwie an den BGS. Denen wollte man im Rahmen von Fußballzugbegleitungen auch mal am Zielbahnhof „Dienstschluss“ geben und sie 3 Stunden später für die Rückreise wieder in Dienst nehmen. In der Zwischenzeit hätten sie ja im Vollschutz beim Bahnhofskiosk Freizeit machen können.
@Hans Schommer | 11. April 2016 – 13:33:
Auch in allen anderen Erwerbsbereichen arbeiten mit Masse Erwachsene. Dennoch hat sich „der Staat“ dazu entschlossen, diesen einen unabdingbaren Schutz anzugedeien.
Um die Menschen vor sich selbst zu schützen. Und auch weil der Einzelne eben doch nicht auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber steht und frei aushandeln kann. Und …
Warum soll dies gerade bei Soldaten anders sein?
An alle die auch gerade wieder sinnlos zuhause sitzen weil sie Stunden abbauen müssen…
Ich Arbeite in einem spezialistierten Verband, meine Arbeit macht mir außerordentlich Spaß und ich bin gerne bereit länger zu Arbeiten. Bisher sind jeden Monat ca 500€ extra drin gewesen und/oder vergleichbarer Urlaub. Ich normalerweise ca. 280 Tage im Jahr nicht an meinem Heimatstandort(ohne Einsatz). Und plötzlich dreht sich alles nurnoch um Stundenabbau, gut die hälfte aller geplanten Ausbildungen fällt aus. Man kann ja nichtmal sagen wann/wo der Trupp zusammen üben kann, da jeder eine eigene Spezialisierung hat und diese irgendwo in Deutschland oder im Ausland beüben muss um dann wieder individuell diese aufgebauten Stunden abzubauen.
Achja, dann muss man’s halt besser organisieren…aber unsre Organisatoren sind ja auch im Urlaub…
In einer perfekten Armee in der jeder LG jede Übung und jeder Einsatz schon 1 Jahr vorher feststeht und ich mich darauf verlassen kann, in soeiner Armee kann ich evtl. mit einer 41h Woche in dieser Form arbeiten. Aber in der Armee in der wir dienen, wo der eine LG verschoben wird und man dafür auf nen andren geht oder plötzlich dann Zeit für Urlaub hat ( der sich dann wieder dochnicht mit dem Urlaub der Frau zuhause deckt ) kann man doch so etwas nicht befehlen! Haben unsere Entscheidungsträger vergessen wie es in der Truppe war?
Man fragt sich als einfacher Soldat mit fast 10 Jahren Dienstzeit wie man so etwas so dermaßen gegen die Wand fahren kann?
Da komm ich mir schon ziemlich dämlich vor wenn ich bekannten versuche zu erklären das ich meinen Beruf liebe.
#AbindenUrlaub #MeineFrautrenntsichweilichsovieldaheimbin #200
[Danke für die praxisnahe Schilderung. Den Link zu einem Reiseportal hab‘ ich dennoch mal rausgenommen… T.W.]
Tom | 11. April 2016 – 13:59
„Auch in allen anderen Erwerbsbereichen arbeiten mit Masse Erwachsene. Dennoch hat sich „der Staat“ dazu entschlossen, diesen einen unabdingbaren Schutz anzugedeien.“
Beispiel? Wo darf ein AN aus eigenem Entschluss nicht länger arbeiten, wenn er dabei für sich oder sein Arbeitsumfeld oder Dritte nicht zur Gefahr oder Belastung wird?
Hans Schommer
Bspw überall dort, wo das ArbZG (Privatwirtschaft) oder die diversen AZV (Saatsdiener) Anwendung finden.
Im NLD Heer, Regelung bei Lw-Mar-Marechaussee mir nicht bekannt, wählen für den Grundbetrieb BS bei Fw/Offz zu Jahresbeginn ihre Wunschwochenarbeitsleitung.
In der Praxis bedeutet dies, dass – meist – Freitags/Montags, ca 1/4 des Pers fehlt. Der KoordAufwand bei personell kleinen Abteilungen ist nicht „ohne“, nicht selten bleibt auch Arbeit liegen.
Der Kdr muss der Regelung vorab zustimmen. Es bestehen drei vorgegebene, unterschiedliche Zeitraster.
Bei verminderter Jahres-/Wochenleistung sinkt natürlich das Salär entsprechend, und der zustehende Erholungsurlaub gleichfalls.
Tom | 11. April 2016 – 14:25:
„Bspw überall dort, wo das ArbZG (Privatwirtschaft) oder die diversen AZV (Saatsdiener) Anwendung finden.“
Ah ja – diese Antwort muss ich jetzt erst mal auswerten.
Hans Schommer
@all
Oben ein Nachtrag mit den heutigen Aussagen des BMVg vor der Bundespressekonferenz.
@T.Wiegold | 11. April 2016 – 16:51:
Danke für den Nachtrag.
Man stellt fest, im BMVg gilt: „Es leuchtet grün, grün, grün!“ und es hakt eigentlich nur bei dem ein oder anderen Vorgesetzten der die neue Regelung noch nicht verinnerlicht hat. Na denn…
Erinnert irgendwie an diverse Pressestatements zum Gewehr G36 aus 2013 bis Anfang 2014, „Meldungen aus der Truppe und Mängel sind dem BMVg nicht bekannt“, während die Testergebnisse der WTD und diverse Meldungen aus der Truppe schon seit 2012 auf dem Tisch lagen.
Bei ca. 02:40 min spricht Oberst Boris – mal von grottenschlechter Grammatik und Ausdrucksweise abgesehen – folgende Worte: „… mit der Soldatenarbeitszeitverordnung ein riesiger Schritt für die 250.000 Menschen gemacht worden …“
Wenn ich nicht irrig in der Annahme gehe, dann gilt die SAZV – wie der Name schon sagt – ausschließlich für Soldaten. – Aber wo haben wir 250.000 Soldaten? … Zumindest nicht bei der Bundeswehr, denn in der dürften es etwas um die 180.000 sein!
Auch mag es sein, daß man IM Ministerium durchweg positive Erfahrungen mit der SAZV gemacht hat. Bei uns langt es ja noch nicht einmal für 2 Zeiterfassungsterminals und einen entsprechenden Rechner … auch wenn es aufgrund der Dislozierung erst mal nur eine „Insellösung“ wäre. Die Ministerin hatte angekündigt die automatisierte Zeiterfassung flächendeckend einzuführen … und dazu gehören nun mal auch solche Gerätschaften.
Also beim BwDLZ Objektmanagement beantragt. – Ergebnis: Abgelehnt, mit der Aussage, daß es wohl vor 2018 nichts wird. Und so darf sich jetzt ein Soldat mit dem Excel-Tool stunden-/tagelang herumärgern, weil es nicht fehlerfrei ist und nicht alle Besonderheiten abdecken kann.
Dabei mache ich den „Entwicklern“ des Tools keinen Vorwurf, denn die haben nach meinem Wissen alles Mögliche gegeben, um das bestmöglich hinzubekommen. Aber mit dem Mangel an Zeitvorlauf und den fehlenden Parametern war auch für die nicht mehr drin.
Aber wenn ich solche Statements höre, dann sträuben sich mir die Nackenhaare zu Berge, wobei mir immer ein Gedanke durch den Kopf geht:
Laßt uns alle sammeln für ein großes neues Schild über dem Eingang des Bendler-Blocks auf dem steht:
„Herzlich Willkommen im Elfenbeinturm!“
@Tom
Auch wenn die Truppendienstgerichte Nord und Süd in ihren Urteilen zum Thema Dienst bzw. was nicht Dienst ist im Bezug auf einem Übungsplatzbesuch unterschiedlicher Auffassung sind, so spricht erstmal nichts dagegen. Das wird bei verschiedensten Einheiten so zur Zeit durchgezogen.
Alternativ dazu wird die AZV so ausgelegt, dass die 13 Std am Tag „voll“ gemacht werden und 11 Std später erneut der Dienst beginnt. Die aufgebauten Std. müssen dann zeitnah abgebaut werden. Zeitnah wurde im Rahmen der Projektgruppe AZV mit „14 Tagen! definiert.
In der Regel werden die aufgebauten Std. also unmittelbar in der Folgewoche abgebaut. Als betroffener ist das ein wenig wie Stubenarrest!
Zumal die Aufträge in den Kp nicht weniger werden, und niemand Rücksicht darauf nimmt. Konnte vorher ein teil finanziell vergütet werden, bzw. Mehrarbeit über DA (FvD) innerhalb von 3 Jahren abgegolten werden (davon eines in Freizeit) muss nun alles in Freizeit unmittelbar abgegolten werden.
Die wenigen Spezialisten in einem Verband machen somit zur Zeit alles und schieben einen Berg Std vor sich her, der dazu führt, das ab Oktober manch Soldat zuhause bleiben muss. Nicht weil er will, sondern weil es die AZV will. Es ist kein qualifiziertes Personal in Sicht, genauso werden die Aufträge nicht weniger.
Eine gut gemeinte Idee verliert somit vollends ihre Akzeptanz.
Es geht in Teilen soweit, dass TEFhr ihr Personal nur noch nach Stundensätzen, bzw. Kosten Nutzen berechnen. Niemand gibt einen Ausbilder an andere Truppen ab, da er ja der eigenen nichts nützt, und am Ende der Dienststelle in der Zeit + aufgebauter Überstunden zusätzlich fehlt!
Die Unsicherheit in der Truppe und vor allem bei denen die am Ende den Kopf hin halten wird durch die Aussagen der Bundespressekonferenz auch nicht besser…
@Hans Tonnenkäse | 11. April 2016 – 19:28
„Niemand gibt einen Ausbilder an andere Truppen ab, da er ja der eigenen nichts nützt, und am Ende der Dienststelle in der Zeit + aufgebauter Überstunden zusätzlich fehlt!“
Ein weiterer „Geburtsfehler“ der SAZV :(
Um mal eine von mir gar nicht geschätzte Theologin zu zitieren:
„Nichts ist gut an der (aktuellen) SAZV“.
Das Grundübel ist die Annahme Soldaten seien im Grundbetrieb normale Arbeitnehmer/Beamte und nur wenn es um Einsätze (oder sehr ähnliche Vorgänge wie konkrete Einsatzvorausbildung) ginge, müssen man besondere Maßstäbe ansetzen.
Der zweite Fehler war, die Grundüberlegung der EU (Gesundheitsschutz) mit Attraktivität zu verknüpfen. Denn a) und b) hätten unterschiedliche Grundüberlegungen notwendig gemacht.
Und der dritte Fehler (der übrigens von den Beteiligungsgremien und dem DBwV massiv unterstütz wurde), war es den Vorgesetzten die bisherige (eingeschränkte) Wahlfreiheit zwischen Geld- und Freizeitausgleich zu nehmen. Als hätten die bisherigen Ansätze (min. 1 Tag, Rest zwischen Soldat, VP und Chef zu klären) nicht überwiegend gut funktioniert.
Schon wieder ein Stück weg von Führung mit Auftrag für und in einer einsatzbereiten Armee und das wahlweise unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes und/oder der Attraktivität…
Und selbst jetzt, wo die (von manchen Seiten schon seit Monaten prophezeiten!) Probleme nachweise eingetreten sind, werden sie von einigen (auch hier im Blog) einfach geleugnet.
Nein, nein, nein, weil nicht sein kann, was nichts ein darf :(
Auslöser des Artikels und der Diskussion hier ist doch die Teilnahme an der NATO Übung, oder? Jetzt fällt so eine Übung ja nicht überraschend vom Himmel. Hat sich einer der Kommentatoren mal Gedanken gemacht, warum erst jetzt die scheinbare Probelmatik der SAZVO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird und wer davon profitiert?
Aus meiner Sicht sind es die Gegner. Die gleichen Gegner, die auch so tun, als sei finanzieller Ausgleich verboten. Alles was hier in den Kommentaren vorgebracht zum Nachteil von Soldatinnen und Soldaten geregelt ist, hat nichts mit der gesetzlichen Festlegung der Arbeitszeit an sich zu tun, sondern mit dem Versuch, der Trägheit der Masse folgend, alles möglichst -trotz neuen rechtlichen Rahmens- so zu belassen, wie es schon immer war. Und wenn das nicht so einfach geht, dann lassen wir halt ein paar Dinge in die Hose gehen und schieben es auf die SAZVO.
Wenn im fliegerischen Bereich eine Übung angesetzt wird, dann muss man halt auf das schwächste Glied der COMAO Rücksicht nehmen. So funktioniert das auch bei NATO Übungen. Und so, wie sich im Ministerium niemand gescheut hat, den Bundeswehrangehörigen zu erzählen, dass man ihren Standort schließe um Geld zu sparen, sollte das BMVg auch den Partnerländern gegenüber erklären können, dass man den Übungsbeitrag nicht wie gewünscht leisten könne, weil man halt Geld sparen möchte.
Und zum Abschluss: Wie reden hier über eine ÜBUNG!
@ Koffer
Woher nehmen Sie die Aussage, dass der DBwV es unterstützt habe den Vorgesetzten die Wahlfreiheit zwischen Freizeit und finanziellem Ausgleich zu nehmen?? Wo steht, dass es die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs nicht gibt?
@schleppi | 11. April 2016 – 20:39
„Woher nehmen Sie die Aussage, dass der DBwV es unterstützt habe den Vorgesetzten die Wahlfreiheit zwischen Freizeit und finanziellem Ausgleich zu nehmen??“
Der DBwV fordert seit Jahren eine der Polizei vergleichbare Regelung bei der Freistellung eine weit überwiegenden Vorrang vor finanzieller Vergütung hat.
In der Polizei ist der finanzielle Ausgleich faktisch (durch die Vorgaben und die Praxis) weitgehend ausgeschlossen.
Genau dieser Geist („…man muss die Menschen vor sich selbst schützen…“, „…die bösen Vorgesetzten beuten die Untergebenen häufig aus…“, „…Freizeit ist dem Geld immer vorzuziehen…“) wurde auch unter Beteiligung der Gremien und des DBwV für die Bw umgesetzt.
Ich bin übrigens sehr dankbar für den Kommentar mit dem Hinweis auf die Situation bei den Flugplatzfeuerwehren. Auch hier gab es durch europäische Rechtsprechung (Bereitschaftszeit als Arbeitszeit) eine eklatantes personelles Delta. Das hätte leicht durch die Schaffung entsprechender Dienstposten ausgeglichen werden können. Hat man seit Jahren versäumt, so dass heute noch Flugbetrieb nicht durchgeführt werden kann, weil keine Feuerwehr verfügbar ist.
Insofern folgt das BMVg einer gewissen Stringenz.
@ Koffer
Wenn wir bei den Tatsachen bleiben, stellen wir fest, dass der DBwV immer für die Wahlfreiheit des/der betroffenen Soldaten/ -in eingetreten ist. Das Problem existiert nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Arbeitszeit für Soldaten.Anders geartete Behauptungen hätte ich gern konkret hinterlegt.
Als die Mehrarbeit der Bundeswehrangehörigen schlechter vergütet wurde als die einer Krabbenpulerin in Marokko, wollten alle Freizeit statt finanziellem Ausgleich. Seit es mehr Geld gibt wollen viele (nicht alle!) finanziellen Ausgleich statt Freizeit. Der DBwV ist Vertretung der Bw-Angehörigen und unterstützte früher, wie auch jetzt die Forderungen der Soldatinnen und Soldaten
@Koffer
„Der DBwV fordert seit Jahren eine der Polizei vergleichbare Regelung bei der Freistellung eine weit überwiegenden Vorrang vor finanzieller…“
Der DBwV fordert seit Jahren planbare Freizeit und eine angemessene Vergütung, vergleichbar der Regelung der gesetzlichen Polizei. Der Vorrang eines Ausgleichs in Zeit war mW nie Bestandteil der Debatte, so wenig wie die Forderung ob 35, 40 oder 41 Std Woche. Es ging immer um das Grundsätzliche. Sie hängen sich wie so oft am Detail auf, doch das ist immer verhandelbar. Doch zum Verhandeln benötigt man einen Partner mit sozialer Mächtigkeit und das ist eben nicht der Vorgesetzte oder einzelne Soldat.
Wobei die Bundeswehrfeuerwehren wie alle anderen Feuerwehren auch darunter leiden nicht genügend geeignete Bewerber zu haben. Und wenn man Leute ausgebildet hat, diese teilweise zu kommunalen Feuerwehren abwandern, aber dieses Problem gibt es auch bei den kommunalen Feuerwehren. Nur können die kommunalen Feuerwehren wenigstens noch etwas „Action“ bieten, auch das ist nicht unbedingt ein Aspekt in dem die Bundeswehr punktet.
Was mich viel mehr schockiert ist eigentlich, dass man Leute ausbildet und für diese dann keine Ausrüstung da ist und die Leute tlw. 6 Monate und länger auf die Sachen warten müssen. Ein Bekannter von mir nutzt derzeit die Einsatzkleidung seiner freiwilligen Feuerwehr damit er überhaupt arbeiten kann.
Und zum Schluss kommt eben noch dazu, dass man zwar die super EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt hat, aber eben auch die Stellen für das zusätzlich benötigte Personal nicht geschaffen hat. Aber auch das ist kein alleiniges Problem der Bundeswehr, dass herrscht bei den Zivilien auch.
@Hans Tonnenkäse
Ist am Freitag nicht ein halber Tag, d.h. sie haben ihren Untergebenen 1/2 Tag als ganzen Urlaubstag in Rechnung gestellt?
@Koffer
Vor sich selbst und vor Vorgesetzten!
Als wäre das in der Freien Wirtschaft so anders.
Et Al
Gewerkschaften kennen und haben Erfahrung im Umgang mit Vorgesetzten, die wolche Regeln ignorieren, umgehen etc.
@schleppi
„Wenn wir bei den Tatsachen bleiben, stellen wir fest, dass der DBwV immer für die Wahlfreiheit des/der betroffenen Soldaten/ -in eingetreten ist. “
Das ist nicht korrekt.
„Anders geartete Behauptungen hätte ich gern konkret hinterlegt.
Gerne! Der DBwV hat seit Jahren eine den Beamten/Polizisten „vergleichbare“ (!) Regelung gefordert. Nur ein Beispiel beim schnellen googeln im Netz um das zu belegen:
http://bit.ly/1oRA5e9
Und jeder, der sich auch nur ein bißchen mit dem Thema beschäftigt weiß, dass sowohl bei Beamten, als auch bei Polizisten der finanzielle Ausgleich die absolute Ausnahme ist.
Der DBwV wusste also sehr genau was er tat (nämlich Freizeit vor Geld zu fordern) oder er hatte keine Ahnung von der Materie und hat über Jahren etwas gefordert ohne die Auswirkungen auf die SK zu bedenken…
Keine schönen Alternativen, oder?!
Selbst wenn wir eine „Wahlfreiheit“ hätten, würde das die SK übrigens auch nicht weiterbringen, denn nur der (nächsthöhere) Disziplinarvorgesetzte, der die Jahres- und Ausbildungsplanung macht, kann hier die Interessen des einzelnen gegen die dienstlichen Bedürfnisse abwägen.
Für so etwas gibt es die wöchentlichen Gespräche Chef VP, bzw. quartalsweise Chef/Kdr VP…
@Zimdarsen | 11. April 2016 – 21:10
„Es ging immer um das Grundsätzliche. Sie hängen sich wie so oft am Detail auf, doch das ist immer verhandelbar.“
Habe ich etwas gegen den Grundsatz, dass wir Soldaten mehr Geld bekommen?
Nein.
Habe ich etwas dagegen, dass wir Soldaten – wo möglich – planbare Freizeit haben?
Nein.
Aber in bestehende, funktionierende Systeme mit dienstlich unausgegorenen und nur auf den ersten Blick sozial gut klingenden Konzepte einzugreifen, dagegen habe ich etwas.
Und dann auch noch so feige zu sein, sich hinter einer angeblichen Verpflichtung aufgrund einer EU-Richtlinie zu verstecken, die auch GANZ anders hätte umgesetzt werden können.
Danke geschenkt :(
@ThoDan:
Warum sollte denn ein Freitag nur als halber Urlaubstag zählen? Der zählt als ganzer Tag.
Dementsprechend auch:
Am Freitag ist ein halber Tag DA auch nur der halbe Freitag – will ich den ganzen Freitag frei machen muss ich auch einen ganzen Tag DA nehmen.
Ja, wir reden von einer Übung. Und schlimm genung, dass „Herr Nannt“ beim bekannten Neusprech bleibt. Denn Probleme der Truppe sind nur Scheinprobleme.
Alle haben es kommen sehen.
Alle Bedenken wurden beiseite gewischt.
Auch wenn das jetzt nicht mehr hübsch und nett klingt: ich kann dieses Gewäsch von wegen Paradigmenwechsel und Kulturwandel nicht mehr hören.
Das Ganze war doch wieder ein „jetzt seht mal zu wie ihr klar kommt“.
Nichts ist gut an der SAZV. Gar nichts.
Richtig: auch andere Nationen machen das. Nur cleverer. Was angesichts dieses Schwachsinns auch nicht weiter schwer ist.
@ME
Weil da mkn so ca um 11 oder 12 Uhr regulär Schluss ist oder war.
@ Koffer
Zitat aus ihrer Quelle:
„Aus dem Grund muss bei einer AZVSold auch die Berechnung der zu vergütenden Mehrarbeit umgestaltet werden.“ Ist das nicht irgendwie eine Forderung nach finanziellem Ausgleich?
Bei dem Kampf um die Einführung auf die bereits bestehende funktionsfähige Regelung bei der Bundespolizei hinzuweisen, heißt doch nicht, dass hier eine identische Regelung gefordert wurde. Ich kann keine Quelle finden, in der der DBwV eine strikte Vergütung in Freizeit fordert.
Man versucht hier einen Sündenbock für die Versäumnisse des BMVg zu finden und meint darin beim DBwV Erfolg zu haben. Das wird nicht funktionieren. Schon deshalb nicht, weil die Verordnungskompetenz nicht beim DBwV liegt. Fragen Sie doch Ihre Vorgesetzten, wieviel zusätzliche Dienstposten sie gefordert haben. Fragen Sie sie, wieviel finanzielle Mittel sie für den Ausgleich von Mehrarbeit gefordert haben und wieviel sie davon ausgeschüttet haben, aber hören Sie auf zu behaupten der DBwV habe direkt oder indirekt etwas mit dem „Verbot“ des finanziellen Ausgleichs zu tun.
In Ihrer Antwort auf @Zimdarsen
ist es schon ziemlich verwegen von einem Eingriff in ein funktionierendes System zu sprechen. Es war vielleicht für die ein funktionierendes System, die Arbeitszeit von Untergebenen für beliebig verfügbar hielten. Und noch verwegener ist es, den DBwV für die Anwendung der EU-Gesetzgebung verantwortlich zu machen.
Und daher noch einmal meine Frage:“ Auslöser des Artikels und der Diskussion hier ist doch die Teilnahme an der NATO Übung, oder? Jetzt fällt so eine Übung ja nicht überraschend vom Himmel. Hat sich einer der Kommentatoren mal Gedanken gemacht, warum erst jetzt die scheinbare Probelmatik der SAZVO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird und wer davon profitiert?“
@schleppi | 11. April 2016 – 22:43
„heißt doch nicht, dass hier eine identische Regelung gefordert wurde. Ich kann keine Quelle finden, in der der DBwV eine strikte Vergütung in Freizeit fordert.“
Stimmt, aber eine „vergleichbare“. Und da jeder weiß, dass bei Beamten/Polizisten die finanzielle Vergütung die absolute Ausnahme ist, kann sich der Verband hier nicht freisprechen.
„Man versucht hier einen Sündenbock für die Versäumnisse des BMVg zu finden und meint darin beim DBwV Erfolg zu haben. Das wird nicht funktionieren. Schon deshalb nicht, weil die Verordnungskompetenz nicht beim DBwV liegt.“
Da stimme ich Ihnen tatsächlich weitgehend zu.
Nicht der DBwV ist an diesem Schlamassel Schuld, sondern das BMVg.
Die Gremien und der Verband haben hier zwar auch nicht rühmlich operiert, aber die überwiegende Schuld/Verantwortung liegt hier bei der zivilen Leitung und (anteilig, weil rückgratlos handelnd) bei der militärischen Führung.
Aber der DBwV kann hier nicht so tun, als hätte er etwas anderes gefordert und hier als „Retter“ und Kämpfer für die Truppe auftreten.
Es ist genauso gekommen, wie durch ihn (und andere) gefordert. Er ist nicht Schuld daran, aber er hat es unterstützt.
Warum ich das überhaupt anbringe war die Tendenz in mehreren Beiträgen in diesem Faden den Verband in dieser Angelegenheit positiv herauszustellen.
Das geht so nicht! Er ist nicht Schuld an diesem Schlamassel, aber er kann hier auch nicht seine unrühmliches Zutun bestreiten :(
„Hat sich einer der Kommentatoren mal Gedanken gemacht, warum erst jetzt die scheinbare Probelmatik der SAZVO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird“
Wieso? Es wurde doch ausgiebig von allen Seiten gewarnt. Es tritt jetzt nur genau das ein, was die Truppe schon seit Monaten befürchtet. Wer jetzt so tut, als sei das überraschend, der muss schon reichlich Dinge ausgeblendet haben…
Natürlich ist es „geschickt“ vom konkreten Kommandeur das bei so einer brisanten Angelegenheit wie einer internationalen Übung zu machen.
Aber die Warnung und Meldungen wurden in den letzten Monaten auch bei anderen Themen (Grundausbildung, Laufbahnlehrgänge, Gefechtsdienst, Truppenübungsplätze etc. etc.) abgegeben.
„und wer davon profitiert?“
Die Streitkräfte hoffentlich, wenn die schlimmsten Auswüchse der SAZV möglichst schnell korrigiert werden!
@Koffer
Sie wissen so gut wie ich, dass der DBwV mit vergleichbarer Regelung nicht explizit ein Detail der Regelung gefordert hat.
So langsam scheint es mir, dass es ihnen nicht um die Diskussion der einzelen Vorschläge geht, sondern darum Punkte zu suchen wo der Verband Verantwortung trägt.
Zur Erläuterung: Das BMVg trägt die Verantwortung und sie können sich mit ihrer Kritik zusammen mit dem DBwV, Verdi, Göd uvm einbringen.
Eine Festsetzung wie viel wann monetär vergütet wird, werden sie in der SAZV nicht finden.
Nichts ist in Stein gemeißelt.
„Aber in bestehende, funktionierende Systeme mit dienstlich unausgegorenen und nur auf den ersten Blick sozial ….“
Dass das bestehende System funktioniert ist schon fast Hohn den gegenüber welche auf 58 Wochenstunden im Jahr kommen. Das Problem der SKB wurde im Detail durch dessen ehem Insp klar angesprochen und es hat kaum was mit der SAZV zu tun.
Die Neuausrichtung, fehlendes Pers / Mat und die Vielzahl der Einsätze ist unser Problem.
Der Rest ist eine Taschenmesserstoßlegende.
Zunehmend drängt sich mir der Eindruck auf, dass es manchen – oder doch nur @Koffer? – nur darum geht, mal wieder deutlich zu machen, dass der DBwV nix taugt. Jedem seine Meinung, aber das Thema haben wir jetzt wirklich durch. Danke.
@Zimdarsen | 11. April 2016 – 23:53
„Sie wissen so gut wie ich, dass der DBwV mit vergleichbarer Regelung nicht explizit ein Detail der Regelung gefordert hat.“
Stimmt, lediglich eine den Beamten/Polizisten vergleichbare Regelung.
Und die haben wir ja jetzt bekommen :(
„Zur Erläuterung: Das BMVg trägt die Verantwortung“
Stimmt. Und der DBwV hat sein Scherflein dazu beigetragen…
„Dass das bestehende System funktioniert ist schon fast Hohn den gegenüber welche auf 58 Wochenstunden im Jahr kommen.“
1. Diejenigen, die im JahreSCHNITT über 58 Stunden kommen sind die Ausnahme.
2. Wenn das im Einzelfall so ist, dann ist das nicht gut, auf Dauer sicherlich nicht gesund und sollte aus Fürsorgegründen auf dienstlich zwingende Fälle von eingeschränkter Dauer beschränkt sein. Aber für die Verhinderung/Beschränkung solche Einzelfälle brauchen wir ja keine SAZV…
„Der Rest ist eine Taschenmesserstoßlegende.“
Die negativen Auswirkungen der SAZV (und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen) auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte durch die massive Einschränkung des Ausbildungs- und Übungsbetriebs kann in ihrer Bedeutung gar nicht genug unterstrichen werden.
Mal ganz zu schweigen vom Konto der Soldaten.
Es gibt sicherlich wenige Fragen, die eine solche unmittelbare negative Auswirkung auf die Qualität und gleichzeitig der Motivation der Truppe haben werden wie die aktuelle Situation :(
@T.W.
Mal ganz ehrlich: ich habe mit dem DBwV nicht angefangen!
Den Verband hat erstmalig in die Verantwortung mit einbezogen hat @Rheinländer | 10. April 2016 – 12:44.
Danach versuchte @FK70 | 10. April 2016 – 15:09 den Verband positiv darzustellen und @Hans Schommer | 10. April 2016 – 20:11sah im DBwV einen Rettungsanker (meine Worte) in der aktuellen Situation.
Erst daraufhin habe ich gegen den Versuch den DBwV hier als „Unschuldslamm“ darzustellen argumentiert.
Gerne stelle ich meine Kritik am DBwV ein (ist ja zugegebener Maßen kein Pro-Contra Interessenvertretungs/Gewerkschaftsforum hier ;) ), dann möchte ich aber auch ungern unwidersprochen Legendenbildung Pro Verband lesen müssen :(
Siehe http://augengeradeaus.net/2016/04/die-neue-arbeitszeitverordnung-fuer-die-truppe-nur-noch-kuerzer-auf-uebung-zur-nato/comment-page-2/#comment-232760 und ansonsten „Red Herring“, wäre erneut mein Vorschlag.
@ Koffer: Alles eine Frage der sozialen Wahrnehumung. „Legendenbildung“ sehe ich nicht, aber gem. Hinweis von T.W. lasse ich das Thema.