Ausbildungsmission Irak: Mit Mandat, übers Grundgesetz reden wir später
#Iraq #KRG.Peshmerga’s G36s on the ground…with Mag Coupler Extra goodies from Berlin ? -) pic.twitter.com/hxms7or63A
— Harry Boone (@towersight) 11. Dezember 2014
Nachdem die Bundesregierung am vergangenen Montag bei der Frage, wie denn eine Ausbildungsmission der Bundeswehr im Nordirak aussehen könnte, ein bisschen schwammig geantwortet hat, gibt’s nach der Kabinetssitzung am (heutigen) Mittwoch Donnerstag ein klein wenig mehr Klarheit. Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Justizminister Heiko Maas Innenminister Thomas Maizière* verständigten sich am Rande der Kabinetssitzung darauf, dass dem Bundestag ein Mandat für eine solche Ausbildungsmission vorgelegt werden soll; voraussichtlich fällt der Regierungsbeschluss darüber in der kommenden Woche.
Einige Rahmendaten scheinen festzustehen, so der Umfang von rund 100 deutschen Soldaten, die zusammen mit Kameraden aus Italien, den Niederlanden und Skandinavien die kurdischen Peshmerga-Kämpfer in Erbil in Nordirak für den Kampf gegen die islamistischen ISIS-Terrormilizen schulen sollen. Und klar ist auch, dass es ein Mandat nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz sein soll, das die Bedingungen für einen bewaffneten Einsatz deutscher Streitkräfte regelt.
Ein paar andere Details bleiben merkwürdig unscharf. Zum Beispiel die Frage nach der rechtlichen Grundlage: Das Grundgesetz legt in seinem Artikel 24 fest, dass sich Deutschland einem System kollektiver Sicherheit wie den Vereinten Nationen oder der NATO anschließen kann, und in den Mandaten wird regelmäßig auf diesen Einsatz im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit Bezug genommen. Aber was ist dieser Rahmen bei der Irak-Mission, zu der sich zahlreiche Staaten auf freiwilliger Grundlage in einer Koalition der Willigen zusammengefunden haben, ohne entsprechenden Beschluss zum Beispiel des UN-Sicherheitsrats?
Dazu sagt Außenamtssprecher Martin Schäfer (im unten verlinkten Audio bei Minute 03:20), dass sei eine wichtige, aber gleichwohl Detailfrage, die nicht vor einer offiziellen Befassung des Kabinetts öffentlich erörtert werden sollte. Er fügte dann später hinzu, die Einigung der zuständigen Minister sieht ausdrücklich keine Neuinterpretation des Grundgesetzes vor. Außerdem gebe es aus den UN den Aufruf an alle Mitgliedsstaaten, den Irak im Kampf gegen ISIS zu unterstützen.
Es bleiben also noch ein paar Fragezeichen, ehe in der kommenden Woche der Mandatsentwurf vorliegt.
Zum Nachhören: Die Aussagen dazu vor der Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Steffen Seibert, Außenamtssprecher Schäfer und BMVG-Sprecher Jens Flosdorff:
(Aus Gründen der Übersichtlichkeit steht die Abschrift der Pressekonferenz in einem gesonderten Eintrag.)
Nachtrag: Ein paar Bilder von G3 und G36 in guten Händen hier. (SCNR)
Nachtrag 2: Hm, ob das mit dem System kollektiver Sicherheit in die Richtung geht, die der CSU-Verteidigungspolitiker Florian Hahn per Pressemitteilung andeutet?
Die Kurden im Nordirak brauchen dringend eine nachhaltige Ausbildung, um sich auf Dauer wirksam gegen den IS verteidigen zu können. Bevor wir einen Ausbildungseinsatz der Bundeswehr auf den Weg bringen, muss aber klar sein, was unsere strategischen und militärischen Ziele sind, wie unsere Soldatinnen und Soldaten geschützt werden und wie die Mission mit unseren Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit vernetzt wird. Ein Einsatz kann nur auf sauberer rechtlicher Grundlage unter Beteiligung des Deutschen Bundestages erfolgen. Er könnte beispielsweise im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Trainingsmission auf Basis eines EU-Mandats stattfinden.
Nachtrag 3: Interessant, was man auf der Facebook-Seite der Peshmerga findet; unter anderem Tipps für Freiwillige, die mit den Kurden gegen ISIS kämpfen wollen (incl. des aktuellen Preises für eine Kalaschnikow):
For the western volunteers who want to join Peshmerga troops to fight against ISIS terrorists in South (Iraqi) Kurdistan, this is what you have to do:
1. Get to Erbil. There are few airlines that go to Erbil, website will be provided at the end of this post. There is also another airport in Sulaimani. You can buy the visa at these airports.
2. Bring your basic traveling gear and some money for taxi, hotel etc till you are joined up then you will be looked after, $5000 should be enough till you are set up.
3. Don’t mention anything to turks about your intentions if you have a stop over in Turkey, best flight route would be directly from EU to Erbil, Kuwait or Jordan.
4. You will be joining as a volunteer which means you probably will not be receiving income from Peshmerga department, thou things could change down the track.
5. Do not share your plans with anyone till you get to Erbil once you get there you can ask police at a station or Asaish (security elements) they will take care of the rest and set you up at a location and most likely you will be joined with other western volunteers, there is an Asaish base on 60 meter road. Weapon must be purchased prior to this.
Weapon and ammo has to be purchased and why? Reason been is Peshmerga has shortage in weapons because iraq had put weapon embargo on Kurdistan since 2007 US and allies previously didn’t put pressure on Iraq to end its embargo till ISIS attacked Kurdistan and iraq.
6. It is required that you have some former basic military training or experience.
7. Make sure you only go to Erbil or Sulaimani because iraq is divided into three now, Kurdistan, IS and Shia Iraq, the road between Erbil and baghdad no longer exists, and you will only be safe in Kurdistan NOT the rest.
8. Bringing your weapon is not allowed, you can buy your own weapons from a weapon shop/Bazaar which has to be completed prior to going to police station make sure weapon is not loaded at anytime till you get to the front lines. You can bring own uniform, boots, night goggles and basic military gears…
9. AK47 is $700-$3000 while an M16/M4 is $4000-$7000 but on exit you can sell easily and get your money back.
10. You will be joining as a volunteer thus you can leave anytime you wish.
11. Kurdistan has a 1050km border stretch with the ISIS here are some of the front lines: Gwer, Alqush, Tel Kef, Daquq, Mala Abdula, Tal Ward, Zumar, Shingal…
Best wishes
Peshmerga page.
*Jetzt gibt’s eine kleine Unsicherheit, wer denn dabei war. Laut Mitschnitt sagte der Regierungssprecher, es seien die Verfassungsressorts beteiligt gewesen, das sind Innen und Justiz. Und der Außenamtssprecher sprach dann von den beteiligten Ministern, was impliziert, dass sowohl Innen- als auch Justizminister anwesend waren. Inzwischen deuten die Informationen darauf hin, dass zwar der Innen-, nicht aber der Justizminister an dem Gespräch teilnahm.
Wenn der hintere Schütze schießt, fliegt die Staubschutzkappe der Mündung gleich mit ins Ziel :)))
@ Jugendoffizier:
Bei der Schießausbildung wird doch nur „peng peng“ gerufen !
Schon vergessen ?!
;-)
Einfach professionell diese Außen- und Sicherheitspolitik…
die verfassungsrechtliche Grundlage „sei eine wichtige, aber gleichwohl Detailfrage, die nicht vor einer offiziellen Befassung des Kabinetts öffentlich erörtert werden sollte“…
ich übertrage das mal auf die Polizei:
ja, die Polizei soll Leute erschießen dürfen, warum, wieso und auf welcher Grundlage ist aber nur eine Detailfrage
Da zeigt sich wieder einmal dass das Primat der Politik wichtiger zu sein scheint, als das Primat des Rechts. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass das BMVg ja sowieso bald vom BVerfG auseinander genommen werden wird – bei der Pegasus-Entscheidung.
es bleibt spannend…
Auch das BVerfG hat doch bereits entschieden, dass eine Entsendung nur im Rahmen eines Bündnisses/einer Organisation kollektiver Sicherheit rechtmäßig ist, oder?
So wie auch Herr Wiegold schon das GG erwähnt, so hat das BVerfG hierzu doch eindeutig Stellung bezogen.
Verstehe nicht ganz wie das umgesetzt werden soll (ohne eine Inkaufnahme der Rechts- & Versicherungunsicherheit für die Soldaten)…
@Jugendoffizier
und? ist doch nur ein Verbrauchsgut!
Ah, ob der Einsatz verfassungsgemäß ist ist nur eine Detailfrage. Das wird sich aber in einem Verfahren beim BVerfG als wesentlich herausstellen (hoffentlich nur für die BReg, nicht für Soldaten).
@Memoria 1+
Als MUT wage ich mal die These, es soll ein Einsatz werden, damit AVZ gezahlt, Verwundung oder Tod (auch wenn sich der Azubi mal umdreht und die Ladehemmung dann doch keine wahr) durch das EVG abgedeckt und es eh soviel wichtiger aussieht.
Außerdem sind die Punkte bei Beförderung wohl für den einen oder anderen wichtig- kein Einsatz, keine Punkte.
Außerdem liegt bestimmt schon ein Angebot eines Einsatzmedaillenherstellers vor, der sonst Pleite geht.
Marine war immer schon außerhalb des Heimatstützpunktes im Einsatz und es hat Ewigkeiten gedauert, bis es in den Köpfen der „Experten“ in Berlin geklickt hat.
@all
Siehe Nachträge oben…
http://www.spiegel.de/politik/ausland/cia-folter-warum-die-verantwortlichen-nicht-bestraft-werden-a-1007908.html
Informativer Artikel über die „Rechtslage“ in Sachen CIA-Folter.
„Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, könnten sich die Angeklagten auf ein Memo des Justizministeriums berufen, in dem gleichsam eine Art Blankovollmacht für Folterungen erteilt wurde. Wörtlich heißt es in den Memo: „Jeder Schaden, der während einer Befragung entstehen könnte, würde verblassen angesichts des Schadens der abgewendet wird, wenn ein Terroranschlag verhindert wird, der Hunderte oder Tausende Menschenleben fordert.““
Jetzt wird auch klar, warum die USA in keinem Fall eine VN-Resolution in Sachen IS haben wollen. Die gesamte Strategie der USA basiert juristisch letztendlich auf der AUMF von 2001 und den dazugehörigen präsidialen und ministeriellen Dekreten der US-Administration, die maximale operative Freiheitsgrade bei gleichzeitiger juristischer Absicherung sicher stellen.
Da fragt man sich doch, ob die Mandatsfrage für den Ausbildungseinsatz der BW im Irak verfassungsrechtlich wirklich nur eine Detailfrage ist, zumal die USA ja lead nation sind.
Ich zitiere: …… Mach ich mir die Welt wie sie mir gefällt! Oder dehne ich das GG wie ich es brauche. Ich könnte schreien bei soviel Dreistigkeit der Politiker bzgl. Detailfragen vs Leben unserer Soldaten!
@Jugendoffizier:
Ich glaube, es handelt sich nicht um ein scharfes Schießen. Der Leitende würde ja riskieren, dass einer der Einzelschützen von der BR Deutschland Schadenersatz verlangt, da ihm das vor Beginn des Schießens mit von der BRD gelieferten Waffen das richtige Einsetzen des Gehörschutzes nicht demonstriert wurde. (3/12 Nr 407).
Auf Zeit online findet man die Bandbreite der politischen Diskussion schön dargestellt. Schockenhoff hebt auf Artikel 51 UN-Charta ab, Arnold hält eine Mandatierung für überflüssig, begrüsst sie aber, weil ja auch die kleine Mali-Mission mandatiert wurde. Und ganz toll fände er eine Klage vor dem Verfassungsgericht…
Damit wird doch deutlich, worum es nicht geht: Rechtssicherheit für unsere Soldaten einschliesslich ihrer sozialen Absicherung.
Die GroKo könnte die Grundlagen für einen zeitgemäßen verfassungsrechtlichen Rahmen schaffen. Aber dann wäre es mit dem Lavieren und Rosinenpicken natürlich vorbei…
Bei solcher verfassungsrechtlicher Inkompetenz verschlägt es einem ja glatt die Sprache. Es war schon arg grenzwertig, als die gute Frau vdL vor der Lieferung in Erbil eintraf (weil die eigenen Flugzeuge danke Finanznot nur mit Klebeband, Spucke und dem Prinzip Hoffnung zusammengehalten werden), aber das ist noch ein Zacken schärfer. Die Inkompetenz deutscher Politiker in Punkto Verteidigung ist nichts neues, die Inkompetenz des ganzen Apparats in Punkto Grundgesetz schon.
„Ja, wir machen mit …“
„Psst, Chefin. Geht nich … Grundgesetz und so.“
„Ehm … ja … also …“
*epic facepalm*
@ selber denken
Treffer, versenkt! Festlegen? Frau Merkel und ihre Laiendarstellertruppe? Niemals!
Ganz davon abgesehen, dass Kurdistan kein völkerrechtlich anerkannter Staat ist, obwohl die Bundesregierung gerade so tut, als wären die Peshmerga die reguläre Armee eines UN-Mitgliedsstaates. Wir unterstützen aktiv eine Separatistenbewegung, kann man durchaus machen, aber dann sollten alle, Parlament inklusive, ihr Jawort geben, dass dies tatsächlich deutsche Außenpolitik ist.
Ja und Putin freut sich über die nächste Blaupause zum Thema Völkerrecht und der Unterstützung von Widerstandskämpfern (Terroristen, je nach Lesart).
@ autostaeterin & zimdarsen
das die Kurden kein anerkannter staat sind ist völkereechtclich nicht so gravierend, da es die figur des „stabilisierten de facto regimes“ gibt, dass ein anderer staat je nach gusto und gerne auch nur sektoral (hier also militärpolitisch) wie einen staat behandeln kann.
ich habe persönlich auch durchaus sympathien für eine erweiterte auslegung des 24 GG.
die problem ist nur das man bei dieser erkenntnis nicht im zuge einer nüchternen Abwägung sondern eines unvostellbar diletantischen Herumgehampels gekommen ist.
andererseits. alles andere hätte mich mitterweile auch überrascht.
Man weiß nicht was man will, geschwige denn mit welchen Mitteln
den preis zahlt nicht der verursacher sondern der soldat vor Ort.
gelebte Fürsorge.
@wacaffe
Deshalb wird ja die Zentralregierung in Bagdad immer mit einbezogen. Zudem gibt es die autonome Region Kurdistan, eine Gebietskörperschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Autonome_Region_Kurdistan
http://en.wikipedia.org/wiki/Iraqi_Kurdistan
(gibt mehr her)
Allerdings gibt es, wie bekannt, Spannungen mit der Zentralregierung und umstrittene / geforderte Gebiete.
@ TM
schon klar. mir ging es eher darum das man es theoretisch sogar ohne Bagdad machen könnte.
das man es mit macht ist ja eher ein politisches signal pro irakische integrität. ob das so sinnvoll ist steht noch auf einem anderen blatt.
Könnte es sein, dass die Vorgehensweise ausnahmsweise nicht stümperhaft ist, sondern eine Änderung des Grundgesetzes vorbereitet werden soll?
@Zimdarsen: Als ob er die gebraucht hätte. Die jahrelange russische Militärhilfe für die PKK ist bekannt.
@wacaffe
Na, ohne die Zustimmung der Zentralregierung wird es nicht gehen:
„As stipulated by the Iraqi constitution, Iraq will be divided into federal regions that will handle their own domestic affairs while the Baghdad central government will deal with international affairs.“
http://en.wikipedia.org/wiki/Kurdistan_Regional_Government
Die deutsche Sicherheitspolitik leidet darunter, daß man sich gerne hinter dem Grundgesetz versteckt. Dies war bei Auslandseinsätzen der Fall, das BVerfG hat den Weg aber ohne Grundgesetzänderung frei gemacht, ohne die Frage, ob Auslandseinsätzen überhaupt je beschränkt waren zu entscheiden, denn die CDU hatte vor der Somalia-Entscheidung des BVerfG die Auffassung vertreten, das Art. 87 a II GG, welches bestimmt, daß die BW nur eingesetzt werden dürfe außer zur Verteidigung, wenn das GG dies ausdrücklich zulässt, historisch gesehen nur den Bundewehreinsatz im Inneren gemeint hat und damit keine Einschränkung für den Auslandseinsatz enthalten würde. Darüber hat das BVerfG bis heute entschieden, sondern die Frage damals ausgeklammter und die Frage der Auslandsweinsätze über Art. 24 GG gelöst.
Wer also behauptet, daß der Einsatz der BW durch Art. 87 a II GG eingeschränkt wird, übersieht dabei, daß er sich dabei nur auf die Wortlautauslegung stützt, daß das BVerfG, wenn es auf eine Norm ankommt, sich aber ganz Genau die Entstehungsgeschichte und den ursprünglichen Zweck der Norm anschaut und einige Verfassungrechtlicher, genauso wie die CDU damals, sagen, daß die Norm nur den Inlandseinsatz meint, aber nicht den Auslandseinsatz.
Auch beim Dienst mit der Waffe für Frauen hat man sich in Deutschland hinter einer auslegungsfähigen Norm damals versteckt, bis es von einem Europäischen Gericht der BW um die Ohren geschlagen worden ist.
Da der Irak als Staat Hilfe wünscht, würde das BVerfG höchstens verlangen, das Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Irak über den Bundeswehreinsatz schließen müsste, aber viel wahrscheinlicher ist, dass das BVerfG sagen wird, daß der Einsatz durch Art. 51 UN Charta(dem Recht auf Selbstverteidigung) gedeckt ist, weil im Gegensatz zu den friedensschaffenden Einsätzen, welche oft sich gegein einen Staat richten, ist der Irak mit dem Einsatz einverstanden und wenn ein Staat um militärische Hilfe bittet, wird dies von der UN-Charta gedeckt und die UN-Charta ist Völkerrecht und das Völkerrecht ist über Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts!
Recht auf Selbstverteidigung heißt doch Angriff eines Staates von außen? Zumindestens im Iraq handelt es sich doch aber eher um einen Bürgerkrieg, um die Vorherrschaft in diesem Land. Wir greifen damit in einen inneren Konflikt ein, und dass die Kurden Lippenbekenntnisse zur Integrität des Iraq abgeben, um an Hilfe zu gelangen, ist aus ihrer Situation nachvollziehbar. Gibt das die Rechtslage wirklich her?
@Closius:
Die Frage, ob Art. 87a nur einen Inlandsbezug hat, ist wirklich spannend, nur so wie ich es verstehe, will man eben genau darauf im Irak nicht hinaus. Gleiches gilt für die Frage, ob es für den Einsatz der Bw ausreicht, dass sich ein Staat auf sein Recht auf Selbstverteidigung nach der UN-Charter beruft (wobei das arg weit gehen könnte…).
All diese Möglichkeiten den Einsatz zu begründen hätte man ja, nur so wie ich es verstehe, will man dies nicht austesten, sondern wieder mit Art. 24 II GG rumfummeln – und das wird echt sportlich.
Und wenn man ehrlich ist: Art. 24 II GG hat das BVerfG auch nur genommen, weil es nichts anderes gab und man 1994 nicht sagen wollte: nette Idee das mit den out-of-area Einsätzen, aber nun holt die Truppen mal zurück und macht euch kurz nach Erlangung der staatlichen Souveränität mal ordentlich zum Löffel. Wenn es irgendetwas besseres als Art. 24 gegeben hätte, hätte sich das BVerfG diese Verdrehungen bis hin zum Rückgriff auf in die Historie sicher nicht angetan. Außerdem ging man damals sicher davon aus, dass es bald eine Verfassungsänderung bzgl. des Einsatzes der Streitkräfte geben würde und DEU nicht noch 20 Jahre später immer noch verfassungsrechtlich rumdümpeln muss.
Auf NDR.Info war zu hören das die Italiener, Niederländer und Skandinavier für den Schutz der deutschen Ausbilder zuständig sein sollen.
Im grossen und ganzen sollte man abseits der rechtlichen Lage um den Einsatz nicht allzu viel Wind machen.
@ autostaedterin
mit selbstverteidigung gem. Art.51 UNC sind SIe auf dem Holzweg. Diese Norm ist hier nicht einschlägig und wird auch nicht benötigt.
was im Irak passiert ist die sogenannte „intervention auf einladung“ die der territorialstaat jederzeit an truppen anderer staaten aussprechen kann egal ob der dann zu bekämpfende feind von Innen oder außen kommt.
Ein rekurs auf das Selbstverteidigungsrecht ist hier überflüssig. Mal abgesehen davon das man durchaus argumentieren kann das der IS als Reimport (Alkaida im Irak/ISIS-rüber nach Syrien/IS- retour in den Irak als IS) durchaus eine externe bedrohung war bzw. ist. Eine selbstvertidigung gegen Terrororganisationen nichtstaatlicher Natur is sein 9/11 teil des völkerrechts. wie gesagt ist diese überlegung hier aber nicht notwendig, da einladung.
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@ Thomas Melber
„Na, ohne die Zustimmung der Zentralregierung wird es nicht gehen:“
Doch! das ist ja gerade der Witz beim „stabilisierten de facto regime“. hier zählt nicht was irgendwo aufs Papier gekliert wurde (irakische verfassung) sondern die tatsächliche situation vor Ort, ergo wer hat staatsgewalt/staatsgebiet/staatsvolk in staatenäquivalenter Form ohne bereits staat zu sein.
naaa und wer ist das in kurdistan… baghdad?…Nö!.
just für solche situationen gibt des die obige rechtsfigur. Wie sich deutschland dann vis a vis Talabani und Co. verhält ist dann der deutschen Regierung überlassen.
Die hat sich jetzt für ein Zeichen pro irakische integrität entschlossen. das kann man so sehen, muss es aber (völkerrechtlich) nicht.
Ich musste bei Ihrem Post ein wenig schmunzeln. Die Frage stelle ich auch gerne bzw. die von mir der Politik zugesprochene Intention vermute derzeit ziemlich häufig!!! Auch was den (in dem Fall Irak nicht relevant) Art. 87b GG angeht… (vgl. so ein Radio Gesräch mit Hr. Königshaus auf Bayern2? War Hr. Wiegold nicht auch dabei? Muss ich nochmal suchen… Schreibe es dann ins Bällebad;))
Auf jeden Fall wurde ich diese Tage in meiner Vermutung in einem persönlichen Gespräch wieder bestärkt… Ob eine solche Änderung sinnvoll wäre, wäre wohl in einem anderen Thread zu diskutieren (Weihnachtsmarkt-Bällebad? ;) nicht dass hier eine artfremde Diskussion vom Zaun gebrochen wird, die bereits mehrfach geführt wurde… Die Lösungen von gestern passen aber eher selten auf die Probleme von heute. Oder anders: wenn die Lösung das Problem ist….;) )
P.S.: diese „T9-Technik“…:) „Weihnachtsmarkt-Bällebad“ wollte ich nicht schreiben… Hehe, „A“ sagen, „B“ schreiben, „C“ denken und „D“ meinen… Kann ich Jetzt Medienspezialist oder Politiker werden? Sorry dafür!!!
@califax
Blaupause nicht zum Handeln, sondern zum Rechtfertigen. Natürlich kennt sich Putin mit dem Einsatz von grünen Männchen aus.
Ich erinnere mich gut wie einige Kommentatoren hier nach einem stärkeren Engagement Deutschlands in Sachen IS schrien nachdem sich die anderen Staaten ziemlich schnell zum handeln entschieden. Und das bis jetzt WEIT AUS robuster als die deutsche Mission sein wird.
Aber die deutsche Doppelmoral macht auch nicht vor augengeradeaus halt.
Die Preise für Gewehre sind in Kurdistan erstaunlich hoch – wohl ein Zeichen, dass alle Waffen benötigt werden und der Schwarzmarkt leer gefegt ist. M16 Preis: 4000-7000 Dollar = 3200 -5600 Euro.
Ein qualitativ gutes Selbstladegewehr (Halbautomat) für Sportschützen basierend auf dem M16 kostet in Deutschland vom deutschen Hersteller Oberland Arms 1380 Euro.
Freiwillige aus Deutschland sollten also ihr Gewehr besser selbst mitbringen – aber ob bei der Ausreise dem Zoll eine Einladung eines irakischen Schützenvereines und der europäische Feuerwaffenpass genügen ?
@Atticus
„Ich erinnere mich gut wie einige Kommentatoren hier nach einem stärkeren Engagement Deutschlands in Sachen IS schrien …….“
Evtl waren es ja nicht die gleichen Schreiber und es ist eben ein Unterschied zwischen, was man gerne hätte und was gesetzlich zulässig ist.
Is schon lustig gell: da hat Deutschland ne Armee. Dann heulen erst Alle, dass wir nie irgendwo mitspielen und wenn dann zu spät und zu verhalten und … Aber wenn es dann mal fix und unbürokratisch gehen soll und ggf. auch noch mit Verantwortung, dann jammern wieder alle mit Paragraphenreiterei rum. Aber ich bin als Soldat der Arbeitsebene wohl zu stumpf um das zu durchdringen…
Viel interessanter wäre für mich die Frage wie es mit der Rechtslage AUßERHALB von dem gewaltentfremdeten Deutschland ausschaut:
Gibt es z.B. ein Status-of-Forces-Agreement? Auf solche Sachen waren die Herren Herrscher in Bagdad letztlich nämlich nicht so gut zu sprechen. Ich erinnere an die Waffenlieferungen direkt an die – streiche; setzte in Richtung der – Kurden…
God Speed with you Boys wenn ihr denn gehen müsst!!
@ radar lover
„Gibt es z.B. ein Status-of-Forces-Agreement? Auf solche Sachen waren die Herren Herrscher in Bagdad letztlich nämlich nicht so gut zu sprechen. Ich erinnere an die Waffenlieferungen direkt an die – streiche; setzte in Richtung der – Kurden…“
bei eher kurzfristigen einsätzen wir meist kein separates SOFA verhandelt weil politisch vermint/langwierig usw..
Meist wird auf diplomatisch bilateraler ebene eine übereinkunft getroffen die mehr oder weniger mit einem formellen SOFA korrespondiert. also keine irakische jurisdiktion usw.
das werden die USA schon gemacht haben und die europäer hängen sich üblicherweise dran. so wird es wohl auch im IRAK sein.
dieses würdelose mäandern beim thema „bewaffnung ja/nein“ bei der Ausbildungsmission Irak auf der BuPress verursacht mal wieder speiseröhrenkonvulsion.
MANN, dann sagen sie es doch endlich was ohnehin jedem klar ist.
geradezu prototypisch für die deutsche Neurose bei der Thematik insgesamt.
Nächste Wendung:
Aus Sicht der Unionsfraktion ist man nur „mandatswürdig“, wenn wann selbst für den eigenen Schutz sorgt.
Als wären wir im Jahr 1991: ohne Erfahrung mit Mandatierung.
„Is schon lustig gell: da hat Deutschland ne Armee. Dann heulen erst Alle, dass wir nie irgendwo mitspielen und wenn dann zu spät und zu verhalten und …“
Wenn man in der Oberliga mitkicken will muss man auch Oberliga sein, insofern ist es gar nicht schlecht, dass wir immer erst nach dem Spielerpass fragen müssen. Das verhindert, dass wir allzu viele unnötig verletzte Spieler vom Platz tragen müssen.
Laut faz.net ist die „Allianz gegen den IS“ ein System kollektiver Sicherheit.
Ja dann ist ja alles klar… Warum man es dann bei Mali so schwer hatte??
@TomCat
….und dann benötigt man noch Ausrüstung (Breite) und Pers (Tiefe)
Eben ein paar Bälle und man bedenke das Ende.
Auch der Eid sollte dann konsequenter Weise geändert werden.
@ Freiherr vom Stein
„Könnte es sein, dass die Vorgehensweise ausnahmsweise nicht stümperhaft ist, sondern eine Änderung des Grundgesetzes vorbereitet werden soll?“
Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß die deutsche Politik ihren höchst praktischen Raum zum Lavieren, Relativieren und dahinter verstecken durch klare Regelungen ersetzen würde, an denen sie später gemessen werden könnte? Wo kämen wir denn dahin? ;)
@ csThor | 12. Dezember 2014 – 10:13
Ich sehe die treibenden Kräfte eher in der Exekutive als bei der Legislative.
Wir leben in einer Zeit, in der sich (auf allen staatlichen Ebenen) die Exekutive verselbständigt und ihren Handlungsraum erweitern will. Es gibt da so eine alte Theorie, dass es einen Kreislauf der Verfassungen gibt. Staatliche Stabilität oder eine Ende der Geschichte wird von so Autoren wie Aristoteles negiert, ein Staat ist immer ein System im Fluss. In diesem Denkmodell wird dargelegt, dass z.B. nach der Monarchie die Tyrannei komme. Schaut man sich die deutsche Geschichte in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts an, so war Aristoteles ziemlich prognosestark. Nach der Demokratie folgt in diesem Modell die Monarchie, wobei die neuen Monarchen oft aus dem Apparat hervorgehen. Weil der Bürokrat im Normalfall Informationsvorsprünge gegenüber dem Parlamentarier hat, kann der Bürokrat andere hinter die Fichte führen und sich so in eine machtpolitische Position bringen, die Monarchen ähnelt.
Das Recht zur legitimen Ausübung von Gewalt muss, dieser Denkschule folgend, auf die Exekutive übertragen werden, damit man die eigene Machtposition weiter ausbauen kann. Denn wer die Macht über die (Staats-)Gewalt hat, hat die Macht, seine Ziele durchzusetzen.
Nachdem der Parlamentsvorbehalt kassiert wurde, muss man nur noch die Armee im Inneren einsetzen dürfen und man hat die Werkzeuge zur Errichtung einer zentralistischen Monarchie zusammen.
Im Prinzip ist in Deutschland (mal wieder) die Zeit reif für derartige Machtverteilungskämpfe. Die Zeit des (Nachkriegs-) Aufbaus ist vorbei, die Positionen der Macht sind vergeben, die Inhaber der Macht wollen diese nicht räumen, die nachwachsende Generation sucht sich zu beweisen, ein stabiles nationales Selbstverständnis ist in Deutschland heute eher weniger ausgeprägt. Indikatoren wie Politikverdrossenheit etc. weisen darauf hin, dass man mit dem aktuellen staatlichen Organisationsprinzip mindestens hadert, was eben den Übergang zu anderen Staatsstrukturen ermöglicht. Der künstlich herbeigeführte Generationenwechsel/Personalwechsel in der Bundeswehr ist auch so ein Indikator, braucht man doch für sowas junge formbare Soldaten und nicht alte Hasen, die sich dem alten Staatwesen verpflichtet fühlen.
Entsendung Verfassungsbruch aber „noch“ kein Wort zu einer Klage dagegen.
Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE
12.12.2014 – Alexander Neu
Entsendung der Bundeswehr in den Irak ohne UN-Mandat ist Verfassungsbruch
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/entsendung-bundeswehr-irak-ohne-un-mandat-verfassungsbruch/?rss
Wenn ich die Bundespressekonferenz richtig lese, gibt es in der Bundeswehr nicht nur optional bewaffnete Drohnen, nein auch optional bewaffnete Soldaten.
Einige Anlaufschwierigkeiten bei der bisherigen Ausbilduns- und Ausrüstungshilfe:
http://www.tagesschau.de/inland/nordirak-bundeswehr-101.html
Erkundungsteams bringen halt meistens dieses Störende mit: Realität.
Aber Herr Floßdorf klärt das alles souverän.
SZ berichtet, dass die Mandatierung der BW Ausbildungsunterstützung im Irak gem. Artikel 24 GG erfolgen soll mit folgender Begründung:
1. irakische Regierung hat alle Mitgliedsstaaten im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ um Hilfe gebeten.
2. UN-Sicherheitsrat hat die Terrororganisation in einer Resolution im Sommer als Bedrohung für den Weltfrieden bezeichnet.
3. der damalige Vorsitzende im Sicherheitsrat, US-Präsident Barack Obama, hat „in einer Art präsidentieller Erklärung“ alle VN-Mitgliedsstaaten aufgefordert, sich am Kampf gegen IS zu beteiligen.
Somit wäre also eine Koalition von willigen VN-Mitgliedsstaaten ein System Kollektiver Sicherheit………
@klabautermann:
Dann frage ich mich, warum man noch vor knapp 2 Jahren bei der Unterstützung von Operation Serval diesen pragmatischen Weg ausgeschlossen hat:
http://augengeradeaus.net/2013/02/deutscher-einsatz-in-mali-unterstutzung-der-franzosen-nur-mit-vorbehalt/
Halt immer so wie man es braucht. Wenn „wir“ vorne mit dabei sein sollen beim jahrelangen Kampf gegen den IS (z.B. Luftnahunterstützung), dann haben wir sicher wieder rechtliche, politisch und technische Bedenken…
Die Große Koalition kann jederzeit das Grundgesetz ändern, weil sie über eine 2/3 Mehrheit im BT verfügt und die Mehrheit im BR ist bekanntlich käuflich! Mit mehr Geld für die Länder oder einer besseren Flüchtlingspolitik im Sinne der Grünen könnte die Koalition ins GG reinschreiben für Auslandseinsätze was sie will, solange sie nichts am Parlamentsbeteiligungsgesetz ändert.
Schon das Einfügen des Wortes „im Inland“ in Art. 87 a Abs. 2 GG würde dafür Sorgen, daß es außer dem Verbot des Angriffskrieges keine Einschränkungen für BW-Auslandseinsätze geben würde, weil der Artikel dann eben lauten würde: Außer zur Verteidigung darf die BW im Inland nur eingesetzt werden, wenn das GG es ausdrücklich erlaubt.
Die Linken können gegen den Einsatz klagen, aber sie werden verlieren und im Erfolgsfalle einer Linken Klage würde die Große Koaliton eben schnell das GG ändern für mehr und leichtere Auslandseinsätze.
Eine Koaliton der willigen als System der Kollektiven Sicherheit anzusehen halte für juristisch fragwürdig. Alle anerkannten oder möglichen Systeme der Kollektiven Sicherheit sind fest Organisationen wie UN, Nato, EU oder OSZE. Einer Koaliton der willigen fehlt ja gerade jede fest Organisationsstruktur, es gibt keine völkerreichtlichen Verträge, mit denen Deutschland Hoheitsrechte abgetreten hat, wie dies z.B. bei Nato und EU der Fall ist.
Man kann sagen, das ist noch kein richtiger Einsatz im Sinne des Art. 87 a II GG, weil es nur um Ausbildung geht, oder man kann sich aut Art. 51 der UN-Charta stützen oder man kann sagen, daß die Ausbildung der Kurden auch der Verteidigung Deutschlands dient gegen die ISIS, daß diese eine Bedrohung für die ganze Welt darstellt, und damit den Begriff der Verteidigung weit auslegen, aber es würde mich sehr wundern, wenn das BVerfG, im Falle einer Klage der Linkspartei, dieser Argumentation aus der SZ folgen würde und eine Koalition der willigen als System der Kollektiven Sicherheit ansehen würde.
Das Gewaltmonopol der UN(nach der UN-Charta) soll Krieg verhindern und Konlikte möglichst friedlich lösen. Gelingt dies nicht, kann die UN oder andere Systeme der Kollektiven Sicherheit und Verteidigung eben friedensschaffende Maßnahmen ergreifen gegen Staaten.
Deshalb würde das BVerfG sagen, wenn ein angegriffener Staat(die ISIS ist aus Syrien im Irak eingefallen) wie der Irak andere Staaten um Hilfe bittet, dann bedarf es keines Mandates oder eines Systems der Kollektiven Sicherheit, weil die Ermächtigung für die anderen Staaten aus der Hilfsbitte des angegriffenen folgt und damit nicht in die Rechte eines anderen Staates eingegriffen wird, wenn der BT dem Einsatz zustimmt.
Die Bundesregierung will auch Offiziere in die amerikanischen Stäbe entsenden, aber sie sollen nicht an der Operationsplanung beteiligt sein:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-is-deutsche-soldaten-in-stab-der-anti-is-koalition-a-1008277.html
Wir müssen IS militärisch bezwingen sagte doch neulich eine Dame?
Zudem sieht das Mandat wohl Schutz vor (aber das ist immer dabei). Ach man will auch nochmal Sturmgewehre und panzerbrechende Waffen liefern. Noch weniger Munition, Startgeräte und LFK Milan…
BBC-Bericht aus einem von Peshmerga zurückeroberten Dorf:
http://www.bbc.com/news/world-middle-east-30469011
Bei 2:00 stehen an einem vermuteten Massengrab von Schiiten mehrere Kämpfer mit G36.
Da wird die Waffenhilfe ganz konkret.
Es wird aber auch deutlich, dass der Kampf gegen IS auch nur Teil sehr lang anhaltender ethnischer Spannungen und Konflikte ist.