Re-post: Rüstungsexporte: Keine Info über Voranfragen, aber künftig zu Ablehnungen
— Dieser Eintrag vom 21.10.2014 ist beim Domainumzug verlorengegangen; deshalb hier noch mal als erneutes Posting – leider ohne die Kommentare — Das Bundesverfassungsgericht hat am (heutigen) Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Informationspflicht der Bundesregierung über Rüstungsexporte gesprochen. Kern des Ergebnisses: über Voranfragen von Unternehmen, wie die Anfrage nach einer möglichen Genehmigung für Leopard-Kampfpanzer an Saudi-Arabien, muss die Regierung auch künftig dem Bundestag keine Antwort geben. Aber, und das ist neu: künftig können die Abgeordneten verlangen, auch über
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