Attraktivitäts-Gesetz gestoppt? BMVg sagt Nein

Es war und ist eines der zentralen Versprechen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen: Den Dienst in der Bundeswehr attraktiver zu machen, nicht nur mit dem im Frühjahr verkündeten Programm für bessere Unterkünfte und ähnliches, sondern auch mit einer gesetzlichen Regelung. Das so genannte Attraktivitäts-Gesetz allerdings ist nicht Sache des Verteidigungsministeriums allein, da haben einige andere Ressorts etwas zu sagen – vom Bundesinnenministerium (wegen der möglichen Auswirkungen auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes) bis zum, vor allem, Bundesfinanzministerium.

Und am Bundesfinanzministerium, so berichtet es am (heutigen) Sonntag der Spiegel, soll das Gesetz bislang scheitern. Ressortchef Wolfgang Schäuble habe kurz vor der für die vergangene Woche vorgesehenen Beratung im Bundeskabinett erklärt, die Verteidigungsministerin solle das Geld, rund 120 Millionen Euro im kommenden Jahr und rund 300 Millionen Euro in den Folgejahren, lieber in die marode Ausrüstung der Truppe stecken.

Das Verteidigungsministerium hat am Sonntagmorgen diese Darstellung rundweg zurückgewiesen. Schon die Aussage über die Beratung in der vergangenen Woche stimme nicht, sagte ein Sprecher: Erst für den (morgigen) Montag sei die abschließende Ressortabstimmung in der Runde der Staatssekretäre geplant, so dass noch gar kein Gesetzentwurf fürs Kabinett vorgelegen habe.

Schauen wir mal, was noch dazu kommt. Nach Informationen von Augen geradeaus! hat von der Leyen allerdings in den bisherigen Beratungen zwischen den verschiedenen Ministerien Abstriche machen müssen. So werde das grundsätzliche Wahlrecht zwischen Trennungskosten und Umzugsvergütung nicht, wie geplant, in dem so genannten Artikelgesetz festgeschrieben – nicht zuletzt, weil das Innenministerium Widerspruch einlegte. Dessen Chef Thomas de Maizière hatte schon als Verteidigungsminister klar gemacht, dass er eine solches Wahlrecht allenfalls als Übergangslösung während der Bundeswehrreform für angemessen halte, aus grundsätzlichen Überlegungen aber nicht auf Dauer.

(Archivbild 2010: Durchschlageübung der 5. Kompanie des Gebirgspionierbataillons 8 aus Ingolstadt – Bundeswehr/Andrea Bienert via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz mit Freigabe für redaktionelle Verwendung)