Von der Leyen will Parlamentsentscheid über „wann und wie“ bei möglichen Kampfdrohnen-Einsätzen
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat ihr erstes Interview seit Amtsantritt gegeben, es wird am (morgigen) Sonntag in der Bild am Sonntag erscheinen. Bis dahin gibt es nur einzelne Zitate/Aspekte aus diesem Interview, zum Beispiel auf bild.de (Link aus bekannten Gründen nicht):
Es wäre falsch, das Unbehagen der Bevölkerung gegenüber unbemannten Waffensystemen einfach zu ignorieren. Wirksame Waffen sind zum Schutz unserer Soldaten enorm wichtig, aber die sehr emotionale Drohnendiskussion zeigt doch, dass wir Deutschen sehr sensibel sind, bei der Frage mit welchen Mitteln ihre Bundeswehr vorgeht.
Die Ministerin wolle, heißt es in der nachrichtlichen Zusammenfassung bei Bild (und in den Agenturen) bei einer möglichen Entscheidung für bewaffnete unbemannte Systeme, also Kampfdrohnen, eine Bundestagsentscheidung, wie und wann bewaffnete Drohnen überhaupt zum Einsatz kommen dürfen.
Das Interview wird man sich nach Veröffentlichung im kompletten Wortlaut genau anschauen müssen. Eine Parlamentsentscheidung über die Umstände beim Einsatz eines bestimmten Waffensystems wäre eine grundlegende Neuerung –ist das so zu verstehen, dass der Bundestag die Rules of Engagement (ROE) absegnen muss? Und wenn bei bewaffneten unbemannten Systemen, warum dann nicht auch bei anderen Waffensystemen wie Kampfjets oder Artillerie?
Das wäre ein sehr interessanter Eingriff nicht nur in die militärische Entscheidungsfindung, sondern auch in die Exekutivbefugnisse von Bundesregierung und Verteidigungsministerium. Auf jeden Fall ein neues Verständnis von Parlamentsarmee.
(Foto: von der Leyen beim Besuch in Afghanistan am 22. Dezember 2013)
Na, dann muss ich mir morgen wohl mal die BAMS kaufen. Vor Jahren trug ein Sizialwissenschaftler während meiner Zeit an der FüAk zum Thema „Absolute Kontrolle der Politik über Einzelentscheidungen auf dem Gefechtsfeld vor“. Das war irgendwie Horror. Politik erhält die Videoeinspielungen (Helmkamera, Übertragung der Bilder aus Flugzeugen, etc.) und befiehlt den Waffeneinsatz unmittelbar. Ich dachte mir, dass ich dann die Bundeswehr verlassen würde. Befehlstaktik aus dem Parlament? Ich hoffe nicht, dass das Realität wird, aber jetzt warten wir mal das Interview ab.
Schwerpunkt wird sicher Familie und Dienst, Lebensarbeitszeitkonten bzw. der Umgang mit Dienstzeit im Allgemeinen oder hoffentlich die Veränderungen in Sachen Freiwilligenarmee sein. Bisher hat die militärische Führung leider noch nicht realisiert, dass wir nicht mehr nur Mannschaftsdienstgrade weit unter 30 Jahren, sondern lebensältere und gestandene Familienväter auch im „einfachen Dienst“ haben. Gerade für diese Gruppe muß etwas getan werden.
Oder vdL denkt an eine Grundsatzentscheidung des Bundestages zum Rechtsrahmen (Aufzählung bekannter Selbstverständlichkeiten) – um so die Kritiker in der Koalition und Opposition einzufangen. Und stets hierauf verweisen zu können.
Eine jeweils einsatzbezogene, gesonderte, detaillierte Festlegung von ROE für UAS wäre das komplette Ende der „Schlagkraft“. Dann kann man sich das Geld gleich sparen.
So oder so eine sehr gute und längst überfällige Gelegenheit in der Öffentlichkeit über die Rolle von Streitkräften und den damit verbundenen Rechtsrahmen und die notwendigen Verfahren und Mittel zu diskutieren.
Dank vdL wird die Aufmerksamkeit erfreulich groß sein.
@ Memoria: ja, sehe das in ihrem Sinne ebenso positiv. Endlich kann die Frage gestellt werden, für was Streitkräfte. Ich hoffe, dass dies mehr Chance als Risiko ist.
Wenn ich an die Idee mit den Stoppschildern im Internet denke, wird mir mulmig. Mal sehn…….
Da die Ministerin ja vom einzigen zu Ende gehenden Kampfeinsatz in AFG spricht, paßt die Meldung ja hier her: http://tinyurl.com/k6fmzs7
Mehrfacher RPG-7 Beschuss im nähren Umfeld des Camp Marmal.
Das Feuer wurde nicht erwidert.
Wenn man da jetzt ne „Kampfdrohne“mit klaren Regel über das wie und wann gehabt hätte…
Zu dem Zwischenfall bei MeS gibt es einen neuen Thread.
Aus Sicht der Parlaments und der demokratischen Kontrolle wäre das zu begrüßen, aber ob das auch praktikabel und duchsetzbar ist?
Mein erster Impuls bei TWs Meldung ist auch gewesen: gute Idee, die Drohnenfrage im Parlament zu besprechen. Selbst wenn die Gefahr besteht, dass die SPD-Fraktion dann gespalten auftritt (könnte das auch in vdLs Absicht liegen?).
Alle hier schon geäußerten Bedenken, der Bundestag könne hier auch über RoE entscheiden, halte ich für berechtigt. Unter Umständen wäre dieser Fall aber nicht so wahrscheinlich, sollten sich die Abgeordneten über ein weiteres Problem klar sein: Besitzen sie, vor allem die „Neuen“ unter ihnen, überhaupt das Wissen und die Erfahrung, um selbst taktische Grundsatzentscheidungen zu treffen. Das sehe ich grundsätzlich nur im Verteidigungsausschuss, mit berechtigtem Interesse auch im Auswärtigen Ausschuss.
@Viva: Im Sinne Ihres Gedanken, das Hohe Haus könnte sich hier einmal über die Grundsatzfrage „Wofür Streitkräfte“ im Klaren werden, bleibt mir als vorläufiges Fazit auch mein erster Impuls: gute Idee! Wobei mit einer gewissen Selbstverständlichkeit das doch allen schon längst klar sein sollte. Fehlt hier einfach wieder einmal die klare strategische Vorgabe?
Bleibt nur noch die Frage, wird die Mehrheit der Parlamentarier in der Lage sein, sich sachgerecht auf eine solche Grundsatzdebatte vorzubereiten, oder werden sie einfach staatstragend beziehungsweise fraktionsgehorsam abstimmen?
@Marcus Mohr:
Egal wieviel Wissen und Erfahrung man hat – taktische Entscheidungen trifft bzw. sollte man nicht auf strategischer Ebene treffen.
@Memoria: Da gehe ich absolut d’accord. Wissen das aber vdL und die Mehrheit der Abgeordneten? Das ist aber mehr so eine rethorische Frage. Entschieden wird das natürlich politisch.
Frau Pontius Pilatus
Also man muss auch den Steinenden weg gehen, Sie hat den Posten und muss Lösungen finden und auch was alles ihr Kolleg nicht getan hat
Lösung der Geschützte Fahrzeuge und Ändern der KSZ Vertrag das man nicht mehr Fahrzeuge haben darf , weil 90er sind Vorbei und die Ausrüstung wenn es auch kein direktes Kriegsmaterial ist , muss mal Geändert werden weil der Schutz der Soldaten , kann damals Gut heute schlecht scheitern , den Fahrzeuge sind Geschützter und gehen damit in Radschützen Fahrzeuge , wohl es nicht immer sind
Drohnen Braucht man aber IRAK und Syrien bis Ägypten überall breitet sich Al Qaida aus .
Da braucht man Drohnen weil wir können nicht über all sein und den Auslandgeheimdienst der Infos Hold und und
@Marcus Mohr:
Noch sehe ich bei bewaffneten Drohnen kein Mikromanagement – das politische Manöver von vdL soll vorallem Zeit gewinnen und Legitimation erbringen.
Für jeden Einsatz gesonderte RoE für UAS will n.m.V. vdL auch noch nicht sicher.
@Viva
“Die Ministerin will einen Bundestagsentscheid zu Einsatzregeln für Kampfdrohnen: „Um den Rückhalt für die Einsätze unserer Soldaten zu sichern, sollten wir möglichst im Parlament genaue Regeln festlegen, wie und wann bewaffnete Drohnen überhaupt zum Einsatz kommen dürfen.“
Dachte die Regeln sind für DEU klar?
“Drohnen mit einem automatisierten Tötungsprogramm schließt die Verteidigungsministerin aus: „Drohnen, die automatisiert über Leben und Tod entscheiden, die wollen wir für unser Land ganz klar nicht.“
Das ist doch mal eine Aussage, deshalb wollen wir auch keine Minen, Clusterbomben und Sprengfallen!
Evtl gibt es ja dann eine neue Diskussion, wenn die erste Mun auf den Markt kommt welche in ihrem Wirkbereich Kinder entdeckt und dann unscharf wird oder ist für Leben entscheiden da dann nicht gemeint.
@Memoria: Stimmt.
Zu fragen, ob der Bundestag dann auch noch über RoE für (möglicherweise bewaffnete) UAS bestimmen wird, wäre jetzt wohl eher den übernächsten Schritt zu denken. Spannend auf jeden Fall, wie sehr die Drohnen hier in Deutschland politisiert sind.
Zunächst einmal dürfen wir uns wohl schon auf den nächsten Koalitionskrach freuen :-)
Leider fehlt immer noch die Differenzierung. Es handelt sich „nur“ um ein Waffensystem. Politiker sollten das verstehen und entsprechend handeln. Klar, die Regeln sind längst vorhanden. Langsam muss ich an der „politischen Klasse“ zweifeln.
Was für mich nicht passt…wenn es um einen Einsatz in AFG geht, dann ist die Auffassung der Bevölkerung egal. Bei einem Waffensystem, dass man ggf. für solche Einsätze benötigt, muss jahrelang analysiert werden. Da stimmt etwas nicht!
Oder habe ich einen gedanklichen Fehler?
@Viva
Die Frage wäre, nach welchen ROEs handelt der Pilot eines Tigers und was unterscheidet ihn von einem Einsetzer an einem evtl bew ferngesteuerten Flugzeug?
Ist eine Patriot oder Hot nicht auch ferngesteuert (ja mir ist bekannt, dass es nicht über SatCom läuft)?
Ein Taurus ist noch nicht mal ferngesteuert, wenn der in Marsch gesetzt wurde, dann gibt es kein zurück, egal ob da gerade ein Bus mit Kindern ins Zielgebiet fährt.
Bin kein Befürworter von bew PRAs aber wenn Fragen gestellt werden, dann freue ich mich auf die ethischen Antworten, denn es gibt ein paar Dinge zu klären, wenn wir nicht im V-Fall sind sondern nur Aufgaben der Polizei wahrnehmen.
@Viva: Ja, die Differenzierung fehlt. Daher aber auch: Nein, Drohnen, vor allem bewaffnete, sind nicht „nur“ ein Waffensystem.
UAVs beziehungsweise UASs besitzen bereits eine politische Dimension: a) wegen des Einsatzes für gezielte Tötungen vor allem durch die USA und andere sowie b) wegen eines hausgemachten Drohnenskandals in der letzten Zeit im BMVg.
Die politische Klasse, also unsere Bundestagsabgeordneten, weiß es zum Teil besser, orientiert sich aber natürlich an ihren Wählerinnen und Wählern. Auch wenn es also unter den Abgeordneten mindestens die Mitglieder des Verteidigungsausschusses plus x sind, die tatsächlich differenzieren können – also ein Waffensystem auch rein als ein solches begreifen -, diese Fähigkeit ist unter ihren Wählern weit geringer verbreitet. Das gleich trifft natürlich auf die Medien ganz allgemein und damit die „Öffentlichkeit“ zu. Und danach richten sich die meisten Abgeordneten.
Allen, Parlamentariern wie Medien und Wählern, das Differenzieren beizubringen, wäre ein ganz, ganz dickes Brett. Das trifft natürlich bei Waffensystemen noch mehr zu als bei Auslandseinsätzen. Wo Afghanistan oder Somalia liegen, welche Interessen wir da haben könnten, ist noch erfass- und diskutierbar. Aber wenn es um, für Außenstehende, Feinheiten geht, dann versagen Öffentlichkeit, Medien, Wähler und sicher auch viele Abgeordnete ja schon bei der Unterscheidung zwischen Maschinen- und Sturmgewehr, zwischen Kampf- und Schützenpanzer etc.
Ergo: Über die Beschaffung von bewaffneten Drohnen als Waffensystem sollte ganz klar nur der Verteidigungsausschuss, stellvertretend für den gesamten Bundestag, beraten. Über bewaffnete Drohnen als politisches Objekt wird im Zweifel der ganze Bundestag beraten, gerade weil diese Systeme so ein heißes Eisen geworden sind. Das würde dann aber nur zu Recht geschehen – meiner Meinung nach und an dieser Stelle um der Diskussion willen auch einmal einfach so behauptet -, wenn sich das Parlament zugleich noch einmal über die Rolle von Streitkräften überhaupt klar wird. Das, so habe ich es verstanden, ist ja auch die Meinung von @Memoria.
Wenn der Bundestag also sich klar für Streitkräfte ausspricht (höchstwahrscheinlich), dann sollten sie diesen auch die Beschaffung von Waffen gestatten, einschließlich bewaffneter Drohnen. Dass es sich dabei -nicht- um bewaffnete, autonom handelnde Roboter handeln sollte, wird die Debatte vielleicht herausarbeiten. Aber da bin ich skeptisch, denn der Unterschied zwischen „unbemanntem Waffensystem“ und „autonomen Waffensystem“ könnte unter Umständen für manchen Abgeordneten schwer zu differenzieren sein …
Nachtrag (auch danke für die Gedanken von @Elahan):
Es steht doch zu vermuten, dass im Laufe einer allgemeinen Drohnendebatte im Bundestag auch die Rede auf den Bombenangriff von Kunduz im September 2009 kommen wird. Was nun auch die genauen technisch/taktischen Parameter von bewaffneten Drohnen betrifft, würde mich in diesem Forum einmal die Frage interessieren:
Hätte Oberst Klein seinerzeit eine andere militärische Entscheidung getroffen, hätten ihm im September 2009 über Kunduz mit Hellfire bewaffnete deutsche Reaper zu Verfügung gestanden?
Auf solche militärischen Entscheidungen wird es doch bei einer möglichen Generaldebatte ankommen.
Evtl stellt unsere (in großen Teilen christliche) Regierung fest, dass man eigene Soldaten nur zur Notwehr einsetzen sollte und Krieg immer bedeutet, dass man Menschen tötet, verstümmelt und zerstört (wobei die Verantwortlichen meist nie getroffen werden).
@Elahan:
Einsätze gem Kap. VII der VN-Charta sind keine Einsätze mit polizeilichen Befugnissen. Genau dies gilt es deutlich zu machen.
Daher ist es auch zu bequem, wenn nur mit Schutz bzw. Selbstverteidigung argumentiert wird.
@Memoria
„Einsätze gem Kap. VII der VN-Charta sind keine Einsätze mit polizeilichen Befugnissen.“
Das wissen die meisten im Blog, aber darum geht es nicht. Man hat den Deutschen verkauft AFG vor Kriminellen zu schützen und bis die Polizei in AFG soweit ist (und wir versprachen deren Aufbau sehr zu unterstützen) gehen unsere Polizisten streife.
Die Frage ob man mit Militär und dann noch mit einem zu geringen Ansatz Terroristen bekämpfen kann, ist dann noch ein eigenes Thema.
„Daher ist es auch zu bequem, wenn nur mit Schutz bzw. Selbstverteidigung argumentiert wird.“
Ja, man benötigt immer eine Rechtfertigung um in den Krieg zu ziehen und unser GG gibt eben nicht -viel- mehr her.
@Elahan:
Sie haben jedoch weiter oben nicht von der Darstellung der BReg gesprochen, sondern von 2 Arten von Einsätzen („wenn wir nicht im V-Fall sind sondern nur Aufgaben der Polizei wahrnehmen“).
Es geht mir nicht darum, ob sie solche Einsätze für sinnvoll erachten oder nicht.
Der Rechtsrahmen in Kap. VII-Einsätzen – gerade auch für Gewaltanwendung – ist weitaus näher dem V-Fall als einem Polizeieinsatz.
Über das „Wann und Wie“ eines Waffeneinsatzes soll das Parlament entscheiden? Lauter Laienschauspieler die, wie die vergangenen Diskussionen zum Thema bewaffnete Drohnen zeigen, offenbar nicht wissen wovon sie reden. Und die neue
BMV hat nichts eiligeres zu tun als dem ebenso unwissenden „Volk“ nach dem M… zu reden und sich vor einer eigenen Entscheidung zur Steigerung der Einsatzeffektivität zu drücken. Und nebenbei wird aus den Streitkräften ein „normaler“ Arbeitgeber gemacht, bei dem soziale Guttaten Vorrang haben (bt. nicht falsch verstehen ich verstehe manche Standortentscheidung und die Pendleritis auch nicht). Das fängt ja gut an!
vdL im heute-journal:
Neben Familie und Attraktivität auch zu Kampfdrohnen.
Kleber fragt zu Kampfdrohnen hart nach (beste Waffe zum versprochenen Schutz!).
VdL sieht noch viele offene Fragen (technisch, rechtlich).
Sie spricht wieder von notwendigen Regeln, die es noch nicht gebe.
Diese Argumentation ist eine substanzlose und gefährliche Rutschbahn. So kommt man nicht mal argumentativ in den nächsten Jahren voran.
Der nun (nochmal) publizierte „Drohnen-Tod“ eines Deutschen wird das Thema wohl nochmal anheizen:
http://www.tagesschau.de/ausland/drohnentoter100.html
@Memoria | 12. Januar 2014 – 21:56:
Kann Ihnen da nur zustimmen.
Schwach.
Aber noch ist ja Hoffnung – die ersten 100 Tag sind lange nicht vorbei.
Uiuiuiui, zum Thema Drohnen muss sie dringend ins Bild gesetzt werden. Gut, dass es keine Opposition gibt, die Drohnen will. Sonst hätte diese nun gute Angriffspunkte. Der rechtliche und ethische Rahmen ist längst diskutiert. In den letzten 1,5 Jahren gab es viele Publikationen, Veranstaltungen etc. zu dem Thema. Jetzt wird es Zeit, dass sich Politik ernsthaft damit auseinandersetzt.
@Memoria
“wenn wir nicht im V-Fall sind sondern nur Aufgaben der Polizei wahrnehmen”
Das sind die beiden Einsatzarten welch man den Bürgern verkauft hat, ja und es gibt da viele Unschärfen und Schnittmengen (wie z.B. Ausbildungsmissionen, KSK-Einsätze uem)
Die rechtliche Herleitung ist auch bekannt.
Es geht mir darum wie sich Politiker, sich selbst und dem Volk gegenüber etwas vormachen und welche Konsequenz dies für das Agieren der neuen Regierung hat.
„Der Rechtsrahmen in Kap. VII-Einsätzen – gerade auch für Gewaltanwendung – ist weitaus näher dem V-Fall als einem Polizeieinsatz.“
Kann man so sehen, je nach dem wie der entsprechende Einsatz dann verläuft.
Was passiert aber in der Realität?
– Die DEU Soldaten wurden/werden aus dem Südsudan von ihrer Ausbildungsmission abgezogen. – AFG? – Zentral Afrika? – Türkei (versorgt Aufständische in Syrien mit Waffen)? – Libanon, wir sichern das Waffen Embargo und Frankreich liefert? -Libyen und die Folgen des NATO-Koalition der Willigen-Einsatzes
Uvm
Ich schreibe ja nur, dass sich die Regierung/BT bei all dem Durcheinander auf die alten Prinzipien zurück zieht. Militärischer Einsatz nach GG 87a und Intervention nach GG24 nur noch bei tatsächlicher Bedrohung (Existenz und nicht Wirtschaft) eines Bündnisstaates.
Das bedeutet, es wäre von hilfreich, wenn es eine klare Definition; was versteht man unter „Wahrung des Friedens“, gäbe.
Bei „Breite vor Tiefe“, wobei Tiefe wohl von unseren Partnern kommen soll, halte ich eine andere Position für nicht durchhaltefähig und bringt unsere protestantisch-sozialliberale geprägte Regierung in Nöte.
Es geht mir nicht um meine Meinung, sondern um das was ich für wahrscheinlich halte.
Man kann gerne anderer Meinung sein, denn sie gehört ja nicht mir :-)
@Viva
Sie kann ja AG lesen (lesen lassen), da gibt es in einem Thread über 400 Einträge zu Thema :-)
http://augengeradeaus.net/2014/01/dronewatch-auf-ein-neues-die-bundeswehr-kampfdrohnen-debatte-2014/
…….bin mir sicher, dass sie lesen ;-)
@Elahan:
Nochmal: Der von ihnen in die Diskussion eingeführte Gegensatz (V-Fall oder Einsatz mit Polizeiaufgaben) ist so nicht zutreffend.
Auch die Darstellung des ISAF-Einatzes war spätestens 2009 auch eine andere. Oder wo steht im Mandat die Bundeswehr nehme lediglich Polizeiaufgaben wahr?
Mir geht es darum zu verdeutlichen, dass Gewalteinsatz in Kap. VII-Einsätzen nicht nur zur Selbstverteidigung (wie bei der Polizei), sondern zur Zielerreichung möglich ist.
Daher ist auch die Aussage der Ministerin im heute-journal falsch. Dass die Bundeswehr das Thema Stabilisierung bisher auch nicht wirklich durchdrungen hat (COIN) ist, ist das weitere Problemfeld.
Auch mit Blick auf den wandelnden Charakter von UN-Einsätzen (Kongo, Mali) sollte man sich in Deutschland zumindest mal über die Weltlage klar werden.
Wenn sie meinen man müsse sich auf Bündnisverteidigung begrenzen ist das ja durchaus nachvollziehbar – hat aber mit dem Thema Befugnisse von Soldaten in Non-Article-5-Operations herzlich wenig zu tun.
Der Handlungsrahmen eines Kap. VII-Einsatzes gibt dann eben auch die Möglichkeit legitime Ziele im Sinne von „active participation“ des IKRK zu bekämpfen – auch außerhalb des Selbstverteidigungsrechtes. Hierfür wiederum kann man Drohnen einsetzen. Es geht mir dabei nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern die Existenz eines Regelwerkes, dass in Deutschland schlicht ignoriert wird, da lediglich in den Kategorien V-Fall und Polizeieinsatz diskutiert wird.
@Memoria
Nun verstehe auch ich sie nicht!
Das Regelwerk wird doch von mir in diesem Thread nicht kritisiert!
„Der von ihnen in die Diskussion eingeführte Gegensatz (V-Fall oder Einsatz mit Polizeiaufgaben) ist so nicht zutreffend.“
Stimmt, sie können das so sehen und das Regelwerk gibt dies her, doch im Verständnis der handelnden Politker und vieler Bürger nicht.
„Auch die Darstellung des ISAF-Einatzes war spätestens 2009 auch eine andere.“
Genau, gerade deshalb.
„Oder wo steht im Mandat die Bundeswehr nehme lediglich Polizeiaufgaben wahr?“
Nirgens, aber man hat dies den Bürgern so verkauft (wer im innern eines Landes für Ruhe sorgt, übernimmt Polizeiaufgaben……..je nach Definition) Die AFG Polizei ist nicht in der Lage für Ruhe und Ordnung im Land zu sorgen und deshalb müssen wir mit der Bw dort unterstützen. Aufbau der Polizei hat nicht geklappt => Soldaten mussten verstärkt eingreifen.
Es geht nicht um Recht haben, sondern um Sichtweisen und da unterscheidet sich die der Politik von der von uns (und natürlich Ihrer).
@Elahan:
Sie scheinen jedoch weiter eine Sichtweise zu haben, die nicht die Rechtslage widerspiegelt:
„wer im innern eines Landes für Ruhe sorgt, übernimmt Polizeiaufgaben“.
Genau das ist in einem nichtinternationalen Konflikt nicht der Fall (siehe Bekämpfung M23-Rebeln im Ostkongo oder auch der Auftrag von ISAF). Auch das GG kennt den Einsatz militärischer Mittel im Inland (Art. 87a IV GG).
Die Anwendung tödlicher Gewalt ist hierbei eben auch im Innern eines Landes außerhalb der Selbstverteidigung möglich – und es ist keine extralegale Tötung.
Genau diese Unterscheidung scheint man in Deutschland nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen zu wollen.
Sie mögen das für richtig oder falsch halten – aber so ist die Lage.
Siehe hierzu: http://www.icrc.org/eng/resources/documents/publication/p0990.htm
@Memoria
„Sie scheinen jedoch weiter eine Sichtweise zu haben, die nicht die Rechtslage widerspiegelt“
Lesen sie meinen Kommentar nochmal!
“wer im innern eines Landes für Ruhe sorgt, übernimmt Polizeiaufgaben”
So ist das bei uns (im Normalfall) und so hätte man es gerne, dass dies nicht so ist, habe ich doch nun oft genug geschrieben.
„Genau diese Unterscheidung scheint man in Deutschland nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen zu wollen.“
Das habe ich geschrieben und sie nehmen es nicht wahr.
Die Lage habe ich nicht anders beschrieben, nur mit dem Zusatz, was die Politik daraus macht und dem Volk verkauft, oder so tut als ob.
Siehe hierzu: http://www.icrc.org/eng/resources/documents/publication/p0990.htm
@Elahan:
Sicherlich stellt die Politik dies oft vereinfacht dar, da sind wir uns einig.
Nur kann man ihre Einlassungen hier auch so verstehen, dass sie diese Meinung teilen. Siehe Beginn unserer Diskussion: „Bin kein Befürworter von bew PRAs aber wenn Fragen gestellt werden, dann freue ich mich auf die ethischen Antworten, denn es gibt ein paar Dinge zu klären, wenn wir nicht im V-Fall sind sondern nur Aufgaben der Polizei wahrnehmen.“
Da sprechen sie nicht von der falschen Darstellung der Politik.
Wie praktisch relevant dieses Thema ja bereits war, zeigt ja dieses Beispiel:
http://augengeradeaus.net/2013/03/die-deutschen-und-die-killer-drohnen-in-afghanistan/
Fazit für mich:
Es gibt auch außerhalb des V-Falls Handlungsmöglichkeiten, die über polizeiliche Maßnahmen hinaus gehen. Die ist mittlerweile auch Bestandteil deutscher ROE.
Die deutsche Politik – einschl. vdL – stellt sich dieser Wahrheit (bisher) nicht.
Presse und Opposition scheinen den Widerspruch jedoch meist gar nicht zusehen.
Mal sehen wann es eine Anhörung im Bundestag dazu gibt.
Wäre ja der logische Schritt – nach den Forderungen der Kirchen und den Äußerungen von vdL.
@Memoria
„…dann freue ich mich auf die ethischen Antworten…..wenn wir nicht im V-Fall sind sondern nur Aufgaben der Polizei wahrnehmen.”
Ich freue mich auf Antworten und schließe nicht aus, dass es auch noch andere Einsatzarten gibt.
Wie kann man da meine Meinung herauslesen?
„Es gibt auch außerhalb des V-Falls Handlungsmöglichkeiten, die über polizeiliche Maßnahmen hinaus gehen.“
„Die deutsche Politik – einschl. vdL – stellt sich dieser Wahrheit (bisher) nicht.“
Meine Rede, es gibt eben ein Unterschied zwischen Wahrheit und Wunsch.
.
Nachtrag für Vtg-Amtmann zum Thema KMU in DEU
A revolutionary new gyrocopter made its debut at the Bahrain Airshow, promising to dramatically slash the cost of surveillance missions.
See more at: http://www.arabianaerospace.aero/bahrain-airshow-new-gyrocopter-makes-its-debut.html