Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr: „Sicherheitsgewinn durch Abschreckung“


Eine Drohne vom Typ MQ-9 Reaper, betrieben von der britischen Luftwaffe und ausgerüstet mit Hellfire-Raketen und GBU-12-Bomben auf dem Flugplatz Kandahar in Afghanistan (Foto: Crown Copyright/defenceimages.mod.uk/Cpl Steve Bain ABIPP via flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz)

Eine überraschende Wendung ist es nicht, was die Bundesregierung der Linkspartei auf deren Anfrage zum Thema bewaffnete Drohnen mitgeteilt hat: Dass die Bundeswehr langfristig mit bewaffneten Drohnen ausgerüstet werden soll, wie es vor allem Luftwaffeninspekteur Karl-Heinz Müllner im vergangenen Jahr gefordert hat.

Ehe die Bewertung dieser Absicht weiter nur auf Häppchen-Kenntnissen der Antwort beruht, erst mal zur Information die entsprechende Passage aus der Antwort (noch ist die Drucksache nicht auf der Internetseite des Bundestags verfügbar Inzwischen ist der Gesamttext der Bundestagsdrucksache 17/12136 abrufbar). Interessanterweise sind Kampfdrohnen, oder anders ausgedrückt, bewaffnete Unmanned Aerial Systems (UAS) nicht der Schwerpunkt der Linkspartei-Anfrage – die zielt nämlich vor allem auf die Integration von schweren Drohnen in den allgemeinen zivilen Luftraum und wurde deshalb am 18. Januar 2013 vom Bundesverkehrsministerium beantwortet, nicht vom Verteidigungsministerium.

Die für das Thema bewaffnete Drohnen vor allem interessante (letzte) Frage 25 im Wortlaut (der Fragetext kursiv):

Frage 25: Welche Überlegungen existieren bei der Bundesregierung, zukünftig bewaffnete Drohnen zu nutzen?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/6904), wonach Drohnen „mittel- bis langfristig durch eine Bewaffnung eine offensive Rolle“ übernehmen könnten?

Die militärische Rolle von UAS kann nicht nur durch eine singuläre Betrachtung einer einzelnen Fähigkeit erschlossen werden, sondern durch die Untersuchung der Gesamtheit aller militärischen Fähigkeiten eines Landes im stimmigen Einklang mit dessen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Verfügbarkeit neuer Fähigkeiten ist beispielsweise bei bewaffneten UAS Ausdruck technologischen Vorsprungs, der einen Sicherheitsgewinn vor allem durch glaubhafte Abschreckung zu bewirken vermag.

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, Drohnen könnten „gezielt eskalierend“ wirken?

UAS haben nicht den Zweck, eskalierend zu wirken. Falls das Prinzip der Friedenssicherung durch Abschreckung versagt, wird die Bundeswehr – und damit auch bewaffnete UAS – auch künftig ausschließlich im Rahmen ihres verfassungsgemäßen und mandatierten Auftrags eingesetzt werden. In welchem sicherheitspolitischen Umfeld diese Einsätze stattfinden könnten, ist ebenso wie eine gesicherte Darstellung möglicher künftiger Einsatzszenarien nicht verlässlich vorherzusagen.

c) Welche Drohnen wären hierfür nach Ansicht der Bundesregierung geeignet?

Aus Sicht der Bundeswehr kommen folgende UAS grundsätzlich als Beschaffungsoptionen in Betracht: Ein zukünftiges europäisches UAS der MALE (Medium Altitude Long Endurance) Klasse sowie UAS vom Typ HERON 1, HERON TP und PREDATOR B / REAPER.

d) Welche Streitkräfte könnten hierdurch „unterstützt“ werden (z.B. Bekämpfung von Zielen in der Luft, am Boden, Überwachung von Transportwegen, Seekriegsführung)?

Bewaffnete UAS können über die Eigenschaften eines unbewaffneten UAS hinaus ein erkanntes Ziel (am Boden und ggf. auf See) reaktionsschnell, präzise und skalierbar bekämpfen. Aus den Einsatzerfahrungen der Bundeswehr wird deutlich, dass eine durchhaltefähige bewaffnete Aufklärung (armed overwatch) in heutigen und wahrscheinlichen Einsatzszenarien, als Schutz bei plötzlich auftretenden gravierenden Lageänderungen unbedingt erforderlich ist. Außerdem werden durch diese Fähigkeit gegnerische Kräfte einer ständigen und für sie nicht prognostizierbaren Bedrohung ausgesetzt und in ihrem Handlungsspielraum eingeengt. Ein Einsatz gegen Ziele in der Luft ist derzeit nicht vorgesehen.

e) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, neu zu beschaffende Maschinen sollen „grundsätzlich die Möglichkeit einer späteren Bewaffnung“ vorsehen?

Grundsätzlich sollen UAS einen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung der eigenen Kräfte am Boden leisten. Vom Grundsatz her sind bewaffnete UAS eine Fähigkeitserweiterung einer bereits bestehenden Praxis von Wirksystemen. Die Möglichkeit einer späteren Bewaffnung ist daher bei Entscheidungen aus Sicht der Bundeswehr mit zu betrachten.

Na, dann kann die Diskussion ja wieder losgehen. In der Antwort sind auch noch paar andere interessante Details, zum Beispiel was die Polizei angeht (nein, bei der wird nicht über bewaffnete Drohnen diskutiert). Aber das wäre ein gesonderter Thread…