„Bild“: Todesschütze von Isa Khel von Afghanen freigelassen (mit Update)
Deutsche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) haben nach einem Bericht der Bild-Zeitung einen der Aufständischen festgenommen, der an dem Gefecht in Isa Khel bei Kundus beteiligt gewesen sein soll, bei dem am Karfreitag 2010 drei Bundeswehrsoldaten ums Leben kamen. Der Mann gelte als Drahtzieher des Hinterhalts, schreibt das Blatt – und sei nach seiner Festnahme von den afghanischen Behörden wieder frei gelassen worden.
(Nachtrag: Die Erklärung des KSK liegt inzwischen auch Reuters vor.)
Unter Berufung auf das KSK heißt es bei Bild, der Afghane habe zwar seine Anwesenheit bei dem Gefecht eingeräumt, es habe aber keine hinreichenden Beweise für eine unmittelbare Tatbeteiligung gegeben. Deshalb sei der bereits am 6. März dieses Jahres Festgenommene Anfang Juni wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Wenn sich das so bestätigt, ist das ein Rückschlag – für die Zusammenarbeit der deutschen ISAF-Truppen mit den Afghanen. Und jenseits des Militärischen für den zivilen Aufbau, weil es auch an einer vertrauenswürdigen Justiz zu hapern scheint (letzteres mit allem Vorbehalt, weil die vorgelegten Beweise nicht bekannt sind).
Kunduz, Afghanistan, – April 03, 2010. Taliban insurgents pose in front of a burning German military vehicle in Isaa Khail village of Char Dara district of the northern Kunduz Province April 3, 2010. Three German soldiers were killed and five others seriously injured in fighting in Kunduz, the German Army Command in Potsdam said on Friday. REUTERS/Wahdat via fotoglif.com
Update: Der dpa-Kollege Can Merey, der Afghanistan im Blick hat, hat eine Information, die das Ganze doch in neuem Licht erscheinen läst:
Kabul (dpa) – Ein des Mordes an Bundeswehr-Soldaten beschuldigter Afghane, den die afghanische Justiz wieder freigelassen hatte, ist nach Angaben aus deutschen Sicherheitskreisen nicht an der Tat beteiligt gewesen.
Der Mann trage zwar einen ähnlichen Namen wie einer der Verdächtigen, sei aber unschuldig, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus zuverlässiger Quelle. Bei einer Operation von Bundeswehr-Spezialkräften und afghanischen Einheiten sei der falsche Mann festgenommen worden. Er sei nach den vorliegenden Erkenntnissen unschuldig und zu Recht aus der Haft entlassen worden.
Ich darf auf die Quelle verweisen: nach Angaben aus deutschen Sicherheitskreisen.
Und noch ein Nachtrag: Die Fragen und Antworten dazu aus der Bundespressekonferenz am 15. August. Die Antworten kommen von Stefan Paris, Sprecher des Verteidigungsministeriums, und Andreas Peschke, Sprecher des Auswärtigen Amtes:
Frage: Es gab am Freitag, wo wir uns unglücklicherweise hier nicht treffen konnten, mehrere Geschichten und Meldungen über einen Vorgang in Afghanistan, nämlich die Festnahme eines Verdächtigen, der möglicherweise an einem Anschlag auf die Bundeswehr beteiligt war, und seine anschließende Freilassung durch die afghanischen Behörden. Man hatte im Nachgang das Gefühl, dass es sehr verschiedene Einschätzungen dieses Vorgangs gab. Vielleicht können die beteiligten Ministerien noch einmal Ihre Sicht auf diese Dinge darstellen. Am Freitag hat das Auswärtige Amt gesagt, man würde mit der Botschaft in Kontakt stehen und diesen Fall prüfen. Vielleicht kann das Auswärtige Amt das Ergebnis dieser Prüfung darstellen, wie sich dieser Fall aus deutscher Sicht darstellt.
PARIS: Ich glaube, es ist chronologisch sinnvoll, dass ich beginne.
Ich kann das, was am Freitag gemeldet worden ist, nur noch einmal bestätigen. Es hat eine Festnahme einer Person in Afghanistan gegeben, und zwar am 6. März 2011. Diese Festnahme erfolgte durch afghanische Sicherheitskräfte mit Unterstützung der im Bereich RC North eingesetzten Kräfte der Taskforce 47, also Spezialkräften der Bundeswehr.
Der Festgenommene war zu diesem Zeitpunkt dringend verdächtig, bei dem Anschlag am 2. April – das ist der sogenannte Karfreitag-Anschlag – auf eine deutsche Patrouille mit drei deutschen Gefallenen und mehreren Verwundeten beteiligt gewesen zu sein. Im Nachgang zu diesem Anschlag hat es verschiedene Operationen gegeben, auch mit Unterstützung der Spezialkräfte der Bundeswehr. Bei einer Gelegenheit sind in der Nacht auf einem Gehöft eben diese Person und auch andere Personen angetroffen worden. Der Tatverdacht, von dem ich eben sprach, gründete sich auch darauf, dass die Person auf einem Foto abgebildet war, das an dem Anschlagsort vom 2. April aufgenommen worden war.
Dieser Punkt und auch andere Punkte, insbesondere die Auffindesituation, sprachen dafür, dass die afghanischen Kräfte diese Person festgenommen haben. Wie es in Afghanistan der Fall ist, wurde diese festgenommene Person dann den afghanischen Justizbehörden – der Staatsanwaltschaft – übergeben.
Dann ist für mich die Geschichte aus Sicht der Kommandospezialkräfte, respektive Verteidigung, beendet, weil die Festnahmesituation eindeutig so war: dringender Tatverdacht, Person durch afghanische Sicherheitskräfte festgenommen und dann an die zuständigen afghanischen Behörden übergeben. Das ist unser Job. Den haben wir erfüllt. Wir haben in dem Moment den Richtigen festgenommen, weil der dringende Tatverdacht bestand.
Danach ist er dem Vernehmen nach durch die afghanischen Justizbehörden auf freien Fuß gesetzt worden. Das kann ich aber nicht bestätigen, weil ich für diese Behörden nicht spreche. Ich habe Ihnen gesagt, dass er danach freigelassen worden sein soll. Ich weiß es aber nicht genau.
PESCHKE: Ich kann an der Stelle gerne den Ball aufnehmen.
Es ist in der Tat so, dass, wie Herr Paris es gerade beschrieben hat, eine Person festgenommen wurde. Die Person war in den Händen der afghanischen Ermittlungsbehörden. Soweit wir die Ermittlungszwischenstände nachverfolgen konnten, haben sich die Verdachtsmomente, von denen Herr Paris hier gerade gesprochen hat, im Laufe der Ermittlungen bisher nicht erhärtet, sodass diese Person auf freien Fuß gesetzt wurde. Das ist der Ermittlungsstand.
Ich kann das nur in der Form wiedergeben, wie uns der Ermittlungsstand vorliegt. Es ist eine Ermittlung, die von afghanischen Ermittlungsbehörden geführt wird. Ich kann nur sagen, dass wir natürlich aufgrund der Relevanz des Vorgangs für uns – es handelt sich um einen Anschlag gegen deutsche Kräfte, der hier in Rede steht – erwarten, dass die afghanischen Ermittlungsbehörden alles daran setzen, zu einer umfassenden Aufklärung zu kommen, dass dieser Fall weiter untersucht wird, dass weitere Aufklärung betrieben wird und dass im Rahmen der Möglichkeiten, die gegeben sind, alles daran gesetzt wird, diesen Vorgang rechtsstaatlich nachzuverfolgen und aufzuklären. Das ist unsere klare Erwartung. Mit dieser sind wir noch einmal an die afghanischen Behörden herangetreten.
Zusatzfrage: Es gibt auch Berichte, die bei Ihnen im Haus vorliegen, die besagen, dass dieser Verdächtige sich dem sogenannten Reintegrationsprogramm für mittelwichtige oder weniger wichtige Talibankommandeure angeschlossen hat, das ja massiv von der Bundesregierung unterstützt wird. Dieses Programm sieht unter anderem eine Amnestie vor. Heißt das aus Sicht des Auswärtigen Amtes, dass Taliban, die sich diesem Programm anschließen, sozusagen für Taten, die sie zuvor begangen haben – möglicherweise auch tödliche Anschläge auf die Bundeswehr -, eine volle Amnestie genießen?
PESCHKE: Nein, das heißt es mit Sicherheit nicht. Es ist in der Tat so, dass es Hinweise darauf gibt, dass diese in Rede stehende Person in das Reintegrationsproramm der afghanischen Regierung aufgenommen wurde. Das ist allerdings ein Vorgang, der noch der abschließenden Klärung bedarf. Dazu stehen wir im Kontakt mit den afghanischen Behörden.
Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn Anschläge geplant und ausgeführt werden, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass bestimmte Personen an solchen Vorgängen beteiligt sein könnten, muss aus unserer Sicht diesen Verdachtsmomenten zunächst einmal in aller Konsequenz im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Möglichkeiten nachgegangen werden. Das ist auch ein Grund, weshalb wir sehr viel Wert auf die Ausbildung der afghanischen Behörden, insbesondere der Justizbehörden, legen, damit die Nachverfolgung solcher möglichen Straftaten im Rahmen rechtsstaatlicher Möglichkeiten möglichst effektiv erfolgen kann.
Wir wissen alle um die Defizite, die es im Bereich der afghanischen Justiz noch gibt. Es ist deswegen für uns und für die internationale Staatengemeinschaft ein wesentlicher Ansatzpunkt, dabei zu helfen, dass diese Defizite abgestellt werden können, damit solche Fälle gründlich nachverfolgt werden können und damit in solchen Fällen für entsprechende Aufklärung gesorgt werden kann. Den Ermittlungsstand in diesem Fall habe ich Ihnen geschildert. Dieser ist so, wie er ist. Aber selbstverständlich erwarten wir von der afghanischen Seite aufgrund der Relevanz des Vorgangs für uns – ich habe schon gesagt, dass es sich um einen Verdächtigen im Zusammenhang mit einem Anschlag gegen die Bundeswehr handelt -, dass sie die Aufklärung in diesem Fall nicht ruhen lässt, sondern weiter vorantreibt. Sollten sich neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Person ergeben, erwarten wir natürlich entsprechende justizielle Schritte.
Es kann aber auch andersherum ein gutes Zeichen für die afganische Justiz sein. Wenn dem Mann eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen ist, wofür soll man ihn dann einsperren?
Das ist abartig: „Er hat die Anwesenheit bei dem Gefecht eingeräumt, es habe aber keine hinreichenden Beweise für eine unmittelbare Tatbeteiligung gegeben“.
Na, da müssen wir in Zukunft ja gar niemanden mehr festnehmen. Eine unmittelbare Tatbeteiligung während eines Gefechts auf deutsche Soldaten festzustellen, dürfte nicht nur schwierig sein – es ist unmöglich.
Der Mann sollte Schmerzensgeld einfordern, so wie das hier in Deutschland die Kindermörder machen und auch bekommen….
know your enemy :)
vielen dank für die detailtreue mr wiegold. so ein tolles medienkorrektiv …
Jetzt wird sich der ehemalige Täter aber freuen und sich für die justiziable Gerechtigkeit der deutschen Besatzer bedanken. Immerhin verbietet diese, ausserhalb von Kampfhandlungen, einen anderen Umgang mit solchen Subjekten. Jetzt zu glauben. er würde als Multiplikator der deutschen Freundschaft und Ghandi2.0 durch die Lande ziehen und andere Kämpfer von unserem friedlichen und christlichen Grundhaltung berichten, entspräche der Anschauung mancher Politiker.
Es gibt wohl einen Grund, warum unsere Partner in solchen Angelegenheiten anders reagieren. Es (Isa-Khel) ist ein Kriegsgebiet und nicht Berlin-Mitte.
Ums mal gaaanz allgemein zu formulieren: Er kann trotzdem Teil weiterer verdeckter Operationen sein.
Ist es nach afghanischen Rechts strafbar, sich am Ort einer bewaffneten Auseinandersetzung aufzuhalten?
Wenn nein, dann haben -wenn im wirklich keine „Straftat“ vorgeworfen werden kann- die Behörden aus westlicher Sicht alles richtig gemacht. Der Westen fordert von Anfang an einen funktionierenden Rechtsstaat ohne willkürliches Wegsperren. Voila.
Oder will hier jemand wirklich irgendein Kriegsrecht anwenden, wonach eventuell Beteiligte ersteinmal weggesperrt gehören? Dann wäre aber ein Angriff auf ISAF-Truppen auch straffrei, da normale Kriegshandlung.
Unerhört. Einfach laufengelassen, nur weil man ihm nichts beweisen konnte. Wo kommen wir denn hin, wenn westliches Rechtsverständnis auch für solche Muguffen gilt?
@nico
Ist dem so?
Anscheinend, oder? ;-)
@Nico
„Unerhört. Einfach laufengelassen, nur weil man ihm nichts beweisen konnte. Wo kommen wir denn hin, wenn westliches Rechtsverständnis auch für solche Muguffen gilt?“
Wohin man kommt, wenn man „westliches Rechtsverständnis“ in Kriegssituationen anwendet statt das hierfür passendere humanitäre Völkerrecht, bekommt man am Zustand Afghanistans m.E. sehr anschaulich vorgeführt.
Es ist aber nicht der erste Fall dieser Art, und es wäre wohl unfair, „westliches Rechtsverständnis“ anzuklagen, wo in der Realität vermutlich eher eine Mischung aus Korruption und Inkompetenz am Werk war.
Vermutlich hatte er ein Alibi, weil er mit Margot Käßmann gebetet hat.
@ Orontes
Es ist eigentlich gar keine Frage der Fairness, sondern schlicht eine Frage der Anerkennung der Realität, wenn man feststellt, dass in AFG- wie in vielen anderen Ländern auch- sogenanntes rechtsstaatliches Handeln in unserem Sinn nicht existiert. Korruption, Stammesdenken sowie Scharia sind die Basis dort. Warum begreifen so wenige, dass nicht alle Menschen unsere Rechtsauffassungen teilen (müssen)??
Es zeugt doch von einer gehörigen Portion Ignoranz anzunehmen, dass ein afg. Staatsanwalt /Richter gegen die „Freizeitkämpfer“ ermittelt, wenn er und seine Familie in ständiger Furcht leben muss? Ich fürchte, dass wir bis zum Abzug noch häufiger solche Nachrichten werden lesen müssen.
Letztlich haben wir nur ein Eins gemeinsam, wir finden die Afghanen genau so seltsam, wie sie uns.
Na zum Glück gilt ein Rechtsverständnis ..Nur Werte, Normen und Gesetze hindern uns daran uns wie ein rudel tollwütiger Hunde zu benehmen! Was geben wir denn für ein tolles Vorbild, wenn wir unsere FDGO über Bord werfen, sobald es mal weh tut? Dafür ist sie doch da, um uns an die Ideale zu erinnern, nach denen wir streben, unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten. Also entweder man akzeptierte die FDGO im vollen Umfang oder nicht. Es gibt da keinen selektiven Mittelweg, der die Auswahl der besten/bequemsten Anteile erlaubt.
@ontes | 12. August 2011 – 10:06 : Kriegsrecht nur im Krieg ;-)
Ich finde es nur amüsant, dass der Fall, so wie er sich darbietet, gemessen am westlichen Rechtsverständnis doch eigentlich nicht zu beanstanden ist. Anscheinend kann dem Mann keine in Afghanistan strafbare Handlung nachgewiesen werden, also wird er freigelassen. Was einigen Leuten hier ja zu missfallen scheint. Denen scheint eher die amerikanische Denkweise genehm zu sein….
@Nico
„Ich finde es nur amüsant, dass der Fall, so wie er sich darbietet, gemessen am westlichen Rechtsverständnis doch eigentlich nicht zu beanstanden ist. Anscheinend kann dem Mann keine in Afghanistan strafbare Handlung nachgewiesen werden, also wird er freigelassen. Was einigen Leuten hier ja zu missfallen scheint. “
Ja, es missfällt mir, wenn Personen, die an Anschlägen auf Bundeswehrsoldaten beteiligt waren, frei herumlaufen. Und wer das „amüsant“ findet, sollte sich untersuchen lassen.
Offensichtlich haben Sie zudem keine Ahnung davon, wie das Justizsystem in Afghanistan funktioniert, sonst würden Sie nicht so tun, als sei würde dort nach belastbaren Maßstäben ermittelt und geurteilt. Mit „westlichen“ Standards (so untauglich diese dort auch wären) hat das, was dort passiert, nichts zu tun.
Wie das Justizsystem in Afghanistan funktioniert, ist mir durchaus bekannt, größtenteils nämlich gar nicht, zumindest das der GoIRA. Das am besten funktionierende Justizsystem in Afghanistan hat nämlich das IEA.
Es ist aber (und eine ordentliche Portion Hybris lässt sich da nicht abstreiten) der Anspruch der westlichen Gemeinschaft, westliche Werte zu diesen unzivilisierten Hei… in diese bisher in ihrer Entwicklung benachteiligten Länder zu bringen. Und an diesem muss man sich dann eben messen lassen.
Ich wiederhole mich gerne: So wie sich der Fall darstellt, gibt es keine Beweise, um dem Mann eine in Afghanistan strafbare Handlung nachzuweisen. Sollten Sie über andere Informationen verfügen, bin ich gerne bereit, meine Einschätzung nach entsprechendem Nachweis zu ändern. Aktueller Kenntnisstand ist aber der o. g.
Wie also würde ein deutsches Gericht urteilen, wenn gegen einen Angeklagten keine Beweise vorliegen?
Ich finde es schade, dass Sie sich den Angriff auf persönlicher Ebene („sollte sich untersuchen lassen“) nicht sparen konnten. Mein „Amüsement“ bezieht sich auf Reaktionen und Einstellung einiger Kommentatoren in diesem Blog.
Nichtsdestotrotz, mit diesen Menschen, die auch an Angriffen auf die Bundeswehr beteiligt waren und weiterhin sein werden, wird die ISAF verhandeln müssen. Das ist bekannt. Oder soll sich jeder, der ebenfalls dieser Ansicht ist, sich ebenfalls untersuchen lassen?
@Nico
„So wie sich der Fall darstellt, gibt es keine Beweise, um dem Mann eine in Afghanistan strafbare Handlung nachzuweisen.“
Man muss ihm keine „strafbare Handlung nachweisen“, weil er (sich illegal verhaltender) Kombattant im Sinne des Völkerrechts ist und als solcher ohne Gerichtsurteile etc. bekämpft oder bis zum Ende der Kampfhandlungen festgehalten werden kann. Es ist die deutsche Politik, die trotz dieser Option die Behandlung als Staftäter fordert und damit solche unnötigen Situationen schafft.
@Orontes
Tja, ohne Krieg gibt’s auch kein Kriegsrecht … und das ist auch gut so!
Da unterscheidet sich Ihre Sichtweise aber von der Sichtweise an relevanten Stellen ;-)
Nachtrag: Bezieht sich natürlich auf Orontes.
@Heiko Kamann
„Tja, ohne Krieg gibt’s auch kein Kriegsrecht … und das ist auch gut so!“
Der richtige Begriff heisst „humanitäres Völkerrecht“, und dieses gilt auch für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
„Da unterscheidet sich Ihre Sichtweise aber von der Sichtweise an relevanten Stellen ;-)“
Das ist mir klar. Diese „relevanten Stellen“ (d.h. die politische Führung) und ihre unnötige Fehlentscheidung, die zu der jetzigen Situation führte, habe ich ja kritisiert.
„Der Afghhane habe die Anwesenheit während des Gefechts..:“ reicht das nicht aus um ihn festzusetzen? Damit ist ja wohl nicht gemeint das er in der Gegend rumstand und nichts gemacht hat…das was man ihm nicht nachweisen konnte ist, so wie es sich für mich liest, das er der Drahtzieher dieses Anschlages sein soll, mehr nicht.
Wenn jemand zugibt bei einem Gefecht gegen ISAF (die von den Afghanen ins Land geholt wurde um für Recht und Ordnung zu sorgen – ob man es umsetzt oder nicht ist hier jetzt egal) dabei gewesen zu sein müsste das eigentlich Grund genug sein ihn wegzusperren. Oder wird mit zweierlei Maß gemessen? Das sie ja keine Afghanen angegriffen haben, sondern nur ISAF und deswegen freigelassen werden?
Ich kann es nicht wirklich verstehen. Und meine nächste Frage ist: Sind die Afghanen denn in der Justiz etc so gut ausgebildet/ausgerüstet um überhaupt die Möglichkeit zu haben, jemanden etwas nachzuweisen?! Ich glaube eher nicht, oder?
@Nico et al.
Darf ich noch mal meine Bitte wiederholen, Abkürzungen zumindest bei der ersten Verwendungen auszuschreiben?
(IEA?)
Der Mann war ja wohl eindeutig als dauerhafter, feindlicher Kämpfer identifiziert, deshalb hätte man ihn auch jederzeit angreifen und töten können. Hier sieht man die negativen Folgen der Forderung nach nur Festnahmen, höheres Risiko für die eigenen Kräfte und Stärkung des Gegners.
@Monitauros
Oh Achtung.. ich stoße mich gerade an dem Wort „eindeutig“ .. Eindeutigkeit war ja OFFENSICHTLICH nicht gegeben.. sonst hätte man ihn ja einknasten können.. ausserdem ist eine Bekämpfung sicherlich NICHT angebracht in einer Situation in der er sich nicht zur wehr setzt… da wären wir wieder beim Thema Grundeinstellungen ..
@Stundent
Eindeutig genug und warum sollte man es sich absichtlich schwer machen, das Ziel ist nicht ein fairer Kampf mit einer 50:50 Chance für beide Seiten.
Na ich hoffe mal daß der Mann auch einen Ordnungsgemäßen Einstellungsbescheid nach § 170 Abs. 2 StPO der Staatsanwaltschaft Kunduz bekommen hat ;)
So liest sich die offizielle Verlautbarung jedenfalls.
Die „Tatortisierung“ Deutschlands treibt manchmal merkwürdige Blüten.
Bis zum Pressesprecher des KSK hat sich die Tatsache, daß wir laut Guttenberg usw im Krieg sind, wohl noch nicht herumgesprochen…
Naja, es besteht ja noch die Hoffnung auf Drohnen oder targeted Killing, wenn wir’s schon nicht hinkriegen.
Oder das KSK legt einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 StPO bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Kunduz-Ost ein :)
Wenn ich mir den Bild Bericht durchlese frage ich mich die ganze Zeit: Arbeiten alle KSK Soldaten im Nebenjob bei der Bild?!? Ich glaube da bringt die Bild mal wieder die Quellen durcheinander…
@Pille: Und wenn du als Kunde in einer Bank stehst und genau dann irgendwelche Deppen diese überfallen, soll die Polizei dich auch erstmal in den Knast stecken? Warst ja auch dabei… Hatten wir diese Situation nicht schonmal in DE? So vor rund 65 Jahren? …
Sorry, entweder ich kanns ihm nachweisen oder ich bin mir sicher, dass der schuldig ist und habe keine Beweise und bin halt *robuster* bei der Festnahme… Drastisch formuliert, aber wenn ich den Kerl vor Gericht abliefere und die Beweislage Dünn ist, ist die Freilassung nunmal die korrekte Reaktion.
@T.Wiegold.
Islamic Emirate of Afghanistan
@Bud-Spencer-Tunnel:
Sie haben recht! Werfen wir unser Rechtssystem über den Haufen und lassen Sie uns die GeStaPo wieder aufbauen und jeden der uns nicht passt ohne Angst vor Konsequenzen misshandeln und ermorden – Vergewaltigen und Brandschatzen reloaded!
Muss ich noch darauf hinweisen, dass mich die Aussagen solcher typischen BILD-Leser mittlerweile nur noch an*****n?
Orontes | 12. August 2011 – 11:43: Das mag Ihnen nicht gefallen, aber als ehemaliger Soldat wissen Sie ja: Isso.
@ Herr Wiegold: Sorry, ich dachte der Begriff wäre gängig. IEA ist das Islamische Emirat Afghanistan / Islamic Emirate (of) Afghanistan, der Talibanstaat
Man muss sich halt entscheiden: Herrscht in Afghanistan ein Konflikt, bei welchem das humanitäres Völkerrecht gilt oder nicht? Wenn ja, bindet dies nur die internationalen Truppen oder auch die innerstaatlichen? Wenn ja, gilt dies auch im Innenverhältnis afghanischer Staat afghanischer Bürger? Wenn ja, dann gehört der „Angetroffene“ in ein Kriegsgefangenenlager mit allen ihm dann zustehenden Rechten und ohne Strafen. Wenn nein, dann kann man die normale Strafbarkeit prüfen, welche wohl nicht erwiesen ist.
Nur man kann sich nicht in jeder Situation die rechtlich und moralisch passende Lage aussuchen.
Und ja, die deutsche/westliche Weltsicht -einschließlich FDGO, Rechtsstaat, Menschenrechte) gilt für deutsche Truppen auch im Ausland.
Auf Afghanistan Today hatte es die Tage erst einen Bericht über das afghanische Justizsystem (allerdings mit Schwerpunkt Korruption und „Unberührbare“): „Justice in Limbo“
Wie stückwerkhaft das deutsche Engagement im Bereich Recht ist läßt sich auf der entsprechenden Regierungsseite nachvollziehen: „Deutschland fördert Recht in Afghanistan“.
Von großen Erfolgen der Lead Nation Italien(!) hab ich bisher nichts gehört. Aber vielleicht weiß ja jemand hier mehr?
Letztlich war Gerechtigkeit aus deutscher Perspektive glaub immer ein recht nachrangiger Gesichtspunkt.
Wenn man sich anschaut aus welcher Richtung dieses eigentlich zentrale Thema in Deutschland betrachtet wird, dann ist das eigentlich ein schlechter Witz: Veruntreuung deutscher Hilfsgelder und Gefahr für deutsche Soldaten. Wahlweise noch mit einer Prise Ignoranz, dass Gerechtigkeit ja Kennzeichen des westlichen Wertesystems sei, und solchen nichtchristlichen Wilden ja nicht aufgedrängt werden dürfe.
Dass COIN auf der Seite eines Unrechtsregimes einen ziemlich schweren Stand hat, dass ein „Staat Afghanistan“ ohne die faire (und damit friedliche und nachhaltige) Beilegung von Konflikten kaum stabil sein wird: Das geht dabei unter oder wird gezielt verdrängt.
Dabei ist die gerechte Strafe gegenüber Aufständischen vielleicht noch ein eher kleines Problem. Und wenn man sich Anschaut, wie ISAF mit Milizen und Warlords kooperiert wohl auch aus dieser Richtung wohl eher halbherzig angestrebt.
Auch wenn es das ist, was man dank der bundeswehr-zentrierten deutschen Berichterstattung am ehesten mitbekommt.
Eine gerechte Behandlung durch die afghanischen Staatsorgane und effektive Schlichtung, auch gerade bei Landstreitigkeiten, wäre vermutlich wichtiger.
Wäre aber wohl nicht so sexy wie die Task Force 47. Und auch wenn das Know How wohl vorhanden ist: Deutsche Beamte nach Afghanistan zu bekommen wäre wohl ein Akt, sie dort in den Behörden unterzubringen erst recht. Das sieht man ja bereits bei der Polizeimission….
@Mino
Immerhin hat es eine gewisse Aussenwirkung ob man im Wildweststyle jeden abknallt den man für verdächtig hält.. und Ihr lapidarer Umgang mit den Tatsachen spricht ja wohl für sich.. „eindeutig genug“ ist keien Grundlage.. die Lage an den tanklastern (um mal wieder ein zZ aktuelles Thema aufzugreifen) war ja auch „eindeutig genug“ .. der Rattenschwanz der an solchen kurzsichtigen Entscheidungen dranhängt ist enorm und es macht die Arbeit der BW in AFG wohl NICHT einfacher, wenn wir nun auch noch als „trigger happy“ abgestempelt werden. Naja ich möchte mich jedenfalls nicht vor diesen Karren spannen lassen. jeder mensch hat Rechte und wenn ich das manch einem nur zähneknirschend zugestehe
Schade, dass er keinen Fluchtversuch unternommen hat….
In CALW wird die Begeisterung über die Nachhaltigkeit der Ingewahrsamnahme riesengroß sein. Und in SEEDORF kann man die „Fahndungsfotos“ wieder aufhängen. Die Krönung wäre jetzt noch ein Asylantrag in Deutschland.
„In CALW wird die Begeisterung über die Nachhaltigkeit der Ingewahrsamnahme riesengroß sein.“
Auweia. Wieviele SEK-Beamte quittieren eigentlich jährlich den Dienst, nur weil sie mal jemanden festgenommen haben, der dann doch nicht verurteilt wurde?
Wie auch immer. Bei Soldaten, Angehörigen, Hinterbliebenen und in der Bevölkerung herrscht nun noch mehr Unverständnis vor. Daher hoffe ich, dass jemand aus dem BMVg dazu Stellung nimmt. Falls nicht, ist wieder etwas mehr Vertrauen verspielt. Rechtsstaatsprinzinzipien ja – dann aber auch richtig. Ich bin gespannt, ob sich der Verdächtige bald wieder aktiv gegen ISAF einbringt …
Tja, hätte man ihn damals erschossen so hätte man die Probleme nicht.
Nachdem das nicht passiert ist müssen wir uns an die Werte halten die wir unten verkaufen wollen:
Kein Beweis, keine Verurteilung.
Nur weil jemand schuldig ist, also jeder glaubt dass er schuldig ist, jemanden zu verurteilen, dafür war ich wirklich nicht 6 Monate unten.
Die Entscheidung ist für uns vielleicht nicht nachvollziehbar, aber, welche andere Entscheidung wäre uns denn recht?
Mir persönlich stinkt die Entscheidung (ohne näheres zu kennen) auch, aber besser so als jemanden ohne Beweise zu töten oder zu verurteilen.
Werferfehler
@Tom: Der Unterschied ist, dass SEK-Beamte regelmäßig Verdächtige festnehmen dürfen, während das KSK überqualifiziert rumsitzen muss.
@ Tom: siehe Sascha´s letzten Kommentar, weiterhin hat keiner was von quittieren gesagt.
@ Werferfehler: eigentlich eine gewaltige wie gewagte Aussage (die eingangs), die ich in dem Fall aber ansatzlos unterschreibe. Aber wir wissen ja alle, was dann losgewesen wäre. Von daher ist einem mit ein bißchen Mitdenken im Vorfeld aber bewusst, dass das jetzt eingetretene Ergebnis durchaus möglich war und man kann sich im Vorfeld bereits damit auseinandersetzen.
Die Effektivität, mit der wir in Afghanistan operieren, ist durch politische Vorgaben und Richtlinien in einem ungeheuerlichen Maße eingeschränkt. Die geplante Wirkung auf den Feind, insbesondere von deutschen Kräften, ist marginal und nicht nennenswert. Dieser Krieg in Afghanistan wird von einigen wenigen Staaten ernsthaft geführt, und das mit allen Konsequenzen. Deutschland gehört nicht dazu. Trotz eigener Verluste muss festgestellt werden, dass die deutschen Kräfte überwiegend als Alibi-Funktion eingesetzt werden. Deutschland lügt sich mit den auferlegten „Richtlinien“ in die eigene Tasche, wohl wissend, dass mit deutschem Verständnis und den gelebten Moralvorstellungen die RC-N Lage ohne fremde (und robuste) Hilfe von außen aktuell katastrophal wäre. Das ist Fakt. Während TF 373 nachts auf Jagd geht, knacken deutsche Soldaten ihre zwei Dosen Bier und können nicht schlafen, weil die Black Hawks unentwegt starten und landen. Man möge mir die Wortwahl entschuldigen, mir ist durchaus bewusst, dass die Bundeswehr aktiver vorgehen möchte, sie es aber nicht darf.
Die gerade zu vernehmenden Äußerungen bestimmter Gruppierungen im politischen Lager sehe ich sehr skeptisch. Mir scheint, bestimmte Parteien wollen nun nach der Ankündigung eines „bald“ beginnenden Truppenabzugs wieder die geliebte Pazifistenrolle einnehmen und durch erschreckende Naivität glänzen, die mit der tatsächlichen Lage vor Ort in Afghanistan rein gar nichts zu tun hat. Die schwierigen Zeiten „damals“, als man bestimmte Gebiete robust wieder zurückerobern musste, weil die politischen Vorgaben eine starke Passivität gepredigt hatten, scheint man systematisch abzulegen und zu vergessen. Nichts soll in ein paar Monaten daran erinnern, dass Deutschland in Afghanistan dank der Politik (!) absolut versagte und nur durch aggressive und robuste Hilfe anderer Parternationen wieder auf die Beine kam.
Man will wieder den Besserwisser und Friedensengel spielen und distanziert sich vom Vorgehen einiger Alliierten, die nach deutscher Sicht ja alle halbwegs illegal mordend durch Afghanistan ziehen. Nein, nein, nein. Es ist gut, wenn Afghanistan irgendwann beendet ist. Die deutsche Rolle am Hindukusch ist nicht zu ertragen.
@all
Oben steht ein Update drin. Sieht alles bisschen anders aus.
Die afghanische Justiz unterscheidet sich also nicht von der deutschen Justiz? Das wundert mich nicht.
Herrliche Wendung! Jetzt stellen Sie sich mal vor, der Verdächtigte (!) wäre erschossen worden. Gar nicht auszudenken.. .
Ähm woher wissen wir den das er so unschuldig ist? Nur weil eine Meldung aus afg. Kreisen kommt, heißt das noch lange nicht das sie wahr ist.
Die Bemerkung „Ein Bundeswehr-Sprecher wies am Abend in Berlin darauf hin, dass die Festnahme von afghanischen Sicherheitskräften vorgenommen worden sei.“ ist mal wieder typisch. Es ist so lächerlich. Festhalten, festsetzen, festnehmen…
Oh Gott.
@Bang 50 – „Nur weil eine Meldung aus afg. Kreisen kommt,“
Oben steht „nach Angaben aus deutschen Sicherheitskreisen.“
Afghan prison transfer delayed
– Einseitige Entscheidung der Amis ohne Rücksicht auf die afghanische Regierung
– Erstklassige Propaganda für die Taliban
– Völlig ungerechtes Festhalten irgendwelcher Bauern die nicht einmal die „geheimen“ Vorwürfe gegen sie erfahren dürfen, keinen Anwalt haben dürfen und nie vor einem Gericht standen.
Kurz: So verliert man Kriege
@ Tom
Für welches Rechtssystem stehen Sie eigentlich? Selbstjustiz?
Furchtbar Ihre Äußerungen.