Nachgefragt: Keine britischen Sportgeräte für die Bundeswehr?

Im März 2016 wurde das Panzerbataillon 414 neu aufgestellt, und stationiert wurde es auf einem zuvor britischen Kasernengelände in Bergen-Hohne. Die Bundeswehr übernahm dabei die Gebäude und Anlagen der abgezogenen Briten, die das komplett neu aufgestellte Bataillon gut brauchen konnte.

Zu den Einrichtungen gehörten auch Sportanlagen und ein Kraftraum, und in den Kommentaren hier war vor einigen Tagen zu lesen: die Bundeswehr habe die Sportgeräte praktisch für umsonst weggegeben, weil die Gewichte darauf im britischen Pfund-Maß (lbs) angegeben waren und nicht in Kilogramm, und müsse sie jetzt neu beschaffen.

Das hat mich doch ein wenig alarmiert, also habe ich mal nachgefragt. Das Ergebnis: Im Prinzip schon, aber in diesem Fall dann doch nicht…

Die Antwort des zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Bergen, die ich mal komplett dokumentiere:

Das Camp Bergen – Hohne wurde am 01.01.2016 von den britischen Streitkräften durch meine Dienststelle für Zwecke der Bundeswehr übernommen. Es handelt sich dabei um eine sehr große Liegenschaft mit über 500 Gebäuden. Zunächst wurde durch das BMVg entschieden, diese Liegenschaft im sog. Leerstandsbetrieb zu erhalten ist, d.h. keine Stilllegungen von betriebstechnischen Anlagen um damit eine anschließende Bundeswehrnutzung möglichst reibungslos zu ermöglichen.
Die ( Neu-) Stationierung des PzBtl 414 führte im März 2016 somit zu einer erstmaligen Folgenutzung durch die Bundeswehr und hier zunächst lediglich für einen kleinen Teil der Gebäudeinfrastruktur in der o.a. Liegenschaft.
Feste Infrastruktur, hier z.B. Sporthallen :
Jedwede Infrastruktur ist – auch wenn sie durch Nutzer außerhalb der Bundeswehr bereits betrieben wurde – gemäß (auch interner ) Vorgaben vor einer Nutzung ( ! ) z.B. entsprechend den Bestimmungen der Richtlinien für die Übernahme der Verkehrssicherung von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) zu überprüfen. Dabei geht es z.B um den Zustand elektrischer Anlagen oder aber auch fest verbauter Anlagen in den Sporthallen ( z.B. Kletterwand etc. )
Mobiles Sportgerät :
Hinsichtlich der Übernahme von bislang durch die britischen Streitkräfte genutzten, beweglichen Sportgeräten verhält sich die Verpflichtung der Bundeswehr ähnlich. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist durch meine Dienststelle zu gewährleisten, das ein zur Verfügung gestelltes Sportgerät entsprechend den Herstellerangaben ohne Gefahr nutzbar ist. Dies gilt auch für die Dauer der Nutzung, d.h. fortlaufende Wartung durch meinen (eingewiesenen) Technischen Betriebsdienst oder eine durch uns beauftragte Fachfirma.
Richtig ist, das eine Gewichtsangabe in Pfund (lbs ) nicht den deutschen Bestimmungen entspricht, da der Nutzer bei Nutzung sofort die bei uns gängige Maßeinheit Kg erkennen können und nicht erst umrechnen muß.
Ob eine andere, nachträgliche Kennzeichnung hierbei ausreichend gewesen wäre, ist in diesem Fall nicht relevant, da im Falle der Sportgeräte der britischen Streitkräfte Folgendes festzuhalten ist: Durch meine Dienststelle wurden zur späteren Nutzung durch die Bundeswehr keine Sportgeräte käuflich erworben bzw. übernommen! Demzufolge stellte sich die eigentliche Problemstellung Umrechnung /Kenntlichmachung Pfund /Kg insofern nicht.
Hintergrund ist, das die britischen Einheiten ihr umfangreich vorhandenes Sportgerät eigenständig verkauft haben, da die so eingenommenen Geldmittel direkt den Einheits- oder Verbandskassen zugekommen sind ( anders als beim Verkauf von durch die Bw tatsächlich erworbenen Möblierungsgeräts ).
In der Zwischenzeit wurde der Kauf von neuem Sportgerät für die Nutzung von allen am Standort befindlichen Einheiten /Dienststellen durch meine Dienststelle eingeleitet bzw. ist bereits erfolgt.

Das hat alles seine deutsche Ordnung, und von den Richtlinien für die Übernahme der Verkehrssicherung von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) höre ich nicht zum ersten Mal. Da gab’s bereits vor Jahren mal das Angebot der Niederländer, in Afghanistan Fertighausteile für die Unterbringung zu verwenden. Das Angebot musste die Bundeswehr trotz Bedarf leider ablehnen, weil die niederländische Elektro-Verkabelung nicht den deutschen Richtlinien entsprach.

(Bisweilen fragt man sich, wo dieses Bashing von EU-Vereinheitlichungen herkommt, denn so weit scheint das noch lange nicht gekommen mit dieser Vereinheitlichung…)