Nachgefragt: Keine britischen Sportgeräte für die Bundeswehr?
Im März 2016 wurde das Panzerbataillon 414 neu aufgestellt, und stationiert wurde es auf einem zuvor britischen Kasernengelände in Bergen-Hohne. Die Bundeswehr übernahm dabei die Gebäude und Anlagen der abgezogenen Briten, die das komplett neu aufgestellte Bataillon gut brauchen konnte.
Zu den Einrichtungen gehörten auch Sportanlagen und ein Kraftraum, und in den Kommentaren hier war vor einigen Tagen zu lesen: die Bundeswehr habe die Sportgeräte praktisch für umsonst weggegeben, weil die Gewichte darauf im britischen Pfund-Maß (lbs) angegeben waren und nicht in Kilogramm, und müsse sie jetzt neu beschaffen.
Das hat mich doch ein wenig alarmiert, also habe ich mal nachgefragt. Das Ergebnis: Im Prinzip schon, aber in diesem Fall dann doch nicht…
Die Antwort des zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Bergen, die ich mal komplett dokumentiere:
Das Camp Bergen – Hohne wurde am 01.01.2016 von den britischen Streitkräften durch meine Dienststelle für Zwecke der Bundeswehr übernommen. Es handelt sich dabei um eine sehr große Liegenschaft mit über 500 Gebäuden. Zunächst wurde durch das BMVg entschieden, diese Liegenschaft im sog. Leerstandsbetrieb zu erhalten ist, d.h. keine Stilllegungen von betriebstechnischen Anlagen um damit eine anschließende Bundeswehrnutzung möglichst reibungslos zu ermöglichen.
Die ( Neu-) Stationierung des PzBtl 414 führte im März 2016 somit zu einer erstmaligen Folgenutzung durch die Bundeswehr und hier zunächst lediglich für einen kleinen Teil der Gebäudeinfrastruktur in der o.a. Liegenschaft.
Feste Infrastruktur, hier z.B. Sporthallen :
Jedwede Infrastruktur ist – auch wenn sie durch Nutzer außerhalb der Bundeswehr bereits betrieben wurde – gemäß (auch interner ) Vorgaben vor einer Nutzung ( ! ) z.B. entsprechend den Bestimmungen der Richtlinien für die Übernahme der Verkehrssicherung von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) zu überprüfen. Dabei geht es z.B um den Zustand elektrischer Anlagen oder aber auch fest verbauter Anlagen in den Sporthallen ( z.B. Kletterwand etc. )
Mobiles Sportgerät :
Hinsichtlich der Übernahme von bislang durch die britischen Streitkräfte genutzten, beweglichen Sportgeräten verhält sich die Verpflichtung der Bundeswehr ähnlich. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist durch meine Dienststelle zu gewährleisten, das ein zur Verfügung gestelltes Sportgerät entsprechend den Herstellerangaben ohne Gefahr nutzbar ist. Dies gilt auch für die Dauer der Nutzung, d.h. fortlaufende Wartung durch meinen (eingewiesenen) Technischen Betriebsdienst oder eine durch uns beauftragte Fachfirma.
Richtig ist, das eine Gewichtsangabe in Pfund (lbs ) nicht den deutschen Bestimmungen entspricht, da der Nutzer bei Nutzung sofort die bei uns gängige Maßeinheit Kg erkennen können und nicht erst umrechnen muß.
Ob eine andere, nachträgliche Kennzeichnung hierbei ausreichend gewesen wäre, ist in diesem Fall nicht relevant, da im Falle der Sportgeräte der britischen Streitkräfte Folgendes festzuhalten ist: Durch meine Dienststelle wurden zur späteren Nutzung durch die Bundeswehr keine Sportgeräte käuflich erworben bzw. übernommen! Demzufolge stellte sich die eigentliche Problemstellung Umrechnung /Kenntlichmachung Pfund /Kg insofern nicht.
Hintergrund ist, das die britischen Einheiten ihr umfangreich vorhandenes Sportgerät eigenständig verkauft haben, da die so eingenommenen Geldmittel direkt den Einheits- oder Verbandskassen zugekommen sind ( anders als beim Verkauf von durch die Bw tatsächlich erworbenen Möblierungsgeräts ).
In der Zwischenzeit wurde der Kauf von neuem Sportgerät für die Nutzung von allen am Standort befindlichen Einheiten /Dienststellen durch meine Dienststelle eingeleitet bzw. ist bereits erfolgt.
Das hat alles seine deutsche Ordnung, und von den Richtlinien für die Übernahme der Verkehrssicherung von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) höre ich nicht zum ersten Mal. Da gab’s bereits vor Jahren mal das Angebot der Niederländer, in Afghanistan Fertighausteile für die Unterbringung zu verwenden. Das Angebot musste die Bundeswehr trotz Bedarf leider ablehnen, weil die niederländische Elektro-Verkabelung nicht den deutschen Richtlinien entsprach.
(Bisweilen fragt man sich, wo dieses Bashing von EU-Vereinheitlichungen herkommt, denn so weit scheint das noch lange nicht gekommen mit dieser Vereinheitlichung…)
Tja ich weiß nicht. Die Briten haben das Zeug selbst verkauft, okay. Ich lese den Text so, dass man im Fall einer Übernahme auch einfach die Kilos hätte drauf schreiben können und das vielleicht auch gemacht hätte. Natürlich fasst man sich bei solchen Sachen an den Kopf. Andererseits: Wenn dann irgendeine Bude abfackelt, weil inkompatible Teile verwendet wurden, dann regen sich wieder alle darüber auf und es landet genauso in der Bild. Könnte man einfach den Menschen vor Ort mehr zutrauen und die Regeln abspecken? Bin gespannt was Bundeswehrangehörige dazu zu sagen haben.
Hat man denn neben den Sportgeräten mittlerweile auch eigene Panzer beschafft, oder muss man sich diese immer noch leihen? Eine weitere interessante Fragestellung wäre in wie fern man es mittlerweile geschafft hat den geplanten 100% Materialbestand in der Bundeswehr insgesamt wieder herzustellen.
Die BW ist eben überbürokratisiert! Was für die Briten oder Niederländer gut genug ist, das reicht auch für die BW aus. Ich weiß nicht ob hier EU-Vorschriften oder Vereinheitlichungen sinnvoll wären oder ob nicht eher die Nato alles normieren sollte, damit die Soldaten nicht Jahrelang auf Sportgeräte verzichten müssen, bis die langsame BW Bürokratie mal nachbeschafft, was vorhanden war und die Briten sich sicher von der BW hätten abkaufen lassen.
An das Beispiel der Fertighausteile kann ich mich nicht mehr erinnern, aber ich meine bei der Übernahme des Standortes Seedorf von den Niederländern gab es doch schon dasselbe Problem, daß die niederländische Kaserne Seedorf viel besser ausgestattet war als deutsche Standorte und dies nicht genutzt werden durfte von der BW als der Standort übernommen wurde, weil es nicht vom deutschen Tüv abgenommen war?
Jeder kann Pfund in Kilo umrechnen und wenn es nur ungefähr ist. Und ein Gewicht, was zu schwer ist, bekommt man nicht hoch! Und die Luftwaffe nutzt doch für ihre Bomben auch Pfundangaben bzw. rechnet diese um. Ein großes Schild mit Umrechnungstabelle hätte da doch für jeden Kraftraum gereicht!
Leider wird hier einmal mehr, wenn auch durch die dankenswerte Klaerung des Hausherren „entskandalisierte“ Fassung, deutlich, dass „wir“ mittlerweile VOELLIG ueberreguliert sind!
Ich LIEBE Standards und Normierungen, WENN sie denn der (insbesondere GEMEINSAMEN) Sache dienen und nicht nur, wie das leider „bei uns“ vermehrt bis ganz ueberwiegend der Fall ist, lediglich dazu dienen, noch mehr Aufwand in Form von Pruefungen, Zertifizierungen, „Kleberle“ hier und da und das alles natuerlich mit immer weiteren, einfachst abzuarbeitenden aber gegen gutes Geld abzurechnenden, juristischen Betaetigungsfeldern daher kommen.
Dass sich das nicht nur aber leider eben gerade in einer sehr auf Einhaltung aller moeglicher „Vorschriften“ bedachten Organisation wie der Bw zu teils aberwitzigen Ergebnissen fuehrt, kann da nicht mehr wundern.
Und aufgrund der ABSOLUTEN Gewlthoheit der Juristen, wagt es auch kein General, da irgendeine Entscheidung im auch nur „grauen“ Bereich zu treffen und sei dies noch so angezeigt zweckmaessig.
„Die Vorschrift hat immer Recht“, und das wird am Ende auch ganz stumpf durchgesetzt!
In meiner unmittelbaren Naehe durfte ich das einige Jahre zuvor erleben, indem mir der Inhalt einer „TW“ des EinsFueKdo seitens der Juristin des Wehrbeauftragten zwar als genuegend „rechtmaessig“, um entsprechenden Gehorsam einzufordern, NICHT jedoch „ausreichend“, um die aus dem Gehorsam abzuleitende Verguetung einzufordern erklaert wurde.
Willkommen in der juristischen Verwaltungsrepublik D!
„weil es nicht vom deutschen Tüv abgenommen war?“ – genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Es gilt die Gefährdungshaftung (d.h. derjenige der eine Sache in Betrieb nimmt/in Umlauf bringt haftet für Unfälle damit). Und eine Versicherung der BW wird gewiss nicht einspringen wenn etwas passiert mit einem Gerät das den deutschen Gesetzen nicht entspricht! Ein Beamter der den TÜV ignoriert macht sich unter Umständen persönlich haftbar.
Im Fall der Kaserne Seedorf lag der gravierende Unterschied vor allem darin, dass die Bundeswehr ein komplett anderes Konzept verfolgt als die niederländischen Streitkräfte. So gab es bei den Niederländern eine Trennung zwischen Arbeit und Unterkunft. Die Bundeswehr hat den Standort mit Soldaten zugeknallt, so das es eine recht unrühmlich Phase gab, wo sich nicht wenige über 25 jährige Soldaten relativ kurzfristig nach einer Bleibe außerhalb der Kaserne umsehen mussten. Der örtliche Dauercampingplatz mutierte dann schnell zu einer quasi Außenstelle…, während Stuben, die von den Niederländern alleine oder zu zweit belegt wurden, bei der Bundeswehr von vier Soldaten genutzt wurden (werden). Hat dann eher was von U-Boot Fahrer Romantik (natürlich übertrieben gesagt).
Die Sporthalle, Schwimmhalle, „Kino“ wurden aber relativ unkompliziert weitergenutzt, bei der niederländischen Hindernisbahn gab es ein zwei Hindernisse die wegen ihrer Höhe so nicht überwunden werden durften. Im großen und ganzen hat das schon einigermaßen gepasst.
@closius: Wobei Bomben mit entsprechender Kennzeichnung und oder Bezeichnung ja Wegwerfartikel darstellen! (Man entschuldige den absichtlichen Wortwitz) 😉
Bürokratie ist die Herrschaft der Beamten.
BwDLZ wird’s freuen, Motto des Handelns: Wer seid Ihr in Uniform. Wo es lang geht lege ich fest, „Meine Heiligkeit St. Bürokratius“.
Komme mir niemand mit Sinnhaftigkeit.
ASU für Wölfe in Afghanistan und daraus folgende Stilllegung, sage Ich da nur.
Auf einem Lehrgang auf der RAF Linton on Ouse hatte ich das Vergnügen das dortige Gym (in einem Hangar… also entsprechend riesig) ein paar Wcochen nutzen zu dürfen.
Ein Traum sag ich nur.
Wenn es der deutsche Amtsschimmel schon nicht schafft die Gerätschaften zu übernehmen, dann kann man sich wenigstens ein Paar Ideen abgreifen.
Alle Bw Krafträume die ich kenne machen schnell keinen Spaß mehr…
Soso alles überbürokratisiert und überreguliert…Aber wehe der Hausherr benutzt ein Bild in dem ein Soldat den Anzug falsch trägt, dann geht es hier aber rund mit Anzugsordnung.
Ich stimme Felix oben zu. Verordnungen und Regelungen können ärgerlich oder sogar hinderlich sein, aber es gibt da halt auch meistens einen Grund für. So regt man sich schön drüber auf wie unnütz die sind und wer in welcher Schreibstube sich das ausgedacht hat. Wenn das ganze aber tits up geht weil man Verordnungen nicht beachtet hat (oder es noch keine gibt) dann regt sich auch alle Welt auf. Im Grunde eine non-story (was ich jetzt nicht gegen den Hausherren gerichtet wissen will!)
Aber, aber @Helicopter. Wie kommen Sie denn auf den schmalen Trichter, dass Sport Spass machen soll? Das ist im BwDLZ-Jargon nicht vorgesehen. Sport hat auch nur den Sinn, der Erfüllung der Aufgaben auf Dienstposten Vorschub zu leisten.
Deshalb gibt es ja auch Standorte, wo seit über 8 Jahren versucht wird eine neue Sporthalle zu bauen. Fortschritt aber Fehlanzeige, daher werden Gelder in die alten Gebäude investiert, um der Truppe etwas zu helfen…….
Spass finde ich bei sowas leider nicht mehr.
Extra3, übernehmen Sie!
Wie schwierig wäre es gewesen die Anlagen analog einer zivilen Muckibude prüfen zu lassen?
@Ungedienter | 10. Oktober 2017 – 15:42
„Und eine Versicherung der BW wird gewiss nicht einspringen wenn etwas passiert mit einem Gerät das den deutschen Gesetzen nicht entspricht!“
Die Bundeswehr ist Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland und hat damit per se ( mit ganz, ganz, ganz, ganz wenigen Ausnahmen) keine Versicherung!
„Ein Beamter der den TÜV ignoriert macht sich unter Umständen persönlich haftbar.“
Verantwortlich und haftbar sind zwei komplett unterschiedliche Fragen!
@elbranderos | 10. Oktober 2017 – 16:07
„Die Sporthalle, Schwimmhalle, „Kino“ wurden aber relativ unkompliziert weitergenutzt, bei der niederländischen Hindernisbahn gab es ein zwei Hindernisse die wegen ihrer Höhe so nicht überwunden werden durften. Im großen und ganzen hat das schon einigermaßen gepasst.“
Aber nur weil wir monatelang (!!!) geschrieben, geprüft und diskutiert haben. Unproblematisch war KEINE der von Ihnen erwähnten Entscheidungen!
Kino gab es keine genehmigte GMIF, Schwimmbad nicht für diesen Standort, Hindernisbahn gar nicht außerhalb CISM etc. etc.; deswegen ist das Schwimmbad auch kein Schwimmbad mehr, sondern seid Übernahme durch die Bw ein „Übungszentrum Retten und Bergen“ ;) zumindest war es das am Anfang, viellicht hat sich das in der Zwischenzeit wieder eingeschliffen.
Der Kletterturm z.B. war ein amerikanisches Modell und konnten nur deswegen nach ca. 4 Monaten Diskussionen, Vorlagen und Briefwechseln freigegeben werden, weil einerseits der Turm baulich durch die deutsche Bauverwaltung ausgeführt worden war und andererseits der Vertreter der LL/LT, ein allseitsbekannter und legendäre OStFw (fern jeglicher Zuständigkeit, aber durch persönliche Kompetenz, Schneid und gutes Berufsverständnis bewegt) ein zustimmendes Gutachten unterschrieben hat.
Dem Verwaltungsbeamten ist nichts vorzuwerfen. Am Ende hat er ja auch Recht. Er wird eben nicht für Entscheidungen bezahlt sondern für verwaltungsgerechtes Handeln. Heerscharen von Juristen und Verwaltungsfachleuten sorgen in Bund und Land dafür, dass es auch so bleibt. Wir haben dafür jeden Tag Gelegenheit uns die Haare zu raufen, falls die Bürokratie nicht dafür auch noch einen Erlass findet. Beispiele könnte jeder Dutzende finden. In den Nassräumen meines Arbeitsplatzes ist ein Spender für Desinfektionsflüssigkeit angebracht. Das ist nun nicht so eine Sensation denn die hängen ja mittlerweile überall herum. Damit aber der desinfizierte Mitarbeiter auf jeden Fall weiß was mit ihm bei missbräuchlichen Gebrauch passieren kann, sind 3 einfolierte Din A4 Seiten mit allen möglichen Warnhinweisen, neben dem Spender angebracht.
Es soll suggeriert werden, dass dies dem Schutz des Mitarbeiters dient. Ein Irrglaube, aus meiner Sicht. Falls nun doch was ins Beinkleid geht und der Betreffende sich nicht haarklein an die Warnhinweise gehalten hat, so kann er auch auf dem Klagewege keine Ansprüche geltend machen. So verhält es sich eben auch mit Gewichtsangaben. Ein Beispiel von denen sie hunderte haben, die die Republik lähmen.
Mit dem Blick auf den Wasserhahn, will ich lieber nochmal nachfragen ob gleiches nicht auch für den missbräuchlichen Gebrauch von Wasser angebracht werden kann.
Ich verstehe die das Ganze nicht…
In der Stellungnahme des BwDLZ steht: „Hintergrund ist, das die britischen Einheiten ihr umfangreich vorhandenes Sportgerät eigenständig verkauft haben“.
Wer hat die Geräte denn gekauft? Die ganze Aufregung darum klingt so, als hätte die Bw die Geräte gekauft, und sie standen ungenutzt in der Kaserne, und wurden dann wg. der „Inkompatibilität“ weggeschmissen. Wenn das der Fall ist, hat jemand Geld zum Fenster raus geworfen
Oder sind die Dinger von irgendjemand externem (jedenfalls NICHT der Bw) gekauft worden? Und dieser hat die Dinger dann mitgenommen, woraus nicht-Informierte dann messerscharf (aber falsch) schlossen, die Bw hätte die Sportgeräte weggeschmissen?
Bitte um Aufklärung!
Mir scheint, dass dies die perfekte Gelegenheit ist, mal wieder an Generaloberst Seeckt und seinen Hufnagelerlass zu erinnern: https://de.wikipedia.org/wiki/Hufnagelerlass
;)
@ Koffer der Unterschied zw. „verantwortlich“ und „haftbar“ sind mir klar. Im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungsweise kann der Dienstherr des Beamten sich wegen des Schadens an diesen halten. Das Beurteilen ob der Sachverhalt das hergibt überlasse ich den Juristen. Meine Bemerkung diente eher dazu, deutlich zu machen, dass der Beamte durchaus gute Gründe für sein Handeln hat.
Danke für den Hinweis mit den Versicherungen, dass war mir nicht bekannt.
Mätte man nicht einfach wie im Zivielen üblich einen Haftungsausschluss nehmen können um dieser Sache aus dem Weg zu gehen? Im Sinne „ich bin erwachsen und hafte für mich selbst wenn mir die Hantel auf dem Kopf fällt“ ?
@Dante
Ginge das irgendwie mit Dienstsport und Pflicht zur Gesunderhaltung, Fürsorge etc. zusammen?
Oh Dante, DIESE Zeiten sind lang, lang vorbei!
Dabei waere es tatsaechlich SO EINFACH bei einer ganz ueberwiegenden Zahl der „alltaeglichen Probleme“, die „wir“ mittlerweile mit einer Gesetzes-/Vorschriften-/Verordnungsbibliothek zu regeln versuchen, dass selbst „Volljuristen“, so nicht superspezialisierte Fachleute, absolut „lost in space“ sind!
Aber auch da ist natuerlich ein „Markt“…
Nur: Brauchen tut den keener der Betroffenen, das geld fliesst schliesslich in die Kassen „Unbeteiligter“, und nuetzen tut der ganze Irrsinn sowieso nur denen, die die Kassenhaeuschen betreiben…
Irgendwie wird es scheint’s doch einmal wieder Zeit fuer einen radikalen „Schnitt“, so dass sich um tatsaechlich wichtige Angelegenheiten und das mit „gesundem Menschenverstand“ gekuemmert warden kann…
Und das alles ganz ohne „Bezahlung“…
@ Dante:
Wenn ein „Spezialist“ absichtlich eine abgesenkte, halbseitige Bahnbeschrankung umfährt, sein Fahrzeug dann vom Zug erfasst wird und er dabei zu Schaden kommt oder gar stirbt, dann liest man nach dem Unglück nicht selten was? Nicht das Unverständnis darüber, dass jemand die Verkehrsregeln grob missachtet hat, sondern, dass in Deutschland noch nicht jeder Bahnübergang hermetisch abgeriegelt ist und somit die theoretische Möglichkeit besteht, dass jemand zu Tode kommt. Und da glauben Sie, die Bundeswehrverwaltung würde mit irgendwelchen „Haftungssausschlüssen“ hantieren? Wir reden ja nicht von einer Einsatzliegenschaft, sondern von einer Kaserne in Deutschland. Mir scheint, die Auffassung, man könnte „einfach so“ eine englische Kaserne in eine deutsche verwandeln ist ungefähr so realistisch, wie dass die CH-53 „einfach so“ vom Heer zur Luftwaffe wechselt. Die meisten „man könnte doch einfach“-Lösungen sind eben nicht „so einfach“ ;-).
@ Dante | 11. Oktober 2017 – 12:12
Mätte man nicht einfach wie im Zivielen üblich einen Haftungsausschluss nehmen können um dieser Sache aus dem Weg zu gehen? Im Sinne „ich bin erwachsen und hafte für mich selbst wenn mir die Hantel auf dem Kopf fällt“ ?
Nein. Das ist als abwegige Möglichkeit zu verwerfen. Ein Dienstherr kann sich nicht derart aus der Pflicht nehmen.
Ansonsten ist die Antwort, die Herr Wiegold hier einstellte, vollkommen angemessen. Fazit: Alles richtig gemacht.
Es ist zum Teil auch eine reine Güterabwägung: Was kostet ein qualifizierter Dienstunfall? Was kostet ein Satz neue Hanteln?
Arbeitssicherheit hat neben einer klaren ethischen auch immer eine betriebswirtschaftliche/einsatzrelevante Komponente.
Das Problem sind auch weniger die Regeln. Das Problem ist die Mentalität im Umgang mit den Regeln. Wer Regeln und Normen dazu mißbraucht etwas zu verhindern, statt sie zu nutzen etwas sicher (und somit auch betriebssicher und rechtssicher) umzusetzen bzw im Sinne eines Auftrages, einer Anforderung, etc. zu ermöglichen, der macht einfach einen schlechten Job.
Und wenn mir ein Jurist bunte Knete schreibt, dann paraphiert man das genauso und geht nicht vorauseilend in Hab Acht. Im übrigen teilt ein Jurist im Rahmen der Stellungnahme seine Einschätzung der Sache mit. Das ist auch sein Job. Wenn man selbst zu einer anderen Auffassung gelangt:dokumentieren, begründen und abheften als Aktennotiz. Vor Gericht und auf Hoher See ist man eh in Gottes Hand. Daran ändert auch die Stellungnahme des Juristen nichts.
Und das will ja der Dienstherr eigentlich: Hat man sich Gedanken gemacht? Hat man sich zu den Bereichen in denen man keine eigene Kompetenz hat, ausreichend beraten lassen? Hat man das ausreichend dokumentiert? Sind die Belange der Frauen und Männer einerseits und die des Dienstherrn andererseits ausreichend berücksichtigt?
Oder anders: Wenn deutsche Fallschirmjäger melden, dass sie klar kommen mit dem Turm, dann wird noch eine Aktennotiz gefertigt – und eine Anweisung zur Nutzung vom Kasernenkommandant unterschrieben, was u. a. dessen Job ist übrigens – und grünes Licht gegeben. Ebenso sind dann Statikfragen, etc vorher eigeninitiativ geklärt. Sonst belästigt man die Truppe überhaupt nicht damit. Kurz: Man schafft möglichst geräuschlos im Hintergrund die Voraussetzungen zur Nutzung, auch im rechtlichen Bereich.
Wer das im Bereich der gesetzlichen Schutzaufgaben nicht beherrscht, der sollte sich um eine Freisetzung bemühen und nicht um juristische Einschätzungen.
Pragmatismus kennt aber seine Grenzen.
Z. B. sind inkompatible elektrische Anlagen, die sich auch mit organisatorischen Maßnahmen nicht betriebssicher betreiben lassen, aus der Nutzung zu nehmen. Punkt und Ende. Und nein: auch eine niederländische und/oder britische ortsfeste Anlage kann betriebsunsicher sein, wie das eben auch bei deutschen Anlagen von Zeit zu Zeit der Fall ist.
Wenn eine Chlordosierungsanlage nicht betriebssicher ist, dann ist das Schwimmbad zu sperren. Die möglichen Konsequenzen, nimmt man dies nicht vor, darf man sich gar nicht ausmalen.
Usw. Und ja, das sind wir unseren Frauen und Männern schuldig.
Man ist es der Truppe aber auch schuldig, mit allen legalen Mitteln darum zu kämpfen, dass die Mängel unverzüglich beseitigt werden können und die Nutzung bedarfsgerecht ermöglicht wird.
Und wenn ein Planer vortrüge, warum brave deutsche Fallschirmjäger in einer überbewerten wie überbelegten Liegenschaft nicht schwimmen können müssen, keine Vorbereitungen für den Sprungdienst absolvieren können, usw dann gäbe es darauf nur eine Antwort: Sie haben Ihren Auftrag nicht verstanden. Bitte gehen Sie unverzüglich nach Hause. Wir besetzen Ihre Stelle neu. Ihre Abfindung überweisen wir pünktlich.
Da dies aber nicht getan wird, lebt man in einer Arbeit vermeidenden Mentalität vor sich hin. Obwohl es in allen Bereichen der Bundeswehr nach wie vor Top-Menschen gibt, die jeden Tag Probleme Anderer lösen in dem Rahmen wie es ihnen möglich ist und oftmals auch darüber hinaus. Das gilt für Menschen in und ohne Uniform.
@Sommerbiwak | 10. Oktober 2017 – 18:35
ASU für Wölfe in Afghanistan und daraus folgende Stilllegung, sage Ich da nur
Ja, dieses Beispiel ist immer nett.
Aber versuchen Sie bitte einmal die Betrachtung von der anderen Seite: Was ist ein Kfz, welches die AU nicht besteht? Es ist grundsätzlich betrachtet kaputt. Und bis man den Fehler gefunden und bewertet hat in Hinsicht der Konsequenzen des Defekts, bleibt das Kfz in der Insthalle. Es sei denn, man nimmt das Risiko in Kauf, dass das Kfz im Rahmen der Nutzung ausfällt.
Auch hier lag das Problem wo anders: fehlende Ersatzteile und zu geringe Instkapazitäten führten, trotz der sehr adäquaten Einstellung des Instpersonals ggü dem Auftrag, dann zu langen Standzeiten. Andernfalls hätte die Truppe seinerzeit das Nichtbestehen der Untersuchung gar nicht mitbekommen. So soll es eigentlich ja auch sein.
Kleines Zitat aus dem Schreiben des BwDlZ:
„… da im Falle der Sportgeräte der britischen Streitkräfte Folgendes festzuhalten ist: Durch meine Dienststelle wurden zur späteren Nutzung durch die Bundeswehr keine Sportgeräte käuflich erworben bzw. übernommen! “
Von daher ist ein Teil der hier geführten Diskussion obsolet. Ebenso erstaunt mich die Diskussion um die strenge Handhabung von Vorschriften und Gesetzen bei der Abnahme von Gerät und Liegenschaften.
Wenn dann etwas passiert, ist das Geschrei noch größer, siehe Tiger-Absturz in Mali.
Getreu dem Motto „wie man es macht, man macht es falsch“ wird hier anscheinend diskutiert um des diskutieren willens.
@ Sachlicher | 11. Oktober 2017 – 14:19
Wenn ich mich recht erinnere war das Problem seinerzeit kein „durchfallen“ durch die Abgasuntersuchung, sondern ein Ablaufen der Abgasuntersuchungsplakette, die dann mangels TÜV-Prüfer im Einsatzland nicht erneuert werden konnten und zur bürokratischen Stilllegung vollkommen intakter Fahrzeuge führte – was ein Schildbürgerstreich sondergleichen war.
@ Zum Heulen | 11. Oktober 2017 – 15:21
Korrekt von Ihnen bemerkt bzw ergänzt , wenn ich mir das erlauben darf, so zu formulieren.
Es gab auch die von Ihnen beschriebene Sachlage.
…ich möchte mal aus meiner aktuellen dienstlichen Erfahrung mit dem BwDLZ Kiel, ASt Eckernförde sprechen:
Die Mitarbeiter dort sind alle extrem „pro-Truppe“ und machen wirklich alles, was möglich ist. Manchmal muss man sich aber zusammen einen Weg ausdenken, um das Ziel zu erreichen.
Ich meine da sowas wie: die Britsche Armee schenkt die Sportgeräte dem Förderverein / Freundeskreis PzBtl 414 (ersatzweise: verkauft für € 10). Dann stellt das BwDLZ einen Raum zur Verfügung, in dem die Soldaten eigene (!) Sportgeräte unter Haftungsausschluss nutzen dürfen.
Es würde mich interessieren, was der Herr vom BwDLZ bei einer informellen Anfrage (so mit Kaffeepott in der Hand) gesagt hätte (ohne Mikrofon). ;)
@Closious
Der StO SEEDORF hatte ein völlig anderes Unterbringungskonzept als andere deutsche Kasernen, was der wesentliche Unterschied war. Vorhandene Kühlschränke und Waschmaschinen wurden übernommen, aber bei Ausfall weder repariert noch Ersatz beschafft und wurden so über die Zeit ausgephased. Die integrierte Brandmelde- und Sicherheitsanlage inklusive Chipkartensystem wurde nicht übernommen, weil sie zum einen nicht den Vorgaben der Vorschrift entsprach und zum anderen ohnehin deutlich mehr Alarmsicherungen eingebaut werden mussten, als die NDL hatten. Der Ersatz mit einer neuen Anlage sehr ähnlicher Funktionalität dauerte ein paar Jahre, war teuer und die Fußgängertore wurden dann aus Sicherheitsgründen wieder gesperrt. Dass die Systemschlüssel (Ein Schlüssel für Gebäude, Bereich und Stube) nicht mehr genutzt werden konnten, lag daran, dass Kp die Systemschlösser gegen neue einsetzten.
Lediglich der Nutzungsausschluss der Luftschutzbunker ist der deutschen Vorschriftenlage anzulasten, da die Verbände ihr SOLL an Flächen gemäß Vorschrift hätten und die Nutzung der Luftschutzbunker daher nicht erforderlich gewesen sei und sie jahrelang brach lagen.
@Pio-Fritz
Moin,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Ich kann dem BwDLZ Bergen nur zu diesem Mitarbeiter gratulieren. Kurze, treffende Beschreibung der Sachlage. Deutlich die Aussage, dass die Briten ihre Sportgeräte über einen anderen Weg als das restliche übernommene Inventar verkauft haben, da sie so (warum auch immer) das Geld direkt für die Einheitskasse bekamen. Sämtliche Überlegungen über das Umettiketieren etc. entfallen also und werden auch nicht weiter thematisiert. Neue Geräte sind bestellt. Alles richtig gemacht, sehr effizient. Warum auch über ungelegte Eier gackern?
Was den Erwerb über den Förderverein angeht, interesantes Modell! Fände ich begrüßenswert, aber dann bleibt die Frage, wo trifft man sich beim Preis, wenn die Briten wissen, dass das Geld in ihre Einheitskasse wandert. Und ab wann sagt der „Förderverein“ (zu recht), dass sie nicht so viel Geld für etwas ausgeben wollen, das ja die BW stellen müsste, die aber ja wiederrum die Geräte nicht kaufen kann (selbst wenn sie wollte, nicht angeboten bekommt), weil sonst die Britische Einheit leer ausgeht…. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
@Sachlicher
Ich redete auch nicht von einer Chlodosierungsanlage im Schwimmbad sondern von einem Kraftraum. Und ich kenne die variante wie in allen mehr oder weniger öffentlichen Einrichtungen (und sei es das Recherlabor an der UNI) so dass alle von einer qualifizierten Fachkraft ( trainer ) eingewiesen werden wie die Geräte zu benutzen sind, Der Trainer unterschreibt für die Einweisung und die Leute unterschreiben dafür da gewesen zu sein und sich das angehört zu haben. Und sollt was passieren dagt der Bertreiber „ich habs euch ja gesagt und hier sind die Unterschriften“ Das meinte ich mit Haftungsausschluss.
Das Schlimme ist der bürokratische,ängstliche und auf Absicherung bedachte Geist, der aus so einer Antwort spricht.
@exsoldat
Würden sie für andere Leute Ihre hand ins feuer legen? Im endefekt ist eben doch derjenige dranne der den Schlüssel rausgegeben hat.
@Dante | 14. Oktober 2017 – 12:14
„Im endefekt ist eben doch derjenige dranne der den Schlüssel rausgegeben hat.“
Das ist eine weitverbreitete Befürchtung und Handlungsgrundlage in der Bw-Verwaltung und zunehmen auch in den Streitkräften.
Allerdings ist die Befürchtung übertrieben! Wer im besten Gewissen und nach bestem Vermögen eine Handlung begeht (z.B. zu glauben, dass nach Belehrung und Auszeichnung ein Soldat mit erfüllter Schulpflicht eine grobe 1:2 Umrechnungsformel anwenden kann), der muss sich sowohl nach zivilem, als auch erst Recht nach militärischem Dienstrecht keine Sorgen machen.